Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)
1852-10-27 / nr. 171
-U«««1I’.ls.«sp. ,stuauih«ie«sä. .F.««T.i WWosixwetlasxi-JID-MIMTJ-Æ«HT IS'-«- eoke ofiversendun Yafnjäprig 51, Sir Jst. Amtlicher Theil. Br.. 6900/MCG. 1852. Laut. Eröffnung des hohen Ministerium des Innern vom 3. Aus gun 1. 3., Zahl 17,472/1430 haben Se. £ k.apostolische Majestät aus esenderer Gnade mit a. h. Entschliegung vom 5. Mai d. I. allergnäsdigst zu berwilligen gerußet, daß den hinterlassenen Kindern des verstorbenen Gemeinde-Vorstandes der Stadt Olmng und Universitätspros feflord Dr. Joseph Helm das Ritterstandes-Diplom, welches diesem legieren , als Ritter des Kaiserlich österreichischen Ordens der eisernen IH. Klasse, wenn er bei Lebzeiten darum angesucht hätte, zu Theil gestorben wäre, tatfrei audgefertigt werde. , der hiemit zur allgemeinen M Wissenschaft bekannt gegeben wird. Hermannslacht: 23. Oktober 1852. Bordolo, m. p., MR. f Bote. 4852. Luferate;: ‚alle. Me Iwerben der von Hochmeiserfchen Buchgandung angenommen. as einmalige Ginrüden einer einspaltigen Garmondzeile fortet 4 fr., für eine ziveite 6 fr. und dritte Wies derfohing>4 fr. 6 M. , Nichtamtlicher Zeit ..„Hermannstadt,.26. Oft: Aus den statistischen: Tabellen über die im Jahre. 1851, .bei,.den f. f. prov. Strafgerichten in Klausenburg, Karlsburg, Maros-Bafarhely ,. Sepsi-Szent-György und Biftung unter fügten Verbrechen geht folgendes hervor: Diebstahl und, Veruntreuung ist unter allen Verbrechen mit der Zahl von 2071 am stärksten vertreten, und.diesen Verbrechen zumächst. steht Mord und Todtschlag in der Anzahl. 409 und, Bekvundung und andere Verlegung in der Anzahl von 447. Zu den zulegt angeführten Ziffern. hat ‚der Bezirk des f E. prov.. ‚in. Maros- Bafarhely das skärkste Kontingent ges liefert, denn in bdemselben allein. wurden 125 Verbrechende und. Todtschlages und, 199 Verbrechen der Verwundung und schweren körperlichen Verlegung untersucht. ordes, ... ; Diebstahl und Veruntreuung, Verwundungen, Mord und Todschhlag sind somit die am häufigsten vorkommenden Verbrechen. „ So ‚groß auch die Anzahl der Diebstähle und Veruntreuungen seinen, mag, so dürfte sie doch, im Vergleich mit andern Provinzen ‚der Monarchie nicht allzu hoch erscheinen.Bedauerlich bleibt die große Zahl der Verbrechen gegen die körperliche Sicherheit und die Sicherheit des Lebens. Im Ganzen wurden 138 Verbrechen des Raubes und 139 Verbrechen des Betruges, untersucht und. Diese verhältnssmäßig gerige Ans zahl der Verbrechen des Raubes bildet eine sehr erfreuliche Erscheinung. Auch das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit kommt selten vor. Im Bezirke des Karlsburger Strafgerichtes ereignete sich nur ein einziger Fall, und im Ganzen haben sich nur 173 Fälle dieses Verbrechend geben. Von Kreditepapier- und Münzverfälsschungen haben ss im Des girke bed Plaufenburger Strafgerichtes 53 Fälle ergeben, während das Strafgericht in Sarleburg und Maros - Bafarhely seinen einzigen Fall dieser Art zu untersuchen hatte, und in Sepsi-Sgent-György 9 und in Bistrng ein einziger Fal zur Verhandlung kam. Bon Religionsstörung ergaben sich 75 Fälle, während Mothzucht und andere Unzuchtöfälle mit der Zahl von 53 vertreten waren. Die Zahl der Brandlegungen ist bedeutend, indem 154 Fälle vor den Gesichten zur Verhandlung kamen. Von dem Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht sind nur 5 und von der Weglegung eines Kindes nur 4 Fälle zur Verhandlung gekommen. In einer he erfreulichen Minorität it auch das Verbrechen der zweifachen Ehe, der, Berläumbung und der Vorschubsleistung, ...Im Ganzen wurden bei den angegebenen Strafgerichten 2584 Ins bividuen ohne, und 1116 mit Verhaft wegen Verbrechen im Jahre, 1851 untersucht . Hievon wurden 766 Personen zum Kerker verurteilt, 45 wurden für Schuldlos erklärt, bei 304 wurde die Untersuchung wegen Mangels rechtlicher Beweise aufgehoben, gegen 1149 wurde das Bergfahren eingestellt, 23 entzogen. sich der Untersuchung Durch Entweichung Per: Der 44 wurde die Untersuchung durch den Zod..der Angeschuldeten eendet. ? Hermannstadt, 26, Oft. Eine si ost wiederholende Klage bildet Hier der Mangel an Gesellen und Arbeitern. |n Thatsache ist,daß die Arbeitsrente in einemiafchen Annehmen begriffen ist.Bomholzhacker und gewöhnlichen Taglöhner angefangen bis hinauf zu dem Gesellen in den Kunstgetrerben und der perfektionirten Köchin überallsteigt die Größe des Lohnes.Wer Holz eingelaust hat,dürfteewiß die Erfahrung gemacht haben,daß auch gegen äußerst annehmbare breite fein Holzschneider aufzutreiben ist und welche Forderungen die Gesellen stellen, darüber muß man die Meister Klagen hören. Eine genaue fatis ftische Erhebung über die Arbeitsverhältnisse wäre. gewiß ein sehr frägenswerthe und dankbare Arbeit für unsere Handle und Gewerbekammern. Sie hätte HH wahrscheinlich das Verdienst den versten Neue Heilung eines, Webeld, die Renntnig bestehlen, angebannt zu haben, Mit Anerkennung muß hervorgehoben werden, daß si. die, Auslagen, in unseren Gewölben in neuester Zeit, in einer Art und Weise zu verschönern, beginnen, welche dem Unternehmungsgeist, und Geshhmadh der Eigenthümer zur besondern Ehre, gereicht und den Beweis liefert, daß au in ı Ahreh ein reger, uimmer ruhender Geschäftsgeist An. die Thür zu Plopfen beginnt. Hermannstadt, 25. Oktober. Aus dem Gigungsprotofoll der Handels und Gewerbefanmer für dnd Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns vom 29. September 1852 heben wir Folgendes hervor : Das f. f. Handelsministerium heilt eine Außerung des SE Generalkonsulates in Bukarest mit, welche im Betreff der Aussendung von GERT Individuen auf levantische Handelspläge zur Förderung des Klages österreichischer Industrieprodukte erstattet wurde. Das kil. ale RL bezeichnet den Vorgang der Schweierin gleicher Richtung als erfolgreich und empfehlenswerth. Die von diesen ausgesendeten Handelsindividuen hätten vor Allem die Aufgabe,, jene Kommissionäre, welche, mit dem, Debit der Schweizer, Yabrisderen betraut sind, in der doppelten: Beziehung zu überwachen, daß e das gewosfene Vertrauen nicht mißbrauchen und die Abjagwege der Schweiger Industrie nicht entfremden. ‚Ferner seid Sache, derselben Handelsindivuen, den Rabrikanten mit dem Lokal bedarfen, den Play Hinwieder mit den Erzeugnissen ihrer Prinzipale selbst bekannt zu machen. Das System der Commis voyageurs ‚habe, viele, englische.. und. schweizer Industrieanstalten in. der ‚Levante. zu, Prebst gebracht und. die: alten österreichischen Etablissements nach, und nach ‚verdrängt Den BVorseplag, der Aussendung junger, Männer, aus Fabritschis friften, welche in. ein auswärtiges affreditirtes Handeldetablissement zu treten hätten, erachtet das £.. f. Generalkonsulat nicht für, praktisch, weil sein Handelshaus sein Geschäft vor einem jungen Kommis offenhalten werde,dessen Bestimmung es ist, jenem Unternehmen Konkurrenz zu machen. Bei der Ueberlegenheit der englischen Export-Unternehmer in der Walacei, welche Herren und Meister des Pflages geworden sind, und es so lange bleiben werden, als Kapital und Wohlfeilheit ihnen zur Seite stehen, wäre es ferner unntg, Stipienhiften dahin zu schiden, um die Herzehreverhältnisse zu studiren und zugleich Memoiren über Hebung derselben zu verfassen. ‚Sollten aber österreichische Rabrikanten ihre Zöglinge aussenden, um sie in der Art, wie es die, Schweizer ,thun, Handelskommissionären beizugeben, so dürften wohl die Konsulate fs darauf befehläafen, diese Ausgesendeten zu beobachten und die Berichterstattung rücksichtlich der Ergebnisse ihrer Korshungen über den Bortgang ded betreffenden Handelsverzehre im Allgemeinen als ihre eigene Aufgabe, betrachten. Der Herr Sammerpräsident spricht in einem ausführlichen Vortrage seine Auftchten über, die vorangeführten Bemerkungen des f. f. Generalconsulates in Bukarest aus. Es sei gegenwärtig noch nicht durchführbar, österreichische Handelseleven, wie empfohlen, den österreichischen Kommissionären auf fremden Plägen beizuordnen, weil eben der österreichische Waarenerport noch seine so nachhaltige Mächtigkeit erlangte, daß sich österreichische Kommissionäre auf, den levantinischen oder anderen entfernten Berehrsplägen vorzüglich mit dem Umfage vaterländischer Industrie-Erzeugnisse zu befassen hätten, und zur Verhütung einer Sutschtung der Abfagwege des heimischen Erzeugnisses zu überwachen wären. Abgesehen aber hiervon, habe das E. f. Generalton lat eine andere Bestimmung der Handeldeleven vorausgefegt wie