Siebenbürger Bote, Februar-November 1853 (Jahrgang 63, nr. 22-180)

1853-03-23 / nr. 47

>»­­ . Hs . IV475 wchktun­ sich entschnust Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Kostet für das halbe Jahr 4 fl., das Bierteljahe 2 fl., den Monat 40 fl. Mit. Rostversendung halbjährig 5 fl., vierteljährig 2f. 40 fl.­­ Hermannstadt, am 23. März iebenbürger Bote. 1853. Inserate, allee Art, werden in,der. von Hochmeistersche Buchhandlung angenommen. Das einmalige Ginrüden einer einspaltigen Garmonde zeile Toftet 4 fe, für eine zweite 6 Fr, und dritte Wips­verholung 9 Fr. EM. Einladung zur Pränumeration auf den Siebenbürger Boten 1853. Zweites Quartal. Da mit Ende dieses Monats das erste Vierteljahr des „Boten“ so’ erlauben wir uns unsere vierteljährigen Abonnenten zur fließt, neuerten Pränumeration, neue Pränumeranten zu halten gesonnen sind, höflichst einzuladen. Der Pränumerationspreis ist: b­ei Hermannflett . » nn. 2f mit Bostversendung . . » >... 2, 40 E. um deren francirte Zusendung Höflich gebeten wird. Hermannstadt, den 19. März 1853. M. v. Hochmeisterische Buchhandlung. Tb: Steinbaufen­­sten und noch besondere Bestrafungen, eine Unbehilflichkeit und Schwerst­fälligkeit bei der Ausübung­ der Advokatie, welche bien hohe uronke des Rechtevertreters auf Das Bitterste verleihen, werden die Früchte solcher unlauterer Hoffnungen sein, welche es der Geießgebung, auch wenn sie Dazu geneigt wäre, unmöglich machen, eine Nachsicht der vorgeschries yape zu nt ._Die Bahn zur Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung ist nu eröffnet und der Beweis hergestellt, daß dem iren Gehen in Forderung bed Befeges Fein mit außerordentlichen Schwierigkeiten zu bewältigendes Hinderniß, sondern nur eine Äußerst jineesmäßige Anregun und Aneiferung zur Thätigkeit und zum Bleiße gegeben ist.. Wir sind überzeugt, daß das gegebene Beispiel alleinhalben Anklang findet wird. Und wenn wir am Schluffe den Wunsch aussprechen, daß Dieses Beispiel zur Nacheiferung auffordern möge, so glauben wie nur eine Pflicht erfüllt zu haben, welche wir dem Interesse der Gerechtigkeitds­pflege und der Recht suchenden Parteien sehuldig sind. " « und alle Diejenigen, welche ers das Blatt ab­ 22. März. Die von und in der Nummer 45 des „Boten“ gebrachte Nachricht über die von Herrn Alexander Kollat, Advokaten in Klausenburg, bei dem E. £. Obergerichte in Hermannstadt abgelegte Prüfung aus­­ den Österreichischen Zustiz gefegen, bietet uns heute Erwägungen. Mir glauben zubörberst überzeugt sein zu können, daß: der Advok­­atenstand Siebenbürgens von der fi auf das Innigste und Volständigste mit den neuen­­ Suftiggefegen zu befreunden, die Kenntniß die Recht suchenden Parteien auf geschriebene vorläufige Advokatenprüfung. gen an den Tag gelegt der früher best­andenen Zuftisgefege weichlichen Justingefehen einer bloßen Wilführ, das­s Innen im Stande wäre. in Hermannstadt, Ueberzeugung durchdrungen derselben im Interesse besteht, ft. der Nothwendigkeit, österreichischen Dieje Befege sind ja von nun an das Element des Lebens und Beins des Advokatenstandes umd der Gerechtigkeitspflege und im Interesse der Recht suchenden Parteien ein unerläßliches Erforderniß. Ebenso wird ed gewiß auch jedem einleuchten, daß das Strengste wor­dhigt, sie eines Advokaten zu bedienen, auch­ darauf bedacht sein muß, Garantien zu schaffen, daß nur derjenige zur Ausübung Hortjets­tung der Advokatie zugelassen werde, welcher die dazu­ erforderlichen Sach und Berufskenntnisse befigt. ine solche Garantie Man sage nicht, daß­ derje­­nige, welcher unter der Herrschaft der alten Gefege die Advokatie aus wie aus diesen Gefegen die Gensur bestanden hat, Hiedurc­h genügende­­rweise seiner wissenschaftlichen Kenntnisse und für die Kenntnis und praktlichen Erfahrnis so liefert sie Doch seinen Beweis richtige Verständniß der neuen österreichis­­chen Zuft­ggefege, weil zwischen dem Alten und dem Neuen durgän­­­gig eine wesentliche Verschiedenheit bie nur Blindheit zu ver Die Prüfung der Advokaten eine tief im Wesen: einigen unsere Gefeh­­t ist, bie vor auch die Kenntniß aus den öfter somit ein Akt der Rothivendigkeit, und iit der Sache begründete Ins­titution. Nur Selbstsucht, Umwissenheit, Arbeiterchen und andere bergleic­hen verwerfliche Eigenspaften könnten im Stande sein, in dieser­ heils­samen und wohlthätigen Mafregel de Gefeges eine unnüge­neration zu erbliden. Et­naige Hoffnungen auf Rahsicht der Advokatenprüfung, welche aus derlei Quellen entspringen, wollen wir nicht zum Gegenstande eines Angriff die fichere Enttäuschung, welche gegen derlei Hoffnun­­gen wirksamer veranlassen, als er unsere Worte vermörkten. Diese Hoffnungen werden in sich nichtung tragen, wenn verleiten, si­cher Ders sie zur Rachläßigkeit in der Grfülung der Pflicht die genaue Kenntniß der österreichischen Justigeiege aus­zueignen. Eine zahllose Menge von Zurückweisungen gerichtlicher Ein­gaben wegen Nichtbeobachtung der geieglichen Erfordernisse, eine Masse von durch die Unwissenheit und Verflulden der Advokaten herbeige­­führten Restitutionsfällen, zahlreiche Verurtheilungen der Advoluten in den Erlag aller den Partheien durch ihr Verschulden verursachten Vo>­gebung,­­ welche je8 machen, denn anrüht, wird Habe, das Merk if, den Anlaß So fägenswerch der Zerstörung weit zu und entschiedener selbst fon den Kelım und Militärs Dienstzeichen h­och it des ‚Heltau Inland. «Hermannstadt,15.März.Von den nich zu betheilenden 2 Oberoffizieren je 20 Son duen vom­ Feldwebel abwärts des 1. f. 55. Linien Infanterie-Regiments Baron Biandi, en parade wurde Podhagity tede, und während Dienstkreuz filiren, fung. — ES die­­ d. M. 10 Individuen der hier gar foh­renden zwei Bataillone Dieses Regiments mit dem Dienstkreuze zweis­ter Klasse bet­eilt. dienstfreie Kompagnien Nach Beendigung einer folernen Militärmesse wurde vom Herrn Obersten jedem D Oberst Regimentskommandant gehaltvolle Ans die Regimente mufif die Wolfshymne: spickte, Brust gehöfte Sodann ließ­ Seine Ercellenz vor Herr Seldmarschall-Lieutenant v. Bordolo die Truppe’ des und sprach si über, die, Haltung, Adjustirung dann fon nad en a an derselben, belobend, aus. Hermannstadt, Die gestern abgehaltene Schulpro Lehranstalt zu den neffen Dieses Landes gehört. er eg fie­re wurde, b dadurch, daß. Diese evangelischen Glaubensge­weldger der würdige er gine den pur­en überwacht, hat die gewünschten getragen. Die Fortschritte der Schüle­r­r mit Kae abnahmen befriedigend Akonfen; ee­­­ine besondere Feierlichkeit erhielt diese Prüfung die fahre Rain Don . . .­­gt mar­ieberherstellung Seiner Majestät sessoer­ K.Schullek,weil er dieses rohe anikdefrog­t ge­bracht hatte, von dem Sculinspeftor erfudht, für einen v­age Zögling Porträt : seh, Kaisers jestät zur Prämie dritten Snabenflasse gewidmeteg von Ammerling, dem Schüler Schur welchem na: u. ci 2008 zugefallen war, zu übergeben. "«""««: ieeerreunggechanad ä« er­­« fung n­as rein en er ne an er­­er Hochehrwürdige Herr Inspeftor bieser Schule: Hat mi­r Dir dieses Bild Sr, Majestät i fer unseren geliebten Kaifere als Prämie­re Brad Schülern rennen allen durch die Proben ihrer Hortschritte, welche sie in der heutigen Prüfung gegeben, eine lebhafte ai ra hp ich bei dem innigen Antheil Ei j­oelanan KA­dme, mit ‚allen Eingebornen von jene den id­anal dieses Orth in der Lage bin, bringt, Daß Ihr ruhig und unbesorgt weiter lernen könnet, Ihr seid über die Wk .­­. p«,mpmgleschspssm seMEDIUM-ballei anemrdet den Sins wurden am 13. ausgerüht, ein Duatre formirt, hielt an eigenhändig an 18. waren sämmtliche der Here weldhe und die zu Betheifenden hierauf Mär. befiern Volfeschulen Beziehung hierauf wurde der zur Prüfung es zu lernen, der der eine Furze dieser verbienstvoNen Krieger in Heltau bat an Dieses Jahr den Beweis sen, IR eine Doppelte Die Strenge, mit DR eine Brende über diese Erlaubniß „Sie gibt mir zunächst Die Gelegenheit, in Dir viel größer ist aber meine Freude darüber, ‚betrifft, nehme, mit ‚allen der erste zu sein, ein rk welcher Euch einen j da das nach Heltau ger daß die en t « « m­i nn

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