Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1881. Oktober (Jahrgang 8, nr. 2368-2393)

1881-10-28 / nr. 2391

sodactionnndxdminiflmtionr Heltauergassesä EIN-tut mit Ausnahme det zannsnndzielw lag­ täglich "Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 £ r., vierteljährig 2 fl. 50 Er., halbjährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne ins Haus, mit Zustellung 1 fl. 3 fl. 6 fl., 12 fl. Abonnement mit Bostversendung: Kür das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 ae Jatsjährig 7 fl., ganzjährig fl. Hür das Ausland: vierteljährig 9 NM. oder 12 Fred, Halbjährig 18 AM. ol 24 a­­es 36 AM. oder vcB. Unfrantirte Briefe werden nicht RUE, Danujfripte nicht zurücgestellt. Siehenhirgisth- Beuffäies ö­­ermann­­st­­adt , freitåls WW = 2391. pränunteratbonen und Inserate übernehmen außer dem Hauptbure am HeltauergaFe Rr. 23, in Kronstadt die Buchhandlungen Heinrich Dresswandt, Fr. Wilhelm Frank, Heinrich Zeidner Madiasch J. Hedrich’s Erben, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, $ächsisch : Regen Adolf Dengyel Mühlhas, Josef Wagner, Kaufmann, Breos Pani Batzoni, Zehrer, Wien Otto Mans (Haasen­­­stein & Vorler), Rudolf Masse, A. Opelik, Rotter , G., H. Schalek, Pest A. V. Goldberger, Frankfurt a.#. @. L. Daube & C. netmaann Infertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Salmonbeile koste beim einmaligen Einladen 7 t., da3 zmweitemal je 6 tr., da3 drittemal je 5 tr. d. W. exclusive bei Stempelgebühr von je 30 tr. Brämmerations-Einladung auf das Siebenbürgisch - Deutliche Enge statt. Mit 1. November beginnt ein neues Abonnement auf Das ENEDERDEEBEN DIR Tageblatt”.­­räm­merationen und Inserat3-Aufträge werden entgegen­­­enommen: in Hermannstadt, beim Hauptbureau, Heltauergasse 23, in der Buc­­­­hanlelung Franz Michaelis, und Elisabethgasse Nr. 29 bei Gustav Gürtler, auswärts bei Bei am Kopfe des Blattes genannten Firmen. Der Berlag des „Siebenbürgisc­ Deutschen Tageblatts”. (Hermannstadt, Heltauergasse Nr. 23.) Zum neuen Gelegentwurf über den Gymnasial- und­ Realsaul- Unterrit. U. *) Die siebenbürgische evangelische Landeskirche A. B. zum Beispiel hat ihre diesfällige Bereitwilligkeit wiederholt und schon in ihrer ersten Vor­­­stellung an den Herem Kultus- und Unterrichtsminister vom 13. Mai 1874 (abgedruckt in den Verhandlungen der achten Landeskirchenversammlung) ausdrücklich betont. Selbst die einstige absolute Regierung hatte vor Er­­­{affung des Protestantenpatents vom 1. September 1859 — ohne Zweifel auf Grund von Alinea 2 des Punktes 4 des ungarländer Gejegartifels XXVI von 1791 — seinen Anstand genommen, die betheiligten ungar- Länder evangelischen Kirchenbehörden beider Bekenntnisse, unter Mittheilung eines systematischen Entwurfes „zur unbedingt, freien Meinungsäußerung“ aufzufordern. Ein ähnlicher Vorgang würde doch auch dem heutigen par­­­lamentarischen System durchaus nicht zur Unehre oder Erniedrigung gereicht haben. W­erträgt sich doc der Grundmaß „nihil de nobis sine nobis“ auch mit dem Liberalismus unseren Zeitalters. Oder hält man sich bei uns noch an den im Hinblick auf die zur Konfliktzeit in Preußen befolgte innere Kortit von Bismarck einem Diplomaten gegenüber gemachten Aus­­­spruch: „ur ein ganz fertiger Staat kann sich den Zuzug einer liberalen Regierung gestatten“ ? » ·» Es wurde ferner vom Herrn Munster auch darauf hingewiesen daß die Regelung der Angelegenheit des Mittelschulunterrichtes durch ein Gesetz von allen Seiten betrieben worden sei. Wir glauben nicht, daß sich dies wir sich so verhalte, wenigsteng ist uns nicht bekannt, daß beispielsweise in SKereifen der römisch-fatpolisschen und der siebenbürgischen evangelischen Kirche 9 z. B. ein solches Verlangen fi ausdrücklic­ Tumd gegeben habe. 63 ist also die brennende und unaufschiebbare Not­wendigkeit solcher allgemeiner Regelung nicht als erwiesen anzusehen.­­­ Doch die Thatsache der­ geschehenen Vorlage des Geiäßentwurfes nöthigt, derselben in das Angesicht zu sehen. Bezü­gli­ der unter der unmittelbaren Verwaltung des Staates stehenden Wärterschulen enthält der vorliegende Gelegentwurf nicht viel mehr, als die Zusammenfassung der den faktischen Stand normirenden Bestim­­­mungen. 3 ist nämlich darin von seiner wesentlich neuen Gestaltung und Einrigtung der Staatsidyulen die Rede. ES meint also das ganze Geseh lediglich wegen der nichtstaatlichen und konfessionellen Schulen geschaffen werden zu wollen, die dem Staate ein Dorn im Auge find­­­er Diesbezüglich sei bloß auf folgende, den Bestand und das bisherige Verhältniß der Legieren zur Staatsgewalt total umändernden Bestimmungen in chronologischer Ordnung aufmerksam gemacht. · . F 38.Maturitätsprüfungszeugnisse sind überall in magyarischer Orneausstellen , » Cp §64. 7Die Betimmung der Ordnung der Befähigungsprüfung um die Eintheilung der Lehrgegenstände uuch Fachgruppem das Matz der­ Kennt­­­nisse zu normiren,steht dem Minister zu » » . §69.Bei den Prü­fungen der Lehrer ist der Minister durch zwei stimmberechtigte Delegirte,die auch selbst prüfen,vertreten. *) Vergleiche Nr. 2387 des „Siebenb.-Deutschen Tageblattes”. $ 70. Die Vorschriften über Lehrerausbildung und Befähigung und über da Prüfungs-Detail sind dem Minister vorher zu überreichen. $ 71. Lehramtsprüfungssprache ist die magyarische. s 72. Die Schulautonomie gilt hiernach für die Konfessionen nur in den engst gezogenen Schranken des neuen Gejeges. $ 77. Umfang und Maß des in den obligaten Unterrichtsgegen­­­ständen der Mittelschulen zu Lehrenden full von Zeit zu Zeit der Minster bestimmen. $­­79 Steht im Widerspruch mit $ 77, indem Lehr- und Stundenplan der magyarischen Sprache vorläufig dem Minister zu unterbreiten kommt. $ 80. Die Schuldisziplinarnormen sind dem M­inister zur Kenntnis zu bringen.­­­ §81.Aufnahmsalter,Aufnahmsprüfungen und sonstige Bedingungen i­ermigt das Staatsgesetz. §83.Bewilligung des Uebertrittes an andere Anstalten der Kon­­­fession,Aufrücken in höhere Klassen,Verbesserung ungenügender Noten, Klassenzusammenziehungen sind dem Ministermotivist anzuzeigm §85.Die Anzahl der Lehrer­ ihrer Lehrstunden wird a priori durch das Gesetz des Staates bestimmt §87 verlangt die Einsendung von einer größeren Menge statistischer Nachweisungen,als bisher. §88 statuirt den periodischen Schulbesuch durch den König-Distrikt- Schul-Oberdirektor,der eventuell einer fremden Koflession angehört,dessen unmittelbares Nachforschen nach Einrichtung,Organsation Unterrichteord­­­nung und Erfolg. $ 89. Derselben Anwesenheit bei den Maturitätsprüfungen, deren Abhaltungszeit und Instruktion anzuzeigen ist. §90.Schulbücherverbot und Konfiskation §91.Direktes Einschreiten der Staatsverwaltung bei sogenannten sittlichen Gebrechen und Staatsfeindlichkeit Sperren der Schulen,Verfü­­­gungen über deren Vermögen. hd § §2. Verfügungen,wenn das­ Schulvermögen vermeintlich ge­­­färein­. » §93.Die Bedingungen der Entziehung des Oeffentlichkeitsrechtes sindb nur vag hingestellt und bleiben dem einseitigen Ermessen anheim­s gegeben. $ 94. Die Absicht, neue Schulen zu errichten, ist nebst Lehrplan und Ausweis der Lehrkräfte dem Minister, vorläufig zur Anzeige zu bringen. Schon ein allgemeiner Wederbild genügt, um zu dem Resultate zu gelangen, daß der Gelegentwurf im Ganzen weder gegenüber den staatlichen noch den nichtstaatlichen, insbesondere den geordneten Meittelschulen der siebenbürgischen evang. Kirche A. B. in irgend­­einer, das wirkliche Unter­­­richts- und Bildungsbedürfniß betreffenden Beziehung und Richtung einen nennenswerthen Ortschritt kennzeichnet. Ueberhaupt sind dessen Anordnungen, wie schon das eben Hervorgehobene zeigt, mehr polizeilicher Natur und befunden gegenüber den evangel. Schulanstalten, zumal denen mit nicht magyarischer Unterrichtssprache, ein großes, durch Nichts gerechtfertigtes, sehr bedauerliches Wiktrauen. Sie verlegen auch den so oft und so stolz versündigten Grundjak der Gleichberechtigung, in so­­ferne sie zum Beispiel laut Schlußah­nen des $ 73 die römisch-katholische Kirche einer ausnahmsweisen Begünstigung speishaftig machen. Weiters stehen Dieselben in flagrantem Widerspruch mit dem Geiste, mit der wohlverstandenen Intention und an mit dem positiven Inhalte des bestehenden Nationalitätengewebes. 83 genügt in dieser Hinsicht auf die Bestimmung von $ 39 Hinzu­­­weisen, das in vom Staate neu zu errichtenden Lehranstalten die Unter­­richtssprache die magyarische sein soll, dann auf die in andern $$ enthaltene Borsprift, die Lehrbefähigungsprüfung blos in magyarischer Sprache ab­­­zulegen und die Maturitätszeugnisse gleichfalls in derselben Sprache aus­­­zustellen. In diesen Beziehungen ist der Gejegentwurf weit unduldsamer als die Geseßgebung Oesterreichs, welche das Bestehen von öffentlichen Staats-Öymmasien mit tschechischer, italienischer,­­­heutiger und polnischer Unterrichtssprache in Prag, Triest, Lemberg nicht nur nicht behindert, sondern unterstüßt. Die Professoren dieser Anstalten dürfen die Befähigungsprüfung — wenn mir nicht iwren — in welcher immer dir erwähnten Landessprachen ablegen und es werden an denselben die Abgangszeugnisse in der Unter­­richtssprache ausgestellt. Ja die Anträge unserer „Uberafen“ Regierung stehen sogar Hinter dem faktischen Zustande der unter der russischen Herr­­schaft stehenden Ostseeprovinzen zurüc, wo es ebenfalls deutsche Gymnasien gibt, deren Abgangszeugnisse und behindert in der deutschen Unterrichtssprache ausgestellt werden. Durch die Prüfung der Professurkfandidaten nach einer Schablone will der gleiche Geist des Mittelschulmweseng angestrebt werden. Sollte aber dem unbezweifelbaren Interesse des Staates an der allgemeinen Bildung seiner Angehörigen nicht auch ohne den geplanten Prüfungszwang voll­­kommen Rechnung getragen werden können? Muß denn Alles in diesem Staate uniformirt und in die Zwangsjade einer einzigen Sprache — und wenn diese selbst die privilegirte des Staates ist — unbarmherzig gepreßt werden? Genügt es dem nicht — wenn schon um jeden Preis codifizirt werden muß — Lehrstoff und Lehrziel in allgemeinen Zügen staatlich fest­­­zustellen, die Specialausfü­hrung aber dem eingefühl und freier Bürger wirdigem Entschlusse der Erhalter der Lehranstalten zu überlassen­­­ . Bei jenen Korporationen und Konfessionen, deren Angehörige vor­­­wiegend dem imagyarischen V­olfsstamme angehören, mag das geplante Prüfungssystem­ — wenn schon von dem Eingriff in die Autonomie ab­­­gesehen wird — seine großen Verlegenheiten und Schwierigkeiten verur­­­sachen. Anders verhält er sich mit den Zöglingen und Abiturienten jener confessionellen Lehranstalten, wo die Sprache des Unterrichts — deren Bestimmung den Erhaltern gejeglich zusteht — nicht die magyarische ist. Hier kommen die Prüfungskandidaten mit der Staats- al Prüfungssprache in unausweichliche Kollision. Nach 8­­17 des Nationalitätengejeges hat jeder Staatsangehörige das Recht und der Staat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß jener den Unterricht in der Muttersprache 5 bis dahin unge­­schmälert genieße, wo die Hochschule beginnt. Die Staatssprache ist zwar auch an den nichtmagyarischen Symmasien und Realschulen obligater Unter­­­richtsgegenstand, allein es ist fäglich nicht möglich dieselbe, wenn die all­­­gemeine Unterrichtssprache zum Beispiel die deutsche, oder serbische, oder rumänische, oder sorafische i­, jo vollkommen zu erlernen, um dann nach zurücgelegten academischen Studien, welche nach den zu­­recht bestehenden Sagungen der evangelischen Landeskirche A. B. in Siebenbürgen in drei­­­jährigen Curse an deutschen Universitäten zu treiben sind, t wogegen grund­­­jäglich auch nach dem neuen Staatsgefegentwurfe sein Anstand obwaltet, eine Lehrerbefähigungsprüfung in der Staatssprache abzulegen. Besteht aber dieser Prüfungszwang dennoch, so folgt daraus die weitere Zwangslage, daß diejenigen, die ihre Söhne dem Lehrerberufe widmen wollen, dieselben größtenteils a Lehranstalten mit reinmagyarischer Unterrichtssprache und nachher blos an magyarischen Universitäten stubiren lassen muüssen — oder daß an den nichtmagyarischen Gymnasien und Realschulen der Sprach­­­unterricht im Magyarischen in einem solchen Umfange getrieben werden müßte, welcher die Erreichung des eigentlichen Erziehungs- und Unterrichts­ Ir geradezu unmöglich macht und diese Mittelschulen einfach zur Spracht­­­reffiranstalten degradirte. Da der öffentliche Unterricht in Ungarn zum größten Theile in den Händen der Konfessionen ruht, so liegt er auf der Hand, dab die eben­­­ ge­­­schilderten Konsequenzen einer nach dem Gelegentwurfe fortgelegten erluftten Schulpolitik nicht eine Besserung, sondern eine offenbare Schädigung­ des Unterrichtswesend­­­er nichtmagyarischen V Bevölkerung herbeiführen wü­rden. Die Verfügung des 8­­79 des Entwurfes über den Vorbehalt der Bestimmung der Unterrichtssprache an Mittelschulen für deren Erhalter ist demnach nur ein Dannergesdient und wird durch die dieser Konzession auf dem Fuße folgende Illustration ihres M Werthes so ziemlich illworisch ge­­­macht. Die darin aufgestellten Grundlage und Forderungen Hinsichtlich des magyarischen Sprachunterrichtes sind viel rigorofer ıumd­­isliberaler, als die Forderungen des früheren absoluten Staates, welcher mittelst aller» | > Brem­sieren. Das Wuttermal. Roman aus dem Englischen. Deutsch von Zaver Niedl. (30. Sortlegung.) „Se geh­t auf dem See?" sagte er: „Allein? Nein! “ warte darauf, daß Sie mir einmal Gefellspatt Leisten. Das Wasser ist diese Nacht glatt wie ein Spiegel — kaum Wind genug, um ein Segel zu bewegen. Soll ich Patty läuten, damit sie Ihnen einen Shawl bringe?” Das Blut brannte in ihren Wangen, aber sie schüttelte ihr Haupt. „Haben Sie Bedenken, sich mir anzuvertrauen ?" sagte er verpurfsvoll. „Wer weiß, was der Morgen bringt? Ich fühle nich Ihrer nie sicher. Ich erwarte jeden Augenblick, Jemand erspeinen zu sehen, wer Sie mitnimmt, und mein Haus wird wieder einsam sein.“ Er „Diese Gefahr ist wohl nicht groß,” sagte Sibyl mit Bitterkeit, indem sie den Lieblosungen der Hunde Einhalt zu thun suchte immer geringer zu werden.” »Ah,nun verfallen Sie wieder in Ihre düstere Stimmung. Als ihr Arzt bitte ich Sie, mich sofort zu begleiten, damit Sie den Dämon im Monplicht verbannen.“ Er läutete nach Patty. Sie m­achten sich fertig und gingen einen schattigen Pfad durch den Garten bis an vae Leenfey und Varnecks Hunde folgten ihnens. Er hatte einen Pelz mit sich genommen, um sie im Bot damit zu um­­­hülfen , denn der Herr von Beechwood betrachtete seinen Saft noch als Reconvalescenten. Wie oft erinnerte sich Sibyl noch später an diesen Gang — an die tunften Gesträuche, an denen der Thau schimmerte, an den Ralmond am Himmelsdom! In der Nähe sang eine Nachtigall ihr süßes, träumerisches Tier. Der See grenzte, hier mit Weiden besäumt, an dem großen Garten. Ein Heiner Wolo war in das Wasser hinaus gebaut, und da befand er Barned’s Bot, mit einem starren Lau befestigt. Er geleitete Sibyl in das Fahrzeug, hüllte den Belt um sie und spannte das Segel auf. Sie glitten langsam von dem dunffen Ufer fort, die Hunde sprangen in das Wasser und schwarmen eine kurze Strebe hinter dem Rot her. Kaum bewegte sich der­­silberhelle Wasfelspiegel. „Wir müssen nach Wind pfeifen,” sagte Barned, und wirklich begann er das Pfeifen der Singvögel nachzuahmen, bald laut und schmetternd, bald Leife, jagend und das Echo antwortete von dem duntten, bemanneten hier und da felsigen Ufer, geht fehlen auf den Weiden am Landungsplag eine Nachtigall zu er­­­wachen, und begann ihr süßes Lied. in leichter Windhauch glitt über die Oberfläche des Sees, und wirklich spannte fi Das Segel mehr, und das Bot tanzte im Mondlicht dahin. „Hat mein Zaubermittel nicht geholfen ?" Lachte Barned. „Stit!” flüsterte Sibyl athemlos, „horchen Sie!" Der Gesang des Vogels hatte aufgehört , aber statt­­dessen ließ sich eine ganz eigenthümliche, unbestimmte Mufik in wehmüthigen Accorden ver­­­nehmen. Sie seien wie aus dem unendlichen Raum über ihnen herzu­­­kommen. Sibyl sah überrascht empor. „Was ist das?“ rief sie. „Wache oder träume ich? Sie die Nacht bezaubert ?" „Stellen Sie si vor, ich sei tobt," sagte WBarned, halb traurig, Halb scherzend, „und meine Seele spreche von dort oben zu Ihnen.“ Mit ihren weißen Händen hielt sie den Pelz, wer sie umhüllte, fest, und ihr Antrig gli dem einer Bildsäule von weißem Marmor. So saß sie und lauschte. Außer den wie von Geisterhänden hervergebrachten Tönen der Aeoldharfe war nicht der geringste Yaut fern und nahe zu vernehmen. Auf einmal bewedte eine dumpfe Wolfe die glänzende, Mondscheibe. Es wurde darnach nicht finster, nur ein etwas tieferer Schatten umgab sie. Varned wendete plöglich sein Haupt gegen seine Gefährtin und be­­­trachtete sie. Sie waren nur doch einen geringen Zwischenraum voneinander ges­­trennt. Sie fühlte gleichsam das Feuer feiner Augen, wie eine Blume die Sonnenwärme empfindet. Ihr Blut schien einen Moment zu stechen, und dann schoß ed um so rascher durch ihre Apern. Sie senkte ihr Antlig, und­­­ über eine Seite des Botes Lehnenp, tauchte sie ihre Finger in die fühle Iut. Nur die Sterne blickten auf sie herab.Als sich der Wind jetzt leb­­­hafter erhob,wurden die Töne der Harfemn Maste stärker und wilder. Es schiemals sängen sie m­it Sturm und Sorge,von den großen Wogen,«.. die an einsamen Felsenküsten zerschellen,von Schiffbruch und Zerstörung­—.« und Todesangs. Sie fuhren sprachlos dahin.Stundenantundeverrann.Sibyl ließ zuerst ihre Stimme vernehmen. »Sollten wir nicht zurü­ckzehre 117«sagte sie in leisem Tonez,,es muß spät sein.« " . »Was!«antwortete er traurig;»sind Sie des Sees,der Harfe und­"— meiner sobald müde?« »Sobald?«stammelte sie.»Sehen Sie an ihre Uhr,aber nein­­—­­­da schlägt eine Thurmuhr in der Stadt.Hören Sie!« »Sibyl zählte.Ceschlungelt. „Mitternacht !" rief sie aus. „Wahrhaftig, das dachte ich nicht! Ich wünsche, es könnte immer so bleiben !“ Das Heine Bot glitt zu dem Landungspunkte zurück. Der Mond trat wieder falt und schimmernd aus den Wollen. Sibyl wagte es nicht ihren Gefährten anzusehen, sondern hielt ihre Augen fest auf die Lichter gerichtet, die noch in dem Hause, fern oben im Garten, brannten. Als sie an dem Heinen Molo ausstiegen, sah sie entweder MR ; „sie scheint sogar 4" Er « · « · » ; ,

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