Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1882. März (Jahrgang 9, nr. 2494-2519)

1882-03-01 / nr. 2494

« « Seite 198 Hermannstadt, Mittwoch E38 sollen eigene Lieferanten für die Aufständischen existiren, welche pünkt­­­lic durch gewisse Vertrauensmänner bezahlt werden.” Um den­ Rufsen auf der Balkanhalbinsel einen Riegel vorzuschieben, empfiehlt ein Correspondent der „National Ztg." die Bildung eines süd­­­flavischen Weiches, welches Bosnien, Serbien, Bulgarien und die Her­­­zegowina zu umfassen hätte, unter einer österreichischen Secundogenitur, und meint das Blatt der Erzherzog Johann Salvator, als ein Mann von Geist, Bildung und Charakter würde dieser Aufgabe gewachsen sein. Wahr­­­scheinlich aus derselben Absicht gegen Rußland einen Damm aufzurichten, seßt die englische "Daily News" in einem Tangen rtifel auseinander, Oesterreich müsse den Dualismus aufgeben, und die Wü­nsche der Sla­­­wen nach voller Gleichberechtigung erfüllen. Wie man sieht drängen sich allerlei unberufene Heilkünstler an Desterreich-Ungarn heran. Erjcheint denselben etwa Desterreich-Ungarn gar als frank? Die Heimberfung des General Skobelew aus Paris,—wir nehmen an,daß eine solche in regelrechter Form geschehen sei­,hat die mannigfachsten journalistischen Blasen getrieben.Da hieß es,die­­­selbe sei erfolgt in Folge eines freundschaftlichen Handschreiben des Kaisers Wilhelm an den Zar,dort verlaute Herrn Giers hätte im Falle der Nichtrückberufung des redelustigen Generals dem Zar seine Demission an­­­geboten,endlich hätten sogar Deutschland und Oesterreich-Ungarn mit Ab­­­bruch der diplomatischen Verbindungen gedroht!Wir registriren diese Mel­­­dungen,und fügen indes noch Eine bei,wonach der russische Botschafter in Berlin Herr v.Saburow,dem Fürsten Bismarck das lebhafte Be­­­dauern über die Form und Tendenz der verschiedenen Aeußerungen Sko­­­belew’s ausgesprochen,worauf der deutsche Reichskanzler dann seiner Befrie­­­digung hierüber Ausdruck verliehen haben soll.Im übrigen ist auch der russische Botschafter in Paris,Fürst Orlow in Berlin eingetroffen,dink­te beim Fürsten Bismarck,und wurde vom Kaiser und vom Kron­­­prinzen empfangen. Dorlo­w dürfte wohl die Mission haben, in Berlin die Absichten Ruß­­­lands auf eine Allianz mit Frankreich zu desaponiren. Bekanntlich sollte General Stobelew über Prag die Heimreise machen. In Prag wurde derselbe auch von einer großen Menschenmenge am Bahn­­­hofe erwartet, doch erschien er nicht. Nach den Berichten in einem Theile der Blätter hätte die Rede Sko­­­belew’s in Gatschina,und überhaupt in Rußland eine sehr üble Auf­­­nahme gefunden.Der»Wiener Abendpos«wird aus Petersburg diesbe­­­züglich geschrieben " »Man ist hier in allen Kreisen im höchsten Grade erstaunt über den ,Cynismus dieses Mannes,mit dem er seinem auf Mangel an Bildung beruhenden Deutschen­ Hasse Ausdruck giebt,noch mehr aber über die Frech­­­heit,mit welcher er sich erdreistet,der loyalen Politik seines kaiserlichen Herrn entgegenzutreten.Einige Blätter nennen Skobelews Verfahren ge­­­radezu Hochverrath,und würde man sich nicht wundern,wenn der strenge und gerechte Kaiser den tapferen,aber sonst völlig unbedeutenden General scharf zurechtweisen würde.Nur bei den Panslavisten ist Skobelew populär. Se.Majestät der Kaiser wird kaum länger einen Generaladjutanten dulden, welcher sich erdreisten des Kaisers den Volksinteressen vollkommen und­­­ einzig entsprechenden Politik der Gerechtigkeit und des Friedens entgegen­­­zuarbeiten.« Dagegen verherrlicht die»Nowoje Wremja«,ein Petersburger Blatt das für besonders inspirirt gilt,Skobelew.Das Blatt schreibt u.A.: »Hinter der begreiflichen Erbitterung unserer Nachbarn steckt die Person des Generals Skobelew...Er hat sehr reale Verdienste,er besitzt einen bewiesenen persönlichen Heldenmuth,Entschlossenheit,militäri­­­sche Belesenheit ein Talent,das über allemeeifel erhaben ist,sogar Schonungslosigkeit mit den Feinden und große Konsequen­z.«Dieukna­­­nität und sogar Sentimentalität,mit welcher die Deutschen in ihre Kriege mit Frankreich sich gebrüstet haben,geht ihm ganz ab.Falls es nöthig werden sollte,wird er im feindlich­en Lande mit der Sense fo umherfegen, daß die berüchtigten Kosaken,welche den Franzosen während des Feldzuges mit Napoleon Furcht eingejagt haben, wie eine angenehme Erinnerung erscheinen werden. Sa, es ist nicht gut, sogar sehr schlecht, mit einem solchen Gegner zu thun zu haben.“ e Die „Nordd. Allg. Ztg.” hebt hervor, daß Graf Ignatier mit der „Neuen Zeit“ in nahen Beziehungen steht.­ Beim Zar ist Groß aller ge­­­gentheiligen Meldungen der Einfluß Ignatie­v’s unverändert groß, weil er Ignatiew fü­r seine persönliche Sicherheit unerregbar wähnt. Ignatiem leitet — so drückte sich ein russischer Staatsmann au — den elektrischen Strom des Nihilismus auf den panflavistischen Draht hinüber. Der preußische Landtag hat wieder etwas „Suddendebatte“ gehabt, welche durch den Abg. Stöder hervergerufen wurde. Minister Butt­­hammer gab bei dieser Gelegenheit aufs Neue die Erklärung ab, daß die Regierung nicht daran denke, den Grundjall der Gleichberechtigung in irgend­­einer Weise einzuschränken. Krankreich wird im Augenblicke weniger durch die Sturmläufe gegen das Ministerium Freycinet, als durch einen großen Arbeiterfirife, der be­­­­reits das ganze Gard-Departement umfaßt, und Tausende von Arbeitern zählt, in Anspruch genommen. Das Militär mußte wiederholt einschreiten, es stellte die Ordnung unter Androhung mit Schießen her. Man schreibt den Strife ausländischen Einflüssen zu. Abermals sind Truppen und Ar­­­tillerie nach dem Gard-Departement abgegangen. In der rumänischen Kammer interpellerte der Deputirte Bantazi Ghika die Regierung über die panflavistischen Umtriebe des russischen Ge­­­­ neralfonjulg Hitrowo in Sophia. _, Sika erinnerte an eine Rede die Hitrowo einer Deputation gegen­­überhielt,die gekommen war,um ihn zu fragen,welche Haltung die Slawen gegenüber dem zwischen Oesterreich-Ungarn in den occupirten Pro­­­vinzen ausgebrochenen Konflikte einzunehmen hätten.Nachdem Hitrowo den österreichisch-ungarischen Staat als einen bereits todten Körper betrach­­­tet,der von der europäischen Karte verschwinden müsse und im weiteren Verlaufe seiner Rede seine Anschauung bezüglich der dualistischen Monarchie in den schärfsten Ausdrücken zur Geltung bringt,geht er in seinem slavi­­­schen Feuereifer noch weiter und läßt auch Rumänien nicht in Ruhe,indem er sagt:»Wir verfügen über unsere Soldaten von Odessa aus über Bessa­­­rabien und mit einem Schritte sind wir in Rumänien, welches uns­­­ehört.“ — Der Minister de Aeußern, Statescu, bemühte sich in seiner Antwort nicht, Hitrowo in Schuß zu nehmen, und betonte nur: „Rumänien gehöre den Rumänen." Falls das in Zweifel gezogen würde, werde Rumänien zu handeln wissen. An die Direktion der Predealbahn ist die Weisung herabgelangt, ihren gesammten Fahrpart zur Disposition des Kriegs­­ministeriums zu halten. Im „Romanul“ und im amtlichen „Monitor“ werden von der rumänischen Armee-V­erwaltung Lieferungen von Gerste, Hafer und Heu ohne Beschränkung des Lieferquantums ausgeschrieben. Was hätte Dieses, falls es wahr wäre, zu bedeuten? " : » —— „Als ein Ge fchent? von einem Pfarrkinde ?" „Ich habe welchen zum Geschent erhalten”, sagte der Pfarrer, „von meinem Kirchenvorsteher, Dan Gufliver.” „Ich will Sie nicht darnach fragen”, sagte der öffentliche Ankläger, „woher Ihrer Meinung nach dieser Cognac stammte. Ich will lieber glauben, daß Sie sich darum nicht fünmerten und seine Bermuthungen dar­­­anstellten. Die Annahme wäre zu stark, daß ein Geistlicher Ihres Alters und Ihrer Stellung den Schmuggel unterfragen könnte.“ Es folgten andere Zeugen und noch mehr Wortgefechte. Dann hielt der Kronanwalt seine Rede. Sie war sehr kurz. „Hier,“ sagte er, „sei ein Mann mit seinen besten Söhnen, und einem Fremden, wahrscheinlich einem angenommenen Gehülfen. Der Mann sei wohlbekannt als Schmuggler — so wohlbekannt, daß er fürchte, Syme Negis sei bie auf den legten Mann auf seiner Seite und ferüge ihn bei seinen Fahrten nach Frankreich. Er sei so zu sagen, auf frischer That ertappt. Dan könne sich unmöglich vor Ueberzeugung verschließen, daß all die andern Fäffer, welche die Ladung ausmachten, gleich dem eröffneten Cognac enthielten. Natürlich stehe es Jedem frei, auch das Unwahrscheinlichste zu behaupten. Sein gelehrter Herr Kollege könne das Verlangen an sie stellen, zu glauben, daß diese vier Männer über den Kanal gefahren und an einer feindlichen Küste gelandet wären, um Kartoffeln, Kohl, Obst, Butter oder irgend­­welche anderen Waaren zu holen. Unbestritten aber stände fest, daß der Mann ein schnell feuerndes Schiff und ein Fischerbot befige — wozu wäre das erstere? Daß seine besten Freunde es einräumten, sie hätten Cognac von ihm zum Gefhent erhalten — wo nahm er von Cognac her? Was die Aussage des Zeugen Stirling beträfe, so könnte auch hier die Thatsache nicht geleugnet werden, obwohl die Handlung selbst einen so niedrigen Grad von Sittlichkeit beweise, daß man nur bedauern könnte, denselben bei einer so achtbaren Körperschaft anzutreffen, als die Küstenwächter seien. (Fortsetzung folgt.) « Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt. 1. März 1882. Nro. 2494 Eingabe des Niebenbürgisch-römisc-katholischen Status an das Abgeordnetenhaus in Haden des Mittelfhul- Gefeb­­­entwurfes. (Sortiebung.) An Morgen der F­onstitutionellen Vera am 10. Januar 1866 hielt der siebenbürgische röm.-lath. Status Generalversammlung und richtete eine Repräsentation an Seine faiferl. u. Fön. apost. Majestät mit der Bitte, er möge die auf Gefegen und alter­ Uebung beruhende volle Autonomie der siebenbürgischen Tath. Kirche wiederhergestellt werden. Auf diese­­r Repräsentation haben laut Resfript des Kultus- und Unterrichtsministerg vom 12. September 1867 3. 896 praes. Seine faif. und Fön. apost. Deajestät mittelst aller­­­höchster Entschließung vom 19. August 1867 allergnädigst zu gestatten ge­­­ruht, daß die zum Wirkungstreife der catholica commissio gehörig ge­­­wesenen Angelegenheiten unter Einflußnahm­e der im Protokolle der Versammlung des siebenbürgischen röm.-lath. Status de dato Kaufenburg den 10. Januar 1866 nach ihrer Zusammenlegung umschriebenen V­ersammlung und des aus deren Mitte zu wählenden Ausschusses behandelt und verwaltet werden sollen. In Folge dieser allerhöchsten Entschließung wurde die fath. Statusver­­­sammlung im Jahre 1868 und fortlegungsweise 1873 abgehalten und hat dieselbe im Ietteren Jahre aus ihrem eigenen Schooße den Direktionsrath gewählt und mit einer Instruktion versehen, was das b Fön. u. Kultus­ und Unterrichtsministerium unter dem 16 .Juni 1873 Prof.-Zahl 1008 gutzuheißen befunden hat. Seither trat der siebenbürgische rath, Status mehrmals zusammen und faßte heilsame Beschlüße; der Dirertionsrath aber besorgt die in seinen Wirkungskreis gewiesenen Angelegenheiten, insbesondere die Verwaltung der siebenbürgischen lath. Fonde. Aus dem Gesagten erhellt in Hauptzügen der Ursprung, die Entwiclung und der gegenwärtige Stand der Selbstregierung der siebenbürgischen röm.­­­kath. Kirchendiözese und die Legalität dieses Selbstregierungsrechtes und helfen fortwährende Ausübung. Auch die Union konnte dem siebenbürgischen lath. Status die Autonomie nicht nehmen und sie hat ihm sie auch nicht genommen, denn das Leopoldinische Diplom und damit zugleich sämmtliche Grundgefege Siebenbürgens haben nicht nur Ihre Meafestäten Franz und Ferdinand in den 1792 und 1837 erlassenen feierlichen Inauguralurkunden mit Berufung auf die Heiligkeit des königlichen Wortes bestätigt, sondern er hat unsere Rechte auch Seine Faiferl. und königlich apost. Meajestät Franz Sofer der Er­ste, unser glorreich regierender Fürst erblich gewährleistet. Der zweite Gefeßartikel von 1790/91 prüht die allerhöchste königliche Betätigung so aus: „promittentes et assecurantes epsdem status et ordines verbo Nostro regio et principali, fideque apud Nos et augustam domum Nostram nunquam violabili, quod Nos juxta praeinsertum sacrum Diploma Leopoldinum legesque abinde diaeta liter latas, vel in futu­­­rum ferendas, universos et singulos magni principatus Transsylvaniae trium nationum et quatuor receptarum religionum status et ordines in suis legibus, juribus, libertatibus et approbatis consvetudinibus sancte et illibate conservabimus, conservarique curabimus.“ Die Worte des Krönungseides vom Jahre 1867 Lauten also: „Wir schwören ... . ., daß wir die Kirchen Gottes, die Jurisdiktionen Ungarns und seiner Nebenländer, die Einwohner jedes kirchlichen und weltlichen Standes in ihren Vorrechten, Freiheiten, Privilegien, Gefegen, in ihren alten und genehmigten guten Gepflogenheiten erhalten werden." Die Autonomie des siebenbürgischen röm.stath. Status anerkennt und bestätigt auch § 14 des von der detaillirten Regelung der Union handelnden 43. ©.­A. von 1868, indem er sagt: „Alle jene Gefüge Siebenbürgens, welche auf siebenbürgischem Gebiete und in den ehemals sogenannten ungarischen Theiten die Religionsausübungs­­­und Selbstregierungsfreiheit der geießlich rezipirten Religionsgenossenschaften, Kirchen und Kirchenbehörden, so auch deren Gleichberechtigung, gegenseitige Verhältnisse und beziehungsweise deren Wirkungskreis gewährleisten, werden nur nur unberührt aufrecht­­erhalten, sondern gleichzeitig auf die griechisch­­­und armenisch-katholische, so auch auf die griechisch-orientalische Kirche aus­­­edehnt." Aus dem im vorigen Punkte Angeführten folgt auch das, daß der zur Erhaltung der Mittelschulen des siebenbürgischen röm.-Fath. Status dienende Stupdienfond nicht gestanden ist und auch gegenwärtig nicht in der Verwaltung der Regierung, beziehungsweise des E. m. Ministeriums für Kultus und öffentlichen Unterricht sich befindet, am allerwenigsten in dem Sinne, wie der ungarländische röm.-fath. Studienfond. Die unumfrög­­ he Wahrheit dieser Behauptung beweist der Ursprung des bedeutenderen Stammvermögens des siebenbürgischen röm.-lath. Studienfondes, die Frustifizirung sowie die Verwaltung des Fondes in der Vergangenheit und Gegenwart. Das erheblichste Stammvermögen unseres Studienfondes bildet die Rososmonostorer Herrschaft. Diese Herrschaft hat Bela I. um 1059 ven Ordensgeistlichen des Heil. Benedikt verliehen, Andere unserer Könige haben Wahrlich, hochgeehrtes Abgeordnetenhaus! wir können unsere Ueber­­raschung darüber nicht verbergen, daß bei Wissen und Kenntniß des Voraus­­­gefhieten im konstitutionellen ungarischen Reiche ein maßgebender Mann und Negierungsvertreter sich finden kann, welcher das geiegliche Selbtregie­­­rungsrecht der siebenbürgischen röm.-lath. Kirchendidtese auch nur in Frage stellen kann; noch mehr überrascht es, daß sich doch jemand findet, welcher gerade dann, wenn er das Selbstregierungsrecht seines protestantischen Vetters laut anerkennt, die Autonomie der siebenbürgischen röm.-lath. Kirchendiözese negiren will. Gemwährleisten denn nicht die nämlichen Gefege, nicht die näm­­­lichen Diplome und königlichen Eide die Autonomie der siebenbürgischen Kirchendiögese, welche die Selbstregierung der Protestanten sichern? Man pflegt einzuwenden, daß die ungarländer Katholiken keine Autonomie haben, also mögen auch die siebenbürger­ feine haben. Leeres Gereve! Mögen die dieses Einwurfes sich Bedienenden nachweisen, daß die siebenbürger Katho­­­liken in Folge der Union ihrer Autonomie entsagt, oder die Ausübung der geieglichen Selbstregierungsrechte an das Zuslebentreten der Autonomie der ungarländer Brüder gebunden haben. Dieses nachzuweisen, wird Niemand im Stande sein; unsere Selbstregierungsrechte aber sind durch Gesete, königliche Diplome und Eidesleistung so zweifellos gewährleistet, daß, wenn wir in deren ununterbrochener Ausübung auch nicht gewesen wären, wir ge­­­genwärtig, ohne irgend welche geiegliche Verfügung, die Ausübung dieser unserer Rechte in jedem Augenblick hr könnten, diese Stiftung im Laufe der Zeiten bedeutend vermehrt, aber während der befragenswerthen Unruhen des 16. Jahrhunderts unter der Negierung der Yabella und des Johann Siegmund Zapolya wurde die Herrschaft fesufa­­­lisirt. Später hat Siebenbürgens Fürst und Polens König Stephan Ba­­­thory die Kolosmonostorer Herrschaft mit mehreren Nebengütern von den damaligen Eigenthümern mit seinem eigenen Gelde angekauft und mittelst der Donationsurfunde vom 12. Meat 1581 der röm.-lath. Hauptschule ver­­­liehen. Da die Leiter der Hauptschule die Sesuiten waren, so bezogen diese auch das Einkommen der Stiftung, Inhalt und Intention der Schenkungs­­­urfunde aber kann Zeven davon überzeugen, daß diese Stiftung ausschließlich zur Sicherung des Unterrichtes der siebenbürgischen röm.­Fath. Jugend be­­­stimmt war, und es nur eine zufällige Sache sei, daß das Erträgniß der Herrschaft auch die Jesuiten als Professoren gewossen haben. Nach Ablauf einiger Jahre, in der Zeit der erneuerten Religionswirren, wurden die Se­­­suiten unter den siebenbürgischen protestantischen Fürsten aus dem Lande ge­­­wiesen und die Herrschaft Kologmonostor den Katholiken ohne alle Entschä­­­digung für den Fiskus abgenommen und einzelne Theile derselben Inscrip­­­tionaliter verpfändet. Als gegen Ende des 17. Jahrhunderts Siebenbürgen unter die Oberhoheit des glorreich regierenden Hauses Oesterreich kam und das Leopoldinische Diplom veröffentlicht wurde, fand Leopold I. in Folge der Verhandlung von zwischen Katholiken und Protestanten wegen einigen Kirchen und Gütern aufgetauchten Beschwerden, im Grunde der unter den Ständen zu Stande gekommenen gegenseitigen Vereinbarung, mit allerhöchster Entschliegung vom 9. April 1693 den siebenbürgischen Ständen zu gestatten : „quod quindecim florenorum millibus pagum Monostor a moderno possessore redimere et Oatholieis jure perennali, in usus ecclesiarum catholicarum applicandum tradere possint.* Was auch gefhah, indem die Katholiten die Herrschaft im Sinne der Bathory’schen Stiftungsurkunde den Sem­iten zur Benügung überließen. Karl III. gestattete mittelst aller­­­höchster Entschließung vom 15. Oktober 1732, daß die Sesuiten ohne jede Belastung des Aerars und ohne anzuhoffende irgend welche Entschädigung, auch die Übrigen Theile der Kolosmonostorer Herrschaft, welche noch in fremden Händen sind, mit ihrem eigenen Gelre auslösen können. Zur Auf­­­bringung der Einlösungssumme haben die Katholiken bedeutende Opfer ge­­­bracht, so Betheiligte sich beispielsweise Baron Apor allein mit 30.000 fl. an der Einlösungsoperation. Die auf diese Art neuerdings angetaufte Kolos­­­monostorer Herrschaft ist als ein der Jugenderziehung Dienendes, ausschließlich katholisches Vermögenseigenthum­­buch G.­A. 3 des Jahres 1744 aus der Reihe der Krongüter (para fiscalitas) für ewige Zeiten gelöscht worden. Da die Siebenbürger Katholiken die Kolosmonoftorer Herriaft auf tiefe Weise erworben haben, was war natürlicher, als va ver siebenbürgische katholische Status das Dominium, als sein ausschließliches Eigenthum, nach der im Jahre 1773 erfolgten Aufgebung des Jesuitenordens, mit allerhöchster Genehmigung zum Stammvermögen des siebenbürgischen röm.-lath. Studien­­­fondes gemacht hat ? Korrespondenzen. (Schluß folgt ) Biitrik, den 19. Februar 1882. (Original-Correspondenz). In der heute abgehaltenen Sagung der städtischen Communität kamen zuerst die Berichte über die Prüfung einiger Fondsrechnungen für das Jahr 1881 zur Verhandlung. Nach weiterer Abwicklung einiger anderer unbedeutender Verhandlungsgegenstände wurde dann über den Refurs verhandelt, welchen 369 Personen gegen den Beschluß der Commu­nität vom 6. Jan­uar 1882, mit welchem die Bittunger Commune für die zu erbauende Bittung-Maros- Ludojer Bahn eine Zinsengarantie von 1500 fl. 8. W. auf 10 Sahre übernommen,­­­ eingebracht hatten. Dieser V­eichluß war in der Gigung der Communität vom 6. Januar 1882 mit 46 gegen 8 Stimmen, ohne vorhergehende Debatte, gefaßt worden. Die Rekurrenten hatten ihren Refurs damit begründet: der refurierte Verschluß sei leichtfertig — ohne vorangegangene Debatte — gefaßt worden; derselbe belaste, für eine in ihrem Werthe mindestens sehr zweifelhafte Sache, die Commune mit einer bedeutenden Bürde; die Allodialcafte künne Icon fest häufig ihren aufrecht­­­stehenden Verpflichtungen nicht nachkommen, die durch Die Binsengarantie aufgebürdete Last werde Daher wieder auf die Schultern der Steinerträger aufgeladen werden müssen, die Icon jegt eine 7%/,ge Schulumlage, einen 4'/,/,gen Buschlag, zum Comitatshausbau, einen 6%/,gen zur Unter­­­bringung des Weilstärd zu tragen hätten; eine weitere große Belastung stehe bei Durchführung des beschlossenen Baues einer großen Kaserne in Aussicht. Diesem befurfe gegenüber beschloß die Communität, ihren DBe­­­schluß vom 6. Januar 1882 aufrechthaltend, in ausführlicher Motivirung, um die Genehmigung desselben beim Minister neuerdings anzufachen. Die Motivirung beleuchtet den Rekurs etwa folgendermaßen: Der Bau der Billung-Maros-Ludofer Eisenbahn wird in der Bevölkerung seit 3 Jahren hin und her erwogen. Gegner und Anhänger der Bahn haben sich ihr Urtheil gebildet, eine Debatte in der Communität, welche Niemanden in seiner Ansicht hätte umstimmen können, war daher eine überflüssige Sache , welcher Mederzeugung die maßgebende Körperschaft, die Communität sei, habe die Abstimmung ergeben, indem 46 Stimmen gegen 8 Stimmen die Binsengarantie bewilligt hätten. Der Rekord mit der Zahl von 369 Unter­­­schriften haffe den Schluß zu, daß auch die große Mehrzahl der Bevölkerung mit der Maros-Ludwicher Eisenbahn einverstanden sei; bezeichnend sei auch, daß Niemand aus der Intelligenz den Nekurs unterschrieben habe; in aller Kreisen hege man die Erwartung, daß durch den Bau dieser Bahn die gewerbliche Produktion sich heben, Handel und Verkehr größeren Aufschwung nehmen würden — daher den eventuell zu bringenden Opfers werth sei. Die Qualität der Unterschriften des Refurses ilustrire die Thatsache am Harsten, daß Sene, welche den Refurs unterschrieben, blos den 10. Theil der Steuer von jenem Steuerbetrage entrichten, welchen die Bittrnger Be­­­völkerung jährlich zu entrichten hat, beispielsweise 32 gar feine Steuer, 100 unter 5 fl., 170 zwischen 5 und 10 fl., 35 zwischen 10 und 50 fl., bi­s 32 über 50 fl. Steuer zahlen. Daß aber die Zinsengarantie, Falls die Leistung ganz oder theilweise erforderlich sein werde, nicht durch Um­­­lagen werde müssen aufgebracht werden, gehe aus dem Umstande hervor, daß die Zinsengarantie beschlußmäßig erst mit jenem Tage zu zahlen ei, an welchem die Eisenbahn dem DVerfehre übergeben werde. Vor zwei bis drei Jahren werde jener Tag nicht kommen. Im drei Jahren aber werde die Communität mit der Rückzahlung eines Darlehens aus der National­­­fasja, wozu jegt jährlich 1400 fl. erforderlich sind, fertig; in 4 Jahren gehe die Billunger Kunstmühle in das freie Eigent­um der Stadt über, wodurch die Einnahmen weiter um ein V Beträchtliches sich steigern würden. Die Zucht also, daß die übernommene Zinsengarantie, wenn ihre Aus­­­zahlung erforderlich sein sollte, nur durch eine Umlage auf die Steuerträger bedeckt werden könne, sei ungerechtfertigt. Einen weiteren Verhandlungsgegenstand bildeten die Abänderungs­­­anträge des Ausschusses zur Hattert- und Weideordnung, welche jecht be­­­steht, und seit nahe 20 Jahren in Uebung ist. Nach dieser Hattert- und Weideordnung ist das ganze Flurfeld, welches dem Viehtriebe untertuorfer ist, in drei Theile getheilt; jedes Jahr fällt einer dieser Theile abwechselnd in die Drache, wohin die Heerden getrieben werden. Für je 3.Zoch solchen Grundbefiges, gleichviel ob Ader oder Wiese, welcher dem Heerdetriebe aus­­­gejeßt ist, erhält der Eigenthümer eine Weidefarte für ein Stüc Grotvieh, für 1. Zoch eine Halbe Weidefarte für ein Stück (Kleinvieh *). Jedem Eigenthümer steht er frei, nach zeitgerechter Anmeldung, sein Grundeigen­­­thum der Derade dadurch zu entziehen, daß er es umplankt, natürlich erhält er dann für da umplanfte Grundstüc auch feine Weidefarten. Durch­ diese Hattert- und Weideordnung war zunächst das uneingeschränkte Aus- ! *) Kleinere Bruchiheile werden anderwweitig vergütet,

Next