Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1893. April (Jahrgang 20, nr. 5870-5894)

1893-04-08 / nr. 5875

,I Yodaktion und xidministration­ Heltauergasse23. frichekutmitxmgnahme deinesongu Feiertagefokg undeng sochentageztägticg. gbonnement für Hermannstadt monatlich 85 fl., vierteljährlich 2 fl. 50 Er., halbe jährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ee Bustellung in’3 — Haus,mit Zustellung 1 fl.,fl.,6fl.,12 fl. Abonnement mit Postversendung Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 kr., jelbjährig 7 fl., ganze a jährig 14 SL. J« Für das Ausland:­­· viertel·ä»hrig 7"RM.oder 10 Frcs.,albjährig a 14 RM. oder 20 Fred., ganzjährig 28 Han oder s. ’40Frcs. - N Eine einzelne Nummer kostet 5 Tr. d. W. ER Unfransirte Briefe werden nicht angenommen, Manustripte nicht zurückgestellt. . _ Nxx5875.xx.Jahrgang Siebenbürgisch-Deutsches latt. Hermannstadt, Samstag 8. April Fräuumerationen und Hase­ nie­­übernehmen außerdem Hauptbureau Heltauers­gasse Nr.23:inkennst­at Heinrich Zeidner,­­­H. Dresswandt’s Nachfolger, Mediasch Johann Hedrich’s Erben, Schässburg Carl Herrmann, Bistritz G. 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März geschrieben:­­ Die Debatte über das Budget des Kultus- und Unterrichtsministeriums dauerte diesmal im Abgeordnetenhause nahezu drei Wochen, von denen die meiste Zeit der Erörterung jener kirchenpolitischen Fragen, welche das Pro­­gramm der Regierung bilden, gewidmet war; das Unterrichtswesen und die damit im Zusammenhange stehenden Interessen kamen auch heuer bei dieser langen und oft sehr heftigen Diskussion nur nebenbei zur Sprache. Das Par­­lament und die gesamte öffentliche Meinung, ja das gesellschaftliche Leben Ungarns überhaupt stehen dermalen unter dem beherrschenden Einflusse der auf die Tageordnung gefjegten kirchenpolitischen Reformen. Die Bewegung und Aufregung ist in Zunahme begriffen, die Freunde und Gegner dieser Reformen schreiten in ihrer Organisierung vor, der Kampf entwickelt si mehr und mehr und spaltet die Bevölkerung in feindliche Lager. Hat nun die lang­wierige Kultusdebatte zur Spärung der strittigen Fragen, zur Beruhigung der Gemüter, zur Befestigung der Position der Re­­gierung und zur Anbahnung gesunder Parlamentsverhältnisse et­was beigetragen ? Die Antwort auf diese Frage läßt sich nur schwer geben; denn troß der zahl­­reichen und meist auch weitgedehnten Reden und Gegenreden in diesen lechten Wochen hat man über den richtigen Stand der Dinge in den kirchenpolitischen Fragen sein deutliches Bild gewinnen können. Die Regierung selbst und auch einzelne hervorragendere Mitglieder der Oppositionsparteien hätten am Tiebten eine „großangelegte“ kirchenpolitische Debatte diesmal überhaupt gern vermieden; denn seit dem November v. a. wurde eine solche Debatte bereits drei- oder viermal „im großen Stile” ges führt, so daß im Grunde Freund und Feind wenig zu jagen übrig geblieben war. Zudem hatte die Regierung zur Verwirklichung ihrer prinzipiell anges­­ündigten Reformen noch­ seinerlei konkrete Geiegesvorschläge vorgelegt; man stand also in dieser Beziehung auf demselben Punkte wie damals, als das Kabinet Weierle im November dv. %. sein Regierungsprogramm vor dem Reiches­tage entwickelte. Aber ein Vermeiden der neuerlichen Erörterung der kirchenpolitischen Lagen erwies sich dennoch einfach als unmöglich; wie konnte es an anders sein angesichts der Schon angeführten Thatsache, daß Ungarns politische und soziale Atmosphäre gegenwärtig von diesen Fragen förmlich erfüllt ist? Dies erkannte auch die Regierung, und so ging der Kultusminister Graf Albin Esaky gleich nach der ersten Anregung von Seiten der Opposition sofort mitten in die kirchenpolitischen „Haderlachen“ hinein und schlug dabei nur nur einen ungewöhnlich kriegerischen Ton an, sondern machte auch Mitteilungen aus dem geheimen Archiv seines Ministeriums, wodurch einige Mitglieder des Episto­­pates in bedenklicher Weise bloßgestellt wurden, und woraus zu ersehen wat, daß die Negierung jede Hoffnung auf eine friedliche Verständigung aufge­eben hat. Bekanntlich hat der sehr in Ungarn waltende kirchenpolitische Streit von einer Verordnung des Kultusministers vom 26. Februar 1890 über die „Weg­­taufungen“ seinen Ausgang genommen und nun enthalte der Minister orten­­mäßig die Thatsache, daß in den Jahren von 1875 bis 1879 einzelne Bischöfe das bestehende Gejeg über die konfessionelle Zugehörigkeit der Finder in ge­mischter Ehe nicht bloß in demselben Sinne wie diese Verordnung anerkannt, sondern auch ihrem Klerus befohlen hatten, die etwa widergefeblich „triegges­tauften“ Kinder den betreffenden alatholischen Seelsorgern amtlich „auszu= liefern”. Diese Enthülungen machten einen bedeutenden Eindruck, der jedoch für die Stellung und Haltung der Regierung in dieser Angelegenheit nicht durchwegs günstig genannt werden kann. Vor allem ist zu erwägen, daß das Wort und die That einzelner Bis­­chöfe noch seineswegs ein Urteil oder eine Handlung der „Kirche“ ist. Ferner datieren die zitierten Schreiben der Erzbischöfe und Bischöfe aus der Zeit vor Schaffung des ungarischen Strafgefeges (1879), in dem erst die „Wegtaufung” als ein strafwürdiges Vergehen qualifiziert wird. Dieses Gefeg war dann der Anlaß zu einer kolleftiven Anfrage der übrigen Bischöfe beim päpstlichen Stuhle, und darauf erfolgte unter dem 21. Juli 1880 ein Dekret der rö­­mischen Kurie, dem gemäß der­­­atholische Klerus ange­wiesen wird, troß des Strafgefeges seine Z Taufpflicht an jedermann, der zu diesem Briede vor ihm erscheint, zu erfüllen, und worin zugleich strenge verboten wird, das et­wa „unweggetaufte” Kind aus dem Verbande der K­irche wieder frei­­zugeben. Seitdem hat die Haltung auch der konzilianteren Bischöfe eine andere Wendung genommen, wenngleich betont werden muß, daß der ungarische Epi­­sropat auch später jeden ernstlichen Zusammenstoß und Konflikt mit der Staats­­gewalt möglichst zu vermeiden begriffen war. Niemand wird ihn deshalb tadeln , denn kirchenpolitische Kämpfe bringen in der Regel beiden Zeilen, dem Staat und der Liebe, schweren Nachteil. Die besonnensfriedliche Haltung der Bischöfe hat diese sogar in eine schiefe Stellung zu ihrem engeren Stetus gebracht, so­­ daß letterer nahe daran war, den schuldigen Gehorsam, die geistliche Obedienz zu versagen, weil die Bischöfe beim Ausbruche des Konfliktes im Jahre 1890 den „Kulturkampf” nicht sofort „auf der ganzen Linie” aufgenommen und die Hegen und Aufreizungen des streitlustigen Sturatklerus und seiner journa­­tistischen Organe nicht gutgeheißen und unterstüßt haben. Die Enthüllungen des Kultusministers im Abgeordnetenhause verlegten nun vor dieser „Kaplano» fratie” dem ohnehin geschädigten Ansehen des Epislopates einen neuen Stoß und verhalfen den geistlichen Agitatoren zu vollem Siege. Wenn die Bischöfe nicht den Nest ihrer Autorität und ihres Einflusses auf ihren Stetus ein­­büßen wollen, müssen sie sie nun überall an die Soige der strengiler­falen Bewegung stellen und den A Kulturkampf in den ersten Reihen mitkämpfen. Der Minister hat durch jene „Enthüllungen” seinen eigenen „guten Glauben“ über die Statthaftigkeit seines Februarerlasses vom Jahre 1890 dokumentiert ; aber sein Beweis hat mehr dargethan, als er selber beweisen wollte. Und das bleibt auch vom Standpunkt des Staates aufrichtig zu beklagen. In Bezug auf Die konkreten Vorschläge zur Durchführung des kirchen­­politischen Negierungsprogramms erfuhr man, daß der Gelegentwurf zur Ein­­führung der allgemeinen Zivilmatrikel bereits fertig gestellt sei und wahrschein­­lich Schon in den nächsten Wochen dem Reichstage überreicht werde. Die meri­­torische Verhandlung desselben dürfte aber erst in der Herbstression dieses Jahres erfolgen, doch so, daß vom 1. Januar 1894 an die Führung der­ all­­gemeinen Zivil-Standesregister duch staatliche Organe gefeglich Vorschrift sein solle. Mit der Einführung dieser Zivilmatrikel sol dann die vielangefochtene Ministerialverordnung vom 26. Februar 1890 außer Kraft und Geltung gerecht werden. ALs ein weiteres Resultat der kirchenpolitishen Debatte ist zu bezeichnen die einstimmig angenommene Resolution des Abgeordnetenhauses, imormit Die Regierung angewiesen wird, behufs Herstellung der Autonomie der Katholiken bei Sr. Majestät die Einberufung des konstituierenden Stongresses baldigst ver­­anlassen zu wollen. Dadurch wird der im Jahre 1871 abgerissene Yaden zur Gestaltung einer autonomen Verwaltung der äußeren Kirchenangelegenheiten der Katholiken auf Grund des Vertretungsprinzipes wieder aufgenommen und dieses für die katholische Kirche wie für den Staat in Ungarn ungemein wichtige Werk diesmal hoffentlich einem geweihligen Abschlusfe entgegengeführt werden. Die Amstitution der Autonomie in der katholischen Kirche hat außers­halb Ungarns nicht ihres­gleichen, und es ist deshalb auch aus diesem Ges­­ichtspunkte die glück­lie Lösung des neuerdings in Angriff genommenen Problems von allgemeinem Interesse. Sehr erfreulich war es, daß die Schaffung einer gejeglichen Autonomie der katholischen Kirche von allen Parteien des Hauses, ohne Unterschied der Glaubensbekenntnisse, gefordert und unterfragt worden ist. Erst nach Aufrichtung der Katholiken-Autonomie und nach erfolgter gejeglicher Rezeption der jüdischen Konfession kann eine völlige Gleichberechtigung der Kirchen und Konfessionen gegenüber dem Staate verwirklicht werden. Dem Kirchenpolitischen Regierungsprogramm gegenüber war indessen eine solche Einstimmigkeit keineswegs vorhanden; dasselbe fand vielmehr auch diess mal sehr heftige Bekämpfung, mwohl auch kräftige und entschiedene Verteidigung aber der Angriffe waren mehr und die Vorstöße der Gegner geschahen mit größerer Energie, obgleich Feinesiwegg mit glücklicherem Erfolge. Die Leiden­­schaftlichkeit, das Phrasentum, die P­arteitaftit und die persönlichen oder die Standesinteressen, sowie allgemein politische und nationale Tendenzen spielten bei dieser Diskussion Haben und drüben eine bedeutende Rolle und verdecten nicht selten die eigentlichen Kirchenpolitischen Motive und Ziele. Interessant war es, daß hiebei die Schranten der bestehenden Parteiverbände wiederholt durch­­brochen wurden. Die Kirchenpolitik der Regierung fand entschiedene Bekämpfer aus der Mitte ihrer eigenen Partei und sie gewann Verteidiger von jeiten ihrer politischen Gegner. Die Folge dieses Zustandes ist, daß im Grunde seine der bestehenden Reichstagsparteien es wagt, die kirchenpolitischen Fragen nach dieser oder jener Richtung Hin als­ bedeutende Parteifragen zu erklären, weil zu besorgen ist, daß in diesem Falle sämtliche Parteien einer Katastrophe auss­­elegt wären. Wie lange dieser Zustand der Verkleisterung vorhandener Gegen­­säß andauern kann, läßt ss beiläufig nicht bestimmen; übrigens hat die Zerlegung und Abbrödelung infolge der kirchenpolitischen Fragen im Schoße aller Parteien bereits begonnen. Dieser Prozeß dürfte für die gesamte Gestaltung des politischen Lebens von eminenter Bedeutung werden. Wie die Dinge heute sich überschauen Yassen, wird es der Regierung ge­­lingen, für ihre kirchenpolitischen Vorlagen, vielleicht seinerzeit selbst für die obligatorische Zivilehe, im Abgeordnetenhause die Majorität zu gewinnen, und zwar hauptsächlich duch Mithülfe zahlreicher Stimmen auch von feiten der O­ppositionsparteien. Dieser „Sieg“ bildet aber für das Kabinet Weierle noch Lange seinen Triumph, denn abgesehen von den Folgen innerhalb der Regierungs­­partei selbst, bleibt noch immer die ernste Frage, auf welche Weise das Mag­natenhaus für die kirchenpolitischen Reformen gewonnen werden könnte. Im ungarischen Oberhause ist man schon heute fest entschlossen, an dem bereits geäußerten Mißtrauen gegen die Kirchenpolitik der Regierung nicht nur festzuhalten,­ sondern auch die betreffenden Gefegesvorlagen zurückzumessen ; höchstens der Entwurf über die Rezeption der Juden, doch ohne die Erlaubnis­­ des Uebertrittes vom Christentum zum Judentum, ronnte vor der Majorität der Magnaten Gnade finden. Dies hat man erst jüngst wieder anläßlich der verlängerten Budget-Inderunität dem Ministerium deutlich­ zum Bewußtsein ges­pracht. Merkunwürdigerweise hat im Ober- wie im Unterhause je ein General das kirchenpolitische Programm der Regierung aufs heftigste angegriffen und die Solidarität mit den Bischöfen verkündet. Die Bischöfe selber sind durch ihr jüngst publiziertes „Memorandum“ offen auf dem kirchenpolitischen Kriegsschauplage erschienen und haben dadurch die Führung des unseligen „Kulturkampfes“ offiziell übernommen. Das „Mes­morandum” enthält im Grunde allerdings nichts neues; es ist nur eine moti­­vierte Ausführung und Erläuterung der Beischlüsse der Bischofskonferen­­ vom 15. Dezember dv. $., wovon damals auch an dieser Stelle eingehender die Rede war. Den Charakter des Kampfes bezeichnet aber vor allem die Adresse der Bischöfe an Se. Majestät, in­­ welcher sie die kirchenpolitischen Reformen auch als gefahrdrohend für die Ruhe des Staates und für die Sicherheit des Thrones hinstellen und deren Ablehnung duch die Krone erbitten. Die oben erwähnten „Enthüllungen“ des Kultusministers im Abgeordneten­­hause haben diese Gesinnung und Stimmung des Epik­opats nicht gemildert und die Entschlossenheit der weltlichen katholischen Magnaten befestigt, bei den Bilchöfen Neigung und Entschluß erhedt, bei der bdemmäch­tigen Debatte über das Staatsbudget im Magnatenhause ihrem Mißtrauen gegen die Sirb­ens­politik des Ministeriums energischen Ausbruch zu verleihen. Das wird dann zugleich die Losung zur kräftigen Fortlegung des frü­hen und fröhlichen Kultur­­kampfes sein. Die Regierung erhält in diesen Tagen und Wochen einigen Suffurs in den Beischlüssen der Munizipien, der Städte und einzelnen Gemeinden, welche durch ihre Repräsentantenkörper dem kirchenpolitischen Programm des Ministeriums zustimmen. Über diese Unterftügung wird durch zwei Momente wesentlichh ab» geschwächt. Einmal ist nicht zu verfemnen, daß es hauptsächlic die Beamten sind, welche diese Kundgebungen zu Gunsten der Negierung inszenieren und durchführen, und dann folgen in der Negel den halbamtlichen Beischlüssen der Komitats- und der Städtevertretungen gegenteilige Resolutionen freier Volks- Fenilleten. Die Neuerungen Sofers II. in Siebenbürgen. Bon M. Schuller. (2. Fortlegung.) AS sich dieser Sturm erhob, welcher alle besonderen Einrichtungen und Freiheiten der Nationen über den Haufen werfen solle, da entstand eine all­­gemeine Bestürzung. Das Cubernium, an dessen Spige der Baron dp. Brufen­­thal, der treue Diener der seligen Kaiserin Maria Theresia, nun an ein alter Herr von 62 Jahren stand, richtete eine Vorstellung an den Sailer und bat ihn in den beweglichsten Worten, er möge die Mechte, welche frühere Sünige den Nationen verliehen, er möge die von den Megenten wie vom Lande ber­schworenen Gefege und Grundverfassungen schonen und bewahren. Allein jept zeigte sich die böse Folge davon, daß der Kaiser dieselben bei der Huldigung nicht auch beschmoren hatte. „Um auch seinen Gehorsam zu zeigen”, legte das Gubernium zugleich auch eine Kommission ein, welche den Plan zu der neuen Einteilung des Landes ausarbeitete und die Bildung von 11 Somitaten empfahl. Dieser Plan wurde samt dem Vorschlag fü­r die Erhebung von jähdh­­sc­hen Familien in den Adelsstand am 19. Mai 1784 nach Wien hinaufge­­schicht und am 3. Juli vernahm das Gubernium schon die kaiserliche Ent­­schliegung. Dieselbe gab auf die Vorstellung nichts, billigte dagegen den Plan zur neuen Einteilung und enthielt den Befehl, daß diese eiligst durchgeführt werden und daß vom 1. November 1784 an die neuen Wemter in Thätigkeit treten sollen. Nun half kein Bedenken mehr, der Befehl mußte vollzogen werden. Da begann ein L­eben im Lande, wie wenn eine neue Schöpfung angebrochen wäre. Alle alten Wemter in den verschiedenen Bezirken sollten mit einem Schlage aufhören. Das Gubernium aber ernannte die Obergespane für die neuen Komitate und entsandte die beiden Gubernialräte Banffi und Kemeny nebst dem Königsrichter Martin Salmen von Großidient als Sekretär, daß sie die sogenannten Markal­ongregationen, das sind die neuen S Komitatsver­­sammlungen, einberufen sollten, um ihnen die neuen Obergespüte vorzustellen und mit ihnen die übrigen Beamten einzufegen. 3 sollten nämlich außer dem Obergespan in jedem Komitat auch noch ein ordentlicher Vizegespan, ein Generals­perzeptor für alle Steuern und sechs Beiliger für die Tafel gewählt werden. Zudem mußten noch für die Heineren Abteilungen der Somitate, für die so­ genannten „Birkus“ und „Brozesse“ Oberrichter und Unterrichter, Perzeptoren, ferner Notare bei den Tafeln, Schreiber u. v. m. bestellt werden. Da gab es denn eine ganze Menge Wahlen auch bei ung in Groß­­ichent. Denn der Großschenker, Repfer und Leibkicher Stuhl wurde mit dem Fogarascher Distrikt zu dem sogenannten Fogarascher Komitat vereinigt. Der Borort aber war Großichent, wo sich nun ein Obergespan, ein Herr dr. Achter­feld, niederließ und eine ganze Komitatstafel eingerichtet wurde. Schlimmer als den Großidhenfern erging es aber den anderen Sachsen. Denn „der Donner, der das Band der sächsischen Nation zerschmetterte, brach 108." „Die Verfassung und das Band der sächsiichen Nation (wurde) aufge­­hoben, zertrennt, und die sächslichen Stühle und schönen Kommunitäten unter die Komitate unterstoßen, größtenteils den Ungarn übergeben und die sächslichen Städte von ihren schönen Märkten und Dörfern getrennt, ihres Beistandes benommen und gleichsam ausgezogen und fahl gemacht." Ihre Ortschaften wurden den hörigen Dörfern auf Adelsboden gleichgestellt, und „der freie fähriiche Bauer... .. . wurde von seinen neuen ungarischen Beamten... . nicht nach der bisherigen Art ..... . mit Ölimpf und Ehre als ein freier Mann, sondern nach der Art der Schaggen Hart und grob und mit Schlägen behandelt.” Mühlbach verlor sein Stadtrecht ganz, und im Hermannstädter Komitat wurden ungarische Beamte gewählt, so daß der neue Obergespan vc, Rosenfeld, als die Komitatsbeamten gleich nach ihrer Wahl zum Gubernator in sein Gartenhaus vor dem Heltauerthor gingen, um ich vorzustellen, — daß der Döbergespan meinte, er müsse seine Ansprache ungarisch halten. Allein Baron d. Brusenthal nahm das übel auf, er „erschüitterte seine ganze sächsische Seele", und er kam in heftige Aufregung. Er schwieg eine Weile, dann ant­­wortete er säh­slich, redete einige ungarische Herren im Gespräch ungarisch ar, und entließ die Erschienenen, ohne den Obergespan auch nur eines Wortes gewürdigt zu haben. „Die Sachen gönnten dem Rosenfeld diese Belehrung und die Ungarn lachten ihn darüber aus.“ « In den neuen Komitaten sollte jebt auch eine neue Amtssprache ein» geführt werden. Bisher war wie in Ungarn so auch in Siebenbürgen bei den Aemtern und Gerichten so ziemlich alles Lateinisch verhandelt worden. Allein das war dem Kaiser eine tote Sprache und er erließ den Befehl, vom 1. No­­vember 1785 an sollte dafür überall die deutsche Sprache eingeführt werden. Das war aber eine sehr schwierige Sache. Denn selbst beim Gubernium, wo doch die höchsten Beamten saßen, ging es damit so schwer, daß der Gubernator an den Kaiser berichten mußte: „ich erkenne es für meine Pflicht, Die Ber­­legenheit und Besorgnisse auszusprechen, welche ich bei dem nun offenbar ge­­toordenen Mangel an erforderlicher Kenntniß der deutschen Sprache von Seiten der Räte sowohl, als des meisten übrigen Personals für den Gang der Geschäfte nicht weniger als für sie, die Geschäfte selbst, empfinde und fühle.“ Im den ungarischen Komitaten gar war die Durchführung des Befehles eine reine Un­­möglichkeit. Und Jeogdem der Kaiser erklärt hatte: „wie die Behörden und Komitate sich hiebei behelfen wollen, ist gleichgiltig, wenn nur der Unterthan zur Domestifaltaffa nicht Höher herangezogen wird. Wer si nicht fügen will, oder Hilfsmittel Hiezu nicht ergreift, dem steht die Thür offen, von der Kanzlei bis zum legten Romitatenser herab“ — trogdem mußte er erlauben, daß noch ein Jahr lang bei den Gerichten die Tateinische und bei den Stomitaten die gewöhnliche Landessprache gebraucht werde. Aber die Berichte­ an das Gu­­bernium mußten noch deutlih gemacht werden, und vom 1. November 1786 an sollte die deutsche Sprache erst recht allgemein eingeführt werden. Als­ Die Sache auch dann noch nicht gehen Woßte, wurde geboten, es sollten in allen Komitaten sächsische Notarien eingelegt werden, und wer nicht deutsch könne, solle von allen Nemtern ausgeschlossen werden, nicht einmal Advolat sein können. Und es ging doch noch immer nicht, und die Verordnung ist auch nie ganz durchgeführt worden.­­­­ Mit der neuen Gestaltung der Verwaltung war auch eine Umänderung der Gerichte verbunden,welche die Sachsen am meisten berührte.Während sie sich nämlich bisher das Recht unter sich durch ihre sächsischen Beamten hatten machen lassen und nicht einmal mit der königlichen Tafel etwas zu thun ge­­habt,sondern zunächst an ihre Universität und von da gleich an den König oder in dessen Stellvertretung an seine Regierung,das Gubernium,appeliert hatten,so mußten sie sich jetzt auch den Komitatsgerichten unterwerfen.Denn

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