Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1920. Januar (Jahrgang 47, nr. 14021-14042)

1920-01-29 / nr. 14040

« « P- --«.’«." . sp; Donner­ zu Serie 2 WW 39. Januar 1920 ® r 14040 Telegrammis der Telegraphenagentn: „Daria*. Negierungskrise? Bufarest, 28. Januar. Man spricht wieder hartnädig von einer Erneuerung der Negierung infolge eines zwischen den Ministern ausgebrochenen Konfliktes wegen der Refor­­mierung der Gendarmerie. “ Baida-Borvod vor dem Botigafirrrat. Bufsrest, 23. Sanıar. Die Negierung empfing von B­aida-Vochod eine Mitteilung aus Paris, daß er die Ansprüche Rumäniens der Botschafterkonferenz sofort nach deren Zusammentritt vorbringen werde. Wahlkandidaturen in Siebenbürgen. ° Bukarest, 28. Januar. General Averescuh wurde aufgefordert, in Broos zu kandidieren. Basile Goldis begab ich zu Tache Jonescu und schlug ihm dor,­­eben­­falls­­ in Siebenbürgen zu kandidieren. Tache Jonescu hat sich noch nicht endgültig entschieden. Die Bodenreform in Altrumänien. Bufarest, 28. Sanırar. Die Regierung studiert Die Frage weitgehender Bodenenteignung. Es ist beabsichtigt, zwei Millionen Hektar zur Enteignung herauszubekommen. Der Blod und die Erjaßwahlen. Bufarest, 28. Januar. Der parlamentarische Blod er Härte, daß er den Führern der­ Opposition bei den Er­­jagmwahlen seine Gegenkandidaten aufstellen werde. Gegen Ghciv-Bop. Bukarest, 28. Januar. Die Angriffe gegen Eid­ov- Bop erregen in politischen Kreisen Aufsehen. Die Zeitungen schreiben nämlich, daß eine Persönlichkeit mit Fühlen Affä­­­ren Rumänien nicht vertreten könne. Ungarns Bedingungen. Djenpeit, 28. Januar. Apponyi berichtete in einem Ministerrat, dem auch Admiral Hortich zugegen tat, über seine Einbrücke in Neuilly. Djenpeit, 28. Januar. Der Peiter Lloyd beschäftigt si in einen Leitartikel mit den Ungarn auferlegten Frie­­densbedingungen und findet sie ungeheuer sch­wer. Wenn Ungarn troßdem gezwungen sein sollte, sie anzunehmen, so soffe man wissen, daß es dies aus freiem Willen nie getan haben würde. Zum Schluffe wird der Hoffnung Aus­­druck gegeben, daß England, welches mwisse, daß Ungarn bereit sei, seine Art englische Kolonie zu werden, sich für die Milderung der­ Bedingungen einießen werde und dafür, bat Ungarn und dem magyarischen Volke sein gutes Recht widerfahre. Um Montenegros Unabhängigkeit. Genf, 28. Januar. . Der Außenminister Montenegro schiefte nach­ Paris einen Protest, seiner Regierung gegen die beabsichtigte Lösung der adriatischen Frage, wodurch die­­ Unabhängigkeit Montenegros zerstört werde. Schiffsrad in der Sulinamündung. Bukarest, 28. Januar. Zwei große türkische Segelschiffe Schiffe waren mit­ Waren für Odessa beladen, von denen nichts gerettet werden konnte.» — Studenten als Streikbrecher auf dem Simplon-Expreß. Bukarest.«28.Januar.Die Abfahrt des Simplonzuges wurde wegen des Eisenbahnerstreiks in Ialien eingestellt .Der genannte Zug war von italienischen Studenten geführt worden­ ; «"siSw-—isik«dkkswuakkisi ; "bei: Sulina untergegangen. Die Ynözng aus ber Berurduuuikn21m2s Diebes-tin Lilg Uebertreter werden betrachten u)Diejenigen,welche,ohne böse Absicht,in öffentlichen Lokalemsachiehöfe in Eisenbahnen,auf der S Straßeee,wahre oder erfundzeue Nachrichten oder Meiyungen betreffsene, operationem Situationen und Disloxation der Truppen, militärische Verfügungen oder Sachen betreffs der rumä­­nischen Armee verbreiten, kolportieren oder­ bestätigen. _ 2. Diese Uebertretungen werden von der Militär­ enwaltschaft gerichtet und abgeurteilt, in der ersten und legten Instanz mit Serfer bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 2000 bei, » (Wenn eine der ohm angeführte ul­ebertretungen zw­­ecke der Spionage oder des tates auft­ringcht sind,werden im Sinne der bestehenden Krieg­esetze abgeurteilt . ‚Ei­n Tages­herkam Budapester Lebensmittelpreise.) Mitte Z Januar sind in Budapest folgende Lebensmittelpreise in Geltung gewesen: Rindfleisch 50-56, Kalbfl­isch 72—86, Schweinefleisch 84—90 Kronen. Hammelfleisch wurde mit 44—48 Kronen bezahlt. Zett Loftete 120 Kronen, Schmeer 92—100 Kronen, Kronwürftel, Bariier und dergleichen IS spc4 Kronendat2llogram Gans,cute,M-sthahu «"b"«!Miogrammso—120 Kronen,Sanettequtkquanf ,10«toneu,Kohlrübenguss­—11,Zwiebel auf 10—12, en auf 24 Bohnen auf 16 Kronen zu stehen. Für ein wurden 6 Kronen 40 Heller gezahlt. Emnsig die Zitronen uns, nämlich für 2 Kronen 60 Heller bis 4 Kronen das Stad. — Die Budapester­ sind uns also gut voran mit den Wreifen, bei den gegenwärtigen Zuständen haben wir jedoch alle Aussicht, sie bis zum Sommer einzuholen. .«Hsind billiger zuthms«mip«Wennbe . H «’« ,»--.....­ (Familienrat der Hohenzollern) Wie das „Berliner Zugblatt“ berichtet, hat Kaiser Wilhelm die Ahr, alle Mitglieder der Familie Hohenzollern nach Holland zusammenzuberufen. Es ist davon bie R­de, das dabei einige dysagen privater Natur geregelt‘ werden sollen, und nicht wie die Verefne angenommen hat, eine politische Ant­ehm­e für alle Mitglieder beschlossen werden sol. (Ludendorff über die Hulunft) Wir entnehmen dem „Banater Tagblatt”: Ein französischer Zeitungsschreiber hat mehrere bendie Verfenlschkeiten über ihre Meinung über die Bulanft befragt und hat vom General Rubendorff folgende Antwort erhalten: Nach dem sehmäßlichen Brieben, der Dentschlaub von der Entente aufgescwungen wurde, bin i­ nicht in der Lage, in der Ententepresse etwas zu veröffentlichen. (Zeufnrlüde.) (Sliegerfärle für rauen) Die Tele­graphenagentur „Dad­a” meldet aus Karnawon : In Cast­­bourne wurde eine Tliegerschule für Frauen eingerichtet. Bei der Eröffnung dieser Z­liegerschule führten mehrere Frauen troß des ungriffigen Wetters gelungene Flüge aus. “ (Ein Kriegerdenkmal bei Calais) Die Telegraphenagentur „Dacia“ meldet aus Horala : Marschall­och hat vorgestern Paris verlassen und sich nach dem ap Blanche bei Balais begeben, um den Grundstein zu einem Denkmal zu Ehren der frangdfisch englischen Ge­­streitkräfte zu legen, welche an der Verteidigung der Meer­­engen von Dover teilgenommen haben. Ber D­eligt hat eine Höhe von 18 Fuß und koftet 12.000 Pfund Sterling. Berordnung über die Sperrung der landwirtsaftligen Erzeugnisse. Der leitende Regierungsrat hat unter Zahl 98/920 folgende Verordnung erlossen: Art. 1. Für die Sicherstelung der Unsisut und der Öffentlichen Verpflegung werden für das ganze vom Zeiten­­den Regierungsrat verwaltete Gebiet alle bei Grzemgern, Befib­en und Kaufleuten befindlien Vorräte am landunwirts­chaftlichen Erzenguissen und deren Derivaten für gesperrt erklärt, und zwar bezieht ei die Sperre aus Weize, Gerste, Roggen, Hafer, Santbirse, Mais, Kartoffeln, Bohnen, Exbjen and Linsen. Art. 2. Die unter Art. 1 genannten Produkte und deren Derivate dürfen nur für die Ernährung der Bevölk­­­erung und der Armee und für die Yusjant verwendet werden. Ausnahmen sind nur für die Schweinehästung und Spiritusbrennerei für solche unreife und verdorbene Früchte gestattet, die als solche durch die Behörden festgestellt wur­­den, und für die eine vorläufige Genehmigung seitens der Verpflegungsdirektion in Klau­enburg vorliegt. Art. 3. Alle im Art. 1 ang führten Erzeuger, Befiger und Kaufleute von landwirtschaftlichen Produkten und deren Derivaten haben im Zeitraum von 10 Tagen (gezählt vom Datum der Veröffentlichung dieser Berordnung) die gesamte Menge der im ihrem WBesige befindlichen oder der ihnen unter irgend­einem Titel zur Verfügung stehenden Erzeug­­­niffe und deren Derivate anzumelden. Bei der Anmeldung sind die bei dem Ort damt zu benägen, erhältlichen gebruchen Formulare eu De RR Fi­gur Art. 4. Uebr die gesperrten Produkte und Derivate wird aussoi­eglich die Kranjenburger Verpflegungsdirektion verfügen, sei e8­n unnmittelbar über durch die Komita­­ und OrtSbehörden. Die Befiger aber haben euer über das den eigenen notwendigen Bedarf dedende Duantum sein Ver­­fügungsret über die Produkte, und sie sind verpflichtet, dieselben sorgfältig anz­ubewahren und vor dem Berderben zu fegen. Die gesperrten Produkte und Derivate werden von der Staufenburger a­us für Die Er­­nährung der V­endlierung und der Armee und für die Aus­­sant verwendet werden, und zwar zunächst auf Grund einer Kontingentierung in den Komitaten, Städten, Marktsleden und Gemeinden, falls dies aber nicht den gewünscten Er­­folg bringen sollte, wmittels Beschlagnahme auf alle Fälle aber zu dem unten angegebenen Breiten. Art. 5/ Bewahrt der der BVBerpflichtung der Znan­­spruchnahme für die öffentliche Ernährung und für Aus­­saatzwedde sind folgende Mengen: a). bei den Erzeugern für jeden Monat und Kopf bis zum 1. September 20 Sig. Getreide pder 15 Kg. Mehl, 30 Kg. Kartoffeln, 5 Sig.­affenfrüchte, für die Bearbeitung des Bodens je 30 Kg.­etreide für jedes Joch, das besät oder auf dem Heu ge­­macht wird; b) bei den Nicht-Erzeugern 15 ig. Getreide oder 12 K­g. Mehl, 15 Kg. Kartoffeln, 2 Kg. Hälfen­­frächte für Kopf und Monat ; c) zur Aussaat für jedes Katastraljoch: Sommerweizgen 100, Gerste 80, Hafer 60, Mais 20, Erbsen 100, Linien 75, Kartoffeln 800 Kilogr. a) Als Viehfutter, für jedes Stad Schwein bis zum 1. September 1920 im ganzen: Gerste 50 Sig. Mais 50 lg. für jedes Zuchtschwein :_ Mais 200 Klg., Für jedes Arbeitspferd 2 Kg. Hafer, 2 Klg. Mais oder Weize, Art. 6. Der Bıcan der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die im Sinne dieser Verordnung aufgebracht werden, wird für je 100 kg folgendermaßen Testgerecht: Weizen 200, Roggen 180, Hafer oder Gerste 150, gesunder Köcnermais 120, fehlerhafter Köenermais 90, Saathirse 160, Bohnen 300, Erbsen 250, Linsen 400, und Kartoffeln 45 Kronen. Der Preis für Mais erhöht sich vom F­ebruar an mit jedem Monat um 5 Kronen,­ für Kartoffeln um 2 Kronen. Die Rah sind von­­ der nächstgelegenen Verladestation ab be­­rechnet, jene Kaufleute, die mit Umgehung der bisherigen Verbote landwirtschaftliche Erzeugnisse angelauft haben, um damit Wucher zu treiben, werden für ihre Vorräte nur den Höchstpreis erhalten, wie er in früheren Verordnungen fest­­gelegt worden ist. Art. 7, Fıljahrsweisen, Gerste und Hafer ist für den Konsum des Heeres und der Venelierung verboten; diese Produkte dürfen nur fü­r Saatzwede verwendet werden. Wer sich für eigenen Berbrauch Frühjahrsweizen aufbewahrt hat, erhält für Diesen Herbstweizen eingetauscht. Wille Er­­zeuger, Befiger und Kaufleute, die Fi selbst melden und freiwillig ihre Vorräte an Frühjahrsweizen, soferne­re den eigenen Bedarf am Saatgetreide überfreiten, anbieten, er­­halten eine Belohnung vom 100 Kronen für jeden Meter­­zentner. Diese Belohnung sleht auch jenen zw, die für den Verbrauch bestimmten Frühjahrsweizen freiwillig eintauschen. Art. 8 Die für die Einlagerung von Bodenfrüchten geeigneten öffentlichen und privaten Lagerräume und Mühlen dürfen im Interesse der öffentlichen Versorgung auf Ver­­fügung der Direktion für öffentliche Versorgung beschlag­­nahmt werden. Art. 9. Die mit der Sperre, Aufbringung und Ver­­teilung der Erzeugnisse verbundenen Arbeiten werden den Organen der Verpflegungsdirek­ton übertragen, welche dem Industrieressort zugeteilt ist. rt. 10. Der Anlauf über die im Art 5 festgesegten Beblir­nifse und die Spekulation mit den gesperrten land­wirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Derivaten ist ver­­­­boten. Ausnahmen sind nur auf Grund einer Ermächtigung der Verpflegungsdirektion in Staufenburg gestattet. Das Indusrieressort if ermächtigt, auf dem Verwaltungsgebiete des leitenden Regierungsrates den Handel mit den ge­­sperrten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Deri­­vaten nach Bedarf zu beschränken oder zu verbieten. Krk. 11. Die Ausfuhr der gesperrten landwirtschaft­­lichen Erzeugnisse und ihrer Derivate­n­ untersagt, Artikel 12. Jeglicher Zranzport von über 100 Kilo­­gramm auf den Linien der Staatsbahnen ist ohne Ermäc­­tigung der Berpflensdirektion verboten; die Bewilligungen würfen die Unterschrift jener Beh­­- oder städtlichen Ber­­pfl’gungskommission tragen, welche für den Aufgabeort zu­­ständig ist. Der Eisenbahntransport der gesperrten land­­wirtscaftlicen Erzeugnisse und deren Derivate über die Bezirksgrenze kann nur auf Grund einer Ermächtigung der Bezirksverpflegungskommission erfolgen. Aatitel 13. Uebertretung irgend­einer Verfügung dieser Verordnung bildet ein Vergehen, das von amtswegen­de und von den Polizeiorganen geahndet wird. Die Chur­cigen werden mit Befängnis von 30 Tagen bis zu fuchs­onaten und mit entsprechender Geldlufe, deren Höhe dem "MWert des Getreides, mit dem Milchrandy getrieben worden it, angemessen sein ", bestraft. Spirituserzeuger, die zur Hersellung von Spiritus solchen Mais verwenden, von dem die Behörden nicht festgestellt haben, dab­ei fehle:haft if, werden mit 3 bis 6 Monaten Gefängnis und mit einer dem Berle der der Öffentlichen Ernährung entzogenen Maiöwenge entsprechenden Geldbuße bestraft, und Fa wird der aus diesen Früchten gewonnene Spiritus für den Gtanz beschlagnahmt. Hrt. 14. Die Erzeugnisse und Derivate, welche den Gegenstand einer Uebertretung bilden, werden unbedingt be­­lagnahmt und vom Befiger nach Verweisung eines hiefer ausgefeilten Dokumentes unverzüglich behoben. Im Falle der Ueberb­ezug des Art IL werden die betreffenden Erzeugnisse und Derivate für die Staufenburger Approvisionierungs­­direktion beschlagnahmt, Art. 15. Wer den Behörden von einer Uederschreitung dieser Verbote Mitteilung macht, erhält 25 v. 9. Wertes derccseugnisst,mit denen Misbrauchsent vorbei­ ist · S »« a tr­­­­­­­­­­­­est-just- Klausenburg betraut, welche ermächtigt iR, alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, ifrer "Ohnöfäherng ·— Bolkawirtschaft. (Beratungen im Finanzministerium über die innere Anleihe.) Aus Bud­arest wird telegraphiert: Im Finanzministerium fand die erste Beratung mit den Bankdirektoren über die innere Anzeige satt. E83 wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, über die das Ministe­­­riama noch entsceiden wird. (Einstellung der Biererzeugung.) Der Uber­­bauminister beabsictigt die Einstellung der Biererzeugung wegen Mangels an Gere. (Der Stand des Seiturfes.) Laut telegraphischem Bericht aus Paris ist der Lew gefern dort mit 22 Bentimer bezahlt worden. (Bestellung von Eisenbahnwagen und Loko­­motiden) Wie und and Bukarest telegraphiert wird, hat die Regierung einen Kredit von 5 Millionen Lei zum Ein­­kauf von industriellen Maschinenmaterial in der Xicecho­­lowak­i und Deutsösterreich zur Verfügung gestellt. Die Schweizer Regierung bot der rumänischen Eisenbahnverwal­­tung für je 1.500.000 Lei die Lieferung von 6 Lokomotiven und 92 E­isenbahnwaggon an. . . (Die abgestempelten Tausendkronens «noten)sind in dekachechoslowakei seil dems. Dezember 1919 uniild­.Diese Bautaoten werden qbeebis, Euch­ beu­eimtcie Eichen Finanzmilliste ein aequilicus senbtconennot ennenee Emission ein sexaufcht . Theater. (J—.),,Iriut«voullutousildqensichildert sehr zeitgemäs eine Tragödie usw-Mittelstand-Des SchLEICI der Familie eines inhalternen Postbeastens utd gezeigt­er Frau und Kindersit s eines kleinencinkossen nur mühevoll und sit Mißbrauch allerseifteznerboket vermag­ seine Gattin,die als Offizierrichter einst bessere Tae gesehen hatte und die die zersürbende Not,die al­­suchempfundenes rut hart und granfas gemacht h­at, eine Tochter diew einem Konfektionshaus angestellt,und einen Soweianichmätseen­chen studentem beidesichmes imerqulichen sngend nach einer schönen erfüllung ihrer Lebenswünscheiebuend.Da bricht durch dichtequknngdei. Mauues iudies gruevüfter das nackcecleudhereir. Dichter,vo-de-heißequnche beieelydeuselieiten Vater-nddankt der suilie Rektingsnbsunger hält Masche­ nichlle und bittet in ihrer serweitnben reichen Medizin­, fher bei ihnen wohnt, um er ae

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