Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1923. März (Jahrgang 50, nr. 14925-14951)

1923-03-23 / nr. 14944

­ . seit­ I Wsuerung Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt 23. März 1928 Re. 14944 Meter der pollkischen Minderheiten finden der andere Anschauungen vertrittOn dieser Grundfrage unseres Volkslebens werden n­ur unsere Pflicht un­beirrt bis zum pleuszersten erfüllen Meine Herren Abgeordneten! Bei der völligen Außerabtlassung der Minderheitsfrage im Verfassungs­­entwurf ist es uns nicht möglich, im­­ Einzelnen Kritis zu­chen. Wir sind vielmehr gezwungen, dem Entwurf unsere Forderungen als Ganzes gegenüberzustellen. Die Karlsberger Beischlüsse sind die Knappste Formel, in der sich unsere Ansprüche an die neue Staatsverfassung zu­­sammenfassen lassen. Ich erlaube mir daher, den Setz­ ihrer drei Hauptpunkte hier wörtlich vorzutragen: 1. „Bolle nationale Freiheit für alle im Lande woh­­nenden DBöler, jedes DBolE soll in der eigenen Sprache und durch Individuen aus seiner eigenen Mitte Unterricht erhalten, verwaltet werden und die Rechtspflege genießen. Ehenso wird jedes D­oll das­ Recht der Vertretung in den geießgebenden Körperschaften und in der Regierung des Landes entsprechend seiner Seelenzahl erhalten“. 2. „Gleichberechtigung und volle autonome Konfes­­sionelle Freiheit für alle Konfessionen des Staates“. 3. „DBolle D Verwirklichung eines rein demokratischen Regimes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens. All­gemeines, direktes, gleiches, geheimes, gemeindeweites Pro­­portionalwahlrecht für beide Geschlechter im Alter von 25 Jahren zur „­ertretung in den Gemeinden, den Ko­­mitaten und dem Parlament“. Diese drei Hauptpunkte müßten in der neuen Staats­­verfassung wörtlich Aufnahme finden. Die in den Sheren angeflungenen politischen Grundgedanken aber müßten bei der Abfassung aller Artikel der Staatsverfassung genau berückichtigt werden. Ich dente dabei an das Kapitel über Die Freiheiten der Staatsbürger, an den Artikel über. Die­­ Bereinigungsfreiheit, weiterhin an die Bestim­­mungen über die Kirchen- und Schulfrage, die Frage der Einrichtung der allgemeinen Staatsverwaltung, der totalen Autonomie und der Gerichtspflege. (Zertregung folgt.)­­ .­­ Die Beratung der Berfassungsvorlage. Senat und Karlsburger Beischlüsse. Bujarest, 21. März. Die Senatsfitung wird um Halb 4 Uhr durch Bheresyde eröffnet. Nach einigen be­­langlosen Mitteilungen wird in die Tagesordnung einge­­treten. Iliescu verliest die Artikel 3032, die unverändert angenommen werden. Ablehnung eines Antrages Schullerus. Rach Artikel ss beantragt Schullerus als neuen Artikel­ Der Staat garantiert die volle kirchliche Freiheit für alle mitwohnenden Völker.Jedes Volk wird sich unterrichten,verh­alten und richten in seiner eigenen Sprache durch Personen aus seiner eigenen Mitte Ebenso wird jedes Volk das Recht der Vertretung in die gesetz­­gebenden Körperschaften und in die Regierung des Lan­des im Verhältnis zu seiner Seelenzahl erhalten .In der Begründung führt Schullerus aus Mini­­ster Constantinesceu habe ihm den Bor­wurf der Sinfonse­­quenz gemacht, weil er bei der ersten Lesung gegen den Ver­assungsent­wurf gestimmt habe und nun doch an der ‚Spezialdebatte teilnehme. "Redner hat gegen den Verfas­­sungsenttwurf stimmen müssen, weil er eine wefehtliche Rede darin zeige, daß er­ die Minderheitenrechte durchaus nicht berücksichtige. Das fächsische Volk Hat fs auf Grund der K­arlsburger Beischlüffe in Mediath angeschlossen und darum konnten seine parlamentarischen Vertreter seinen­­Berfaffungsentwurf annehmen, der die in den Karlsburger­­ Beischlüffen ausgesprochenen Minderheitsrechte nicht entr­at. Nunmehr, nachdem vom Senat der Berfaffungsent­­wurf zur Grundlage der Spezialdebatte­n gemacht worden ist, Fühle er sie verpflichtet, an dieser teilzunehmen, um nun hier zu versuchen, in den einzelnen Artikeln die wesent­­lichsten Beschlüsse von Karlsburg zur Geltung zu bringen. Bheresyde unterbricht: Sie vergessen, daß wir hier kein Söderatipstaat, sondern ein Nationalstaat sind. Schullerus: Ich bitte um Entschuldigung, Herr Moorsigender, aber ich betone nochmals, daß ich meinen Antrag wörtlich den Karlsburger DBejchlüssen entnommen Habe, die gerade von dem gegenwärtigen Chef der Re­­­gierung, I. ©. DBratianu, gegengezeichnet sind. Redner empfiehlt nochmals die Annahme seines Antrages. Bangragi (Rektor der Universität in Bukarest) macht dem Antragsteller den Vorwurf, daß er immer wieder mit Anträgen komme, die im Prinzip schon abge­­lehnt seien, und auch eine gereizte Stimmung schaffen. Was da verlangt wird, sei ein Staat im Staate und dies könnte man nicht gewähren. Die Minderheiten sollen sich damit begnügen, daß man ihnen ihre Kultur unangetastet lasse. Wir werden die Herren in diesem Lande sein und niemals anders verwalten und unterrichten als in der­­ rumänischen Sprache. Constantinescu weist nochmals darauf hin, daß man Privilegien nicht gewähren künne. Man könnte den Minderheiten nicht mehr und nichts anderes geben als dem romänischen D­olfe, das die große Mehrheit bilde. Schullerus: Wir wollen auch nichts anderes, als unsere Muttersprache in Unterrat, Verwaltung und Sericht. Minister Constantinescu beantragt unter Bei­­fall des Hauses Ablehnung des Antrages. Der An­­trag wird abgelehnt. Vertregung der Spezialdebatte. Es folgen die Verhandlung des hll.Titels über die » Zusammenlegung der Kammer und des Genates. Die Artikel 34 bis 75 werden mit geringeren Abänderungen­­ angenommen. Die Sigung wird geschlossen. führt aus, daß es unter den Weinbauern größte Grbitte> kung und­­ Besorgnis verursacht habe, daß der Minister durch die Verordnung vom 12. Februar Nr. 9813 den Ausschanf von Wein an Sonn- und Feiertagen berietete und nur­ den Ausschanf von Bier gestatte. Die Wein- Bauern befürchten von­­­ieser Verordnung eine weitere Einschränkung des Weinkonsums im Inlande und dadurch noch schwerere Abbaumöglichkeiten, fühlen sich daher sehiwer geschädigt. Nedner bittelt den Minister, die in Frage stehende Verordnung unverzüglich außer Kraft zu seßen oder zweckmäßiger Direkt abzuändern, so daß außer dem Bier auch Weinausscanf gestattet werde. In diesem Zu­­sammenhange senkt Redner die Aufmerksamkeit der Negie­­rung auf die sehr prekäre Lage der Weinbauer besonders in Siebenbürgen, der nur zur Erfüllung der Forderun­­gen der Weinbauern abgeholfen werden könne. Es sei daher Dringend notwendig, Maßnahmen zu treffen, die die Ausfuhr des Weines in großem Su­te in die Wege leiten. Die Naturalisierung der Ausländer. sugri­der dieslrchenanion­o un­d er gu Artikel 7, der über Naturalisation der Ausländer handelt, sprechen Sradisteanu, TondH, Leonte Molo­­dovan, Gmanuel Ban, Wladimir Atanatosici. Die Nedner verlangen die Naturalisierung durch­ das Parla­­ment sowie daß dies im der­­ Verfassung niedergelegt werde. Der Artikel wird in Schwebe gelassen, weil Das Delegiertenkomitee eine neue Nedigierung in Ueber­­einstimmung mit den Wünschen der von den Mehrheitsab­­geordneten vertretenen Zujabanträge beschlossen­­en. Artikel 9-16 Wird ohne Abänderung gen Aus Verlangen der Ministerbank werden je Arti­­kel 17—20 in Schliebe gelassen,welche die Eigens­tumsfrage behandeln und die Frage der Rationalis­­ierung der Bodenschätze,bis die Regierung im Einvernehmen mit dem Delegiertenausschuß eine endgül­­tige Formel gefunden haben wird BuArtilels"L spricht Sorga",­der außerordentlich warm für die Autonomie der Kirchen eintritt, eine scharfe Stellung gegen die P­olitisierung der Kirche einnimmt, den Standpunkt, den Schaguna in seiner Kirchenverfas­­sung der griechisch-orthodozen­ Kirche Siebenbürgens ein­­genommen hat, zur Geltung zu bringen sicht, unter anderm auch erklärt, daß die neue DBerfassung aus den Kirchen­­ lediglich eine Satsade mache. Dr. Wilhelm Binder für Gleichberechtigung und Autonomie aller Kirchen. Nach Iorga spricht Dr. Wilhelm Binder. Er führt in längerer Rede aus, daß er anerkenne, daß der Ent­­wurf im allgemeinen auf dem Standpunkte der gleich­­mäßigen Behandlung aller Kirchen und ihres Schutes durch­ den Staat unter gewissen Bedingungen­ stehe. ®e­­stern ist im Senate unter Zustimmung der Regierung eine Abänderung angenommen worden, in der der grie­­cisch-orthodoxen Kirche die Rolle der „Biserica Domi­­nanta“ zugestanden wurde, während die griechisch-katho­­lische­ Kirche den Vorrang vor allen übrigen erhalten soll. Diese Barrechte der beiden Kirchen dürfen in seiner Meise Einfluß auf das Verhältnis der Kirchen zum Staate ausüben und es dürfe auch die Gleichberechtigung­­ der Kirchen untereinander nicht angetastet werden. Die Mehr­­heit der Mitglieder der Deutschen Parlamentspartei komme aus Siebenbürgen, dem Hassischen Lande der Glaubens­­freiheit und G­leichberechtigung auf kirchlichem Gebiete. Keine Kirche war früher priviligiert. Die orthndäre Kirche hatte Dieselben Rechte wie die katholische und diese wie die evangelische. Alle Kirchen haben seit Jahrhunderten das Recht der autonomen Organisation und Verwaltung gehabt, das nach der Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn im 43. Oefetartikel des Jahres 1868 und nach dem Anschlusse Siebenbürgens an Rumänien in den Karlsburger Beschlüffen­ aufgenommen worden ist. Wir verlangen, daß Dieser Grundfaß der Autonomie und Bleich­­berechtigung an in die DBerfaffung Großrumäniens auf­­genommen werde und Die Regelung des Verhältnisses Biwischen Kirche und Staat nicht gänzlich der Spezialge­­seßgebung überlassen Bleiche. Die DBerfaffung schafft die Grundlage für das ganze Staatsleben. Deshalb müssen Bestimmungen, wie die Sicherung der G­leichberechtigung und Autonomie der Kirche, in die Ber­uffung aufgenommen werden und nicht gänzlich der Spezialgereggebung über­­kaffen bleiben, die dem Wechsel der Stimmungen und « Ablehnung der deutschen Anträge in der Kammer. Bukarest, 21. März. Die Kammerfibung wird von Orleanu eröffnet. Iuca beantragt, daß eine zweite Sigung am heutigen Tage­ von 9—12 Uhr nachts abge­­halten werde. Die Kammer­­ stimmt zu. Die Situng fin­­det statt, um dringende ragen zu erledigen. Janu­ erfuhr den Kriegsminister,­ den Zipilärzten, welche Offiziere sind, den gleichen Rang zu geben wie ihren aktiven Kameraden. Brig G Connerth für die Weinbauern. Sri Sonnerth unterbreitet eine Interpellation In Angelegenheiten der Weinbauern in Siebenbürgen. Si Beeinflussung des politischen Lebens dur­ die Partei­­sümpfe mehr ausgelöst sind. Wir verlangen sein neues Recht, sondern nur die verfassungsmäßige DBestätigung des heutigen gejeglichen Zustandes und verweisen auch darauf, daß zum­­ Beispiel die DVerfassung Jngoslawieng in Diejser Beziehung v­orbildlich is. Der Antrag lautet: Dem 9. Abjak des Art. 22 sind folgende Worte Hinzu­ sufügen: Auf Grund der Gleichberechtigung und der vol­­len Konfessionellen Autonomie für alle Kirchen und durch den Staat anerkannten Organisationen. Der Antrag wird abgelehnt. Dagegen wird zu Artikel 22 ein Zufagantrag von­ Petre Babro­­bicianu angenommen, d­urch den ausgesprochen wird, daß die griechisch-orthodore Kirche die herrschende Staatskirche­­ sei und die uniierte Kirche den Vorrang vor den übri­­gen Kirchen habe. Die Sigung wird um 7 Uhr 15 Minuten geschlosfen. Nächste Situng heute i­hr abend.­ ­ Das Regierungsblatt­­ und die Rede des Abgeordneten Dr. Roth. Das für das Ausland bestimmte halbamtliche Blatt „Independance Roumaine“ widmet in seiner Don­­nerstagsausgabe den redaktionellen Leitartikel den Vor­gängen in der „historischen Situng“, in der Die General- Debatte in der Kammer abgeschlossen wurde und in der so viele bedeutungsvolle Reden gehalten worden sind. Das Regierungsblatt verurteilt das Vorgehen der obstruie­­renden Opposition und beschäftigt sich sodann zuerst mit der Rede des Abgeordneten Roth, sodann mit der Rede professor Iorgas. Hinsichtlich Dr. Rothe sagt das ge­­nannte Blatt das Solgende, daß wir in wörtlicher Ueber­­fegung aus dem Französischen hier wiedergeben: „Die Rede des Herrn Roth, jährlichen Abgeordneten, kritisierte zwar in jeder Beziehung den Verfassungsent­­­wurf, aber sie war erfüllt von Mäßigung und hoher staatsmännischer Weisheit. Der Präsident der deutschen Parlamentspartei ist, im Ganzen betrachtet, den politis­­chen Grundlagen der Verfassung nicht abgeneigt. Er wünsfcht nur die Sicherstellung der Minderheitsrechte durch eigene Klauseln. Auf diesen Einwurf hat der Grttminister geantwortet, die V­erfassung biete den gleichen Schuß und die gleichen Rechte sämtlichen­ Bürgern­­ Neuromaniens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion und der Sprache. Wenn eine oder die andere Minderheit noch der­ Son­­derbestimmungen gescüst­­ werden sollte, würde dies ein Ausnahmsrecht darstellen, welches das romänische Bolt niemandem bewilligt. Die Wünsche­ der Minderheit be­­treffend Organisation der Kulte und Schulen werden in jenen Gelegen voll erfüllt werden, welche die politische, wirtschaftliche und geistige Organisation‘ des Lande­se gültig ordnen werden.“ Im Gitungsbericht selbst bringt das halbamtliche Blatt folgende Antwort des Finanzministers,­die Iegterer gewissermaßen als verlängerten Zwischenruf dem Abge­­ordneten Roth sofort gegeben hat: Die BVBerfassung per­­"bietet tatsächlich jederman, ausgenommen dem Staa, den Komitaten und Gemeinden, verpflichtende Steuern einzublieben. Freiwillige Sagen einzuheben wird nie­­mand verhindert werden. Berfaffte Kampfanlage der Opposition. « Bernbleiben der Opposition vom der Berlassungsdebatte. Bukarest, 21. März. Die vereinigte Opposition veröffentlicht folgende Mitteilung: Die Nationalpartei und die Bauernpartei haben sich, eingedenk ihrer früher gefaß­­ten DBeschlüsfe, alle Mühe gegeben, durch geistliche Mittel die Inbetrachtnahme des­­­erfassungsentiwurfes der Libera­­len Partei zu verhindern. Stab aller Anstrengungen der Abgeordneten der Vereinigten Oppositon und Groß des Protestes der öffentlichen Meinung votierte die Regie­­rung des Staatsstreiches und das Parlament der ge­stohlenen Urnen die Inbetrachtnahme des­­ Verfassungs­­ent­wurfes in der Hacht vom 19. März. Die Abgeordneten und Senatoren der vereinigten Opposition lehnen jede Verantwortung für die Sorgen dieser Ungejeglichkeit voll­­ständig ab und protestieren von neuem gegen den Berg fud, dem Lande durch ein ungeistliches Parlament die neue Staatsgrundlage aufzuzwingen und haben beschlossen, die­­­erhandlungsperiode andauert. Sie werden sich nur an dem für Interpellationen bestimmten Lage en­tfinden. Der außerparlamentarische Kampf im ganzen Lande wird ent­­sprechend dem festgelegten Plane weitergehen. Es w wer­­­den DBollsversammlungen im ganzen Lande stattfinden, ‚nicht mehr im Parlament zu erscheinen, solange Schadenerlag klage der Aalisnaipartei gegen den Bukarester Polizeipräfekten, . Bukarest, 21. März. Der Klub der National­­partei hat gegen den Polizeipräfekten General Ricoieanu Schadenerjabflage erhoben, weil auf seinen Befehl mit D­asserpumpen die Klubeinrichtung vernichtet worden ist. Das Urteil des Parlaments in der Stickbombenjache. Strafgerichtliche Behandlung. Bukarest, 21. März. Die Disziplinarkommisftion hat beschlossen, den Abgeordneten Pfarrer Draghici, der die Strafbombe in das Parlament gebracht hat, nicht nir aus 30 Ligungen auszuschließen, sondern auch seine Im­­munität aufzuheben. Damit das Gericht gegen ihn wegen seines Attentates gegen Die Er­de bot« gehen Tönne. Rn j

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