Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1929. Juli (Jahrgang 56, nr. 16796-16821)

1929-07-24 / nr. 16815

Taxele plä­­tite in numäd­­rar ord. Dir, Gen. P.T.T. 223720/926 Allgemeine Volchszeitung für das Deutsch Hermannstadt, Mittwoch) den 24. Juli 1929 zum in Rom unter Schriftleitung: Hermannstadt, Honteruägaffe Nr.11, Verwaltung: Königin Mariastr. Nr. 25. — Fernsprecher: Schriftleitung Nr. 11; Verwaltung Nr. 431. Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zustellung L 90 °; mit Zustellung L 100; mit Postversendung: Inland: Lei 100’; Ausland: L 135 °’—; Einzelnummer 4­5'—; Sonntagsnummer L 6 °— 56. Ladegang Nr. 16815 5 Frankrei ratifiziert das Schuldenabkommen Die Vorbehalte der deutschen Erfüllung Paris, 23. Juli. Die Kammer beschäftigte sie mit der Ratifizierung des Schuldenabkommens mit Amerika und erklärt sich mit 8 Stimmen Mehrheit für die Annahme, wobei sie außerdem vorschlug, auch die Ratifizierung des Abkommens mit England zur­ An­­nahme einzubringen. Hierauf vertagte sie die Kammer auf den kommenden Donnerstag. Vorher nahm sie noch mit 282 gegen 271 Stimmen den Vorbehalt Ge­rauld an, in dem gesagt wird, daß die Kammer der Ansicht sei, daß Frankreich angesichts der Gefahr, selbst seine nationale Wirtschaft zu gefährden, die für Die Durchführung der Abkommen vom 28. April und 12. Juni 1926 notwendigen Mittel nur aus der regel­mäßigen Erfüllung der BVBerpflichtungen Deutschlands schöpfen künne. Die Kammer erklärte, daß Die dem Land doch das Abkommen auferlegte Last ausschließ­­ld durch Summen gedecht werden müsse, Die Deutsch­­land für seine Schuld an Frankreich zu zahlen habe, Auft­ub der Bölkerbundtagung? Die politische K­onferenz sol zuerst beendet werden Paris, 8. Juli. Einer Genfer Meldung Des Newport Herald zufolge, Hat der Generalsekretär des Bölkerbundes eine Anfrage des Duny D’Orsay erhal­­ten, ob die Bölkerbundversammlung infolge der politischen Konferenz nicht bis zum Ok­tober verschoben werden künne, da die Negierungskon­­ferenz 3—4 Wochen erfordere und daher bis zum Be­­ginn der Vollversammlung des Völkerbundes noch nicht beendet sein künne. Es wäre aber von jedem Stand­­punkt aus besser, wenn die Schlasfolgerungen­­­ieser Konferenz noch vor der Völkerbundtagung bekannt sein würden. Der Meldung wird hinzugefügt, daß einer Ders­artigen Verschiebung gemisse Hindernisse im Wege stünden, daß man aber glaube, Mittel und Wege fin­den zu künnen, diese zu überwinden. es NE GE TE EEE He kommende Völkerbund­­vers­ammlung und die Nationali­­tätenfrage Madrid — nur eine Etappe von Dr. Ewald Ammende, Generalsekretär der Europäischen Rationalitätenkongresje Wenn heute von den Ergebnissen der Madrider Minderheitendebatte gesprochen wird, so werden von gewisser Seite stets als besonderer Fortschritt die vom Rate angenommenen Wenderungen des Klageverfah­­rens angeführt. Dabei handelt es fs, wie gemisse französische Blätter seinerzeit treffend feststellten,­ um „leichte Modifikationen“, die am heutigen Zustande nichts wesentliches ändern. Wan müsse — so fjrieb der „Temps“ im Augenblick, wo die Entscheidung in der Kommission gerade gefallen war, also noch vor Eröff­­nung der offiziellen KRatssession — Herrn Stresemann mit Nachsicht auf gerieiste nationalistische Kreise in Deutschland die Möglichkeit zu einer platonischen Rede geben, einer Kundgebung, die an der Sachlage aber nicht mehr ändern künne. Kein Wunder, wenn ein so ehrlicher Freund der Minderheitenrechte, wie Sir Willoughby Dikinson, Vi­­zepräsident der Völkerbundligenunion, in einem Briefe an die „Times“ die Aenderung geringfügig und unge­­nügend nennt und darauf hinweist, Daß von den mes­send­iften Forderungen der Minoritäten, speziell was die Wiederherstellung der Oeffentlichkeit bei Behand­­lung der Petitionen betrifft, nur sehr un weniges berück­­sichtigt worden ist. Troßdem bedeuten die Renderungen — allerdings nur soweit man das Völkerbundverfahren gesondert vom übrigen Problem behandelt — einen Fortschritt für die Minoritäten und zwar die Möglichkeit bei Be­­handlung der Petitionen in einem höheren Maße wie bisher für ihre Rechte einzutreten. MS­nüßliche Neu­­erung wäre hier vor allem die den Dreierkomitees auf­­erlegte Verpflichtung zu erwähnen, in dem Fall dem Rate einen Bericht vorzustellen; ferner die Ausdeh­­nung der Informationsbeschaffung auch auf Duellen der Minderheiten selbst, wie Senator Dandurand, un­terstüßt von Dr. Stresemann, das im Rate so eindeutig zu interpretieren mußte. Nun stehen die Minderheiten bekannth­ auf dem Standpunkt, daß die Beihilfe des V­ölferbundes bei der Regelung des Nationalitätenproblems weniger auf dem Gebiet des Klageverfahrens und seiner Berbeife­­rung wichtig ist, als vielmehr auf dem Wege einer generellen Regelung des Problems. Darüber heißt es im Memorandum des Nationalitätenkongresses an Die Minderheitenkommission des Rates wie folgt: „Wenn der Berferbund bereit wäre, alle in sed­er Macht ste­­henden Mittel anzuwenden, um zu einer generellen Regelung des Minderheittenproblems zu gelangen — also dasselbe einem gründlichen Studium zu unter­­ziehen und s­odann den Weg zu zeigen, auf dem das Einvernehmen zwischen den Staaten und den Minder­­heiten herzustellen wäre, würde er ganz von selbst immer seltener in die Lage geraten, sein Amt als Schlichtungsinstanz für Streitigkeiten ausüben zu müs­­sen“. Tatsächlich gibt es heute seine Minorität, für die der Appell an den Völferbund nicht die ultima vario wäre. Der Vorschlag Dr. Stresemanns, der Wölfer- Bund wolle si mit der Frage seiner Garantiepflicht ganz abgesehen vom bestehenden Beifahren befassen, trug diesem Standpunkt denn an Nehnung Die Interessen der Minoritäten erforderten es zweifellos, dar anstelle einer Diskussion über die einzelnen Ver­­besserungen der Prozedur, wie das in Genf bereits eingeleitet war, eine Auseinanderlegung über die grundfräglichen Fragen des Problems, u. a. die Schaf­­fung ein­e permanenten Kommission oder da) zu­­mindest eines Studienausschusses zu erfolgen hätte. Gerade das sollten die Gegner der­ Minderheiten aber nicht zulassen. Ihe Streben war 68 von vornherein, fi; dur einige Verbesserungen des Verfahrens von einer Auseinanderlegung über die grundlägliche Seite des Problems loszulaufen, d. h. die Frage für lange Zeit von der Tagesordnung abzufegen. Als die Madrider Beratungen begannen, war­ die Korjunktur für eine Entwicklung im Sinne der Min­­derheitenwünsche ganz außerordentli günstig.­ In England war Chamberlain, die­ zentrale Figur­ des Dreierkomitees und der eigentliche Vater des Lon­ Dorner Berichts — Dieses Elaborates, Das Die Grund­­füge des Minderheitenrechtes im Grunde völlig ne­­giert — gefallen und statt seiner war eine Regierung von Männern am N­uder, die seit jeher ein weitgehen­­des Verständnis für die gerechten Forderungen der Minoritäten haben und stets für eine grundmäßliche Regelung eingetreten sind. E83 kam hinzu, daß eine Reihe von Mitgliedern des Rates die Erklärung ab­­gab, daß man sie vom Bericht des Komitees, sowie den Ergebnissen der von diesem Durchgeführten Enquete — an dieser Enquete hatten ss allein 15 Mitglied­­staaten des Bundes beteiligt — zu spät informiert hätte. Die Eingaben dieser Engquete waren vom Mdatichi-Ko­­mitee in der Tat bis zur Madrider Gression totge­­schwiegen und nur einmal im Bericht berücksichtigt worden. (Sie figurierten Dort lediglic als Arnere, wobei von den Eingaben der internationalen Verbände nur einmal der Anhalt, sondern nur der Titel wieder­­gegeben worden war.) &3 lag auf der Hand — und diese Annahme wurde von allen Kennern der Ber­­ältnisse, selbst denen von gegnerischer Seite, geteilt — daß die Diskussion in Madrid vertagt werden wiürde, um im September in Genf bereits auf Grund einer wirfligen Verarbeitung der Enquete und der in den Eingaben enthaltenen Vorschläge in umfassender Weise und zwar unter Beteiligung der großbritannischen Vertreter durchgeführt zu werden. Wenn es dahur nunmehr nicht genommen it, so nur, weil infolge der Abwesenheit Streisemanns die Herren Dandurand und Brocope ih mit ihren Vertragsmün­­ichere nicht Durchbiegen konnten und­­ ferner Die von Adatshi vorgelegten Prozeduränderungen, für deren Erweiterung besonders energisch Herr Dandurand ji­einjekte, von deutscher Seite vorbehaltlos angenommen wurden. Die V Prozedur war auf Diese Weise dank der „Gefhidlichkeit“ des Nates vom übrigen Problem I[o]­­gelöst und angenommen worden, noch bevor die Rat­­­ jession begann und Herr Stresemann das Wort er­­greifen konnte. Die Gegner frohlobten, der Plan fehien gelungen. « Ih die Auseinandersetzung nun in der Tat,wie die Gegner der Minderh­eiten es glauben oder wün­­schen,für lange Zeit von der Tagesordnung g­esetzt? Hier kommen wir zum Punkte,wo die Herren sich unserer Ansicht nach statischem Gewiß,die Madrid­er Entwicklung bedeutet auf den ersten Blick für die Wei­­terverfolgung der Ziele der Minderheiten vor Dem Rate ein gewisses Hindernis. Doch es liegen hier Mo­­mente vor, die das Bild in einer sehr wesentlichen Metse verändern Die Situation wird besonders „Auch die Tatsache beeinflußt, Daß der Rat zuguteliegt noch den Beschluß fakte, hat das gesamte Engquete-Material — die­­ Vorschläge, Gesichtspunkte und Kritiken der 16 Staaten — der Bericht des Dreierkomitees und Die in Genf und Madrid gemachten Ausführungen aller Mitgliedern des Bundes zu übermitteln sei. Wie muß dieser Umstand nunmehr bewertet werden ? Er bedeutet, daß der Rat nach erfolgter Teilleisung des Prozedur­­problems die sämtlichen, fi meist auf die übrigen Borschläge beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Bundes, d. h. der Vollversammlung zum Studium und, falls sie es für nötig halten sollte, zur Weiterbehand­­lung überläßt. Der Rat hat einen Teil des Problems in allerdings unzulänglicher Weise ges­iegelt , um im übrigen dez im Herbst tagenden Bollversammlung das­Bort zu überlassen. Bis dahin können die Ergebnisse der Engquote nur in der Tat bearbeitet und berücksichtigt werden, so das­­i­ die Möglichkeit zu einem auf dem Tatsachenmaterial basierenden Meinungsaustausch bieten wird, einer Aus­­einanderlegung, die weniger für jene von der „Il-­lustration” gerühmte diplomatische Geschhchligkeit des Rates bestimmt werden dürfte — an die in Madrid die Stellvertreter Dr. Stresemanns Haben glauben müssen — als vielmehr durch die fachlichen Momente. Somit ist auch Madrid nur eine Etappe und nur, wie die Gegner es gerne sehen m wü­rden, ein Abschluß der Auseinanderlegung über die Min­derheitenrechte geb­esen. Die Fortlegung der Diskussion wird bereits im September die Voll dersammlung des Bundes bringen, NE­ER TSTRERIEEN VE TEEN ENT EHTNEETERETNZGENG FERTTHEBENELEEEZENTZATNTSTENETTEETEEN nach dem A­bschluß der Verwaltungsreform (Eigener Telephonbericht.) Bukarest, 23. Zug. Das Land hat nun also ein neues Verwaltungsgefet­z das dritte, das ihm in den 10 Jahren seit der Schaffung des großrumänischen Staates gegeben worden ist. Ob für die nächsten 10 Jahre auch das Ießte? Die Liberalen vernei­­nen bekanntlich­h diese Frage. Ihr Verwaltungsgeje aus dem Jahre 1925 ist zwar aus dem Schofe ihrer eigenen Regierung heraus als zum Teil schwer, zum Teil gänzlich undurchführbar ‚bezeichnet worden. Das hindert sie nicht, Das neu­e Geje als grundläslich verfehlt anzusehen und ihm ihre Anerkennung zu verjagen. Sie beabsichtigen also — wie man wohl ab­­­nehmen darf — ihr abgeändertes Verwaltungsgeset oder ein Gefet auf neuer Grundlage zu unterbreiten, wenn sie in, wie sie glauben, naher Zukunft wieder zur Macht gelangen sollten und wenn sie — ein zweites „wenn“ — sich nicht schließlich, so wie es die National­­zaranisten mit der liberalen Verfassung gehalten | |

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