Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1935. Dezember (Jahrgang 62, nr. 18788-18811)
1935-12-01 / nr. 18788
Taxele plätite in numäzar ord. Dir, Scriftleitung und Verwaltung: Adram Francus(Reifpers)gaffe Nr. 10, Fernsprecher: Schriftleitung Ar. 11 und Ar. 12, Verwaltung Ar. 237, Bottfäedtonto Ar > Bezugspreis für einen Monat ohne Zustelung 90 Lei; mit Zustellung 100 Lei; mit Bostversendung im Inland 100 Rei, in3 Ausland 135 Lei; Einzelnummer 5 Lei Nir, 18788 Sibin-Hermannstadt, Sonntag den 1. Dezember 1935 62. Jahrgang „Die kirchlichen Wahlen“ (Eine Antwort) Mit Berufung auf Punkt 12 des Volfsprogrammes werden wir um Beröffentlichung der nachsstehenden Ausführungen ersucht: Ich stelle Fest, Dass dafür Sorge getragen wurde, da der Nachbarschaftsapparat durch, niemanden für Die firchlichen Wahlen in Beiwegung gelegt werde. Sollte das an einer Stelle trogdem geschehen sein, was ich aber nit annehmen kann, so werde ich der erste sein, der einem solchen Mitbrauch entgegentritt. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass es den einzelnen Amtshwaltern als unabhängigen Personen natürlich frei steht, aus eigenem Antriebe und ohne amtlichen Auftrag für welche Gruppe immer zu werben. Wir haben in Hermannstadt rund tausend Amtswalter und Amtswalterinnen aller Bartelfkettierungen. Wir künnen ihnen nicht verbieten, selbst an direkten Streitigkeiten von Gruppen teilzunehmen. Wir verlangen nur das eine von ihnen, sie mögen Diese Streitigkeiten nicht in die Nachbarschaftsarbeit Hineintragen. Damit sind wir zufrieden. Einzig und allein unseren Abgeordneten ist es seit kurzem (nur das Volfsprogramm) verboten, an innervölkischen Gruppenstreitigkeiten teilzunehmen, auch ihren nur aus dem Grunde, um sie feinen Gegenangriffen auszujegen, die unsere Aukenfront schwächen würden. Ein solcher Grundjah kann zwar für einige Wenige, niemals aber für viele Taufjende angewendet werden. Ich bitte Sie Dafür zu sorgen, dass in Ihrem Blatte, das immer ausgesprochen nachbarshaftsfreundlich war, die Nachbarschaften auch weiterhin aus der öffenten Erörterung ausgeschaltet bleiben. Hermannstadt, von 29. November 1935. RW. Shanne Stadthann. 17 Jahre Bereinigung Siebenbürgens mit dem Altreich Morgen feiert das Rumänentum Siebenbürgens die 18. Wiederkehr der Anschlußerklärung von Karlaburg. Es wird, wie immer, ein Tag stolzer Erhebung sein, an dem nit nur die Erinnerung Anteil hat, sondern an die Freude an der Gegenwart, die Supersicht in die Zukunft der staatlichen Einheit. Die deutschejährliche Bevölkerung Siebenbürgen, die sie seinerzeit bald darauf in staatsbejahender Entfehrosfenheit der Bereinigung angeschlossen hatte, die den Jahrestag seither in wiederholten feierlichen Erklärungen mite begangen hat, tritt auch heute mit brüderlichem Gruß an die Seite des N Rumänentums. Von Herzen gönnen wir ihm die Freude des Tages und beglückwünschen es erneut zur Erreichung seines hohen nationalen Speals. Wohl haben sich inzwischen viele Beziehungen und auch viele Gedanken, die in jenen Tagen lebendig waren, verändert, nicht nur aus der Notwendigkeit des staatsrechtlichen Wechsels heraus. Aber im großen ganzen Stehen wir do au Heute noch in einer Front im Lebenstampf: Bauer neben Bauer in den einzelnen Gemeinden, Berufsmann neben Berufsmann in den Städten unseres schönen Heimatlandes. Und all die Zukunft wird diese Gemeinschaft nit messentlich, verändern fünnen. Aus soldgem Gefühl heraus, kann es für uns nur die Mitfeier jenes bedeutungsvollen Tages geben und wir wünschen unseren unse mänischen Mitbürgern, daß sie dessen eingehend seien, was in der Stunde der Erfüllung ihres nationalen Ideals ihre Seelen erfüllte. Der Tag, an dem Karlsburg über die Staatszugerhörigkeit unserer Heimat entschied, sollte auch für uns ein Tag der Berheigung sein. Wir sünnen und wollen nit vergessen, daß mit jener Vereinigung auch die feierliche Verkündung von Grundlagen verbunden war, die, mögen sie heute wie immer gedeutet werden, eines da gewiß sein wollten und waren: ehrliche Verheißung einer neuen Gemeinsamkeit auf idealer Grundlage, ein Belennen zu hohem Streben und Hocgemuter Gesinnung. An dieser Gesinnung des 1. Dezember 1918 wollen wir festhalten, wollen erwarten, daß auch unsere rumänischen Mitbürger ihrer eingehen? bleiben, Damit aus ihr heraus einmal dann, doc jene Ideale verwirklicht werden, denen man ji damals so nahe glaubte, Denn ehe it gewiß: Nice papierene Beisprechen und Gefege, mögen sie noch so hoch gesinnt sein, können unsere siebenbürgische Gemeinechaft stärken und damit unsern Staat festigen, sondern nur das Gefühl der Verbundenheit, das Nemen und Geben fordert, das Verwußtsein gegenseitigen Achtung und Freundschaft von Bollstamm zu Bolkistamm, das Vertrauen zur Vorauslesung hat. Wenn wir beiderseits wissen, Daß wir zusammengehören, ernden wir uns über allen Hader hinweg immer wieder zusammenfinden in den großen Fragen der Entscheidung. Wir stellen uns ganz in diesen Gedanken — möge ec an von der anderen Geste nie vergessen werden. FERNER ELEUE STERBEN ET REIT EL RER EURER REIT EHE EUREN TSF TNOBERT ST NELNGEENESESEN EHE NIEREN SB HE STERNE TESTS UNE PEREEES EEU BMTEERENET WIE EEE ER ESTER Fünf Dillionen Denihhen (A. S.) im Ostoberheft der Zeitschrift „Nebista De Siena Sociala“ hat, wie schon berichtet, Dr. Banu, ein Mitglied der geistliche nationalen Partei, die Zahl der von Bolfsminderheiten angehörenden rumänischen Staatsbürger für das Jahr 1930 mit fünf Mitonen errechnet. Diese und andere auf amtlichen Zählungen fußenden Angaben lassen erkennen, da die bisher angenommene Zahl von vier Millionen zu niedrig war, und dass infolgedessen der Minderheitenfrage in Rumänien an vom staatspolitischen Standpunkt eine Bedeutung zukommt, die auch von Denen, die ihre guste Wichtigkeit ernannt haben, vielfach unterschägt worden ist. Von den 18 Millionen Einwohnern Rumäniens gehört also Fast jeder dritte einer Vollsminderheit an! Ehon diese Zahl allein bemweist, dass Höchstens ein Staatsfeind die Erstrangigkeit der Minderheitenfrage für unser Land verneinen kann, dass aber jeder Den Staat bejahende Angehörige unserer Minderheiten ebenso wie jeder gute Rumäne die Verpflichtung hat, für eine feste innere Bindung dieser fin. Millionen Menschen an unseren Staat einzutreten, um seine Grundlagen für alle Wechselfälle der zwischenstaatlichen Politik er Krieg und Fiebene, uie erschütterlich stark zu machen. Senen Vertretern des Mehrheitsprofses, Die Diese Sachlage noch immer nicht voll erjassen kannten, muss die Erkenntnis zuteil werden, dass es sich nicht Darum hatebelt, ob diese Minderheiten von anderen Mitbeohnern gerne gesehen sind oder nicht, sondern das( dag VßigrhHandensein dieser fünf Millionen Menschen einlad) eine Tatsachheit, Die sich aus der Einverleibung der entsprechenden Gebiete in den georeumänischen Staat ergeben hat. Wer nicht glaubt, dass diese fünf Millinen Menschen etwa bvertilgt und ausgerottet werden können, der muß die Notwendigkeit einer postiven Lösung des gestellten Problems erkennen. Es wäre aber auch damn rumänischen Standpunkte töricht. Das Vore Handensein dieser Minderheiten bloh als ein Hebel anzusehen. Ein Teil dieser Minderheiten hat fs, wie es auchon der rumänischen Wissenschaft nachgewiesen worden ist, um Die Kulturentwiclung und Die wirtschaftliche Ausgestaltung sowie um die politische Festigung unseres Landes unvergängliche Verdienste erimierben. Auch in der Zukunft können diese Minderheiten, wenn ihnen Die Bejahung des gemeinsamen Baterlandes ermöglicht wird, dem Lande von großem Nusen sein, indem sie nicht nur das Shrige zu seinem Aufbau beitragen, sondern auch der Aukeniwelt gegenüber die Bus Bunt unseres Staates sichern helfen, indem sie vielfach in den geogen Wölfern Europas und — man dente an die Teutidhien — als Träger einer Weltspuadhe für die Lebensrechte und Interessen ihres Landes und seiner Beiwohner Verständnis erwecken und erhalten. Solche Mitbürger, die Durchlegereien gegen Staatsbürger nichtrumänischer Muttersprache herbora treten, begehen nir nur eine gebaltige Dummheit, sondern an ein Verbrechen gegen ihren Staat; und es ist eine der größten Sünden, an der alle bisherigen Negierungen mitbeteiligt waren, daß die Dringendsten Fragen des Minderheitenrechtes noch immer nit einer Bereinigung zugeführt worden sind. Von der dDdeutschen Bolfsgruphe it bei jeder Gelegenheit nicht nur erklärt, sondern aus bewiesen worden, daß sie bereit ist, an dem Aufbau unseres Landes mitzuarbeiten, ja sie ist in den Erklärungen hiefür verfehtedentlich bis zur äußersten Grenze der Selbstachtung gegangen. Auf der Seite der Staatgeführung aber hat es bis zum heutigen Tage an der notwendigen staatsmännlschen Einsicht und Entschlossenheit gefehlt. Man hat übersehen, daß es nicht genügt, die Minderheiten zu loyalem Verhalten zu ermahnen und sie mit Versprechungen für die Zukunft zu vertröffen, und daß es noch lange keine positive Minderheitenpolitik ist, wenn man etwa im Vergleich zu noch cauvinistischeren Richtungen Diesen oder jenen Medergriff gegen die Minderheit unterläßt Nein, für jeden wirklichen Staatsmann in Rumänien muß er als eine der dordringligsten Aufgaben gelten. Die staatserhaltende Kraft einer Vollsminderheit, ihre Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit und zur Seitigung des Staates festzuhalten, sie seelisch in der Staatsidee zu beranstern und rechtlich in die Staatsordnung Mitte zu bauen. Hier und dort lassen Ah oh thenwettische W Versuche einer Ordnung des Minderheitenrechtes auch in unserem Laut deerkenne m sie sind jedoch über blasse Anfänge nit Hinausgenommen und vielffach mit groben Stränsgen verbunden. Wenn z B. Die christlich - nationale De ihrem Programm gemäß die Minderheiten aus dem öffentlichen Dienst aushalten will, so begibt sie si auf ein gefährliches Gebiet. Will sie vielleicht fünf Millionen Einwohner Rumäniens auch von dem Militärdienst befreien und die diesbezüglichen staatsbürgerlichen Pflichten auf die übrigen 13 Millionen beschränken? Oder glaubt sie, daß es möglich und ftmatge politisch klug ist, einem Teil der Einwohnerlaft bloß Pflichten aufzuerlegen und ihm Die entsprecsienden selbstverständlichen Rechte zu nehmen? Ein ähnlich gefährliches Schlagwort stnd von der zwangsweisen verhältnismäßigen Vertretung der Völker Rumäniens in der privaten Wirtschaft, wie es der in der Krist die nationalen Partei unweiterlebende „numerus valadsicus“ Darstellt. Es ist an dieser Stelle horn wiederholt ausgeführt und begründet worden, daß eine Aufhebung der Vertragsfreiheit und des Private eigentums, die ein solcher, dem kommunistisgen Wirtechaftssysteem am nächsten liegende Eingriff tatsächlich bedeuten würde, von den altersschwersten Folgen für das Land und seine Bevölkerung begleitet sein würde. Seine gerechte Durchführung wäre unmöglich, und er würde infolgedessen die Willkür von Unterhäuptlingen ins Maßlose steigern, sämtliche Wirtschaftszweige mit allen ihrer Einzelbetrieben dem Gutdiinlen von Büros traten ausliefern, der Korruption Tür und Tor öffnen. Raduch würde die Wirtschaft zu Tode getroffen. Der NRecsgedanke zerlegt, die Ordnung der Staatsfinanzen zerstört und der Staat innnerlich und nach außen geschmwächt werden. Gegen das Ideal gerechter Vertretung aller Völker dieses Landes in der Wirtschaft, fan nichts eingewendet werden, wohl aber muß auf Die Unmöglieit und die grenzenlose Gefahr einer Berwirflichung jenes Ideals mit brutalen Zmangsmitteln und unter Zerstörung des privaten Rechts hingewiesen werden.. Es muß Flargestellt bleiben, daß Die Gleicheberechtigung der Staatsbürger sowohl in redelicher al auch in praktischer Hinsicht. Schlechthin die Lebensgrundlage umnseres gemeinsamen Baterlandes ist. Wer die Rechtsgrundilagen s und die sittliche Idee eines Staates nichthiociih»ält,wierden Volksminderheit i das Recht auf ihr ve völäsche Eigeskxgvtgbejcisivsquk - J« L-·E?Ji...-"—I4.,»-« -» ai « ee FE ! _