Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1935. Dezember (Jahrgang 62, nr. 18788-18811)

1935-12-01 / nr. 18788

Taxele plä­­­tite in numä­­­zar ord. Dir, Scriftleitung und Verwaltung: Adram Francus(Reifpers)gaffe Nr. 10, Fernsprecher: Schriftleitung Ar. 11 und Ar. 12, Verwaltung Ar. 237, Bottfäedtonto Ar > Bezugspreis für einen Monat ohne Zustelung 90 Lei; mit Zustellung 100 Lei; mit Bostversendung im Inland 100 Rei, in3 Ausland 135 Lei; Einzelnummer 5 Lei Nir, 18788 Sibin-Hermannstadt, Sonntag den 1. Dezember 1935 62. Jahrgang „Die kirchlichen Wahlen“ (Eine Antwort) Mit Berufung auf Punkt 12 des Volfsprogrammes werden wir um Beröffentlichung der nachsstehenden Ausführungen ersucht: Ich stelle Fest, Dass dafür Sorge getragen wurde, da der Nachbarschaftsapparat durch, niemanden für Die firchlichen Wahlen in Beiwegung gelegt werde. Sollte das an einer Stelle trogdem geschehen sein, was ich aber nit annehmen kann, so werde ich der erste sein, der einem solchen Mitbrauch entgegentritt. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass es den einzelnen Amtshwaltern als unabhängigen Personen natürlich frei steht, aus eigenem Antriebe und ohne amtlichen Auftrag für welche Gruppe immer zu werben. Wir haben in Hermann­­stadt rund tausend Amtswalter und Amtswalterinnen aller Bartelfkettierungen. Wir künnen ihnen nicht verbieten, selbst an direkten Streitigkeiten von Grup­­pen teilzunehmen. Wir verlangen nur das eine von ihnen, sie mögen Diese Streitigkeiten nicht in die Nach­­­barschaftsarbeit Hineintragen. Damit sind wir zufrie­­­den. Einzig und allein unseren Abgeordneten ist es seit kurzem (nur das V­olfsprogramm) verboten, an inner­­­völk­ischen Gruppenstreitigkeiten teilzunehmen, auch ihren nur aus dem Grunde, um sie feinen Gegenangriffen auszujegen, die unsere Aukenfront schwächen würden. Ein solcher Grundjah kann zwar für einige Wenige, niemals aber für viele Taufjende angewendet werden. Ich bitte Sie Dafür zu sorgen, dass in Ihrem Blatte, das immer ausgesprochen nachbarshafts­­freundlich war, die Nachbarschaften auch weiterhin aus der öffent­­­en Erörterung ausgeschaltet bleiben. Hermannstadt, von 29. November 1935. RW. Shann­­e Stadthann. 17 Jahre Bereinigung Siebenbürgens mit dem Altreich Morgen feiert das Rumänentum Siebenbürgens die 18. Wiederkehr der Anschlußerklärung von Karlaburg. Es wird, wie immer, ein Tag stolzer Erhebung sein, an dem nit nur die Erinnerung Anteil hat, sondern an die Freude an der Gegenwart, die Supersicht in die Zukunft der staatlichen Einheit. Die deutsche­­­jährliche Bevölkerung Siebenbürgen, die sie seiner­­­zeit bald darauf in staatsbejahender Entfehrosfenheit der Bereinigung angeschlossen hatte, die den Jahrestag seither in wiederholten feierlichen Erklärungen mite begangen hat, tritt­ auch heute mit brüderlichem Gruß an die Seite des N Rumänentums. Von Herzen gönnen wir ihm die Freude des Tages und beglückwünschen es erneut zur Erreichung seines hohen nationalen Speals. Wohl haben sich inzwischen viele Beziehungen und auch viele Gedanken, die in jenen Tagen lebendig­­­ wa­­­ren, verändert, nicht nur aus der Notwendigkeit des staatsrechtlichen Wechsels heraus. Aber im großen gan­­zen Stehen wir do au Heute noch in einer Front im Lebenstampf: Bauer neben Bauer in den einzelnen Gemeinden, Berufsmann neben Berufsmann in den Städten unseres schönen Heimatlandes. Und all die Zukunft wird­­­ diese Gemeinschaft nit mes­­sentlich, verändern fünnen. Aus soldgem Gefühl heraus, kann es für uns nur die Mitfeier jenes bedeutungs­­­vollen Tages geben und wir wünschen unseren unse mänischen Mitbürgern, daß sie dessen eingehend seien, was in der Stunde der Erfüllung ihres nationalen Ideals ihre Seelen erfüllte. Der Tag, an dem Karlsburg über die Staatszuger­­hörigkeit unserer Heimat entschied, sollte auch für uns ein Tag der Berheigung sein. Wir sünnen und wol­­len nit vergessen, daß mit jener Vereinigung auch die feierliche Verkündung von Grundlagen verbunden war, die, mögen sie heute wie immer gedeutet wer­­­­den, eines da gewiß sein wollten und waren: ehr­­­liche Verheißung einer neuen Gemeinsamkeit auf idealer Grundlage, ein Belennen zu hohem Streben und Hocgemuter Gesinnung. An dieser Gesinnung des 1. Dezember 1918 wollen wir festhalten, wollen erwarten, daß auch unsere rumänischen Mitbürger ihrer eingehen? bleiben, Damit aus ihr heraus einmal dann, doc jene Ideale verwirklicht werden, denen man ji damals so nahe glaubte, Denn ehe it gewiß: Nice papierene Beisprechen und Gefege, mögen sie noch so hoc­h gesinnt sein, können unsere siebenbürgische Gemeine­­chaft stärken und damit unsern Staat festigen, son­­­dern­ nur das Gefühl­ der Verbundenheit, das Ne­­men und Geben fordert, das Verwußtsein gegenseitigen Achtung und Freundschaft von Bollstamm zu Bolki­­stamm, das Vertrauen zur Vorauslesung hat. Wenn wir beiderseits wissen, Daß wir zusammengehören, ern­­den wir uns über allen Hader hinweg immer wieder zusammenfinden in den großen Fragen der Entschei­­­dung. Wir stellen uns ganz in diesen Gedanken — möge ec an von der anderen Geste nie vergessen werden. FER­­NER ELEUE ST­­ERBEN ET REIT EL RER EURER REIT EHE EUREN TSF TNOBERT ST NELNGEENESESEN EHE NIEREN SB HE STERNE TESTS UNE PEREEES EEU BMTEERENET WIE EEE ER ESTER Fünf Dillionen Denihhen (A. S.) im Ostoberheft der Zeitschrift „Nebista De Siena Sociala“ hat, wie schon berichtet, Dr. Banu, ein Mitglied der geistliche nationalen Partei, die Zahl der von Bolfsminderheiten angehörenden rumä­­­nischen Staatsbürger für das Jahr 1930 mit fünf Mit­­onen errechnet. Diese und andere auf amtlichen Zäh­­­lungen fußenden Angaben lassen erkennen, da­ die bis­­­her angenommene Zahl von vier Millionen zu niedrig war, und dass infolgedessen der Minderheitenfrage in Rumänien an vom staatspolitischen Standpunkt eine Bedeutung zukommt, die auch von Denen, die ihre guste Wichtigkeit ernannt haben, vielfach unterschägt worden ist. Von den 18 Millionen Einwohnern Rumäniens ge­­­hört also Fast jeder dritte einer Vollsminderheit an! Ehon diese Zahl allein bemweist, dass Höchstens ein Staatsfeind die Erstrangigkeit der Minderheitenfrage für unser Land verneinen kann, dass aber jeder Den Staat bejahende Angehörige unserer Min­­­derheiten ebenso wie jeder gute Rumäne die Ver­­­pflichtung hat, für eine fe­­­ste innere Bindung dieser fin. Millionen Menschen an unseren Staat einzutre­­­ten, um seine Grundlagen für alle Wechselfälle der zwischenstaatlichen Politik­ er Krieg und Fi­­ebene, uie erschütterlich stark zu machen. Senen Vertretern des Mehrheitsprofses, Die Diese Sach­­lage noch immer nicht voll erjassen kannten, muss die Erkenntnis zuteil werden, dass es sich nicht Darum hate­­belt, ob diese Minderheiten von anderen Mitbeohnern gerne gesehen sind oder nicht, sondern das( dag Vßigr­­­hHandensein dieser fünf Millionen Menschen einlad) eine Tatsachhe­­it, Die sich aus der Einverleibung der entsprechenden Gebiete in den georeumänischen Staat ergeben hat. Wer nicht glaubt, dass diese fünf Milli­­nen Mens­chen etwa bvertilgt und ausgerottet werden können, der muß die Notwendigkeit einer postiven Lö­­­sung des gestellten Problems erkennen. Es wäre aber auch damn rumänischen Standpunkte töricht. Das Vore Handensein dieser Minderheiten bloh als ein Hebel an­­­zusehen. Ein Teil dieser Minderheiten hat fs, wie es au­­chon der rumänischen Wissenschaft nachge­wiesen worden ist, um Die Kulturentwiclu­ng und Die wirt­­­schaftliche Ausgestaltung sowie um die politische Festi­­­gung unseres Landes unvergängliche Verdienste erimier­­­ben. Auch in der Zukunft können diese Minderheiten, wenn ihnen Die Bejahung des gemeinsamen Baterlandes ermöglicht wird, dem Lande von großem Nusen sein, in­­­dem sie nicht nur das Shrige zu seinem Aufbau bei­­­tragen, sondern auch der Aukeniwelt gegenü­ber die Bus Bunt unseres Staates sichern helfen, indem sie vielfach in den geogen Wölfern Europas und — man dente an die Teutidhien — als Träger einer Weltspuadhe für die Lebensrechte und Interessen ihres Landes und seiner Bei­­wohner Verständnis erwecken und erhalten. Solche Mitbürger, die Durch­­legereien gegen Staatsbürger nichtrumänischer Muttersprache herbora treten, begehen nir nur eine geb­altige­­­ Dummheit, sondern an ein Verbrechen gegen ihren Staat; und es ist eine der größten Sünden, an der alle bisherigen Negierungen mitbeteiligt waren, daß die Dringendsten Fragen des Minderheitenrechtes noch immer nit einer Bereinigung zugeführt worden sind. Von der dDdeutschen Bolfsgruphe it bei jeder Gelegenheit nicht nur erklärt, sondern aus bewiesen worden, daß sie bereit ist, an dem Aufbau unseres Landes mitzuarbeiten, ja sie ist in den Erklärungen hiefür verfehtedentlich bis zur äußersten Grenze der Selbstac­htung gegangen. Auf der Seite der Staatge­­führung aber hat es bis zum heutigen Tage an der notwendigen staatsmännlschen Einsicht und Entschlossen­­­heit gefehlt. Man hat übersehen,­ daß es nicht genügt, die Minderheiten zu loyalem Verhalten zu ermahnen und sie mit Versprechungen für die Zukunft zu ver­­­tröffen, und daß es noch lange keine positive Minder­­­heitenpolitik ist, wenn man etwa im Vergleich zu noc­­­h cauvinistischeren Richtungen Diesen oder jenen Medergriff gegen die Minderheit unterläßt Nein, für jeden wirklichen Staatsmann in Rumänien muß er als eine der dordringligsten Aufgaben gelten. Die staatserhal­­­tende Kraft einer V­ollsminderheit, ihre Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit und zur Seitigung des Staates festzuhalten, sie seelisch in der Staatsidee zu beranstern und rechtlich in die Staatsordnung Mitte zu bauen. Hier und dort lassen Ah oh thenwettische W Versuche einer Ordnung des Minderheitenrechtes auch in unserem Laut­ deerkenne­ m sie sind jedoch über blasse Anfänge nit Hinausgenommen und vielffach mit groben Sträns­­gen verbunden. Wenn z B. Die christlich - nationale De ihrem Programm gemäß die Minderheiten aus dem öffentlichen Dienst aushalten will, so begibt sie si auf ein gefährliches Gebiet. Will sie vielleicht fünf Millionen Einwohner Rumäniens auch von dem Mili­­­tärdienst befreien und die diesbezüglichen staatsbü­rger­­­lichen Pflichten auf die übrigen 13 Millionen bes­­chränken? Oder glaubt sie, daß es möglich und ftmatge politisch klug ist, einem Teil­ der Einwohnerlaft bloß Pflichten aufzuerlegen und ihm Die entsprecsienden selbst­­verständlichen Rechte zu nehmen? Ein ähnlich gefährliches Schlagwort st­­­nd von der zwangsweisen verhältnismäßigen Vertretung der Völker Rumäniens in der priv­­aten Wirtschaft, wie es der in der Krist die nationalen Partei unweiterlebende „numerus valadsicus“ Darstellt. Es ist an dieser Stelle horn wiederholt ausgeführt und begründet worden, daß eine Aufhebung der Vertragsfreiheit und des Private eigentums, die ein solcher, dem kommunistisgen Wirte­­chaftssysteem am nächsten liegende Eingriff tatsächlich bedeuten würde, von den altersschwersten Folgen für das Land und seine Bevölkerung begleitet sein würde. Seine gerechte Durchführung wäre unmöglich, und er würde infolgedessen die Willkür von Unterhäuptlingen ins Maßlose steigern, sämtliche Wirtschaftszweige mit allen ihrer Einzelbetrieben dem Gutdiinlen von Büros traten ausliefern, der Korruption Tür und Tor öffnen. Raduc­h würde die Wirtschaft zu Tode getroffen. Der NRec­sgedanke zerlegt, die Ordnung der Staatsfinanzen zerstört und der Staat innnerlich und nach außen ges­­chmwächt werden. Gegen das Ideal gerechter Ver­­tretung aller Völker dieses Landes in der Wirtschaft, fan nichts eingewendet werden, wohl aber muß auf Die Unmögli­eit und die grenzenlose Gefahr einer Ber­­­wirflichung jenes Ideals mit brutalen Zmangsmitteln und unter Zerstörung des privaten Rechts hingewiesen­­­ werden.. Es muß Flargestellt bleiben, daß Die Gleiche­­berechtigung der Staatsbürger sowohl in rede­­licher al auch in praktischer­ Hinsicht. Schlechthin die Lebensgrundlage umnseres gemeinsamen Bater­­­landes ist. Wer die Rechtsgrundilag­en s und die sittliche Idee ein­es­ Staat­es nichthiociih»ält,wierden Volksminderheit i das Recht auf ihr ve völäsche Eigeskxgvtgbejcisivsquk - J« L-·E?Ji...-"—I4.,»-« -» ai « ee FE ! _

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