Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1936. März (Jahrgang 63, nr. 18861-18886)

1936-03-01 / nr. 18861

TEE Taxele plä­­­titein nume­­­rar ord. Dir, Gen, P.T.T, 22372/927 vr Tag eblatt Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Rumänien Säriftleitung n. Verwaltung: Avram Jancu-­Reuiper­tgasse 10. Fernsprecher: Schriftl. Nr. 11 u. 12. Verw. Nr. 237. Beftihedkonto: in Rumänien Nr. 62,119, Oesterreich 4.590, Tschechoslowakei 501,114 Ungarn 3.474, ©. 9. ©. 7.598, Deutschland: Bant-Konto 77.211/22 Dresdner Bank, Berlin W, 56. Bezugspreis: für einen Monat 90 Lei, mit Zustellung oder Postversand 100 Lei, ins Ausland 135 Let Nr, 18861 Sibin-Hermannstadt, Sonntag den 1. März 1936 63. Jahrgang' In Japan noch reine Ordnung Die RTPERIANDEN haben noch nicht geräumt — Man verhandelt weiter — Die sozialen Bedingungen voran ? Schanghai, 28. Februar. In hiesigen Kreisen nimmt man an, dab­­ei als Ergebnis der Konferenz, nach Er­­­reichung eines Kompr­omisses mit den Aufständischen, zur Bildung einer nationalen Regierung un­­­ter der Führung eines der Dienstältesten Generale oder Admirale kommen werde. Man glaubt, dag eine solche Regierung zumindest einigen der Forderungen der Aufständischen entsprechen wird. & handelt ich dabei vor allem um das Unterstügungsprogramm für die notleidende Bevölkerung, ein neues Steuerprogramm zur Hebung der Wirtschaftslage, höhere Löhne für In­­­dustriearbeiter, die weitere Entwicklung von Mandschus fuo als Auswanderungsgebiet für Japan und eine tat­­­kräftige Politik in Nordchina. Eine offene Militärdik­­­tatur oder jaizistische Negierungsmethoden nach Deu­te­­schem oder italienischen Beispiel werden nicht als wahr­­­scheinlich angesehen, da große Massen des Wolfes dem ablehnend gegenüberstehen. Die durch den Aufstand ge­­schaffene Lage wird allgemein als sehr ernst angesehen, so daß Die Bildung einer­­­ "parkamentarisch an­werichqckd gesch­ossel" erscheint Nach und nach bekannt zu derdsendes Einzkeln seitetr zeigen, daß es sich bei dens Ereignissen der letzten Tage um einte der gef­ährlichsten Aufstandsbeiwiegungen in der japa­­­nischien.Gesch­ich­tsegehiandselthiat.Scoschse­int auch die Tsatsiachse,d­aß Prinszch Iitschiibu in d­ie Ha­uptstadt beru­­­en wurdse,di­e großte Besorgnisanziu deute und siiemsaw Kreisen der k­aiserlichsen Familie hiegt.Der Prinz, der seine Liaufb­ahn in dsem Armeegemachsthiashiftcrupser­­­­­­ordentlich volkstümlic­h und seine Berufung soll augen­­scheinlich einen beruhigenden Einfluß auf die Armee ausüben. Die Tatsache, da­ in den selten Stunden eine große Zahl Nichtpolitiker aus Kreisen des Heeres, der Flotte und des japanischen Adels in das Kaiser­­­schloß berufen sind, wird dahin ausgelegt, daß während des augenblicklichen Ausnahmszustandes ein Staats­­rat bis zur Bildung einer neuen Regierung tätig sein soll. Zu Mittag unveränderte Lage Zollo, 28. Februar. Die Aufständischen haben eine gegen ihrem Versprechen die Regierungsgebäude bis 21.30 Uhr japanischer Zeit heute nicht­ geräumt. ede des Senators Dr.­­­ Wilhelm Binder zum Weinbaugeseh Herr Präsident, meine Herren Senatoren! Der vorsiegende Gejegentwurf ist zum Unterschiede von dem bei der Einbringung von Gejegen sonst beobachteten Vorgang nur nur dem Parlamente, son­­­dern auch der großen Oeffentlichkeit zeitgerecht vorgelegt worden, so daß schon vor seiner parlamentarischen Verhandlung alle berufenen Kreise dazu Stellung neh­­­men konnten. € ist nur zu bedauern, daß seine Ver­­­handlung in dem zuständigen Ausschusse des Senates während den P­arlamentsferien erfolgte, weshalb nur die in Bukarest wohnenden Senatoren bereit im Aus­­­schuß zu den Einzelbestimmungen des Entwurfes Stel­­­lung nehmen konnten, während die vielen Vertreter der Weinbaugegenden nun in der Vollfigung versuchen müssen, ihre Abänderungsvorschläge zu vertreten. Ich habe im Jahre 1932 bei der Verhandlung des Sesegentwurfes Sonesceu-Sifetti von dieser Stelle aus ‚über die Frage, Die Heute zur Verhandlung steht, aus­­­führlich gesprochen und Se die mir richtig schei­­­« Ich habe d­amals den Entwurf als Grundlage für die Einzelberatung angenommen, ich tue Dies auch feßt, allerdings mit guotem Vorbehalt, damals haben mehrere Renner der Befürchtung Ausdruck gegeben, da das Gejes überhaupt nicht oder nicht entsprechend d­urchgeführt werden werde. Sie haben Recht behalten, das Gejes, von dem man sich so viel Gutes für den Weinbau­­­ versprac­h, ist nicht an­­­ge­wendet, einzelne Bestimmungen sind nach kurzer Zest jeher zum Nachteile des Weinbaues wieder abgeändert w­orden. Ich befürchte, dass der viorsiegende Entwurf das gleiche Schiesal erfahren wird und seine Bestimmungen, die im Interesse des schiver ringenden Weinbaues ge­­­schaffen werden sollen, auf dem Papiere breiben werden. Einige Sachen können so, wie der Ausfhun sie hiers ichlägt, überhaupt nicht durchgeführt werden, andere wieder werden, wie wir das nun sc­­on einmal gewohnt sind, dar; das nächte Parlament aus Parteigründen abgeändert oder außer Kraft gelegt werden. Die Lage des Weinbaues Die Lage des Weinbaues hat sich seit der Erbringung des Geheges Yonesceu-Sifetti weiter verschlechtert, seine der damals gehegten Hoffnungen ist eingetroffen, feine der zur Förderung des Weinbaues von maßgebender Stelle versproc­hener Maßregeln ist versucht worden. Die Gründe für die katastrophale Lage des Weinbaues sind an heute noch Dieselben wie im Jahre 1932, man künnte ruhig das wiederhlofen, was man damals auch von dieser Stelle aus gesagt und verlangt hat. Wir müssen an heute, so wie damals, festhteh­en, dah von einer rationellen Weinbaupolitik seit Der­­zen Großrumäniens nicht gesprochen werden wur. Dieser Fehler ist die Hauptsächlichste Ursache der schweren Not, in die der Weinbau und damit ein großer Teil der Be­­völkerung Rumäniens geraten ist. Er hätte nicht geschehen dürfen, dag trog aller ge jeßlichen Bestimmungen die mit minderwertigen Reben bepflanzte Släche in den Iegten Jahren sich vergrößert hat, e3 hätte nit vorkommen Dürfen, das aus partei­­­politischen Gründen im Intervesse des Weinbaues ge­­schaffene gejegliche Bestimmungen abgeändert werden, weil man ein Versprechen einlösen mußte, das man im Wahlkampf gegeben hatte, und die markgebenden Stellen hätten es an nicht Duden scürfen, daß der für andere Kulturen geeignete Boden mit Neben be­­pflanzt wurde. Heute müssen wir, so wie damals, au feststellen, daß die für Die Handelspolitik verantwortlichen Kreise Die Berge um den Weinbau ji nicht entsprechend zu Herzen genommen haben und da bei den vielen Handelsvertragsverhandlungen nicht dafür gesorgt gw­orden ist, daß­­unser Wein im Auslande Abja gefunden hat. Er war für die Wein­­­bauern des Kofel- und Miereschtales verdammt bitter, al sie im besten Herbst durch mehrere Wien Tag für Tag lange Lastzüge mit bulgarischen Trauben dur­ ihre Täler fahren sahen, die nach Deutschland ausge­­führt wurden, während sie kein Kilogramm in das Ausland liefern konnten. Und es ist ebenso bitter, wenn man hören muß, daß die ganze Weinernte aus dem west­­lichen Ungarn nach den Vereinigten Staaten v­on Nord­­­amerika gegangen ist und der ungarische Staat seinen Weinbauern alle möglichen Erleichterungen gebieten hat, damit ihre Ernte für das Ausland nicht zu teuer­­n­, Und es ist Direkt empörend, dass man heute hier bei uns noch ausländische Weine findet und das Neben aus Bulgarien eingeführt werden, wo unser Wein­­­bauer nicht weiß, was er mit feinem Wein und seinen Neben machen soll, Und wir müssen schließlich heute, so wie im Jahre 1932, mit allem Nachdruch die Forderung erheben, dass dem Weinbau die seit vielen Jahren geforderten fis­­­kalischen Erleichterungen endlich gegeben wer­­­den. Die Getreidebauer haben im vergangenen Jahre vom Staate piele Millionen als Ausfuhrprämie erhalten, die Gemeinschaft hat also an dem PBerlust oder Nut­­­entgang mitgetragen, den dieser Wirtschaftszweig d­urch den niedrigen Preis des Weizens erlitten hat. Beim Wein ist nichts ähnliches geschehen. Nicht einmal die Weintare ist seit dem Sahne 1932, obwohl der Wein im Preise weiter zurückgegangen ist, herabgejekt wiorden. Nach dem Miotirdenbericht, den der Herr Minister seinem Entwurf vorausshidt, soll für die Zukunft die Anlage von Weingärten nit mehr dem Gutdürfen und freien Willen des Grundeigentümers überlassen werden, und er soll dafür gesorgt werden, daß seine Heberproduktion entsteht, es soll also versucht werden, das heutige Mikverhältnis zwischen Erzeugung und V­erbrauch zu beheben. Aus diesem Grunde soll die Neuanlage von Weingärten für mindestens fünf Die zukünftige Anlage von Weingärten Sabre unmöglich gemacht werden. Zugegeben, daß «8 höchste Zeit ist, daß der Staat regelnd eingreift und daß 83 nit weiter geduldet werden darf, Daß jedermann nach Belieben, wo er will und was er will, also auf geeignetem oder ungeeignetem Boden gute oder schlechte Neben pflanzen darf, so muß doc gesagt wer­­­den, daß der Entwurf über das Ziel schieht. Der Ara­­tifel 1 verbietet die Neuanlage von Weingärten, d. i. eine Maßregel, mit der man im allgemeinen einver­­­standen sein kann, falls sie sich auf die Neuanlage von Weingärten auf solchen Boden beschränkt, auf dem erstflüssiger Wein mit gedeihen kann oder der für an­­dere Kulturen geeignet ist. Wir haben Weberproduktion an Wein, aber nir an gutem und durc seine Güte welt­­­­marktfähigem. Im Bergland sind Halden, die für den Weinbau ganz­­­ hervorragend geeignet sind, in denen früher auch Wein­­­gärten gewesen sind, die heute aber wit Dastehen, weil sie für eine andere Kultur nicht geeignet sind und auf die der Eigentümer aus Mangel an Geld oder auch einem anderen Grunde nicht anlegen konnte, oder der Eigentümer den Weingarten, weil er nicht mehr ein­­tragsfähig war, ausgegraben hat. In der im Entwurf für die Neuanlage von Weingärten vorgesehenen Ver­­­botszeit wächst ein neues Geschlecht heran. Soll denn nun der junge Bauer, der einen für den Weinbau her­­­vorragend geeigneten, für jede andere Kultur aber nicht entsprechenden Grund hat, der vielleicht sein einziger Bejig oder auch nur der Hauptteil seines Besiges ist, nit Die Möglichkeit Haben, sich einen Weingarten anzulegen? Wir wollen doch nicht vergessen, daß vier Jahre vergehen, bis ein Weingarten richtig im Ertrag steht. Bis also die Produktion der jebt anzulegenden neuen Weingärten auf den Markt kommt, müssen ich die in den andern Artikeln des Entwurfes vorgesehenen Bestimmungen, die durch die Ausrottung der­­­ Diveft­­­träger, duch die Beschränkung des Weinbaues auf die B Weinbauzonen eine wesentliche Herablegung der Heu­­­tigen Massenproduktion erzzwingen werden, dann die, die für die Erzeugung von Speiseessig und für den Androhung militärischen Ber­­­g aehens Tokio, 28. Februar. Generalleutnant unter­­­ dem Kriegszustand das Kom Kafyi, dem armsequ- Hauptstadt übertragen wordent NhustbthleOUhiv Ortszeit bekanntgegeben, dag die Militärs, die am 26. Febru­ar früh die Meuterei begonnen haben, immer noch­ das Stadtviertel Nagatjewo belegt hal­en. Er werde nun­ mehr die notwendigen Maßnahmen gegen sie ergrei­­­fen. Die ihm unterstehenden Truppen gegen auf Grund der kaiserlichen Anweisungen vor. Ihre Disziplin sei tadellos, ihre moralische Haltung ausgezeichnet. Mit Ausnahme des belegten Stadtviertel herrschte in Stadt und Land vollständige Ruhe, EIN-»sp«

Next