Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1937. Mai (Jahrgang 64, nr. 19207-19228)

1937-05-01 / nr. 19207

.--s«,.­­­ Wr Taxele plä­­­tite in nume­­­rar ord. Dir, Gen, P,T.T, 22372/927 Tag Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Rumänien Schriftleitungu.Verwaltuug:Amm­ Iancus(Neisper-)gasse 10.Fernsprecher:SchriftLNr.llu.12.Verw.Nr.237.Postschecktourm in Rumänien NkSUlA Oesterreich 4.590,Tschechoswwater 501,114 Ungarn 3.474,S.H.S.7.593,Deutschland-Bank-Komp77.211-22 Dresdner Bank,BerlinW.ds.Vez ugdpreißz für einen Monat Z0Lei,mit Zustellung oder Postversand 100 Lei,ins Ausland 1Zö Lei Nr. 19207 Sibiu:- Hermannstadt, Sonnabend, 1. Mai 1937 64, Jahrgang Belgiens Unabhängigkeit Das im übrigen durchaus aufg­erichtete Bild, als was si die Lage im Westen nach dem Austausch der Briefe über die Unabhängigkeit Belgiens darstellt, enthält im­­­merhin so eine helldunkte Stelle Die Franzosen und die Engländer Haben schließlich DOH auf Die Ge­­neralstabsvereinbarungen verzichten müssen. Ihr eine­­ziger Trost besteht in dem Bekenntnis Belgiens zu seinen Berferbundsverpflichtungen, das­ zwar den Generalstab­­­vereinbarungen nur gleichwertig ist, aus dem aber die Westmächte offenbar einen politischen Erlalt für sich hoffen machen zu künnen. Bei diesen BVBölferbundsverpflichtungen ko­mmt alles darauf an, wie sie im gegebenen Falle ausgelegt wer­­­den. Die Franzosen rennen offenbar darauf, dass sich in Belgien mit der Zeit doch wieder die Auffassung ihrer Bölferbundsschule durchlegen wird. Diese fran­­­zösische Schule deutet­ die Bestimmungen der Artikel 15 und 16 der Börferbundsäfte so, dass sie unter den bestimmten Vorausjfegungen zwangsläufig sind. Zum mindesten gehen ihre Bestrebungen dahin, Diejse Zwwangs­­­läufigkeit festzulegen. Nach den erwähnten Artikeln­ sind die Mitglied­­­staaten verpflichtet, einem „angegriffenen“ Bundesmit­­­tes­­glied entsprechend zu fassenden Beichlüffe und militärische Meci zu lassen und gegebenenfalls denjenigen Staaten, die dem „Angegriffenen” zu Hilfe eilen wollen, das Recht des militärischen Turkmarsches zu geben. Nun fehlt aber eine autoritäre Stelle zur Bestimmung des „Anz­­greifers“, so das desssen Feststellung gegebenenfalls aus­­­schließlich unter Berücksichtigung der politischen Hin­­­teressen, nut aber von rechtlichen Gesichtspunkten aus erfolgen wird. Aus den Völkerbundverpflichtungen, zu denen sich Bel­­­gien bekennt, würden im Ernstfall die Westmächte als Mitglieder des Bundes Vorteile ziehen künnen, mit aber Deutschland, das aus dem Belferbunde ausge­­treten ist. Es künnte sich also doch noch eine gewiisse Ungleichheit der Bedingungen und Voraussezungen er­­­geben, wenn das Reich die Bürgschaft für die belgische Unabhängigkeit und Unverleglichkeit­ in der gleichen Weise wie Stanfreich und England übernimmt. Wohl it anzunehmen, daß der Verzicht auf Die Generalstabs­­­vereinbarungen voll­ommen und endgültig ist und Daß van Zeeland nicht daran denkt, doch noch irgend­wel die ge­­­heimen Verhandlungen fortzuführen. Man erstrebt tat­­­jährig eine völfervetliche Lage, die derjenigen der Schweiz nahekommt. Darum vertritt die Negierung van Zeeland auch offen die Auffassung, daß die Artikel 15 und 16 der Völkerbundafte Die Mitglieder des Bundes nicht zwingen künnen, gegen ihren Willen zu­ handeln oder Maßnahmen anderer Staaten auf ihrem Gebiet zu dulden. Wenn aber van Zeeland eine völkerrechtliche Stellung ähnlich derjenigen der Schweiz für alle Zei­­­ten sichern will, so muß er darauf Drängen, daß ent­­­weder innerhalb des Völkerbundes eine genaue Ausle­­­gung der in Frage kommenden Bestimmungen mit all­­gemeiner Wirksamkeit beschlossen oder daß Belgien eine Ausnahmestellung eingeräumt wird. Hierfür gibt es Präzedenzfälle Die Schweiz z. B. hat seinerzeit ihren Eintritt in den Völferbund an die Bedingung geknüpft, daß ihre Neutralität, wie sie ihr seit dem Wiener Kongreß verbürgt ist, der die An­­­wendung der Völkerbundbestimmungen nit in Frage gestellt werden dürfe. Deutschland hat seinen Eintritt erst vollzogen, nachdem die Großmächte in einem Schrei­­­ben bestätigt hatten, daß es im Hinblick auf seine geo­­­graphisge und militärische Lage (einseitige Abrüstung) eine Ausnahmestellung beanspruchen künne und daß diese besonderen Umstände bei der Anwendung der Artikel 15 und 16 Berücksichtigung finden müßten. Eine Beseitigung jener Imklarheiten würde jedenfalls Die kommenden Verhandlungen mit Deutschland wesentlich erleichtern. wo v Die Einnahme von Durango Weiterer Vormarsch gegen Guermica — Zahlreiche Rotspanier gelangen London, 29. April. Die „Agence Radio” meldet aus San G Sebastian, daß die nationalistischen Truppen gestern spät nachmittag Durango eingenommen haben. Die Basten, die die Hügel rings um die Stadt ver­­­teidigten, haben zuerst energisch Widerstand geleistet, der aber gebrochen wurde. Die Nationalisten machten zahlreiche Gefangene und bedeutendes Kriegsmaterial fiel ihnen in die Hände. Der nationalistische Heeres­­­herst von Mitternacht bestätigt­ die Einnahme der Stadt und besagt, daß die Basken über 100 Tote auf dem Kampfplag zurückließen. Andererseits sei der V­ormarsch der Nationalisten auf Guermica unaufhalt­­­sam und der Fall dieser Stadt nur noch eine Frage von Stunden. In den gestrigen Abendstunden seien die nationalistischen Truppen bis auf zwei Kilometer an den Ort herangekommen. ... Auch Guermien belegt Paris, 29. April. Die nationalistiigen Truppen sind heute nachmittag in Guermica eingezogen. ie.­­­ Der rote Bericht gibt nur Kämpfe zu Madrid, 29. April. Nach rotamtlichen Bericht üben die Nationalisten auch weiter, starben Drud auf Dus­­­­­­rango aus. Die roten Truppen halten jedoch die Stadt tro& der heftigen Angriffe des Gegners. Nach amtlicher Mitteilung des nördlichen Hauptquartier der roten Truppen versuchten in der Gegend von Merquina meh­­­rere nationalistische Patrouillen in den feindlichen Gür­­­tel einzudringen, wurden aber zurückgeschlagen. Um Durango werde ununterbrochen heftig gekämpft. Die roten Truppen hätten bisher alle Angriffe abgemiesen. Ununterbroc­hene englische Hilfe für Bilbao London, 29. April. Der von der englischen Fach­­­gewerkschaft gesammelte Nahrungsmitteltransport für Bilbao, der vom englischen Handelsdampfer „Blad­­­worth“ befördert wurde, ist Mittwoch in Bilbao ein­­­getroffen. Aus Saint Jean de Luz sind Mittwoch vier englische Handelsschiffe ausgelaufen, um die Blodade zu durchbrechen und Lebensmittel in die belagerte Stadt zu bringen. Die vier Dampfer werden vom Kriegsschiff „Royal Cat” begleitet. Auch­ andere Kriegsschiffe stehen bereit, ihnen zu Hilfe zu eilen. Bei einer Räumung Bilbaos Paris, 29. April. Wie verlautet, sollen von der bastischen Regierung hier Schritte unternommen worden sein, um eine Räumung Bilbaos von seiner Zivilbevöl­­­kerung mit Hilfe fremder Handelsschiffe durchzuführen. Die britische Regierung steht angeblich diesem Plan gün­­­stig gegenüber. Auch die Nichteinmischungskommission für den Roten helfen London, 29. April. Nunmehr haben auch die sans­­dinavischen Staaten gegen die in der Tößten Zeit er­­folgte ‚wiederholte Beschlagnahme ihrer Handelsschiffe in spanischen Gewässern bei der nationalistischen Re­­­gierung Protest eingelegt. Gleichzeitig wurde die Kone­­tvollkommission in London angerufen, die nun die Mög­­­lichkeit prüfen soll, wie Handelsschiffe, die nicht Konter­­­bande führen, in den spanischen Gewässern geihüst wer­­­den konnten. - Gefährliche Pläne Wenn man bisher der Meinung sein konnte, daß «es sie bei den angeblichen Plänen zur Verdrängung der völli­gen Minderheiten Rumäniens aus dem Wirt­­­schaftsleben nur um müßige Gerüchte handle, so haben Die legten­ Veröffentlichungen leider gezeigt, daß sich Po­­­sitifer mit Gedanken beschäftigen, die in ihrer Auswir­­­kung eine Bolschewisierung unseren Landes bedeuten würden. Der Teste dieser Gesetesentwürfe verlangt, daß 75 dv. H. aller Angestellten der Minderheitenbetriebe auf die Straße gelegt werden sollen. Man fragt aber nicht, was aus den entlassenen Minderheitlern werden soll. Da es selbstverständlich nicht möglich ist, die Zahl der Angestellten zu verdreifachen, so müssen in den Be­­­trieben Der Minderheiten Drei Viertel der Angestellten gekündigt werden. Was soll mit diesen geschehen? Wir sühnen sie nit in das alte Königreich abschieben, denn dort wird niemand 25 vdl. 9. der blutsrumänischen Angestellten auf die Straße ja­­­­­­gen, um unbekannte Minderheitler an ihre Stelle zu legen. In der Landwirtschaft können wir sie auch nicht beschäftigen, weil man uns einen großen Teil unseres Bodens unweggenommen hat. Aus der Staat wird sie nur in seinen Dienst nehmen, denn die Erfahrung lehrt, daß bisher mindestens 10.000 deutsche Familien­­­erhalter aus dem Staatsdienste­­s entlassen worden sind. Im Jahre 1919 traten, um ein Beispiel zu nennen, über 2000 aktive jährliche Offiziere in die rumänishe Armee ein, von denen heute nur no 184 im Dienste stehen. Die deutschen wirtschaftlichen Betriebe haben die aus dem Staatsdienst verdrängten V­olfsgenossen und deren Kinder zum größten Teil aufgenommen. Nun aber will der Staat diese Familien, die er eigentlich selbst erhalten müßte, gemeinsam mit allen anderen Arbeitern auf die Straße fegen Lassen. Er wird mit einer groben Schägung nach um 200—300.000 Familienväter aus den Neiden der Minderheiten handeln, die somit dem vollkommenen Elend und dem Hunger preisgeges­­sen werden. E83 handelt sich um Menschen, Deren einziges V­erbrechen darin bestanden hat, daß sie si Durch treue und ehrliche Arbeit einen bescheidenen Pla in Der Wirtschaft ihres Volkes und damit des rumänischen Va­­­terlandes erworben hatten. Sie alle waren im Jahre 1919 überzeugt, ein neues Vaterland zu finden, für das sie an der Theiß geblutet haben, und dem sie in ihren Berufen und in ihrer Weise treu dienten. Wenn man sie und ihre Angehörigen nun zum Elend und Hun­­gertode verurteilt, dann würde man sie doch in eine Geistesverfassung hineintreiben, die ihnen selbst fremd, dem Staate aber gewiß nicht näglich ist. Dieses Geld würde, wenn es Wirklichkeit werden sollte, treue Staats- Bürger zu Bettlern und Bolschewiken machen. Fragen wir uns aber, für wen die­fe Entrechtung ges­­chieht, suchen wir die Armee der rumänischen Arbeit losen, die wir an die Stelle der Entlassenen einstellen wollen. Wo sind die stellenlosen rumänischen Fachar­­­beiter, wo Die Handlungsangestellten, die von Der Pide auf ihren Beruf gelernt haben, wo sind die stellen­­­osen Ingenieure? Wir finden sie nirgends, denn fast alle wertvollen jungen Kräfte des rumänischen Bol­­fes erstreben staatliche Anstellungen. Unter den übrigen Stellenanwärtern aber gibt es zweifellos viele, die zu den fünftli ih Webermaß herangezüchteten Intellet­­­twellen­­­ gehören, die nicht ohne weiteres die Fachleute erregen künnen, denn die wirtschaftlichen Berufe müssen auch Praxis gelernt werden. Ein Hoher rumänischer Staatsmann hat neulich ge­­sagt, da die Agrarreform ein großer Fehler gewesen sei. Man habe die hochentswickerte fortschrittliche Land­­­wirtschaft des Altreiches zerschlagen, und sie durch eine ertraglose, primitive Amnerginwirtschaft erregt. Außerdem aber habe man Dadurch die moralik­ und geistig Hoch- sk va bein N

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