Tagblatt, Oktober 1924 (Jahrgang 2, nr. 224-250)

1924-10-01 / nr. 224

er B » « Illeinig N Anzeigenannahme für­ das Burgenland und Oesterreich, Anlünder,Plakatierungs- E Reklamegesellschaft m.b.H. MSM..MNI0-N­r.75 f Anruf 78.022, eitellort: · ancmveinl­äsaan Antonia Groß-Eisenstadt Schlosses­ im Illlllllllllllllllk lllll . Einzelblait: ETTE ELETTEL ELLE TELEL EL ELLE LEE EE ÉT 8 Öeneralanzeiger Gelangt mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen täglich nachmittags zum Bestand. Probeblatt wird kostenlos zugestellt. Solge 224. (Oedenburger Zeitung) Anzeigenberechnung laut Tarif. Bezugspreiß: Monatlich 20.000 Hauptschr­ftleimk Adolf Pålsstp Debenbstrs Deshplatzscsutsss. Sprechstub­entäattch0—12lst. Verantwortlicher Schriftleiter: Leopoldsleischmann with­ I·,Keuassyst.ss. Anruf 78.022. Einzelblatt: für das Burgenland spo Et K, vierteljährlich 0­­ — Einzelblatt an Wochentagen 800 K, an Sonntagen 1200 K. 2. Jahrgang. Die Affäre der Wiener Depositenbant. Aftendiebstahl. — Stehbrief gegen frühere Funktionäre der Bant, (Drahtbericht der „Dedenburger Zeitung”.) Wien, 30. Sept. Wie die „Kor­­respondenz Wilhelm” erfährt, sollten in Angelegenheit eines bisher unaufgeklär­­ten Aftendiebstahls in der Zentrale der Depositenbanf am Samstag­vormittag die früheren Funktionäre der Depositen­­banf P­räsident Paul Goldstein und Direktor Gabor Neumann dem Landesgerichte Wien vorgeführt werden. Diese Amtshandlung konnte nicht durchgeführt werden, weil die Genannten schon tags zuvor Wien verlassen und, wie fest festgestellt wurde, sich ins Ausland begeben hatten. Gegen die beiden wurde daher gestern vom Landesgerichte Wien Stedbrief erlassen. Gegen den Präsidenten Camillo Ca­­­stiglioni, der si gegenwärtig in Triest befindet, wurde ein Stedbrief nicht erlassen, da nach dem Stande der strafgerichtlichen Untershung bisher ein Anlag nicht vorlag. Ob und welche Verfügungen gegen ihn in der Folge ge­­troffen werden, hängt von dem Ergebnis der weiteren Untersuchung und auch das von ab, ob seine Abreise von Wien als Flucht zu qualifizieren ist. * ein Castiglioni bietet 100 Milliarden Kaution ! Da der Vertreter Castiglionis erklärte, sein Klient, der im Auslande — in Italien — weile, solle der Borz Iodung als Beschuldigter Folge lei­­sten, wenn man ihm freies Ge­­leite zusichere, wurde vom Gerichte das Unterbleiben der Verhaftung vom Grlage einer Kaution von 100 Milliarden abhängig ge­­macht. die Csongráder Bombenpfäre Eine Erklärung des Innenministers Ratoopty.­­ (Brahtbericht der „Oedenburger Rettung”.) Budapest, 30. Sept. (Ung. Tel. Korr.-Bur.) Minister des Inneren Ra­­toopty hat dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, daß im Falle die Berichte über den Verlauf des Csongrader Bomben­­prozesses und über die Begründung des Urteiles richtig sind, er nst in der Rage sei, die Verantwortung für die öffentliche Ordnung des Landes aug weiterhin zu tragen. Die Behandlung, die den behördlichen Organen im Vergleich zu den Angeklagten im Gerichtssaal zuteil wurde, sowie der Umstand, daß ihre eid­­ich bekräfteten Aussagen dem Gericht nicht als wahr angenommen worden sind, sei bei aller Achtung gegenüber dem rich­terlichen Urteil geeignet, die Matori­­tät der P­olizeibeh­örden zu untergraben, und wenn gegen die Wiederholung solcher Fälle seine Ga­­rantien zur Verfügung stehen, müßte der Minister die Verantwortung für die Wahrung der öffentlichen Ordnung von sich messen. Sobald der wahre Tatbestand festge­­stellt sein wird, wird der Ministerrat über die weiteren Schritte in dieser Affäre entscheiden. | Mittwoch, den 1. Oktober 1924. die Fremdenkontrolle in Ungarn. Wesentliche Erleichterungen in der Anmeldung. 29. b. aus Budddapest: über die Fremdenkontrolle Wien, 30. Sept. Das „Neue Wiener Tagblatt“ meldet vom Morgen erscheint Die neue Verordnung in Ungarn, welche einige Er­­leichterungen bringt. Die in Ungarn eintreffenden Fremden melden, sondern es genügt die Ausfüllung eines Anmeldebogens, der die Aufent­­haltsbewilligung für zwei Monate beinhaltet, die dreis mal automatis verlängert werden kann, ber Fremde länger als ein halbes Jahr in Ungarn ohne Unter­brechung aufhält, muß er um eine neue Bewilligung ein Erft wenn sich kommen. (Eine Betätigung dieser für den Verkehr der Nachbarstaaten mit Ungarn Äußerst wichtigen Meldung war bis Blattschluß weder aus Budapest, noch bei der hiesigen Polizeibehörde zu erlangen. Anmerkung der Schriftleitung.) müssen sich nicht mehr polizeilich oe. Zusammenstöße zwischen Arbeitern und Polizei in Budapest. Budapest, 30. Sept. Die Gewerk­­schaft der Eisen- und Metallarbeiter feierte Sonntag den 60jährigen Bestand der sozialistischen Internationale, msbei es zu Zusammenstößen mit der Polizei kam. Die Polizei forderte die Menge, etwa 4000 P­ersonen, treb­te nach Schluß der Versammlung auf die Straße 309, eindringlich auf, das Abfin­­gen der Marseillaise einzustellen. Da dies nicht­ geschah, sauberte die Polizei die Straßen, und als sie vom Gemeinschafts­­lokal aus mit Steinen betroffen wurde, ging sie zu einer Labelattacke über, wobei 18 Personen letztere Verlegungen erlitten .ch3 Personen wurden verhaftet. , ,,.. » DURSHL ER­NT GEN HN NHL I UK U BT­e­­­­­nland U HH BIBI ! Die im redaktionellen Teil (Burgenland,­­ Oedenburger Nachrichten, Bühne und­ Kunst, Filmwesen, Eingesendet, Offener Sprechsaal) enthaltenen entgeltlichen Mit­­teilungen sind dor­t gekennzeichnet. 4 Personalnachrichten. Das Bundes­­kanzleramt hat die Betrauung des Be­zirkshauptmannes Franz Melder mit der Leitung der Bezirkshauptmannschaft Stennersdorf genehmigend zur Kenntnis genommen. — Der Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten hat in Vertretung des Herrn Vizekanzlers Die Betrauung des Landesregierungssekre­­tärs Lulus Meschede mit der Leit­­ung der Bezirkshauptmannschaft Ober­­pullendorf genehmigt und ihm bei diesem Anlasse für seine als Leiter der Bezirks­­hauptmannschaft Iennersdorf geleiteten borzüglichen Dienste den Danf und die Anerfennimg ausgesprochen. — Bezirks­­hauptmann Dr. Wilhelm Bed wurde der Bezirk­shauptmannschaft Neusiedl am See zugeteilt. Der neue evang. Pfarrer von Mörbisch. Sonntag, den 28. b. M., fand die Iinstallation des neuen evange­­lischen Pfarrer der Gemeinde Mörbisch, Johann Gröffing, in festlicher Weise in der Gemeindefirche Statt. Lehrstellenausschreibungen. An der mit dem­ Beschlusse der Landesregierung vom 4. September 1924 genehmigten Bürgerschule in Sto­ob gelangt mit Be­­ginn des Schuljahres 1924/25 eine Lehr­­stelle der I. Fachgruppe (Deutsch, Ge­­schichte und Geographie) und eine Lehr­­stelle der II. Fachgruppe (Mathematik, Naturwissenschaft) zur Belebung. Vor­­schriftsmäßig gestempelte und belegte Be­­werbungsgesuche sind binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieser Ausschreibung bei der burgenländischen Landesregierung in Sauerbrunn einzubringen. — An der röm.fath, Wolfsschule in Schatten­­dorf, Bezirk Mattersburg, gelangen 2 Klassenlehrerstellen zur Beretung. Gehalt laut den geseßlichen Bestimmungen. Ent­­sprechend belegte Gesuche sind bis 2. Ok­tober 1924 an den röm.-fath Schulstuhl in Schattendorf einzusenden. — An der röm.-Fath. Boltsschule für Knaben in Deutschfreug ist eine M­asfenlehrer­­stelle zu belegen. Gehalt gemäß den ge­­weglichen Bestimmungen. Die Gesuche sind binnen 10 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an den röm.-Fath. Schulstuhl n Deutschfreuß zu richten. Die landeswirtschaftliche Ausstel­­lung in Mattersburg. Am 28. und 29. September fand in Matters­­burg eine landwirtschaftliche Ausstel­­lung statt, die einen außerordentlich gro­­ßen Besuch aufzuwessen hatte. Aus vielen Gemeinden des Mattersburger Bezirks waren prächtige Haustiere, land­wirt­­schaftliche Produkte und landwirtschaft­­liche Maschinen ausgestellt, die die land­­wirtschaftliche Fortentwicklung­­ des gan­­zen Burgenlandes bewiesen. Unter den Besuchern befanden sich auch viele Perso­­nen aus Oedenburg, die über die Ausstellung nur Lobenswertes jagen können. Allgemeiner burgenländischer Hauptausschuß für reichsdeutsche Rinderhilfe in Deutsch- Kaltenbrunn. Unser vorletter Deutiglandfinder-Nad­­transport geht Montag den 6. Oktober ab. In ungefähr zwei bis drei Monuten führen wir umseren legten Rüdtransport nach Deutschland. Die Pflegeeltern wer­­den gebeten, den Pfarrämtern oder Säulleitungen ehestens mitzuteilen. 6ie zu welchen Rüdtransport sie ihre Pfleg­­linge noch behalten wollen, Wir würden uns freuen, wenn noch viele Pflegeeltern bis zum zeiten Niüchtransport ihre Lieblinge behalten wollten, ncht dies in Rudersdorf bei allen Pflegeeltern der Fall sein wird. Im Falle eine Familie ein Pflegefind für imm­er zu behalten wünscht, bitten mir die Pflegeeltern (nach vorheriger Fühlungnahme mit den Vor­­mündern in Deutschland), uns Dies mit­­zuteilen. Nähere Mitteilungen über den Radtransport am 6. Oktober werden die Pflegeeltern rechtzeitig erhalten. Die Abänderung der Gebühren für die tierärztliche Beihau von Tieren im­­ Inlandsverfehre auf Eisenbahnen im Burgenlande. Auf Grund des § 11 des Tierseuchengeheges vom 6. August 1909, R.G. BI. Nr. 177, wird angeordnet: Punkt 1 des Abschnit­­tes VI, Gebühren, der Kundmachung vom 10. September 1923, 3. 25—563/6, ZADB. Nr. 154, wird abgeändert und hat zu lauten, wie folgt: 1. Vor der Vornahme der tierärztlichen Untersuch­­ung sind von den Bahnbetriebs-, bezieh­­ungsweise Eisenbahnstationsämtern der betreffenden Verladestation bis auf wei­­teres nachstehende Gebühren einzuheben: AS Stüdgebühren für Einhufer, Rinder und Büffel (über 6 Wochen alt) 5000 K, für Einhufer, Rinder und Büffel (bis zu 6 Wochen), sowie für Schafe, Ziegen und Schweine 1000 K, für Geflügel 100 K. Für Säugetiere in Begleitung der Mut­­tertiere it eine Stücgebühr nicht einzu­­heben. Muß der Beichautierarzt Zimeds Vornahme der Beichau mehr als eine halbe Stunde über die Zeit, für die er berufen worden ist, warten, dann ist er berechtigt, für jede angefangene Stunde 20.000 K zu berechnen. Die vorstehende Kundmachung tritt mit 1. Oktober 1924 in Kraft.­­" Vorschreibung der Wohnram­m­steuer für Betriebsstätteks kleins gewerblicher Betriebe im Jahre 1924. Artikel 6 der Verordnung der burgen­­ländischen Landesregierung vom 2. No­­vember 1923, £.6.Bl. Nr. 62, bestimmt, daß ein Raum, der gleichzeitig als Wohn­­raum und als Betriebsstätte eines klein­­gewerblichen Betriebes dient, der Steuer erst dann unterliegt, wenn zu dem Haus­­halt des Betriebsinhabers wenigstens no ein zweiter Wohnraum gehört. Da d­ieser Artikel unzweifelhaft eine Begün­­stigung des Kleingewerbes bezi­eht, wird verfügt, daß im vorigen Falle im Jahrk 1924 nicht die Betriebsraumsteuer, son­dern die Wohnraumsteuer zur Ver­­schreibung zu gelangen hat. Steuereinzahlung beim Steuer­­amte Oberpullendorf. Infolge Amts­­veruntreuungen des dem Steueramte Oberpullendorf zugeteilt gewesenen ehe­­mals ungarischen­­ Steueroffizials Jo­­hann Edler sind Fälle vorgenommen, die Parteien, die eine Steuerschuldigkeit ord­­nungsgemäß entrichtet haben, vom Steueramte ein zweitesmal zur Zahlung dieser Schuldigkeit aufgefordert worden sind. Die Steuerträger werden eingela­­den, wenn in Hinkunft derartige zimest­­malige Anforderungen von Steuerschul­­digkeiten stattfinden sollten, die Original­­empfangsbestätigung über die T:­nerzei­­tige Einzahlung ungeräumt dem Steuer­­am­te Oberpullendorf vorzerlegen, welches sodann die zweitmalige Anforderung für ungültig erklären und die Evolation so­­fort einstellen wird. Michael Schul, „Führer für Pilz­freunde.“ Der Landesreferent für das Volksbildungswesen im Burgenland bringt dieses Werk in sämtlichen Orten des Landes an Schulen in Korm pen

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