Tagblatt, Dezember 1929 (Jahrgang 7, nr. 274-297)
1929-12-01 / nr. 274
EEE WELT EEE ENT EEE ZELLE LOL LEGE ER ET TEE LESE EEE EEE VEELUTE LO BEE TELLER LEERE EEE: ze 2. Sonntag Kanmeer mem EEE TEEN RETTET EEE Ess a FRE FFRTETE Ei Ey er Kalk: Orinbng Dr Senne] Derggemeinde. Vonsetdlnanvsrjedrich« I. gemeinde sowie der ensan innerhalb Gruppenvertreter, der 1 eine behördliche ‚Erlaubnis gebunden werden. « 3) Die Weintelter stehen unter Auf 4 fügt der Berggemeinde. — Die Verkehrswege werden. "von [der politischen Gemeinde (Stadt), erhalten; die Aufsicht obliegt der Berggemeinde. Seit Infrasttreten dieses Gefeges seien in Wein, und, Obstgärten Bilanzungen’ nur im folgender Entfernung vom der Nachbargrenze vorgenommen werden: Wein 60 ‚Zentimeter, Bfirsich 1 Meter, Meichsel, Zwetichten und Mandel 2 Meter, Aepfel, Birnen, Marillen und Rirjden 3 Meter und schließlich Külfe oder Waldbäume 7 Meter. Zwerg- und Spalierbäume bilden eine. Ausnahme. Der Abschnitt IT des Gesetes behandelt die Berggemeinde, die. Gründung, Datation und Wirkungskreisauf § 19 des Geheges muß in allen jenen Gemeinden reine Berggemeinde gegründet werdn, deren Hotter 150 Katastrakom odr mehr Weingebiet umfaßt. Obstgärten zählen zu den Weingärten. Der Termin zur Gründung der Berggemeinden wurde mittels Verordnung Zahl 3600/1929 für Ende September ber stimmt, wurde aber für unsere Stadt über begründetes Anruhen des Magistrats bis Jahresende hinausgeschoben. Unsere Berggemeinde wird "aus zwei Gebieten"bestehen: Geogebiet und Dudlesgebiet. Die Grenzen der Berggemeinde legte der Bürgermeister auf Vorschlag einer Kommission fest, in welcher auch der Meinshankverein und die Landwirtschafts‘ommission vertreten waren. Das städtische Steueramt stellte auf Grund der Katasterbefigbögen bereits fest, welche Besiger Mitglieder der Berggemeinde werden und wie viel Stimmen sie besigen werden. Dieser Ausweis liegt bis einschließlich 5. Dezember im städtischen Steueramte zur allgemeinen Aufsicht auf.» Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Beliger unter 200 Quadratklafter hatten sein Stimmrecht, zahlen aber auch seinen Beitrag. Besiger von 200 bis 600 Quadratklafter werden in Zehnergruppen geteilt, wählen aus ihrer Mitte einen Dedenburg, 30. Nov. Am 4. Mai ist ein Gejeg in Kraft gestreten, welches berufen it, auf en <a bau neubelebend einzuwirfen.. Es i der Gejegartikel XVII vom Zahte über die ee álat und, big Berg gemeinden. ."« Der Abschnitt I des Gesäßes besteht fi aus Weinbau, und Weinwirtschaft,. Ab, "schnitt II auf die Berggemeinden und Ab" schnitt „IM -gemeinderat.auf Den und Die wichtigsten Bestimmungen des b schnittes T sind folgende: PReuauslegungen“D dürfen--- nur mit vorheriger Genehmigung des Aderbauministers und auf solchen Gebieten vorgenommen werden, welche vor Auftreten der Phyllorera bereits mit Wein sehen waren. Zweds Erwerbes durrsen Reneten nur mit ministerieller Erlaubnis angelegt und in Betrieb gehalten werden. Rebschulen stehen unter staatlicher Aufsicht. Der Aderbauminister legt fest, in welcher MWeingegend gewisse Sorten gepflanzt und in den Handel gebracht werden dürfen. Veiboten sind alle Sorten, welche der Qualität und dem Rufe des heimischen Meines schaden.. ‚Wer Reben oder Veredler in den Verkehr bringt, Haftet dem Käufer gegenüber für Sorte um Qualität. Der Aderbauministerann die erb:gemeindet zur obligatorischen Bekämpfung der Wein, und, Obstschädlinge bemüßigen. Schuß. .. und Bekämpfungsmittel dürfen nur ‚mit ministerieller Erlaubnis in den Handel gebracht werden. Den Beginn der Weinlese legt der Bergausschuß fest. Ueber Weine aus dem Gebiet der Berggemeinde kann ein Ursprungszeugnis ausgestellt, respektive, verlangt werden. Zur Zeit der Traubenreife kann das Betreten des Gebietes , der Berg vertritt, als Katasteraljochsche Gru sitzt« see Besitzer M Ausweis 752; erde Gruppen | Besitzer n merően mie aufwärts (zirka 1200) befisen’direktes Stimme w verbind zwar nach Mau Ratastralj » eine Stimme "Die Brindbende, Beneral Resammlung beruft laut Geseß der Bürgermeister ein. Zur Beschlagfähigkeit ist die Anwesenheit von mindest "ein Drittel der Mitglieder nötig. " Das Präsidium der gegeben Generalversammlung führt er Bürgermeister oder Deljen . Stellvertreter. Das Stimmrecht. fann auch „mittels „shriftliicher, Vollmagt „ Dochein..anderes. Mitglied ausgeübt werden. Die gründende Generalversammlung wählt den Bergprässes und den Bergausschuß. Sowohl als Präses als auch als Ausschußmitglied kann nur ein stimmberechtigtes Berggemeindemitglied gewählt werden. Der Präses im Vorstand der Berggemeinde. Er vollzieht die Beschlüsse des Ausschusses, präsidiert in der Generalversammlung, verstritt die Berggemeinde den Behörden gegenüber und schlichtet womöglich auf friedlichem Wege strittige Fragen. Der Bergausschuß besteht aus 624 Mitgliedern, welche auf fünf Jahre gewählt werden. Der Bergrichter wird durch den Ausschug mittels Bertrages angestellt. Sein Honorar set auf Antrag des Ausschusses Die Generalverfsammlung fest. Zu den genden des Bergrichters zählen: Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung und des Ausschusses, Sorge für Ordnung in der Berggemeinde, Kontrolle der Berghüter, Kontrolle der angeordneten Schädlingsbekämpfung, Belehrung der Mitglieder, Kontrolle und Evidenzführung der Verpflanzungen, Sammeln von statistischen Daten, Aufsicht über die eventuelle Reb- und Baumschule der Berggemeinde. Er ist demnach die Seele der Berggemeinde. Als Bergrichter darf laut Gejeg nur ein den angeführten Aufgaben fähiges Mitglied angestellt werden. Ein Nichtmitglied kann nur dann angestellt werden, wenn es eine Fehl ( Fadha Stellvertreter tuts) absolviert hat. Die Bergrichterstelle kann auch ja als Ehrenamt dur: ein gutsituiertes Mitglied versehen werden, wenn der Betreffende für die Ugemeinheit uneigenmäßig "wirken ist und die "hiezw nötigen Fähigkeiten bef ist. des Bergrichters ist ein hiezw bestimmtes Ausschußmitglied. ‚Die Berggemeinde muß ein Bergstatut schaffen, , Welches " der Genehmigung des Munizipiums " unterliegt Ein Muster ee Verordnung Dahl: 3600/ je ‚beigesehlo « Die Agenden der Berggemeinde iten: 1. die, Generalversammlung ;,, 2. der, Bergausschuß und 3. die Bergvorstehung, welche aus Bergpräjes und Bergrichter Besteht. add 6. BELGEEM END. Gib. eine autonome Körperschaft, welche ‚ur Vertretung, und Förderung der Interessen des M Weinbaues berufen ist. Ihre witigsten Aufgaben sind: Wahrung der Sortenreinheit und Ueberwachung der einheitlichen Schädlingsbekämpfung , im Falle der Saumseligkeit oder Nachlässigkeit, der Befiger ordnet sie die Bekämpfung am und lährt die Kosten eintreiben, sorgt dafür, das nur solche Sorten gepflanzt werden, welche die Marke der Weingegend garantieren. Die Berggemeinde ist berechtigt, einen Bergbeitrag auszuwerfen, dessen Ertrag nur zu Verwaltungszwecken verwendet werden darf. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Befiges. Den vollen Beitrag zahlen Wein: und Obstgärten, während die im Gebiete der Berggemeinde liegenden Weber, Wiesen usw. nur einen Hutgeldbeitrag entrichten. Das Bemessen des Beitrages ist Aufgabe des Bergausschusses; für das Eintreiben sorgt das städtische Steueramt. Für die Parzellen, welche mit Bergbeitrag belastet sind, entfällt in Zukunft das städtische Hutgeld, welches mit 3, 70 h pro Katastraljoch betrefsen war. Ein separater Beitrag ist zur Deckung der Kosten des Komitats-Berggemeinderates zu entrichten, welcher jedoch pro Katastraljoch höchstens 1 P betragen darf. — ER Hain Weinachsgeschenk! bevor Sie die Weltmarke Zeiß- Ikon-Photoapparate , nicht besichtigt haben! schester phot. Artikel bei Das größte Lager für Samuel Lendis Nachfolger Franz Varga :: Grabenrunde Nr. 117. Fade 1718 n Nahdrud verboten.) das silberne eu. Bauernroman von A. bon Hahn. Copyright by Martin Feuchtwanger, Halle a. d. 5. »Bist du«der Engel"etwa.?««frckgite Annemane jetzt traurig,starr angewandt. Ihre wilde Gereiztheit hatte HÓ ohne Uebergang in milde Schwermut gewandelt. „Gib mir das Herzl heraus!“ flehte sie weich, und sah Maria verzweifelt an. „Bring's mir endlich, daß in Ruhe bekomm’ . . .!“ Die drei tauschten einen Eid aus. Leder sah es wie eine Gottesfügung an, dag Maria jei mit dem Herzl um das Vager der Kranken treten konnte, die ihr „mit inbrünstiger Erwartung entgegensaß. „Schau, Annemarie, nun kann ich wirklich den Engel für dich fein, der dir das Herzl bringt!“ sagte sie mit tränenerstichter Stimme: , Das nimm es hin!" Der Tiebe Herrgott sicht dir’s und feinen wi dazu“ ‚Sie reichte der Kranten das Kleinod ‚hin, die es mit einem unartifulierten Laut ‚entgegennahm, atemlos, mit weit aufgerissenen Augen darauf niedersah — und es ‚dann mit den mageren Fingern " fest umschloß. Der Ausdruch wilder Gier trat wieder in ihr Antlig. „seht hab’ ich den richtigen gejagt!“ freudte sie in fdredlicher Freude auf, „von Richtigen! ‚Leitgehalten hab’ ich ihn und nicht losgelassen, wie wir beide niedergestürzt sind ins Wasser! Hat Die Annematie hat’s gemerkt, wen sie vor sich Hatte!“ filrte sie mit gräßlichem Säbel. „Am Halle hat sie ihn gepadt, von Hinten ft sie ihn angesprungen wie eine Kape! Und da war es um ihn geschehen! Hahn!“ ladhte sie in satanischer Luft. „Hinunter hat er gemußt — und zurück in die Hölle! Und jet fann er nicht mehr Herauf — nimmer; denn er hat mir das Herzl herausgeben müssen und des Baters Geelene! — Und jest, jest kann die Annemarie [ schlafen — tlafen — schlafen . Sie tant erschöpft in sich zusammen und starrte blöde vor sich Hin, während die Drei in atemlosen Entfegen zu ihr hinjaben. „Ich weiß wohl, "wie du es gemacht hast," fuhr die Kranke flüsternd fort. „Bald warst du der eine, bald der andere! Aber erfanzıt habe ich dich immer — in jeder Gestalt!' Damals — als du der Müller warst, und ich dich Hineingestürzt ! Hab’ ins Wasser, und sie dich tot herausgezogen Haben, schon damals hättejt das Herzl herausgeben können! Da Hätte it dich nicht ein zweitesmal umzubringen brauchen in deiner Menschengestalt. Aber damals — da war sein Engel da, der dir’s hätt’ aus der Hand nehmen wollen; denn ich weiß wohl, des Müllers Leib war ver Hut! Keiner, Feiner hat es gewaht — feiner!“ fuhr sie geheimnisvoll fort. , Nur ig' — aber ich — ich hab’ geschwiegen! Denn wenn ich's gesagt hätt! — ich weiß wohl —, dann hätten sie mich fortgebracht ; denn sie haben ja gemeint, ich sei nicht ge=] jcheit. Aber ig war gescheiter als ie alle, viel gescheiter! Denn es ist so gekommen, wie is gewußt hab’! Ein Engel — ein Engel mußte kommen und min das Herz wiederbringen! Ein Engel mußte kommen, sonst gab es seine Erlösung auf dem Gunderhof! "Jett aber — jett habe ich's vollbracht, das Böse it ausgetrieben‘ und: der Fluch ist fort...“ Die Kranke fant et sHöpft in die Kiffen zurück und atmete schwer. Alois aber zog Maria, die ausschaute, als wäre sie aus dem Grabe aufgestanden, an der Hand zur Tür hinaus. Er selbst war auch bleich wie die Wand, und beim Fortschreiten Hammerte er sich schwanzend an ihren Arm. Sie gingen alle drei in Ursulas Stube zurück. Dort fanf Alois in den Lehnstuhl, , und die beiden Frauen zeigten sich über “T ihn und legten ihm jeder eine Hand auf die Schulter, damit er es fühlen sollte, daß sie beide bereit wären, mit ihrem Herzblut für ihn einzutreten. Nach einer Weile richtete ich Mlois dur, atmete schwer, daß es wie ein Setfzer Hang, und lehnte seinen Kopf an Marias Herz — und da strömte ein gut Teil 5 igz den in fein gemartertes Hirn über. Dann erhob er sich, zog Maria in seine Arme, so daß ihr Kopf an seine Schulter zu fiegen kam, und dann erzählte er, was heute nackt geschehen war und was die Annemarie, wie er es set wüßte, in ihrem Mahnsinn verbrochen hatte. Die beiden Frauen hatten noch nicht erfahren, was dem Martin zugestoßen war. „Beten wir für ihn, Maria, aber weirte nicht!“ sagte Alois weich, und ri) über ihren Scheitel, als er sie so schwer aufseufzen hörte. „Vergiß, daß er dein Vater war und behalte die als deine Eltern Tieb, die deine Tugend so trew bejhügt haben!“ Da umflammerte ihn Maria so Heiß, als wollte sie damit sagen: „Fortan solt du mir alles fein auf dieser Welt!“ Sie besprachen dann noch alles eingehend und kamen überein, über das zu Schweigen, was die Unglückkiche bekannt hatte, so lange zu schweigen, bis sie in einer Anstalt untergebracht war, damit die uns verständigen Leute nicht meinten, sie müßten es der Annemarie nachtragen, was fiz do nur als Werkzeug Gottes getan hat. "Dann [eh Alois die "beiden Frauen allein. Er meinte, er habe mit Hans und Toner etwas zu besprechen: Was Alois ihnen jagte, und was dann geschah, haben nur die drei erfahren. Als Mois sie verließ, lag die Tonerlf vor Hans auf den Knien, der fichter gebrochen vor Freude auf dem Stuhl, sah, ‚und ‚füßte, seine Hände, und wußte sich nicht’ zu faffen vor Demut, und rief zum Himmel empor, daß es nun’ sein glücklicheres Paar geben sollte als sie beide. Nach einem Halben Jahre war Hochzeit auf dem Gunderhofe, den Hans und Toner zur Verwaltung behielten. Sie hatten sich jet untereinander gar lieb, weil eines dem anderen dem so viel zu vergeben hatte. Im Dorfe unten war erst viel Gerede gewesen über die reltganten Dinge, die auf dem Gunderhofe vorgingen. Da man, aber jah, in wel gutem Einvernehmen Tenerl und der Alois hinlebten, da mußte man es wohl glauben, daß die Tenerl wirklich nur das Kind als das ihre ausgegeben hatte, um dem Alois das Erbe der Familie zu erhalten, wenn er an des Vaters Tode schuldig erklärt worden wäre, Annemarie, vom der man fett die haare sträubenpdften Tatsachen zu erzählen wußte — denn jeder, der ihr einmal auf dem Gunderhofe nahegekommen war, wollte bei der Begegnung etwas Schredliches erlebt haben —, war bald, nachdem man sie in die Anstalt gebracht hatte, an einem Hibigem Sieben gestorben, dessen Keim sie als Folge jener schredlichen Nacht mit heimgebracht hatte. Damit war das Texte, was Alois’ noch in einsamen Stunden bedrühte, ausgespeicht, so daß der frohe Hohertstag schon in den Bergen zwei Menschen zu ungetrübtestem Glück verband. Die Base Ursula aber nahmen die Vermählten mit in die Stadt, wo Alois als Arzt seine Praxis ausübte. So erlebte es die Ursula do nodji — und sie war nir wenig stolz darauf — daß sie unter die Stadtleute tam. 60 eh | ' > BE