Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1843 (Jahrgang 4, nr. 2-100)

1843-12-08 / nr. 97

18435. Vierter EE Nr. 97. Hermannstadt, den 8. Dezember. *­ PRANSSEHLVANER. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Durchblicke kühn die alte graue Dede Der Borurtheile; rufe laut und wecke Den Nebenwandler aus dem Traum. Seume. Jahrgang. Verhandlungen des ungarischen Reichstags über die Städtefrage. Fortsetzung.­ 73. Circularsißung vom 7. October. Die Berathschlagungen flossen über den gestern gemachten Antrag einer in den Städten einzufüh­­renden auf den Betrag der Hausmiethe basirten Steuer. Der Antragsteller wollte dieselbe nicht blos auf die Edelleute, sondern auf alle diejenigen ausgedehnt wissen, welche in den Städten weder lie­­gende Gründe besigen, nem einen bestimmten Er­­werb betreiben, mögen selbe­r un adelich oder unade­­lich sein. Das Prinzip dieser Steuergattung haben bereits die Landtags- Conscriptoren bekannt und beim Aufschlag bewüßt, und sie ist auch in einigen Comi­­taten gebräuchlic­h. Es ist also keine Neuerung, wenn die Städte solche Individuen, die unter keinem an­ dem­ Titel zu den allgemeinen Lasten beitragen, zu denselben nach dem Maaß der von ihnen bezahlten Hausmiethe beiziehen. Dies treffe jede Standes­­klasse ohne Unterschied, folglich auf­ die Edelleute , deren Verhältniß gegen die Städte ohnehin in Zu­­kunft ganz ein anderes sein wird, da ihnen auch die bürgerlichen Rechte, welche sie bisher nicht genossen, eingeräumt werden. — Eine solche Hausmietbesteuer (Fenstersteuer) bestehe nicht nur in Oesterreich , wo die Erhebung derselben nicht aufs Zweckmäßigste ein­­gerichtet ist , sondern auch in Paris und an andern Orten, wo selbe aufs trefflichste systemisirt ist. == Ge­­gen den Antrag äußerten sich mehrere Redner, für denselben keiner. — Die Hauptgründe und Zweifel der Gegner des Antrags waren folgende. Dieser An­­trag treffe zuvörderst die Edelleute, und die Steuer werde beinahe ausschließlich von den in den Städten wohnenden Edelleuten entrichtet werden. Auf diese Weise würde die zwischen dem Adele und Bürger­­stand bestehende Scheidewand, welche man abzutra­­gen bemüht ist, noch verstärkt werden, indem jeder dieser Stände besondere Steuern bezahlt. Dieser An­­trag vertrage sich nicht mit dem Prinzip der allge­­meinen Steuervertheilung, der man sich wenigstens, wenn selbe auch vollkommen nicht erreicht werden kann, dem möglichst annähern müsse; die Steuer würde seineswegs allgemein sein, denn sie träfe nicht jeden, der Hausmiethe entrichtet; diese spezielle Steu­­er würde nicht in Einklang gebracht werden können mit den übrigen Lasten , welche der Bezahler der Hausmiethe bereits trägt, ihre Gerechtigkeit wäre nicht verbürgt, und hierinfalls würde auch die Ober­­aufsicht der königl. Statthalterei nichts helfen. — Wahr ist es, daß das Steuerhebungsrecht durch den S. 83. den Städten nur concessionsweise eingeräumt ist, aber die Städte werden diese Concessionen bald dahin ausdehnen , daß sie die daselbst wohnenden Edelleute besteuern, es möge nun nöthig sein oder nicht. Man müsse auch bedenken, daß das Aufblühen der städtischen Industrie gutentheils von solchen Edel­­leuten abhängt, welche nur ihrer Behaglichkeit und­­ ihres Vergnügens wegen in denselben wohnen, und die von dort zu vertreiben das eigene Wohl der Städte verbietet. Dieser Antrag unterliegt daher be­­sonders feßt, in dem Zeitpunkt des Ueberganges und bei dem dermaligen gereizten Zustande, sehr vielen Scwierigkeiten. Ein Redner bemerkte, Meinungen, mögen sie übrigens auch noch so achtungswerth sein, auf Schleichwegen ausführen wollen, könne der Sa­­che selbst nur Schaden bringen ; er seinerseits wolle

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