Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-04-16 / nr. 31

Fünfter Hermannstadt, den 16. April. Jahrgang. TRANSSILY Beiblatt zum Siebenbürger Boten. „Bei so verworrnem Spiele Wird mir wahrhaftig bang. = Es gibt der Menschen so viele, Und es ist der Tag so lang. Nr. 31. A N: As --- - Göthe, . Es "X Gespräche über sächsische Lebensfragen. 2: Gortsezung.­ B. Das Buch ist in der Nähe; erlauben Sie mir, daß ich seine Berichte auf die Hauptpunkte zu­­rückführe. Zuvörderst lachen Sie nicht darüber, „daß im Winter die Richter von einer zahlreichern Versammlung umgeben sind, als im Sommer. A. Unbegreiflich. B. Wie das Ei des Columbus. Im Sommer ha­­ben die Sißungen keine andern­n Zuhörer als Ad­­vokaten und andere Rechtsgelehrte; im Winter aber ist der Saal gedrängt voll von einem Pu­­blicum, dessen Kleidung schon anzeigt, daß nur die wohlthätige Ofenhiße es hingezogen hat. A. Desto besser, so dient das Institut der­ Oeffent­­lichkeit zugleich als Wohlthätigkeitsanstalt. Von einer Controllirung des gerichtlichen Verfahrens wird freilich bei diesem Theile des Auditoriums nicht füglich die Rede sein können. B. Wir müßten denn, wie das Sprichwort sagt, den Bo> zum Gärtner sehen, und diejenigen zu Hü­­tern der Gefäße und des Rechtes bestellen, welche selbst, wie es scheint, der hütenden Aufsicht bedür­­fen. Was soll der frierende Pöbel denn in den Gerichtssälen ? A. Die Wege des Lasters verabscheuen lernen und an der Betrachtung von dem warnenden Aus­­gange des Verbrechers das Rechrsgefühl in der eignen Brust erwärmen und stärken. Schon die­­ser einzige, Zwe, dächte ich, wäre ausreichend, um die Oeffentlichkeit der Gerichte zu em­pfehlen. B. Ungefähr, wie man ehemals in der Förmlichkeit und Oeffentlichkeit der Hinrichtungen ein Abschre­­>ungsmittel der Bösen erblickte. cd) besorge, die löbliche Absicht wird in diesem Falle so wenig sicher erreicht, als in jenem. Lassen Sie uns nicht vergessen, daß in Ihrer Schule zwei Professoren zugleich dock­en. A. Ich verstehe: Sie meinen den Kläger und den Beklagten —­­ DB. Und: die Advokaten beider, deren wetteifernder Starfsinn eigentlic­h­e Vorträge interessant macht. Auf der einen Seite die Bemühung das Unrecht zu entlarven und in seiner nackten Blöße darzu­­stellen, auf der andern der Eifer es, wenn es auch nicht mehr geläugnet werden kann, zu ent­­schuldigen und zu beschönigen. Sie errathen wohl, wo ich hinaus will­e A. Wie nicht? Sie wollen sagen, daß öffentliche Ge­­richtsverhandlungen neben der Gelegenheit Rechts­­studien zu machen, auch die Veranlassung bieten die Theorie des Unrechtes und des Verbrechens mit allen feinen krummen und g­heimen Wegen und feinen sophistischen Bemäntelungen und Ver­­theidigungen kennen zu lernen. DB. Und daß wahrscheinlich unter der erwähnten Classe von Zuhörern der Professor injuriarum et criminum ein größeres und lernbegierigeres Auditorium finden dürfte, als der Doktor juris utriusque. Der andere Theil des Auditoriums, der besonders in Paris zahlreich ist, erzählt Fe­­lix, besteht aus denjenigen Personen, welche die Absicht in die Sißung hineinzieht, zu erlernen, wie man bei Begehung der Verbrechen die er­­schwerenden Umstände vermeidet, ohne jedoch den Zwe zu verfehlen, wie man­ nach“ begang“nm -

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