Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-04-16 / nr. 31
Fünfter Hermannstadt, den 16. April. Jahrgang. TRANSSILY Beiblatt zum Siebenbürger Boten. „Bei so verworrnem Spiele Wird mir wahrhaftig bang. = Es gibt der Menschen so viele, Und es ist der Tag so lang. Nr. 31. A N: As --- - Göthe, . Es "X Gespräche über sächsische Lebensfragen. 2: Gortsezung. B. Das Buch ist in der Nähe; erlauben Sie mir, daß ich seine Berichte auf die Hauptpunkte zurückführe. Zuvörderst lachen Sie nicht darüber, „daß im Winter die Richter von einer zahlreichern Versammlung umgeben sind, als im Sommer. A. Unbegreiflich. B. Wie das Ei des Columbus. Im Sommer haben die Sißungen keine andernn Zuhörer als Advokaten und andere Rechtsgelehrte; im Winter aber ist der Saal gedrängt voll von einem Publicum, dessen Kleidung schon anzeigt, daß nur die wohlthätige Ofenhiße es hingezogen hat. A. Desto besser, so dient das Institut der Oeffentlichkeit zugleich als Wohlthätigkeitsanstalt. Von einer Controllirung des gerichtlichen Verfahrens wird freilich bei diesem Theile des Auditoriums nicht füglich die Rede sein können. B. Wir müßten denn, wie das Sprichwort sagt, den Bo> zum Gärtner sehen, und diejenigen zu Hütern der Gefäße und des Rechtes bestellen, welche selbst, wie es scheint, der hütenden Aufsicht bedürfen. Was soll der frierende Pöbel denn in den Gerichtssälen ? A. Die Wege des Lasters verabscheuen lernen und an der Betrachtung von dem warnenden Ausgange des Verbrechers das Rechrsgefühl in der eignen Brust erwärmen und stärken. Schon dieser einzige, Zwe, dächte ich, wäre ausreichend, um die Oeffentlichkeit der Gerichte zu empfehlen. B. Ungefähr, wie man ehemals in der Förmlichkeit und Oeffentlichkeit der Hinrichtungen ein Abschre>ungsmittel der Bösen erblickte. cd) besorge, die löbliche Absicht wird in diesem Falle so wenig sicher erreicht, als in jenem. Lassen Sie uns nicht vergessen, daß in Ihrer Schule zwei Professoren zugleich docken. A. Ich verstehe: Sie meinen den Kläger und den Beklagten — DB. Und: die Advokaten beider, deren wetteifernder Starfsinn eigentliche Vorträge interessant macht. Auf der einen Seite die Bemühung das Unrecht zu entlarven und in seiner nackten Blöße darzustellen, auf der andern der Eifer es, wenn es auch nicht mehr geläugnet werden kann, zu entschuldigen und zu beschönigen. Sie errathen wohl, wo ich hinaus wille A. Wie nicht? Sie wollen sagen, daß öffentliche Gerichtsverhandlungen neben der Gelegenheit Rechtsstudien zu machen, auch die Veranlassung bieten die Theorie des Unrechtes und des Verbrechens mit allen feinen krummen und gheimen Wegen und feinen sophistischen Bemäntelungen und Vertheidigungen kennen zu lernen. DB. Und daß wahrscheinlich unter der erwähnten Classe von Zuhörern der Professor injuriarum et criminum ein größeres und lernbegierigeres Auditorium finden dürfte, als der Doktor juris utriusque. Der andere Theil des Auditoriums, der besonders in Paris zahlreich ist, erzählt Felix, besteht aus denjenigen Personen, welche die Absicht in die Sißung hineinzieht, zu erlernen, wie man bei Begehung der Verbrechen die erschwerenden Umstände vermeidet, ohne jedoch den Zwe zu verfehlen, wie man nach“ begang“nm -