Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)

1846-10-26 / nr. 85

WW 1 "T - 2 Rn Ss. SENEN am, 26, oe Jahrgang. EEE EN­E wurd Eddest­ra 3­­14. Unter“ die ehrwürdigsten *" deutschen "Männer am Schluffe des siebzehnten und zu Anfange des achtzehnten Jahrhunderts gehört unstreitig“ der Professor auf der Universität Halle, Christian Thomasius, und ob der wah­ Eere Mann auch­­ längst "schon" todt “ist, auch unter uns mit Dank genannt zu“ werden.“ Ohne ihn — wer kann?3 bezweifeln ? = und den' gewaltigen Stoß, den' er in das Wespenneib 1 des Aberglaubens ' und“ der Vorurtheile ge? than, hätte wahrscheinlich "au ' unser Sachsenland bis tief in das achtzehnte Jahrhundert­ das Schauspiel 'von Hexenprozessen und Hexenschwemmen und Hexenverbren­­nungen gehabt, und vielleicht'' auch der tüchtige Sach­­sengraf Andreas­ Teutsch! nicht an die Abschaffung des Unwesens gedacht. Denn lassen wir uns das nicht nach? sagen, daß unsere "Vorurtheile weniger zähe und hartz­eitig sein sollten; "als" die anderer Länder und Leute; wird aber im­ deutschen Mutterlande ein Licht aufgestect, so hat er von jeher­ auch in unsere Gauen herüberge­­leuchtet. De strigis, quae non sunt, nulla fiat quaes­­tio „hatte der ungarische König Coloman von Alters verordnet, war es aber damals Recht und Sitte in Un­­garn, den Hexen, wenn sie zum zweitenmale überwiesen worden, mit dem Kirchenschlüssel­ das Zeichen des Kreuzes auf Brust und Stirne, und zwischen die Schultern zu brennen und dann dem Gerichte zu überliefern.“ Colemann s Gesetz ist ein Beweis, daß der König in dieser Hinsicht heller dachte, als seine Zeitz allein das Gesetz blieb auf dem Papier, der Hexenglaube und die Hexenstrafe aber dauerten im Leben fort, wie denn z. B. nach dem Ufner Stadtrecht die Zauberer, einen ges­­eigten Judenhut­ auf dem Haupt, daran die h. Engel bemahlt waren, an einem Freitag, von früh Morgens bis Mittag auf einer Leiter ausgestellt­ wurden und dann schwören mußten ,,den Jrsal nie mehr zu­ thun 5“ bra­­chen sie aber den Cid, so wurden sie gleic Keßern vers­brannt. Denn . es ist der Aberglaube wie­ die lernäische Schlange; ein Kopf wird ihm abgeschlagen , an dessen Stelle wächst aber ein anderer hervor, und ist kein Here Fufe8 mit dem Ungethüm fertig geworden. Wer aber meint, die Reformation habe ihm den Garaus gemacht, der irrt sich. Mußte doch Thomasius, als er­ gegen die Hexen und Hexenprozesse auftrat, den Vorwurf erleben, daß dadurch die Autorität der berühmtesten Lehrer (auch auf denen protestirenden und zwar auf den meist annoch diese Stunde seienden nicht lutherischen Universitäten) Was Wunder, daß auch in unserm Sachsenlande ,„die Zauberei und was sonst Teufels­gespiel ist“” mit zum Glauben und zur Dogmatik gehörte. In den Kirchenvisitationsartikeln des 16. und 17. Jahrhunderts bilden die Fragen darnach einen ste­­henden Artikel, und es ist nur eine schwache Dämmerung des später anbrechenden Tages, wenn die weltlichen Herrn von Hermannstadt 1667 verlangen, man solle bei der Untersuchung über Zauberei, Wahrsagerinnen, Segr­nerinnen, Büßerinnen und Wetterleiter wenigstens Acht haben, ,,‚daß nit ein BER juridicus daraus entstehe.“ Was unser Heute von gestern und ehegestern unter­­scheidet, das ist auch nicht das Verschwinden des Hexen­­glaubens , finden sich doch noch in Land und Stand Spuren in Menge davon, und reicht er hie und da für gar in die höhern Stände hinauf. Aber ein Fortschritt ist, daß die Seseße vernünftig geworden sind, und wer sich selber die Kraft zutraut, oder andern verdächtig ist, auf der Ofengabel beim Schornstein hinausreiten und andern Leuten an Leib und Gut allerlei Schabernak spielen zu können, seinen Kopf ruhig auf den Schultern herumtragen kann,­­ in Decadenz gebracht werde. m355. Ml 19 WWE nl BEZIE

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