Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)

1846-12-07 / nr. 97

Stehenter Nr. 97. TRANSSILVANIA. Fit­z zum M­INF. PIE, Specialia remedia zur RR der sächsischen Nation. Weilen die Nation vornehmlich aus Städten beste­­het, welche von Natur wohl situiret, daß commercia am allerfüglichsten darin getrieben werden können, so ist denenselben die Handlung absonderlich zu recomman­­diren,­­vornemlich in Hermannstadt und Kronstadt wegen ungrängender Wallacher, Bistriz aber wegen Moldau und Pohlen. Damit aber solcher Städte Anwohner und Kaufleuthe besser aufkommen mögen, so wäre­nn allen fremden Kaufleuthen der Handel nicht an­­ders als in grosso, wie solcher der Einheimischen Kauf­­leuthe Privilegium vermag, und zwar denen Rascianern, Griechen und Armeniern und Juden allein mit oriental­­ischen ", denen Teutschen aber mit ocridentalischen und "teutschen Waaren zuzulassen. 2. auf ein Mittel zu denken, wie die entblößte sächsische Kaufleuthe ließern Credit und Capitalien zu leihen bekämen. Welches geschehen könnte, theils, das die Capitalien mit Vorwissen des Magistrats creditieret würden , welcher auch eine genaue Inspection auf die Handlungsverbesserung in genere et in specie haben sollte , um die Creditores durch: die Debitores fo viel möglich schadlos zu halten, und jenen tempestive Satis­­faction zu procuriren; theils daß, die Intressen moderirt wirdem= Und: 3. So jemand auf einen Obligationsschein' pur und allein, ohne andere Verpfändtung­ seiner Hypothec _ Geld ausleihete, so köndte das gewöhnliche 10. pro 100 bei­ Siebenbürgen zu geschehen: pfleget gegen Hypothee und genugsame Pfandverschreibung beweglicher und unbeweg­­­licher Gütter Geld ausleihet , so Föndte der Creditor, nach dem hiesigen und fast in der ganzen Christenheit üblichem Gebrauch und Rechten, wohl mit 5 oder 6 "pro centum zufrieden seyn. Auf solche Weise denn ein angehender Kaufmann sich leichter aufbringen wöndte, zumabhlen, da in­ einer jeden Stadt 4­ Kaufmannsbruderschaften ordentlich mit den Vorstehern eingefürth und von ihro Maiester gleich in andern Städten confirmiret­ wurden. . 53­88 ist kein geringes Impediment der Handlung, und großer Schade dem gemeinen Wesen, daß die säch­­sische Jugend zu so schlechter Schreibart , und wenig oder gar nicht zur Rechenkunst angefürt wird , welches billig verbessert werden sollte. Dieses kann auf diese Weise geschehen, daß in Städten ordentliche Schreib- und­ Rechenmeister aus Teutschland primitus publicis impen­­sis beruffen würden, welche geschwinde gute Seminaria machen , daß unter der ganzen Nation einerley gute deutliche Schreibart und Rechenkunst eingeführet würde, um leichter Leuthe zur Handlung abzurichten. Die Ver­­mögenden, aber sollen ihre Kinder tempestive in gute Handlungen geben oder deswegen hinaus ins Teutschland flh­den, weil die Erfahrung gibt, daß welcher jung zur Handlung kom­mt fi besser perfectionieret. ° 6. E8 hatten zwar die siebenbürgisch sächsische Kauf­­leuthe­r antiquitus in gang Ungarn die Dreyssig Freyheit, welches Privilegium, ihnen zu ihrer Aufnahme, jege, son­­derlich zu statten kommen söndte. Weil aber das publi­­cum zrarium hier wider sein würde, so sönnte diese Frey­­heit auf ein Drittheil oder allein auf Siebenbürgen restringfrei werden. 7. Könnte auch zur­ Aufnahme der Kaufmannschaft gedeihen, so: auf öffnen. Märkten denen fin­ländischen vor den Fremden-1. Tag eb­ender-ihre-Waaren zu üff­­.. NEE Ude zu­ verkaufen, so.­dann auch einen oder 2 Tage länger feil zu haben; erlaubet: werden 8. Es ist nicht zu glauben, wie viel an“gemünz­. tem. und. ungemünztem. Gelde, die griechische und arme­­nische Kaufleuthe aus dem Siebenbürgerland in die­ Tür­­kei practiciren, wie großer Schade, durch einige dieser “““ Fallimeriten, denen Privatis, sowohl Sachsen als andern :­­ een esse en

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