Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-12-07 / nr. 97
Stehenter Nr. 97. TRANSSILVANIA. Fitz zum MINF. PIE, Specialia remedia zur RR der sächsischen Nation. Weilen die Nation vornehmlich aus Städten bestehet, welche von Natur wohl situiret, daß commercia am allerfüglichsten darin getrieben werden können, so ist denenselben die Handlung absonderlich zu recommandiren,vornemlich in Hermannstadt und Kronstadt wegen ungrängender Wallacher, Bistriz aber wegen Moldau und Pohlen. Damit aber solcher Städte Anwohner und Kaufleuthe besser aufkommen mögen, so wärenn allen fremden Kaufleuthen der Handel nicht anders als in grosso, wie solcher der Einheimischen Kaufleuthe Privilegium vermag, und zwar denen Rascianern, Griechen und Armeniern und Juden allein mit orientalischen ", denen Teutschen aber mit ocridentalischen und "teutschen Waaren zuzulassen. 2. auf ein Mittel zu denken, wie die entblößte sächsische Kaufleuthe ließern Credit und Capitalien zu leihen bekämen. Welches geschehen könnte, theils, das die Capitalien mit Vorwissen des Magistrats creditieret würden , welcher auch eine genaue Inspection auf die Handlungsverbesserung in genere et in specie haben sollte , um die Creditores durch: die Debitores fo viel möglich schadlos zu halten, und jenen tempestive Satisfaction zu procuriren; theils daß, die Intressen moderirt wirdem= Und: 3. So jemand auf einen Obligationsschein' pur und allein, ohne andere Verpfändtung seiner Hypothec _ Geld ausleihete, so köndte das gewöhnliche 10. pro 100 bei Siebenbürgen zu geschehen: pfleget gegen Hypothee und genugsame Pfandverschreibung beweglicher und unbeweglicher Gütter Geld ausleihet , so Föndte der Creditor, nach dem hiesigen und fast in der ganzen Christenheit üblichem Gebrauch und Rechten, wohl mit 5 oder 6 "pro centum zufrieden seyn. Auf solche Weise denn ein angehender Kaufmann sich leichter aufbringen wöndte, zumabhlen, da in einer jeden Stadt 4 Kaufmannsbruderschaften ordentlich mit den Vorstehern eingefürth und von ihro Maiester gleich in andern Städten confirmiret wurden. . 5388 ist kein geringes Impediment der Handlung, und großer Schade dem gemeinen Wesen, daß die sächsische Jugend zu so schlechter Schreibart , und wenig oder gar nicht zur Rechenkunst angefürt wird , welches billig verbessert werden sollte. Dieses kann auf diese Weise geschehen, daß in Städten ordentliche Schreib- und Rechenmeister aus Teutschland primitus publicis impensis beruffen würden, welche geschwinde gute Seminaria machen , daß unter der ganzen Nation einerley gute deutliche Schreibart und Rechenkunst eingeführet würde, um leichter Leuthe zur Handlung abzurichten. Die Vermögenden, aber sollen ihre Kinder tempestive in gute Handlungen geben oder deswegen hinaus ins Teutschland flhden, weil die Erfahrung gibt, daß welcher jung zur Handlung kommt fi besser perfectionieret. ° 6. E8 hatten zwar die siebenbürgisch sächsische Kaufleuther antiquitus in gang Ungarn die Dreyssig Freyheit, welches Privilegium, ihnen zu ihrer Aufnahme, jege, sonderlich zu statten kommen söndte. Weil aber das publicum zrarium hier wider sein würde, so sönnte diese Freyheit auf ein Drittheil oder allein auf Siebenbürgen restringfrei werden. 7. Könnte auch zur Aufnahme der Kaufmannschaft gedeihen, so: auf öffnen. Märkten denen finländischen vor den Fremden-1. Tag ebender-ihre-Waaren zu üff.. NEE Ude zu verkaufen, so.dann auch einen oder 2 Tage länger feil zu haben; erlaubet: werden 8. Es ist nicht zu glauben, wie viel an“gemünz. tem. und. ungemünztem. Gelde, die griechische und armenische Kaufleuthe aus dem Siebenbürgerland in die Türkei practiciren, wie großer Schade, durch einige dieser “““ Fallimeriten, denen Privatis, sowohl Sachsen als andern : een esse en