ACTA JURIDICA - A MTA Jogtudományi Közleményei Tom. 29 (1987)

1987 / 1-2. sz. - SÁRÁNDI IMRE: Die Umorganisierung des Wirtschaftsorganisationssystems der Volkswirtschaft und die innere Organisation der Unternehmen

Acta Juridica Academiae Scientiarum Hungaricae, 29 ( 1—2), pp. 3—16 ( 1987) Die Umorganisierung des Wirtschaftsorganisationssystems der Volkswirtschaft und die innere Organisation der Unternehmen* I I. SÁRÁNDI I Professor Juristisches Fortbildungsinstitut Universität, „Eötvös Loránd" Budapest 1. Die dreißig Jahre hindurch herrschende Starrheit der Organisationsstruktur der Unternehmen (Unternehmer) beginnt sich erst jetzt zu lösen. In der alten Organisationsstruktur — vor allem in der Industrie und im Handel — war das Großunternehmen (der Trust) die vorherrschende Form, es fehlte sozusagen völlig das Mittelunternehmen (Unternehmen mittlerer Größe (und die Rolle der kleinen Unternehmungen /Hauswirtschaft, Kleingewerbe) beschränkte sich auf das Minimum. Heute werden einzelne Trusts, zentrale Großunternehmen, zwecks Entfaltung der Selbstständigkeit und der Wettbewerbefähigkeit (Wettbewerbszwang), meistens in Mittelunternehmen aufgeteilt und die Warenproduktions- und Dienstleitunskleinunternehmun­gen gewinnen — in verschiedenen, rechtlichen Formen — Spielraum. Zweck ist die Herausforderung einer Unternehmenorganisationsstruktur, in welcher die Groß-, das Mittel- und die Kleinunterneh­mungen sich organisch ergänzen sollen. 2. Das Hauptziel ist, daß jedes einzelne Unternehmen, im wahrsten Sinne des Wortes, eine Unternehmenleitung, das Verhältnis einzelner relativ selbstständigen Abteilungen der Unternehmen zur Unternehmenzentrale und zueinander, die Beziehung zwischen Werktätigen un'd Unternehmen umgeformt werden, es müssen die verschiedenen Kleinunternehmen in die Wirtschaftsorganisation eingebaut werden, und es müssen die neuen Funktionsformen der Objekte des gesellschaftlichen Eigentums gefunden werden. Die Mehrzahl der Unternehmen wird vor dem Unternehmenrat (Betriebsrat) der Generalversammlung der Werktätigen (Delegiertentagung) geleitet, der Direktor wird (im allgemei­nen Kandidaten) für eine bestimmte Zeit gewählt. Die einzelnen selbständigen Teile der Größeren Unternehmen (Produktionsgenossenschaften) knüpfen sich zum Unternehmenzentrum und zueinander durch innere Verträge (hierarcho-horizontale Verträge), das zweipolige „Direktor-Werktätigen" Unternehmen formt sich in der weiteren Perspektive in eine Organisation um, in welcher jeder einzelne Arbeitnehmer als Mitglied der einheitlichen Kollektive sich bewähren kann und sowohl im Rahmen des sozialistischen Unternehmens (als wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Unternehmen oder in Form einer genossenschaftlichen Fachgruppe), als auch in Form eines individuellen (familiären) Kleinbetriebs zur Gründung von gruppenartigen oder individuellen Kleinunternehmungen Möglichkeit erhält. Die einzelnen Abteilungen der Unternehmen und der Genossenschaften werden — unter Beibehaltung des gesellschaftlichen Eigentums — mittels verschiedener rechtlichen Formen, den Werktätigen der Wirtschaftsorganisationen oder Privatper­sonen, zwecks Nutzbarmachung übergeben. * Einleitender Vortrag auf der Konferenz des Volkswirtschafts-Rechtlichen Forschungsnetzes am 20—21. Februar 1984 mit dem Titel: „Fragen der inneren Organisation der Unternehmen". Acta Juridica Academiae Scientiarum Hungaricae. 29. 1987 Akadémiai Kiadó, Budapest

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