Bukarester Gemeindeblatt, 1913 (Jahrgang 9, nr. 1-53)

1913-01-01 / nr. 1

die No.1. Bukarester Gemeindeblatt maligen Schülern in hohen Ehren gehalten wird, welcher Volksschullehrer gewesen war, ein durchaus humaner und finderlieber Mann, war der festbegründeten pädagogischen Ueberzeugung, daß körperliche Zuchtmittel nicht zu ent­­behren seien, aber mit Hinbli auf die rumänische Geset­­gebung blieb dem Vorstand nichts übrig als auf seiner Ansicht zu beharren und körperliche Zuchtmittel zu ver­­bieten. Seitdem ist körperliche Züchtigung von Schülern und Schülerinnen in den Schulen der Gemeinde nicht mehr, auch nicht stillschweigend, gestattet, ihre Anwendung ist ver­­boten. Ob dieses im Interesse der Eltern, der Schüler und Schülerinnen gewesen ist, das ist eine Frage, welche schwer zu entscheiden ist, manche erfahrene Pädagogen bezweifeln es. Daß dieser Zweifel auch bei vielen Eltern besteht, geht aus der Tatsache hervor, daß alle Jahre eine große An­­zahl von Schülereltern bei der Schulleitung und den Lehrern persönli­chringend darum bittet, daß die Kinder bei Ungezogenheit gezüchtigt werden möchten. Jedenfalls ist die Anzahl der nunmehr verfügbaren Sculstrafen, Mahnung, Verweis, Nachsitzen und Arrest, nur eine ge­­ringe, ganz abgesehen davon, daß die Anwendung der bei­­den leisten dadurch erschwert wird, daß ein Lehrer die Beberwachung übernehmen muß. Auch die Wiederholung, Steigerung und Abmessung der Strafe entsprechend der­­ Schwere des Vergehens ergiebt Schwierigkeiten. Bleibt bei Anwendung dieser Strafen ein Kind unverbesserlich, ein Kind, das nach Ansicht erfahrener Pädagogen durch ent­­sprechende Anwendung körperlicher Strafen noch auf den richtigen Weg hätte zurückgeführt werden können, so muß eben zur härtesten Strafe geschritten werden, nämlich zur­­ Ausschließung. Was werden dann die Eltern sagen? Was hätte der Bater gesagt, dessen Sohn angeblich mit dem Rohrstoß „wie in Kamerun oder Petersburg” gezüchtigt worden ist, bei dem, wenn die Tatsache richtig sein wollte —, eine Möglichkeit der Untersuchung besteht nicht, da kein Name genannt wird — vermutlich die anderen Strafen «erfolglos geblieben sind und der vielleicht etwas recht böses gemacht hat, aus der Schule ausgeschlossen worden wäre ?­­­„Eine der Schülerinnen, welche in der Elementarschule eine leichte , köperliche Züchtigung erhalten hat, hatte in der Zornstunde mit Hilfe von Bewegungen, Gesten und einem Kissen ihren Mitschülerinnen Schwangerschaft vorgespielt ! Ist es in derartigen Fällen, Lügen, andauerndem Unge­­­horsam zu verwundern, wenn Lehrer und Lehrerinnen die ‚Geduld verlieren, aus der Haut fahren und eine Strafe ‘anwenden, welche sie pädagogisch als gerechtfertigt ansehen und die in ihrer Heimat gesetzlich erlaubt ist ? Das sind ‚doch entschieden ganz erhebliche Milderungsgründe, welche ‚diejenigen berücksichtigen sollten, welche derartige, schließ­­lich menschlich verständliche Fälle in die Oeffentlichkeit zerren und dadurch die Personen, Landsleute, welche im Auslande für deutsche Interessen schwer arbeiten, sowie die Anstalten selbst schädigen, ohne in der Sache selbst das ge­­ringste zu wüßen.­­ Eines ist sicher, je mehr der Vorstand darauf besteht, und dies ist seine Pflicht, daß körperliche Züchtigungen nicht vorkommen dürfen, um so mehr wird der Lehrkörper, und dies ist andererseits seine Pflicht, dafür zu sorgen haben, daß die Kinder, welche mit den gewöhnlichen Straf­­mitteln nicht zu bessern sind, rechtzeitig aus der Schule­­ entfernt werden. Um die Ueberhandnahme dieses letzten Strafmittels abzuwenden giebt es nur ein Mittel und zwar, daß die Eltern und Pfleger der Schüler sich recht­­zeitig und möglichst häufig in persönliche Verbindung­­ mit den Lehrern und Lehrerinnen ihrer Kinder sowie mit der Schulleitung setzen. Auf die Pflege dieser Beziehungen hat der Vorstand wiederholt aufmerksam gemacht, weil Erfolge auf dem Gebiete der Erziehung nur dann zu erreichen sind, wenn Schule und Elternhaus Hand in Hand arbeiten. Die Schulordnung sieht ausdrücklich vor, daß im Falle der Verhängung ungerechter Strafen, sich die Eltern mit ihren Klagen an die Schulleitung und an den Vorstand zu wenden haben. Zur Einbringung einer Klage bedarf es weder „Protektion“ noch Unterstüßung. Ein gleiches Vorgehen wäre auch der Presse zu em­­pfehlen. Das eine der hiesigen deutschen Blätter sendet nun alle Klagen zu, welche ihm vorkommen, und wir sind ihm dankbar, nicht nur für sein Vorgehen an und für sich sondern auch für jede Klage, welche auf diese Weise an uns gelangt, weil wir dadurch schon häufig auf Uebel­­stände aufmerksam gemacht worden sind. Das andere der deutschen Blätter hat zu unserem Bedauern ein anderes Vorgehen gewählt. Wir überlassen es dem Urteile unserer Gemeindemitglieder, zu entscheiden, welche Art des Vor­­gehens den Interessen unserer Gemeinde und unseren­ Schul­­anstalten besser dient. 9.0.6. Babyloniens Kultureinfluß auf Vergangenheit und Gegenwart. (Fortsezung). Diese Tempel dienen in gleicher Weise für die gottes­­dienstlichen Uebungen wie für die damit eng zusammen­­hängenden astronomischen und astrologischen Forschungen ; vielleicht ist auch die biblische Andeutung, daß sie zugleich als Wegweiser gedacht gewesen seien, nicht ganz von der Hand zu weisen. — Auf die gleiche Weise entstehen jene glänzenden, prachtstreßenden Paläste und „hängenden Gär­­ten”, die nu< in ihren Trümmern unsere Bewunderung erregen. Im Zusammenhang hiemit entwickelt sich auch­ die Kunst, insbesondere die plastische Kunst zu einer erstaunlichen Höhe der Vollendung. Man hat mit vollem Recht die Frage aufgeworfen, ob nicht die Lehrmeister der griechischen Kunst — direkt oder indirekt — in Babylonien zu suchen seien ? — Mit den kleinern Erzeugnissen des heimischen Kunstfleißes wird dann auch nach außen hin ein sc­hwung­­hafter Handel betrieben. Sobald aber der Handel größere Dimensionen annimmt, so bedarf es auch des Geldes. Die Babylonier werden die Erfinder der Münzwerte, die für das gesamte Altertum maßgebend werden. Das gleiche gilt auch für die Maß- und Gewichts­werte, von denen wir noch sprechen werden. Der natürliche Handelsweg Babyloniens­ führt besonders nach Aegypten u. zw. über Syrien und Palästina.­­Es ist selbst­­verständlich, daß diese von den Kaufleuten berührten Ge­­genden mehr und mehr von den Kulturerrungenschaften Babyloniens aufnehmen müssen. In Kunst und Wissen­­schaft, Handel und Gewerbe, ja sogar in der Kriegsführung zeigen sich die mesopotamischen Einflüsse. Insbesondere sind die Assyrer für die antike Kriegsführung bahnbrechend gewesen. Man hat sie überaus kennzeichnend die Preußen des Altertums genannt. Schon in den zahlreichen bild­­lichen Darstellungen tritt ihr streng militärisches Wesen­­

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