Bukarester Gemeindeblatt, 1934 (Jahrgang 26, nr. 1-51)
1934-01-07 / nr. 1
Jahrgang XXVI. I Sonntag, den 7. Januar 1934. f Bukarester Gemeindeblatt Schriflleilung : R. Honigberger Geschäftsstelle: Gemeindekanzlei. Str. Lutherana 12 Nr. 1 8. (ausserordentliche) Sitzung der Gemeindevertretung. Ort: Aula der Schulanstalten. Zeit: Donnerstag, den 21. Dezember 1933, abends 9 Uhr. Namen der anwesenden Mitglieder: Bayer Michael, Binder Gustav, Birk Markus, Brenndörfer Johann, Csallner Dr. Friedrich, Eckert Gottlieb, Fabini Dr. Theodor, Friedrich Wilhelm, Gross Dr. Josef, Herkle Emil, Jacobi Viktor, Klein Johann, Krähenbühl Dr. Emil, Krause Wilh., Krestel Dr. Ernst,, Kroner Emil, Kroner Ernst, Machat Albert, Müller Werner, Prall Albert, Rhein Heinrich, Rusch Rudolf, Sadler Alfred, Salay Artur, Salzer Wilhelm, Schmidts Franz, Schuster Alfred, Seewaldt Reinhold, Seewald Richard, Sekes Wilhelm, Semp Dr. Hans, Storck Emil, Turek Ernst, Winter Wilhelm — Frank Zenobia, Höchsmann Irene, Honigberger Thilde, Petri Margarete, Richter Margarete — ausserdem als Mitglieder des Presbyteriums Gemeindekurator Schmidts Ernst, stellvertretender Gemeindekurator Frank Dr. Adolf, die Kirchenmeister Rhein Otto, Salay Emil, Becker Emil, Appel Emil, ferner die Mitglieder: Altmann Julius, Brenndörfer Heinrich, Capesius Dr. Bernhard, Deppner Michael, Heydendorff Olga von, Höchsmann Viktor, Honigberger Rudolf, Keeding Walter, Kubesch Viktor, Lindner Wilhelm, Petri Hans, Richter Dr. Konrad, Schuster Emil, Staub Margot, Zikeli Hans; zusammen also 60 (sechzig) stimmberechtigte Mitglieder. Zahl der abwesenden Mitglieder: 86 (sechsundachtzig) . Tagesordnung: 1. Verlesung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 5. März 1933; 2. Schaffung einer dritten Pfarrerstelle; 3. Anfrage und Anträge der Mitglieder. Der Gemeindekurator Herr Arch. E. Schmidts eröffnet als Vorsitzender die 8. Sitzung der Gemeindevertretung als ordnungsgemäss nach Para.gr. 13 der Satzungen einberufen und beschlussfähig, da mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend iüt. Er macht Mitteilung, dass die auf 8 Uhr desselben Abends einberufene Tagung nicht hat stattfinden können, da nicht die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen war. Die Einberufung der Versammlung sei erfolgt, um einen Beschluss der Gemeindevertretung in der seit Jahren beregien Frage der Schaffung einer dritten Pfarrerstelle herbeizuführen. I. Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am Sonntag, dem 5. März 1933 wird verlesen und einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. II. Der Gemeindekurator führt aus, dass sich das Presbyterium über die Notwendigkeit schlüssig geworden sei, angesichts des Wachstums der evangelischen Bevölkerung der Hauptstadt sowie der Belastung der beiden bisher amtierenden Pfarrer mit Verwaltungsangelegenheiten besonders auch des Dekanats trotz der schwierigen Finanzlage bei der Gemeindevertretung die Schaffung einer dritten Pfarrstelle zu beantragen. Die darauf bezügliche Niederschrift über die 7. Sitzung des Presbyteriums vom 12. Dezember 1. Js. wird auf seinen Vorschlag verlesen; auf Verlesung der Niederschrift über die Sitzung des Ordnungsausschusses am 9. November 1. Js. wird auf Antrag des Hn. Brenndörfer verzichtet, da dieselbe aus Nr. 51 des Gemeindeblattes bekannt ist. Der Antrag dos Presbyteriums lautet: Die Gemeindevertretung wolle beschliessen, in Würdigung der Tatsache, dass seit 100 Jahren der Pfarrstand der Gemeinde trotz der in dieser Zeit erfolgten bedeutenden Zunahme der Seelenzahl der Evangelischen unverändert geblieben ist, in Anerkennung der Notwendigkeit, den Bedürfnissen der Glaubensgenossen namentlich in den Aussenbezirken der Stadt in seelsorgerlicher Hinsicht nachzukommen: eine dritte Pfarrstelle zu schaffen und die dazu erforderlichen Mittel erstmalig in den Haushalt des Jahres 1934 einzustellen, die zu schaffende Stelle in irgend einer Form provisorisch für ein Jahr zu besetzen. D>\ K. Richter wendet gegen die verlesene Fassung des Beschlusses des Presbyteriums, die nachträglich erst formuliert worden sei, ein, dass dieselbe durch den provisorischen Charakter der Besetzung einer definitiv zu schaffenden dritten Stellt' in logischem Widerspruch stehe zu der von Seiten Hn. Dr. Franks vertretenen Ansicht, dass nach den landeskirchlichen Bestimmungen die einmal geschaffene Stelle ordnungsgemäss auszuschreiben und auf Grund