Kaschauer Zeitung, April-Juni 1876 (Jahrgang 38, nr. 39-75)

1876-05-20 / nr. 59

„SIS­ERN: Jahrgang 1876. Erscheint jeden Dienstag, Ponnerflag und Megjelen Samstag, minden kedden, osötörtökön és szom- DE 204 F an Wie un kankirte Briefe­edaktion werden nicht * “angenommen. Annonyme Briefe­ werden nicht berücksichtigt. Pränumerations-Bedingnisse­­ auf die „Kaschauer Zeitung" allein­­ ohne Wochen­ he­rar weg; aujeragen wird die fünfm­al ge gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. ' Ei ih — J Inseratenstempel 30 fr. für jede Anzeige, 5 A 44 um die ie ande wad das EN MUSE less sz 7 anz rig für Kaschan': — fr. mit Postversen­ung . 5 amg früher ig für Kaschau : sát mit Postversendung — fr. 8. W. HR feb ag - 005, TOR Mute 1317340 67 913, 217 WBO Land R­ee af­fen] Oho LAB Ig m BR­ WIE 31 EM ster Vierteljährig „ " 1 fl. 25 kr. ; 5 * 5470550 5.5 Menn Buchhandlungen Brimamerktion an Bierteljährig ve H 1.11.75 W. | PR = 2 fl. = fr. "Redactions- und raue: Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. gg.­­ Pränumeration, Inserate und Einsc­hal- Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt. Preis einer a En 6 tr. in den Annoncen-Expeditionen von Haasenstein West und Wien ;­­ Vogler in ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse Pränumerations­-Bedingnisse Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. R­ascha­u 1: für ka­l­te Zeitung. Hundschaftsblatt für Kaschau und Eperies, Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. KASSA-EPERIESI ERTESITÖ) -- fr. Inseraten-Annahme und Gebr. Korabek in Wien, sowie bei G. L. Daube & Comp. in Frankfurt­ a. M. und deren General-Agenturen. +7 Kaschau, 19. Mai. Die seit? Montag in Budapest tagenden­ Delegationen ae jetzt werst eine Plenarsitzung gehalten, doch entwickeln die gewählten" Ausschüsse, namentlich der "Budget-Ausschuß, bereits eine arterkennenswerthe " Rührigkeit. Die Parole der" beiden Dele­­gations-Präsidenten hat für die bevorstehenden Verhandlungen dahin zu­ zielen,­­ zwischen­ "dem Ernst der äußeren politischen Lage und­ der finanziellen Nothlage im Innern der Monarchie die richtige ziffermäßige Mitte zu finden. Damit ist die schwie­­­­rigste Aufgabe der Delegation gekennzeichnet. Der gemeinsame Voranschlag für 1877 zeigt ein Erforderniß, welches sich gegen jenes von 1876 um etwas mehr­ als anderthalb Millionen verringert hat, dabei aber immer­­hin sehr bedeutende Ziffern aufweist. Es beanspruchen nämlich : Das Ministerium des­­ Aeußern 4 Mill. 337.980 fl., das Kriegsministerium “ 113 Mill. 605.674 fl., das gemeinsame Finanzministerium 1 Mill. 985.284 fl., zusammen also 119 Mill. 928.938 fl. — Diesem Erforderniß steht eine Bedegung aus den Zöllen und sonstigen Einnahmen in der Höhe von 16 Mill. 778. 730 fl. gegenüber. Es bleibt sonach von den beiden Reichs­­hälften: ein Gesammt-Erforderniß von 103 Mill. 150.208 fl. zu­ deden; davon­ entfallen auf Oesterreich 70 Mill. 761.042 fl. 69 kr., Ungarn 30 Mill. 326.161 fl. 15 kr., Militärgrenze 2 Mill. 63.004 fl. 16. kr. Die weiteren Vorlagen des gemeinsamen Ministeriums beziehen sich auf Nachzagscredite für das Heer und die Mar­­ine, auf Jahre und­­ die Schluß- und Gebahrungs-Rechnungen der früheren auf­ die „Verpflegungskosten für die Herzegowin­aer und bosnischen Flüchtlinge. Zu [eitgenanntem Zwecke beansprucht das Ministerium des Reußern einen Nachtragscredit, u. zw. für das Jahr 1875 475.910 fl. 9 kr. und für das Jahr 1876 519.727 Gulden. In der Vorlage wird hiezu „bemerkt : Insoferne es, sich speciell um das Jahr­ 1876 handelt, konnte bis­ zu dem gegenwärtigen Augenblicke die Zahlung der Unter­­frügungen noch nicht eingestellt werden, “allein es wird diese Auslage­ in nicht allzu ferner­ Zeit successive aufhören, und es "wird der Rec­hnungsabschluß pro­ 1876 die richtige Ziffer ergeben. , In beiden Reichshälften klagt­ man über die schwierige finanzielle Lage. Hier wie dort sind die Steuerlasten bereits über die Kräfte­ der­ Steuerträger­ hinaus gesteigert: "Wir sehen durch den­­ neuen „Ausgleich unsere Situation nir im Mindesten gebessert. Sollen wir­ denselben überhaupt­­ acceptiven, so­ müssen die gemeinsamen Lasten erleichtert werden. „Mithin ein­­ energi­­sches Loppsystem­ ist es, welches wir von beiden Delegationen . Wie wir­ schon in der vorigen Nummer unseres Blat­­tes berichteten, ist seitens der Mächte, um zu einer Pacificirung der infurgirten Provinzen zu gelangen, vor allem die Noth­­wendigkeit einer längeren Waffenruhe erkannt worden. In dieser Ueberzeugung, in welcher die drei leitenden Staatsmänner in Berlin zusammengetreten, sind dieselben durch die seitdem ein­­getretenen Ereignisse nicht nur nicht irre gemacht, sondern viel­­mehr bestärkt worden. Andrássy, Bismarc und Gort­­igatoff einigten sie in ihrer lezten Conferenz zu Berlin über folgende fünf Punkte: 1. Anbahnung eines zweimonat­­lichen Waffenstillstandes. = 2. Während dieses Waffen­­stillstandes werden Verhandlungen zwischen der Pforte und den Insurgenten auf Grund des erweiterten Andrässy'schen Pro­­gramms gepflogen, namentlich bezüglich der Herstellung getrennter türkischer und cristlicher Communalgebäude und einer neuen Vertheilung des Grundeigenthums. — 3. Es werden gemischte Comm­issionen eingesetz, um die Durchführung der Reformen zu überwachen. Diese Commissionen haben aus Türken und europäischen Delegirten zu bestehen und zugleich als Beschwerde­­hof zu fungiren. — 4. Rußland tritt entschieden für diese Ver­­einbarung ein, um die­­ Insurgenten zu beeinflußen. (Und im Trüben zu fischen. Red.) = 5. Ein combinirtes deutsch-öster­­reichischesuffisches Geschwader begibt sich nach dem Archipelagus, einsandten, begnügt sich England mit einfacher Kenntnißnahme, ohne sich für oder wider auszusprechen, laufen­d Aus allen Theilen des türkischen Reiches gleichzeitig Sturmnachrichten ein. Die Griechen, die sich bisher ziemlich vernünftig verhielten, wollen jetzt auch in den Kampf treten ; sie selbst wissen nicht , wofür und warum ? In Priedor ist es, wie wir schon berichtet haben, zu einer blutigen Meßerei gekommen ; in Bulgarien rüsten Christen und Türken gegen­einander. Die Familien der Consuln, wie alle Europäer, denen das irgendwie möglich, verlassen das Land, und die türkischen Behörden ermuntern sie zur Auswanderung,­­ weil dadurch ihre Verantwortlichkeit verringert wird, daß er sich bei einem Aufstand. Auch in Kostantinopel, unter den Lügen der Central­­regierung, wird die Situation für die Christen sehr bedenklich. Viele dort lebende reiche Europäer, namentlich auch die Diplo­­maten, haben bereits ihre"Frauen "und Kinder in Sicherheit gebracht. Der Sultan läßt sich"nicht“ sehen. Aus Furcht, in seinem Palaste zu verbrennen, hat er sich ein ganz eisernes Zimmer errichten lassen, dessen­ Wände mit Eisen gepanzert sind, die Möbel sind ebenfalls von Eisen, und der Herrscher der Gläubigen hat sein Bett in einem eisernen Kasten aufge­­schlagen. Dem Volke zeigt er sich selten, und nur mit Bewußung aller möglichen Vorschtsmaßregeln. Der Thronfolger Mehemed Murat Efendi, Sohn des verstorbenen Sultans, Abdul Medschid, ist entflohen. Man fürchtet, an die Spitze der Rebellion stellen will. — Laut soeben angelangten verläßlichen Nachrichten fand in der Nacht vom 14. auf dem 15. d. ein heftiger Kampf zwischen 3000 Türken und 1000 Konsurgenten bei­ Buzim (Türkisch-Kroatien) statt. Nach mehrstündigem, erfolglosem Gewehr­­feuer griffen die Insurgenten mit aufgepflanztem Bajonnete die Türken an und zwangen sie nach kurzer Zeit zum fluchtartigen Rüczuge, mit Zurücklassung von 140 Todten und ungefähr 200 Verwundeten. Die Insurgenten hatten gegen 40 Todte und Verwundete. Es­ ist dies der erste echt militärische Kampf der Insurgenten mit dem Bajonnete. Der Aufstand in Bulgarien nimmt immer größere Dimensionen an und die Pforte sieht sich gezwungen, offiziell das Geständniß von der Bet­ruehe der Situation abzu­­legen. Diesmal sollen es die I­nsurgenten sein, welche die Dörfer niederbrennen. Wenigstens behauptet die „Turquie“, die Insurgenten hätten 25—30 Dörfer vollständig verwüstet; ja man will sogar einer Vers<wörung auf die Spur gekommen sein, in welcher das „Petroleum“ eine gewisse Rolle spielt. — Die Forderungen, welche das­­ diplo­ma­tische Corps in Konstantinopel zur Sühne des Consulnmordes in Salonici stellte, lauten wie folgt : „1. Die, Mörder der Consuln von Deutschland und Frankreich in Salonichi und die Anstifter der Emeute, welche in dieser Stadt stattgefunden hat, werden­ in einer Frist von acht Tagen exemplarisch gestraft. 2. Alle Valis werden aufgefordert, die Wachsamkeit zu verdoppeln, um die öffentliche­ Ruhe aufrechtzuerhalten ; sie werden für alle Unruhen verantwortlich gemacht, welche in den von ihnen verwalteten Provinzen entstehen könnten. 3. Die Leichenbegängnisse der beiden Viceconsuln finden in Salonichi öffentlich und mit Pomp statt. 4. Die Valis aller Provinzen werden von der Züchtis­gung in Kenntniß gesetzt, welche die Schuldigen treffen wird. 5. Die türkischen Journale insgesammt, werden aufge­­fordert, keine Artikel zu veröffentlichen, welche auf die Erregung der Geister und die Erweckung des Fanatismus 'der musel­­männischen Bevölkerung abzielen“. Während nun­ Fässer für Wein, Spiritus u. s. w. einfach bei jeder neuen­ Aichung mit frisch erhobenen Fassungsräume abgestempelt werden, sollen die Biertransport-Fässer im Sinne der Verordnung dieser natürlichen­ und vernünftigen Handlungsweise entzogen und­­ den Brauereien die Verpflichtung auferlegt wer­­den, die allmälig in ihrem Fassungsraume kleiner gewordenen Fässer alle­ 1—2 Jahre durch Umarbeitung auf die normals mäßige Größe herzustellen. Es ist dies ein Verfahren, das — abgesehen davon, daß ein solches­ in anderen industriereichen Ländern nicht bekannt ist, — ganz bedeutende und nußlose­ Kosten verursacht. Abgesehen hat von,“ daß nämlich für die größer zu machenden Fässer „nicht nur neue Dauben, sondern auch neue Böden verwendet­ werden müssen, welche Unkosten (inclusive Arbeitslohn) mindestens 60—70 fr. per Faß betragen, kommt noch hinzu, daß durch das Pichen die Bierfässer in verhältnißmäßig kurzer Zeit so abgenüßt sind, daß“ es si nicht mehr lohnt, sie auf die frühere Größe herzustellen, dieselben aber auch nicht auf die nächst kleinere Größe, z. B. 50 auf 25 Liter 2c, umgearbeitet werden können ; es gehen­­ daher bei dieser Procedur, sowohl Faßholz, als­ auch Faßreife verloren. Der Schaden, welcher hieraus bei einer größeren Brauerei erwächst, muß mit vielen Tausend Gulden daß dem Aerar hiebei irgend per Jahr berechnet werden, ohne ein Nuten erwachsen würde. Es mögen immerhin gewichtige Gründe sein, welche das x k. ung. Ministerium bestimm­en, für gesclossene Städte wegen schneller Revision der einzuführenden Bierfässer an den Verzehrungssteuer-Linien die " bestimmten Größen. aufrecht zu erhalten, aber nichtsdestoweniger muß man im Interesse der Provinzbrauereien dagegen protestiren, daß aus Rücksicht für die Hauptstadt ein Normativ erlassen und dasselbe sodann dem­ ganzen Lande aufgd­roh­t wird. Ein allgemein giltiges Normativ soll den Bedürfnissen des ganzen Landes angepaßt sein und nur, wenn eine unab­­weisliche Nothwendigkeit vorliegt, eine Ausnahme davon einer einzelnen­ Stadt zu Liebe gemacht werden. Mit Rücksicht auf das Vorhergesagte und darauf, daß es überhaupt dem Begriffe­ der möglichsten Freiheit im Handel und Verkehr wiederspricht, wenn die Bierindustrie gezwungen ist, den Transport ihres Productes in bestimmte Faßgrößen gebannt zu sehen, sollte gegen die erwähnte Verordnung ein­­geschritten“ und dag. Ministerium ersucht werden, gestatten zu wollen, daß — wenn schon die neuen Biertransportfässer im Sinne der Verordnung in bestimmter Größe angefertigt werden müssen, den Brauereien die Verwendung der vorräthigen und nach dem neuen Maße geaichten alten Biertransport­­fässer von beliebigen Größen gestattet werde.­­ Zur Aichung der Bierfässer. (+) Das kön. ung. Handelsministerium hat mit Ver­­ordnung ddto. 29. März 1876, Z. 6600 decretirt, daß­­ die Transportschierfässer nur in bestimmten Größen von 25.7, "bi 102, 203 Liter 2c. angefertigt, resp. in Handel gebracht wer­­den dürfen. (Siehe unseren Artikel in Nr. 56.) In erster Linie finden wir diese Maßregel nur dort am Platze, wo es sich um eine schnelle Ausführung der bestehen­­den Polizei-Vorschriften, sowie auch darum handelt, eine sc­hnel­­lere Revision der in geschlossene Städte einzuführenden Bier­­fässer an den Verzehrungssteuerlinien zu ermöglichen. Wir müssen aber auch auf die Thatsache hinweisen, daß in Frankreich, Deutschland, Belgien, der Schweiz und Italien seit jeher Biertransportfässer von beliebigen Größen im­mer Während Frankreich und Italien bereits ihre Zustimmung kehre stehen. Ferner kann nachgewiesen werden, daß den Brauereien durch­ das Festhalten an den bestimmten Größen der­ Bier­­transportfässer ein enormer Schaden erwachse, welcher in keinem Verhältnisse­ zur Bequemlichkeit steht, welche sich aus der Gleich­­heit der Fässer in der Manipulation ergibt. Dieser­ Schaden entsteht hauptsächlich dadurch, weil er­­fahrungsgemäß alle Arten von Fässern durch den Transport in ihrem Fassungsraume alterirt werden. Diese Alteration aber besteht darin,­ daß die Faßreife vor jedem frischen Ge­brauche der Fässer (wegen­ besseren­­ Zusammenhaltens) angetrie­­ben werden müssen, was­­ selbstverständlich — eine allmälige Verringerung des Fassungsraumes zur Folge hat. Kaschau, Samstag 20. Mai. — Postalisches. Laut einer Beilage zur neuesten Nummer des Post-Verordnungsblattes leistet das königl. ungarische Post­­ärar für eine auf ungarischem­­ Gebiete in Verlust gerathene, verkürzt: oder schadhaft gewordene ausländisce Sendung ebenso Gewähr, als für inländisce Sendungen. Im Falle eines Ver­­lustes, Verkürzung oder Beschädigung auf fremdem Gebiete wird jedoch nur dann und in der Höhe jener Summe eine Entschädigung geboten, wenn uns bis zu welcher Summe die betreffende Postdirection ihre Entschädigungs-Verbindlichkeit ans erkennt. — Den Besuchern des Parader Bades wird es angenehm sein, eine Lokal-Nac­hrichten­ zu erfahren, kv. pr. Kilogramm daß Kaäl-Käpolna bei der Bahnstation, zwischen demselben und der Bahnstation Kaäl-Kápolna der ungar. Staatsbahn vom angefangen und mit Anschluß an eingerichteter­­ Kaleschen eröffnet worden station zu den nachstehenden Preisen befördert, auf einer besonderen Kalesche bis berechnet, ausgefolgt. — In die Advocatenliste aufgenommen 15. b. die betreffenden Personenzüge bequem ist. Die Reisenden werden von der Bahnstation Kaal-Käpolna nach den Paräder Bädern und umgekehrt von Paräd nach der genannten Bahn­­einer auf vier Personen berechneten Kalesche fl. pr. Person, ös. W. Die Handkoffer und Handtaschen der Reisenden, fl. welche auch auf der Eisenbahn portofrei sind, werden gratis befördert, dagegen wird­ bei jedem andern Reisegepäß eine Frachtgebühr von 5 Reisekarten in im Curgebäude wurden seitens der Kaschauer Advocatenkammer Vincenz Tis<ler und Dr. Phil. Klein, directe Verbindung mittelst täglich verkehrender, a in Parad­e und zwar: zu zwei Personen für 10 werden in -

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