Kaschauer Zeitung, April-Juni 1876 (Jahrgang 38, nr. 39-75)

1876-05-06 / nr. 53

. 5­5 ESZRE KAPTA BEER 000 EEE EST KL­­­­­EIERN TON a a a ae 2 RHEL WIK TERE m in RAG EIDER: XXXVIII. Jahrgang 1876. R Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITO). Unfrankirte Briefe­­ an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : mit Postversendung 6 fl. — kr. d. W. Bei Inseraten wird die fünfmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. Ganzjährig für Kaschau: 5 fl. — kr. ; Halbjährig " 2 fl. 50 kr. Vierteljährig „ " ; " " 3 " " " fl. — 1 fl. 50. kr. „ „ Nr. 58. Redactions- und L Expeditions-B­ureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Inserate und Einschal­­tungen im „Offenen Sprechsaal““ werden daselbst übernommen; ferner nehmen auch alle Bestanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt. Halbjährig „ „ Vierteljährig „ je Kaschau, Samstag 6. Wai. von Haasenstein West und Wien; “ Bogier­in ferner bei A. Oppelik , Rudolf Mosse und Hebr. Korabek in Wien, sowie bei d. L. Danube & Comp. in Frankfurt a. M. und deren General-Agenturen, Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Zünfte­ Unterhaltungsblatt“ Ganzjährig für Kaschau: 7 fl. — kr. Bei Inseraten, welche größeren Raum­ einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt, mit Postversendung 8 fl. — kr. ő. W 3 fl. 50 kr. 7 pé 4 fl.— tr „ IE ER b. 2.220005 Salchauer Zeitung. Hundschaftsblatt für Baschau und Eperies, Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Megjelen minden kedden, csötörtökön és szom­­baton. berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Preis einer einzelnen Nummer 6 kr. Inseraten-Annahme in den Annoncen-Expeditionen A xs Es Consummatum est. ist vollbracht ! Der leoninische Vertrag ist abgeschlossen, der Ausgleich ist fertig. Die ungarische Regierung hat eingewilligt, ihren Nacken unter das caudinische Jo< zu beugen und Herr von Tipa N­ den Schild, wehr- und waffenlos aus dem Kampfe zurück. Als Cajus Terentius Varro die Schlacht bei Cannae verloren hatte, wo 45.000 Mann Fußvolk und 3000 römische­­ Reiter gefallen waren und gebeugten Hauptes nach Rom zu­­rückkehrte, da kam ihm der Senat in feierlichem Zuge bis zu den Thoren der Stadt entgegen und ehrte so selbst in dem geschlagenen Feldherrn den Helden. Herr von Tipa hat sich des Rechtes auf solche Ehre begeben. Die auf ihn gesetzten Hoffnungen sind zu­nichte geworden. Unsere Träume von materieller Selbstständigkeit sind wie Seifenblasen zerstobhen und der Frost hat die Blumen un­­serer Hoffnung gefnischt. Alles ist vorbei. Ungarn, das ausgesogene, materiell hin­­siehende Ungarn hat sich bereit erklärt, noch volle 10 Jahre die Colonie Oesterreichs zu sein. Was man über unsere staatliche Unabhängigkeit seit 1867 gesprochen und geschrieben, es war alles eitel Humbug, wie es sich nun deutlich herausgestellt hat. Der materiell souveraine Staat ist ein Vasallenstaat, eine Provinz. Ungarn ist ein solcher Vasallenstaat, eine solche Provinz Oesterreichs und was darüber hinaus behauptet wird, ist Alles erlogen. Was hat dieser unglückiche, neue Ausgleich uns gebracht ? Das gemeinsame Zollgebiet ist für neue 10 Jahre erhalten. Ungarn ist also auch für die Zukunft das Absat­­gebiet der österreichischen Industrie, dieser Industrie, welche durc den Ausgleis vor der Concurrenz des Auslandes gesichert ist Die erhöhten Zollsäte bezüglich der Producte der Textilindustrie schließen die Erzeug­­nisse der entwickelteren Industri­en des Westens zu Gunsten Oesterreichs von unse­rem Markte aus und die österreichische Industrie wird in der angenehmen Lage sein, uns die Preise ihrer Producte zu bkctigen. Wir werden mit unserem Consum die Taschen Oester­­reis füllen und auch in Hinkunft die treuen Steuer­zahler der „Transleithanier“ sein. In der Verzehrungssteuerfrage erhalten wir Nichts. Die bisherige Quote ist für neue 10 Jahre acceptirt. Das in dem bisherigen Zoll- und Handelsbündnisse enthaltene Recht Ungarns, die Revision dieses Vertrages nach Ablauf von fünf Jahren zu verlangen, ist beseitigt. Die Bankfrage ist für zehn Jahre von der Tagesordnung gestrichen und wir erhalten statt der selbstständigen ungarischen Nationalbank — eine österrei­­chish-ungarische Nationalbank. Alles, was wir erhalten haben, ist eine verschärfte Zollmanipulation an der Grenze beim Import von Getreide und das besondere Vergnügen, von nun an Banknoten mit deutsc-ungarischem Text besitzen zu dürfen. Auch darf die ungarische Bankabtheilung 30 Perzent der Bankmittel verwenden. Die kurzen Worten: Wir sind für neue zehn Jahre der österreicischen Präpotenz unter­worfen. Wir sind Oesterreich aufs Neue tributär. Oesterreich wird auf in Hinkunft Ungarns Creditwesen beherrsten. Das ist der neue Ausgleich des Jahres 1876. Ein schwarzes Blatt in der Geschichte unseres Landes. Auf Alles war man bei uns eher gefaßt, als auf diesen Pakt. Jenen Koloman Tipa, der nach Wahrung des guten Rechtes von Wien mit leeren Händen, mit der Versicherung der Unmöglichkeit einer Verständigung zurücgekehrt wäre, hätte eine begeisterte Nation, ein hoffnungsstarkes Volk mit Jubel empfangen. Der Tipa, welcher für das selbstständige Zollterritorium, für die unabhängige Nationalbank eingetreten wäre, hätte kühn sagen können: in meinem Lager ist Ungarn. Der Tipa aber, der den jetzigen Ausgleich geschlossen, wird umsonst in das Land rufen. Seine Stimme wird ver­­halten, wie die Stimme des Rufenden in der Wüste. Die Wiener Conferenzen haben schreilig geendet. Wir haben ein zweites Mohacs erlebt. Zerreißt Eure Gewänder!: und streitet Asche auf Euer Haupt! Ihr Völker Ungarns! Es ist vollendet. Du aber, Geist des großen Horn, wenn es Dir ver­­gönnt ist, von Deinem Himmel herabzuschauen auf dieses Volk des Jammers, weihe ihm eine Thräne ! Zur Firmaprotokollirung. 325/1. 1876. Kundmachung. Uebers. Im Nachauge zu unseren, in Bezug auf die Firma­­protokollirung erlassenen Kundmachungen sehen wir uns veran­­laßt, zur Aufklärung des Handel und Gewerbe treibenden Publikums Folgendes bekannt zu geben : Wir haben in den ersten Monaten dieses Jahres bei dem kön. Ministerium für Aderbau, Handel und Gewerbe angefragt, wie der 8, 5 des neuen Handelsgesetes, resp. die auf die Protokollirungspflicht der Gewerb­­treibenden bezüglichen Bestimmungen desselben zu inter­­pretiren seien ? In dem betreffenden Vortrage enthielten wir unsere hierauf bezügliche Meinung und gaben der Ansicht Ausdruck,­­ die die Protokollirungspflicht betreffenden­­ Bestimmungen des Gesetzes welche seien nur auf diejenigen Gewerbtreibenden anzuwenden, auf Vorrath und größere Bestellungen arbeiten, oder ein offenes Geschäft befigen. Das kön. Ministerium hat nun mit Erlaß vom Aa Ser 3. 8443, den Vortrag der gefertigten Kammer dahin erledigt, daß es die Auffassung der Kammer Als vollkommen richtig bee­n­zeichnet und derselben anheimstellt, von Fall zu Fall ihre Wohl­meinung im Sinne ihrer Auffassung abzugeben. Wir fordern daher die Herren Gewerbtreibenden auf, sich mit ihren diesbezüglichen Anfragen rechtzeitig an uns wenden zu wollen, damit ihnen durch Außerachtlasfung des für die Protokollirung gesetzlich festgestellten Präckusivtermines nicht etwa materieller Schaden erwachfe. Die im Gesetze festgestellte Ordnungsstrafe bis zur Höhe von 500 fl. ist so hoch bemessen, daß wir die Gewerb­­treibenden unseres Bezirkes nach Möglichkeit vor derselben bes wahren möchten, Kascau den 5. Mai 1876. Die Handels- und Gewerbekammer für den Kaschauer District. Der Kammersecretär: Der Kammerpräsident : Eugen Deil m. p. Alexander Novelly m. p. 3. Mai Im Interesse der Buchführungspflichtigen. 326/1, 1876. Kundmachung. Ueberl. Das neue Handelsgefeg verpflichtet alle Handel­ und Gewerbtreibenden, welche gehalten sind, ihre Firma protokolliren zu lassen, kaufmännische Bücher anzulegen und dieselben so zu­­ führen, daß aus denselben jederzeit der Stand des Geschäftes entnommen werden könne. Um denjenigen Herren Handel- und Gewerbetreibenden, welche mit den Grundlagen kaufmännischer Buchung nicht hin­­reichend vertraut sind, um ihre neu anzulegenden kaufmännischen Bücher den Anforderungen der Handelswissenschaft und des Gesetzes entsprechend führen zu können, in dieser Hinsicht ge­­fällig zu sein, haben wir einen Fachmann ausfindig gemacht, dessen Aufgabe es sein wird, den betreffenden Herren die nöthige Anleitung zu geben, sie in der Buchung zu unterweisen, resp. ihre Bücher anzulegen und sie mit Allem vertraut zu machen, was in dieser Hinsicht wissenswerth ist. Diejenigen Herren Handel - und Gewerbetreibenden , welche die Thätigkeit des erwähnten Fac­hmannes gegen ein mäßiges, an diesen zu entrichtendes Honorar in Anspruch zu nehmen wü­rchen, wollen ihre bezügliche Willensmeinung dem Secretär der Kammer mittheilen, welcher das nöthige veran­­lassen wird. Kascau den 5. Mai 1876. Die Handels- und Gewerbekammer für den Kaschauer District. Der Kammersecretär: Der Kammerpräsident: Eugen Deil m. p. Alexander Novelly m. p. ve Borkenfäfer in Zipfen. 8... MW *). Am 5. April 1. 3. wurde im Comitathaus­­saale zu Leutschau unter dem Präsidium des ersten Vice­­gespans, Korpona, eine Sikßung durch sachkundige und practische Forstleute abgehalten, in welcher die Mittel berathen wurden, welche je früher zur Anwendung kommen müssen, wenn der forstschädliche Borkenkäfer bei Zeiten noch vertilgt werden soll, dessen häufiges Vorkommen manche Waldungen geradezu mit Vernichtung bedroht. Die einberufenen Fachmänner kamen nach manchem ein­­schlägigen Gedankenaustausche schließlich in folgendem Beschlusse überein: Es seien mehrere Commissionen zu erwählen, welche in den bedrohten Gegenden zu erscheinen und zugleich zu con­stativen haben werden, in welcher Ausdehnung der Käfer vor­­komme, welcher auch bei Verantwortung der Commissionsmit­­glieder durch alle anwendbaren und bewährten Mittel sogleich zu vertilgen sein wird. Die Commission, welche Zschar, Javorina, Ober und Unter-Frankova, Opturna und andere Orte in Augenschein zu nehmen hatte, fand in den Waldungen der erstgenannten Ortschaften den Borkenkäfer nur in geringer Ausdehnung und vereinzelten Stellen vor, der bei gewissen­­hafter und rationeller Vertilgungsarbeit auch leicht vernichtet werden kann. Anders verhält es sich schon in Opturna. In den Wäldern dieser Gemeinde wurden die vom Borken­­käfer getödteten Bäume nach Tausenden gezählt, nur größer ist die Anzahl der bereits angegriffenen Stämme, die bereits zu kränkeln beginnen, und deren Laub sein frisches Grün bereits verloren hat und­ in röthlicher Farbe zu erscheinen anfängt. Hier erregt das verheerende Insect schon die größte Besorgniß, die noch begründeter wird durch den bedauernswerthen Umstand, daß die Waldcomplexe zum großen Theil unter einer unratio­­nellen Bewirthsc­haftung schon an und für sich leiden. Es war für Optur­a, und da sich der Käfer auch in angrenzende Waldungen rasch verbreitet, auch für die Nachbargemeinden gewiß die höchste Zeit, daß die Vertilgung des oft genannten Insectes energisch in Angriff genommen wurde und hoffentlich aus glückli< zu Ende geführt werden wird. Noch viel bedenklicher als in Opturna, wird der Fichten-Borkenkäfer in der Bukovina, in den Waldungen des Herrn von Eichborn, Besitzer von Zakopane, welche an den Javoringaer Hotter grenzen. In diesen Waldtheilen, die doch unter forstkundiger Leitung stehen, hat der Borkenkäfer kaum glaubliche Verhee­­rungen bereits angerichtet, die moch verderblicher zu werden drohen, da sich dort noch keine Hand zu rühren scheint zur Schadlosmachung des kleinen, aber gefährlichen Waldfrevlers. Ein Waldcomplex von 5—600 Jochen ist bereits gänzlich abgestorben, auf einem anderen von 7­­ 800 Jochen, sind die Fichten bereits angegriffen und werden bei günstiger Witterung die Käfer sich derart vermehren, daß sie für die ganze Wald­­gegend nicht nur mit Gefahr, sondern mit Vernichtung gleichbedeutend werden können. Wir dürften hier eine böhmische Walddevastation durch den Borkenkäfer, in zweiter Auflage sehr leicht erleben, um so leichter, weil sie die Wirksamkeit der Zipser-Comitats-Commissionen auf die Eichdornschen Waldungen, die bereits in Galizien liegen, nicht mehr erstreben kann. Wenn zu den Devastationen der Waldungen durch Leicht­­sinn oder Unkenntniß der Menschen, nun au­ch, die Vers­wüstungen der Borkenkäfer hinzukommen sollen, dann dürfte für manche Gegenden Zipfens das projectirte Forstgeseß kaum mehr nothwendig sein, da hier bald keine Forste sein werden. Es thut wirklich Noth, daß nicht nur das Zipser Co­­mitat, sondern auch die benachbarten Municipien, die Sache Ernst nehmen und der Borkenkäfer-Plage energisch begegnen. *). Diese Mittheilung verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Försters und Co­mmissionsmitgliedes Rudolf Haas.

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