Neuer Weg, 1988. április (40. évfolyam, 12079-12104. szám)

1988-04-01 / 12079. szám

* NEUER WEG / 1. April 1988 Die Arbeiten der Tagung der Grossen Nationalversammlung (Fortsetzung von Seite 2) Erhöhung der Einkommen der Werktätigen sichern, die die Exportproduktion erstellen, und zwar durch die Erhöhung des Retribu­­tions'fonds und durch die Gewährung auf diese Weise von zusätzlichen Anreizen für das gesamte Personal, das an der Realisierung der Exportproduktion und des Exports be­teiligt ist, was erneut die Fürsorge unserer Partei für die Werktätigen und für die He­bung ihres Lebensstands beweist. Diese Erhöhung wird umso bedeutender j »ein, je mehr das Volumen der Exportpre­is duktion und deren Anteil an der Gesamt­­*! heit der in jedem Betrieb realisierten Pro­duktion wächst. Um dieser Stimuli in vollem Umfang teil­haftig zu werden, sind die Wirtschaftsein­heiten, die Kollektive von Werktätigen ver­pflichtet. alle Massnahmen zu ergreifen für die gute Organisierung der Exportproduk­tion und für die restlose und fristgemässe Erfüllung des Exportplans und der Export­verträge, Erzeugnisse auf einem hohen Qua­litätsstands zu erstellen, mit hohen techni­schen und Funktionsparametern mit gerin­gem Material- und Energieverbrauch. Er­zeugnisse, die in jeder Hinsicht wettbewerbs­fähig mit den besten in der Welt herge­stellten Erzeugnissen sind. Werte Genossen Abgeordnete! Im Hinblick auf die stärkere Stimulierung des werktätigen Personals, das an der Rea­lisierung der Exportproduktion und des Ex­ports beteiligt ist. sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Industriebetriebe und Indu­striezentralen. die Exportproduktion erstel­len, einen erhöhten Retributionsfonds haben entsprechend der Produktion mit dieser Be­stimmung und je nach der Beziehung. In jedem Industriebetrieb und jeder Indu­striezentrale, für die durch den Plan Produk­tionsaufgaben für den Export festgelegt sind, bildet den zusätzlichen Retributionsfonds für die Stimulierung des Exports je nach der Beziehung differenziert: 10 Prozent des ge­planten Retributionsfonds entsprechend der Warenproduktion für den Export aufgrund der Beziehung konvertierbare Währung und 6 Prozent des geplanten Retributionsfonds entsprechend der Warenproduktion für den Export aufgrund der Beziehung Clearing so­zialistische Länder. Der zusätzliche Retributionsfonds für die Stimulierung des Exports soll in direktem Verhältnis zum Grad der Erfüllung des Pro­duktionsplans für den Export nach jeder Be­ziehung separat gewährt werden. Es ist festzuhalten, dass durch den zusätz­lichen Retributionsfonds, der für Industrie­betriebe und Industriezentralen festgelegt wird, das gesamte Personal stimuliert wer­den soll — Arbeiter, Meister, Ingenieure, Techniker und andere Kategorien von Perso­nal aus den Abteilungen, Werkstätten und an­deren Abschnitten der Produktion, ein­schliesslich jenes aus der Leitung des In­dustriebetriebs oder der Industriezentrale —. das zur Realisierung de» Exportproduktion und des Exports beigetragen hat. Diese Stimülierungsmassnahmen sollen auch in Industriebetrieben und Industrie­zentralen angewandt werden, für die durch den Plan Aufgaben zur Lieferung von Roh­stoffen, Werkstoffen. Bestandteilen und Bau­gruppen festgelegt sind, die bei der für den Export bestimmten Produktion anderer Be­triebe verwendet werden, so dass auf der gesamten Linie eine erhöhte Mitinteressiert­heit an der fristgemässen Ausführung unter je besseren Bedingungen all dessen gesichert wird, was für die Realisierung der Export­produktion und des Exports notwendig ist. Die Summen, die Stimuli für die Export­produktion darstellen, sollen getrennt von der Retribution gewährt werden, die auf­grund des Globalakkords entrichtet wurden, wie auch getrennt von den anderen vom Ge­setz festgelegten Retributionsrechten. Beim zusätzlichen Retributionsfonds für die Stimulierung der Exportproduktion und des Exports werden auch keine Steuern für den Retributionsfonds und kein Beitrag für die staatlichen Sozialversicherungen erhoben. Durch die Anwendung der Massnahmen, die in dem zur Erörterung vorgelegten Ge­setzentwurf enthalten sind, werden — wie es der Generalsekretär der Partei, Genosse Nicolae Ceauşescu, auf dem Plenum des Zentralkomitees unterstrichen hat — sowohl die Mitinteressiertheit als auch eine ein­fachere und jedem verständliche Form der Stimulierung der Werktätigen gesichert, die die Exportproduktion und den Export rea­lisieren. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die neuen Stimulierungsmassnahmen in diesem Jahr ab 15. April versuchsweise angewandt werden. Die Schlussfolgerungen aus der versuchs­weisen Anwendung werden der Grossen Na­tionalversammlung bis Ende dieses Jahres zur Erörterung vorgelegt werden. Ich äussere die Überzeugung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Massnahmen zur starken Stimulierung aller Kollektive von Werktätigen führen werden, damit sie die Planaufgaben und alle Exportverträge fristgemäss bewältigen, damit sie Erzeug­nisse auf einem hohen Qualitätsstand erstel­len, die die Erhöhung der Beteiligung Ru­mäniens an der internationalen Arbeitstei­lung. eine bessere Nutzung der Arbeit und der Kreativität unseres Volkes gewährlei­sten. Aus den obengenannten Gründen bitte ich Sie. werte Genossen Abgeordnete, dem Ge­setzentwurf in der vorgelegten Farm Geset­zeskraft zu verleihen. eignet sind, das Interesse der Wirtschafts­einheiten an einer vorbildlichen Erfüllung der Planaufgaben, an der Senkung der Pro­duktionskosten, der Steigerung der Effekti­vität und Rentabilität der Produktion, der konsequenten Anwendung und unablässigen Vervollkommnung der ökonomisch-finan­ziellen Hebel zu erhöhen. Die Kommissionen verweisen desgleichen auf die grosse mobilisatorische Kraft der Re­gelungen, die dazu bestimmt sind, den Wirt­schaftseinheiten einen Stimulus für die voll­ständige und fristgerechte Verwirklichung der Exportproduktion und der Exporte zu bieten, für die Erstellung von Erzeugnissen, die einen hohen Qualitätsstand auf weisen und auf den Aussenmärkten wettbewerbs­fähig sind und für eine wachsende Teilnah­me Rumäniens am weltweiten Wirtschafts­kreislauf sowie die höhere Verwertung der Arbeit und der Kreativität des rumänischen Volkes. Die Kommissionen vertreten desgleichen die Ansicht, dass die Bestimmungen des Entwurfs des Gesetzes über den Abschluss und die "Einhaltung der Wirtschaftsverträge Voraussetzungen schaffen für eine ausge­prägtere Wahrnehmung der Erfordernisse ei­ner modernen und effektiven Leitung der Wirtschaft, die .auf die Festigung der Árbei­­terselbstleitung, der Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung, auf die Erhöhung der Rolle der Kollektive der Werktätigen bei der Festigung und Entwicklung"' des sozialisti­schen Eigentums, der Ordnung und Disziplin aufgebaut ist. Sie sprechen dem Wirtschafts­vertrag die Rolle eines Hauptinstruments für die Regelung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Einheiten zu. im Hinblick auf eine fristgerechte und einwandfreie Ver­wirklichung der Planbestimmungen, sowohl was die Produktion für den internen Bedarf wie auch was die Exportproduktion anbe­langt. Die weitgespannten Befugnisse und Ver­antwortlichkeiten. die in diesem Gesetzent­wurf den Betrieben, Zentralen, Wirtschafts­ministerien und anderen zentralen und ört­lichen Organen zugebilligt und auferlegt werden, werden zu wachsenden Bemühungen und grösserer Verantwortlichkeit derselben für eine strenge Einhaltung sowohl seiteps der Lieferanten wie auch seitens der Bedarfs­träger der vertraglich eingegangenen Ver­pflichtungen und schliesslich auch für den effektiven Gang des materiell-technischen Versorgungsmechanismus führen. All das wird sich günstig auf eine mengen- und güte­­massig vorbildliche Erfüllung der Planauf­gaben auswirken. In der Überzeugung, dass die Anwendung der Bestimmungen, die in den Regelungen enthalten sind, die Ihnen zur Erörterung vorliegen, beitragen werden zur Erfüllung wichtiger stimulierender Funktionen in der Volkswirtschaft, zur Festigung der Arbeiter­selbstleitung, der ökonomisch-finanziellen Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung ei­ner jeden • sozialistischen Einheit, befürwor­ten die ständigen Fachkommissionen der Grossen Nationalversammlung einmütig dis Gesetzentwürfe und schlagen ihre Billigung in der vorliegenden Form vor. Darlegung zum Entwurf des Gesetzes über den Abschluss und die Einhaltung der Wirtschaftsverträge Lieber und sehr geehrter Genosse Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Präsident der So­zialistischen Republik Rumänien! Sehr geehrte Genossin Elena Ceauşescu! Werte Genossinnen und Genossen Abge­ordnete1 Gestatten Sie mir, der Grossen National­versammlung im Auftrag des Ministerrats den Entwurf des Gesetzes über den Ab­schluss und die Einhaltung der Wirtschafts­verträge zur Erörterung und Billigung zu unterbreiten. Auf Initiative und mit dem unmittelba­ren. entscheidenden Beitrag des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Par­tei. Präsident der Republik, ausgearbeitet, widerspiegelt der Gesetzentwurf das zutiefst schöpferische Denken und das stete Anlie­gen für die Festlegung — im Sinne einer hohen revolutionären Genauigkeit — von neuen Massnahmen, die die Förderung der Intensiven Entwicklungsfaktoren und die Nut­zung der materiellen und Geldmittel mit er­höhter Effizienz sichern sollen, die Vergrö­­sserung des Nationalvermögens, die Hebung — auf dieser Grundlage — des Wohlstands des ganzen Volkes, das höchste Ziel der Politik unserer Partei und unseres Staates. Im Einklang mit den strategischen Optio­nen unserer Partei zur Förderung der qua­litativen Seiten in der sozial-ökonomischen Entwicklung des Landes, zu deren Ausar­beitung und Verwirklichung ein entscheiden­der Beitrag unserem lieben und werten Füh­rer, Genosse Nicolae Ceauşescu, zukommt, regelt der Gesetzentwurf in einem neuen Geist die Vertragsbeziehungen im Zusam­menhang mit der Verwirklichung der Plan­aufgaben und der Festigung der kollektiven kMnd persönlichen Verantwortlichkeit bei der ^Einhaltung der Wirtschaftsdisziplin. Bei der Regelung dieser Beziehungen grün­det sich der Gesetzentwurf auf die Prinzi­pien der Selbstleitung, Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung zum Zwecke der Festi­gung der Verantwortlichkeit der Kollektive der Werktätigen und der kollektiven Lei­tungsorgane, der Entwicklung des staatli­chen und genossenschaftlichen sozialistischen Eigentums, die Gründung der Wirtschafts­beziehungen auf Normen und Normative, die technisch und technologisch begründet sind, die Verringerung der Versorgungs- und Absatzfristen, die Schaffung eines Klimas von Ordnung und Disziplin in jeder Einheit, in der gesamten Wirtschaft, die Entfaltung der ganzen. Tätigkeit im Hinblick auf die Verwirklichung der Bestimmungen des Ein­heitlichen Landesplans der sozial-ökonomi­schen Entwicklung des Landes mit erhöhter Effektivität. unterbreitet von Genossen Ion Dincă Erster Stellvertretender Premierminister der Regierung Von diesen Prinzipien ausgehend wurde im Entwurf des Gesetzes die verpflichtende vertragsmässige Erfassung der Inlandspro­duktion aufgrund der durch das Dekret des Staatsrates gebilligten Kennwerte vorgesehen, und zwar bis zum 1. Oktober, der dem Be­ginn der Durchführung des Jahresolans vor­angeht. Gleichzeitig wurde der verpflichtende Ab­schluss der Aussenverträge vorgesehen, so dass zum Zeitpunkt der Billigung des Lan­desplans seine Bestimmungen betreffend die Exportproduktion und die Aktionen der in­ternationalen Wirtschaftskooperätion durch Verträge begründet sind, die den sicheren Absatz der Produktion und die technisch­materielle Versorgung gewährleisten. In demseben Sinne enthält der Entwurf des Gesetzes Regelungen über die Entfaltung der Wirtschaftsbeziehungen betreffend die Lieferung der Erzeugnisse, die Durchfüh­rung der Arbeiten oder Dienstleistungen al­lein auf Vertragsbasis, die Gewährleistung der Zahlungen, die verpflichtende Eingliede­rung in die Normativbestände durch jede Einheit, das Verbot der Herstellung von Er­zeugnissen, für die es keinen gesicherten Absatz auf dem Innen- oder Aussenmarkt gibt, die Verantwortlichkeit der Seiten für die Lieferung der Erzeugnisse in den fest­gelegten Mengen und der festgelegten Qua­lität. sowie für die Einhaltung der anderen durch den Vertrag übernommenen Verpflich­tungen. Insbesondere regelt der Entwurf des Ge­setzes den Liefervertrag, wobei die entschei­dende Rolle der Beziehungen zwischen den sozialistischen Einheiten berücksichtigt wird, die aufgrund dieses Vertrags entstehen, bei der Gewährleistung der technisch-materiel­len Versorgung. In diesem Sinne sind die Klauseln des Liefervertrags vorgesehen, einschliesslich betreffend die Sicherstellung der technischen Dokumentation und die Be­stellungen für die Lieferung von Maschinen, Anlagen und Installationen mit einem län­geren Fabrikationszyklus. Für Anlagen, Ausrüstungen, Installationen und andere komplexe Lieferungen, bei deren Herstellung mehrere Einheiten koope­rieren. wurde die Regel aufgestellt, dass der Abnehmer einen einzigen Vertrag mit dem Hauptlieferanten abschliesst, und dass dieser seinerseits Kooperationsverträge mit den spezialisierten Einheiten schliesst, im Einklang mit den Klauseln des Vertrages, der zwischen dem Hauptlieferanten und dem Endabnehmer abgeschlossen wurde. Im Bereich der Aussenhandelstätigkeit legt der Entwurf des Gesetzes das Prinzip fest, demzufolge die Aussenverträge die Nutzung der Vorteile der Teilnahme Rumä­niens an der internationalen Arbeitsteilung gewährleisten müssen, die Ausweitung der Austausche mit dem Ausland und der Wirt­schaftskooperation in der Produktion, die Begründung und Verwirklichung des Au­­ssenhandelsplans unter Bedingungen der steten Steigerung des technischen Potentials unseres Landes. Werte GenossenI Im Hinblick auf die Erhöhung der kollek­tiven und persönlichen Verantwortung wird im Entwurf des Gesetzes vorgesehen, dass in jeder Wirtschaftseinheit die Mitglieder des Exekutivbüros des Rates der Werktäti­gen für die Festlegung der Massnahmen ver­antworten, die für die gute Entfaltung der vertraglichen Beziehungen und die Gewähr­leistung der Durchführung der abgeschlos­senen Verträge notwendig sind. Erhöhte Verantwortlichkeit kommt auch den Wirt­schaftsministerien, den Kreisvolksräten und dem Volksrat des Munizipiums Bukarest zu, den Zentralen, dem Staatskomitee für Planung, dem Ministerium für Technisch- Materielle Versorgung und Bewirtschaftung der Anlagenfonds sowie dem Finanzministe­rium. die die Pflicht haben, ständig die Art und Weise zu verfolgen, wie die Verträge durch die sozialistischen Einheiten abge­schlossen und durchgeführt werden. Werte Abgeordnete! Als Ausdruck des zutiefst demokratischen Charakters unserer sozialistischen Gesell­schaftsordnung wurde der Entwurf des Ge­setzes der Erörterung der kollektiven Lei­tungsorgane der Grossbetriebe, Zentralen und Ministerien unterbreitet und aufgrund der bei dieser Gelegenheit gemachten Vor­schläge verbessert. Indem ich meine Überzeugung zum Aus­druck bringe, dass der neue Normativakt zur Vervollkommnung der Vertragsbeziehun­gen im Einklang mit den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen der Volkswirtschaft beitragen wird, zur Steigerung der Verant­wortlichkeit der Werktätigen für die gute Entfaltung der Wirtschaftstätigkeit, ersuche ich Sie, werte Abgeordnete, für die Billi­gung durch die Grosse Nationalversamm­lung des Entwurfs des Gesetzes über den Abschluss und die Einhaltung der Wirt­schaftsverträge zu stimmen. Bericht der ständigen Kommissionen zu den Entwürfen des Gesetzes über die Vervollkommnung des Wirtschafts- und Finanzmechanismus durch > Verbesserung des Systems der Preisbildung, des Gesetzes über die Vervollkommnung des Retributionssystems zur Stimulierung der Exportproduktion und des Exports und des Gesetzes über den Abschluss und die Einhaltung der Wirtschaftsverträge Sehr geehrter Genosse Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kommu­nistischen Partei, Präsident der Sozialisti­schen Republik Rumänien! und liebe Genossin Elena Sehr geehrte Ceauşescu! Werte Genossinnen Abgeordnete und.wer- I te Genossen Abgeordnete! Die ständigen Fachkommissionen der Gro­ssen Nationalversammlung, die den Entwurf des Gesetzes über die Vervollkommnung des Wirtschafts- und Finanzmechanismus durch die Verbesserung des Systems der Preisbil­dung. den Entwurf des Gesetzes über die Vervollkommnung des Retributionssystems sur Stimmung der Exportproduktion und des Exports und den Entwurf des Ge­setzes über den Abschluss und die Einhal­tung der Wirtschaftsverträge geprüft und unterbreitet von Genossin Elena Pugna Stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Industrie und ökonomisch-finanzielle Tätigkeit erörtert haben, stellen fest, dass diese Re­gelungen das ständige Bemühen der Partei­­und Staatsführung, des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Partei, Prä­sident der Republik, persönlich, für einen optimalen, von höchster Effektivität gekenn­zeichneten Gang des ökonomisch-finanziel­len Mechanismus, des gesamten Systems der Arbeiterselbstleitung. Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung widerspiegeln. Die der Erörterung unterbreiteten Gesetz­entwürfe sind ein Ergebnis des wissenschaft­lichen und erneuernden Denkens des Gene­ralsekretärs ’ der Partei und Präsidenten der Sozialistischen Republik Rumänien. Genosse Nicolae Ceauşescu. auf dessen Initiative und unter dessen unmittelbarer Anleitung sie erarbeitet worden sind, werden den Geset­zesrahmen mit den Erfordernissen und An­sprüchen einer intensiven Entwicklung der Volkswirtschaft in Einklang bringen, um den strategischen Zielsetzungen entsprechen zu können, die der XIII. Parteitag und die Landeskonferenz der Partei festgelegt ha­ben. Die Kommissionen sind der Ansicht, dass die Bestimmungen betreffend die Verbesse­rung des Systems der Preisbildung dazu ge- Seite 3 Der Bericht über den Stand der Straftaten im Jahre 1987, die Schlussfolgerungen, die sich aus der Anwendung der Dekrete für die Amnestie einiger Straftaten und für die Verringerung einiger Strafen ergeben, wie auch über die Tätigkeit der Schiedskommissionen Sehr geehrter Genosse Nicolae Ceauşescu! Sehr geehrte und liebe Genossin Elena Ceauşescu!" Werte Genossen! Die Organe des Innenministeriums, der Justiz und der Staatsanwaltschaft haben im Geiste der Parteibeschlüsse, der Landesge­setze, der Weisungen und Richtlinien des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Präsident der Sozialistischen Republik Ru­mänien, gehandelt und haben mit Unter­stützung der Organe der revolutionären Ar­beiterdemokratie eine intensive Tätigkeit entfaltet zur Vorbeugung, Bekämpfung und steten Verringerung der Straftaten, insbeson­dere jener, die das Nationalvermögen, die Güter der Personen schädigen, die die öffent­liche Ordnung und Ruhe oder die veran­kerte Rechtsordnung verletzen. Das gesamte System unserer Gesetzgebung, das nach dem IX. Parteitag auf Initiative und mit dem bestimmenden Beitrag des Ge­neralsekretärs der Partei, Präsident der So­zialistischen Republik Rumänien, ausgear­beitet worden ist, hat durch den originären Charakter der Regelungen, die organisch und harmonisch konzipiert sind, einen zutiefst humanen und demokratischen Charakter, der in seiner Art einzig ist; es gründet sich auf die immer breitere Teilnahme der Werktäti­gen an der Ausübung der Justiz und sichert in höchstem Grad die entschiedene Ver­teidigung der wunderbaren revolutionären Errungeschaften unseres Volkes. Aufgrund des Ideologischen Programms der Partei, der umfassenden politisch-erzieheri­schen Tätigkeit sind die Gerichtsorgane in Zusammenarbeit mit den Erziehungsfaktoren dafür eingetreten, dass alle Werktätigen den Inhalt und die sozial-politische Bedeutung der Landesgesetze kennen, für die immer weitgehendere Heranziehung der Öffentlich­keit zur Schaffung eines Klimas der perfek­ten Ordnung und Gesetzlichkeit, in voller Übereinstimmung mit den Interessen unserer sozialistischen Gesellschaft, wobei gleichzei­tig die Anwendung der zutiefst wissenschaft­lichen These gesichert wurde, die der Gene­ralsekretär der Partei erarbeitet hat, derzu­­folge das wichtigste Anliegen die Arbeit zur Vorbeugung von Straftaten sein muss. Die Hebung der politisch-erzieherischen Arbeit auf einen höheren Qualitätsstand, das Anwachsen und die immer stärkere Behaup­tung des sozialistischen, revolutionären Be­wusstseins aller Werktätigen, wie auch die vorbeugenden Aktionen, die die Staatsorgane zusammen mit den Körperschaften der revo­lutionären Arbeiterdemokratie entfalteten, haben zur beträchtlichen Verringerung der Straftaten beigetragen. Auf diese Weise ist die Zahl der Strafta­ten, die im Jahre 1987 im Vergleich zu 1986 verübt und von den Gerichtsorganen festge­stellt worden sind, um 33 Prozent zurückge­gangen, davon waren die Straftaten, durch die gesellschaftliches Eigentum geschädigt wurde, um 25 Prozent geringer, die Strafta­ten gegen persönliches Eigentum um 27,5 Pro­zent und die Straftaten durch Gewaltanwen­dung um 28 Prozent. Ein bedeutsamerer Rückgang der Strafta­ten wurde im Zeitabschnitt 15. September 1987 — 15. März 1988 festgestellt, als ihre Zahl um 59,2 Prozent gefallen ist, und zwar die - Zahl der Gewalthandlungen um 81 Prozent, jene der Verletzung der öffentlichen Ord­nung und Ruhe um 73 Prozent, jene, die das gesellschaftliche Eigentum und das persön­liche Eigentum betreffen, um 50 bzw. 54 Prozent. In der Zeitspanne, auf die sich der Bericht bezieht, haben die Gerichtsorgane besonderes Gewicht auf die Umerziehung am Arbeits­platz im Falle jener gelegt, die die Landes­gesetze verletzten. Diese besonders effiziente Massnahme hat zur Erhöhung der Rolle der Kollektive von Werktätigen bei der Über­wachung, Umerziehung und positiven Beeinflussung jener Personen geführt, die zur Verbüssung der Strafen durch Arbeit verurteilt worden waren. Gleichzeitig wurde den Massnahmen zur gesellschaftlichen Beeinflussung jener Per­sonen grössere Aufmerksamkeit geschenkt, die Rechtsverletzungen mit einem geringeren unterbreitet von Genossin Maria Bobu Justizminister Grad sozialer Gefährdung begangen haben, so dass die Staatsorgane im Einklang mit dem Gesetz die Meinung vertraten, dass keine gerichtliche Verurteilung erforderlich ist. Auf diese Weise ist die Zahl jener um 56 Prozent gewachsen, die aufgrund der begangenen Rechtsverletzungen in den Ar­beitskollektiven, denen sie angehörten, zur Diskussion gestellt worden sind, und die Zahl jener Personen, die den Werktätigen, den Ünterrichtseinheiten und der Familie anvertraut wurden, um 63 Prozent. Die Gerichtsorgane bekundeten erhöhte Aufmerksamkeit auch bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, die sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Minderjährigen beziehen, die aus Initiative und mit dem bestimmenden Beitrag des Genossen Nicolae Ceauşescu, Präsident der Sozialistischen Republik Rumänien, aus­gearbeitet worden sind; diese stellen ein System von Massnahmen, insbesondere mit vorbeugendem und erzieherischem Charakter dar, das in keiner anderen Strafgesetzgebung vorkommt, es wird, wie übrigens unsere gesamte Gesetzgebung, vom Prinzip des so­zialistischen Humanismus, von der Fürsorge und dem besonderen Anliegen gekennzeich­net, alle Bemühungen auf erzieherische Mass­nahmen zu konzentrieren, die auf die Er­ziehung des Menschen für die Arbeit und das Leben ausgerichtet sind. Ein beredter Ausdruck der revolutionären Arbeiterdemokratie unseres Landes, des Anwachsens der Rolle der öffentlichen Meinung im gesellschaftlichen Leben sind die Schiedskommissionen, die durch das Gesetz als gesellschaftliche Organe der Beeinflussung und Rechtsprechung einge­führt worden sind, durch die die Beteiligung der breiten Massen an der Verwirklichung der Gesetzlichkeit und der sozialistischen Erziehung der Bürger im Geiste der Förde­rung einer korrekten Einstellung zur Arbeit, der Festigung und Entwicklung des gesell­schaftlichen Eigentums wie auch eines vor­bildlichen Verhaltens in der Gesellschaft realisiert wird. Es gibt annähernd 17 000 Schiedskommis­sionen in Betrieben, Institutionen, genossen­schaftlichen und gesellschaftlichen Organisa­tionen wie auch bei den Exekutivkomitees und Exekutiybüros der Volksräte, sie haben mehr als 150 000 gewählte Mitglieder aus den Reihen der Arbeiter, Bauern und Intel­lektuellen. Durch ihre Tätigkeit erbrachten sie einen bedeutenden Beitrag zur Erziehung der Werktätigen im Geiste der Achtung der Normen des gesellschaftlichen Zusammen­lebens, der Normen der sozialistischen Ethik und Rechtlichkeit. Durch die erteilten Rat­schläge ist es ihnen gelungen, in 34 Prozent der Streitfälle eine Aussöhnung herbeizu­führen und auf diese Weise die normalen Beziehungen des Zusammenlebens der Bürger wieder herzustellen. In anderen Fällen haben die Schiedskom­missionen Massnahmen der gesellschaftli­chen Beeinflussung angewandt und den Rückgang der Zahl von Diebstählen aus dem gesellschaftlichen Eigentum und von Ver­­stössen gegen die Normen des gesellschaft­lichen Zusammenlebens bewirkt. Sie haben auch zur Festigung der Arbeitsdisziplin und zum Schutz des sozialistischen Eigentums durch die Lösung der Fälle beigetragen, de­ren Gegenstand Schadenersatzzahlungen für die den Einheiten zugefügten Verlusten sind. ★ Der Humanismus, der unser ganzes sozia­les Leben kennzeichnet, hat einen besonders beredten Ausdruck gefunden in den Mass­nahmen des Straferlasses vom Oktober 1987 und vom Januar 1988, die auf Initiative und auf Vorschlag des Genossen" Nicolae Ceauşescu. Präsident der Sozialistischen Re­publik Rumänien, gefasst worden sind; diese haben einen bisher ungekannten juristischen Wert und einen hohen humanistischen Ge­halt. Deshalb wurden sie von der Öffent­lichkeit unseres Landes mit lebhafter Ge­nugtuung zur Kenntnis genommen und er­freuten sich eines breiten internationalen Echos. Abgesehen davon, dass diese zwei Dekrete einige Straftaten und Strafen am­nestiert und auf dem Wege der Begnadi­gung erlassen haben, sicherten sie effektiv Arbeitsplätze für alle freigelassenen Per­sonen, entsprechend ihrer Ausbildung. Die Gerichtsorgane erreichten mit Hilf« der Volksräte, der Kollektive von Werktä­tigen. in die die freigelassenen Personen ein­gruppiert wurden, durch erzieherisch-vor­beugende Massnahmen die Eingliederung ih­rer überwiegenden Mehrheit in das gesell­schaftliche Leben und nur ein unbedeuten­der Anteil — etwa 0.6 Prozent ■— hat neu« Straftaten verübt, worauf gesetzliche Mass­nahmen gegen sie ergriffen worden sind. Wir berichten, dass sich gegenwärtig in den Haftanstalten etwa 7500 Personen be­finden. Die Organe des Innenministeriums, der Ju­stiz und der Staatsanwaltschaft werden in engem Zusammenwirken mit den Körper­schaften der revolutionären Arbeiterdemo­kratie. mit ständiger Unterstützung der lo­kalen Parteiorgane weiterhin mit grösserer Entschiedenheit für die Vervollkommnung Vervielfältigung und erhöhte Wirksamkeit der Tätigkeit eintreten, die dazu bestimmt ist, dass alle Bürger die Landesgesetze ken­nen und einhalten. „In ihrer gesamten Tätigkeit werden di« Gerichtsorgane für die unbeirrt« Anwen­dung in der Praxis des Prinzips eintreten. das der Generalsekretär der Partei, Präsi­dent der Sozialistischen Republik Rumänien, formuliert hat, laut dem niemand ungerecht verurteilt werden soll, keinerlei Übergriffe oder Ungesetzlichkeiten zugelassen werden sollen, doch gleichzeitig niemand unbestraft bleibt, wenn er die Landesgesetze verletzt und auf diese Weise unsere sozialistische Ordnung schädigt. Im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit befindet sich das beharrliche und entschie­dene Anliegen um die Verteidigung der höch­sten Werte der sozialistischen Gesellschaft, der Unabhängigkeit und Souveränität unse­res teuren Vaterlandes, der Sozialistischen Republik Rumänien. Gleichzeitig werden wir dem Schutz und der Entwicklung des Na­tionalvermögens. der Sicherung der öffent­lichen Ordnung und Ruhe, eines Klimas der Einhaltung der Gesetzlichkeit erhöhte Auf­merksamkeit schenken. . Die Organe des Innenministeriums, der Justiz und der Staatsanwaltschaft bringen auch bei dieser Gelegenheit der hervorra­genden Persönlichkeit des Führers unserer Partei und unseres Staates, dem Initiator und Schöpfer des rumänischen soziali­stischen Rechts, eine glühende Ehrung dar, der den Geist der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit verkörpert, die unerschütter­liche Entschiedenheit bei der Verteidigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der fried­lichen Arbeit unseres Volkes zum Aufbau des Sozialismus, den unbeirrten Entschluss zur Gewährleistung der Freiheit und Würd« des Menschen. Gleichzeitig bringen wir eine herzliche Eh­rung Genossin Elena Ceauşescu dar, einer bedeutenden Kämpferin unserer Partei und unseres Staates, einem Gelehrten von brei­ter internationaler Anerkennung, für ihren entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Rolle der Wissenschaft, der Kultur und des Schulwesens, zum Werk der Erziehung der jungen Generation, aller Werktätigen unse­res Landes im Geiste des Ideologischen Pro­gramms der Partei. Stark aufgeboten von den Thesen und Richtlinien, die der XIII. Parteitag und die Landeskonferenz der Partei festgelegt haben, verpflichten sich die Mitarbeiter der Ge­richtsorgane vor der Grossen Nationalver­sammlung, vor Genossen Nicolae Ceauşescu, Präsident der Sozialistischen Republik Ru­mänien. feierlich, seinem hellen Beispiel der Arbeit und des Lebens zu folgen und mit Ergebenheit, und unter Einsatz all ihrer Kräfte sowie mit Entschiedenheit zu han­deln, um unter besten Bedingungen den hochverantwortlichen Auftrag zu erfüllen, den Partei und Volk ihnen anvertraut ha­ben. Bericht über die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes der Vermögenskontrolle Lieber und sehr geehrter Genosse Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Präsident der So­zialistischen Republik Rumänien! Sehr geehrte Genossin Elena Ceauşescu! Werte Genossen! Die grossartigen Verwirklichungen, -die in den Jahren des sozialistischen Aufbaus in unserem Land erzielt wurden, und insbeson­dere jene der Zeitspanne, die vom IX. Parteitag der Rumänischen Kommunistischen Partei eingeleitet wurde, als durch den einhelligen Willen der Kommunisten und der ganzen Nation an die Spitze der Ge­schicke des Landes Genosse Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Partei, Prä­sident der Sozialistischen Republik Rumänien, gewählt wurde, sind das Ergebnis eines um­fassenden Werkes der revolutionären Um­gestaltung der ganzen Gesellschaft und der Schaffung einer neuen Qualität der Arbeit und des materiellen und geistigen Lebens unseres Volkes. Die Erfüllung der gesellschaftlichen Ver­pflichtungen durch die überwältigende unterbreitet von Genossen Ion Radu Vorsitzender des Zentralrates für Arbeiterkontrolle der ökonomischen und Sozialen Tätigkeit Mehrheit der Bürger des Landes in einem hohen Verantwortungsgeist wurde zu einem wesentlichen Bestandteil dieser ruhmreichen Epoche, in der sich vollauf die Auffassung des Präsidenten des Landes, Genosse Nicolae Ceauşescu, durchsetzt, betreffend die unent­wegte Beachtung der Gesetze des Landes, die entschiedene Anwendung der Prinzipien der sozialistischen Ethik und Rechtlichkeit. Indem im Sinne dieser Erfordernisse, Weisungen und Orientierungen gehandelt wurde, hat sich infolge der erzieherischen Tätigkeit, die von den Staatsorganen ge­meinsam mit den Körperschaften der revo­. lutionären Arbeiterdemokratie für die Vor­beugung der Fälle von Übertretung der Gesetzesnormen entfaltet wurde, sowie für die Schaffung einer starken Massen­meinung gegenüber den Tendenzen der Be­reicherung und des Lebens ohne Arbeit da* Ausmass der Erscheinungen von Bereiche­rung auf unrechtlichem Wege verringert. Zur Schaffung unserer sozialistischen Ge­sellschaft. eine Gesellschaft der sozialen Gerechtigkeit, haben insbesonde die Mass­nahmen zur Vervollkommnung der Gesetz­gebung beigetragen, ein Ergebnis der In­itiative und des umfassenden revolutionären Denkens des Präsidenten des Landes, Ge­nosse Nicolae Ceauşescu. Dazu gehört auch das Gesetz betreffend die Vermögens­kontrolle. das im Jahr 1968 gebilligt wurde, ein politischer und gleichzeitig ein mora­lischer Akt. der sich als ein besonders wirksames Instrument zur Vorbeugung und Bekämpfung rückschrittlicher Einstellun­gen, der Bereicherung aufgrund der Arbeit anderer erwiesen hat: diese sind den Prin­zipien der Ethik und Rechtlichkeit fremd, (Fortsetzung auf Seite 4)

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