Pester Lloyd, März 1854 (Jahrgang 1, nr. 50-76)
1854-03-28 / nr. 73
1854.——Nro.73. Pränumeration: Für Pest-Ofen , in’s Haus gesandt: Ganzjährig 12 fl. Hali. 6 fl. Biertelj. 3 fl.,— Mit täglicher :Bestversendung : Ganzjährig 15 fl. Halbj. 7. fl. 30 fl. MBiertelj. Afl. Man pränumerirt: für Peft-Ofen im Expeditionsbureau des „DBefter Lloyd ;" außerhalb Pest-Ofen mittelst fransicter Briefe durch alle Beftämter. Einzelne Blätter an fr. CM. sind zu haben bei G. Kilian und im Medakstiong-Bureau : Dorothea-Gasse Nr. 12. im 2. Stod, Eisenbahn und Dampfschiffe Morg. 60, Wiener Börsen: Kurse, . . 217 — Dienstag den 28. März. Insertion : Der Raum der 5-spaltigen Petitzeile wird bei der ersten Infertion mit 3 Fr., bei den folgenden Infertionen mit 2 fr. berechnet. Inferate, aller Axt, werden im Grpeditiong- Bureau aufgenommen; für’s Ausland übernimmt Herr Karl Seibel, Buchhändler in Leipzig, die Inferate. Eypeditiond-Bureau: Dorvthea-Gaffe Nr. 12. im 2. Stod. Peter Körnerpreife, Prämumerations-Einladung auf den „Deiter Xloyd.“ Für Weit-Sien mit Zusendung ing Hans: Bom 1, Apri bis Ende SURE a aie .n.u250 id Dom 1. April bis Ende September . 2 2.06 9 1 . + Bom 1, April bis Ende Dezember . » 2 Mord: ancnur Mit Boltversendung: Bom 1. April bis Ende Sin . . . . Afı — EM. Bom 1. April bis Ende September . . . 7 fl. 30 fl. Dom 21. April bis Ende Dezember . . . 11 fl. 15 fl. KT Bei der großen Verbreitung des Blattes im In- und Auslande ist dasselbe auch für Inserate aller Art vorzüglich geeignet. Der Raum einer 5-spaltigen Poetitzeile wird bei der ersten Infertion mit 3 fr., bei den folgenden Infertionen mit 2 fr. berechnet. Provisorische Wannensensalen-Ordnung für das Königreich Ungarn, (Bertfeßung.) $. 16. Es ist Pflicht eines Senfalg jedes von ihm vermittelte zum Abschluß gebrachte Geschäft in seinem Journale vorzumerfen. S. 17. Jeder Sensal ist verpflichtet, sowohl das paraphirte Journal vorschrnftsmäßig, als auch nebst diesem ein Handbuch zu führen, in welchem er jedes ihm übertragene Geschäft und den erfolgten Abschluß desselben vor Medertragung in das Journal anzumerken hat. Bezüglich der Führung des Journales liegt ihm ob : a) In dasselbe jedes wirklich abgeschlossene Geschäft und zwar vergestalt und eigenhändig einzutragen , daß jedes Geschäft unter einer besonderen fortlaufenden Nummer mit Angabe des Tages, an welchem, der Bedingungen, unter welchen der Abfu erfolgte, so Wie mit Bezeichnung des Namens der Parteien und ihrer Birmaführer eingeschrieben werde, b) Iebe solche Eintragung deutlich und so zu bewersstelligen daß Einschaltungen oder Zufage unmöglich und Zweideutigkeiten vermieden werden, c) Es ist daher einem Sensalen nicht gestattet, in dem spumale Korrekturen, Nahrungen oder sonstige Abänderungen vorzunehmen, oder von fremder Hand etwas eintragen zu lassen. Wenn aber ein geschlossener Vertrag durch Einverständniß der Parteien geändert, aufgehoben oder aus was immer für einer Ursache als erloschen anerkannt wird, so hat der Senfat auf Begehren der Parteien diese neue Webereitts Eunft mit allen Umständen in sein Buch einzutragen. S. 18. Von dem Journale darf nur die Handelskammer, das Geriiht oder die Statthalterei, eine Partei aber nur bezüglich des sie betreffenden Geschäftes Einsicht nehmen. Darum hat jeder Senfal sein Journal auf solche Weise aufzubewahren, daß es nur ihm selbst zugänglich ist. $. 19. Jedes Journal muß, wenn es vollgeschrieben ist, versiegelt der politischen Gewerbsbehörde erster Instanz übergeben werden. $. 20. Cs liegt einem Waarenfenfale ob, über jedes durch ihn zu Stande gebrachte Geschäft einen Schlußzettel auszufertigen. Dieser muß alle auf das Geschäft sich beziehenden im Journale aufgeführten Daten, somit auch die Namen der Parteien bezeichnen , und die fortlaufende Zahl, unter welcher das Geschäft in dem Journale eingetragen ist, beziehen. — Dieser Schlußzettel muß längstens am nächsitfolgenden Tage, von Parteien oder ihren Bevollmächtigten eingehändigt werden. S. 21. Jeder Sensal ist verbunden bei Geschäften, welche nach Proben oder Muster geschlossen werden, die ihm übergebenen Proben oder Muster,, welche von Eeite beider Kontrahenten zu siegeln sind, unter gehöriger Bezeichnung derselben als Beweismittel zwischen den Parteien bis nach vertragsmäßiger Uebernahme der Waaren unverändert aufzubewahren, und bei dieser, wenn sie am Orte des Geschäftsabschlusses vorgenommen und seine Gegenwart verlangt wird, den Parteien vorzuweisen. $. 22. Wenn von einer Partei, welche einen Senfal als Vermittler gebraucht hat, Waaren übernommen werden , so ist der Senfal verpflichtet, auf Verlangen der Partei das von Uebergeber oder Uebernehmer verfaßte, vom ersteren mitgefertigte Verzeichniß dieser Maaren mit seiner Unterschrift zu bestätigen, nachdem er sich von der Nichtigkeit der im Verzeichnisse angegebenen Merkmale der Waaren überzeugt hat. §. 23. Ein Senfal darf sich nicht an einem solchen Geschäfte betheiligen, oder ein solches gar selbst führen, zu dessen ÜBermittlung er Kraft seines Amtes ermächtiget ist. Er darf daher auch nicht in einem Handlungshanse oder bei einer Babrifsunternehmung im Dienst stehen. 8.24. Ein Senfal darf Waarengeschäfte weder für sich , noch für solche Personen vermittelt, zur beren Dunften er seines persönlichen Verhältnisses zu denselben wegen, nicht als unbedenklicher Zeuge vor Gericht aussagen könnte. $.25. Es ist einem Sensalen untersagt, von dem Nien eines von ihm vermittelten Geschäftes Theil zu nehmen , oder für einen an einem solchen Geschäfte möglicher Weise entspringenden Verlust zu haften, oder endlich für ein von ihn ermitteltes Seihaft eine Gutstehung zu übernehmen. S. 26. Ein Sensat ist verpflichtet, jedes ihm übertragene Geschäft, so wie den Namen der Parteien geheim zu halten, und sie erst dan bekannt zu geben, wenn es die Partei gestattet, oder wenn es zur wirklichen Erfüllung des Geschäftes nothwendig ist. IV. Von den Rechten der Senfale, $. 27. Die Erfordernisse zur Rechtsgiftigkeit eines durch einen Senfalen abgeschlossenen Waarengeschäftes sind nach den allgemeinen privatrechtlichen Bestimmungen zu beurtheilen. $. 28. Ein Waarensenfal ist nur zur Vermittlung von Waarens geschäften, welche ihm anvertraut werden, berechtigt. Hat er von der Partei eine besondere Vollmacht erhalten, so entscheidet der Inhalt derselben über den Umfang seiner Befugnisse, §. 29. Jeder Sensat kann für jedes innerhalb der Grenzen seines Befugnisses vermittelte Geschäft eine bestimmte Gebühr (Sensorie) beziehen u. a. selbst dann , wenn er das Geschäft nur vermittelt hat, der Abschluß desselben aber von den Parteien selbst erfolgt ist, oder wenn das Geschäft, nachdem es rechtskräftig abgeschlossen ist,, wieder rücgängig geworden ist. Die Senfarie ist, falls hierüber keine besondere Uebereinkunft stattgefunden hat, von jedem Geschäfte, das die Summe von 5000 fl. nicht übersteigt, auf ein halbes Prozent festgelegt ; bei größeren Summen hat der Senfal nebst dem von den 5000 fl. ihm jedenfalls gebührenden halben Prozent , von jedem 100 , das die 5000 fl. übersteigt, noch auf ein Viertel Prozent Anspruch). Die Senfarie darf in seinem Falle größer sein, als gefeglich festgefestet. In streitigen Fällen wird über den Anspruch auf die Leifarie bei der Handels- und Gewerbekammer verhandelt, S. 30. Das von einem Senfalen geführte Journal, die von einem solchen ausgestellten Schlußzettel und unterschriebenen Effektenverzeichnisse, haben, insoferne sie nicht für den Senfal selbst, oder für Personen beweisen sollen, zu deren Dunsten er aus Ursache seines persönlichen Verhältnisses zu denselben vor Gericht nicht als unbedenklicher Zeuge aussagen könnte, volle Beweiskraft, §. 31. Die Waarenfensale können ohne geießlichen Grund und ohne vorläufiges von der kompetenten Behörde geschöpftes Grenntns nicht ihres Amtes entfeßt werden. (Schluß folgt.) Produktenhalle. In dieser Nubrit künnen alle verkäuflichen Landesprodukte gratis angezeigt werden.) In Pest, in der Zuderfabrik, 30 Blr. bester JZuderrübensamen und 75 Pb. M. Widen, In Bla, zwei Stunden von Öfen, 500 Pb. M Weizen und 300 96. M. Hirfe, Näheres beim Graf Sander’sen Güter-Inspeftorat vaselbst. . Angefonmene und abgegangene Schiffe, Ausladung in Bel. £ áf16 bei Gaif & Loridon, beladen in Baja für Adolf Delfi mit 2689 Pb.M. Halbfrucht, 10,500 M. Hafer, m Mitleős ders M. Kopaß, beladen in Körtvélyes für Albert Kern mit 30M. Weizen, 5049 M. Hilfe. Lena des Bet & Fröhlich, beladen in Adony für D. Birchig mit 700 Mm. Weizen, 1200 M. Seifte. Sofef des N. Missovig, beladen in D.Földvar für D Bergl & Sohn mit 3075 Mm. Hafer. Sofef des Ignaz Grünwald, beladen in D.Földvar für D. Bilhig mit 1800 9. Korn, Anna des Per & Tóth, beladen in D.-Földvár für rof. Weiß mit 350 Mm. Weizen, 480 Mm. Korn, IOOM. Gerste, 525 Mm. Hafer. Sitvan des H. Bilchik, beladen in D.-Földvar für den Schiffseigenthümer mit 1800 9. Hirfe, D’Eonnel des Gaifs Lorivon, beladen in Baja für Ad. Weiß Khanig mit AM. Halbfrucht, 133IM.Gerste, 6G7TIT7TM. Hafer, 2IOM. Kufuruz, 443 M. Hirfe. Ausladung in Almás. Theresia des M. Ballog, beladen in Pest für N. Scheider mit 2000 9. Weizen. Ausladung in Raab. Kniefanin des M. Eungenovits, beladen in Gr.» Becsferet für Sabr. Bufhat mit 8020 M. Weizen, 400 M. Kufurız. Heft, 27. März, Getreide, Der Berfehr steht beinahe gänzlich, theils aus Mangel an zureichenden Vorräthen, theils aber und vorzüglich, weil die Eigner durchaus nicht zur Abgabe geneigt sind und wesentlich Höhere Preise als die notisten beanspruchen. Heu-Verbaß, 24. März. Die flaueren Berichte von den Veraufspränen haben nicht verfehlt, auch hier eine Nachwirkung hervorzubringen, aber nur insoweit, als man zu den festangegebenen Preisen Vorderhand nicht verkaufen kann ; indessen ist es aber auch nicht möglich billiger anzukommen, indem Die Eigner Der festen Meberzeugung zu sein scheinen, in der Folge eher höhere als niedrigere Preise zu erzielen. Wir notizen nominell: Weizen 5 fl. 52 fr, Halbfrucht 4 fl. 40-48 fr., Hafer 2 fl., Kufuruz 3 fl 12— 20 fr., Hirfe 3 fl. 28 fr. pr. Ch. M. Heute scheint Hafer beliebter zu sein und wird wieder gesucht. Baja , 23. März. Seit meinem lebten Berichte ist hier im Getreideschäfte Feine wesentliche Veränderung eingottes Geschäftsberigte ten, und die jüngsten Berichte von oben haben blog eine Heine Blauheit zur Folge gehabt. Die Preise behaupten sich aber — bei nicht sehr belangreichen Zufuhren — fest. Der geftige Wochenmarktpreis war: Weizen 5 fl. 52 fr. — 65.5, Halbfruchtaf. 48 fr — 5 fl. 4 fr., Kr turuz 3 fl. 12—28 fr., Gerste 2 fl. 24—40 fr. $ az fer 2 fl. — 2 fl. 4 fr. pr. Pb M. Die ganze Regsamkeit unseres Pfades ist gegenwärtig blos auf die Verladung der während des Winters hier eingesauften Früchte konzentrirt ; sonst ist der Verkehr in Getreide nicht besonders erheblich und statt in allen anderen Produkten gänzlich. Mafo, 25. März In letter Zeit haben sich die Früchtenpreife auf dem hiesigen Plabe gedrüht und Weizen, 84—85 pfp., it um 5 fl. 12—36 fl., Gerste 2 fl. 12 fl., Kuflurutz 3 fl pr. Pb M. leicht erhältlich. In letterem Artikel ist eine Stagnation eingetreten, während in den anderen, ungeachtet der gekrügsten Preise, der Verkehr lebhaft fortdauert. Die Befrachtungen nehmen nun, von dem ziemlich Hohen Wasserstand begünstigt, ungehinderten Fortgang und es sind im Laufe dieser Woche circa 12.000 Pb. M. bizierte Früchte verladen worden. Die Kosten der Expepillon fand Wasser, so wie die Schiffsfracht nach Szegedin sind auf das Doppelte gestiegen, was daher rührt, daß zur schleunigen Beförderung der für den Transport bestimmten Waaren, weder Wagen noch Schiffe in hinlänglicher Anzahl aufzutreiben sind. Merjanos, 22. März Während der lebten acht Tage waren die Zufuhren, infolge der unfahrbar getwordenen Straßen, Äußerst gering und Die in Ladung stehenden Schiffe wurden daher aus den hierartigen Magazinen befrachtet. Ungefähr 20.000 Ph. M. Weizen sind bereits abgegangen, denen bald noch einige Ladungen folgen werden. Die uns von den Einlaufsstationen zugenommenen Berichte bauten alle fast gleich, nahm, Dag Kukuruz und Hafer sehr gesucht, Dagegen für Weizen eine flauere Stimmung eingetreten sei und nicht über 5 fl. 12 fl. pr. Ph. M. geboten werde. Gerste war für Spekulanten wenig lohnend. Am lebten Wochenmarkte hatten wir folgende Durchschnittspreise: Weizen, befter 5 fl. 12 Er, mittel 5 fl., Halbfrucht 3 f.,30— 36 fl., Hafer 2 fl. 18 fl, Gerste 21,12 fl, Ruf ru3 2 fl. 54 fr. pr, Pb. M. Missolez, 25. März. Unsere Getreidemagazine sind durch, Gömörer Käufer gänzlich geräumt worden und Die Preise behaupten in Folge dessen — ungeachtet der günstigen Witterung und bedeutender Zufuhren — einen hohen Stand: Weizen 6 fl. — 6 fl. 12 fr, Korn 4 fl. 24 fr, Kufuruz fl 36 fr, Gerste 2 fl. 12 fr. pr. 96. M. Gr..Ranizfa, 24. März. Bei den beinahe täglichen Variationen, die unter Getreidemarkt ergibt, ist es zwar schwer Preise zu normiren, indessen ist eine steigende Tendenz aller Körnergattungen nicht zu verfennen, und Dies gilt besonders von Korn, weil man in diesem Artikel Mangel her fürchtet. Am lebten Wochenmarkte notirte man: prima Weizen 7fl, Korn 5fl, Kuluruz 41 fl., Der fte.31.43 fl, Dafer 215 fl, Heiden d fl. 12 Fr. pr. Ph. M. Bei solchen Konjunkturen, wie Die gegenwärtigen, wird der Mangel an Eisenbahnen auf unserm Plabe, Der bekanntlich zu den beträchtlichsten Getreidemärften Des Landes gezählt werden kann, am empfindlichsten gefühlt, und dies betrifft ebenso Die Konsumenten als rückwirkend auch Die Produzenten. Es ist in diesem Winter der Fall vorgekommen, daß der dreimonatliche Kredit bei dem 1. ft. Salzamte in Mohács ablief, bevor die hiesigen Salzverschleißer in den Besib der betreffenden — so unentbehrlichen — Waare kommen konnten, — Außer Getreide, sind alle übrigen Geschäfte ohne Leben ; eine Partie ungarischer Potarche, Schöne Waldarche, wurde für Wien a 12 fl, 36 fl. pr. Ztr., 3 Monat Zeit, verkauft. Vardubig, 25. März. Bei dem Umstande, lag wegen des Feiertages die Wochenmärkte in Chrupim und Königgräb diesmal mit unserem auf einen Tag zusammenfielen, war der Besuch Der Käufer und die Zufuhr sehr getheilt und der Umrat deshalb lau; dennoch behaupteten sich Die Preise noch fester als am vorigen Wochenmarkte und Schloffens Weizen 6 fl. 40—56 fr, Korn 5 fl. 4—28 fr, Gerste äffl. 4, Hafer 2 fl. 56 fr. pr. 96. M. kizítationen Die hier in Pest befindlichen Nachlaßeffekten des Herrn Ludwig von Fanderer und zivar die Möbeln am 5. April d. 3. im Haufe Nr. 4 in der Universitätsgasse, die Weine am 6. April d. 3. im Haufe Nr. 7 in der Halsanergasse, die Wagen und Pferde am 7. April 9. 3., Nr. 2, in der Spitalgasse ‚,jeden Tag von 9 Uhr Früh angefangen. — Die für Herrn 9. B. Linsenkamp, mit Aufrechterhaltung der Rechte der früheren Pfandgläubiger gegen die Herz Mmtsblatt zur Perl-Dfner Zeitung, vom 25. März , von Dobbs und Zoglmann , Eisenfabrikanten in Beschlag genommenen und dieselben aktive betreffenden in circa 8690 fl. EM. Buchforderungen am 30. März 1854, Nachmittags 3 Uhr, in der Göttergasse Nr. 5, in der Gerichtsvorhalle. Erledigungen. Zur Belegung der für Siebenbürgen allerhöchst fiftemisirten zehn Kreisarztenstellen , mit welchen ein Gehalt jährlicher 600 fl. verbunden ist, wird der Konkurs bis 15. April 1. 9. ausgeschrieben. Gesuche sind an das Hermannstädter ff. Militärs und Zivilgouvernement zu richten. Amortisationen. Dem TE. Dfner Bezirksgerichte in Grundbuchssaben wird auf Bitte des Franz Hofer, laut 21. März 1854, Nr. 746 gefüllten Bescheides eine für Mathias Schweiger am 1. Mai 1814 ausgestellte, am 15. April 1828 bei dem löblichen Domner Stadtmagistrate mit 150 fl. WW. gegen Bittsteller intabulirte Schuldurs funde für amortifirt erklärt. Konkurse.Gegen die Verlassenschaft ginassedee Karl Janda, Massevertreter der hierortige Advokatsherr Julius Walther,Substitut der gleichfalls hiesige Advokat Karl Nöthi.Allen Personen,welche inoasi iimer sür Ansprüchte auf das in den Konkurs verfallene Vermögen zu stehen,dieselben längstenebim 6.Mai 1854 bei dem Pester kk.Landesgerichte anzumelden.—Ueber das gesammte,wo immer befindliche bewegliche,dann über das in den Kronländern,für welche die Konkursordnung vom 18.Juli 1853 Wirtsamkeit hat,gelegene unbeiwegliche Vermögen des Julian Strelinger,Gastwirthes aus Rosenberg Nr.164,Konkntemassevertreter der hierortige Advokat Ludivig Mathavoivsty,SubsistutbesiHidootat Anton Dobak.L Ansprüche in Form einer gegen die Inkutsmasse oder deren Vertreter gestelltenklage längsten 7 bis 1«.Mai 1»854,bei dem Rosenberger kl.Bezirksgerichte anzumelden. Tagesneuigkeitem Heft, 27. März. h Der Präsident, die Näthe, der Oberstaatsanwalt und das sämmtliche subalterne Personal des Temegvárer Oberlandesgerichtes, und ebenso sämmtliche Präsidenten Der Landes und Kreisgerichte, der serbischen Woiwonschaft und des Temescher Banates sind bereits, ernannt. Da nun die Organisirung der Appellationshöfe in den übrigen Kronländern auch schon, vor Kurzem erfolgt ist, so.Dürfte Dies. ein erfreult« 1.98 Prognosttfon für unsere Distriktsuchergerichte sein, h Der Herr Majorauditor, E. v. Nedeljovics , ist Zum Rathe des Temesparer Oberlandesgerichtes ernannt. z Eeit drei Sonntagen ft bererte die freie Passage durch den Tunnelstoffen eröffnet, und wie sehr glücklich Diese 30ee war, ist aus folgendem Ausweise zu ersehen. Am 19. März passirten 2015 Personen den bewunderngwürdigen Bau, was durch ein Ertrag von 67 fl. 108r. einging, welcher bekanntlich den beiden Frauenvereinen unserer Schwesterstänte gemwindet war. Am 15. März ftieg Die Zahl der Passanten schon auf 2406 Personen, und die Einnahme bestand in SO fl. 12 fl. Endlich am 26. März zogen 3086 Personen durch den Stoffen, wofür 102 fl. 52 fl. eingingen , also in 3 Sonnetagen zusammen ein Personenverkehr von 7507 Köpfen, und ein Ertrag von 250 fl. 52% fl. Hiezu muß noch bemerkt werden, daß an all’ den drei Tagen Die Witterung eine uns günstige war. Die Pester evang. Semstalgemeinde beabsichtigt Die Errichtung einer Dreiklüssigen Sonntagsschule für Handels- und Gemernbefliifene ; ein Projekt, dem die betreffenden Professoren mit Humaner Bereitwilligkeit beitraten. Das vorgestrige Prüfungskonzert der Geschwfter Karos line und Henriette Pachl war zahlreich besucht, und fanden die jungen hoffnungsvollen Pianistinen verdienten Beifall. Der Reinertrag des durch Herrn Zeil zu veranstaltenden Konzertes soll für den Lehrerpensions- und Schulfond Der Peter evang. Gemeinde bestimmt sein, Der Wert der italienischen Oper „Il Solitario“ ist bereits in’3 Ungarische überlebt worden, und die Nollenvertheilung steht für demnächst bevor. Der fett abgehaltene Generalkonvent der Pester evangelischen Gemeinde sah si zur Regelung der finanziellen Berhältnisse zu dem bedauerlichen Beschlusse veranlaßt, von nächstem Herbst an auf so lange die Humanitätsklasse aufzuheben, bis die Geldmittel deren Wiedereröffnung gestatten , indessen arbeitet man mit doppeltem Eifer dahin. Die Unter- Real- und Gymnasialklaffen völlig nach dem Schulprogramm, der bh. Regierung zu reorganisiren und die Wehrkräfte zu verzvollständigen. Das alte Handelshaus Perger und Murmann, dessen Tuchgeschäft „Zum Lorbeerfrang“ seit 25 Jahren eine Zierde der Wallnergasse ist, verändert nunmehr Das Lokal, und wird, im eigenen Hause, Ede der Heinen Brüd- und Handgafse , in den Räumen der sebigen Restauration „Zur großen Pfeife" einen neuen prachtvollen Laden eröffnen, Wasserstand der Donau 6" 9" oder Ruf. ud