Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1856 (Jahrgang 3, nr. 226-252)

1856-10-23 / nr. 245

eroenaben,hätte demnach den Se­lbstmord erst längere Zeit nach der Thatbe­­er­en nach 7 Uhr wurde der Polizeilieutenant Horn 11. Durch die N­achbars­­leute requirert und erbrach ein Fenster vom Hofe aus. Rasch war 39 Jahre alt, seine Frau 29. Auf dem Boden lag außer dem Rofirmesfer ein Beil, mit welchem einen Knaben den Kopf eingeschlagen. Aus Triest wird er dem . Idhaft eine eigene des darin gebäudes, terpersonals errichten mil­ der befindlichen „Allg. 3tg." geschrieben, daß Materials und die Lloydgefell­­Lloydgensdarmierte zur Bewachung des Arsenal­­zur Nederwachung Des Arbei­­ Schnellpfeffendend von Emil Müller, Dorotheagaffe Nr. 12. — Berlag der Pester Lloyp-Gesellscaft, Neues Ehegefeg zufolge der Modalitäten des Konkordates. Anhang 2, An­weisung für die geilihen Gerichte des Naiferthums Oesterreich in Betreff der Ehefachen. Zweiter Abshnitt (Bortregung.) (Allgemeines Bestreitungsrecht.) S. 115.­­Inwiefern das Bestreitungsrecht nicht ansprüchig auf die Gatten beschränkt ist, gebührt es allen Mitgliedern der Katholischen Kirche mit Ausnahme jener, welche eigennügiger Absichten verdächtig sind oder, obgleich ihnen die bevorstehende Ehe bekannt war und das Aufgebot ordnungsmäßig vorgenom­­­men wurde, das Hinderniß ohne rechtmäßigen Grund verschwiegen haben. Ausschließliches Bestreitungsrecht des Gatten: 1. Wegen Irrtfum und wider­­rechtlichem Z­wange.­ §. 116. Wegen Irrttum und unwiderrechtlichem Zange kan die Ehe nur son dem Gatten, welcher sich im Irrttume befand oder dem unwiderrechtlichen Zwange unterlag, bestritten werden. Sein Betreu­ungsrecht erlischt, wenn er, nahe dem er seines Zwanges inne geworden ist, oder nachdem eine Furcht, wie sie zur Ent­­kräftung der Einwilligung hinreicht, aufgehört hat, die eheliche Pflicht Freiwillig und wiffentlich leistet, oder auch, ohne daß dieser Umstand dann beirefen werden, das eheliche Zusammenleben jede Monate lang freiwillig fortlegt. (2. Wegen Nichterfüllung der Bedingung.) §. 117. Sollte eine bedingte Ein­­gehung der Ehe ausnahmsweise gestattet werden, so kann Die Ehe wegen Nichterfüllung der beigefegten Bedingung nur von jenem Gntten bestritten werden, welcher weder das Vorhandensein des Ausbedungenen Fälschlich vorgegeben oder dessen Nichtvorhandensein absichtlich verfehlwiegen, uoch auch die Erfüllung der Bedingung durch sein Verschulden verhindert hat. Dur die­­ Verzichtleistung auf die Bedingung entsagt er seinem Be­streitungsreöte­ a 5 (3. Wegen Unvermögen.) $. 118. Wegen des Unvermögens zu Bollziehung der Ehe fennen, wenn dasselbe Fein offenkundiges Ast, nur die Gatten um Ungiftigkeiterklä­­rung einschreiten. · (4.Wegen Unmündigkeit.)EIN Die Giftigkeit einer Ehe,welcher das Hin­­derniß der Unmündigkeit im Wege steht,soll nach eingetretener Mündigkeit nur auf Einschreiten des Gatten,welcher bei Schließung der Ehe unmündig war,in Untersu­­chung gezogen werden. (Beschränkung des Bestreitungsrechtes die Gatten­ 1.Bei dem Hindernisse der Entführung.)§.120.Wegen des Hindernisses der Entführung kann der Entfü­hrer gegen die Ehe keine Einsprache erheben.Eine Entführte,welche in die Entführung eins­gewilligt,hat sich ihres Rechtes,die Ehe zu bestreiten,sogleich nach Wiedererlangung der vollen Freiheit zu bedienen,sonst soll sie nicht mehr gehört werden. (2.Bei dem Hindernisse des Ehebundes.)»§.121.Nachdem das Hinderniß des bestehenden Ehebandes durch thatsächliche Perinderung erloschen ist,hat im Falle, daß Einem Theile bei Schließung der ungiftigen Ehe das Vorhandensei­n des Hinder­­nisses ohne seine Schuld unbekannt war,der andere,welcher um das Hinderniß gewußt hat,kein Recht,die Ehe zu bestreiten. » Einschreiten von Amts wegen­­§.122.In allen Fällen und wegen aller Hin­­dernisse,hinsichtlich welcher das Bestreitungsrecht nicht den Gatten oder Einem derselben ausschließlich zusteht,hat das Ehegericht die Untersuchung von Amts wegen einzuleiten sobald hiezu durch Offenkundigkeit des Falles,durch Anzeigen oder in anderer Weise ein hinlänglicher Grund geboxen ist. §.123.Die Ehe möge von einem dazu Berechtigten bestritten oder die Unter­­suchung von Amts wegen eingeleitet werden,so ist das Ehegericht verpflichtet.Alles was zur­ vollständigen Erforschung der Wahrheit dienen kann,von Amts wegen anzuordnen und durchzuführen. (Bestellung eines Vertheidigers der Ehe und Pflichten desselben.)§.124.Jeder Bischof hat einen durch Frömmigkeit un­d Rechtskunde ausge­­zeichneten Mann und zwar,wenn es möglich ist,einen Geistli­­chen zum Vertheidiger der Ehe zu bestellen,und wosein derselbe seines Amtes zu walten verhindert ist,einen befähigten Stellvertreter zu ernennen. §.125.Der Vertheidiger hat beim Antritte seines Amtes und so oft er die Gü­s­tigkeit einer Ehe zu vertreten übernimmt,»eidlich zu versprechen-daß er Alles,was zur Aufrechthaltung des Ehebandes dienen könne,fleißig erforschen und zum Schutze des­­selben eifrig geltend machen wolle.Er muß den diesfälligen Sitzungen des Ehegerich­­tes beiwohnen.Er ist zur Einvernehmung der Parteien­ zum Zeugenverhöre und übers­haupt zu allen gerichtlichen Verhandlungen beizuziehen.Jede gerichtliche Verhandlung, bei welcher nicht er selbst oder sein vom Bischofe ernannt­er Stellvertreter gegenwärtig ist,soll als ungiltig und kraftlos betrachtet werden.­­Anhängigmachung des Gesuches um Ungiltigerklä­rungJ S.126.Derjenige«, welcher die Giftigkeit der Ehe bestreitet,kann seine Anklage,beziehungsweise sein Gesuch um Ungiltigerklärung entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebe.Die Thati fachen­ auf welche die­ Behauptung der ungiftigkeit gestützt wird,sind deutlich und voll­­er anzugeben und die Beweismittel, welche man zu haben glaubt, namhaft zu machen. S. 127: Wer die Ehe schriftlich bestreitet, hat sie vor dem Ehegerichte oder dessen Bevollmächtigten persönlich zu stellen und die nöthigen Auskünfte zu geben, sonst Ha­be demselben erhobene Anklage als eine bloße Anzeige zu betrachten und zu ehandeln. Behandlung der Anzeigen Üb­er Ehehindernisse,­ S. 128. Mündlich gemachte Anzeigen müssen zu Protofol genommen werden, wenn sie schriftlich erfolgen, so für eine mündliche Einvernehmung des DVerfassers veranstaltet werden. Dabei find­en ihn Ei, Tragen zu­­ stellen,­ welche zu einer genauen Erhebung des­­ Thatbestandes führen­önnen. V­ertenere. aber auch nach Gestalt der Dinge zu erwirken, Daß die Erklärung bei Ein­­willigung vor dem Pfarrer und zwei Zeugen wiederholt werde. §. 134. Der Beauftragte bat über das Ergebniß seiner Bemühungen an den Präses des Ehegerichtes zu berichten, und snofern der Die Ehe bestreitende Gatte auf seinem Entschlusse beharrt, Alles beizufügen, was er über die Thatsachen, von welchen die Giftigkeit der bestrittenen Ehe abhängt, in Erfahrung zu bringen vermochte. Se 135. In wie fern bei Hindernissen, welche durch die Einwilligung der Ehe­­gatten nicht können gehoben werden, vorläufig eine Mitwirkung des Seelsorgers in An­­spruch zu nehmen sei, wird von der Beschaffenheit des Tales und dem Ermessen des Ehegerichtes abhängen.­­ §.136.Wenn Einer der Gatten die Ehe bestreitet,sei vor allem zu unter­­suchen,ob vielleicht solche Umstände obwalten,daß,wenn der Jäger jemals das Bes­­treitungerecht besaß,er doch gewiß jetzt desselben verlustig ist,und wofern dies außer Zweifel gestellt wird,so ist die Anklage nicht anzunehmen. §.137.Wird die Bestreitung der Ehe auf eine Thatsache gegründe·t..­.welche,· auch wofern sie vollkommeneichtigwäke,entweder schlechthin oder doch unter den potet Klager selbst angegebenen umstandentet­indekniß der Giftigkeit su bewirkenden­ möchte,so ist die Anklage ohne weitere Untersuchung zurückzuweisen. « §.138.Es kann geschehen,daß die Thatsache,auf welchechie Beste­ Umrisse­­gründet ist,zwar unter Voraussetzung ihrer Richtigkeit die Ghe ungiltig machen würde, aber die Unwahrheit der Behauptung»am Tage liiegt.In solchen Fäll­en soll der Klä­­ger darüber belehrt und von der Anklage abzustehen aufgefordert werden.Wofern er sieh dessen weigert und das Vorgebrachte nicht etwa offenbar läppisch oder widersinnig isst, so m­uß die Abweisung durch einen förmlichen Beschluß des Angesichte-ver­­ügt werd (Verfahren bei Anregung der im,§.80 erwähnten Hindernisse­)§.139.Wenn Einee der im§.80 aufgezählten Hin­dernisse angeregt wird,so hat das Ehegericht eine förmliche Untersuchung so viel als möglich zu vermeiden.In den meisten Fällen wird die Thatsache sich durch Vermittlung der Pfarrgeistlichkeit hierstellen lassen.Wofern durch diespfarrbücher oder glaubwürdige Aussagen das O walten des Hindernisse­s nachgewiesen ist,wird der Bischof die erforderliche Nachsicht gewähren und die Kon­­validation mit sorgfältiger Vermeidung alles Aufsehens vollziehen lassen.Sollte ernst s­­ich zu besorgen sein,daß die Gatten oder eines von ihnen die Entdeckung dersinder­­nisses mißbrauchen würden,um die Auflösung der Verbindung zu erlangen,so müßte bei dem heiligen Stuhle um Heiligung der Ehe in der Wurs­tel nachgesucht werden. Ernennung des Untersuchungskommissärs.­§­140.Wenn die Gültigkeit einer Ehe untersucht werden muß,so hat das Ehegericht einen Kommissär zur Erhebung des Thatbestandes zu ernennen. (Voruntersuchung.)§.141.Bevor der Untersuchungskommissär das Beweis­ver­­fahren einleitet,hat er nichts zu unterlassen,um sich von allen Umständen,welche dazu beitragen können,um die Giftigkeit oder Ungiftigkeit der Ehe außer Zweifel zu stellen, genau zu unterrichten.Zu diesem Ende soll er nach Beschaffenheit des Falles und der Personen die nöthigen Erkundigungen einziehen;dann aber wird er die Gatten,jene, welche die Ehe bestreiten oder über das Hinderniß Anzeigen gemacht haben,und soviel als möglich auch die Zeugen­ welchefie oder gegen die Ehe aufgeführt werden,im Bei­­sein des Vertheidigers der Ehe vorläufig vernehmen. §.142.Das Ergebniß der Baruntersuchung ist dem Ehegerichte vorzulegen, welches diejenige,was es allenfalls noch not­wendig erachtet,anordnen wird.»Hieran ist das Beweis­verfahren mit möglichster Beschleunigung einzuleiten. (Persönliches Erscheinen der Gatten.)§.143.Sowohl bei der Voruntersuchung als zum Behufe des Beweisverfahrens haben die Gatten persönlich zu erscheinen.Zwar bleibt es ihnen unbenommen,sich von Sachwaltern begleiten zu lassen und vor Abgabe einer Erklärung den Rath derselben einzuholen;es dürfen aber nur jene Erklärungen­­welche sie selbst abgeben,als die ihtigen zu Protokoll genommen werden Sollte der Sachwalter in eigenem Namen sich über etwas den Ehefall Betreffendes erklären,so ist dies so aufzunehmen und zu behandeln,wie es aufgenommen und behandelt werden müßte,wenn derselbe nicht als Sachwalter erschienen wäre.Wofern ein Sachwalter störend einwirken sollte,liegt dem Untersuchungskommisäre ob­ die Entfernung dersel­­ben zu veranlassen. Maßnahme im Falle des Nichterscheinens.­S.144.Wenn vorgeladene Gatten die si­e des Gerichtes behaupten, so iít nach SS, 103 und 104 vor­zugehen. Wenn ü­ber das Vorhandensein eines­ Ehehindernisses sich ein Ruf ver­­breitet, welcher nach Erwägung aller Umstände Beachtung verdient, so hat das Ehege­­richt über den Grund der diesfälligen­ Erzählungen oder Behauptungen: nachzuforschen und zu­ beurtheilen, ob das­ Ergebniß die Einleitung der Untersuchung fordere, S. 132. Auf Anzeigen über Hindernisse,­ wegen welcher ‚den­ Gatten allein, das Bestreitungsrecht zusteht, ist in der Regel seine Rücksicht. zu nehmen, wenn aber aus den gemachten Angaben­ deutlich hervorgeht. Daß­ die Ehe wegen eines solchen K­indernisses ungiftig.sei, io ist von Amts wegen einzumirfen, damit entweder die Konvativation voll­ A ak oder der Gatte, welchem. das ‚Bestreitungsrecht: zusteht... wider. Die Ehe einschreite. (Bersuch. der Ausgleichung durch Ermahnungen des Seelsorgers.) S. 133. Sit das angeregte, Sinderniß so beschaffen, daß jedenfalls die Einwilligung des Klage, führen­­den Gatten zur Hebung­ desselben hinreicht, fo. fol. Der ordentliche Seelsorger der Ehes­leulte oder nach Umständen ein anderer Priester. beauftragt werden, Durch zweckmäßige Ermahnungen den die Ehe bestreitenden Theil zu bestimmen, daß er seine Einwilligung Börsens und Sandelsu nachrichten. *Meft, 23. Oktober. Die neuesten Berichte von den auswärti­­gen Getreidemärktten lauten: Hamburg, 20. Ost : Wei­­zen Tofo file, ab auswärts und pr. Brühjahr ebenfalls file, aber fest, Roggen tofo unverändert, ab Königsberg pr. Frühjahr. 85. angeboten, Del Solo 3314, pr. Mai .291/,, Kaffee und Zink­file, Amsterdam, 20. Dt. : Weizen und Roggen flau, flille, Reps, pr. Herbst 857,— 86, Rüböl pr. Herbst 49 °/, bol. Oulden; Condon, 20. Oktober, englischer Weizen 1—2 Shilling niedriger, fremder, unverändert bei geringem Geschäft.,­­ Gerste und Hafer flau; Berlin, 21. Oktober: Roggen fest, langsam steigend,, Iofo 50—52 Thlr., Weizen Iofo 82—100 Thle., RÜBÖl pr. DEt. Wesentlich höher, 18 Thle., auch Termine steigend, Spiritus fest, Iofo 30—30­, Thle., gesün­­digt 40.000 D.;5 Stettin, 20. Oktober: Weizen ohne Geschäft, Iofo 88 bis 89, Frühjahr 84 Ihr, Roggen sehr flau, Toto 52—53, Frühjahr. 48 Thlr., Rüböl unverändert, Ioto 17— 17, Zhle., Spiritus fester, Iofo 124, Breslau, 21. Oktober: Weizen, Iofo 92—106 Sgr., Roggen Iofo schleppend und mitunter etwas niedriger, 84—IOpfd. 54—63 Sgr. Termine ohne Ge­fájt, Rubel fest und Höher, Iofo 17% Ihlr., Spiritus wenig verändert, Toto 125­, The. “Wien, 22. Oktober. Ungeachtet der niedrigen Pariser N­otirungen behauptete sich die heutige Börse in ziemlich, fester Stimmung. In... den Kursen ergaben sich im Allgemeinen wenig Veränderungen , insbesondere hielten fi Staatsfonde auf dem früheren Standpunkte, Kreditastien anfangs höher, schlofen etwas matter, Nordbahnaktien um 1 Proz. niedriger, Staatsbahnart. Dagegen um 1—2 fl. höher. In neuen Bahnen wenig Verkehr. . Dampf­­schiffarzten um circa D­ fl. besser. In Devisen und Metallen feine bemerkens­­werthe Veränderung, Prolongation minder leicht, Berlin, 21. Oktober. Günstig. Freiwillige Anleige 5pCt. 991/2 ; öfter. Metall. öpEt. 781,5; Wien 95; 1854er Lore 102 ; National-Anlehen 80 ; österr. Staatseisenbahnen 137, ; Krebitaktien 159 ; Westbahn 1011/,5 Tpeiß­­bahn 1014. ; Frankfurt, 21. Oktober, Seft. 5pCt, Metall, 761/5.41/.pEt. 6644; Dien 11274; Banfortien 1188; 1854er Lore 99; Nationalanlehen 77, ; Staatseisenbahnen 241­/,; Krebitattien 173"; Westbahnaktien- 203. Hamburg, 21. Oktober, Kreditaftien-162 ; National-Anlehen 81Y,. Paris, 21 .Oktober. 5pCt. Rente 66.80, 41/pCt. 90,90 ;..Na­­tonal-Anlehen. 87 ; Stantesisenbahn 785 3. Kredit-Mobilier- Aktien 1462; Lom­­barden 611. London,21.Oktober,Mittags.Konsols9.2-X8. MH­msterdam, 21. Oktober. : 5pEt,. dort, verz, [ 82 °/,,, .5pEt, Metal. 73; 21,p&,,37 °%,, 55 Nationalanleden ZATAg Def. Verantwortlicher Redakteur : ar] Weiskircher. » ;

Next