Pester Lloyd - Abendblatt, September 1863 (Jahrgang 10, nr. 198-222)
1863-09-11 / nr. 206
Ar. 208. Def, 1863. (Die einzelne ARummer Eoftet 4 Er, ő. 35.) s;·«kkkitqg, 11. September. 27" PM Wien, 10. September, Wie ich höre, hat es die königlich siebenbürgische Hofkanzlei erfud tn. Erwägung gezogen, die vierte Königliche Provosition, nämlich jene über die Art und Weise der Befleidung des Reichsrarths,vor der dritten in Verhandlung nehmen zu lassen. Die langen und schwierigen Debatten, welche schon die erste Königliche Proposition im siebenbürgischen Landtage veranlaßte, mußte die Besorgniß erwecken, daß die Berathung der vierten in unabsehbare Beine gerückt und ein endlicher Erfolg für die gegenwärtige Reichsrathsseffion nicht mehr wirksan werden würde. Aber nach reiflicher Erwägung hat man sich entschlossen, die Ordnung ber Égt, Propositionen zum Behufe der landtäglichen Berathung nicht zu verändern. Denn die Reichsrathsabgeordneten sollen ja aus dem Landtage gewählt werden. Dies legt aber als unumgänglich nothwendige Vorbedingung voraus, daß die Landtagsordnung festgefefert ist. Wie sollte aber bestimmt werden, auf welche Art der Landtag die Reichsrathsmitglieder wählen sol, wenn nicht früher bestimmt ist, auf welche Art der Landtag zusammengefegt ist. Denn bei der Wahl in den Reiherath sollen alle Nationalitäten, alle Konfessionen, alle Sinteressen vertreten und auf eine allseitig befriedigende Meife vertreten sein. Dies richtet sich aber nach . der Zusammenlegung des Landtages. Mit Rücksicht auf diese Erwägung wird daher die dritte Königliche Proposition, der Entwurf der Landtagsordnung, in der bestimmten Ordnung, als dritte Vorlage nämlich zur Berathung gelangen, , Meber diese Vorlage erfahre ich, daß sie mit der provisorischen Landtagsordnung, nach welcher der gegenwärtige Landtag gewählt worden ist, nicht identisch sein, sondern manche B Veränderungen aufweisen wird. Auch die vierte Königliche Proposition liegt vollendet vor. Sie wird vielfache Schwierigkeiten bieten und man flieht einer lebhaften Diskussion über die verschiedenen Ansprüche entgegen. = Der Wiener Korrespondent des „Büggetlen” legt seine Erörterungen über den Zusammenhang der bet Then mit der ungarischen Frage fort und zieht namentlich eine Parallele zwischen den Beziehungen, die ein Groföferreth mit dem Zentralisationssysteme, und jenen, die ein Großdeutschland gegenüber von Ungarn nothwendig bedingt. Er schreibt : Die großösterreichische (Centralisations-) Spee verträgt sich mit Der Historischen Vergangenheit Feines Theiles der Monarchie, sie fordert die Verleugnung jener Vergangenheit und verspricht als Erlag Gleichberechtigung und Theilnahme an dem gemeinschaftlichen Parlament. Die Entwielung der deutschen Einheit geht dagegen von historisfer Grundlage aus, sie fordert die Historischen Grenzen des Neihes, und bittet sich die Ausdehnung derselben auch nur anzubieten. Die großösterreichische See fordert den je festeren Anschluß Ungarns, und je werthloser der Titel des ungarischen Kingthums wird, Desto näher kommt jene Idee ihrer Verwirklichung. Die großdeutsce Idee im Gegenthetle fordert die strenge Ationierung der ungarischen Krone, der ungarische König Jolrp als solcher der Vertreter großer Interessen im deutschen Bunde und je wichtiger in der Person Sr. Majestät der Königin, um so entscheidenderen Einfluß befigt im Bunde der Starfer. Bei jener staatlichen Regelung, welche von der Entwickklung der deutschen Einheit gefordert wird, und die die staatliche Eristen Ungarns zur Notamwendigkeit macht, verschwindet in Ungarn die Besorgniß vor der DVerschmelzung und die Nation wird nicht in jeder Kleinigkeit ein Mittel für ihre staatliche Sonvereristenz suchen ; vielmehr wird sie ih, sobald ihre Besorgnisse verschwunden , nothwendiger Weise annähern und die Interessen der Berührung, die Mittel beg ferten Anschlusses aufsuchen. Ebenso wird Deflerreich, wie immer auch der Artikel 8 der Reformatie feßt oder in Zukunft abgeändert werden mag, — sobald es sicher sein wird, daß Ungarn, auch wenn es wollte, sich nicht loszureifen vermag, weil die Interessen Deutschlands im Osten und an der Donau dies nicht gestatten, nicht an jeder Kleinigkeit Anstoß nehmen und überall Separatismus wittern. — Die grof.österreichhsche Spee stößt auf dem Wege zu ihrer Beriklichung an erster Stelle auf das Ungarthum , sie muß es besiegen und nur dur das Brechen seiner Kraft F an sie zum Biele gelangen ; das großdeutsche Interesse bedarf dagegen der je bedeutenderen Krattzunahme des Ungarthuns, weil die Interessen Deutschlands und Ungarns identisch sind, weil er in uns im Kriege einen zuverlässigen Genossen findet, weil unsere Freunde und Feinde dieselben sind, und auch die industriellen Interessen beider miteinander nicht im Widerspruc bestehen. Die von uns bereits erwähnte Adresse an Le Matiestät, die in der am 31.9. M. im Rand der Komitate bezüglich der Untersttgung der Notbleibenden abgehaltenen Berathung beantragt und beschlossen wurde, und in welcher um Wiederherstellung des Munizipallebens in Ungarn gebeten wird, lautet nach dem „Gyort Közlöny" folgendermaßen s Ew, Majestät, allersvurdlauchtigster Käufer und apotolischer König! Unser allergnäbdbigster Herr und König! Die Hauptflüge, Schulwehr und Hut der tausendjährigen Berfassung der ungarischen Nation war stets das Munizipalleben und zwar hauptsächlich, was auf die Grundlagen der Intelligenz und des Beleges basirte Munizipalleben. Es war dies eines der wichtigsten Schirm- und Schulmittel, jener Verfassung, welche, fett unsere Nation durch ihren ersten und apostolischen heiligen König in die Reihe der gebildeten europäischen Staaten eingeführt wurde, von der Marton mit eifersüchtiger Sorgfalt bewacht warb, jener Konstitution, welche die Kraft und das Ansehen unserer Nation in dem Maße entwickelte, daß sie dur Jahrhunderte dem Christentum gegen das nach Westen strömende heidnische Element als Schulmanner dienen konnte ; — jener Konstitution, unter deren heilesamem Einfluß und Schul die Nation im Stande war, für die Erhaltung sowohl des erhabenen Thrones, als auch des Vaterlandes und diedurch der ganzen Monarchie eine so wirksame Kraft zu entwickeln und bei verselben mitzuwirken. As Em, Majestät, von höchster Staatsweisheit durdje drungen und von den edlen Eingebungen Ihres von Gerechtigkett, Liebe und Heldenmuth erfüllten Herzens bewogen, durch das am 20. Oktober 1860 erlassene allerhöchste Diplom auf den Boden des Konstitutionalismus zu treten und den Völkern ihrer Befammimonarc die Einflußnahme auf die Regierung zu gewähren geruhte , fab auch unsere Nation mit von Freude erfüller Brust ihrer Zukunft entgegen und blickte freudig auf das wieder wach gerufene Munizipalleben, in welchem sie einen Hauptfaktor zur Befestigung des wieder auflebenden Konstitutionalismus und der Durchführung der Konstitutionellen friedlichen Umgestaltung begrüßte. So groß jedoch auch ihre Freude war, um so mehr Murde Die Nation herabgestimmt und von Schmerz durchdrungen , als infolge der dazmwischengetretenen bedauerlichen Ereignisse , abermals die Suspension des Faunt auferwedten Munizipallebens eintrat. In diesem Schmerz tröstete uns jedoch fortwährend das allerhöchste Handschreiben Em. : . : | ' ' : ,