Pester Lloyd, November 1867 (Jahrgang 14, nr. 257-281)
1867-11-22 / nr. 274
» Tag Der finanzielle Ausgleich. — Wien, 19. November. Der finanzielle Ausgleich mit Ungarn kann Heute schon als in seinen wesentlichsten Mormenten acceptivt angesehen werden. Behauptung aussprechen sei. Wir gehen, indem wir diese von der gewiß nicht unbegründeten Vorauslegung aus, daß die beiden Neichvertretungen der Anschauung , welche in den respettiven Ausgleichsausschüffen verwaltete, ihre Zustimmung geben werden. Diese Ausschüffe — sowohl die Sektionen des ungarischen Reichstages, ald der vom R Reichsrathe eingefegte Ausgleichsausschuß — haben aber eas von den beiden Negierungen der ersten gemeinsamen Deputation unterbreitete Uebereinkommen in seinen wesentlichsten Momenten gut gedeilten. Die Abänderungen, die an dem Ausgleichsinstrumente beschlossen wurden, sind entweder untergeordneter oder gar nur formaler Natur, welche den Ausgleich in merito nicht alteriven Fünnen. Das Ergebniß der Deputations - Berathungen ist in drei Vorlagen gefaßt, welche beide Regierungen in wortgetreuer Gleichheit hier für die Arbeit des Ausgleichsausschusses , dort für die Sektionen der Reichsvertretungen unterbreiteten. Wenn wir nun die Modifikationen überbliden, welche hier oder dort von den Ausschüsfen empfohlen werden, so wird es sofort einleuchten, daß diese Abänderungen nicht im geringsten an dem Kerne des Ausgleichsaktes wühren, der Ausschuß die Beheckung des Defizit doch ein gemeinsames Ansehen befürworten würde. Ich Yanıı aus verläßlichster Quelle mittheilen, daß im Ausgleichsausschusse einmüthig die Anschauung verwaltet, daß die Bedehungsmodalität durch Aufnahme eines Ansehens gerade zu einer unmöglichkeit Weil man aber unser finanzielles Krebsibel nicht so weiter um sich greifen Lassen will, perhorreszirt man das allerdings sehr bequeme, aber _ Da ist erst das Gefes Über den Abschluß des Zoll- und Handelsbündnisses. Das Amendement, welches von dem Ausschusse des Reichsrathes an der Regierungsvorlage vorgenommen wurde, betrifft die Dauer des Vertrages, nicht aber seine, Die gegenseitigen Handels und DVerfehr8-Beziehungen regelnden Normen. Der Artikel XXII der Regierungsvorlagen legt Die Giftigkeit des eben zu fliegenden Vertragsverhältnisses auf 10 Jahre fest und bestimmt, daß, wenn seine Kündigung eintritt, der Vertrag auf weitere 10 Jahre und sofort von zehn zu zehn Jahren als fortbestehend anerkannt werde; Die Kündigung, heißt es weiter in der Regierungsvorlage, könne jedesmal nur zu Ende des neunten Jahres stattfinden. Von dem hiesigen Ausschuffe wird das Amendement dar bin gehend empfohlen, daß schon mit dem fünften Jahre des Vertrages beiden Theilen das Net der Kündigung zustehen solle. Man wird von ungarischer Seite gewiß nicht die Annahme dieses Amendements verweigern ; vielmehr vernehme ich aus verläßlicher Duelle, daß die Sektionen des ungarischen Reichstages dieser Aenderung beistimmen zu wollen bereits ertört haben. Eine zweite Vorlage behandelt die Beitragsleistung der beiden Theile zu den gemeinsamen Angelegenheiten. Hier wird das BVertragsverhältnis von 70 zu 30 p&t. normirt , sowie endlich, daß von beim Meinerträgnisse des Zollgefälles die Steuerrestitutionen für die über die gemeinsame Zolllinie ausgeführten versteuerbaren Gegenstände bestritten und der Rest vorweg für die gemeinsamen Angelegenheiten verwendet werde. Die Annahme dieses Gefeg-Elaborates ist beiderseits zweifellos. Die bedeutendsten Aenderungen wurden in der die Staatsschuld betreffenden Vereinbarung vom 25. September d. h. d vorgenommen. An den Sektionen des ungarischen Reichstages wollte man nichts von der im §. 2 des Uebereinkommens der signirten gemischten Kommission wissen, welche den Stand der Staatsschuld, wie er mit Ende Dezember 1867 sich herausstellt, festlegen sollte. Man war der Ansicht, daß diese Ziffer fest schon unverrüdbar festgestellt werden könne ; es erschien nicht gerathen , der Vereinbarung eine unbekannte Größe in der erst später zu eruhenden Ziffer der Staatsschuld einzufügen ; endlich glaubte man des Apparates einer gemischten Kommission zu der nicht gar zu sehr komplizirten Operation, die öffentlichen Kreditbücher auf Grundlage der Nachweisungen der bisherigen Kommission zur Kontrole der Staatsschuld abzuschließen, mit Leichtigkeit entbehren zu können. Wie ich mitzutheilen in der Lage war, ist diese Aufgabe bereit, auch eine aus Ablegaten beider Finanzministerien bestehende Kommission zur gedeihlichen Tötung gebracht worden. Die dieses kommissionelle Ergebung behandelnden Negierungsvorlagen werden in der kürzesten Zeit den beiden Reichsvertretungen unterbreitet werden. Der hiesige Ausgleichsausschuß hat die Bestimmung des $. 5 bes Webereinkommens abgelehnt. 68 wird hier normirt, daß die Bedbehung des Defizit für das Jahr 1868 in einer Vermehrung der schwebenden Schuld zu geschehen habe. Diese Bestimmung wurde im Ausschusse mit einer an Einmüthigkeit grenzenden Majorität, abgelehnt. Finanzminister Baron Bede erklärte bei diesem Anlasse, hak meder er, noch die ungarische Regierung hierin ein den finanziellen Ausgleich alterrendes Moment erblichen. Ganz unwichtig ist die so sehr verbreitete und auch von einem meiner verehrten Kollegen im „Pester Lloyd“ wiedergegebene Meinung, als wenn Mobilmachung der Notenpresse, einen ihre dunklen Züge entgegenstarren giftige Mittel der Die definitive Ordnung unserer Finanzverhältnisse wird somit — und dies beabsichtigte der Ausilug — jegt schon bei der Behandlung des Budgets für 1868 in Angriff genommen werden müssen. Man hat nicht Luft, bis zum 1. Mai 1868 — die Frist, welche die ministerielle Vereinbarung anberaumt — zu warten; man will heute wissen, woran man ist; man will die ungeschminfte Wirklichkeit. Die Wahrheit unserer länger , verhülit auch ebenso finanziellen Zustände bleiben , wie düster mögen, fol nicht auch sie ist immerhin uns ! nen mn |t | ; nicht wenig an der Schuld unserer gegenwärtigen finanziellen | Glauben fänden, jenen Falschen, selbstzeügecischen Optimismus vorzuziehen , der Lage partizipirt. Das muß und wird den Schlufftein des Ausgleiches mit Ungarn bilden : Ordnung im unserem Staats Haushalte. . Sie sehen,der Ausschuß beabsichtigt die Intentivien des Finanzministers binnen Kürzestem an das Tageslicht zu ziehen. Hervor mit den geheimen Plänen,die das Wunder wirken sollen, alle eingegangenen Rechtsverbindlichkeiten zu schonen Und doch gleichzeitig das Defizit, ohne am den öffentlichen Kredit zu appelliren, für immer zu beseitigen ! Man will und wird es der gegenwärtigen Beispaltung unmöglich machen, über die Verlegenheit 903 Momente mittelst der Motendreffe Hinüberzuspringen und dann dem zukünftigen parlamentarischen Ministerium das Crbjiitk vier gemaltsamen Unifikation der Staatsschuld zu Hinterlassen. Darauf ist si weder der Musikuß noch der Neidsrath ein! Die einstimmige Annahme beg Pleneriden Antranes In der gestrigen Ceißung des Ausgleichs ans: fegelf:" spricht wohl beredt genug "für die Anschauungen der Vertretung bezüglich, unserer inähnzpolitil. Wenn nun der Reichsrath — was jenem Zweifel unterliegt — die Resolustion sagt, daß die Regierung in kürzester Zeit Vorschläge für Beredung des Abganges von 1868 unterbreite, dann werden wir endlich aus der Nebelregion algemeiner Vertröstungen und vielversprechender B Verheigungen in die prosaische, aber verläßliche Sphäre der Ziffern gelangen. Und nach den vielen Täuschungen und Enttäuschungen , die wir schon erlebt haben, hat fast jede Berechtsamkeit, mit Ausnahme der der trockenen Ziffern, allen Kredit verloren. Treten wir daher jegt am biefe das Wort ab. Bevor nicht diese hervorragendste Seite unserer Finanzfrage entschieden ist, kann auch nicht an die Bildung eines cisleithanischen Ministeriums gedacht werden ; denn es dürfte si schwerlich aus den Reihen der Vertretung jemand finden, wer dieses ungelöste Räthsel zu übernehmen Willens sein wird. Der Dualismus erfordert aber als nothwendige Konsequenz die Einfegung eines gesonderten cisleithanischen Ministeriums. Ungarn kann nicht zugeben, daß diese Grundbedingung des Gefäßes für die gemeinsamen Angelegenheiten noch auf lange hinaus, ja für unbestimmte Zeit unerfüllt bleibe. Und so sehen wir auch an diesem Beispiele, wie die wirklichen und berechtigten Autoreffen der beiden Reichshälften nicht sich gegenseitig besümpfen, sondern vielmehr ergänzen und fügen. Ach vernehme auch von sehr gut unterrichteter Seite, daß in der Mitte der Deal-Bartei ernstlich die Bedenden in Erwägung gezogen worden sind, welche sich aus der gegenwärtigen Verschmelzung der Reiche und der cisleithanischen Landesminister ergeben. Mem wird diese geselische, staatsrechtliche und politische Anomalie nicht lange mehr ruhig und gleichgiltig mit ansehen können. Nun der Ausschuß die Hauptbedingung des Lebereinkommens vom 25. September d. h. — b. i. die auf Ungarn entfallende Ziffer, mit welcher es an der Staatsschuld partizipirt — angenommen, ist auch das Zustandekommen des finanzielen Ausgleiches gesichert. An der Mitte des kommenden Monats sollen die Delegationen zusammentreten ; bis um diese Zeit müssen an der Seite der Verwaltung beider Reichshälften gesonderte verantwortliche Ministerien stehen. Als unbedingte Vorauslegung dieser ventualität gilt aber eine entscheidende Wendung in den leitenden Grundlagen unserer inanzpolitis. rn be, FB, i m mp ern fen nn ne ra m tr fárn ee ri u nr ch mann phil m te etes '»Es—Tree bee ébpp ee aehsapp myee Wagrain nenn Ze saram. Be. aan a termet Ger e emet egere EZTET Vele b ege e ert es n 1. 1 EY mea 7 emeltette mtv - W«--« »Mo _. 000 u des Ser .. ».... — TATE ar EZTET e —pen hohe Negierung die Aufhebung der zeitweiligen Guspenleirung big He jebca über die Nationalgarde erwirke. · Zum Schlusse dieser Agotafentation ersuchen wir noch Estxzellenz,wer uns den beste fthllenvyk auszusktzen,vermöge welcheswx bemüht siud,jch vermöge welches Wesfu tuuseke Pflichtektep iskn sowohl das öffentliche Wohl unserers.’—,tadt,abzquk·,iegesktz·1u·kse Intentionen des hochverehrten,ungarcschen,verantwortlichen sichtsterims fördern. · u Bs wir übrigens mit der ausgezeichnetsten Hochadhlung verharten, — Belt, auß der am 15. November 1867 abgehaltenen Dagistratifigung — u. |. w. Eine Repräsentation des Poster Stadtmagistrates, Heft, 21. November. In Erwiderung auf einen die öffentliche Sicherheit in hiesiger Stadt betreffenden Ministerialerlag hat der Magistrat heute folgende Repräsentation an den Minister des Innern gerichtet : Em. Erzellenz ! Here Minister ! Nachdem aus Em. Erzellenz Erlaß vom 12. November o. %., 3. 5874, worin eine nicht geringe Unzufriedenheit über die Handhabung der Polizei in unserer Stadt ausgesprochen ist, bereits am 13. November, sub 3. 1320, ein vorläufiger Bericht durch den Oberbürgersmeister unterbreitet worden, haben wir unsererseits die Ehre, hierauf bezüglich Folgentes hbohachtungsvoll zu bemerken : Vor Allem halten wir es für unsere Pflicht, bezüglich des geehrten Erlasses überhaupt die ergebene Bemerkung zu machen, daß wir von De ärgerlichen Erzeffen und solchen, die Nachtruhe der Eiuinwohner störenden lärmenden Straßenspeftafeln, die Grund zur Besorgung geben könnten, seine Kenntniß haben, und daß dergleichen während unserer Amtirungszeit nicht vorgenommen sind ; denn daß z. B. einige heißblütige junge Leute, nachdem sie vielleicht gerade einen Abend luftig verlebt, ihren Meinungen und Gefühlen in lärmender Seite Anspruch geben, das können wir nicht als Besorgniß erregend ansehen. Wir wollen damit nicht sagen, daß wir dergleichen Handlungen gutheißen ; all wir mißbilligen dieselben und möchten wünschen, daß sie niemals stattfänden — aber wir fünnen in ihnen nicht so etwas erblidhen, wodurch die Sicherheit der Person und des Eigenthibums in beunruhigender Weise gefährdet oder wobei es auf die Erschürterung der öffentlichen politischen Ruhe des Landes abgesehen wäre. Bei einem freien institutionellen Leben, zumal in Webtergangsepochen , sind solche Borzgänge mit den Tages, und besonders mit den politischen Ereignissen verbunden , und obgleich unangemessen,, sind sie doch keineswegs von der Art, daß sie die energischhten Matregeln nothbvendig machen würden. Zeugen ähnlicher Demonstrationen waren wir selbst zu jener Zeit, als das konstitutionelle Leben in unserem Vaterlande erstorben war, als der Absolutismus , um sie zu unterdrücken, alle ihm zu Gerbote stehende Mat, ohne selbst Blut und Leben der Bürger zu schonen, mit dem größten Eifer und der energischhen Weise zu gebrauchen sich bemühte, und Kennog nicht nur den Zweck nicht damit erreichte, sondern die Demonstrationsgelüste noch mehr steigerte. Einer kleinen Straßendemonstration legen wir nicht so viel Gewicht bei ; wir können nicht den Weg wandeln, welchen was Willürregime sich gewählt hat — ob dieser der richtige gewesen ? darauf mögen die hauptstädtischen Vorfälle im Jahre 1860 Antiwort geben. Wir künnen nicht das Beispiel der früheren Regierung befolgen, das können au Ew. Erz. nicht von uns verlangen ; und wenn in dem erwähnten Erlaß denn do einiger Anschein eines solchen Verlangen wahrzunehmen ist, so müsen wir dies blos dem Umstande zur Last legen, daß Em. Erzellenz, wahrscheinlich in Folge falscher Ankunft, den friedlichen Geist der Einwohnerschaft unserer Stadt zu verfennen belieben, und daß wir, leider, bisher no nit Gr. Örzellens Vertrauen tt dem Make zu getölne üdít geefett . i ey El täglich übersandten amt'ichen Polizeiberichte mehr als die meist tedenziösen Nachrichten einiger Blätter over als die nicht selten aus bösem Willen stammenden Darstellngen es Privatpersonen. ; érés ei: e. en mögen überzeugt sein, daß die Ruhe, die Sicherheit der Versen und des Eigenthums der städtischen Einwohnerschaft Reinetti mehr am Herzen liegt, als eben uns, bie wir in erster Linie allen von Gefahren ausgelegt sind, die beim Zerfall der öffentlichen Ordmung entstehen könnten, und zum Beweise, das unsere Thätigkeit in dieser Richtung nicht öftmmert , lönnen wir auf die in der Generalversammlung vom 13. November von unserem substituirten Stadthauptmann gemachte Vorlage, ums berufen, tele den Stand ber Sicherheit de Serien und bes a aar netten zeichnete und die allgemeine Yiligunn und die Ertárung der vollen Zufriedenheit von Seite der Generalversammlung erhielt. « .Zu den Details»des etwskenten Erlasses nun KAVE tg Ali ben wir dieselben in folgende die Punkte zusammenfallen zu können : 1. Bab die Thäter felder Dee Demonstrationen Gußgestittelt und zur Strafe begonen werden sollen. 2.7.,Deiß, man Masche Fälle zu verhinvekn,die kräftigsten Maßkegeln zu treffen seien. 3.Wenn etwa bei Ordnungsstörungen nach Widerstandsfallei, wodurch die öffentlic Ordnung und sicherheit gefährdet wäre,unsere eigenen polizeilicheurgane sich als unzureichend erweisen sollten,·so mögen wir im Sinne des Erlasses Emszellenz vom·2·6.·Junid. J.,Z.2083,wegen Herbeistellung der notwendigen Militarassestenz uns an das in Pest befindliche Lk.Militärkommando wenden. 4.Sollen wir über alle in dieser Angelegenheit bereits getrofs MET und noch zu treffenden Anítalten Ew. Exzellenz sofort in Kenntniß sehen. · Wir wollen nun versuchen,Ew.Exzellenz auf alle diese vrek Punkte ausreichende und beruhigende Antwort zu geben,und dazwar mit der Aufrichtigkeit und dem Ernst-welche von der hochwichtigen Sache der öffentlicherkachung geboten sind. ·· Was den ersten Punkt betrifft,sobal der substimmte Stadthauptmann keinen Augenblick mit der Untersuchung wegen der vorgenommenen Grzeffe gesäumt. Daß er dieselbe jedoch im so kurzer Zeit nicht zu Ende führen und abschließen konnte davon liegt der Grund in der Beschaffenheit des zu untersuchenden Vorganges, bei welchem nicht eine oder zwei Personen, sondern viele, eine ganze Masse betheiligt sind. In solchen Fällen ist das Ausfindigmachen der Urheber und Hauptfakoren des Grzeffes am schwersten. Denn die Antezedentien der Demonstratonen sind der Behörde nicht bekannt, die pflegen von den Betreffenden nicht öffentlich verhandelt zu werden; es wird vielmehr sorgfältig jede Bewegung vermieden, wodurch der Plan vor der Zeit entdeckt werden könnte. Wenn aber Demonstrationen ohne vorher festgestellten Plan stattfinden, dann werden sie meist so improvisirt ausgeführt, da die Boliyei weder Zeit noch Gelegenheit hat, Kenntniß darüber zu erhalten. Zum zweiten Punkt bemerken wir, das es unserer Anseiz nach kaum bei jeder Gelegenheit möglich sein dürfte, beabsichtigten Demonstrationen vorzubeugen , selbst wenn die Stadthauptmannschaft über den betreffenden Ort und über die betreffenden Personen Kenntnis besagen sollte. Denn wenngleich einzelne Personen aus der Menschenmenge dem Zureden und den Warnungen der Polizeiorgane nachgeben sollten, kann man body nie mit Sicherheit davon überzeugt sein , ob die große Menge geneigt sein wird, ihren Verrag aufzugeben ; bevor aber die Demonstration erfolgte, kann Niemand in berechtigter Weise zur Verantwortung gezogen, und um so weniger bestraft werden. 3 bliebe daher nichts übrig, als den im Voraus bekannten Dit der Demonstration fortwährend bewahren zu lassen, würde aber ein derartiges Auftreten und Vorgehen der Behörde nur noch größeres Aufsehen verursagen, m würdet man dies nur als Provokation auffassen, würde dies auf die Gemüther der Bürger nicht noch aufregender wirten? Dies sind Fragen, die, wenn man sie noch so ernstlic erwägt, ihre Lösung in der eins. fachen Antwort finden, daß «3 nicht rathsam it, wegen des in Rede stehenden 3wedes zu weit gehende und leißt zu mißdeutende Präventivsmaßregeln zu ergreifen. Es möge uns jedoch gestattet sein, bei diesem Punkte, obwohl wir e3 ungerne thun, uns wieder auf die Periode der t. t. Polizeidirektion zu berufen. Stand vieser Behörde nut ein ganzes Heer von Polizeimännern zur Verfügung , konnte sie zur Erreichung ihrer Zwecke nit das ganze in Belt garnisoniende Militär in Anspruch nehmen ? Und doch , so fragen wir, wie viel Demonstrationen hat sie verhindert? Konnte sie sie selbst damals verhindern, als ihr energisches Auftreten blutige Ereignisse zur Folge hatte? Wir, die wir uns an jene traurigen Auftritte noch lebhaft erinnern, willen sehr gut, daß alle diesbezüglichen Anstrengungen der Polizei erfolglos waren, und ein ähnliches Verfahren würde auch gegenwärtig zu seinem günstigeren Resultate führen. Unsere städtische Polizei wird es nie unterlassen, die Anwendung von gemäßigten, freien Bürgern gegenüber geziemenden Präventivmaßregeln zu versuchen , da dürfte er kaum nöthig sein, zu beweisen, daß es wohl möglich ist, die Ausführung von ernstlich und entschieden beabsichtigten Demonstrationen gewaltsam zu vereiteln, daß aber seine polizeiliche Maßregel im Stande it, der Ausführung der Dermonstration vorzubeugen und sie abzuwenden. ·· Zum dritten Punkte bemerken wir Folgendes:ch·w·tt schon oben zu erwähnen die Ehrebattem fand in der letzten setztn unserer Stad teine so Besorgnis erregende Demonstration statt, zu deren Bereitlung oder zu deren Vorbeugung — insoferne sie im Bors hinein bekannt war — unsere eigenen städtischen Polizeiorgane nicht genügend gewesen wären. Bei derartigen unbedeutenden Üorfällen ist die faktische Zuhilfenahme der Militärgewalt nach unserer unmaßgeblichen Ansicht nicht zweckmäßig, und zieht es für die öffentliche Ruhe viel nachtheiligere Folgen nach sich, wenn bei allen Heinen Vorfälen die Militärgewalt angewendet wird. Wir nehmen uns übrigens diese eit, achtungsvoll zu bemerken, daß die am 26. Juni 1. 3. unter abl 2083 erlassene Verordnung Em. Crellenz die Inanspruchnahme der Militärassistenz nicht für derartige Vorfälle im Auge hatte, sondern blos für Fälle, wenn die Widerspenstigkeit gegen das Gefek ärdere Dimensionen annimmt, und wenn die Ursache, welcher sie zu entspringen scheint, nachhaltiger ist, als was man nicht nach einem momentanen Aufflammen auf das Grlöschen des Funfens zählen könnte. Zum vierten Punkte bemerken wir Folgendes: Bezüglich der bisher getroffenen Unstalten behufs der zweckmäßigeren Landhaltung der Polizei können wir uns vor Allem auf die Repräsentationen berufen, welche die städtische Generalverssammlung theilt in Folge der von dem gebetenen arng Alerius Thaib wiederholt vorgebrachten Bitten, wegen Anweisung der erforderlichen Kosten für die unumgänglich nothbvendige Vermehrung der Polizeiorgane, an Ew. Erzellenz, theils aber, auf Grund des von dem gegenwärtigen substituirten Stadthauptmann gemachten Borschlages, wegen Erwirkung von Militärpatrouillen unter Führung eines Zivilkommissärs, an das hohe k ööniglich ungarische Ministerium für Landesverteidigung gerichtet hat. Wenn diese Repräsentationen eine günstige Erledigung erhalten, so werden wir auch mit mehr Erfolg gegen Demonstrationen verfahren können. Wir haben übrigens an in der Richtung Anstalt getroffen, indem die im Dienst stehenden Polizeiorgane zur strengsten Pflichterfüllung mit der Ermahnung angewiesen wurden, daß die geringste Saumseligkeit ihre Entlastung zur Lage haben werde , indem wir den subzituwieten Stadthauptmann mit einem entsprechenden Geldpauschale versehen haben, um außerordentliche Ausgaben sofort bestreiten zu können, und indem wir ihn aufgefordert haben, in der Berteilung der Agenden der stadthauptmannamtlichen Beamten und Organe zwecmäschige Hinderungen zu treffen und wegen etwa wünschenswerther Berfergung einzelner Angestellter Borschläge zu machen. · Energischere Maßregeln,als die obigen,sind unserer Ansicht nach nicht nothwendig;sollte übrigens ein noch energischeres Borgehezi gewünscht werdeth so bliebe kaum etwas Anderesübungsschatz die Generalkongregation Des Pest, Pilis und Sopher Komitates. H Lv und am fünmtliche Gemeinheit veS scomume. .. Mitglieder der Komitatskommission versendet werden sollen, welcher Antrag beifällig angenommen wurde. Das Notariat legte hierauf den Entwurf einer Geschäftsordnung vor und wurde dieselbe an ein Komite zur Begutachtung gerieten. Béla Mäariäffn sagt darüber, daß bei der angeordneten Aufnahme der Waffenangelegenheiten die ermittirten Kommissionsmitglieder nicht erscheinen und ihie durch die Durchführung dieser dus erst wichtigen Meafnahme unmögli ge macht wird. Nach einiger Diskussion werden die Oberstuhlrichter ermächtigt, vorkommenden Fallsprlagmänner für die nicht erscheinenden Kommissionsmitglieder zu dieser Amtshandlung einzuberufen. Die hierauf zur Berathung gelangten Gegenstände rassen wir in Folgendem zusammen : · « Das Pester städtische Steueramt hatte dem Vizegespansamte einen Bogenbehufs Einbekennung und Anmeldung der Landes-Arbeitsschuldigkeit rücksichtlich der im Komitatshause wohnenden Komitatsbeamten zugesteitt.Da nun aber das Komitatshaus der städtischen Jurissdiktion nicht unterstellt ist und die Komitatsbeamten anderweitig ihren Steuerpflichten entsprechen,wird angeordnet,den Anmeldungsbogen dem städtischen Steueramte zurückzusenden.—Eine längere Debatte entspann sich über die bekannten Anordnungen des Finanzministeriums bezüglich der Vertheilung und des Bezugs von Viehsalz für den Bedarf der Viehzütter im Komitate.Im Zusammenhange damit kam zur Mitheilung ein Erlaß des Finanzministeriums über die Verablösung des Viehsalzpreises beim Salzdepot in Kecskemét;ein zweiter Eclap über die Konstriktion und die Auftheilung der Viehsalstonätke nach Massgabe des Erfordernisses;eine Zuschrift des föndlichen Hauptsalzamtes über die beim Kecskeméter Salzdevotgetrossenen Verfügungm zurserstheilung des Viehsalzes,ein Zirkulatschreiben der Marmatoset Kochitatskommission in der Salzfrage,endlich verschiedene Privateingaben um Erlangung des Rechtes zum freien Salzhandel.Sämmtliche Schriftstücke wurden allein Komite unter Vorsitz des ersten Vizegespans gewiesen,damit dieser im Sinne des Ministerialerlasses das abverlangte Gutachten in der Salzfrage vorlege.Gleichzeitig wurde beschlossen,dem Finanzministerium in einer Repräsentation zur Kenntniß zu bringen, daß die für das Pest,Pilis und Selte-Komitat bestimmte Quantität von 10,000 Zentnern Viehsalz nicht im mindesten genüge.Das entspendete Komitåhat and Sachverständige der Betathung beizuziehen.Ein Aytrrag,daß die Regierung Sorge tragen möge,damit mehr Triester Viehsalz im Handel vorkomme,wurde beifällig aufgenommen.Der Erlaß des Ministers des Innern gegen das Ueberbandnehum des Betstels wird den Stuhlrichtern zur Darmschachtung hinausgegeben.Eine mehr als zweistündige Diskussion veranlaßte der Bericht des Oberstuhlrichters Michael Földvahr über die Zunahme der unter dem Namen »Nazarener«bekannten religiösen Sekte,welche sich namentlich im Holter Bezirke vermehrt.Es wird hervorgehoben,daß die Anhänger dieser Sekte,nachdem sie das Sakrament der Taufe nicht anerkennen, keine Geburts-und Sterbemattikeln führen;daß sie sich der seugensschaft und der Eidesleistung vor Gericht,selbst in den schwersten Stismungsfällem enthalten,hiedurch den Zwecken des Staates und debüts qecichanflichten nicht entsprechen,v·ämmtliche ee Rn an die römisch-katholischen Geisllichen , welche sich an der Diskussion betheiligten , anerkennen , daß im Sinne der Getete Kedermann zur freien Religionsausübung berechtigt sei, daß si aber Niemand seinen Pflichten dem Staate gegenüber entziehen dürfe. Aus diesem Grunde sollen diese Nazarener dur die Stuhsrichter darüber aufgeklärt werden, da das Komitee sich um ihren Glauben gar nicht bekümmere , aber die Achtung der Gefege verlange. Sie sollen demgemäß entsprechende Geburts- und Sterbematrikeln führen, dem richterlichen Nafe Folge leisten, ansonst sie der gefeglichen Strafe verfallen. Das Ministerium für Kultus und Unterricht wird übrigens von dem Bestehen der Nazas tenerierte, als einer gegebenen Thatfadhe, in Kenntniß gefeht werden. Mit Rüdjigt darauf, daß sehr ausführliche Berichte über das Gerichtswesen im Komitate zu bevathen sein werden, ordnet der norfigende Obergespansstellvertreter den Beginn der morgigen Sigung um 9 Uhr an. jó -—-—«z« » : s mon vénámat ven; genen ve mer ss menn in Londoner Vergnügungsorte. London im November.Die Saison ist längst vorüber,obgleich es ein langes Hin-und Herschwanken gab,bis sie glücklich zu Grabe gebracht werden konnte.In der langen Reihe von Equipage 11,die sich nach Hydepark zu bewegen pflegen,sind bedenkliche Lücken eingerissen,und manche gefeierte Reiterin ist von der Szene verschwunden.Vesucht man Sonntags den zoologischen Garten,wo sonst zu beiden Seiten der,merkwürdigerweise in unmittelbarer Nähe der»Fleischfresser«gelegenen Allee die Eleganz Londons in sechsfacher Sesselreihe ihre glänzende Toilette zur Schau stellt,so fand man den Garten trotz des einladenden Wetters ziemlich menschenleer,die Känguruhs und Bären aber ganz verwundert über das Ausbleiben der vielen zarten Hände, die ihnen sonst reichlich Leckereien zu reichen pflegen,und selbst der alte Elephant,gewohnt,mit einem Dutzend geputzter Kinder durch den Parl zu stolziren,schien sich mehrüthigen Betrachtungen über verschwundene schönere Tage hinzugeben.Doch ist aller Frohsinn aus der großen Weltstadt noch lange nicht entschwunden. Die zahlreiche,nach Hunderttausenden zählende Mittelklasse ist uns geblieben,welche sich die Stunden des Abends in den kleinen Theatrn verkürzt. Die eigentlichen,alltäglichen Unterhaltungsorte Londons sind die Music-Halls,meist recht hübsch ausgestattete,mit einer Bühne versehene Lokale, in denen neben Erfrischungen Musik, Tanz, fomische Veiträge, Akrobatenfünfte u. dgl. geboten werden. Das größte derartige Etablissement, das indessen schon den Uebergang zu den Theatern bildet, ist die viel besuchte und gerühmte Alhambra. Ursprünglich für wissenschaftliche Vorträge bestimmt, fam das Gebäude allmälig so weit, ein Freudentempel zu werben. Der in weichem, maurischem Style gehaltene Saal bildet ein Achter, dessen eine längere Seste von der großen Bühne eingenommen wird. Nings herum ziehen sich zwei geräumige Galerien, während der Bühne gegenüber sich noch zwei kleinere Balkone und im Hintergrunde derselben einige Bogen befinden, deren feine weiße Vorhänge keinen inbisfreren genaffen. Die Mitte des Parterres nehmen Tische und Stühle ein, an den Wänden hingegen ist ein breiter, etwas erhöhter Gang für das promenirende Publikum. Hier sind reiche Büffet- und Zigarrenladen, während abgesonderte Gemächer für die vollen Soupers bestimmt sind. Das Publikum ißt, trinkt und wandet, während auf der Bühne sie das Programm abspielt. Und wahrlich Fein geringes Programm. Nach einigen einleitenden Menfitfunden des starren und gewiß nicht des schlechtesten Orchesters in London, folgt ein komisches Ballet, für das Matrosenpublikum die Perle des Abends. Das Sujet desselben bildet das Liebesverhältnis zwischen dem pfiffigen Dorfbarbier und Aldermann’s Schmuden . Töchterlein. Die Berwidlung beginnt mit dem Ertappen des Fofenden Paares durch den grausamen Vater , Fulminirt im Erscheinen eines zweiten, vom Bater begünstigten Liebhabers und findet nach mannigfaltigen Variationen von Puffen, Ohrfeigen, Fußtritten, Hinauswerfen und ähnlichen Liebkosungen in der endlichen Bereinigung des liebenden Paares bei bengalischer Beleuchtung feine glücliche Lösung. Es erscheint nun eine üppige Blondine in männlichen Trikot, die, nach einigen beifällig aufgenommenen komischen Strophen mit Klavierbegleitung, singend einen Tanz eröfuhrt, der, ein tolles Stampfen und Hin- und Heriwirfen der Füße, mit einem graziösen, dem Publikum zugeworfenen Rußhändchen endigt. Nun folgt eine Serie ganz erstaunlicher Akrobatenfünfte, dann das haarsträubende Messer- und Fabelspiel einer Indianerfamilie, zwei feenhaft ausgestattete Ballets in denen nicht weniger als hundert leichtfüßige und kurzredige Französinen mitwirken, hat zwischen Duartette, Einzelngesänge und Orchestermusif in so unendlicher Reihe, daß das zum Schluffe angestimmte Nationalanthem nur mehr einem kleinen Publikum das Geleite zum Ausgange gibt. — Aehnlich ist das Programm in den meisten Menfithalfen, nur fehlen natürlich die großartigen Ballets ; eine unvermeidliche Figur bildet hier mod) überdies der Neger, wer in’s Trivialste überfegt ungefähr dieselbe Rose spielt, wie der Zigeuner im ungerischen Volfsftüd. Eine so reichere Auswahl von Genüssen bietet der am gelegene Cremonn-Garden, welcher bei stanzender Beleuchtung feiner schönen Anlagen allabendlic ein ebenso zahlreiches, arg gemischtes Publikum versammelt. Ein Ballethaus, Kirkus, der Feuerwerksplag, hübsche Kegelbahnen und zahllose Restaurants umgeben einen freien Pla des Cartend, in dessen Mitte von einem erhöhten Glaspavillon Tanzmufii shallt, nach der das jugendliche Publikum, die Damen in Hüten, im Kreise auf einem weiten, von eleganten Lampenfer fiang erleuchteten Parquete mit dem den Engländern eigenem Ernste Herumwirbelt, während in den Zwischenpausen einzelne Paare die schattige Kühle der vielen versteckten Tauben aufsuchen. Es wären nun noch einige Worte über die blos für Tanz bestimmten Lokale, die Tancing rooms, zu sagen ; es genüge indelfen, daß sie, ausnahmslos auf das Glänzendste ausgestattet, den ausschließlichen Tummelplag der Halbwelt bilden. Eine ganz eigenthümliche Art von Unterhaltung hat man Hingegen in der bekannten „Judge and Jury“. Es ist dies nichts weniger, als die Nachahmung einer ordentlichen englischen Gerietsverhandlung, wo auf einem Podium die Geschwornen mit ihrem Präsidenten, Anfläger und B Vertheidiger, Allein den gebräuchlichen alterthümlichen Talaren und weißen Allongeperüden, über einen fall zu Gerichte figen, dessen Betheiligte vom alten Gerichtsschergen in aller Form zu ihren Plägen geleitet werden. Der Fall betrifft einen englischen Landgeistlichen, der auf seiner Reise nach London zufällig mit einer eleganten Dame sich in einem Koupé befand und nan, von dieser wegen unanständigen Benehmens angeklagt, dur; die Zeugenschaft eines Barones, des Freundes jener Dame, arg in die Klemme getrieben wird. Ein ausführliches Verhör, Anklage und Vertheidigung nehmen ihrem regelmäßigen Fortgang, Alles mit dem größten Exnfte, wobei sich aber natürlich die allerfomilchesten Situationen herausstellen, bis es endlich dem Vertheidiger gelingt, in der Dame eine entlaufene Dienstmagd, im angebligen Baron aber einen unterstandslosen Stalltrecht zu entlarven, worauf Die Bezeichneten unter allgemeinem Label des Publikums der Sicherheitswache überantwortet werden. Sm Bird hineindrin , westlichen Ende Londons am der Themse 4 en BET AN zur Lagesgeschichte. Bert, 21. November. Man lügt sich im französischen Negierungskreisen von einer peinlichen Empfindlichkeit beherrschen, wenn man sich durch die Worte der englischen Thronrede über Italien verlett fühlt. England hat nie ein Geheimniß daraus gemacht , da er dem Nichtinterventionsprinzip Huldige. Auch hatte in dem speziellen Falle der Imtervention Frankreichs in der römischen Angelegenheit das englische Ministerium sich zur rechten Zeit mißbilligend ausgesprochen. Er geschieht aus Freundschaft für Frankreich, wenn die Thronrede der Königin Viktoria dem Wunsche nach einer baldigen Räumung des Kirchenstaates Ausdruck gibt , man kann den Kaiser nicht Lebhaft genug ermahnen, von einer Politik abzulassen , die nirgends Sympathien finden kann. Die offiziösen Organe geben dem Unnwillen über die englische Thronrede in der ungeschiterten Weise Anspruch, England, bemerkt die „France”, sei eifersüchtig auf das Uebergewicht Frankreichs. Wenn man in England blos die schönfärbenden Artikel der „France” seien würde, dann wäre eine solche Eifersucht möglich. Aber in England ist man ja über die „Schwarzen Punkte" am Himmel Frankreichs sehr wohl unterrichtet , von Schadenfreude, aber nicht von Eifersucht Tieße figyra prechen. Was das französische italienische Verhältniß anbelangt, so wird es augenblicklich nicht als günstig geschildert. LUnterrich . pe enter, RETRO NE TREE U Ba VALA AAA Bataname) > egett in harten Gindrud. Man sieht, daß die jenige Direktion sehr viel Glüd hat; nun aber müßte sie all dieses Glüd in Wahrheit zu verdienen fugen.