Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1869 (Jahrgang 16, nr. 224-249)
1869-10-18 / nr. 238
—-.--,.« ««-..-.-»—.-- 1869. — Nr. : tontag, 18. Oktober. ME” Die Telegramme befinden sich auf der dritten Seite. Erpose über die Finanzlage, vorgetragen vom Heren Finanzminister v. gónyay in der Unterhausfigung vom 18. b. M. gen — adhen. Erstens lege ich den Rechnungs Abschluß für das Jahr 1868 vor Meine zweite Vorlage bezieht sich auf den bereit vollendeten Theil des Budgets für 1870, speziell auf die Bededung. Die dritte Vorlage behandelt das Staatsvermögen überhaupt. Das wichtigste unter den konstitutionellen Rechten, ja man kann wohl sagen, die Basis so wie die größte Garantie aller Konstitutionellen Rechte ist die Feststellung des jährlichen Butgets, dann die Borzage an die Legislative und die Kritik der dem festgestellten Budget entsprechenden Schlußrechnung für das abgelaufene Jahr. Vom Gesichtspunkte des wahren Konstitutionalismus ist er somit ein bedeutungsvoller Moment, wenn — zum ersten Male seit dem Bestande der ungarischen Berfaffung — ein detaillirter Rechnungsabschluß über den Stacshaushalt der Legislative ne wird zu dem Zweckk, damit sie denselben im Sinne der Gefebartitel IV.: 1848 und X., 1867 ihrer Prüfung und Skritil unterziehe. Es ist das ein neuer unumstößlicher Beweis dafür, daß vaz Jahr 1867 einem Konstitutionellen echte, welches unsere avitische Berfaffung nicht fannte, und meldhrs zuerst in den Gefegen von 1848 ausgesprochen ward — Geltung und Leben verliehen hat. In alten Zeiten disponirte der König frei über den größten Theil der Einkünfte des Landes ; die Eeträgnisse der Staatsgüter und Bergwerke, des Zoll und Salzmonopols wurden von ihm verwaltet, eingehoben und ausgegeben , ohne alle Rechnungslegung. Die sogenannte Kriegssteuer wurde zwar vom Landtage votirt, aber über ihre Verwendung konnte derselbe seine Nechenschaft verlangen, unsere avitische Verfassung entbehrte also jener Kardinal:Garantie, ohne welche eine Verfassung niemals eine Stüge der bürgerlichen Freiheit zu sein vermag. Aber nicht nur für die Legislative, sondern an für das Ministerium ist derjenige Moment ein bedeutungsvoller, wo es über sein Gebahren Rechenschaft gibt, denn wir müssen uns nie nur der Witigkeit jenes Momentes bewußt sein, wo wir unsere verfassungsmäßigen Rechte üben, sondern auch jenes, wo wir unseren gefeglichen Verpflichtungen nachkommen. Somit habe ich die Ehre dem 9. Hause ein authentisches Gremplar des Rechnungsabschluffes für das Jahr 1868 vorzulegen ; das Summarium, die Bilanz und einige Beilagen liegen auch Ion ges deut vor und werden unter die Mitglieder des g. Hauses vertheilt werden ; etwa 100 Bogen befinden sich no unter der Pfesse. Der während des vorjährigen Landtages von mir eingereichte und in den Landtagsakten sub Nr. 328 b findliche Ausweis über die Staatz-Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1867 kann nicht eine wirkliche Schlafrechnung genannt werden, ein ordnungsmäßig votirtes eng: für 1867 hat nnteriftrt, die Quote der Staatsschul und das Redungsverhältniß der gemeinsamen Auslagen war noch nicht bestimmt , die auf die einzelnen Zweige der Noministration zu verwendende Summe wurde so aufgenommen wie dieselbe noch am 1. Jänner 1867, also noch vor Bildung des ungarischen Ministeriums ohne verfassungsmäßige Behandlung festgelegt wurde, die Einnahmen und Ausgaben wurden während des ganzen Jahres 1867 von dem damals noch gemeinsam unwirkenden obersten Rechnungshofe verbucht und der im Borjahre dur mid) vorgelegte Nusmweis zeigt nur die Kafla.Ergebnisse und seine Positionen sind zwar bezüglich des Kafla-Ergebnisses richtig, doch bezüglich des definitiven Ergebnisses werden sie erst dann abgeschlossen werden können, wenn über die aus der Vergangenheit verbliebenen gemeinsamen Aktiva und Baffina ein endgültiges Hebereinkommen zu Stande gekommen sein wird. Diesbezüglich sind die beiden Finanzministerien in Verhandlung und ich hoffe, daß ich bald uns zwar wo während dieser Refsion darüber dem geehrten Haufe Bericht zu erstatten in der Lage sein werde. Ob ich, Angesichts der aufgetauchten Prinzipienfragen, von einer übereinstimmenden G Stipulation zwischen binen Ministerien w.rde berichten können, das im vorhinein zu bestimmen, bin ich nicht in dr Lage. Sollte eine gemeinsame Stipulation nit zu Stande kommen können, so wird es die Aufgabe beider Legislativen sein, auf Grundlage der bozulegenden Berichte über die zur definitiven Erledigung nöthigen Schritte Verklüffe zu fassen. So viel tann ich aber meinerssitz schon im voraus aussprechen, daß ich während der bisherigen Verhandlungen bemüht war, die Interessen des Landes nicht einen Moment aus dem Auge zu lassen. Die Kafla-Ergebnisse des Staatshaushaltes vom Jahre 1867 werden durch eine erwähnte Vorlage genügend motivirt und die Schlußrechnung vom Jahre 1868, welche dieselbe ergänzt, kann an eine sichere Grundlage zur Beurtheilung der Gebahrung vom Jahre 1867 bilden. Die Zusammenstellung der Staaterechnung beansprucht zwar pere Arbeit, doch kann sie ohne jede Schwierigkeit durchgeführt werden fort, wo dies nach langjähriger Praxis und feststehenden Normen aufchieht. Bei uns war die Zusammenstellung der Rechnung über das erste normalmäßig votirte Budget scwieriger, denn vor Allem mußte man das System selbst feststellen, nach welchem die Hauptbuchhaltung als Kontrollbehörde diese ihre Funktion auszuüben hat, da sie erst im Anfange des vorigen Jahres ihre Amtirung begonnen hat. Außerdem mußte man die Rechnungsabtheilung der einzelnen Ministerien, welche erst am Ende des Jahres 1867 systemisirt wurden, mit ausführlichen Sufteuftionen versehen, damit der Zusammenhang unter ihnen geregelt werde. Aber ich mußte auch tragen, daß die Rechnungen des vergansgenen Jahres im darauffolgenden Jahre zusammengestelt und vors gelegt werden künne; wenn odbzwar ver X ©.:X. 1867 festießt daß die abgesclosssenen Nehungen vorgelegt werden sollen, verfügt dass Ibe doch nicht präzise, daß die Schlußrechnungen immer im nächsten Jahre vorgelegt werden müssen. Dessen ungeachtet bin ic, wie gesagt, bemüht gewesen, bei der Recnungsführung ein solches System einzuführen, nach welchem es möglich wird den Rechnungsabschluß mit Ende des nächsten Sachez vorzulegen. Das Beispiel anderer, ein geregeltes Finanzwesen defilienter Staaten lehrt, daß die Vorlegung der Schlußrechnungen binnen einer so kurzen Zeit mit nur geringen Schwierigkeiten verbunden sein mag, wa mit Ausnahme Englands, wo nur ein Finanzbericht und eine Bilanz, also seine detaillirte Schlußrechnung vorgelegt wird, überall eine längere Zeit für die Unterbreitung der detaillirten Schlußrechnung erforderlich ist. In Preußen, das ein unwohlgeordnetes Finanzwesen bessst, wird der Ausweis bewirklichen Ergebnisses im en die Schlußrechnung im dritten Jabre, in Franreich und Belgien der summarische Ausweis (der „Compte general“) in der ersten Hälfte des folgenden Jahrs, die Schlußrechnung (riglement definitif) mit der Bilanz („bilan”) im dritten Jahr vom Rechnungsschluß an gerechnet, — in Oesterreich in der gleichen Zeit, im Königreich Sachsen aber nach drei Jahren, vom Abscluß der dreijährigen Rechnung an gerechnet, unterbreitet, und ‚das ist natürlich, da auf den Conto des abgelaufenen Jahres nothunwendiger Weise bis zu einer gewissen Zeit noch Anmeisungen außgestelt und Zahlungen geleistet werden. Um den von mir gewünschten Zied zu erreichen, mußte ich solche Verfügungen treffen, daß die Anweisungen für das Jahr 1868 am lechten Tage des Monats März laufenden Jahres aufzuhoren, Zahlungen aber nur bis Ende des Monats April zu geschehen hatten. Anfänglich war festgestell, das die Zahlungen bis zur ersten Hälfte des nächsten Jahres, also bis am 30. Juni 1869 laufen sollten. 39 überzeugte mich jedoch, daß, wenn bis dahin Zahlungen geleistet werden, es der als Kontrollbehörde unabhängig fungirenden Haupt-Eehaltungsabtheilung auch bei dem größten Fleiße unmöglich sein werde, die Rechnungen im Detail zu prüfen und die Ergebnisse verselben und die Bilanz binnen einer solchen Zeit zusammenzustellen, tabich sie noch im Laufe dieses Jahres vorlegen könne. Durch meine frühere erwähnte Verfügung aber, wenn sie au für einige Verwaltungsbranchen momentan hinter sich war, ist das angestrebte tätige Ziel, nämlich die Möglichkeit einer so raschen Vorlage der Schlußrechnungen, erreicht worden, und es freut mich, sagen zu können, daß die Staats-Hauptbuchhaltungs-Abtheilung während der Schwierigkeiten des Anfangs mit seltenem Fleiß ihrer wichtigen Aufgabe entsprochen hat, sowie auch Nedermann aus der Vorlage und den Beilagen die Weberzeugung gewinnen wird, daß die Staats-Hauptbuchaltungss Abtheilung die strengste Kontrole geübt hat. Die einzelnen Ministerien mußten bis auf den legten Pfennig Rechnung ablegen über diejenigen Summen, welche dur die Karsen in den Journalen verrechnet wurden, und dak die Verbuchung verselben von der Hauptbuchhaltungs:Abtheilung auf das pünktlihite durchgeführt wurde, dafür zeugen die Bilanzen, welde sowohl untereinander, alsu mit den Ergebnissen der Journale vollommen stimmen. 63 mußten jedoch den konstitutionellen Begriffen gemäß auch die Grundmaße der Verrechnung und der Kontrole festgestellt und durchgeführt werden. Das geehrte Haus, glaube ich, wird es billigen, daß die Schlußrechnung sowohl der Form, als der Anordnung nach sich an das 1868er Budget hält, wodurch auf den ersten Blick zu ertenen ist, in wie viel jede einzelne Ausgabe mit dem durch das Gefeb festgestellten Präliminäre übereinstimmt oder davon abweicht. « Nach dem Sinn des G.A.XX.VIII.1868,in welchem die Haupt-Ausgabeposten festgestellt worden sind,hätte es streng genommen genügt,wenn die Schlußrechnung nach den im Gesetz vorkommenden Posten angefertigt worden wärez von dem Prinzip ausgehend, daß eine möglichst detaillirte Rechnungslegung das sicherste Bild von der Finanzverwaltung gibt,sind jedoch—abweichend von dem in Oesterreich bisher üblich gewesenen System—Einnahmen und Ausgaben nur bloß nach Portefeuilles, Abcnitten und Fire -—-· —- «., -·-·w»nt-«’s irrt, ja es kommen darin auch die Rackstände des verfloffenen und des laufenden Jahres, nach Nubrifen detaillirt vor, und so kann man tübn behaupten, daß die gegenwärtige Rechnungslegung bis in die minutioierten Details eine vollständige Orientirung über die Staatsausgaben des vergangenen Jahres bietet. Die gegenwärtige Schlußrechnung weit jedoch von den in Oesterreich bisher üblich gewesenen Schlußrechnungen an insofern wesentlich ab, als ich bemüht war, ein solches System aufzustellen, welches ein in allen Stüden mit der Wirklichkeit übereinstimmendes Hares Bild von den erreichten Resultaten zu geben geeignet ist. Diege mir das geehrte Haus gestatten, daß ich mit einigen Morten dies Gyttem zu erläutern versuche, bei dessen konsequenter Darführung auch im der Zukunft die Schlußrechnung, jederzeit vor der egislative und der Finanzwelt zeigen wird, ob unsere Finanzen prosperirend, ob ein wirkliches Defizit vorhanden ist , oder ein effektiver Ueberschuß ? · » « n so manchem Staate entwickelt der Finanzmunster eine seltene Geschicklichkeit in der Bemäntelung des wahren Zustandes der Finanzenz oft sehen wir ein scheinbares Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und Einnahmen des Staates,«während bei fortwährender Verringerung des Staatsvermögens von einem Jahre in das andere stets ein wirkliches Defizit hinübergenommen wird.Ich meinestheils halte dafür,daß in der Finanzpolitik ebenso wie in der auswärtigen und inneren Politik die redlichestrufrichtigkeit das Meisteraugttmb am weitesten führt;demthenn bei der Bilanz die einfach hingestellten Zahlen zeigen,daß kein Defizit,sondern ein Ueberschuß dasei,so verleiht dies neue Kraft und neuen Muth zur Fortsetzung des befolgten Weges;wenn dagegen ein wirkliches Defizit und ein wirkliches Schwinden des Vermögens sich zeigt,so ist es besser,dies gleich beim ersten Begine zu erkennen,damit man die gehörte Energie fassen könne, dasUebel,solange dies möglich,noch i11 Heime zu beseitigen. Bisher stellte man den Rechnungsabschluß so zusammen,daß er die Einnahmen,woher sie auch stammen mochten,und die Ausgaben,welche thatsächlich vorkauten,auswies;nachdem von mit eingeführten System des Rechnungsabschlusses werdetn Unterschied gemacht zwischen Einkommen und Einlahntem sowie zwischen Auslagen und Ausgaben. ·« . Das geehrte Haus wolle mir gestattem daß Ich diese Worte definire.Im Privat-wie im Staatshaushalte kann jemand in einem Jahre ein große Einnahme,aber ein geringes Einkommen haben; wenn zumeispiel der Gutsbesitzer eine schlechte Ernte hat,wenn die Preise niedrig sind, so wird sein diesjähriges wirkliches Einkommen von seinem Gute ein geringes sein ; allein er kann eine große Einnahme haben , wenn er beispielsweise seine vorjährigen Erntevorräthe verwerbet oder Aktivforderungen eintreibt. Es wird indes Viele geben, welche solche Vorräthe oder Forderungen nicht haben , und so gezwungen sind, einen Theil der Immobilien zu verlaufen oder eine Anleihe aufzunehmen, damit sie ihre Ausgaben in diesem Jahre reden können. G3 kann das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe bestehen, aber es kann sehr leicht geschehen, daß dessen ungeachtet ein Gleichgewicht zwischen dem Einkommen und den Auslagen nicht besteht. Umgekehrt kann der Private wie der Staat große Ausgaben haben, z. B. wenn er näglich Investitionen vornimmt, ein Gut acquistirt, Gelder ausleht, während seine wirklichen Auslagen, die er auf seinen Haushalt verwendet, verhältnißmäßig gering sind. Im diesem Falle wird sie der Stand seines Vermögens gewiß vermehren, wenn er aus seinem normalen Einommen außer den normalen Aussagen noch Ausgaben zu nüßlichen Zwecken machen kann. Wenn wir diese Worte so befinden , können wir nicht immer sagen, daß derjenige, dessen Einnahmen nit geringer sind als seine Ausgaben , ein guter Wirth sei ; allein wir können allerdings sagen, daß derjenige Staat, dessen Einkommen seinen Auslagen gleichkommt, an seinem Defizit laborire , wohingegen derjenige, bessen Auslagen Jahr für Jahr geringer sind als sein Einkommen, gewiß an Meidthum zunehmen wird und seine Weberschüffe auf nägliche Investituren, oder, wie es England that, auf die Ermäßigung der Steuersäße verwenden man. Verzeihen Sie mir biete DER, aber sie mal vielleicht nöthig, damit ich das für den Rechnungsabschluß aufgestellte System verständlich machen könne. Demzufolge weist das Summarium des Rechnungsabschlusses nach Titeln , Kapiteln und Nefjorte nebeneinander das Einkommen und die Einnehmen, die Auslagen und die Ausgaben aus. Bilanzen sind zweierlei gemacht worden : die eine ist die Kassenbilanz, welche die Staatseinnahmen und Ausgaben ausweist ; die Einkommensbilanz dagegen zeigt das Staatseinkommen und die Auslagen, und schließlich, damit die ganze Verrechnung um so klarer sei, wurde an noch eine Vermögensbilanz, aller Schluß und Brobhrstein des Ganzen, gemacht. Die Vermögensbilanz thut dar und beweist, daß das Staatsvermögen sich um so viel vermehrte, als die Einkommensbilanz Ueberschuß zeigt, und endlich sind der Vermögensbilanz vier Bermorgensausweise beigelegt, und zwar nach den Rechnungsbränden abgesondert, die Ausweise über das unbewegliche Staatsvermögen, die Fehlungen, Stoffe, Werkzeuge und Geräthe, die Aktiva und Pafsiva und die Kastenreste, und zwar detaillirt nach dem Stande von 1867 und 1868 ; bei jedem Posten ist die Vermehrung oder Verminderung ausgewiesen. Schließlich habe ich außer dem erwähnten Summarium noch zwei vergleichende Ausweise angefertigt ; in dem einen sind die Einkünfte und Auslagen, in dem andern die Einnahmen und Ausgaben in Parallele mit dem Budget gestellt. Daß diese beiden Ausweise voneinander abweichen, ist natürli ; ebenso natürlich ist es, daß dieselben, mit dem Staatsbudget verglichen, abweichende, ja entgegengelegte Unterschiede zeigen. Werden soll man nun für maßgebend betrachten ? Gewiß nicht den auf die Einnahmen und Ausgaben bezüglichen, welcher nicht die Vermehrung oder Verminderung des Gtantevermögens ausweist, sondern denjenigen, welcher das Einkommen und die Auslagen ersichtlich macht. Demnach glaube ich nun, er werde Niemand unter den geehrten Mitgliedern des Hauses sein, der nicht anerkennt, daß das Ministerium durch Vorlage eines solchen Rechnungsabflusses die ehrliche, aufrichtige Finanzpolitik sich als Prinzip vorgezeichnet hat, daß ich eine offene und gewissenhafte Rechenschaft über die Verwaltung der Staatsfinanzen abzulegen bemüht war. · · Bisher habe ich das befolgte Systemcharakterk sitz jetzt gehe ich auf die Ergebnisse über.Bevor ich jedoch die ziffermäßigen Resultate des auf diese Weise zusammengestellten Rechnungsabschlusses und der Bilanz in den Hauptzügen charakterieire, muß ich noch bemerken, daß der Boranschlag für 1868 zum großen Theile nach den Prinzipien des Netto Budgets verfaßt wurde; daher bedeutet das in den Einnahmen bei mehreren Positionen sich zeigende günstigere Resultat nicht durchgehends eine Steigerung der Einnahmen, sondern dasselbe rührt zum Theile von Ersparnissen bei den Gebährungskosten her, welche nicht bei den Ausgaben, sondern bei den Einnahmen Anspruch gefunden haben. Ferner muß ich bemerken, daß die Zahlen, die ich aus dem Rechnungsabschlusse zu zitiren beabsichtige, von den Ziffern, welche ich am 14. Juli I. 9. vor dem geehrten Haufe zitiert hatte, erheblich abweichen; denn festere wurden nur nach dem Kaffaergebnisse zusammengestellt, welches sich Ende Dezember des vorigenahres zeigte, das heißt, dieselben wurden nach den Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt, während der Nehnungsabschluß das Einkommen und die Auslagen ausmeist, und die Ergebnisse der in das Jahr 1869 übergehenden Nachtragsgebahrung enthält, sowohl in Bezug auf das Ginfommen, al in Bezug auf die Auslagen, das heißt, derselbe enthält die während der ersten vier Monate des Jahres 1869 auf Rechnung des Jahres 1868 eingeflossenen Einkünfte, sowie auch die Auslagen, was das Endresultat gewiß zu einem günstigeren macht, besonders bei den direkten Steuern, da in Folge hesjen, daß die Steuerauswertung wegen des in den neuen Geseten festgestellten Vorgehens sich verspätete, die direkten Steuern am Anfang des laufenden Jahres in bedeutendem Masse auf Rechnung des Barjahres eingeflossen sind. . . Gewiß werden alle, welche offene oder geheime Feinde des ungarischen Staatztrevit3 und der ungarischen Finanzen sind, und die gerade in den lebten Tagen mit Schadenfreude das Gerücht verbreiteten, in den direkten Steuern werde sich für das verfloffene Jahr ein namhafter Rüdstand herausstellen, ein wenig unangenehm berührt sein, wenn ich das Gegentheil melden kann. 63 gibt wos bei den diresten “Steuern bedeutende Rüdstände, diese rühren jedoch von früheren Jahren her, während für das Jahr 1868 der bei den direften Steuern sich zeigende Müdstand nur 702.859 Gulden beträgt; namentlich waren die direkten Steuern im Voranschlage mit 54.744.000 Gulden präliminirt und in Wirklichkeit sind 54.041.141 Gulden eingefloßen. Und zwar ist das Erträgniß geringer bei der Grundsteuer um 207.674 Gulden, bei der Haus Haffensteuer um 191.252 Gulden, bei der Personalerwerbsteuer um 490.620 Gulden, bei der G Einsommensteuer um 910.023 Gulden. Diese vier Steuergattungen haben zusammengenommen, ein um 1.799.569 Gulden geringeres Crrägniß geliefert; dagegen ergab die Hauszinsteuer, welche mit 3,077.000 Gulden präliminirt war, 4,142.805 Gulden und so machte bei dieser Steuergattung, wenn man für Verzugszinsen noch 30.905 Gulden hinzurechnet, 1,096.710 Gulden aus; zieht man diesen von dem beiden früher erwähnten vier direkten zeugenden Ausfalle ab, fommens nicht mehr als 702.859 Gulden. Die Verzehrungssteuer wurde mit 10.723.000 Gulden phalmunikt,das wirkliche Ergebniß war 12,127.675 Gulden.Die Verzehrungssteuerrestitutionen, welche sich auf 1.165.217 Gulden belaufen,kommen in Voranschläge nicht vor,nachdem dieselben inbiege- Meinschaftlichen Zolleinkünfte eingerechnet sind. ‚Die Gefälle wurden mit 20,875.000 Gulden das wirkliche Ergebnis machte jedoch 26,328,142 Gulden aus beträgt der Meberidus 5,453,142, Gulden, 404 sum 4. Va. A a td m mm · isqssmbet mpcksrzocge vergrößerenomuntion auch die Produktionskosten großer waren—was bei den Auslagen vorkommt,——und auf diese Art die Ausgaben des Finanzministeriums erhöhten,so ist der Ueberschuß des tvirklichen Neineinkommens verhältnißmäßig geringer. Bei dem Tabakgefälle beträgt die Steigerung des Einkommens 4,142.924 Gulden,was größtentheils daher kommt,daß die Auslagen kleiner waren,als es im Voranschlag angenommen wurde. Gld Das Lottogefälle ergab einen skehrertrag von 146.073 ulven. Die Gebühren wurden mit 9.393.000 Gulden präliminirt und haben geliefert 11.930.449 Gulden, der Mehrbetrag macht somit 2.537.449 Gulden. Das Einkommen des Staatsvermögens war mit 2.859.000 Gulden präliminirt; dasselbe ergab 5.803.924 Gulden ; der Mehrertrag beträgt somit 2.944.924 Gulden, und zwar entfallen hievon auf die Domänen 485.649 Gulden, auf die Staatsforste 284.683 Gulden, auf das Staats:Montanunwesen 2.218.600 Gulden. Unter den außerordentlichen Einnahmen, welche im Staatsvoranschlage vorkommen, befinden sich nur zwei Bosiz tionen, welche als ein wirkliches Einkommen angesehen werden können. Beide haben einen geringeren Ertrag geliefert, als es präliminirt war. Die einen verschlagjhas aus der Prägung der ungarischen Scheidemünzen, welcher mit 900.000 Gulden präliminirt war , da jedoch die Sanktionirung des Gesehes erst im Laufe des Jahres erfolgte und daher die Prägung zurückblieb, belief sich das gesammte Einkommen unter diesem Titel nur auf 610.921 Gulden. Die andere außerordentliche Einnahme wird von den Summen gebildet, welche auf die Obligationen der ungarischen Krongüter und auf die Zehentablösung in Voranschlag gebracht und mit 570.000 Gulden präliminirt waren; bie von fünnen jedoch nur die Binsen dieser Summen als Einkommen gelten, welche 162.414 Gulden ausmachen. Außer diesen gab es doch auch noch andere außerordentliche Einnahmen,welche nicht präliminirt waren.Rechnet man diese zu den obigen Summen,so beläuft sich die gesammte außerordentliche Einnahme auf 2,722.270 Gulden,danun 1,470.000 Gulden präliminirt gar um so zeigt sich auch hier eine Mehreinnahme von 1,252.270 oden. Auch bei den Ausgaben kommen Positionen vor,welche im Bereleiche zum Präliminare günstiger sind;unter diesen sind die bedeutenderen: » Bei den Auslagen für die gemeinsamen Angelegenheiten beträgt das Ersparniß·1,416.056«Gulden,da das Zollgefälle um 5,049.680 Gulden mehr eintrug,hievon entfallen an Ung amnZO Perzent oder 1,514.904 Gulden,wovon jedoch auf die imxli I.G.A.1868 festgestellten gemeinschaftlichen Pensionen und als Korrektur eines Rechnungsfehlers zusammen 97.948 Gulden abzuziehen sind.Daher mußte auf die gemeinsameren Auslagen um 1,416.956 Gulden weniger gezahlt werden, als prälmz mirtwan Bei dem«Titel der Staatsguldens Quote wurden 1,125.498 Gulden erspart,indem das Agioimudget mit 173 J.pCt aufgenommen wurde,thatsächlich aber weniger betrug. Außerdem kommen Minderausgaben vor:beim Ministerium am hohen Hoflager,beim Kommunikations-,beim Handels-,«beimunterricht»-,beim Justizministerium und bei den außerordentlichen Ausgaben;—ungünstigere Positionen sind bei der Kabinetskanzlei Sr- Majestät,beim Reichstage,beim Ministerpräsidium,bei den Ministerien für Inneres,für Finanzen,für Landesverteidigung,bei der kroatischen Hofkanzei und bei der Grundentlastungsschuld Wenn man aber die ungünstigen Positionen von den günstigen subtrahirt,zeigt sich dennoch eine Ersparniß von 1.577.600 Gulden. Beim Finanzministerium kommen im Vergleiche zum Voranschlage Mehrausgaben vor,bei den direkten Steuern mit 12.116 Gulden,was aber in jener Bestimmung des im Jahre 1868 geschaffenen Gesetzes bezüglich der Steuer-Auswertung seine Motivirung findet, nach welcher bei der Haussteuer ebenso wie bei der Einkommensteuer bedeutende Spesen erfordernde Kommissionen amtirt haben,welche Spesen, da sie bei der Anfertigung der Präliminare unbekannt waren, au nicht genügend berücsichtigt werden konnten. Bei den Gefällen kommt eine Mehrausgabe von 550.730 Gulden vor, was aber die natürliche Folge der gradativ gestiegenen Einkünften. Hievon entfällt auf das Salgefälle 469242 Gulden, welche Summe hauptsächlich auf die vermehrten Salztransportiefen, auf den Zurückkauf des Viehsalzes und für das nach der Militärgrenze transportirte Salz als Preisdifferenz, an die den Transport bemerkstelligende Kreditanstalt bezahlt wurde. » Alles dies sind Umstände,die im vorhinein nicht berechenbareg doch dur die bedeutend gestiegenen Einkünfte mehrfach gedecht sind. Bei der Gebahrung mit dem Tabakgefälle sind mit 88.227 Gulden mehr verausgabt worden, was abermals dur die Steigerung der durch die erhöhte Consumtion entstandenen Verkaufs- und Transportspefen verursacht wurde. Endlich kommt eine Mehrauslage bei den Pensionen vor und sivar 271.110 Gulden, welche im Sinne des XLVII. G.A. vom Jahre 1868 gebecht wurden, aber auch die Pensionsauslagen des Finanzministeriums sind mit 111.262 Gulden gestiegen, was DNEIRE durch die in größerem Maßstabe erfolgte Pensionirung solcher Beamten entstanden ist, die der amtlichen Sprache nicht fündig sind. Hingegen kommen Ersparungen im Bortefeuille des Finanzministeriums vor bei dem Erforderniß für das Zentrale 161.902 Gulden, bei der Landes- Finanzdirektion 11.679 Gulden, bei der Akademie in Schemnik 3808 Gulden, bei den Verzehrungs-Steuern 60.841 Gulden, bei den Gebühren 51.673 Gulden, zusammen 243.903 Gulden. Dies abgezogen von den durch die Einkommenssteigerung und die vom Gefäß bestimmten Maßregeln verursachten Mehrausgaben per 947.463 Gulden, bleibt beim Bortefeuille des Finanzministeriums eine Weiterschreitung der präliminirten Ausgaben um 709.560 Gulden. ” glaube aber, daß jede Position dieser Mehrauslagen in den gesteigerten Einkünften ihre Motivirung findet, deren Erzielung, ohne gemeinte verhältnismäßige Spesen zu machen, unmöglich getreten wäre. 39 will nun sagen, wie die Endresultate stehen: — 3m Budget Reen ne mit end veranagt; das wirkliche Yesultat betrug 110.385.568 Gulden; demzufolge macht das Plus 11.705.568 Gulden aus. An An außerordentlichen Einnahmen kamen im Budget 47.535.800 Gulden vor; wenn wir jedoch hievon nach dem für den Medringerabschluß aufgestellten Systeme all jene offen abziehen, welche sein ordentliches Einkommen bilden, wie: die Eisenbahnanleihe, die gemeinsamen Aktiven, Steuer- und Bahnradstände, unter der Liquidation befindlichen Forderungen, die Einkünfte aus den, vom Berlauf des Staatsvermögens herrührenden Radständen, — so machte das veranschlagte ordentliche Einkommen 1,470.000 fl. aus; das wirkliche ae ist jedoch 2,722 270 fl., und so ist das Plus 1,252.270 ulden. Demzufolge ist das Resultat den Einnahmen im Ganzen um 19,957.8388 Gulden günstiger. Wie die präliminirten Ausgaben fin zu den wirklichen gaben verhalten, geht aus folgenden Zahlen hervor: Die ordentlichen Ausgaben waren dem Rechnungsabschuß 95,657.990 fl. aus; es wurde also um 1,078501 Gulden weniger ausgegeben, als veranschlagt war. Die außerordentlichen Ausgaben waren mit 31.081.800 Gulden berechnet ; die Investirungsposten, neue Telegraphenlinien, Walzwerke und Errichtung von Amtsgebäuden veranschlagten Summen machen 17.516.000 Gulden aus; ganzen veranschlagten Summe außerordentlichen Auslagen jedooch nach wie eine Mehrausgabe von 262.049 Gulden; bei mir 99,536.500 Plus ein kommen die für Eisenbahnbauten, fich Einpräliminirt, so wovon auf baz Gala ez en fl. veranschlagt ; hievon jedoch, als nicht zu den eigentlichen Auslagen gehörige Ausgabe die zur Tilgung der Grundentlastungsschule, also zur Tilgung von Passiven verwandte Summe von 2.800.000 Gulden abgesogen, betrugen die für das vergangene Jahr vorveranschlagten ordentlichen Auslagen 96,736.500 Gulden. Das unwirkliche Resultat macht diese von der betrugen die präliminirten eigentlich nur 13,565.800 Gulden, das wirkliche Resultat aber macht 13,827.849 Gulden, den Gesammtersparniß addirt zu dem, zwischen fommen fid zeigenden diese bedeutende Summe günstigeren dies abgezogen von den und dem wirklichen Ein: Resultate, den Auslagen ein vollkommenes Gleichgewicht gezeigt hätte, die Verrechnung sic) also bei 1,078.501 Gulden, bleibt eine Ausgabenersparniß weist der Rechnungsabschluß dem Budget gegenüber im an: je Ars um 13,774290 Gulden günftigeres Reful: ataus,. zwischen dem. Einkommen und so müßte in Baarem oder in walchen Investirungen vorhanden sein; allein nahmen für. Griesheim Ki war der Abgang ein bedeutender, wie die folgenden Zahlen beseiten: 98,680.000 Gulden, Gulden, und so das Gesammteinkommen mit 100,150.000 Gulden präliminirt, während anderseits die ordentlichen Auslagen mit 96,735.000 Gulden, die außerordentlichen mit 13,565.800 Gulden, Sammtauslagen mit 110,302.300 Gulden die Staatseinkünfte sich nit vermehrt hätten, Vermögensbilanz ausweist, si auf so betrug im Allgemeinen angefeßt waren. Wenn also das günstigere Resultat, und so die Gefo hätte sich demzufolge ein Abgang am Einkommen von 10.152.000 Gulden herausgestellt. Mein ir nun dies Defizit von den ausgewiesenen, günstigeren Resultaten abziehen, welche — wie ich oben erwähnt und wie bie belaufen — in der Staatsfafle blieb, im Jahre 1868 die Summe von 3,621.990 Gulden und machum 400 agt 1868 uverging, 3,602.644 Gulden ausmachte, wozu neheu, die zu Gunsten des Jahres 1867 im Verlaufe des Jahres lsSs eingeflossene Einnahme von 46.258 Gulden kommt,wovon dagegen die im Jahre 1868 zu Lasten des Jahres 1867 nachträglich verausgabten 1.187.487 Gulden abgezogen werden muüssen — so wurde aus dem „Jahre 1867 in die Staatstafja ein Reineinkommen von 2,461.416 Gul. übertragen ; dies abwitt zur Vermögensvermehrung während des Jahres 1868, welche 3,621.990 fl. beträgt, erscheint als Reinersparniß während der zwei Jahre nach der konsequent durchgeführten Bilanzrechnung imBetrage von 6,083.406 Gulden. Dies ist das wirkliche Resultat der Finanzgebührung währendper ER aZA zwei Jahre. Auf mehr als 6 Millionen beläuft sich also die Summe, welche das erste zweijährige Verwaltungsergebniß der ungarischen Regierung als aktiven Vermögenszuwachs , beziehungsweise als Ueberschuß auf: weit möglich, daß ss Leute finden, welche dies Ergebniß geringfügig finden, aber hinweggeleugnet und hinweggedeutelt kann es nicht werden, die Logik der wirkliche Thatsachen beweisenden Zahlen ist stärker als alles Raitonnement. Ein bedeutender Faktor dieses günstigen Ergebnisses war während des Verlaufs der letzten zwei Jahre auch die Witterung,denn sowohlxthahrels SL als besonders im Jahre 1868 hat der Himmel den Fleiß des Landmanns gesegnet und daher konntte ich mit Recht am 14. Juli (. 3. vor dem g. Hause sagen, daß wir das Glüc zum Begleiter hatten, da uns günstige Jahre eben damals geschenkt wurden, als wir mit den Schwierigkeiten der Niedergangsperiode zu sümpfen atten. Das gegenwärtige Jahr gehört zwar nicht zu den günstigeren , bei den direkten Steuern sind die Radstände noch immer groß, das Finanzministerium findet noch immer nicht bei den Munizipien jene Unterftügung, welche den klaren Verfügungen des Gewebes entsprechen würde. Bei den bedeutendsten indirekten Steuerarten wird beständig Schmuggel getrieben ; dennoch aber zeigt sich bei denselben seine Abnahme, sondern im Gegentheil einige Zunahme. Wenn nun auch im Jahre 1869 große und außerordentliche Ausgaben zu machen sind, da die Errichtung und Ausrüstung der Landwehr große Kosten erheirscht,obwohl die aus 7 Millionen fich belaufende Ausrüstung mehr als Investitur denn als wirkliche Ausgabe anzusehen ist) und die 1869er Schlußrechnung, was Einkommen und Ausnahme betrifft, nicht ohne ein Defizit wird abschließen können; so darf troßdem gehofft werden, daß, sofern nur in der vd übrigen Zeit die Steuern ordentlich eingehen, das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe wird aufrecht erhalten werden künnen, ohne daß er nöthig sein wird, zu den vom Geheg bemilligten Kassenanmeisungen unsere Zuflucht zu nehmen. Jedenfalls ist es für uns ein Vortheil, daß wir die ersten zwei Jahre in finanzieller Beziehung mit günstigem Resultate und an das dritte Jahr unwahrscheinlichne Kontrahirung unproduktiver Schulden abschließen können . Hüten wir uns jedoch hierin, insofern es ein Glück zu nennen ist, vor Welterhebung , im Gegentheile, dbun wir alles Mögliche zur Beseitigung der geordneten Finanzen. Nach dieser Richtung bin kann man das, was zu thun ist, nach meiner Ansicht, wie ich es bereits bei der Vorlage des ersten Budgets ausgesprochen habe, besonders in drei Punkte zusammenfafsen:: wir müssen vor Allem trachten, die öffentlichen Lasten durch eine proportionelle und gerechte Nepartition, sowie der die Regelung der Gebahrung und Einhebung leichter erträglich zu machen ; durchwedmäßige legislative Verfügungen und nüsliche Investitionen die materielle und geistige Kraft der Nation und somit deren Steuerfähigkeit möglichst zu heben ; endlich bei der Feststellung der Staatsausgaben möglichst sparsam vorzugehen. Damit in dieser Richtung die Gereggebung Maßnahmen treffen könne , lege ich mit den Rechnungsabschlüssen auch die auf den Voranschlag für 1870 bezüglichen bisher gebrachten Hefte vor, nämlich jene, melde waz Ministerpräsidium, baz Ministerium um die BersonS.Maiestät um pastinanzministerium betreffen *) ; — ich werde auch die übrigen Hefte, sobald vieselben vie BVreffe verlassen, dem geehrten Haufe vorlegen. Obwohl also der ganze Voranschlag, insbesondere dessen Summarium bisher nicht hergestellt werden konnte, so glaube ich doch, viel sei tein Hinderniß, daß, die Finanzkommission in Folge einer Verfügung des geehrten Hauses die Verhandlung über das Budget für 1870 beginne, da im Budget des Finanzministeriums bie gesammten Einnahmen, beziehungsweise der größte Theil der Beregung präliminirt sind ; die Finanzkommission und auf Grundlage des Gutachtens derselben das geehrte Haus kann in Bezug auf den Beginn der Verhandlungen verfügen, da die Bededung zusammengestellt ist, welche wie bei jedem Privathaushalte, so auch bei dem Staatshaushalte das Wichtigkeit, da man hieraus ersieht, wie groß auf Grundlage des Präliminare jene Summe sei, über welche man verfügen könne. In Bezug auf die Redelung kann ich ganz im Allgemeinen melden, daß die Positionen der operativen Einkünfte auf Grundlage sorgfältiger Berechnungen zusammengestellt wurden, und zwar wurde bei der Sesstellung der Mittelzahl nicht nur der Durchschnitt der früheren Jahre, sondern auch der Zuwachs, der sich im der ersten Hälfte des laufenden Jahres zeigte, berücksichtigt. Berücksichtigen wir die Resultate, welche sich in dem recht vorgelegten Rechnungsabschluffe zeigen, so hätten die Uinfünfte für das Jahr 1870 vielleicht auch in höheren Beträgen präliminirt werden können; ich glaube indessen, es ist viel zwecmäßiger, wenn wir alle Eventualitäten in Berücksichtigung ziehen und nu blos die in dem außerordentlich günstigen Jahre 1868 erreichten Resultate für einzig maßgebend betrachten. Doch zwar nun die Wege und Brüdenmauthen nicht in Rechnung gezogen wurden, nachdem ich in Bezug auf diese eine besondere legislaiven Makahme vorschlagen will, von deren Leitstellung er abhängt, ob das Geträgniß der Weg und Brüdenmauthen in den Boranschlag aufgenommen werden soll oder nicht; obwohl ferner bei der Grundteuer, melde unter allen Steuergattungen am unverhältnißmäßigsten und brüdendsten die Steuerzahler belastet , und bei welcher ich getrade deshalb eine bedeutendere Steuerermäßigung in Vorschlag zu bringen gewünscht hätte, wenn die ordentlichen Auslagen des Staates im Jahre 1870 nicht mehr beanspruchen würden, als für das Jahr 1869 von der Gesettgebung festgestellt wurde, — so kann ich doch behufs der leichteren Berechnung die Wegnlassung des Bruchtheiles über 29 Prozent beziehungsweise die Ermäßigung der Grundsteuer zu jenem Betrage, also um 875.000 Gulden, in Vorschlag bringen. — Die gejlammten Einnahmen des Finanzministeriums, also die ordentliche Bededung für das Jahr 1870, sind dessen ungeachtet mit 140.602.000 Gulden präliminirt ; rechnet man hiezu die Ueberschüsse der Einnahmen des Aderbau- und Handelsministeriums mit 52.700 Gulden , sowie die eigenen Einnahmen des Auktussministeriums mit 62085 Gulden, so beträgt die prä-lminirte Bedeckung 140. 716.785 Gulden. . Vergleicht man diese mit der gesammten ordentlichen Bedeckun des Jahres 1869,so würde sich für das Jahr 1870 eine Mehrbedeckung von nahezu 47 Millionen ergeben,was jedenfalls als ein günstiges Resultat angesehen werden kann. Uebrigens sind die Grundsätze,nach welchen das 1870er Budget angefertigt wurde,dieselben,welche bei dem 1869er Budget mastgebend waren.Rücksichtlich des Budgets des Finanzministeriums zeigt sich jedoch insofern eine Abweichung,als die Kosten des Katasters,welche bisher in der Reihe der außerordentlichen Ausgaben vorkamen,unter die ordentlichen Ausgaben aufgenommen wurden,ferner,daß beim Aerarialbergwesen die durchlaufenden Einnahme-und Ausgabeposten weggelassen wurden. Das kroatische Ministerium und das kroatische Pauschale sintd an die Stelle der Kosten der kroatischen Hofkanzlei getreten und der oberste Rechnungshof ist als neuer Titel aufgenommen worden;endlich wurden die Rückstände des census regius der Städte jetzt im außerordentlichen Budget aufgeführt. Bei dem Erforderniß des Finanzministeriums wurden etwas größere Positionen aufgenommen,als im vorigen Jahre,u.z.um 507·800fl.mehr,was jedoch durch die präliminirten größeren Einnahmen motivirt ist.Im Allgemeinen habe ich für nöthig gehalten, eine auf das ordentliche Gesammterforderniß des Finanzministers und die Bedeckung bezüglicher Motivi nu anfertigen zu lassen,welche gleichfalls im Drucke ist und rücksichtlich jedes einzelnen bedeutenderen Postens,oder dort,w oo eine Renderung Platz gegriffen hat,die nöthige Begründung enthält. Die bei den Gefällen und bei dem Staatsvermögen vorkommenden Abweichungen werden gleichfalls in dieser nachträglich von mir zu machenden Vorlage motivirt werden ; hier bemerke ich nur noch, daß das Reinerträgniß der Gefälle und des Staatsvermögens für das kommende Jahr mit einer größeren Summe für das Jahr 1869 veranschlagt wurde. Schließlich möchte ich nur noch das Eine zum Budget des Finanzministeriums bemerken, da sich bei den Ausgaben, wie bisher, so au im fünfzigen Jahr die strengste Sparsamkeit einzuhalten wünschte, und wenn Sie die einzelnen Positionen des ordentlichen Erfordernisses prüen wollen, so werden Sie si davon überzeugen, daß der Kostenaufwand der Finanzverwaltung, im Hinblick auf das NReinerträgniß, *) Wir theilen das Wesentliche bietet drei Budget weiterer mit. 1" MD . \ ordentlichen Auslagen von Weberschuß an so beträgt der eigentliche abgezogen, ersparten 816.452 Gulden, dem präliminirten 3 Wenn bas 1888er Staatsbudget — Diefe das Steuergattungen Rüdgang e3 zeigt des und us: Im 1868er Budget war das ordentliche Einkommen außerordentliche , das 13.774.290 Gulden effektiv mit IE oc welches auch . —....»-7