Pester Lloyd, März 1871 (Jahrgang 18, nr. 49-75)
1871-03-26 / nr. 71
RER: » ; · ' · : ,Yenefles an Yatis. (Telegraphisch) Maris, 24. März. In der gestern Abends um 11 Uhr abgehaltenen Nationalversammlung verlas Arnaud folgende Mitteilung der Maires von Paris an die Nationalversammlung : Meine Herren! Bari it am Vorabende des Bürgerkrieges. Die Bevölkerung erwartet mit unaussprechlicher Angst Maßregeln. Um größeres Blutvernießen zu vermeiden und um der Ordnung und dem Heile der Republik zum Siege zu verhelfen, ist erforderlich : 1. daß die Nationalversammlung sich in permanenten Verkehr mit den Mairen der Hauptstadt sehe ; 2. daß die Nationalversammlung die Ermächtigung zu den anupsenen extheile, welche die öffentliche Gefahr gebieteriih erheirschen würde ; 3. daß die allgemeine Wahl des Obergenerals der Nationalgarde durch die Nationalgarde auf den 28. März festgefebt werde ; 4. daß die Wahl des Munizipalrathes von Baris vor dem 3. April stattfinde und daß die zur Wählbarkeit erforderliche Aufentshaltsauer auf jechs Monate herabgelegt werde. Die Nationalversammlung sprach sich für die dringliche Behandlung dieses Entwurfes aus. — 24. März, 11% Uhr Vormittags. Die Lage ist unverändert. Man hegt sehr erntliche Befürchtungen über einen drohenden Konflikt. „Paris-Journal" meldet : Das Zentral-Komite habe ber fchlossen, die widerstrebenden Arrondissements energisch zu befegen, die Regierungsmitglieder vor das Gericht zu stellen und Elementeau zu verhaften und abzuurtheilen. Berner besdlok tag Komitd die Verhaftung der Journalisten, welche die Wolfssouveränetät verachten, und die Ernennung Menotti Garibaldi’s zum Oberkommandanten der Pariser Streitkräfte. — 24. März, Mittags. Soeben verbreitet sich Die Nachricht, daß die Versailler Ngierung nachgegeben habe. Die Pariser Imsurrestion wäre zu einem Kompromiß bereit, da jeit aus Angst vor ihr die beritenden Pariser Sclaffen gegen sie zusammenhalten. — Halb 1 Uhr Nachmittags. Soeben wird Saiffet’s Broflamation bekannt, im welcher angekündigt wird, hat die Versailler Regierung und Nationalversammlung fig zu einer vollständigen Anerkennung der Wahlrechte der Pariser bezüglicher Kommunalbeamten und der Offiziere der Nationalgarde inklusive des Oberbefehlhabers, dann zu einer Modifikation des Wechselverfalles und des Mietbezahlungsgefetes bereit erklärten. Saiffet spricht die Hoffnung aus, das ausgewirkte Gefe werde die Frepublik Befestigen. Unter den nsurgenten zeigten sich Zeichen des Zimterpaltes. Zwei große Waffentagungen wurden ihnen abgenommen. Ein unzufriedenes Bateilon mit einer Mitrailleusen- Batterie verließ Paris und bezog das Fort Yfiy. Die Negierung hofft die Ordnung bald wiederherzustellen. ES bestätigt sich, daß das Zentralkomite fs einem Kompromiß zuneigt und nur der Gewalt Widerstand bis aufs Aeuferste entgegenfegen will. — 24. März, 6 Uhr Abends, Eine Proklamation des Zentralsomites kündigt an, da Garibaldi als Chef-General einstimmig angenommen wurde. Eine andere Proklamation zeigt an, mag das fomité gestern und heute Abgeordnete der Städte Lyon, Bordeaux, Dorseille und Rouen empfangen habe. Die Proklamation sagt : Diese Delegirten seien gefongmen, um sich von der Art unserer Revolution zu überzeugen, und sind möglichst schnell wieder zurückgereift, um das Signal zu einer analogen Bewegung zu geben, welche überall schon vorbereitet ist. Auf dem Plage des Hotel de Bille, welcher mit starren Barrikaden umgeben ist, befindet sich eine große Anzahl Kanonen. Die Insurgenten nahmen 20 für Berfailles bestimmte, mit Munition beladene Wagen Die Bataillone von Montrouge wurden durch 15 Kanonen verstärkt. Die von Bersailles kommenden Eisenbahnzüge haben heute eine DBerspätung erlitten. Agenten des Komites haben Regierungstepechen mit Beschlag belegt. Der um 12 Uhr nach Paris kommende Train verspätete sich gleichfalls. Agenten des Komités Liegen zweimal die treifenden aussteigen, verschafteten alle Solraten und legten auf die mit Munition beladenen Waggons Beschlag. — 24. März, 7 Uhr Abends. Heute Haben dem Zentralfomit6 gehorsame Bataillone, verstärkt nur Freiwillige, Garibeldianer und Kanonen, die Mate des (wievielten ist in der Depesche nicht gejagt) Arrondissements zerüirt. Sobald sie einlangten, suden sie die Kanonen und verlangten die Uebergabe der Wiatrie. Nach erfolgten Besprechungen am man überein, daß die Bataillone die Mairie anerkennen, welche unter der Bedingung im Besige bleibt, daß die Muniszipaltät bei den Donnerstag stattfindenden Kommunalwahlen und bei der Samstag stattfindenden Wahl der Nationalgarde- Kommandanten ihre Unterstügung leibe. Das zweite Arrondissement hält sich in strenger Defensive und erwartet einen Angriff. — 9 Uhr Abends. Der Bahnhof der allein benäßbaren Nordbahn bietet weit flimmere Szenen dar, als im September 1870 vor der Zerntrung von Baris Tausende fanden heute Nachmittags seine Pläge in den Waggons mehr und umlagerten den Nordbahnhof. Für die Abtretung eines Planes bot man den bereits in den Waggons Sitenden in einzelnen Zuallen bis 200 France. Paris, 25. März. An der gestern Nachts abgehaltenen Sigung der Assembleie zu Dersailles beschwor Thiers die Mitglieder der Afsemblee, die Leidenschaften im öffentlichen Interesse zu unterbinden, sonst könnte ein unglückliches Wort Ströme Blutes fliegen machen. — Paris ruhig. — Ein Affiche zeigt an, daß die Maires und Deputirten der Stadt Paris im Einverständniß mit dem Komité die Wähler für morgen zu den Munizipalwahlen einberufen haben, die Gefahr eines Konfliktes scheint somit beseitigt zu sein. — 25. März, 11 Uhr Vormittags. Die Situation ist minder befriedigend als gestern Abends; die Sprache des amtlichen und offiziellen Komiteorgans läßt den Mißerfolg der Pourparlers befürchten. — Es wird versichert, die Mehrheit des Komits’ sei einem Uebereinkommen günstig gestimmt, aber unter der Eression eralcirter Elemente wurden neue Forderungen aufgestellt, welche den Abbruch der Verhandlungen unvermeidlich machen; das Somit hält die Vornahme der Wahlen für Sonntag aufrecht. — :25. März, 1 Uhr Nachmittagse. ES wurde noch sein Absommer erzielt, die Nationalgarden beg erften und zweiten Arrondissements wurden zur Verdoppelung der Mad famtet aufgefordert. — Eine Proklamation Saiffet’s zeigt die Medernahme des Kommandos über die Nationalgarden an. Saiffet hofft die Verführung Aller auf dem Boden der Republik, tt aber entschlossen, wenn nöthig, sein Leben für die Vertheidigung der Ordnung und Achtung der Person und des Eigenthums hinzugeben. Paris, 25. März Das Journal „Le Bri de Peupre” veröffentlicht eine Proklamation des Zentralfomiis, welche zu beweisen sucht, daß das Komitd Necht Hatte, eine Revolution zu veranlassen und daß das Unrecht bei der Regierung ist. Die Proklamation sagt: Unsere Sache ist gerecht, schließet Euch an ung an, um ihr zum Siege zu verhelfen ; höret nicht auf die Rathischläge bezahlter Männer, welche Zwietracht zu den trachten. Wenn Euere Bedingungen andere sind, so protestirt , durch weiße Stimmzettel, Die Urne verlassen bemeist nicht, daß man recht hat. ES heißt ein Ausfluchtsmittel gebrauchen, wenn man si duch Abstimmungsenthaltung vor Erfüllung des Astes, nach welchem wir abtreten, fallen, den Schwächen der Gleichgiltigen beigesellt. Wir wollen diesen Appell versuchen wegen der Wahrheit. Dasselbe Journal bestätigt, daß zwischen den Maires und dem Zentralfomis ein Einvernehmen zu Stande kam. z. Wien, 24. März. Die preußische Regierung hat sich enerisch der rumänischen Gläubiger angenommen. Der deutsche Generalkonsul in Bukarest erhielt nämlich den Auftrag, der rumänischen Regierung zu erklären, daß Preußen sie für die Bezahlung des nachtfälligen Eisenbahncoupons Betant werklich mache. Dieter Borgang gab jedenfalls größere Veranlassung zu der vom Telegraphen gemeldeten Krisis, als die von den Deutschen veranstaltete Siegesfeier. Die zur Beratung des Hauptstädtischen Gefebentwurfes exmitsirte Subkommission ist in ihrer Freitag Abends 6 Uhr abgehaltenen Sikung zu folgendem Beischlusse gelangt . Das Budget,welches für das künftige Jahr im November vorgelegt werden muß,wird durch die Generalversammlung festgestellt Die Schlußrechnung,welche für das vergangene Jahr bis höchstens Ende Juni beendigt sein soll,wird gleichfallsdur die Generalversammlung geprüft und den Betreffenden das Absolutorium ertheilt. Das Budget und die Schlußrechnung sind durch 15 Tage vor der Verhandlung zur Ginsicht aufzulegen. Einzelne Steuerträger können ihre Bemerkungen 5 Tage vor der Generalversammlung einbringen und werben dieselben mit dem Budget gleichzeitig in Verhandlung gezogen. » Ists Der WirkungskreisJ des Bürgermeisters wurde in Folgendem egsetzt: 2)Er ist der Vorsitzende des Magistrates;b)verfragt in allen Angelegenheiten,welche das Gesetz oder Statut dem Bürgermeister zuweisen;c)übernimmt die Regierungsverordnungen und veranlaßt die Uebernahme des übrige Einlaufes z O effektuirt die Verordnungen dervegierungze)un..r zeichnet die im Namen der Stadt begestrigten Dokumente,Briefe und Repräsentationen;k)verfaßt den Jahresbericht und gibt dem Obergespan und der Generalversammlung über einzelne Gegenstände die gewünschten Aufklärungen ; g er. nimmt die städtischen Diener auf. a : Eizele Parteien können gegen den Beicheid des Bürgermeisters an den Minister des Innern reforieren. Bezüglich des Magistrates wurde bestimmt : Derselbe besteht unter dem Brásivium des Bürgermeisters, wenn es nothwendig erscheint, aus mehreren Vizebürgermeistern und einer genügenden Anzahl von Räthen, von meiden in wenigstens die Hälfte Rechtskundige sein müssen. Die Anzahl und Kategorien des Konzepts, Fach- und Hilfspersonales wird über Antrag des Magistrates durch die Generalversammlung bestimmt. 2 Die Mitglieder des Nathes können feine andere, mit ordentlichem Gehalte versehene Stelle befleiven, dürfen daher keine Advokaturspraris oder irgendein offenes Geschäft ausüben. Der Magistrat ist das Exemutivorgan der Kommunität und zugleich selbstständige administrative Behörde in allen Angelegenheiten, welche nicht durch Gesett oder Statut ansprüchlich der Generalversammlung oder dem Bürgermeister vorbehalten sind. Der Magistrat ist zweite Instanz in allens Angelegenheiten, deren Besormung untergebenen städtischen Organen obliegt. Der Magistrat übermacht die Verwaltung des städtischen Versmögens und die Kallamanipulation. 3 Der Magistrat erledigt seine genden entweder in der Magistrate:eisung oder außerhalb verselben. Im Gremium des MAR an werden im Interesse einer schleunigen,zweckmäßigenl Lichdmiistrgton je nach den einzelnen wirthschaftlichen und administranperkswerten Departements errichtet,an dere Spitze einzelne Rathsmitglieder gestellt werden. « In der Rathssitzung haben außer da Bürgermeistern nur die Käthe entscheidende Stimme. · Zu einem giftigen Beichluffe des Magistrats ist außer dem Vorfigenden die Anwesenheit von wenigstens 4 stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich. Ä Die Beichlüffe werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt ; wenn die Stimmen gleich sind, entscheidet ver Vorfigende. für Ueber die Magistrat3-Lisungen ist ein GestionsProtokoll zu ühren. Sole Angelegenheiten, welche nicht der korporativen Berathung unterliegen, werden unter eigener Verantwortlichkeit durch den Departementschef mit Zustimmung des Bürgermeisters erledigt. Welche Ungelegenheiten ausschließlich dem Magistrat vorbehalten sind, wird durch ein Statut zu bestimmen kommen. Gegen die Beschlüsse des Magistrats findet der Rekurs statt, und zwar: a) in administrativen Angelegenheiten an den betreffenden Mis b) in solchen Angelegenheiten, melde sich auf die Rechte, das Vermögen und die Delonomie der Stadt beziehen, an die Generalversammlung. 3 x * In der Sonnabend:Sigurg ist die ermittirte Subkommislion zu folgenden Bestimmungen gelangt . Die Stadt kann in mehrere Administrations- Bezirke getheilt werden, an deren Soige ein Vorstsender und eine genügende Anzahl von Geschworenen steht. Diese werden durch den Bezirk ebenso gewählt, wie die Repräsentanten. Wer jedoch Nepräsentant ist, kann nicht gleichzeitig auch Mitglied des Bezirts-Ausschusses sein. Die Bezirksvorstände und Geschworenen erhalten für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein Honorar. Die Summe tiefen Honorars, wie auch die Zahl der Beamten und Diener bestimmt die Generalversammlung. Die Hauptagenden der Bezirks-Ausschüsse sinv:a)Priomulgirung der Munizipal-Verordnungen;b)Vertheilen der Militär-Bequartirungen;o)Versorgung städtscher Akmen,Waffen undzividek kinder;d)Ektheilung von Anweisungen auf das»Spital»sind auf Meditamente ; e) Ausstellung von Armen und Sittenzeugnissen f) Ueberwachung des im Bezirke befindlichen stantischen Vermögens ; 8) Beihilfe bei den Steuer:, Afentirungs: und Boltszahlungs: Arbeiten ; h) Ueberwachung der Neinlichkeit, Beleuchtung und der sanitäts-, feuer: polizeilichen, Baus, Markt: und übrigen Vorschriften und Anzeige der biebei wahrgenommenen Mängel und Gebrechen. Die Bezirke unterstehen der Generalversammlung und dem Magistrate, und können direkt nur mit diesen korrespondiren. Gegen Beschlüffe der Bezirksvorstehung steht der Rekord an den Magistrat offen. Ueber die Wahl der Beamten wurden folgende Vereinbarungen erzielt : D ne Bürgermeister wird durch die Urwähler auf sechs Jahr g ewählt. en Die Vizebürgermeister, Magistratsräthe, Ober-Notär und Notäre, Ober:Fiskal und Fiskale, Phnsilus und Bezirksärzte, Ober-Ingenieur, Buchhalter, Vize-Buchhalter und Archivar werden auf jede Jahre durch die Generalversammlung gewählt. Hiezu sindenl jene Stellen zu je welche im Laufe der Zeit mit gleichem Rang erreirt werden sollen. Die übrigen Beamten, z. B. das Lehrer und Kaffenpersonale, und die der übrigen Hilfsämter werden, inwieferne das Gefech nicht ansprüchlich amderd verfügt, durch den Magistrat und zwar lebenslänglich gewählt. i Die Beamten sind verpflichtet, ihre Stellen insolange zu versehen, bis die neugewählten Beamten dieselben übernehmen. i Das Kanpitationsrecht übt der ‚ Obergespan im Bereine mit einer Kommilston aus, zu welcher fünf Mitglieder die Generalversammelung ermittiet, und drei Mitglieder aus der Reihe der Repräsentanten der Obergespan designiti. tar Auf jede Stelle sind Drei zu fandidiren ; außer es haben sich seine drei Fandidirbaren Personen gemeldet. Beamter ann werden : a) wer zwanzig Jahre alt ist; b) ungarischer Staatsbürger ist, und c) nieber in Konkurs, wo in Kriminaluntersuhrung steht oder wegen entehrender Verbrechen nicht betraft waren Außerdem muß die Hälfte der Näthe, der Obernotär und die Notare, und der Waisenamtspräses jurisiche Studien nachweisen. — Die Fistale müssen Advokatendiplome befigen, die Nerzte und Thierärzte müssen im Befige der betreffenden Diplome sein und eine zweijährige Brazis haben. ?Die Ingenieure müssen ihre«Berechtigung zur»selbstständigen Ausübung ihres Faches und zweijährige Piner nachweiset“. Der Buchhalter und Vizebuchhalter haben auszuwerfen,daß sie aus ihrem Fache dierüfungen bestanden. Jede Wahl ist eine geheime, geschieht mittelst Stimmzettel und mit absoluter Majorität. Der Bürgermeister ist längstens innerhalb acht Tagen nach erfolgter Konstituirong der Generalversammlung zu wählen. Die Beamten leisten folgenden Schwur:,,Ich N.N.schwöre die mit dem . . . . . Amte verbundenen Aigen genau und gewissenhaft zu erfüllen, En wahr mir Gott helfe.“ Mach den Hauptzweigen der Noministration und Delonomie meist den ständige Kommissionen ermittirt, welche wenigstend aus 7 und höchstens aus 30 Mitgliedern bestehen. Die Kommissionen wählen sich ihren Vorfigenden ; für den Aktuar sorgt der Magistrat. 2 Die Kommissionen können nur solche Gegenstände pertraftizen, welche in ihr nach schlagen oder denselben durch die Generalversammlung oder den Magistrat zugewiesen werden. Die Kommissionen bilden seine Behörde, sie können daher nur Meinungen abgeben und legen alle ihre Berichte an die Generalversammlung im Wege des Magistrates vor. Schluß der Sikung, welche um 4 Uhr Nachmittags begannen, um 9 Uhr Abends. ;nister ; He Nu 14 Aus dem Katholiken-Kongrese. Bert, 24. Mär. Präsident Fürst-Primass Simor eröffnet die Sikung nach "Die Spezialdebatte über das Organisationsstatut wird fort geseßt bei RN getapitel u, Bom katholischen Landesfongreffe und dem Direktorium. A) Der Katholische fandegtongrek. §. 8. Zhr jene Angelegenheiten, die sich im Allgemeinen auf die katholische Kirche Ungarns beziehen, it die oberste autonomische Behörde der Katholische Landeskongreß, welcher seine Lisungen in der Regel in Bett jährlich einmal hält." » Nacdem §. 7 gestern entfallen ist, erhält $. 8 die Zahl 7 und 1 im Uebrigen unverändert angenommen. Per 9 des Glaborats, nunmehr §. 8: .9:«Italieder diesseg katholischen Landeskongresses sindk a)die Erzbischöe und Diözesanbischöfe Ungarns und Siebensbürgens und der Erzabt von Martinsberg ; beziehungsweise die Roada oder, im Falle der bischöfliche Stuhl nicht belegt ist, die isare, b) die Brebite von Jákó und E3orna, der Abt von Zirz und der Provinzial des Biaristenordens, ,. e) Die geistlichen Deputirten der einzelnen Diözesen, und zwar: Erzdiözese Gran 3, Diözesen : Eperieg 1, Bekprim 2, Reusohl 1, Neutra 1, manede 2, Steinamanger 1, Walten 2, Muntács 2, Stuhlwei: Benburg 1, Raab 1, Kalocsa (Erzdiözese) 2, Großwardein 1, Csanád 1, Siebenbürgen 1, Erlau (Erzdiözese) 2, Rosenau 2, Ripsen 1, Szathmár 1, Kaibau 1, Karlsburg (Erzdiözese) 2, Lugos 1, Großwardein (g.k.) 1, Szamogujvár 2, der Erzabtei von Martinsberg 1; ( zusammen 37. d) Die weltlichen Deputirten der Diözesen, und zwar: Gran (Erjdiözese) 16, Epries 3, Behprim 7, Neusohl 3, Neutra 7, Fünflinden 7, Steinamanger 5, Waiten 6, Munlács 7, Stuhlweißenburg 3, Raab 6, Kalocsa (Erzdiözese) 8, Großwardein 2, Csanav 10, Gebenbürgen 5, Orlau (Erzdiözese) 7, Nojenan 3, Ripsen 4, Szathmár 2, Kalkau 5, Karleburg (Erzdiözese) 6, Lugos 2, Großwarden (g.K.) 2, Szamosújvár 7, der Erzabt i von Martinzberg 1; — zusammen 134. Bischof 3 a (ja beantragt zu a), daß die Worte: „und Siebenbürgens” unweggelassen werden ; ferner, daß nach den Worten: „im Salle, daß der bischöfliche Stuhl nicht befettt eingeschaltet werde; „oder im Verhinderungsfalle”. Beide Anträge werden angenommen. Domherr Kubinsky beantragt, daß b) an die Stelle von c) fomme; der neue Punkt b) dagegen laute: „So ein vom Kapitel gewählter Vertreter der Erzdiözesen“. Dieses Amendement wird, nachdem sich Graf Georg Apponyi dagegen erklärt, abgelehnt. Jeder Punkt b) und c) wird die Entscheidung in Schwebe belassen, da einige Ziffer-Anläße, größtentheils zufolge eingeschlichener Druckfehler , eine Berichtigung erheichen und, um auch dem vom Abgeordneten Stephan Rudnay geäußerten Wunie entsprechend, den Kongreßmitgliedern Gelegenheit zu bieten, die einschlägigen statistischen Daten, welche der fraglichen Eintheilung zu Grunde liegen, und welche bei diefer Arbeit vom Gublemite der 27er-Kommission bewußt wurden, zu fluchten. RE §. 10. Die geistlichen und weltlichen Deputatien der Diözesen (9. 8. c und d) werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und können immer neuerdings gewählt werden. (58. $.) Sollte inzwischen ein Mitglied sterben,oder die Wählbarkeit verlieren(§§.105 und 106a),so ordnet der katholische Landeskongreß eine Neuwahl an., Vargil Szilagyi beantragt zu diesem Paragraphe zwei Amendements:erstens nämlich,daß die Wehlstatt drei Jahren auf die Dauer von Fünf Jahren vorgenommen, und in der zweiten Alinea nach dem Worte „sterben“ noch das Wort „abdanten“ eingeschaltet werden möge. Die Verlängerung der Wahldauer motivirt Antragsteller blos durch Hinweis auf den Umstand, daß die allzuhäufige Wiederkehr von Wahlen den Wählern eine zu große Last auferlegt, und tuk die Renderung, welche in Betreff des Wahlmodus vorgenommen werden wird, da nämlich auch die Majorität dem Antrage auf Unmittelbarkeit der Wahlen zustimmen dürfte, auch die Nenderung in Betreff der Dauer der Wahlperioden gerechtfertigt erscheinen läßt. Klemens Eraußt, Georg Bartal, Niklaus Berczel sprechen sich gegen diese Verlängerung aus ; schließlich wurde jedoch der vom Grafen Johann GCzkáty und Erzbischof Haynald unterftagte Antrag mit Simmenmehrheit angenommen. .1810 beantragt Nikolaus Berczel folgenden Zufall: Die geistlichen, als auch die weltlichen Abgeordneten der Diözesen erhalten ein von der Diözesanversammlung festzustellendes Heiles und Diäten:Buufdale aus der betreffenden Diözesantaffe. Für den Antrag sprechen Emerich Hubar, Klemens Eraußt und Salomon Garzago; gegen denselben Karl Maier, Birgit Szilágyi, Stefan Schmoder und Ferdinand Graf Zıdy. = berahrakne dieses Antrages wurde schließlich mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Solgt §. 11. „Der Präsident des Kongresses it der Fürstprimas des Landes, im Falle der Primatialstuhl unbefegt ist, der im Amte älteste Erzbischof.“ Wird unverändert angenommen. « §.12.»Der katholische Landeskongreß wählte die Stellung des Fürstprimas alsräsidenten aufrechthaltend,aus seiner Mitte einen weltlichen Vizepräses,und die nöthige Zahl von geistlichen und weltlichen Schriftführern.Derselbe sorgt für die Geschäftsführung und die Anstellung der hiezu erforderlichen Beamten.« Dieser Paragraph wird mit dem Amenvdement Baron Paul Sennyey’s, daß der Koongreß aus seiner Mitte einen weltlichen Bräses wähle, angenommen. Rächte Lisung übermorgen 2 Uhr. » Zur Tagesgeschichte. Aus Paris kommen sehr traurige Nachrichten. Die friedlichen Demonstrationen der für die Wiederherstellung der Ordnung plaidirenden Bürger wurden nicht nur mit Hohn und Spott verfolgt, es floß an Blut. Zwanzig bis dreißig Menscen fielen unter den Slinten Schüfsen, welche die Prätorianer der siegenden Grente auf die Bürger abfeuerten. Neuesten Nachrichten zufolge wurde auch Ducrot, bisher der populärste General in den Augen vor Ertreten, fühhrt. Chanzy, der bekanntlich gegen den Frieden gestimmt hat, wird fortwährend in Haft gehalten und soll sogar Mithandlungen ausgefegt sein. Was an regulärem Militär sich innerhalb des von der Emeute beherrschten Gebietes vorfand, wurde unter die Nationalgarde gestehlt und dazu fortwährend verhöhnt und mit Beratung behandelt. Unterm 22. wird der "nd. b.", dem über die Pariser Ereignisse am beten unterrichteten, Blatte geschrieben : „Man hat das Gerücht ausgesprengt, daß Menotti Garibalvi den Befehl ertheilt habe, auf die Bürger, welche die Dronungsdemonstration vollführten, zu feuern ; ferner will man glauben machen, daß Ricciotti in Lyon sei, um dort die Emeute zu installiren. Ich halte diese Gerüchte für Lächerliche Erfindungen. Unter den Getöteten nennt man den Buchhändler Baudry, den Wechselagenten Nathan, Lazery, Apotheker an der Ehe der Place du nouvel Opera, der förmlich zerfleischt wurde. Dieser gräßliche Zwischenfall hat ebensoviel Zorn als Schrecen erweckt. Auf den Boulevards, wo die Xeichen und die Schwerverlesten vorübergertragen wurden, wehte der Anblick derselben in den Bürgern die Spee des Träftigsten ee Es wird Generalmarih geschlagen, man sammelt sich, die Bolten um die Börse und um die Banken werden verstärkt, die Zirkulation ist untersagt. Diesen Morgen verrieth die Sprache des „Journal officiel“ bereits die Absicht, Gewalt anzuwenden. Man sah von der einen Seite Blatate der Bataillonschefs auf weißem Papier, worin die Bürger zur Ordnung herbeigeführt werden, dann wieder andere Maueranschläge, die von den Agenten desSentraltormites ausgingen und die Bürger einluden, sich gegen die bonapartistische Masterage zu bewaffnen. 63 läßt sic übrigens leicht erkennen, was dem Bonapartismus mehr Borschub leitet , ob das wahnsinnige Spiel des Zentalsomites oder die durchaus reine patriotische Tendenz der Versailler Regierung. Das ist übrigend noch nicht der bedeutendste Zwischenfall der Situation. Man schreibt aus Bersailles, daß zwischen den preußen und ven Nationalgarden von Bellevile und Menilmontant Ylintenschüffe gemechselt wurden. Dies hätte nur zur Folge, daß man im preußischen Hauptquartier den Entschluß fallen würde, die beiden Borstäpte zu bombardiren. Natürlich hat die Verfaller Regierung sich beeilt, jede Verantwortlichkeit für diese Ausbreitungen der Emente von ji abzulehnen. Es it aber zweifelhaft, ob die Preußen sich damit werden begütigen lassen. Das Fort von Bincennes war in den Händen der Regierung geblieben. Die Insurrektion verlangte die Uebergabe dieses Forts. Die Nationalgarde von Bincennes, um der Insurrektion jeden Vorwand zum 309 von dort die Bejagung heraus ; damit waren jedoch die Infjurgenten noch nicht zufrieden, sondern bemächtigten sich dann selbst des Forts.” Angesichts dieser Ereignisse it es fast nicht mehr zweifelhaft, daß die Preußen Baris wieder bezogen werden, und darauf deutet auch der Umstand hin, hab man in Berlin bereits eine Übersicht der noch auf französischem Boden stehenden deutschen Streitkräfte veröffentlict — wohl um eine Eression auf die öffentliche Meinung in Frankreich zu üben. Diese Zusammenstellung lautet : Die zeitige Lage der militärischen Verhältnisse in Frankreich kann etwa in folgender Hebersicht zusammengefaßt werden.63 haben bisher deutscher Zeit nur die mobilen Landwehr und Reserve-Divisionen und auch diese nur theilweise die deutsche Grenze überstritten. Durchgängig auf französischem Boden befinden sich hingegen noch die Linien Armeekorps, dessen Truppentheile durch den ihnen nachgesendeten Grjaß wieder sämmtlich auf volle Kriegsstarte gelebt sind. Die Korps und Divisionen der von dem Großherzog von Mecklenburg befehligten deutschen Westarmee und die unter dem Kommando des Kronprinzen von Sachsen gestandene vierte deutsche oder Maasarmee sind wieder zu den ursprünglichen drei deutschen Armeen zurücgetreten. Neben denselben besteht noch die von dem General Manteuffel befehligte, und nach der mindestens schon theilweise erfolgten Zurückirigierung des Belagerungskorps von Belfort und der 4. Reserve-Division noch aus dem 2., 3. und 12. Korps bestehende Südarmee, wie die zur Befadung der neu erworbenen deutschen Landestheile von den mobilen Korps abkommandirten Regimenter, welche dem Vernehmen nach für den Fall neuer Kriegerischer Verwidlungen, in zwei selbstständige Korps formirt werden sollen. 4 In dem Flußgebiete zwischen Seine und Aisne können zur Zeit die ursprüngliche zweite und dritte deutsche Armee, oder das preußische Garde, 3., 4., 5., 6., 9., 10., 11., das 12. jährliche und das 1. und 2. baierische Korps, also zusammen 11 deutsche Korps und jedes Kasvalleriedivisionen konzentritt angenommen werden. Zwischen Somme und Maas stehen von der ehemaligen ersten deutschen Armee das 1. und 8. Armeekorps nebst zwei Kavallerieisionen, während die württembergische und die für eine Neuformation bestimmte hessische Division die Mosel wahrseinlich bereits erreicht haben. Erforderlichenfalls würden sich demnach die deutschen Armeen in der Lage sehen, außer den zwei zu Belahungszwecken abgezweigten neuen Armeekorps und den rebtangeführten vielen etwa noch zugetheilten beiden Divisionen den neuen Kampf unmittelbar mit 16 mobilen Armeetorps und Kastalleriedivisionen eröffnen zu können. Bor ber Nords im Ostfront von Paris sind deutlicherseits noch belegt die Redouten von Gravelle und de la Faisanderie, die Forts Nogent, Fontenay, Rosny ville, Aubervillierd und St. Denis. Die Vorbereitungen tben. Offensivoperationen Roman, in der Weise getroffen, bezeichnet, daß diese gerade die vorzugs meifen reinelutionären Stadtviertel der französischen Hauptstadt beherrichenden Werke binnen wenigen Tagen durch vier bis jede deutsche Armeekorps unterftügt werden können, wonach noch 10 bis 12 deutsche Korps zur jeuen Aufnahme der 20. Armeekorps neuerdings wie bereit, als bald jedoch diese Ereignisse vollzogen hat, beiße einen nach find aufgelöst mithin in seiner Weise aggressiv gegen haben wir fügte der Delegive die seine der genommenen Französischerseits in das Algerien gesendet worden und hat die Ueberführung des 22. und 23. Korps aus dem Norden Frankreichs nach La Rochelle und Eherbourg stattgefunden. Die bisher bestandenen Armeen und Lager und die mobilisirte Nationalgarde, und die alten Galotten haben ihre Entlassung erhalten. Zugewachsen sind französischen Mat seit dem Friedenzichluß, die in der Schweiz und in Belgien internirt gewesenen Mannschaften, die gefangene Armee von Paris und von den nach Deutschland übergeführten Gefangenen etwa 20.000 bis 30.000 Mann. Zusammen darf dieser Zuwachs allerdings auf 250.000 bi3 300.000 Mann angenommen werden, doc wird derselbe fur die bereits erfolgten Entlassungen mehr als aufgemogen. Auch im günstigesten Falle dürfte die französische Armee zu ihrer Retablirung Monate brauchen, wozu ihr bei einer etwaigen Wiederaufnahme des Kampfes sicher die Zeit nicht gewährt werden würde. Der Rücktransport der Kriegsgefangenen nach Frankreich ist einstweilen sistirt.Am 21.Abends ist an sämmtliche Etappen-Kommandanten der Befehl ergange 11,mit Ausnahme der Angehörigen des Classes·x und Deutsch-Lothringens sämmtliche französische Gefangene, auch fochtere,wo sie angetroffen werden,an der Weiterreise zu behindern und sie zur einstweiligen Internirung an die nächstbelegten Festungsbehörde zu dirigiren. Das telegraphische Rundschreiben,in welchemeiers den Departementalbehörden die Verlegung der Regierung nach Versailles ankündigt,lautet:·,,19.März 1871,8 Uhr 25 Min.Morgens.Der Prässident des Regierungsrathes,Chef der Exekutivgewalt,an die Präfekten,, die Unterpräfekten,die Generalkommandanten der Militärdistrikte,die Sous-Präfekten,die ersten Präsidenten der Appellationshöfe,die Generali Pkokuratoret,die GexIergl-Eingehmer,die Erzbischöfe und Bischöfe. Die ganze Regierung ist zu Versailles vereinigt.Die Nationalversammlung vereinigt sich dort ebenfalls.Die Armee,40.000 Manuftak, hat sich dort in guter Ordnung unter dem Oberbefehle des Genehls Vmoy konzentert.Alle Behörden,alle Armeechefs sind dort anekommeet·Die Militzir-und Zivilbehörden werden keine anderen Pfehleausführen,·als die d erloyalen,in Versailles gesidirenden Regierung, wenn sie nicht als Hochverräther bestraft sein wollen.Die Mitglieder der Nationalversapmlung werden aufgefordert,ihre Rückkehr zu befchleunigen,um in der Sitzung vom 20.anwesend zu sein.Diese Depesche wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden«Thiers.«« Unterm 23d.wird aus Paris gemeldet:Das»Journ.«off.« des Zentralkomités veröffentlicht folgendes Schreiben des kommandirenden Generals der deutschen Armee in Compiegne an den gegenwärtig Kommandirenden in Paris. »Der unterzeichnete kommandirende General beehrt sich,ihm anzuzeigen,daß die deutschen Truppen,welche die Forts im Norden und Osten von Paris und die Umgebungen der Stadt am rechten Seine-Ufer besetzt halten,Befehl erhalten haben,solange ersie passive freundliche Haltung zu beobachten,als die Ereignisshdetenschauplah da annere von Paris gegenwärtig ist,keinen derartig seindseligen Charakter gegenüber den deutschen Armeen annehmen,daß letztere dmdurch in Gefahr gesetzt würden,sie werdm sich vielmehr innerhalb der durch binen bestimmten Grenzen halten. So würde die Stadt Bari feindlich behandelt werden. General v. Schlotheim“ „Der Delegirte des Zentralsomites für die auswärtigen Angelegenheiten antwortete hierauf : „Die Revolution, welche sich in Paris dar : das Zentralcomite Charakter und fei Armeen; auch Befugniß, die dur die Nationalversammlung in Bordeaux angenommenen Friedensprälimissarbedingungen zu diskutiren.“ Der in Frankreich wieder von 1792 muß nach den neuesten Vorgängen unmöglich erkannt werden. len Angaben Viertel in den Händen ordnete Regierung neben Die Gefahr der sich Arbeiter it jedoch keineswegs auf diese Stadt beschränkt, sondern trifft die anderen großen Städte von Franz: teich, wie die kleinsten Ortschaften und namentlich oleicherweise. Es sind unter jener Regierung eine Ertragebbewilligung die Fabriksdistrikte nach den eigenen offiziele verselben mehr als 2 Millionen Gewehre an die Nationalgarde vertheilt worden, wovon fonst gewiß zwei Drittel und der Proletarier boret befinden, welche ohne jede Sichtung und Beschränkung in die Rolfswehr aufgenommen worden sind, und von denen zugleich, da für die freie Wahl der Offiziere und Unteroffiziere die einfache Stimmenmehrheit entscheidet, sämmtliche Führer vom Korporal bis zum Bataillonsh f gewählt worden sind. Für Paris und die anderen großen Städte ist dann wo die Besolgung dieser Leute mit täglich 1, Stanks hinzugetreten. Auch wurden den Nationalgarristen aber in Paris, Lyon, Marseille und neuerdings auch in Borbeaux noch eine Menge Vergünstigungen, wie eine freie Brotration, für die Frauen und Kinder, freie Uniform 2c, zugewendet. Die Revolution ist damit gleichsam zur Permanenz herangebildet worden; das irgend eine ges so organisirten bewaffneten Macht bee ftehen kann, erscheint undenkbar. Ohne Der Nasen_dieser Nationalgarden wider den äußeren Feind hat sich dabei gleich Nul herausgestellt. Auch war er von vornherein wohl nur eine Stüße für die Republik, welche in ihnen begründet werden sollte. Die gegenwärtigen Erfahrungen mit dieser Institution entsprechen übrigens genau denen von 1791—1795. Zweifel wird der Sold von 1', grants per Tag auch das Haupe Ladungsmittel für die zu den Rebellen übergegangenen Linientruppen Dr haben und steht bei der, außer einer ziemlich mittelmäßigen täglich nur 4 Sous betragenden Besoldung des französisichen Soldaten kaum zu erwarten, daß an nur eine Kompagnie der längst aus allen Banden der Disziplin gewichenen französischen Aremeen v dieser Beriehung widerstehen dürfte . Empfang der Haltung daß der Engländer sich blic3 hingibt, mag, die Tragweite als ein der Franzosen in Dover zu Theil gewordene der „Limes“ in ungünstigen Gegensaß gestellt zu dieses Ausbruches vor bei Rückehr des Staffers, die der Stadt und dem Lande alle Ehre mache. Der Bevölkerung tagt das leitende „Was das Verhalten Lande höher angeschlagen werden wird, als3 verdientlichkeit anbetrifft — fürchten, daß wasselbe im Aus: Mangel an Mefpert für die Gefühle verselben Die Zudrings verbannte Familie und der gänzliche sind Dinge, die bei solchen Gelegenheiten in England leider an der Tagesordnung sind. Die Sundgebungen der Sympathie und die Williommegrüffe waren vielleicht aufrichtig und deshalb bis zu einem gewissen Grave verzeihlich, allein er muß nach unserer Ansicht den Anschein gewinnen für Deutsche sos wohl wie Franzosen, und alle Ausländer, welche kalt als irgend die Geschichte hören, des Augens Wenn übrigens Louis Napoleon, wie er er wohl vers beurtheilt, und ihn so deutet, daß er nicht unwillkommener Gast in seinem Asyl erscheint, so zieht er den richtigen Schluß. Wir als Nation haben weniger Grund zur Beschwerde gegen ichieden hart, wenn ein Baufluchtsort, eine andere, und er wäre eine seinem politischen Flüchtling verweigert wird, einem solchen, der sich oft als unser Freund bewiesen hat, unangenehm gemacht werden sollte. · Nicht minder befinden sich auch französischen Verpflegung Fetungen ein des Volkes noch alle anderen in deutschem Befis Xheil der Mobilgarde ganz gedankenlos Der dem Erlasser wird von einen feinpieligen wesentlich einer von Dover Blatt — so bei Ankunft ist zu gegen die hinzu) munizipalen deutschen Berlins und seiner Einwohner werden verfügbar Die Aufrechterhaltung der von der Regierung des eingeführten bleiben ,· Charakter annehmen, Paris des Kaiser den Gefühlen 4. Septem: Nationalgarden-Organisation wohl als unbi3 § Tagesweuigkeiten. (Set. Hoheit Erzherzog Joseph) erschien Freitag Nachmittags in der Honver-Kaserne in der Goroffärer Gasse und hörte den Vortrag bis zu Ende an, den daselbst Oberlieutenant Abt der Mannschaft über die Mitrailleusen kläft, über welche von demselben schon seit einer Woche Vorträge gehalten werden. Den interessanten Vorträgen wohnten auch Offiziere der Landwehr und der gemeinsamen Armee in großer Anzahl bei. Freitags bemerkte man unter den Anwesenden die Honved-Obersten Hollán und Ghyczy, Bela Szende u. s. w., sowie an den Plakkommandanten Arnsberg. Diese Mode beginnen die Schießübungen mit den Kugelstreuern in der Militär: Schießstätte. , " (Morinokai und dessen Gattin)"treffen am 31.d.in Klausenburg zur Feier des dortigen Theaterjubiläums ein. Mehrere Verehrer wollen ihnen bis Csucsa entgegenfahren.Im Bahnhof wird sie das Theaterkomité und Theaterpersonal empfangen. (Die Statuten)des Hilfsvereines in Szinyer Varalja sind vom Handelsministerium bestätigt worden. . (Preiskonkurs.)Das Ministerium für Ackerbau,Handel und Gewerbe hat einen Konkurs ausgeschrieben für ein populär gehaltenes Handbuch über rationelle Dis"gerbehandlung.Die beste Arbeit erhält einen Preis von 400 fl.Der Einreichungstermin ist der 31.August.Die näheren Bedingungen enthält eine Kundmachung des Amtsblattes. (Die wechselseitige Versicherungsgesellschaft»Pannonia«)bringt ihren Aktionären in Erinnerung, daß sie heute(Montags)ums Uhr Nachmittags im Gebäude der ersten und allgemeinen Assoturanz-Gesellschaft ihre Generalversammlung abhält. C Der Landesverein für Findelwesen hielt gestem Vormittags unter dem Vorsitze deö Grafen Leopold Nádasdy ihre Generalversammlung ab.Das bisherige Kapital der Gesellschaft wirft ein Einkommen von 2148 ft ab,xmnd die Anstalt könnte bereits s ihre Wirksamkeit«begi«nnext«»wenn..das Ministerium die Zinsen des««..— .—i