Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1872 (Jahrgang 19, nr. 148-174)

1872-07-10 / nr. 156

—s.-—,:..—s-«« -·- —- -s­­ -Die kroatische Adresse weicht in ihrem definitiv­ festgestelten Text von dem Adreßentwurf,den wir heute Unseren Lesern mitgetheilt,in einigen Punkten ab,und geben wir nachstehend sowohl die Bezeichnung heraus­ dem Adreßentwurf bei­­«behaltenen Stellen,als auch die vorgenommenen Abänderungen. Die Alineen 1—3 bleiben; Alinea 4 fällt aus; die Alineen 5—6 blei­­ben; die Alineen 7—8 werden, in eine zusammengezogen, lauten in der Aoresse wie folgt: „Mit gleicher Bereitwilligkeit werden wir die Regnisolardepu­­­­tation aus­ unserer Mitte wählen, damit sie ih in Folge der Inter­­polirung der Marasviner Grenze, der Stadt Bengg und der Gemeinde Siffel mit einer gleichen Deputation des ungarischen Reichtages im Sinne des §. 70, Art. I : 1868 wegen Abänderung der §§. 31, 41,­­ 42 desselben Gelebartitels ins Einvernehmen sehe, aber wir finden im Interesse des Alerhöchsten Thrones Euerer Majestät, zur gedeih­­lichen B Verständigung zwischen dem dreieinigen­­ Königreiche und dem Königreiche Ungarn und zur Beruhigung unseres Vaterlandes den M Wirkungskreis und die Vollmacht jener Regnitulardeputation zu er­­weitern." Alinea 9, 10, 11, 12 wurden beibehalten, dagegen Alinea 13, 14 folgendermaßen in eines zusammengezogen.: „Die jesige Stellung des Banus erheikt den Wunsch nach dert­tellung der Modalität, daß die Selbstverwaltung vieles König­­reiches und die Verantwortung des Banus, wie es die §§. 47 und 50 Art. I : 1868 bestimmen, zur Wahrheit werden und ebenso be­traten wir die Angelegenheit bezüglich der Stadt Jiume und ihres Distriktes im­ Sinne bei"§. 66 Gefeg.-Art. I : 1868 und unseres Landtagsbeschlusses vom 20. Juli 1870 als eine noch ungelöste Frage, welche in der in diesem Gefege vorgeschriebenen Weise zu Lösen ist.A linea 15, 16, 17 des Entwurfs bleiben stehen. " Das 18. Alinea aber lautet in der definitiven Haflung: „Jene Seichtigkeit, mit welcher die M­arasdiner Grenze ohne alle Schwierigkeit aus dem militärischen in das konstitutionelle Sy­­stem überging, und die ungarische Grenze in Folge des allerhöchsten Restriktes vom 9. Juni b. 3. eben jet übergeht, erfüllt uns mit der festen Hoffnung, daß Euere Majestät unsere, wie auch die unter­­thänigste Bitte des ganzen Grenzvortes erfüllen, und die übrige feoatisch = flavonische Militärgrenze in ihrer Gesammtheit dem drei­­einigen Königreiche einverleiben werden, damit dieselbe je eher in die PBerfassung und die legislatorische Thätigkeit dieser Königreiche ein­­treten könne.” Alinea 19, 20 blieben unverändert.­­ Das Justizministerium hat an sämmtliche Ge­­richtshöfe und Bezirksgerichte folgende Verordnung erlassen: Nachdem die Verzinsung der beim Notar hinterlegten gericht­­lichen Depositen durch die Finanz- und Justizministerialverord­­nung vom 22. April 1. 3. 3. 5872 verart geregelt ist, dab solche Baargeld-Depositen mit ihren vom Tage des Deponirend­an zu be­rechnenden Aperzentigen Zinsen rüczahlbar sind, so folgt hieraus selbstverständlich, dab jene Depositen nicht in­ denselben Geldnoten oder­­ Stüden aufbewahrt werden, in welchen sie in die Staatsaffe hinterlegt wurden a ER «Damit also nchthie durch das strafgerichtliche Verfahren er­­schwert oder der Erfolg desselben vereitelt werde,mache ich die Ge­­richte darauf aufmerksam,daß solche Gelder,deren Aufbewahrung «in denselben Picken in Bezug auf den Erfolg der»Untersuchung perh­­wendig erscheint — 3 B. wenn der durch den Diebstahl Geschvngte die Serie und Nummer oder irgend ein anderes Zeichen der ihm ent­­wendeten Banknote angibt, und im Laufe der Untersuchung die Be­­sc­hlagnahme der so bezeichneten Geldjtüde angeordnet worden —, im Sinne des §. 70 der Verordnung vom 4. April I. 3. 3. 4010 im ea nicht zu hinterlegen, sondern bei Gerichte aufzubewah­­ren sind. ch mache im Uebrigen die Gerichte darauf aufmerksam, daß bei der Brack­ung­ der in Beschlag genommenen Gegenstände alle jene­r­orschriften streng beobachtet werden müssen, welche zur Verhü­­tung eines Vertauschens aufgestellt wurden. Veit, 30. Juni 1872. = a. Der Gefegentwurf über die militärischen Exerzitien und Waffenübungen der studirenden Jugend, und über die Modifiz­­ierung der regelmäßigen Meinungen der Honneptschaft wurde bereits durch das­ Landesvert­eidigungsministerium an die einzelnen Fachmi­­nister behufs vorläufigen Studiums versendet, und dürfte demnach in einer der näcsten Ministerkonferenzen in Verhandlung genommen werden. = 3. Nachdem die Intention des $. 43 des Gefekaltitels IX. vom Jahre 1840 — nach welchem die in Feldpolizeistrebertre­­tungstänlen eingeflossenen Strafgelder zur Unterhaltung der Feld­­polizei,Organe des betreffenden Komitates der Komitatsfafla zufielen, — durch den Umstand, daß die Erfordernisse des Komitates nunmehr aus der Staatöfaffa gedecht werden, wesentlich alterirt erscheint, so wird, wie wir erfahren, der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Justizminister an die Jurisdiktionen eine dahin lautende Verordnung richten,­­ daß derlei Strafgelder für die Zukunft nicht — wie die in mehreren Komitaten noch immer der Fall ist — der Ko­­mitat 3­, sondern der Staatsfalle zugewwendet werden sollen. — a. Seit geraumer Zeit sind zwischen der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft und der FE. u. ft. österrei­­chisch:ungarischen Regierung Verhandlungen gepflogen worden, welche die Regelung mehrerer Wechselbeziehungen beider Staaten sowohl politisch-administrativer als gesichtlicher Natur anstrebten. Nachdem dieselben aber zu seinem Resultate führten, so wurden sie von der Tagesordnung gestrichen. Mit dem Amtsantritte des Grafen Julius Andräsp jedoch wurde diese Angelegenheit mit vielen anderen aber­­mals aufgenommen, welche Wiederaufnahme sich in dem Umstande Yundgab, daß die sämmtlichen einschlägigen Verhandlungsarten an die königlich ungarische Regierung zur Begutachtung übergeben wor­­den sind.. W­ahlbewegung. Bir haben heute folgende fünf neue Wahlen zu ver­zeichnen : Im Stab dieser Komitate wählte per N.­Karl der Bezirk seinen früheren Abgeordneten,den Achtundverziger Achaz Källay, mit 1036 Stimmen gegen 610 wieder,welche der Deákist Karl Ram­­say erhielt.(1869 hatte es hier keinen einzigen deakistischen Wähler gegeben.)Der Nyirs Bongnyer Bezirk wählte an Stelle seines früheren deakistischen Abgeordneten­ Gs­.Adam Vay den Oppositio­­nellen Gabriel Elek.Diese anzirk hat also die Deäkpartei ver­­loren.(Zu bemerken ist übrigens,daß der Bezirk 1869 den Oppositionellen Ignaz Somossy fast einstimmig mit 1023 gegen neun Stimmen wählte, erst als Somossy in Folge seiner Er­­nennung zum Richter sein Mandat niederlegte, vermochte bei der Neuwahl der Dentist Bay durchzubringen.) Der Tipaldier Bezirk wählte seinen früheren Abgeordneten den Oppositionellen Josef Szomjas mit 1206 Stimmen wieder, während sein Gegner, der Achtundvierziner Gustan Kállay, 1157 Stimmen erhielt. » Im Udvarhelyer Stuhl wurde die Wahl nach achttägiger Dauer endlich beendet.Der erste Bezirk wählte an Stelle seines früheren deákistischen Abgeordneten Dr.Johann Bethlen sen., welcher 4380 Stimmen erhielt,den Oppositionellen Båla Ugron mit 4479,verzweite an Stelle seines früheren deåkistischen Abgeord­­neten Albert Török,der gleichfalls 4380 Stimmen bekam,den Oppositionellen Blasius Orban mit 4476 Stimmen.Beide Bezirke hat die Denkpartei verloren.­Nach anderen Meldungen hätte keiner der Kandidaten die absolute Majorität erreicht und es würde eine zweite Abstimmung nöti­ig werden.Bestätigt sich diese Nachricht, Fallwerden wir die Bilanz seinerzeit nach dem Wahlresultate richtig­­teen. Die Wahlbilanz steht heute folgendermaßen:361 Bezirke,von denen bisher 204 deákistisch und für oppositionell vertreten waren, wählten 226 Deákisten und 177 Oppositionelle.Die­ Rechte gewann gg smy k verlor 28 Bezirke.Neingewinn der Dedb Partei ertrr. 7.Wien,9.Juli.Es wurde jüngst behauptet,das Wiener Kabinet wünsche die Abberufung des Nuntius Falcinelli und die Kurie habe auch beschlossen,ihn abzuberufen.Beides ist aber un­­richtig.Im Gegentheil,das Wiener Kabinet würde offenbar die Ab­­berufung des Msr-Falcinelli sehr ungern sehen,weil dieser Staats­­mann,der vergleichsweise gemäßigter Gesinnung ist,jedenfalls von einem Infallibilisten ersetzt werden würde.Die Kurie ihrerseits scheint den Nuntius noch während seines hiesigen Aufenthaltes mit dem Purpur bekleiden zu wollen. In­ der französischen Nationalversammlung. Versailles,6.Juli. Die Betirung der Konvention vom 29.Juni erfolgte in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung.Nachdem Herr Kasimir Pöriek sein Projekt einer dreiperzentigen Steuer auf den Nettogewinn der Handelswelt vert­eidigt hat,erhält der Herzog von Broglie als Berichterstatter für die deutsch-französische Konvention das Wort.Ein Antrag desherrn Dath­el,wonach die Sitzung sich in eine geheime verwandeln sollte, wird mit ungeheurer Mehrheit abgelehnt. Herzog von Broglie. Aa die Nationalversammlung in Bordeaux die befragenswerthen Friedenspräliminarien von B­ersailles bestätigte, rief sie Frankreich zu Zeugen, „daß sie die Folgen von Thatfahen über sich ergehen ließ, welche sie nicht herbeigeführt hatte”. Drei Monate später, am 18. Mai 1871, verwandelte sie jene Präliminarien in einen definitiven Friedensfehluß und betheuerte noch einmal, daß ihr nur die Nothmendigkeit einen so harten Akt der Selbstverleugnung entreißen konnte. Diese grausame Nothuwendigkeit hastet auch heute wieder auf und — und dies darf nicht aus dem Auge verloren werden —, da mir die neue Konvention zu prüfen haben, welche die Regierung zur Ergänzung, Regelung und Berein­­as­ des D Versailler Vertrages mit dem Deutschen Reiche geschlos­­sen hat. Wie Sie wissen, bleiben von der unerhörten Entschädigung, welche das siegreiche Deutschland gefordert hat, noch beinahe zwei Drittel, nämlich drei Milliarden, zu zahlen und als Pfand für diese no so Schwere Schuld rech3 unserer Departements und das Arron­­dissement Belfort von 50.000 Deutschen befebt. Die drei Milliarden sind erst am 1. März 1874 fällig. Aber es lag vom Anfang an auf der Hand, daß eine so bedeutende Summe nicht an einem Tage und auf einmal von Frankreich gezahlt und von Deutschland in Empfang genommen werden kann, ohne dur eine solche Plunveränderung des Kapitals das kommerzielle Gleichgewicht und den Geldverzehr der ganzen Welt zu erschüttern. Daher wurde schon in Art. 7 des Ver­­sailer Vertrages das Recht einer abgestuften und partiellen Zahlung vorgesehen. Die neue Konvention regelt in ihrem Art. 1 die Aus­­übung dieses Rechtes. Danach soll eine erste Milliarde antizipando in zwei Raten vor dem 1. Feber 1873 gezahlt werden, die zweite am 1. März 1874 fälig und der Termin für den Rest bis zum 1. März 1875 hinausgeschoben sein. Dieser lebtere Aufschub könnte von Werth sein, wenn sich Z­wischenfälle, welche vorauszusehen uns fern Liegt, der vollständigen Abtragung unserer Schuld in den Weg legten ; allein die Regierung, die es si mit Recht angelegen sein ließ, viefe Erleichterung zu erwirfen, hofft und wir hoffen mit ihr, daß sie baz von seinen Gebrauch zu machen haben wird. Denn auch diese lebte Zahlung wird, wenn es uns angenehm scheint, ganz oder in Raten von nicht weniger als hundert Millionen, welche nur stets einen Mo­­nat zuvor der deutschen Regierung angemeldet werden müssen, anti­­zipirt werden können. Da das defekte Gebiet nur die Bürgschaft für unsere pefuniäre Schuld ist, so war der Antrag natürlich, daß die Oisupation ih in dem Makre einschränken solle, al die Schuld abgestoßen wird. Dieses Prinzip liegt denn auch der neuen Konvention zu Grunde. Zwei Departements sollen gleich nach der ersten Zahlung, zwei andere nach dem zweiten a compte geräumt werden. Leiter ist die Wohlthat der abgestuften Räumung für fest noch lange seine vollständige. Denn einerseits gewinnen wir nicht die unumschränkte Verfügung über die geräumten Gebiete wieder ; vielmehr bleiben sie bis nach gänzlich ge­­tilgter Schuld in militärischer Hinsicht neutralisict, d. h. sie dürfen an französischen Truppen nicht mehr aufnehmen, als die zum Schuße der Ordnung nothwendigen Garnisonen, er darf in ihnen seine neue Befestigung aufgeführt und die bestehenden dürfen nicht vergrößert werden, wofür allerdings auch die deutsche Regierung sich verpflichtet, auf den in ihren Händen bleibenden Departements sein neues Fe­­stungswerk anzulegen. Andererseits (und dies ist das Beinlichste) zieht die partielle Räumung seine sofortige Reduktion der fremden Truppenmacht nach sich, die nur in den offupirt bleibenden Depar­­tements zusammengezogen werden sol. Dieser Punkt ist sehr hart für die unglücklichen Gegenden, welche schon seit beinahe zwei Jahren von der Invasion betroffen sind und von dem, was ihre Nachbarn erleichtert, nur noch mehr belastet sein werden. Die Regierung hat uns zu wiederholten Malen erklärt,daß ibh es trotz aller ihrer dringenden Vorstellungen unmöglich gewesen sei­ bessere Bedingungen zu erwirken.Sie bewahrt die Hoffnung,daß dem Uebel mit der Zeit faktisch abgeholfen werde,und diese Hypo­­these ist sogar im ArL6 des Vertrages vorgesehen.Einstweilen wek­räumt sie,wie sie uns erklärt hat,keine Vorkehrung,um zu verbim­deV,-daß,was einem Theile unserer Mitbürger vortheilhaft ist,dem MIPMU zum Schaden ausschlage.In den Departements,deren Räumung sich verzögert, werden ohne Verzug Barafenlager errichtet werden, um die darin zurückkrömenden Truppen aufzunehmen. Der Herr Präsident der Republik hat uns selbst diese Zusicherung gegeben und ermächtigt, ihrer in diesem Berichte ansprüchlich zu gedenken. Mehrere der Kommission angehörige Vertreter der betheiligten Der­partements hatten beantragt, daß ein besonderer Zufußartikel vieles Inhalts nicht natürlicher Weise in die Konvention , sondern in den ihnen zu unterbreitenden Gelegentwurf eingeschaltet werde, um sicher zu sein, daß seine Verlegung deutscher Truppen erfolge, so Lange nur an den Orten, wo sie sich konzentriren sollen, Alles zur Auf­­nahme der Soldaten, Offiziere, Pferde und des ganzen Materials in der Art bereit gehalten sei, daß­­ den Einwohnern jede Erschwerung der schon bestehenden Lasten erspart bliebe. Angesichts der ansprüch­­lichen Versprechen der Regierung glaubte der Verfasser des Amende­­ments, auf dasselbe nicht weiter bestehen zu sollen, aber wir hoffen, daß seinen Wünschen vollständig Genüge gethban werden wird. Schon die Friedenspräliminarien von Versailles gaben der Hoff­­nung Raum, daß der deutsche Kaiser geneigt sein werde, für den Rest unserer Schuld oder doch einen Theil eine finanzielle Garantie anzu­­nehmen, wenn die Art derselben ihm eine genügende Sicherheit zu bieten schiene. Diese Hoffnung ist, wenn auch noch nicht Gemeißheit ge­worden, doch bestätigt in dem Art. 4 der neuen Konvention, was die dritte Milliarde nebst Zinsen betrifft. Für diese verhältnismäßig bescheidene Summe wird eine annehmbare Garantie, wie wir glauben, nicht schwer ausfindig zu machen sein und die Regierung hat das Vertrauen, sie in einer ziemlich nahen Frist anbieten und damit den so ungeduldig erwarteten Tag beschleunigen zu können, da der rechte deutsche Soldat unseren Boden verlassen haben wird. Diese Perspek­­tive lassen wir als Trost für die Leichen gelten, melche wir noch zu ertragen haben. Von dem Kredit Frankreichs, der so fest begründet it und sich auch in tiefer Prüfung so glänzend bewährt, erwarten wir diese höchste Wohlthat. Sie wird nicht auf sich warten lassen, meine Herren, wenn Sie jenem Geiste friedlicher Mäßigung und pa­­triotischer Hingebung treu bleiben, der diese Versammlung stets be­­feelt hat und welcher der Regierung, die in­ ihrem Namen spricht, das nöthige moralische Ansehen dem Auslande gegenüber sichert. Ihre Kommisition beantragt einstimmig die Annahme des Ge­­fäßentwurfs. Die Vorlage wird in folgender Fassung: Einziger Artikel. Die Nationalversammlung bestätigt die nachfolgende, am 29. Juni in Bersailles zw­ischen dem Minister des Neußern und dem Botschafter Sr. Majestät des Kaisers von Deutschland gezeichnete Konvention zur Regelung der Zahlung der drei legten Milliarden der Kriegsentschädigung und der Räus­mung des französischen Gebiets und ermächtigt den­ Präsidenten der Republik, diesen Vertrag zu ratifieiren, fast einstimmig angenommen. (Dagegen nur die Herren de Lestourgie, de Gavardie, Graf Jaubert und Generali du Temple) en man ki­a izt euer · % rn­ ­ Mittwoch, 10. Iufi Tagesneuigkeiten. Personalien.­ Der Finanzminister Karl v. Kertas­poly und der Kommunikationsminister Ludwig v. Ti Ba sind heute Früh von Wien bieher zurückgekührt. (Ernennungen) Im­­ Rechnungsdepartement des Justitz­ministeriums wurden ernannt zu Rechnungsoffizialen u. 3. 2. Klasse Molf Miller in prov. Eigenschaft und 3. Kl.: Karl Sztoczef, Mich. Leffovics und Jof. Willer; im Unterrichtsministerium aber Sof. Willer und Nik. Jofits zu Rechnungsoffizialen 3. Kl. und Sof. Mecsér zum Praftisanten. Die Pester Finanzdirektion ernannte Lad. Nemeth zum Verzehrungs-Steueramt 3.Offizial. (Ginsommensteuer-Bemeffiung für das Jahr 1872.) Die für die Retter Josef­ und Franzstadt errichtete Steuerbemefsungskommission wird im Grunde des für die Steuer­­pflichtigen der obbezeichneten Stapdttheile für das Jahr 1872 ver­­fakten Einkommen:Steuer-Registerd ihre Wirksamkeit am 15. Juli 1. %, 9 Uhr Morgens, in der Stationsgasse im Volksschulgebäude Nr. 640/55 beginnen und die Prüfung des Steuer-Registers zuerst­­ für die Spiefstadt und sodann für die Franzstadt in Angriff nehmen, und zwar wird jeder Steuerpflichtige unter der Hausnummer verhan­­delt werden, unter welcher Hausnummer derselbe Ende 1871 gewohnt hat, wozu die betreffenden B. T. Einkommensteuerpflichtigen im Sinne des 8.46. XXVI. G.­A. vom Jahre 1868 zur Wahrung ihrer Inter­­essen entweder persönlich oder nur einen hiezu Bevollmächtigten erscheinen können. Die bezüglichen Verhandlungen werden vom ob­ bezeichneten Tage angefangen, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, täglich von 9 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags gepflogen werden. (Derung,Landes-Industrieverein)gibt bekannt, daß die volkswirthschaftliche und die kommerzielle Fachsektion heute (10.d.),ums Uhr Nachmittags,in den Vereinslokalitäten eine Sitzung abhalten wird behufs Abgabe eines Gutachtens über den Zoll­­und Handelsvertrag mit Rumänien. (Das Lesezimmer der Museums­-Bibliothek wird, um die Ordnung der Bibliothek ungehindert beendigen zu können, vom 20. d. M. an auf unbestimmte Zeit für das Bublitum geschlossen werden. (Die Ofner königlich ungarische Berghaupt­­mannschaft) übersiedelt am 1. November d. 3. in das Ofner Landhaus. Bauholz;­Niederlagen auf der Kerepefer­­straße.­ Durch den projektirten Bau des Zentral-Personenbahnhofs in dem Dreieck, welches von der Kerepefer und Gäömörer Straße gebildet wird, wird die Entfernung der dort befindlichen Bauholz­­niederlagen noth­wendig. Der Magistrat hat den Befigern verfellten einen Plab gegenüber dem Kerepefer Zollhaufe, neben den Aerarial Steinsohlenniederlagen, auf sechs Jahre ange­wiesen. Für Reserveoffiziere. Anläßlich vorgenommener Bälle, daß Reserveoffiziere auf ihre Charge in der Vorauslegung freiwillig verzichteten, daß sie dann jeder weiteren Militärpflicht ent­­hoben wären , hat das gemeinsame Kriegsministerium die Bestim­­mung publizirt, daß solche Offiziere ihre Charge zwar freiwillig ab­­legen können , daß sie jedoch ‚wenn sie noch me­hrpflichtig sind, in eine ihnen beliebige Charge vom Kadet-Offiziersstellvertreter abwärts in die Reserve treten müssen. Die­­ Wiederbeförderung zum Offizier kann nur in Folge hervorragender Dienstleistung und unter den vors­chriftsmäßig festgestellten Bedingungen erfolgen. (Eine Säule für Erzgeberfalva.) Bergangenen Sonntag versammelte sich ein großer Theil der Bekiker von Erzge­­berfalvaer Hausgründen und wurden die Gründer dieser Kolonie, die Herren Blum, Weil und Heller aufgefordert, nachdem sie ,den vor längerer Zeit versprachen, der Kolonie unentgeltlich einen Grund für eine Schule überlassen zu wollen, denselben nun faktisch zu über­­geben, nachdem die Errichtung einer Schule zur Nothwendigkeit ge­­worden. Die obgenannten Herren Gründer von Erzgebetfalna erkläre­ten ss sofort bereit, die Grundparzelle Nr. 81 in der Größe von 500 Quadratflattern grundbücherlich für eine „Simultan-Schule” in das Gigentbum der Kolonie überschreiben lassen zu wollen, was die anwesenden Haus- und Barzellenbefiger mit Dant angenommen hat­ten, und erklärten sic,in Folge dessen auch mehrere Anwesende be­­reit, namhafte Beiträge zum Bau der Schule leisten zu wollen ; gleichzeitig wurde von dem ebenfalls anmwetenden Herrn Brofeller Ballagi das Bersprechen gegeben, sich bemühen zu wollen, daß auch von Seite des Ministeriums dieser Schulbau b­akkräftigst unter­­stüßt werde. Bei dieser Gelegenheit sprachen auch mehrere Haus- und Parzellenbefiger der angrenzenden Komplexe von Wunsch aus, fic, mt Erziehetfalon zu einer Gemeinde zu­ vereinigen, wodarch dann eine Ortschaft mit der respektablen Anzahl von­ über 1000 Häuser und Parzellen entstehen würde. (Das Projekt über den Bau­ eines Wartesalons und einer Restauration beim Laßloppig im Numinfel scheiterte an den Bedingungen, melde der Bau,Unternehmer an die Ausführung der Gebäude knüpfte. Der Unternehmer wollte nemlich, daß die Bahn auch im Winter befahren sei. Daß die Bahnunternehmung hierauf nit einging, i­ bfgreiflich ; unverzeihlich jedoch bleibt es, daß die Verwaltung auf ihre Basragiere, welche bei ungünstiger Witterung bei der Station seinen Unterstand finden und oft bis auf die Haut wot werden müssen, gar seine Rücksicht nimmt. Ein Wartesalon aus Hol, märe doch mit geringen Rollen bald hergestellt. Der Schuskengel, Gestern Abends, während der Musik­­produktion auf der Ellipse, ist ein ungefähr zwei Jahre altes Kind, in welches s sich mit einem­ Dienstboten auf der oberen Lende des Ellipse­­weges befand , in einem unbewachten Augenblice (die Dienstmagd plauderte mit ihrem Soldaten­ durch die Barriere geschlüpft, und der Böschung entlang topfüber herabgestürzt. Das Kind wäre ret­tungslos verloren ge­wesen, wenn es nicht glücklicherweise mit feinen Kleidern an einem Strande hängen geblieben wäre. Kaum war das Kind wieder in Händen der gemwissenlosen Begleitung, als diese auch schon auf kaum passirbaren Wegen das Weite suchte, um nicht er­­kannt zu werden. Ueber den Bonyhäder Kindermorod­ sind noch folgende weitere Thatsachen zu Tage gekommen. Im Laufe der einge­­leiteten Untersuchung machte das unglückliche Mädchen das Geständ­­niß, daß sie schon früher einmal des Verbrechens eines Kindermordes durch den Berlust ihres ersten Kindes sich schuldig gemacht Ihr Ver­­führer, ein Bonyhäder Hausherr, ist im Szegbárder Gefängniß ; sein jüngerer Bruder hat diese Gelegenheit bewußt, um dessen Schränke zu erbrechen und auszuplündern. Derselbe ist nun gleichfalls in Bony­­bad eingesperrt. (Die Donauregulirm­sarbeiten) nehme — wie wir im „Ellener” seien — seinen so rasschen Fortgang, daß die Hoffnung begründet wäre, dieselben in drei Jahren beendigt zu sehen, wie dies vom Handelsminister in Aussicht gestellt worden. Der hohe Wasserstand und an vieles Andere hindert den Fortgang der Ar­­beiten. Die Pilotirungen an den beiden Ufern sind noch nicht zu Ende und die Baggerarbeiten haben noch kaum begonnen. Das Meiste geschah­­ bei der Insel Csepel, wo der Donauarm fen fest abgeschlossen ist. Auf dem Schopperplage beschäftigt man sich schon seit dem Frühjahre mit der Zusammenstellung zweier großer Bagger­­maschinen; bisher ist blos die eine (der , Bultan") zusammengestellt. Beide riesigen Maschinen wurden in Kleine Stübe zerlegt und von Marseille per Eisenbahn bieher spedirt. Die beiden Riefen haben die Aufgabe, bei der Margarethen-Insel das Donaubett auszutiefen. Sie sind ganz aus Eisen gefertigt und so sehwer, daß ihr Rumpf tief in’3 Wasser taucht. Die Dampfmaschine bringt eine ganze Kette von K­übeln in Bewegung, die so tief einschneiden, daß jeder derselben 4—5 Rubisfuß Schotter heraushebt. (Tod eines Sonderlings.) In Preßburg wurde dieser Tage im Leyrer’schen Hause die Wohnung eines dortigen Inwwohners polizeilich geöffnet, weil aus d­erselben ein penetranter Leichengeruc hervordrang. M Wirklich fand man darin den Inwohner Thom. 9... einen ehemaligen Oekonomen, in dem Zimmer auf dem Fußboden treffchen zwei Betten todt ausgestrebt. Ein Schleimschlag hatte ihn getödtet. Eine Obduktion konnte nur mehr vorgenommen werden, da sich der Leichnam bereits im dritten Grade der Verwesung befand. Roman in fünf Bänden von Moriz Jókai. Erker Sand. Die Heilige Barbara. (8. Fortlegung.) Der Tag war schon zur Rüste gegangen, als die „b. Barbara” vor Orfova anlangte. „Morgen gibt’s noch stärkeren Wind als heute,­ brummte der Steuermann, auf den rothen Himmel blidend. Dort oben sah der Abendhimmel aus, als wogten Xavamasjen durcheinander, in allen Nuancirungen von Feuer­ und Blutroth ; zer­­tik an einer Stelle der glühende Wolkerschleier, so sah man durch den in den Himmel nicht blau, sondern smaragdgrün. Unten leuch­­teten Berg und Thal, Wald und Weiler im Refler der Altenpröthe, in einem Glanze, der dem Auge weh’ t hat, das nirgends einen schat­­tigen Ruhepunkt fand; dazwischen die Donau wie ein feuriger Phle­­geton, und inmitten derselben eine niel mit Thürmen massiven Gebäuden, die alle so glühen, als bildeten sie zusammen einen einzigen Schmelzofen, durch den jedes menschliche MWesen, das c­bents betritt, hindurch maß, wie durch ein Purgatorium. Was aber in diesem Wind verfündenden Steuerschein die Mer­­ven am meisten afficirte, war ein schwalzgelb angestrichener kleiner Kahn, der von der Sztela auf das Schiff angerudert kam. Die Sztela ist das doppelte Gitter, durch welches die länder mit­einander sprechen, feilchen und Geschäfte machen dürfen. Die „heil. Barbara” hatte vor der Insel Anker geworfen und erwartete den herankommenden Kahn, auf dem­ drei bewaffnete Män­­ner sich befanden, zwei davon mit Flinten und Bayonnet, außerdem zwei Rudderer und der Steuermann. Euthym ging auf dem Kleinen Bla vor der Kajüte unruhig auf und ab. Zimär näherte sich ihm und sagte leise: „Der Bisitator fommt." Euthym 309 aus seiner ledernen Geb­tage eine seidene Börse und nahm zwei Rollen heraus, welche er Timär in die Hand drüdte. Eine Kohlenpfanne wird gebracht und mit Wacholderbeeren und Wermuth bestreut;; die v­orge­wiesenen Papiere werden darüber­ gehalten und eingeräuchert und dann vom Effizienten mit einer eisernen Zange in Empfang genommen, aus möglichst weiter Ent­­fernung gelesen und hierauf wieder zurückgestellt. In jeder Rolle waren hundert Dukaten. Nicht lange, so legte der Kahn an und die drei bewaffneten Männer stiegen auf das Verded des Schiffes. Der eine ist der Zollaufseher, der Inspicient, dessen Amt es ist, die Schiffsladung zu insiziren, ob nicht Gontrebande oder eine ver­­botene Waffensendung darunter ist. Die zwei andern sind Finanzwächter, welche bewaffnete Assistenz leisten und zugleich zur Kontrollrung des Inspicienten dienen, ob er die Bifikation richtig vorgenommen hat. Der Burifikator ist der offizielle Spion, welcher aufpaßt, ob die beiden Finanzwächter den Inspicienten gehörig kontrolirt haben. Die ersten drei bilden wiederum das amtliche Tribunal, welches den Burififator ins Verhör nimmt, ob er die Schiffspassagiere bei irgend­einer pestgefährlichen Berührung betreten hat? Das Alles ist sehr systematisch eingerichtet; ein amtliches Organ kontrolirt d38 andere und sie alle Kontrollren fi mech felseitig. Als vorschriftsmäßige Gebühr für diese Funktionen hat der Inspicient hundert Scheinkreuzer zu erhalten, jeder von den beiden Finanzwächtern fünfzig und der Purificator an fünfzig — was ger­wiß eine mäßige Tüte ist. So wie der Inspizient das Berded betritt, kommt ihm der Purificator entgegen. Der Inspizient fraßt sich das Ohr, der Buri­fifator die Rate. Eine weitere Berührung findet nicht statt. Der Inspizient wendet sich dann zum Schiffsfommissär, die beiden Finanzwächter pflanzen die Bajonnete auf. Seht noch drei Spritt vom Leib! Man kann nicht wissen, ob der Mensch nicht von der Welt angestedt ist. Das Eramen beginnt. „Woher?” „Aus Gala.” „Wie heißt der Schiffseigenthümer ?" „Athanas Brazovics." „Der Eigenthümer der Schiffsladung “" „Eu­­thym Zrifali“.” „Wo sind die Schiffspapiere ?" Bei der Weitergabe der legteren wird schon behutsamer war: Ueber die Schiffspapiere wird vorläufig nichts bemerkt. Die Pfanne wird fortgetragen und an ihrer Stelle ein Waller­­trug gebracht. G3 ist ein weitbauchiger irdener Krug mit einer Deffnung, durch welche auch die größte Faust hindurch kann. G1 dient dazu, die Weitergabe der Gebühr zu vermitteln. Da die orientalische Weft sich durch nichts so leicht fortpflanzt, als durch Metallgeld, so muß der aus der Levante kommende Schiffer dasselbe zuerst in einen mit Wasser gefüllten Krug werfen, aus dem es der occidentale Sanitätswächter schon gereinigt hervorholt, gerade so, wie­ an der Sztela jedermann das Geld, das er zu empfangen hat, aus einem Wasserboden herausfischen muß. Timár stedt die geballte Faust in den Wasserkrug, und zieht sie geöffnet wieder heraus. Dann fährt der Inspizient mit der Hand in’s Maffer, zieht sie als zusammengeballte Faust hervor und steht sie in die Tasche. D­er hat nicht nöthig, beim Schein der Abenprob­e erst nach­zugehen, was für Geld das ist. Er fühlt es am Griff, am Gemischt. Auch der Blinde erkennt den Dulaten. Er verzieht seine Miene. Nach ihm kommen die Finanzwächter. Auch diese finden mit ernster Amtsmiene ihre Gebühr vom Boden des Kruges heraus. Jet rüht der Burifitator heran. Sein Gesicht ist streng und drohend. Von einem einzigen Wort aus seinem Munde hängt es ab, ob das Schiff zehn oder zwanzig Tage in Kontumaz liegen muß. mite fammt seinen Baslagieren. 63 sind dies lauter Faltblütige. Menschen, die nur ihre Dienst­­pflicht vor Augen haben. Der Inspizient verlangt in mürrlisch gebieterischem Zone, daß ihm der Eingang in die inneren Schiffsräume geöffnet werde. Diesem Wunsche wird willfahrt. Sie gehen ihrer drei hinab ; von der Schiffs­­mannscaft darf niemand folgen. Als sie allein sind, grinfen die drei pflichtstrengen Männer einander an; der Burififate i­st draußen ge­­blieben und lädt nur in feine Kapuse hinein. Sie binden einen der vielen Säde auf, in dem gemik Weizen­ ist. „Run, der ist wurmftihhig genug!” lautet die Bemerkung des Inspizienten. «­­ Mab undheinlich it al in den übrigen Läden Weizen und ver­­mutlich ebenso wurmftichiger. Ueber den Bisitationsbefund wird ein Brototoll aufgenommen ; bei dem Einen der bewaffneten Herren befindet sich das Schreibzeug, bei dem Andern das Protofoll. Alles wird genau eingetragen. Außer­­dem schreibt der Inspizient noch etwas auf einen Zettel, den er zu­sammenlegt und mit einer Oblate verschließt, auf welche er das Amt spetihaft prüft; eine Adresse schreibt er nicht auf den Zettel. Dann, nachdem sie ale Räume und Winkel durch­stöbert, in denen nichts Verdächtige zu finden, tauchen die drei Bisitatoren wieder an’3 Tageslicht empor. Eigentlich an’3 Mondlicht, denn die Sonne ist sclton unterge­­gangen und durch die zerrissenen Wolfen guht mit fchierem Gesicht der Mond herab, der hinter den trägen Molken einherzulaufen scheint, bald hervorleuchtend, bald wieder vor ihm windend. Der Inspizient zith­t den Schiffskommi­lsär vor sich, und gibt ihm — immer im strengen Amt Stone — zu unwillen, das auf dem Schiff nicts Verbotenes gefunden wurde; dann fordert er in dem­selben Tone den Buristator auf, sich über den Gesundheitszustand des Schiffes zu äußern. Unter Berufung auf seinen Diensteid bezeugt der Purifikator, daß alle Leute auf dem Schiffe rammt Allem, was sie mit sich führen, rein sind. Dann wird ein Zertifikat darüber ausges­tellt, waß die Schiffs- Papiere in Ordnung befunden wurden. Gleichzeitig werden all die Quittungen über die gezahlten Gebühren ausgefertigt! Hundert Kreuzer dem Inspizienten, zweimal fünfzig von inanzwächern und fünfzig dem einiger. Nicht ein Kreuzer ging­­ davon ab. Diese Quittungen werden dem Eigenthümer der Schiffsladung überschidt, welcher die ganze Zeit über aus seinem Kabinet nicht herausgekom­­men war. Er nimmt eben sein Nachtmahl ein. Ihm erden bin­ wiederum Gegenquittungen über die bestätigten Summen abverlangt. Aus der Quittung und Gegenquittung erfahren dann auch der Schiffseigenth­ümer und die betreffenden gestrengen Herren, daß der Sciffskommissär gerade so viel Kreuzer übergeben hat, als ihm an­­vertraut worden, und daß auch nicht ein einziger zwischen seinen Fin­­gern hängen geblieben. Kreuzer! nun ja, aber von God. (Sortfegung folat.) , aus dem verseuchten Orient kommend, den beiden Donauufern und großen die Grenze des pestfreien Dec­­fid beruhenden Bewohner der von Nachbarn gegangen. ! !

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