Pester Lloyd, April 1874 (Jahrgang 21, nr. 76-100)

1874-04-22 / nr. 93

" a .: „Rudern wir dieser­ jedenfalls fachmän­­­nischen Studie über das­­ Katastergefeg Raum geben und sie der­ besonderen Aufmerksamkeit versteht es sich von selbst, unserer Leser empfehlen, daß wir gern bereit jede eingehende, auf Daten gefragte Widerlegung dieses Ar­­tikels zu veröffentlichen DR­ed. interessanten sind, - " " »-·,-·«·»..--ngap«ef7,2tt.APXHI.­­Suezlanal. ,WZ imOrsten Histeiis-Umkr-(Konfl­iktjausgeta116l)t,der Zwar keinerlei..e.rnstere«"Be"sorgnisse«heraufbeschwörgabey iss·«d­ dch einer gewissen Bedexrtekng nicht entbehrtj Es handelt Forderungen,welche Herr v.Lesseps im­ Namen der Suez Elend-Gesellschaft erhob,durch eine internationale Kommmis­­sion in Konstantinopel geregelt worden. Man hat einen einheitlichen Modus­ der Vermessung des Schiffraumes zur­­ Basis genommen und der ägyptischen Unternehmung dharnad — einen bestimmten Gebührenanfag per Tonne zugestanden. Die Einigung der Mächte konnte nicht ohne Schwierig­­­­keiten zu Stande gebracht werden, allein eine vollständige : · sie war schließlich Hinter welchem die Autorität der europäischen Mächte stand.› und vorbehaltlose. Es war anzunehmen, daß Herr v. Lefseps sich einem Votum unterwerfen werde. — Auch schien er in der That seine prinzipiellen Einwendungen zu erheben Er begehrte zunächst einen dreimonatlichen Aufschub bezüglich der Durchführung der internationalen Beischlüffe. Erst als dies Begehren bei der überwiegenden­­ der Mächte auf Hindernisse stieß, drohte Herr v. Leifers mit ernsten Gegenmaßregeln. Er richtete an die ägyptische Regierung die Mittheilung, daß­ er, wenn die Mächte auf ihrem Beichluffe beharren sollten, die Sootsen entfernen, die Leuchtfener Löfchen und den Kanal fattisch schließen werde. Die offene Kriegsek­lärung war an die Stelle des indirekten Einhaltens und der diplomatisirenden Ausflüchte getreten.­­··Di«ekate«orische»Erklärung des Herrn v.Lesseps scheint seinen»egensachern ziemlich Unerwartet gekommen Insekt­,wenigstens verlautet nichts,daß dem herdius für­­«·d·ern·den Schr­itt alsbald die gebisch­ende Zurechtweisung zu Threfl geworden sei.Allerdings­ hat sich der Khedive sofort c«—rbr—ten,­die Administration des Suezkanals zu über­­­nehmet,falls Hen­r-Lesseps mit sein­er Drohung Ernst. .L«­­nsmchen sollte,allein es scheint,als ob die Pforte,von­ deren Bestimmung ein derartiges Vorgehen der ägyptischen Regierung abhängig wäre, noch seinen festen Entschluß ge­ faßt hätte, und als ob die Angelegenheit wo im Stadium­­ einer diplomatischen Erörterung füinde, die bei Herr v. Lefjeps immerhin subjektiv wenigstens die Erwartung rechtfertigen mag, mit seinen Ansprücen nicht gänzlich ab­­­­gewiesen zu­­ werden. » « ; i-«Allerdings wird sich diese Erwart­unghoffentlich als jrrstthum erweisen Es ist»nicht zu übersehen­,daß der pszvxte in dieser Frage nicht nur die Stellung der si1zerä­­nen Macht z1rfällt,sondern daß sie zugleich im übertragenen ZWiirskungskreise gewissermaßen als Mandatar der europäis­­ch­en Mächte einzugreifen berufen ist.Die Beschlüsse der Tonnenkommission waren,wenn auch durch die Führung der Verhandlungen in Konstantinopel ein Näherrecht der Partei anerkannt worden ist, europäische Bejglisse und mit der Autorität und Kraft­felder ausgestattet. Für derartige Tragen bildet unbestritten das Gesanmtvotum der Mächte den Högsten Areopag. Sollte also die Pforte ‚auch wirklich zögern,­ den Forderungen ihrer eigenen Wü­rde­n gerecht zu werden, so ist nit anzunehmen, daß auch die Mächte geneigt sein werden, dadurch ihre Wirde einer Zivatgesellschaft gegenüber kompromittiren zu lassen. Es müßte in der That mit dem autoritativen Ansehen euro­­­päiischer Entscheidungen weit genommen­­ sein, wenn ihnen­­ eine Ueberhebung wie die Leijeps’sche ungestraft geboten werden dürfte. " Herr v. Leijeps scheint allerdings auf die Unter- Bu­ones zu rechnen. Trankreich war die patro­­iivende Macht des Suezkanals; in früheren Jahren hat­­ die Role der Protestion nicht ohne eine gewiisse Absich­­­t, zumeilen selbst in fast verlegender Form zu mar n gewußt. Allein es ist noch mehr als fraglich, ob es­­ auch heute zu einer ähnlichen Bolität entschlieen wird. Gerade im Orient sieht es seine Machtansprüche auf das energischeste bekämpft. Auf dem Klassischen Boden seiner Diplomatischen Triumphe zu Zeiten der Reshid und Zuad ft ihm in Deutschland eine rivalisirende Macht erwachsen, Je­fi­­anschidt den französischen Einfluß überall zu be­­k­ämpfen, wo sie ihm begegnet. Die Hafjunistenfrage, das diplomatische Spiel und Gegenspiel zwischen dem französi­­schen Botschafter Grafen Vogue und dem Vertreter Deutsch­­lands Herrn v. Eichmann haben dafür genügende Beweise dargeboten. Herzog Decazes ist ein ebenso­liger als vor­­sichtiger Boliziker. Es wird ihm nicht einfallen Frankreich auf einen­ Standpunkt zu drängen, auf dem es sich im Widerspruch mit Europa befände und selbst die Empfind­­lichkeit jener Mächte verlegen müßte, mit welchen man in Bersailles zu rechnen alle Ursache hat: die Empfindlichkeit uplands und Cn­glands. Herr v. Reffeps, der große Rufer in diesem Streite, wird sich also der französischen Unterftügung nit nr nicht versichert hab­en dürfen, sondern allem Ermessen nac­ ‚gerade von französischer Seite den Winf­erhalten , seinen Ridzug mit möglichster Beschleunigung anzutreten. Er befindet sich nict nur in isolirter Stellung den Mächten gegenüber, auch, sein sehr eigenthü­mliches Verhältniß zum Khebive kann wohl in Verücksichtigung­ gezogen werden. Bekannt h­ it Ismael Bajda der Besiger der meisten Ak­ten des Unternehmens und somit der eigentliche Beliker des Suezkanale. Eine Maßregel, welche die Verwaltung des Kanals ausschließlich in seine Hände brachte , künfte ignerlich begründeten Einwendungen begegnen. Sie künnte es umso weniger als die bisherige Administration eine no­­torisch­ mangelhafte und verschwenderische ist. Herr v. Lej­­seps, der sich so gern als souveräner Herr des Kanals ge­­riet, behauptet seine souveränen Allüren auch auf dem Ge­biete der Finanzen. Würde diese übermiüthige Selbstber­­hebung einigermaßen gedämpft werden können, so läge das im Interesse der Aktionäre nicht minder als im allgemei­­nen Interesse. «·­Vielleicht wäre der gegenwärtige Augenblick dazu an­­gethan.sHerr­ v·Lesseps hat sich zu weit vorgewagt,xmd ser­ jvirl)««baldz’z­u alle 11 möglichen Zugeständnissen bereit sein.Daß die Beschlüsse der Tonnenkommission unbedingt durchgeführt werden,ist das allermindeste,was die öffent­­liche Meinung fordern muß.In Wirklichkeit wären noch­ ganz andere DingeM Anspruch zu nehmen Allerdings ist die Lage der Gesellschaft keine sehr günstige, und es wäre im Moment schwer, sie auf dem Gebiete ihrer finanziellen­­ Einnahmen zu beschränken oder zu belasten. Allein auf Vereinfachung und Verwohlteilung der Verwaltung, auf die Befeitigung der zahllosen Verationen, denen die passi­­renden ale unterworfen sind und sehnliches könnte immerhin gedrungen werden. Jedenfalls muß aber Herrn v. Lefleps klargemacht werden, daß er nicht zu guter Stunde einen Kampf begonnen hat, bei welchem nicht nur das materielle , sondern a das moralische Interesse der europäischen Mächte so Lebhaft engagirt erscheint. Der­­ Halbsouveränetät, die er sich arrogirt, ist ein grü­ndliches Ende zu bereiten. Budapest,21.April. an ein Maße,als Entwässeru­ng und Anlage von Kommunikationsmitteln die Getreideproduktion der unga­­­rischen Niederungen steigerten und derselben den Absatz er­­­­m­öglichten,wurde der Unterschied in den Ertragsresultaten »v d­ie­ser und an­derer,weniger ertragsfähigen Gegenden im­­mer fühlbarer. Immer Drückender wurde auf die unver­­hältnismäßig Hohe Steuerlast, welche bei Anwendung des Steuerprovisoriums jenen Landestheilen auferlegt wurde, deren Ärmerer Boden mehr Bearbeitungskosten erforderte, weniger Ertrag gab und die für die Produkte von­gel und Wald feinen Absah . Hatten, da eine parteiische und engherzige Eisenbahn-Bolitit sie theils bei Anlage von Bahnen auf Staatskosten in den Hintergrund drängte, theils es versäumte, ihnen die­ Anlage der u u­tehrsmittel durch eigene Initiative zu ermöglichen, und­­ beiden Fällen diese Gegenden bald dem Ant­rese von Per­­sonen, bald dem eingebildeten Staatsinteresse, in Wahr­heit aber chauvinistischen Phantasmagorien aufopferte. Nichts natürlicher, als daß in diesen sehwerbebrühten Landestheilen der Nut nach Regelung der Steuerverthei­­lung allgemein und die endliche Vorlage eines Kataster-Be­­feges mit renden­z begrüßt wurde. . Je näher man jedoch­ wird, desto mehr wird techtere Vertheilung der Lasten Manchen verbittert die Befürchtung, daß er bei Juslebentreten dieses gar leicht aus dem Negen in die ZTraufe kommen­ fünne; es befällt diese Besorgung insbesondere die Wa 15 befiger, deren Wohl und Wehe ja ohnehin schon weit mehr vom billigen und fachgemäßen Vorgehen bei der Ertragsschälung abhängt, “als dies bei anderen Kulturgattungen der Fall ft. treten ; es ist daher nicht der ersten, etwas hastigen Berathung­punkt. der Berathungen äußerte sich die Besorgung ER Durch Gesebes zu verwundern, wenn dort bei des netten Kataster­­‚Gefeges manche Mängel desselben übersehen wu­rden, dar­unter auch mancher, den Waldertrag schwer gefährdende während energisch vor Steuer-Ueberbürdung des Bodens überhaupt, des Waldes insbesondere ; der für das­ Interesse des Ieicteren geführte Kampf verzögerte sogar die schließliche Annahme des Ge­fäßes um einige Tage; ein Theil der Presse versäumte nicht, in gewohnter Weise gegen die Kühnheit der Magnaten loszuziehen, die sic­h herausnehmen, die Trefflichkeit solcher Mafregeln anzuzweifeln, welche die parlamentarische Ne­gierung ersonnen, die V­olfsvertretung gebilligt hatte, und so wieder einmal „von Fortschritt, hemmten“,­­ jedoch des höhnischen Lächelns erinnere, mit welchen jener Theil der Breite in der Regel die rasche, stumme Annahme von oben und unten fommender Vorschläge seitens des DOberhauses begleitet, und Blätter in der Beurtheilung jener Debatten unparteilich, ja wohlwollend fand , so will ich in Kürze einigen Be­­denken über jenes Gesäß, die dort verhallten, hier Aus­­druck geben; vielleicht dringt der Schall an den rechten Ort. Treff ich den rechten Ton nicht, so wehe ich viel­­leicht ein h­armonischeres Echo. Das Grundprinzip des ministeriellen Gefegvorschlages scheint mir die Fetstellung der Steuersumme, und zwar auf eine Reihe von Fahren gewesen zu sein ; Prinzip auf Wunsch des Abgeordnetenhauses sogleich fallen gelassen wurde, kann Niemanden wundern ; wir haben das Schauspiel, daß ein Minister ein Prinzip pro­ Hamlrt, öfters erlebt , selten jedoch, daß er für dasselbe einsteht, hoffen wir, daß der Erbe des Gesettvorschlages­ jenes Prinzip gut findet, dann wird er es wohl auch ver­­fechten ; er­st von anderem Holz. · Es blieb also der Gesetzvorschlag nach­ Streichung der 30 Millionen und 20 Jahre ohne Grundprinzip­­ zurück,und artete in eine Steuerkataster-Verordnung aus; es wäre denn,daß man das Streben,sie den Ertrag des Bodens aufs Höchste anzuschlagen und alle Kosten m mög­­­­lchhst gering zu rechnen,—ein Prinzip nen­nt.Dieses Prinzips wäre allerdings ist jeden 1.Paragraph des«Vorschlages a1·1f­­zu finden,ob es zweckmäßig ist oder nicht,will ich hier nicht erörter snn daß es aber für den Steuerzahler nur von dem Mom­entan beängstigend wird,als die fixe Steuersumme entfällt,das ist klar.Wäre diese beibehalten,so­ bliebe die zu­ hohe Schätzung des Boden­­­ertrages bei gerechter Anwendung für den Einzelnen un­­gefährlich­,so aber ist der Spielraum11,der dem Höherschätzen der Erträge gelassen ist,—und die starre Grenze,die dem Ein­­rechnen voI­ Bewirthschaftungsauslagen und dem Berück­­sichtigm von geringem Absatz und niederen Preisen gesetzt ist,doppeltbeängstigen­d. Das Steuerprovisorium­ des Jahres 1850 hatte noch etwas „väterlich­ Vorsorgendes"” an sich ; wohl seine Ber­ordnung über Anlage eines Steuerkatasters räumt dem shäßenden Organ so weiten Spielraum zur Ausü­bung seiner milden Gesinnungsart ein, wie jene vom Jahre­­ 1850, die voll ist von Warnungen und Besorgnissen und die das Zu hochgreifen in Ertragsziffern perhorreszirt. Anders der sebige Gefegvorschlag , während jener Spielraum bemüßt wurde, um in vielen Gegenden weit unter die gerechte Minimalgrenze der Erträge hinabzuge­­hen, wird dies wohl bei dem regigen Gefege nicht möglich sein ; dieses fennt feine Milde, ft Schonungslos, weit scho­­nungsloser als fein preußisches Vorbild, ja weit. schonungs­­loser als irgend­ein uns bekanntes Katastergefeß. Sehen wir, wie die der Neunertragsberechnung zu Grunde liegen­­den drei Momente : Naturalerträge, der Preise und Bewirtschaftungstosten, in den verschiedenen Katastergefegen behandelt werden. Was die Nat­uralerträge betrifft;so übern­­lassen die meisten europäischen Katastergesetze es den schätzen­­den Organen,den mittleren Natural-Jahresertrag empi­­risch zu ermitteln,uu­ch beiI­es derselben sieh­t die Anzah­l der Jahre­ aus deren Erträgen der durchschnittliche Jah­­resertrag zu berechnen seit das 1850er Steuerprovisorium allein enthält diesbezüglich eine Ziffer indem es den Schätzenden aufmerksam macht,die so schwankenden Er­­­träge der Weingärtenart seinem Cyklu­s von wenig­­stens 15 Jahren zu­ berechnen,für die anderen Kultur­­gattungen auf den b­undesüblichen Turing verweisendz das ungarische Projektstatuirt die Ziffer,welche d­ort als Minimum angegeben wird,für die gewiß weit schwankenderen Erträge der ungarischen Weingärten und setzt für sonstige Naturalerträge die Ziffern der letzten 10 Jahr­e fest,was den Schätzenden stets beengen, häufig zu Anomalien,oft zu Absurditäten­ führen dürfte. Ein Beispiel:Nach§­16 sind Waldnebennutzungen in den Ertrag einzurechnen,es hab­ten die Forstamtskassse einer Waldherrschaft(die Original-Dokumente sind in ei­­ner­änden)vom Jahre 1863 bis 1872 für die Eich­­e­­lung erzielt fl.75·60 Reinertrag,vom Jahre 1864 bis 1873 fü­r die Eichelung erzielt fl.39.560 Reinertrag(im­ Jahre 1873 wurden nämlich fl. . 32.009 eingenommen) ; füme nun der Naturalertrag nach §. 17 auf 10 Jahre zu vertheilen, so fielen, je nachdem Die ersteren oder die legter ren 10 Jahre als Basis angenommen werden, im exjteren­­ Falle fl. 756, im legteren Falle fl. 3956 jährlicher Nein­ertrag zu besteuern ! (Die im Laufe von 31 Jahren, 1843— 1873, vorgenommene nächsthöchste Er­tragsziffer ist fl. 6680 im Jahre 1852, zu fl. 32.000 im Jahre 1873 !) Allerdings kommen solche Schwankungen bei anderen Naturalerträgen kaum vor, wie bei ähnlichen Nebennußun­­gen des Waldes, und es sollte dies ein Grund mehr sein, nach dem Beispiel anderer Katastergefege Diese ganz aus der Berechnung zu lassen, der Tall, wo diese Nebenwegungen (in den Staatsforsten bis zu 14 Berzent des N­einertrages!) „als Kompensation der"Betriebs-Kapitals­zinsen" nicht gerechnet werden ; ebenso in Baiern (35 bis 18 B­erzent des Neinertrages) als „Kompensation der Regie"­, das Provisorium von 1850 gestattete dieselben nur dort in Rechnung zu brin­­gen, wo sie die Hälfte des Holzertrages ausmachten oder überstiegen, überließ es jedoch dem Schägen­­den, den mittleren Jahresertrag zu ergründen, ohne ihm eine Jahresziffer vorzuschreiben. Roc­krückender als bei den Naturalerträgen ist aber die starre Für­rung der Jahresperiode, und zwar gerade ‚der vorgeschriebenen, bei der B­erechnung der legten sechs Jahre gelten lassen. Es hat die Ansicht, daß ein Zurückgreifen auf Die Breite früherer Jahre (20—24) theils zu niedere Durch­­schnitte, andererseits anomale Unterschiede zwischen einzelnen Gegenden hervorrufen würde,­­ zum großen Schaden der einzelnen Gegenden wie des Staates wohl­ viele Berech­­tigung; sehen wir jedoch, ob nicht bei Beibehaltung der sechsjährigen Durchschnittspreise noch größere und haupt­­függ gefährlichere Anomalien verursacht würden. Wenn wir die offiziell Tonstatirten weiter Marktpreise der Testen sechs Jahre, 1868—1873, nehmen, und aus denselben die Durchschnitte der drei Brodfruchtgattungen (Weizen, Korn und Gerste) einerseits, der vier Brennholz­gattungen (Rothe und Weißbuchen, Herz- und Weißeichen), andererseits berechnen, so erhalten wir den Duchschnitts­­preis 1868—1873 für Getreide von fl. 3.79, für Brenn­­holz von fl. 17.23; vergleichen wir diese Duchschnitts­­preise mit den ebenso gerechneten Duchschnittspreisen des Jahres 1873, und zwar Getreide fl. 4.66, Brennholz fl. 17.87, so sehen wir, daß jener Preis des Getreides 81.5 BVerzent, jener Preis des Brennholzes 96.5 Perzent der 1873er, also der jenigen Preise ausmachen. Di. es sind Die Holzpreise jener Periode am 18.Berzent höher als Die Getreide­preise D derselben Zeit. —­ch halte es für ‚überflüssig zu demonstriren, welche Sorgen es Daher für die Besteuerung des Waldes hätte, wenn die Getreide- und­­ Holzpreise jener Periode als Grundlage der Ertragsberech­­nung angenommen würden. Dieselbe Differenz, zu Ungunsten­ des Holzes, finden wir zwischen den Durch­schnittspreisen der meisten Reitperio­­den innerhalb der lesten zwanzig Jahre; so sind die Holz­preisdurchsc­hnitte der Jahre 1867— 1872 um .10.5 Perzent, He een len aaa 866- 1813 7" 6.6 1865—1873 „ 73 1864-1873 „ 58 °­ , 6.6 " » « höher als die Getreidepreisdurchschnitte derselen Jahres- Es läßt sich also innerhalb der letzten zwei Dezer­­­nien kein Jahr-und keine Jahresreihe finden,deren Durch­­schnittspreise sich Getreide und Holz in gleichem Verhält­­nisse zu den jetzigen Preisen derselben Artikel stünden;und es bleibt daher nichts Anderes übrig,als entweder durch einen Perzentualabstrich vom Holzpreisdurchschnitte einer gewissen Epoche das Gleichmaß herzustellen,beispielsweise von 15 Perzent bei den Jahre 1 11868­ bis 1873;oder wie in Preußens­und Baden verschiedene Zeitepochen der Natiuralpreisberechnung zu Grunde zu legen;es würde nach diesem—·Verfahren­ z.V.der Getreidedurchschnittspreis der Jahre 1868 bis 1878 betragen 81,5 Perzent des 1878er Preises,der Brennholz-Preisdurchschnitt 1854 bis 1873.sl.5 des 1873er Preises.Der Preis am Pester Markt ist allerdings nicht für das ganze Land maßgebend, und seine Shrituationen sind nicht immer identisch, mit denen in den entlegenen Gegenden ; eine gewisse Wechsel­­wirkung besteht jedoch immer zwischen dem Stodzins des Hof- 308 und dem P­ester Marktpreise, insbesondere gilt Dies vom Bauholz ; der erhöhte Bedarf macht den Marktpreis des Holzes und den Stodzins desselben gleichzeitig steigen oder­ fallen . Totale and Ver­ehrsverhältnisse sind wesentlich nur auf das Quantum des Ablages und den Nayon desz selben von direktem Einfluß ; in weiterer Folge drüden die vermehrten Kommunikationsmittel die Preife, im Zen­­trum herab, es wird aber die Nachwirfung dieses Weichens natürlich und­ dort sich bald fühlbar machen, woher die Borräthe kamen, die jenes Fallen der Preife hervorriefen. 63 kann also, besonders in Ermanglung anderer Daten, auf Gruudlage der hauptstädtischen Wearktpreise wohl ge­rechnet werden, ohne dadurch im Allgemeinen ein anomales Nehnungsresultat aufzustellen. Daß es einzelne Gegen­­den geben wird, deren Preisverhältnisse in verschiedenen Perioden sich zu­einander oder zum heutigen Preise anders oder entgegengefegt verhalten, ist natürlich) . Dies wird je­­doch wohl bei jeder Dan dieser Art der Fall sein, auf welcher Grundlage immer dieselbe fußt. Ich gehe mut auf die Bewirtsbihaftung­ foften über. Während die meisten europäischen Sta­­tastergehege als Bewirthschaftungstosten die Einrechnung alter faktlich zur Wirthschaftsführung nöthigen Auslagen gestatten, tut dies der fragliche Entwurf nur in beschänz­tem Maße; so sind, in Kürze ermahnt, die Produktions­­kosten des Düngers, die Erhaltungskosten von Gebäuden und von Meliorirungsanlagen, von Steinmauern in Weinber­­gen, ebendort die bedeutenden Kosten der Weinsteden gänz­­lich übersehen ; während das Gejeb beim Walde die Neben­­nungen besteuert, welche die deutschen Gefege unbesteuert lussen, sichert es dem Walde nicht einmal jenen beiläufig durc jedes deutsche Katastergeieg gestatteten Abzug an Ma­terialertrags-perzenten für Unglückssäle (Schnee, Wind, Feuer u. s. w.), welcher z. B. in Heli beträgt, im Königreiche Lachen bei Nadelholz 16 Perzent, bei Laubholz 8—9 Perzent. Also möglichst wenig Begünstigungen, möglichst viel Beschränkungen ; die ausgeprägte Tendenz ist den Reiner­­trag möglichst Hoch zu schägen ; die Schägenden Organe sind an starre Ziffern gebunden,­­gezwungen ihr Billigteitäge­­fügt diesen unterzuordnen. Was Wunder, wenn bei solc­hen Verfügungen den beschränkten Steuerzahlerverstand Angst und Bangen befällt, wenn er in Anbetracht der Streichung der firen Steuersumme, sic) fragt, wie, wenn morgen die Regierung nicht 30.000.000 fl., sondern 30 Berzent unseres sog. N­einertrags von uns verlangt ? ́ s sind die Fehler vergangener Tage, die uns­ da­­hingebracht, wo wir stehen, mögen wir auf denselben lernen. Ungarns Steuerzahler fegen ihre Hoffnung jegt abermals auf das Abgeordnetenhaus ; möge Dieses bedeu­­ten, daß mit der Steuerbelastung des Bodens fon an die Grenze des Möglichen gegangen wurde, daß insbes­­ondere Hunderte von Quadratmeilen Waldes seit Dezen­­nien mehr Steuer­ zahlen, als ihr Neinertrag ausmacht, nationalefond­­it, am gefährlichsten beim Walde, dessen jungen Wald und mit ihm die Zukunft eines Jahrhun­­­derts zu Grunde richten ! ’·s­­Wir hoffen, von dem jegigen Finanzminister, daß er aus diesem verstümmelten Projekte­ ein gerechtes, d­urchführ­­bares Geseß erstehen lassen wird ; wir miffen, daß er weilt, wir glauben, daß er will, wir hoffen, daß er fan­ —. = Heute Abends 6 Uhr waren zur Hoftafel die Präsidenten Jahrestag ihrer Vermählung Graf Stefan Keglevich, * * und Vizepräsidenten der beiden Delegationen und die gemeinsamen Minister geladen. Abends "210 Uhr fährt Se. Majestät nach Wien, mo morgen den 22. April die kleine E­rzherzogin Valerie ihren Geburtstag und den 24 April, feiern, bei zu die Majestäten den weltlhen Familienfesten Se. Majestät der König anmefend zu sein wünscht. Die Rückfunft Sr. Majestät nach Budapest soll am 8. Mai erfolgen. Der Mi­­nister des Reußern Graf Andräsfy fährt morgen (Mittwoch) Früh nach Wien, um gleichfals am 8. Mai zurüczukehren. — Die öfter­reichischen Delegirten sind der Mehrzahl nach fon mit dem heu­­tigen Nachmittags-Schnelltrain nach Wien gereist, minister bleibt bis morgen hier, die sie am 10. Mai wieder hieherzulommen gedenken. Der gemeinsame Kriege­­um die Rückkunft des Baron La­­dislaus Majthényi abzumarten, der — zum Präsidenten des unga­­rischen Ausschusses für das Heeresbudget er­wählt — morgen eine Lösung abhalten und nöthigen Besprechungen mit dem Kriegsminister pflegen wird, um die bis zum 10. Mai nöthigen Berathungen dieses Ausschusses ermöglichen. Ver­­muthlich bleibt FML. Benedet hier, um auch in der Zwischenzeit­­ etwa erforderlichen Aufklärungen im Ausschisse ertheilen zu­önnen.­­In der gestrigen Reichstagssitzung reichte der Landes­­vertheidigungs-Minister einen Gelegentwurf über das in Budapest Zeitung­ zu errichtende Amtsgebäude für das Landesver­­theidigungs­ Ministerium und über die Bededung der erfor­­derlichen Kosten ein. Derselbe lautet: §. 1. Die Errichtung (Bettung), zur, A der a e En u di Zmwede ermächtigt, die Ein dem Kurse ihrem Werthe entsprechend, bis zur Höhe von 400.000 fl. zu vermerthen. ·§.3.Die Bededung der 6%­ntereffen nach der aus dem Ludovica-Akademie-Fond porfchußmeife Rena und ee Bau faktisch verwendeten Summe und die Annuitäten des in en mie nie ee 2­9. im Buch 3 u, aufzunehmen. ee Mit dem vertheidigungs-Minister betraut. Sonntag begonnen fortgefeßt werden sollen, Vollzüge dieses Gefäßes wird der Landes­­16. i Béla Ezekbe adapert. Dem beigelegten Motivenberichte entnehmen wir, daß das Landesvertheidigungs-Ministerium gegenwärtig 25.526 fl. an­ jähr­­lichem Miethzins zu bezahlen hat, daß die im Sinne­ des entwurfes Amortisationsquote blos 28.000 fl. betragen wird, daß also der Staat ohne eine große Last zu übernehmen .Der InkompatiblARE-Ausschuß des­ Abgeordne­­tenhauses sollte in der für heute se­hr Nachmittags anberaumten Situng seine meritotischen Verhandlungen beginnen, mußte jedoch da viele Mitglieder nicht erschienen waren, dieselben auf Sonntag verscrieben­ haben werde. .=Die von unserem Blatte gebrachteththeilung,daß die durch·das k.·und k.Ministerium des Reußern ausgearbeitete In­­struktion betreff3 Regelung der Konsularproventen von der gemeinsamen Regierung deshalb an nach Jahren in den Besith des Gebäudes ge­­langt, welches 400.000 ff. werth sein werden­ann, weil die diesbezüglich ihn 32 jährliche würde, bis der Ausschuß seine Arbeiten beendet der ter Seite dahin richtiggestellt, daß der Delegation aufgeforderten Handelsmini­­sterien troß der urgirenden Aufforderungen mit der Verhandlung 968 Gegenstandes nicht fertig geworden, wird und von mg. Handelsminister die gelangte Aufforderung des Gefeb-­­Der Brűfes wurde ermächtigt, den abmesenden Mit­­gliedern bekanntzugeben , daß die meritorischen Beratungen und in den nächstfolgenden Tagen so lange « nicht .­­J­eingem weih­­Ministeriums des Ueußern ohne Zögern beantwortete, jedoch entschieden die An fit vertrat, in die Erörterung der Konsulargebührenfrage Bei dem Umstand nämlich, daß unsere Konsulargefetgehbung aus einer Zeit stam­mt, welche den durch den 1867er Ausgleich geschaf­­fenen staatsrechtlichen, Rücksichten nicht Rechnung tragen konnte, daß weiter ein großer­ Theil der im Entwurfe enthaltenen Zaren durch Verhältnisse bedingt ist, deren Bestand im­ Interesse der geänderten staatsrechtlichen Stellung nicht unwünschenswerth ers­cheint, konnte der ung. Handelsminister die nebensächliche handlung der Konsulargebührenfrage umso weniger opportun den, weil doch selche die so wichtige allgemeine Regelung =t. Bezüglich der oft vorgenommenen Frage, welches Mer­ziprozitätsverhältnis gegenwärtig zwischen der österrei­­cisch-ungarischen Monarchie und der Türkei in Betreff der Erbfähigkeit ‚der beiderseitigen Staatsangehörigen nach verstorbenen österreichisc-ungarischen und respertive tirfischen Staatsbürgern Volge des im besteht, sind mir in der Lage aus den und dies­­falls zugenommenen Mittheilungen die in dieser Angelegenheit an maßgebender Stelle berrfhenden Ansichten in Folgendem mitzu­­theilen : Nach dem Koran und den auf demselben bafirenden türki­­schen Gelegen sind Ausländer von der Erbschaft nach Derbi Inter­­ -türkischen Unterthanen gänzlich ausgeschlossen­­es i­­m internationalen Verkehr anzuwendenden Er­bätsprinzips, daß Unterthanen von der Erbschaft nach verstorbenen österreichische ungarischen Staatsangehörigen aus­­zuschließen seien. Dieses­­ Reziprozitätsprinzip wurde sowohl von der österreichischen als auch von der ungarischen Regierung stets auf­­rechterhalten und fortwährend bei vorkommenden Fällen in An­­wendung gebracht, und da auc die türkische AR ihrem prinzipiellen türkischen Unterthaus Standpunkte bisher ist, o haben den ungarischen nl­ang gegenwärtig in allen sol­­chen Fällen, wo nach verstorbenen ungarijhen Staatsange­­ hörigen zu entscheiden haben, einzig und allein die co:n angedeute­­ten Rechtsprinzipien zur Richtschnur zu dienen. « =Das königlich ungarische Kommunikationsministerium hat in Angelegenheit der Staatsgarantie der Theiseisenbahn nachstehenden Erlaß­rath gerichtet: Mit Bezug auf die Eingabe vom 9.Juni v.J.Zahls"sZ, in welcher der Verwaltungsrath sein garantirtes Reineinkommen für das Betriebsjahr 1873——gestü·tzt auf den am­ 25.Mäers‘67 geschlossenen,durch den G­esetzartikelx vill vom Jahres 1873 e­­nehmigten Nachtragsvertrag,und auf die Protokolle vom 15. Ok­­tober und 11. November 1864 — auf 2,567,911 fl. 57 fl. zu be­­stimmen ersucht, habe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Finanz­minister dem­­­erwaltungsrath Folgendes zu eröffnen: ·'. Die für die ursprünglichen Bauinvestitionen und zur Tilgung des vom Staatenlistengarantie erhaltenen Vorschusses auf­­gerechneten 48.033.873 Gulden unterliegen keinem Anstande. Hiezugerechnet diezuprrichtung des Szajeler Bahnhofes verwendeten 45.380 fl., sowie die zur Erweiterung 48.152.049 Gulden­ und Tolaj verwendeten Regierung von die­ nicht Unfähigkeit eines dto. 13. b. M. 3.5073 an den Verwaltungs der Stationen 72.796 fl, deren Ein­­rechnung ins Baukapital seitens der Regierung mit Zahl 11.475/69 und 3312/71 bemilligt wurde, beträgt das garantirte Baukapital beträgt demnach 5,2% desselben. Die übren aufgerechneten Posten finde ich steils end.gei­ltig­,s."" Handlunge i theils bis zur Denia der betreffenden Spezial­­en nit annehmbar. ... «- «- ih) um den Bekanntlich sind die übermäßigen­­ mit den Bestimmungen dieses Gejegvorschlages Der Waldbefig ist im Abgeordnetenhause Anders die freudige Hoffnung im Oberhause­ des Geseßes Dort Herrschte reges Leben und und in bekannt auf eine ge Da­ng­lich wenig ver-­­ i­) andererseits maßgebende Es ist dies z. B. in Preußen daß dieses , i daß mich gefährlich Devastation sie zur Folge hat. — Der zu hoch Seldwirth kann feinen Ader jedoch bald die Steuerüberbürdung des eine gemethigt fein fi­­rundes einzuschränfen b­­­essen 10—30 Berzent Weile aussaugen, wird bestenterte und dur­ «" a S Men ee Be 22, eövertheidigungd­­"mm Landesvertheidigungs-Minister unter Das für das Betriebsjahr 1873 garantirte Konsularwesens Ezegled, Szolmot im derselben diesbezüglich San zu entrichtende lange nicht eingehen zu süllen, auch türkische pi­a als Budapest, Konsularmwesens in Angriff genommen sie über die eines Freitag, Gt und fraglichen von mo i I Az, der «­­durchgeführt April eine allgemeine Reform in den Hintergrund geschoben werden könnte. Erbfähigkeit oder b. i. fl. 2,503.906.55. onad­e­« Reineinfomme - vorgelegt infos. des mürde. Be fin­­unteres abgemischen ein, . " . . -. 4 -·« . & .--.——

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