Pester Lloyd, Februar 1910 (Jahrgang 57, nr. 26-38)
1910-02-01 / nr. 26
land mit ‚dir ... WMHthtik-s:käkpeatscds. Dis-ISK-,ikmk"tlls;,llskiqsn«statsa 21 K. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern entgegengenommen. Für Amerika, England, die Spanien und Portugal besteht die Vermi der Post nicht und das Abonnement muss direkt in unserer Administration erfolgen. Vertretung für Deutschland, Frankreich, England und Italien bei der Zeitungsfirma Saarbach, News Exchange in Mainz. . Te eehern tn 57, Sahramma MORGENBLATT ————— Sudapeft, Dienstag, 1. Februar 1910 im Auslande: Berlin: « 6 Co.; Paris : Joh . Einzeln : Morgenblatt in Budapester, in der Provinz 44 Heller. Abe: Budapest 6 Heller, zermeerher 7 gya rem kripte utcza 12. — Manuskrip keinem Falle zurückgestelltierte Briefe, werden nicht — in Vertagung im Exler, Von Dr. Desider Marius, Aushilfsrichter an der königlichen Kurie, Budapest, 31. Januar. In seiner am 29. Januar abgehaltenen Sibung faßte das Magnatenhaus folgenden Beschluß: „Nachdem das Land derzeit kein votiertes Budget befist, widerspricht die Befragung des Reichstages der Verfassung unseres Vaterlandes. Demzufolge erhebt das Magnatenhaus dagegen feierlicden Protest." «« Obgleich bei uns zu Lande aktuelle staatsrechtliche Fragen stets nur von parteipolitischem Standpunkte»besprochen und entschieden werden,was naturgemäß eine objektive Beurteilung von vornherein ausschließt zwillich, der jeder politischen Bewegung immer fern, stand, dennoch versuchen, ausschließlich auf Grund der geltenden Berfügungen unseres Staatsrechtes, Den Beweis zu liefern, Daß die Befragung des Reichstages auch zur Zeit dem Budgetlosigkeit weder den Borten des einschlägigen Gesetes, noch aber dem, Geiste unserer „Berfaffung widerspricht Die Frage der politischen. Räson im gegenwärtigen, Falle, oder bei ähnlicher Anlässen in den jüngst verflossenen Perioden unserer vaterländischen Geschichte ist natürlich aus dem Bereiche, dieser Betrachtung vollständig ausgeschlossen, da bei Derselben bloß der juristische Standpumft zur Geltung gelangen will. I. Die strittige Frage kann nur auf Grund der richtigen Interpretation des G.U. X.1867 gelöst werden. Um aber das tun zu können,müsen wir auf die Geschichte der Shaffung dieses Gewebes zurückgreifen, denn nur auf diese Weise können nur zu einem, meines Drachtens, unwiderlegbaren und beruhigenden Ergebnis gelangen... Der GA: TV.:1848 (über die jährliche Tagung des Reichstages) verfügte in seinem, auch gegenwärtig geltenden § 5 folgendes: „Se. Majestät . hat das Nect, die versammelte jährliche Session zu verlängern, zu schließen, sogar den Reichstag vor Ablauf der drei Jahre [Gebt, gemäß ©.X. 1.1886, vor Ablauf der fünf Jahre)aufzulösen und iniesem Fall eine neue Abgeordnetenwahl anzuordnen; in heiterem Falle wird aber Se. Majestät Hinsichtlich der Einberufung des neuen Reichstages in der Weise verfügen, daß derselbe innerhalb Dreier Monate, von der Auflösung des früheren Reichstages gerechnet, zusammentritt.“ Der § 6 desselben Gesehes enthielt als Ergänzung dieser Bestimmung folgende Verfügung: „Vor der Unterbreitung der Schlußrechnung über das lette Jahr und des Boranschlages für das nächste Jahr von seiten des Ministeriums und ehe über diese Angelegenheiten nicht ein Beschluß gefaßt wurde, kann weder die Jahresjession geschlosfen, noch der sozusagen zunichte macht. Dort wird dem König die uns unsränkte Berechtigung zur Vertagung, Schließung oder Auflösung des Reichstages zugesichert, gleichzeitig aber auch die Kontinuität der Gesebgebung duch die Feststellung einer Präklusivfeift, innerhalb welcher der Reichstag wieder einberufen werden muß. Im § 6 aber beschränkt das Gejet die dem König gewährleitete Prärogative, indem es die Ausübung derselben in gewilten Zeiten ausdrücklich verbietet, eine Beschränkung, welche, wie wie jeden werden, unter Umständen einer vollständigen Verhinderung der Inanspruchnahme wo dieses, nebenbei bemerkt, auch Durch die Ber ‚faffung Englands unbescränften — königlichen Vorrechtes gleichsommen kann. € 3 konnte daher nicht Wunder nehmen, daß während der staatlichen Ausgleichsverhandlungen im Jahre 1867, bei welcher Gelegenheit, der Monarch ‚auch auf einer teilweisen Revision der 1848er Gefäße als einer Bedingung des Ausgleichs bestand, auch $.6 des G.W. IV.1848 in diese Revision miteinbezogen wurde. Schon das auf,die Adresse des ungarischen Reichstages vom 24. Februar 1866 erflossene Königliche Reskript vom 3. März 1866 enthält diesbezüglich folgenden Palsus: „.... ebenso wenig könnten, Wir Uns mit jener Bestimmung des =. IV zufrieden geben, wonach die ‚Auflösung des Reichstages vor der Feststellung des Budgets nicht vollzogen werden könnte“ („eppoly kevéssé birnánk megnyugodni a IV. törvenyezikk azon határozmányaban, mely szerint az országgyűlés , feleszlatása a költségvetés megállapítása, előtt nem volná foganatosítható", Siehe Kónyi Manó : Deák Ferencz Keszédei, 2. Aufl. III. Bo., ©. 611.) Anfangs Februar 1867 übergab Cer Majestät, wie dies im Tagebuch Melchior Lönyays nachzulesen ist ( Könyi, IV. 8. 309 u. folg. ©.), dem Grafen Julius Andrálly Punktationen, beziehungsweise die „Bezeichnung jener ‚Punkte Der Geseße vom Jahre 1848, welche eine Henderung erfordern“ und über welche Franz Denk, semefäntliche , späteren Minister des 1867er -Kabinetts am 9. Februar, berietem, ‚gender enthalten: * „IV. Gefeßartife. a) Der $ 6,wonach der Landtag erst dann aufgelöst werden kann, wenn derselbe Hinsichtlich des Budgets einen Beschluß gefacht hat, ist Shen im Sinne des allferhöchsten Deskripts “vom 3. März 1866 "und überdies, noch. aus dem weiteren Grunde zu, elidieren, weil Hiedurch das Dr. Majestät im. § 5 vorbehaltene Auflösungsrecht nahezu illusorisch gemacht würde.“ Unter diesen Punkten ist: and fol "« . Die Schöpfer des Ausgleichs sowohl, al auch später der Reichstag, würdigten diesen Standpunkt vollinhaltlich, weil ‚jeder billig Denkende einsah, daß die Beschränkung der al notwendig erachteten, ja im monarchischen Staatswesen unerläßlichen königlichen Präregetive durch geivisse Stiften, mit dem Zwec und Wesen derselben unvereinbar sei, nicht nur weil solcherweise die Ausübung des küniglichen Rechtes duch eine Partei oder Fraktion des Meidisztages vereitelt werden könnte, sondern auch deshalb, weil die Befragung oder die Auflösung des Reichstages unter gegebenen Umständen ich, gerade deshalb als notwendig erweisen Tanz, um umhaltbaren , parlamentarische niffen ein Ende machen und um nötigenfalls, zur Elf des wahren Boltswillens, auch an Die Nation an zu können.So kam denn der Entwurf des 6.A. zustande, welcher dem Wunsche des Königs Nedn und folgendermaßen lautete: ,§ 6 de & IV, 1847/48 wird folgendermaßen abgeändert: Da die FeststellungStaatsvoranschlages durch den Reichstag sich immer nur auf ein Jahr verstreckt, ohne neuerliche Feststellung um Bewilligung aber seine Steuer ausgeworfen und eingehoben werden darf, so muß in dem Falle, wenn Se Mäjestät, aus welcher Ursache immer, den Reichstag früher auflöst oder dessen Sejfiom früher vertagt oder schließt, ehe das Ministerium die Schlafrechnungen vorgelegt und den Boranschlag des nächsten Jahres unterbreitet Hat und ehbe der Reichstag über diese Gegenstände Beichluß fassten sonnter der Reichstag noch im Laufe dieses Jahres, und zwar zu solcher Zeit einberufen werden, daß sowohl die Schluirechnungen, als auch der Boranschlag für das nächste Jahr bis zum Schlussjedes Jahres im Reichstage verhandelt werden können“. . tk Die Regierung unterbreitete den Gefebentwurf ohne Begründung und der Zentralausschuß des Abgeordnetenhauses legte denselben ohne Bemerkung vor, wie dem auch die Debatte über den Entwurf nur wenige, Minute in Anspruch nahm. (S.: IV. Band des Stenographil Protokolls des Abgeordnetenhauses 1865—1868.) Da aber auch die Opposition den Gefegentwurf einerseits als eine Erweiterung der königlichen Rechte, andererseits aber als eine stärkere Verfassungsgarantie auffaßte--als jene, die der GA. IV.,1848: enthielt, geht aus der Fury -Nede , des führenden Mitgliedes , des damaligen Tr . Zentrums Gabriel Várady hervor, in der es heißt Ausnahme der auf die Vertagung und Auflösung De Reichstages bezüglichen Punkte enthält. Dieser Entwurf eine größere Sicherung unserer Berfaffung. aß 6. 6%. IV: 1848." Und daß an Ludwig Kossuth das ‚dem König duch den ©.A. X . 1867. gewährleistete Borz tet als ein unbeschränktes auffaßte, ergibt sich aus seinem, aus Paris am 22. Mai 1867 an Franz Deát errichteten und in der „Magyar Ujjág‘ am 26. Mai jenes Jahres veröffentlichten, offenen Briefe, in welchem, außer anderen zahlreichen heftigen Vorwürfen wegen des Angleiches, diesbezüglich folgendes zu lesen ist: „Wir mam fifulierten in die Gelege als eine der Garantien, daß Se ohne Feststellung des Budgets der Reichstag nicht aufgelöst werden darf. Und das königlich ungarische Ministerium will auch, diese Garantie aus dem Gejeßbuche streichen. Und weshalb? Deshalb, weil ss der Fall ergeben kann, in welchem die Macht in ihrer Sucht nach Ausdehnung derselben durch diese Garantie geniert wert werden könnte." (S. Kossuth Lajos Katai, b. VIII, S. 14 und . 15.) RE ZT e BA 7 W Feuilleton, Aladame Anatasie. Bon Julius Ludany. Madame Anastasie — so nennen sie unsere liebe Frau Zensur in Frankreich. Die ewig grüne Sprache des Argot hat in diesem Spibnamen sein Meisterstüc geschaffen. Denn wer ihn hört, in dem wird unwilltürlich die Vorstellung eines alten, Hysterischen Frauenzimmers lebendig. Put — wie haufig die spärlichen grauen Zödchen sind, wie verwittert Die runzligen Züge, "und wie böse der weife, verfriffene Mund. Das verhußelte Geschöpf hat natürlich einen Grundbeutel an dem dürren Arm. Darin birgt sie ihre Handarbeit. Das sind aber nit Strümpfe — nit Lampenschirme — ja nicht einmal Stichereien für Paramente... das sind lediglich Notstifte. War Madame Anastasie, je jung? War sie verheiratet? Ledig? Hat sie Liebhaber mit ihrer Gunst beglüht? Man tut, als milse man es nicht. Aber man zwingert. Sicher ist, daßs sie Heute Streng auf den Anstand sieht. Daneben versteht sie sich auf den Strihd — mit dem Notstift natürlich . . . Madame Anastasie gehört aber nicht zu jenen Schönen, an deren Tugend man glauben muß, weil man von ihnen nicht redet. Denn sie sorgt troß ihres hohen Alters noch regsam dafür, daß man ihrer nicht vergißt. Sie hat nämlich, wie ich mir ins Ohr raunen Lies, ihre Kleinen Kaprizen, ihre Launen, ihre Abenteuer. Und vornehmlic) "a sie es auf junge Leute abgesehen, die fürs Theater treiben.. Denen schleibt sie auf. FSilzjohlen nach. Die lodt die Arglosen in ihrer muffigen Stube Ad, wie Schauen die armen Sterle aus, wenn sie Das graue Gemach verlassen! Ganz zerraift, zerfeht, zerriffen..... ja es hat sogar ermelde gegeben, die überhaupt nicht mehr zum Borchein kamen... Die Dichter gehen, darum seit einiger Zeit nur paarsweise spazieren. Doch diese Vorsicht nicht immer. Da sind jüngst erst ein paar luftige Gesellen übers Land gewandelt: Roda Roda und Karl Rößler. Aber wie sie auch zusammenhielten — und, wie sie sich auch wehrten, es wüßte ihnen nichts. Sie verschwanden doch in dem abscheulichen Hörselberge. Was hat es denn eigentlich in dieser: [hnurrigen Sache gegeben? Roda Roda und Rößler, sie haben ein Stück geschrieben. E3 heißt „Seldherenhügel“ und ist voll harmloser Fröhlichkeit. Madame -Anastasie hat das Stück ,erlaubt, es wurde bei zwanzigmal aufgeführt. Unsere Monarchie, Die schon manchem Sturm getrott hat, verblieb nichtsdestoweniger auf der Landkarte. Aber es geschah, daß sich irgend jemand über irgend etwas ärgerte. Warum sich, Dieser Jemand über etwas Ärgerte, Das iard nicht deutlich. Aber man munkelte. In dem Stüd. kommt nämlich ein hoher Herr vor, der ein Manöver wegen einer Schäferstunde versäumt. Ging das nicht gegen die hohen Herren überhaupt? Macht das den Herrschaften nicht Den Vorwurf leichtfertiger Pflichtversäumnis — frivoler Gesinnung? War dergleichen nicht staatsgefährlich — ja sogar hochverräterisch? Alsbald fanden sic edle Nitter, die es als ihre Sache ansahen, die hohen Herren gegen die beiden bösen Buben Roda Roda und Rösler zu verteidigen. Man ließ sich den Direktor kommen und gab ihm einen Wink. Nichts als einen Wink. Der Direktor findte zusammen. Er beseitigte das Aergernis. Er mußte es tun, denn er hatte einen Wink erhalten — und dieser Wink bezog sich auf seine Existenz. Aber die Autoren fanden, daß ihnen ein Unrecht geschehen sei. Sie waren der Ansicht, daß ein Stüd nach den bestehenden Geseten des Staates, in dem es aufgeführt wird, allerdings jederzeit verboten werden darf — sie sahen aber in der Mairegel, die sie bedrohte, eine illegitime Unterdrückung ihres Werkes. Als sie Dieter Anfigt um verhohlen Ausdruch gaben, wurde dem Theater bedeutet, es solle doch ein Gesuch an die Behörde richten, in dem es an das Verbot des Stückes bittet. Meines Erachtens hat es nie einen operettenhafteren Einfall gegeben — nicht einmal in einer Operette. Da ist ein Mann, der zu irgend einem Tun entschloffen it. Ganz fest entschloffen — ganz männlich. Aber er sieht nachgerade doch noch löblicheren Statthalterei, um si sein gutes Rast untersagen zu lassen. Das Lachen über diese Schurre, die die Polizei gedichtet hatte, schien zunächst wie ein reinigendes Gewitter zu wirken. Es war, als füge sich, alles wie von selbst in seine natürliche Ordnung. Ein paar Tage lang hieß es sogar, der Direktor hätte seinen „Seldherrnhügel" wieder — die Autoren ihre Tantiemen — und das Rubiitum seine Unterhaltung.. Madame Anastasie war also in sich gegangen. Mit dem Scharfsinne, der ihre num einmal eigen ist, hatte sie den eigentlichen Stein des Umstoßes herausgefunden. Nein — es handelte sich da ar nicht um die Vorführung eines hohen Hexen, dem ein stilles Lächeln roter Lippen eher ist als der lautere Kanonendonner, sondern darum, daß der Mann, der solche Gefühle Heat, eine gelbe Feldbinde trägt. Diese Feldbinde " sollte Daher hinfort unch einen weißen Gürtel erseßt werden. ‚Natürlich. "In einer Gestalt, Die einen weißen Gürtel trägt, kann niemand einen hohen Kern mein, ab er sich bei ‚seinem Unternehmen schneiben Fön Das Natürliche wäre dann: freilich, daß er si) anders ein» hohen Heim derwährend eines Manövers.-z...(usz«,-.fs’ .usw.einfach gar nicht gibthchließlich wäre es txt-M·«-—« ins Gewicht gefallen, daß bei dieser Behandlung der Dinge feinen, fintemalen es männiglich bekannt ist, daß nun diejenigen den Anspruch erheben können, zur guten Gesellsschaft gerechnet zu werden, die nie — aber auch nie! — einen weißen Gürtel getragen haben ! Und noch in anderer Hinsicht hat Madame Anasts HeF bei dieser Gelegenheit ihre glänzende Begabung hekckndsch:·. Die Schnurre Roda Rodas und Rösßlers sollte nicht zmghx in Oesterreich spiele11.Die Republik von Sandrino’;—.·,x, ja,die schien der würdigen Dame gerade gut genutgkffics die geschilderten militärischen Zustände.Juder Tat wie« schönwäre«,es gewesen,wenn jeder,der andersp Kasse Hertz’.«» Billett gielöst shätth nachher im Zuschauerraum dahinbelchxtIc»worden wäre,daß«·solche«Vorgäj1gehein1ijsabsplut nicht.« möglich sind—insonderheit aber,daß es".bei«(lijtseisngy,·» ·· «