Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-01-02 / nr. 1

ee @rlarn ne wählen Amt Mom­­® ; tag, Mittwoch ‚Freitag und Samtag­, E . Ist-tritts-sinnt-design­­«Wie kir..seis--vwskx Mit Boversendung halbjährig 4 A. 7­20 Ar. sierteljährig ® A. B. hr. reg pen armmnusuen üvger­ ’ B- 41850. Unserate aller Art werben ım der Senmeigge Then angyanar unge“ Qas " einer einspaltigen Petiheile hofßet 2 ar.. für eine unweite und dritte Wie­­derholung ® hr. CM. , Ft Einladung zur Pränumeration. " Der Siebenbürgfer Bote"« Serien end ir tiefenm Hahre in seinem bisherigen Format und zum bisherigen Preise. Der Berleger hat jedoch ei­­n ‚getroffen, dem’ Platte je eher eine größere Ausdehnung — ohne Erhöhung des Pränumerationspreises — zu geben. Die Faktion wird Herr Heinrich Sch­mide fortführen. Die Pränumerationsbedingtisse bleiben unverändert bei viermaligem Erscheinen wöchentlich , nämlich: Montag, Mictived, Freitag und Samstag Abends, halbjährig loco Hermannstadt 4 fl., mit Postversendung 4 fl 30 Er, vierteljährig 2 fl., mit Post­­versendung 2 fl. 20 Er. Man pränumerirt bei allen Postämtern Siebenbürgens, Ungarns und der ‚Österreigiften Monarchie: ohne Porto-Erhöhung. Hermannstadt, den'L. December. 1849. Dartin v. Scchweiitens die Buchhandlung. z TE . ..' ... Fi­­Ze Außerdem nehmen folgende Geschäftsfreunde Bestellungen an: in Mediath Kaufmann; in Seäßburg Z. Haberfang, Buchhändler ; Bisteig Ernst Stolzenberg, in Broos I. &. Leonhard, Kaufmann. E. Holzhauer, Bußbinder, und u 8. Dtendi, in. Reps M. ©. Yacobi, in Kronfiade W. Nemerh, ar in ' f« « » «­·« ; » Amtlicher Theil sp Nr. a0. br c. q .. a des Fr €. ‚Eivik: und Militär-Gouverneurs an fämmt: lecheMclstårDisiriktsKomntaudantest. Bielseitig ixjuß ich kippten­»daß Mancheva den neu angestellten Berwal­­tut­ge Beamten von frühem­ Schimdrian verewigen und die Erfüllung ihres Berufes in einer Yaffınen Haltung erkennen­ wollen, wobei man die Dinge ihren lang gewohnten, jeder­­ Verbesserung absolden Gange überläßt. Ich jede in einem solchen unverantwortlichen Benehmen wenn nicht bösen Willen, tod Mangel an Pflichtgefühl, das man von jedem rechtschaffenen Dianne erwarten kann, denn intemn Jemand einen Regierungsdienst annimmt, hat er auch die daran geknüpften Verpflichtungen ehrlich und treu zu erfüllen. Die Regierung beabsitigt mit den Reformen,­­ welche viel bisherige Ver­­wahrlosung­­ auf jedem Schritte erfordert, mit Einführung einer verbesserten vem steigenden Bildungsgrade und der Gleichberechtigung Aller vor dem Gefege ent­­sprechenden Verwaltung, mit der Anbahnung der Instiutionen, welche die Reichs­­verfassung­ den Völkern der österreichischen Monarchie gewährt, nur das Beste des Landes und helfen Bewohner, mit dem sie ich selbst identifie­rt. Die Regierung braucht um diesem Ziele nachzukommen, nebst dem Ver­­trauen der Bevölkerung, auf das sie bei ihrem ‚rerlichen Willen hoffen zu können glaubt, vor Allem die kräftige und aufrichtige Unterfragung der Beamten, welche hierzu burg ihren Diensteid in eine spezielle Verpflichtung ‚getreten­ sind, und ‚die sie daher mit vollem Rechte beanspruchen kann. Die Gehalte der Beamten sind in einer Höhe bemressen, welche ein an­­hängiges Anskommen, vorkommen, figert. Die Beamten sind, wenngleich ‚pro­­visorisch bestellt, Doch einer balingen- definitiven Anstelung sicher, sobald sie ich als gehörig qualifieirt erweisen. Die Regierung kann, also mit vollem Recht verlangen, daß die Beamten si dem ihnen anvertrauten Amte mit Fleiß und Eifer widmen, daß sie dem­­­ selben ihre ganze Zeit, alle­ ihre Kräfte mwirmen, und es­ kann dar­aus nit geduldet werden, daß das Amt, wie es leider in der früheren Verwaltung oft der Fall war, nur als Nebenbeschäftigung angesehen oder gar zur Erreichung selbstsüchtiger Zwecke mißbraucht werde. Der Beamte, welcher in Erfüllung seiner Pflichten mäßig is, seinen Be­­ruf nicht nit­­ Aufopferung und zum wahren Beften des öffentlichen Dienstes ve­rsieht, die anzubahnenden­­ nicht durch Wort und That aufrichtig unterstützt,ovtt dek etwa gatmnbek restekungsfeindlichen Pakthuiliebätigeltk kenn unovqtfaichtthmtegelassen werden Diele u­m den Orsane Ist­ I optsxiemmapftichtigkk HNIMWMFHTMCUU Hatt­terndts Buspiklzu gehen,wahrgenommenen’ÄMG-I »New F­­olmtsau Impcssivn Beihalten mit Kraft entgegenzutreten, und ohne ES geben, pflichtvergessene oder mäßige ‚Beamte Ich ersuche von Herrn Miliär- Distrikts- Kommandanten ‚das­ vorliegende Cirkulare sämmtlichen unterstehenden Verwaltungsbeamten zur genauesten Nach­­achtung hinauszugeben, sowie auch Ihrerseits Die so nöthige Aufmerksamkeit ‚An­­aumenden, damit fi der Damiverhandelnde oder zu­­Siebenbürgen, Feldmarschall- Lieutenant Ludwig Freiherr 9. Wohlgemuth. Erlaf des­ Finanz Ministeriums vom­ 9. Dezember 1849 wirfsam für alle Kronländer , wodurch das Verboth der Aus: und Durchuhe von Senfen, Sicheln », nach Ungarn und Allizien aufgehoben wird. Im Einverständnisse mit, den Ministerien des Innern, und. des Krieges wird das Aus: und Durchfuhrs:Verboth von Senfen, Sicheln, Strohmesfern und andern zum landwirthschaftlichen Gebrauch bestimm­­ten Eisengeräthschaften nach Ungarn, Siebenbürgen und Galizien vom Tage dieser Rundmarkung­­ aufgehoben. Dagegen hat’ es bei dem Aus- und Durcfuhrs-Verbothe aller Gattungen von Waffen, Munition und anderen ausschließend zum Kriegsgebrauche dienenden Gegenstande, in so ferne solche nie zum übelversangenen Mitleiven Raum zu unnachsichtlich gegen Bene vorgeben, zur sogleichen Beseitigung dienst - Sowie ich seinerseits zu beantragen, jede Belegenheit des Beamten vor seinem Berufe wärtigen Erinnerung und bleibe nie zu hiernach benommen meiner Kenntnis gebracht werde, Hermannstadt am 26. Dezember 1849, Der & 8. Civil- und Militär-Öouverneur 13324 F. M. 1849. und . ergreifen werde, das wahre Ba­­an zuerkennen, so. werde in die uneingedenk ihres Eines und der gegen­­­entspricht, ihre wichtigen Pflichten hintanfegen. im ‚Großfürstenthume 09. *922P* 1 Ann F . PD 0. ER REN

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