Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1851 (Jahrgang 61, nr. 104-207)
1851-08-02 / nr. 122
& B “- N" 122. Er feint wöchentl. 4 mal, Montag, Mittwoch, Freitagy. Samtag. Kostet für as halte Jahr Afl.. Das Bierteljahr 2 R., von Dionat 40fr. Mir Vohversendung halbjährig 5fl. teljährig 2 fl. 40 Fr. vierS Hermannstadt am, 2. August. —Siebenbürger Bote, 1851. Inserate aller Art werden in der », Hocmeister’s cen Buckandl. angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Bettzeile fostet 3 fr., für einegmeite und dritte Wiederholung 2r.&.M. _ HERTZ Amtlicher Theil. Nro. 17285 M. €. G. 1851. Zu Folge Eröffnung des hohei k.k.Ministeriums deannern vom 25.Juni 1851,Z.13767x 1174 haben Seine Majestät mit allerhöchst unterzeichnetem Diplome den Gubernial-und ältesten Finanzrath bei der galizischen Finanz-Landes-Direktion Martin Mayer bei seinem Ueberstritte in den wohlverdienten Ruhestand in den Adelstand des österreichischen Kaisexpeiches mit dem Prädikate»voan born«allergnädigst zu erheben gemhtzt Welch»»·it zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. HeJiN ’tan 1 24.Juli 1851. Für den Militär-und Civil-Gouverneur: Zorscoso,Fs)2L. Nro. 17172 M. C. G. 1851. Zu Folge Eröffnung des hohen F. f. Ministeriums des Innern vom 20. Juni. 1851, 3. 11505/960 haben Se. Majestät mit a. h. unterzeichnetem Diplome den österreichischen General-Consul zu Xivorno, Joseph Tausch, als Ritter des fast. österreichischen Ordens der eisersten Srone II. Klasse, den Statuten dieses Ordens gemäß, in den Ritterstand des österreichischen Kaiserreiches mit dem Präpdifaten von Klödelthurm-Roth* allergnädigst zu erheben geruht. Welches diemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hermannstadt am 24. Juli 1851. Für den Civil und Militär-Gouverneur: Bordolo, FME. Nro. 4701 M. D. €, 1851.&8 ist der Fall vorgenonmen, daß Ortsrichter ich herausgenommen haben, abgelieferte Waffen den Eigenthümern herauszugeben, ohne daß dieselben mit einem Waffenpaffe versehen waren, so wie auch Waffenpäffe an andere Personen zu erfolgen, als an jene, auf deren Nasmen sie lauten. Ferner ereignete er sich, daß einige, welche von Verstorbenen Waffen geerbt, oder von Lebenden angefauft und die auf jene laufenden Waffenpäffe mitgenommen haben, glaubten, die Gelegmäßigkeit ihres Waffenbefiges damit gesichert zu haben. Nachdem nun aber den Militär-Districts-Commandanten allein die Ertheilung der Bewilligung zum Waffendefige zugestanden worden ist, und die ausgefertigten Waffenpäffe nur für jene Personen Giftigkeit haben, auf deren Namen sie lauten, so wird hiemit die Vorschrift, vermöge welcher jeder Waffenbefiger sich über die Gefegmäßigkeit seines diesfälligen Beftges mit einem auf seinen eigenen Namen lautenden und von diesem Ef. Militär-Distrikts- Kommando ausgestellten Waffenpag ausweisen können muß, mit dem Bemerfen neuerdings in Erinnerung gebracht, daß die dawider Hans beinden, nebst dem Verlust der Waffe, der kriegsrechtlichen Untersuchung und Bestrafung verfallen. Hermannstadt am 31. Juli 1851. Bom ff. Hermannstädter und Fogarafcher Militär Distekts-Commando. vs. Chavanne m. pp, GM. « " Nichtamtlicher Theil Hermannstadt, 1. August. Zeitbestimmung. Die Sonnenfinsterniß vom 28. Juli 1851 wurde, obgleich Die Sonne den ganzen Tag über für Hermannstadt unsichtbar war, dennoch in so ferne beobachtet, als es zur näherungsweisen Prüfung der Rictigkeit des Standes der Uhr erforderlich und zulässig war. " SASREPUIRT ERTEILEN EEE " — Das Verfahren bei der Beobachtung beruht — unter der Vorausstoßung, daß der Durchsichtigkeitsgrad der Atmosphäre während der Beobachtung fi nicht merklich Andert — darin, daß die Mitte der Finsterzung nur einen Augenblick Dauert, wohin auch die Beleuchtung der Gegenstände, welche wir sehen, z. B. einer Schrift, Die wir lesen und eben so auch die der Atmosphäre selbst, vom Beginne der Verfinsterung an bis zu ihrer Mittex beständig abnimmt, zur Zeit der Mitte am schwächesten ist und hierauf auch alsbald wieder fortan zunimmt. Im vorliegenden Falle hat man die Minutenscheilstriche einesolte Zifferblattes durch einen Feldstecher beobachtet, der bei 14 Fuß von der Uhr entfernt auf einem Stativ angebracht war, und bei 141% Li nien Deffnung nur viermal vergrößert, dafür aber lichtstarf it, und bestunden, Daß man die beregten Theilstriche kurz vor 5 Uhr 8 Minuten fortan schwächer, von 5 Uhr 7 Minuten bis 5 Uhr 9 Minuten fast gar nicht mehr, später aber wieder fortan besser sah, folglich auch der Stand derjenigen Uhr, an welche: man bei dieser Beobachtung sich geschalten hat, die mittlere Ortszeit, mindestens bi auf 2 Minuten vert täglich angegeben habe. Diese Beobachtung hätte zwar mit weit größerer Schärfe als es geschah vollführt werden können, doch handelte es ich hier Hauptsächlich nur darum, jenen geehrten Herren, die damit beobachteten, ‚Die Ueberszeugung zu verschaffen, daß man den Stamm der Uhr, zuweilen in Auswendung von nur höchst einfachen Mitteln, bis fat auf eine Minute verläßlich prüfen und berichtigen kann. G.B. Kelling,28.Juli.Nach einem drückend heißen Tag erhob sich sWstern gegen Abend ein bis spät in die Nacht anhaltender heftiger und,welcher von allen Seite 11chv alle Wolkenmassen zusammentrieb, die mit dumpfer Donnerstimme grollend über unsere Gemeinde dahinrollten.Gegen 11 UhrH 11e3 das drohende Gewölk bereits anfing in einen stillen Regen sich aufzulösen,erhellte plötzlich ein Blitzstrahl die Nacht.Und fuhr mit schmetterndem Gekrach in die westliche Giebelseite unserer Kirche.Hier theilte er sich nach außen rechts"und links den beidecken zuz per Hauptstrahl aber drang umwärts in der Mitte der Mauerwand hinab,spaltete sie gerade hinter der Oskgel von obenauf bis unten an,schleuderte schwere Steine bis zum Altar an das entgegengesetzte Ende der Kirche;—der größte Schade aber,welchen seine zerstörende Gewalt anrichtete,ist,daß durch die hinter ihm sich entwickelnde elektrische Kunft das ganze Orgelgebäude erfaßt,aufgehoberts, über die Brustlehne in das Schiff der Kirche hinuntergeworfen und zertrümmert wurde. Heute in der Frühe 911hr:trübes,windiges Wetter,der Hinkel rings mit Wolfen überzogen; Aussichten zur Beobachtung der Sonnenfinsterniß feine. In dem verflossenen halben Jahre, vom 1. Jan. bis legten Juni ist bei und Feuer eingelegt und immer glücklich gelöscht worden, nur achtmal. Kronstadt Mit freudigem Danke theilen wir unseren Lesern einen wichtigen Abschluß der Konsistorialfigung vom 26. Juli ganz kurz mit. Das Löbliche Konsistrium A. EB. hat nämlich fammtlichen Lehrern an den Ober- und Unterschulen, die, bei der neuen Organisierung derselben, fnternisirten und bestimmten erhöhten Gehalte bereugt und den Bezug derselben vom 4. November I. 3. angewiesen. Ehe und Achtung Allen, die zu Diesem Beschluß mitgewirkt. Zugleich fühlen wir, und gedrungen öffentlich auf das Rühmlichste zu erwähnen ‚den Konsistorialheisiger Heren B. Deder und Kommunitäts- Orator, Gräf,von denen der Grftere in anerkennenswerthen patriotischem Sinne zu obigem Zwede ein Kapital von 1000. fl. EM, der Legtere von 40 fl. EM. ohne Interessen. widmete. (Fr. Ztg.) SAnland. Wien, 26. Juli. Man spricht nach der 8. 3. E., daß für das Kronland Ungarn eine zeitweilige Erleichterung in der Direkten Besteuerung zu erwarten sei, nachdem sich Bedenken über die jeglichon eingetretene volle Steuerfähigkeit dieses Kronlandes erhoben haben. Die Steuernachsicht, wenn sie wirklich erfolgen sollte, dürfte seine erhebliche, »