Siebenbürger Bote, Februar-November 1853 (Jahrgang 63, nr. 22-180)
1853-02-09 / nr. 22
106 wie unternehmender als bei uns, Kapital und Sachenntnis sind, dort die wirklichen Gefahren geschildert, die dem siebenbürgischen und insbesondere Heltauer Wollenswebergewerbe drohen, fast fürchten wir von manchen vieler Bedrohter, die, Gefahr offen Ohren finde, und als einziges Mittel, derselben vorzubeugen, weiblichen Fortschritt anerkenne, fürchten, sondern Fann nur gewinnen, Schritt als sein Rettungsmittel ansieht, Doch umwirfen, reichen einzelne Kräfte wirfen vieler fann Großes Borwurf der Einseitigkeit, „den Vorwurf Fleinli den provinziellen Egoismus zu vernehmen, dach .dieser Vorwurf fällt wen, wenn man bedenkt, daß ed nothwendig ist, um die’ Gleichgültigkeit zu bannen, im Interesse so geneigtere den ges zu ed den gewerblichen Forts dies nachhaltig zu besondern nur das Zusammens der ‚Vevölferung thue nicht schämten, und greife zum Aderbau, B Vortheil für die Gemeinde, die so viel Font umirt, tender, die Kinder mögen außer der Mollenweberei auch noch andere Gewerbe erlernen, ed giebt deren viele, einträgliche, nägliche und für Heltau nothwendige, die übrigen endlich, welche der Wollenweberei treu bleiben, mögen sich zu einer einzigen großen, Gesellshaft vereinigen, und mit dem Zusammenwirfen mentscie vereinter Kräfte gemeinschaftliche, Fortschritte fertige Rivalität wird eintreten, der Neuzeit Inland, wäre ein sehr bebens gewürdigt, es allen, ber Etabliffes und dem Gewerbe die so nothwendige Vervollommmnung gegeben wird. In solchen größern Etablissements würde weder an Arbeit noch an Gewinn fehlen, man würde bei besserer Erzeugung bedeutende Ersparnisse einführen, und einem Möbel entgehen, das sonst nothstendig entstehen wird, denn Einzelne, ob einheimische oder nicht, werden sicherlich mit der Zeit eigentliche Tuchfabriken gründen, die gegenso einige wenige größeren Gewinn ziehen, der der Menge sechwerlich gutheil werden wird.. — Mögen diese Worte Eingang finden. Wien. Zu Folge eines in der Ministerkonferenz gefaßten Beschlusses sind in der Kategorie der außer ihrem Amtsfige an einem bestimmten, dauernden Amtsfige in Verwendung stehenden Beamten, welchen gemäß eines a. h. Handschreibens vom 2. Dez. 1852 statt der Diäten ein angemessenes Bauschale zu bestimmen ist, alle jene Beamte einbesgriffen, deren Verwendung außer ihrem eigentlichen Dienstorte an einem und demselben Orte über 6 Wochen dauert. Den weiteren Bestimmungen Dieses Ministerkonferenzbeschlusses zu Folge sollen die vorstehend bezeigneten Beamten nebst der Vergütung der normalmäßigen Reifesorten für die Zeit der Atem, anstatt der weiteren Diäten ein Pauschale erhalten, welches in der Regel nie die Hälfte ihrer Desoldung, der Beamten aber bis einschließig einem Gehalte jährlicher. 600 fl. nie 2 Deittheile der für sie normalmäßig entfallenden Diäten übersteigen darf. Beamte, welche sich bereits in einem, wenn auch höher bemelsesten Diätenpauschale befinden, sind dabei zu belasfen, wogegen Beamte, die in dem Bezug der vollen normalmäßigen Diäten stehen, nach den Eingangs angedeuten Grundlagen zu behandeln kommen. Diese Bestimmungen haben mit dem Lage der Bekanntgebung derselben an die Behörden, längstend aber mit 1. Zebr. d. I. in Wirksamkeit zu treten. Ausnahmen hiervon könnten nur dort, Wo sie nur ganz besondere Nachsichten geboten sind, von Sal zu Ball Über vorausgegangene Zustimmung des Finanzministeriums bewirkt werden. Deft. Eorr. — &e Ef apost. Majestät gerußten am 15..Dez. 1852 folgende a. h. Entschließung zu erlassen: In Erwägung der si in Ungarn häufenden Raubanfälle und der dadurch bedrohten ‘öffentlichen Sicherheit verortnet, daß bis auf weitere Verfügung in jenen Theilen des Landes, in welchen das‘ Stand‘ recht Fund gemacht ist, oder noch Fund gemacht werden wird, „das Verbrechen des Raubmordes, des Raubes und dem Raube geleisteten Borschubes (SS. 135, 141,190, 212, 214 und 217 des Strafgefegbuches am 27. Mai 1852) in allen Fällen, in welchen dasselbe nach der Bekanntmachung der gegenwärtigen Verordnung begangen wird, auch wenn sich der Beschuldigte nicht zur standrechtlichen Behandlung eignet, doch im Wege des ordentlichen Verfahrens durch Die Militärgerichte und nach den Militärgelegen zu untersuchen und zu bestrafen sei. «(Deft. Eorr.) Wien, 1. Februar. Bon Seite der Statthalterei in Triest ist “folgende nachahmungswürdige Verordnung erschienen: „Nachdem «8 seinem Zweifel unterliegt, daß Thiere, welche mit gebundenen Füßen auf Wagen liegend transportiert werden, ein minder gesundes und minder somadhaftes Fleisy liefern und da auch Rücfichten der Humazinität gebieten. Diese martervolle Art der Transportirung des Stechviches und insbesondere der Kälber abzuschaffen, findet die Statthalterei dies felbe mit Dem Bemerfen zu verbieten, Daß derjenige Fleischer, Viehhändsler, Landwirt oder Fuhrmann, welcher vom 1. April T. I. angefangen, Kälber oder anderes Stechvieh in der erwähnten grausamen Weise werd führt, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe von zwei Gulden für jedes derart aufgeladene Stüd zu Gunsten des Armenfondes jener Gemeinde, in welcher derselbe betreten wird, zu belegen ist.“ — Se. Majestät der Kaiser Ferdinand hat zur Unterftügung der ‚von dem furchtbaren Brandunglück in Friedland Heimgesuchten, die ‚Summe von 1000 fl., und Ihre Maj. die Kaiserin Maria Anna 600 fl. EM. angewiesen. — Die Resultate, welche in neuerer Zeit die ungarische,Seide in Wien errungen Hat die in SBest bestehende Seidenkulturgesellschaft versanlast, diesem Zweige der Industrie ein vergrößertes Interesse zu jenesen und für eine Erweiterung in derselben Sorge zu tragen. Es sollen demnach die Maulbeerpflanzungen am Rafos, in Steinbruch und sonstigen Gründen vermehrt, die bestehenden aber mehr in Bewügung gezogen werden, so das man schon mit Nächstem einen Auffäwung im Erzeugerniß entgegen sehen darf. — Die Redaktion des flusteirten Familienbuches, herausgegeben vom österr. Lloyd, macht bekannt, daß die Novelle von 8. Kürnberger „Das große und Heine 2008,“ , welcher von den Preisrichtern Halm, Seidl und Bauernfeld am 30.Oktober der erste Preis (30 Dukaten: erch. Honorar) zuerkannt wurde, im 2. Hefte des Familienbuches (Ende Janner) erscheinen wird. Die mit dem zweiten Preis (20 Dukaten excl. Honorar) betheilte Novelle „Aus den Bergen“ von 2. Guntram wird im 3., und die von Frau Julie Burow „Ein Pfarrhaus zu Nathangen“ im 4. Hefte abgebracht werden. Legte der ausgezeichneten Arbeit, der geistreichen Berfafferin, konnte bekanntlich nur einigee Bormfehler wegen, die feßt gehoben sind...der erste Preis nicht zuerkannt werden. Dagegen hat die Direktion der liter. art. Abtheilung des österr. Lloyd in Triest. Dieser Novelle einen freiwilligen Preis von 15, und jeder der beiden andern Novellen: „Ein Lebensftüd“, von Ed. Höfer, und „Die Blinden“ von P. Heyse je 10: Dukaten: Cercl, Honorar) ,zugetheilt. „Ein Lebensftüd“ ist im 1. Heft bereits erschienen und „Die Blinden“ werden im 9.oder 6. Heft zur Veröffentlichung gelangen. — Das f. £. Handelsministerium hat den Ef. Postämtern, jene ausländischen periodischen Schriften bekannt gegeben, welchen der Posts bebit durch Hinweglassung aus den SPBreistarifen entzogen worden ist, und bezüglich, welcher seine „ausbrüchliche Verboteverlautbarung. “bisher nicht, stattgefunden hat. Diese sind: „Die Volksbötin“ München), „Demoscata polski“ (Brüffe), die, „Kölnische Zeitung“ (Köln), „Die „Deutige Allgemeine Zeitung“ (Reipzig), „Deutsche Reichszeitung“,. (Braunschweig), „Mephistopheles“ Hamburg), „Weser Ztg“ Bremenyu „Alpenbote liberale” (Chur), „Züricher Neue Zeitung“ (Zürich), „U Riforgimento* (Zurin) “und der „Niederrheinische Kourier“ (Straßeburg) Auf diese Journale dürfen auch fernerhin weder Pränumerationen angenommen, noch deren Beförderung, durch. die. E. E., Worten, zur gelasfen werden. — Bei der ‚hiesigen Zotonferenz if ein Trauerfall, eingetreten, der. nassauische Bevollmächtigte, Herr v. Scholz, ist zum großen Leid» wegen seiner, Herren Kollegen einer akuten Prantgeit unterlegen. 77, Dem Bernehmen, nach sind in der Organisirung der Ef. Marine einige Veränderungen ‚bevorstehend. : Es sollen, zwei, Abtheilungen ges bildet werden, die eine ‚für den adriatischen, Die andere für den, levantinischen Dienst, ‚Für, jede, Abtheilung für ein besonderes Schiffsfemn,mando, errichtet werden. — Dem, Bernehmen mach. it: die ‚Einrichtung von Zwangsarbeit‘, häusern in allen größeren Kronlandshauptstädten im Antrage. — Sicherem ,Vernehmen nach lauten. die Instruktionen des in außerordentlicher Mission nach Konstantinopel abgesandten F. FML. Grafen v. Leiningen im Wesentlichen, dahin, daß Oesterreich der Türkei in dem Konflikte mit Montenegro. seine vermittelnde Intervention ausbietet, um den früheren Status quo zwischen der hohen Pforte und den Montenegrinern, wieder herzustellen, daß Oesterreich aber unter Einem an die fair, türkische Regierung, das Begehren, stellt, den twillfürlichen Verfolgungen ein Ende zu machen, denen die ,christlichen Bewohner, in den türkischen, Provinzen bisher ausgefegt waren. Hoffentlich wird die Pforte Diesem loyalen und in der allgemeinen Humanität begründeten Ansinnen Oesterreichs entsprechen.. Dagegen meldet der Wiener Korresp. des „Eras": Das Hiesige Kabinet hat den Grafen Leiningen nach Sonstantinopel abgefickt, um daselbst die Anzeige zu machen, daß das Eins rüden Omer Baba’s in Montenegro von Oesterreich als eine Versiegung des europäischen Völkerrechtes angesehen werden würde. (Pr.) — Nach Beendigung der gestrigen Börse machte der Herr Börfes Kommissär muthmaglich nicht ohne höhere Weisung mehreren um seine Person versammelten Banquiers die wichtige Mittheilung, daß bezüglich des Verhältnisses Oesterreichs zu Frankreich kein Anlag zu Kriegsbef fürchtungen geboten sei, und vielmehr zwischen beiden Regierungen ein wahrhaft freundliches und beruhigendes Verhältnis obwalte. Wenn eine Stelle in der Heiratsrede jedes österreichisch-fühlende Herz unansgenehm berühren mußte, so liegt doch eine himmelweite Kluft zwischen diesem Ausdruck und zwischen der Sprache der hier erscheinenden „Breffe“, die dem jegt in Geltung befindlichen Systeme in Frankreich mit übers bie Hebel, "das, was bie bie bei uns gründen, wo so sehr fehlen. Wir Haben in Voranstehendem in nicht hin, leisten. Ein größten Männer des ß Kürgene Seiten aufzuheben, damit man Heltau Hat gar wenn Theil Alterthums zu thun ben sich nichts der feinen Mann weltlich näher, 47 . m. ... ' |