Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1926. September (Jahrgang 53, nr. 15951-15976)
1926-09-15 / nr. 15963
« ULTEE EEE ENTE tt - z -V,«.««« «Nllguueinevolkixeituuesiit dasdmtschannin sz COMNIUMWNWxönigin M.Ur.2s—Funspkech:anUr.ll;VerwaltungUr.BI-Zweigstelle BnkMst,Sir. Satindargpckemspwchethsk prwisset einen monat rhmnamstadhahmZnstellung Loi7d:miizustellungL82«—;siitpowersending«:3nland:L82«—;Bukarest:L90«—;Ausland:L120s—Einzelnummer USE-» Time« _ Hermannstadt, Mittwoch, den 15. September 1926 58. Sapegang Sasaistische Drohungen an Scankreich). Rom, 14. September. Die Faszisten haben nach dem Attentat gegen Mussosini einen Aufruf an die Debölerung gerichtet, die Ruhe zu bewahren und sich por willkürlichen Saten zurückzuhalten. Trobdem haben die Faszisten in Mailand in der Redaktion der Sozialistenzeitung „Apanti” große Verwüstungen herbeigeführt. In Rom sind mehrere Sigungen gehalten worden, in denen die Redner besonders Frankreich angreifen, weil die italienischen Emigranten ihre Attentate dort frei vorbereiten können. Man beschhldigt Frankreich, daß dort die antifaszistische Bewegung unterfragt werde. Die Zeitung „Impero“ fordert die Regierung auf, sofort von Frankreich in einer energischen Note die Ausfolgung der Emigranten und die Einführung der Todesstrafe gegen die übrigens Sonnabendabend vom Ballon des Chigi-Palais vor der Menge eine Rede gehalten und u. a. folgendes gesagt: „Ich tihte einige ernste Worte an Se. Wir müssen unsserer Gedud den Schuldigen gegenüber, welche außer der Grenze feben, ein Ende machen Wenn man der Freundschaft mit dem italienischen Volke eine Bedeutung querkennt, so darf sein fremder Staat es dulden, dass diese A "ttentäter zu verlangen,. Muffo Tini Hat Breumdichafg „Dusch, Torhe, Ghioden Tompromitsiert wird. Ich behaupte nach besonnener Lebergegung, dab wir in Dieser Nichttung Maßnahmen treffen müssen. Nicht Für mich, da ich gerne in Gefahr gebe, sondern sei italieris die Nation, welche wir nicht einer Störung aus“ fegen können, die einige Verbrecher verursachen. Ebenso je wir die Ichiteme des ständigen Streifes vernichtet haben, sind auch die Attentäter zu vernichten, auch wen die Einführung der Todesstrafe dazu nötig wäre.“ Vor den den Redaktionen der oppositionellen Zeitungen sind starre Polizeiabteilungen und Militär abs Wache aufgestellt worden. Der Täter ist übrigens nicht 18, sondern 26 Jahre alt und Wonarchist. Er lebte seit mehreren Jahren in Frankreich und nahme Dokumente von Marseilles nach Ron gereist. In der Frühe desselben Tages war er in Rom eingetroffen. Rom, 14. September. In ganz Italien Haben uns Kißlih Der Grrettung Mufsolinis große Freudentundgerbungen stattgefunden. S Sämtliche Städte wurden beflaggt. Mufsolini erhielt zahllose Slückrishtelegramme, unter anderem auch vom Boiicare, md, Churchill und Den Vertretern der südamerikanischen iaaten , Gesandtschaften Frankreichs und Rußlands, sowie voren „von der Macht zum Recht.“ (Dr.K.H.)Für den Bechreiber des gegenwärtig secusti AufsatzG sind nun einmal theoretische Betrachtungen auch s ..."«.s.über politischie Dinge der Gegenstand seines sonders In»teresses.Er hält sie von Zeit zu Zeit für notwendig und hält es für selbstversptmdlich da sieder keinen Aufsklärung zu dimen haben und nir etwa taktische Kontrebande mit sich süh.Dmn sonsttie verkiert ihre Glaub- Müdigkeit ganz bedeutetebn diesems Gesichktopmckiei auss folgt er auch denn andarersöeite ansgehachmähnlichenQrörte umgenannt erhöhter Aufmerksamkeit und spannt diese Aufmaksamkeit insbesondere daam wo es sich um dies dem gänge unseres politischen Nachwuchses Mein Man wird es ihm wohl zugedehaltemtoeiner diesen«Begriff etwas weit saßt. Es isis nun einmal sadaß die in das politischeÆein und in das ‚politische Denken Neueintretenden die Dinge aus wesentlich anderm Gesichtswinkel ansehn, als die Metern. Anschauungen, die diesen Fest erscheinen, sehn jenen noch in Stage. Wo wiederum die Aeltern sich zu einer Umbiegung entschlossen haben, da war es bei den Düngern feine Umbiegung, sondern ihr erstes politisches Erfassen. Bei den Rettern war es eine Konzession, die er ‚einmal machte, um mit den Verhältnissen zu rechnen, bei den Ein Teig der eigenen Idren idelt, ’ nun aber geht diese Ideensweit einen natürlichen Umkwandlungsprozeß durch. Und in diesem Umwandlungs- Prozeh gesiieht 8 nicht ferten, daß er eben zu jenem Gedankengängen führt, auf deren Grundlage die Aeltern immer gestanden sind, denen gegenüber sie sich aber aus bestimmten Gründen veranlagt sahen, die Sache auch einmal von seinem andern Standpunkt zu behandeln. Da fütr ganz natürlich, wenn eben einer von jenen, die sich am schiversten der neuen Denkungsweise anbequemt haben, Boppeit empfindlich dafür ist, daß Diejenigen Schlußfolgerungen, die für die eigene Nache günstig snd, daraus: tatsächlich gezogen werden. Wie so vieles andere, ‚so haben sig. uch Diese Dinge schon vierfach wiederholt. Ihre neue Wiederholung war au beim Durchlesen des in WM. 15955 Dieses Blattes erschienenen Artikels: „Von der Macht zum Recht“ zu bemerken. In der Jahreswende von 1918 auf 1919 mußte der Eroberungszug, den das Wirfon jche Denken auch dar, das sonstwie so ruhig und besonnen urteilende Sacsenland mache, auf Den, der in dieser Urteilsweise verblieben war, verblüffend wirken. Er war vor allem in der jungen Generation Bemerkbar. Man bekannte sich zur neuen Heilslehre der Demokratie. Aeftere hielten es immerhin für nötig, sich auf den demokratischen Standpunkt zu stellen. Sie sagten sich: „Der demokratische Gedanke ist nun einmal Tapesströmung, gegen die anzukämpfen, seinen Sinn hat. Durch eine Kampfesstelung gegen ihn wird jede Srfolgmöglichkeit auf irgend einem Gebiet vernichtet.“ Man nahm ihn als Plattform an, um das, was von ihm aus für die eigene Sache günstig war, geltend zu machen. an mußte dabei freisich all das mit in Kauf nehmen, was je nicht oben günstig war. Wie man einem nun gegenen Gehege gegenüber die Kritik, Die man jeferenda zu erheben hatte, einstellt und g8 einfach als Ir Tata nimmt, so glaubte man , Dieser allgemein tlschen Strömung gegenüber machen zu müssen. Aber es einem Staatsgeset werde ich besonders empfinden neben Diejenigen, die es vielfach gegan, denen nicht mehr paßt, darüber zur Tagesordnung übergeben. Auf feinen Sal werde ich ihnen goldene Brücken er, 28 fun zu können. demokratische Gedanke ist vielleicht mehr ein gerichtlich ertrachsener Sammelbegriff, als ein logisch einheitlches Gebilde; er faht eine lange Reihe von Bestandin fi. Sehr schver verschludbar für unser einen ist ndfägliche Gleichstellung von tatsächlich Ungleichemn ben Dingen ungleichartiger Lebensbedürfnisse und ungleicher kultureller Bedeutung. Schwer verschludbar ist die Bleichgiftigkeit, mit der die moderne Dremafrazie Wahl-gebiete des Privatrechtes bemerkbar ist. Hier ist vom der Rechtsachtung nicht viel zu verspüren. Anjemifratischer Sesinnung für das Recht, das sie als solches langen, al vom Schwachen, in prazi gerade diesem Techteren eher etwas Durch Die Singer zu sehen. Sie will Diesen Stundtag über das innerstaatliche Leben Hinaus auch auf das zwischenstaatliche Gebiet ausdehnen.Die Schlußfolgerung daraus ist, daß sie den überstaatlichen Rechtsgebilden immer mehr das Gepräge von Rechtsgebilden im strengen Sinne des Wortes und nur nur von Zusagen, die nach Belieben rücziehbar sind, verleihen will. Es fragt ss nun freilich: „Hat eine solche Auffassung überhraupt einen Wert? Hat es einen Wert, sich auf sie zu berufen?“ Der Artikel in Nr. 15955 führt Dem’ gegenüber aus, daß im Dingelstaate das Recht, im Verhältnis von Staat zu Staat aber die Macht gilt. Auch für Den ersten Sat möchte ich allerdings unbedingt die Hand nicht ins Feuer legen. Was den zweiten anbelangt, so haben wch im Weltkrieg zeeifellos gesehen, daß eine große Weltströmung eine tatsächliche Macht ist. Insbesondere wirfsam dadurch, daß die tatsächlichen Machtfaktoren sich bitten, sich mit ihm allgefehr in Widersprugg zu fegen. Ein grundjäglicher Unterschied des Verhältnisses von Macht und Recht besteht zwischen dem innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Leben nicht. Hier wie da handelt es sich darum, ob beim Innehaber der augenbildlichen Macht die Nechtslage eine wesentliche Hemmung für die rücksichtslose DBerfolgung des sonstiwie Grstmechten Bildet oder nicht. “Diese Hemmung kann von verschiedenen Negungen und Obwägungen aus einjegen. Zunächst denkt man dabei an rein fittihe Negungen altwirtlichen Gepräges dem schnöden Gigenwub gegenüber. Aber es muß sich nicht immer darum handeln. Es ist überhaupt ein Irrtum, den restlichen und den sittlichen Standpunkt bedingungslos parallel zu stellen. Für die Einhaltung des rechtlichen Standpunktes sprechen eben vielfach auch ganz andere Gesichtspunkte. Da ist — allerdings vor allem im immerstaatlichen Leben — die Sucht vor den unmittelbaren unangenehmen Sorgen des widerrechtlichen Handelns. Wie ieit diese Sucht unbedingt gehegt werden muß, bemißt sich zunächst von der Einschäßung des Gegners, ob von ihm die Geltendmachung seines Rechtes unbedingt vorauszufegen ist, und dann han der Einschätung der Rechtspflege, ob — wenn das Erwähnte geschieht — 28 mit, Erfolg geschehen wird. Gang unbedingt muß Deshalb die erwähnte Sucht auch im innerstaatlichen Leben nit immer wirksam sein. Auf etwas höherem Niveau steht Die andere Erwägung, dass ich aus anderen Gründen auch selbst ein starres Interesse an einem regelrecht Taufenden Recht stehen habe und deshalb Anstand nehme, durch eigenes Beispiel die bedingungslose Rechtspuntzes zu verneinen. . Dieser Berichtspunkt folgte insbesondere für die Männer, der Staatsleitung der richtunggebende jeim sowohl für die Einhaltung der innerstaatlichen, wie für die Einhaltung der zwischenstaatlichen Rechtsbestimmungen. Aber hier und da gibt es Fälle, wo meine lebendigsten sittlichen Gefühle mich geradezu dazu treibet, über den positiven Rechtsstandpunkt zur Tagesordnung überzugehen. Es gibt sie Keramiich an, im innerstantlichen, Leben. Den unerbittlichen LLegitimisten gibt es Heute tatsächlich nicht mehr, der die Reposution unter allen Umständen versteifen würde. Da nit nur im Den Höhen des Staatslebens, sondern au in seinen Niederungsingen behält beim Konflikt der Nechtsgesinnung mit andern sittlichen Bergungen nicht allezeit die Nechtsgesinnung die Oberhand. Gerade in den Gesellscaftskreisen, die sonstwie am meisten dem Legitimismus zuneigen, gilt das staatsgesettlich verbotene Duell unter bestimmten Verhältnissen als eine gesellschaftliche Forderung. Auch darüber hinaus gibt es Fälle, wo das gesellschaftliche Urteil insbesondere dem in Grragung gelangten Temperament bestimmte Aufftehnungen gegen die feste Rechtsordnung nicht nur nachsieht, sondern ihr geradezu seine Sympathie zuwendet. Die Fälle, wo der Rechtsstandpunkt — insbesondere der Standpunkt giwischen-staatlicher Rectsbestimmungen nn das beste Wort spricht, sind aber tatsächlich in den Höhen des Staatslebens die häufigsten. Bei sehr starker Staatsgesinnung, die insbesondere bei den Staatsleitern eine Selbstverständlichkeit ist, wird da, wo es sich um Lebensfragen des Staates handelt, ein anderer Gesichtspunkt als die staatliche Lebensfrage nicht zu Worte kommen können. Freilich müssen für den gewöhnlichen Lauf der Dinge eben die Staats- Tiger das „Iustitia est fundamentum regnorum“ (Die Gerechtigkeit ist die festeste Grundlage der Staaten) auf sorgfältigsten beachten. Und das gilt freilich vor allem für das innerstaatliche Leben. Betreff der Einhaltung der zwwischen staatlichen Rechtsbestimmungen ist aber auch Heute no weder das allgemeine Rechtsbewußtsein so empfinden ist, no werden die Dauernden Lebensbedingungen Des Staates bei ihrer Verlegung in eben demselben Ausmaß gefährdet, als durch Verlegung der innerstaatlichen Rechtsordnung. Im eben demselben Ausmaß allerdings nicht, daß aber auch eine solche für den Staat selbst ungefährlich sei, ist damit durchaus nicht gesagt. Wantı hat es eine größere Zwangslage gegeben, von der Die Beilegung zwischenstaatlicher Vereinbarungen begangen wurde, als zu Beginn des Weltkrieges bei der Verfehiung der belgischen Neutralität? Und wie hat sie sich trogdem bitten an Deutschland gerät! Ich glaube, vor allem die Staaten, die in das seinerzeitige Entrüstungsgeschrei mit eingestimmt haben, haben nun doppelt Anlaß, auch betreffs der Einhaltung zwischenstaatlicher Vereinbarungen auf das alleräußerlte, genau zu sein. Basisreinarten Grundsatz,daß jedex Staatskhuik, dem Vindslage arws sicherstens erhalten wird,mit der er erstanden ist.Gwßpomänien verdankt seinytstehend wie seine Sachwalter geltendm sachen(dasmus)trotz Brauamt mrs rechterhalten werden is dem Erwachen des Ms gewissen.Es verdmikt es der glmeiknahmiz desÆ landes an die immers soaatlichen Vorgängen des alten Ungarnaus dhen Gebiete der Rationalitäten ptolitit Ein eistiger Vermittler bei der Erklärung deÆslandes war bekanntlich Scotus Viatoij der seinen Verdiensten sims Werden des neuen Staates entsprechend bei seinem spätem Grieinen im groß-romänischen Parlament der GeWirren abschaffen haben, da so es aufkillig Einhaltung des of Ra a 5 A ’ ,--,,«»..-»,«..ss·-...«.-. KR 1 a DEREN I RE RT % u ER A Be ci Me Ba S RR : BR BE ER A ER