Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1926. September (Jahrgang 53, nr. 15951-15976)

1926-09-15 / nr. 15963

« U­L­TEE EEE ENTE tt - z -V,«.««« «Nllguueinevolkixeituuesiit dasdmtschannin sz COMNIUMWNWxönigin M.Ur.2s—Funspkech­:anUr.ll;VerwaltungUr.BI-Zweigstelle BnkMst,Sir. Satindargpckemspwchethsk prwisset einen monat rhmnamstadhahmZnstellung Loi7d­:miizustellungL82«—;siitpowersending«:3nland:L82«—;Bukarest:L90«—;Ausland:L120s—Einzelnum­m­­er USE-» Time­« _ Hermannstadt, Mittwoch, den 15. September 1926 58. Sapegang Sasaistische Drohungen an Scankreich). Rom, 14. September. Die Faszisten haben nach dem Attentat gegen Mussosini­ einen Aufruf an die D­eböl­­erung gerichtet, die Ruhe zu bewahren und sich por willkürlichen Saten zurückzuhalten. Trobdem haben die Faszisten in Mailand in der Redaktion der Sozialisten­­zeitung „Apanti” große V­erwüstungen herbeigeführt. In Rom sind mehrere Sigungen gehalten worden, in denen die Redner besonders Frankreich angreifen, weil die italienischen Emigranten ihre Attentate dort frei vorbereiten können. Man beschhldigt Frankreich, daß dort die antifaszistische Bewegung unterfragt werde. Die Zeitung „Impero“ fordert die Regierung auf, sofort von Frank­­reich in einer energischen Note die Ausfolgung der Emi­­granten und die Einführung der Todesstrafe gegen die übrigens Sonnabend­abend vom Ballon des Chigi-Palais vor der Menge eine Rede gehalten und u. a. folgendes gesagt: „Ich tihte einige ernste Worte an Se. Wir müssen uns­serer Gedud den S­chuldigen gegenüber, welche außer der Grenze feben, ein Ende machen Wenn man der Freund­­schaft mit dem italienischen Volke eine Bedeutung quer­­kennt, so darf sein fremder­­ Staat es dulden, dass diese A "ttentäter zu verlangen,. Muffo Tini Hat Breumdichafg „Dusch, Torhe, Ghioden Tompromitsiert­ wird. Ich behaupte nach besonnener Lebergegung, dab­ wir in Dieser Nichttung Maßnahmen treffen müssen. Nicht Für mich, da ich gerne in Gefahr gebe, sondern se­i italieris die Nation, welche wir nicht einer Störung aus“ fegen können, die einige Verbrecher verursachen. Ebenso je wir die Ichiteme des ständigen Streifes vernichtet haben, sind auch die Attentäter zu vernichten, auch wen die Einführung der Todesstrafe dazu nötig wäre.“ Vor den den Redaktionen der oppositionellen Zeitungen sind starre Polizeiabteilungen und Militär abs Wache aufgestellt wor­­den. Der Täter ist­ übrigens nicht 18, sondern 26 Jahre alt und Wonarchist. Er lebte seit mehreren Jahren in Frank­­reich und n­­ahme Dokumente von Marseilles nach Ron gereist. In der Frühe desselben Tages war er in Rom eingetroffen.­­ Rom, 14. September. In ganz Italien Haben uns Kißlih Der Grrettung Mufsolinis große Freudentundger­bungen stattgefunden. S Sämtliche Städte wurden beflaggt. Mufsolini erhielt zahllose Slückrishtelegramme, unter an­derem auch vom Boiicare, md, Churchill und Den Vertretern der­ südamerikanischen iaaten , Gesandtschaften Frankreichs und Rußlands, sowie vor­en „von der Macht zum Recht.“ (Dr.K.H.)Für den Bechreiber des gege­nwärtig secu­sti AufsatzG sind nun einmal theoretische Betrachtungen auch s ..."«.s.über politischie Dinge der Gegenstand seines s­onders In­­­»teresses.Er hält sie von Zeit zu Zeit für notwendig und hält es für selbstversptmdlich da sieder keinen Aufs­klärung zu dimen haben und nir etwa taktische Kontre­­bande mit sich süh.Dmn sonstt­ie verkiert ihre Glaub- Müdigkeit ganz bedeutetebn diesems Gesichktopmckiei auss folgt er auch den­n andarersöeite ansgehachmähn­lichenQrörte umgenannt erhöhter Aufmerksamkeit und spannt diese Aufm­aksam­keit insbesondere daam wo es sich um dies dem gänge unseres politischen Nachwuchses Mein Man wird es ihm wohl zuged­ehaltemtoeiner­­ diesen«Begriff etwas weit saßt. Es isis nun einmal sadaß die in das politischeÆein und in das ‚politische Denken Neueintretenden die Dinge aus wesentlich anderm Gesichtswinkel ansehn, als die Metern. Anschauungen, die diesen Fest erscheinen, sehn jenen noch in Stage. Wo wiederum die Aeltern sich zu einer Umbiegung entschlossen haben, da war es bei den Düngern feine Umbiegung, sondern ihr erstes politisches Erfassen. Bei den Rettern war es eine Konzession, die er ‚einmal machte, um mit den Verhältnissen zu rechnen, bei den Ein Teig der eigenen Idren idelt, ’ nun aber geht diese Ideensweit einen natürlichen Um­­kwandlungsprozeß durch. Und in diesem U­mwandlun­gs- Prozeh gesiieht 8 nicht ferten, daß er eben zu jenem Gedankengängen führt, auf deren Grundlage die Aeltern immer gestanden sind, denen gegenüber sie sich aber aus bestimmten Gründen veranlagt sahen, die Sache auch einmal von seinem andern­­ Standpunkt zu behandeln. Da füt­r ganz natürlich, wenn eben einer von jenen, die sich am schiversten der neuen Denkungsweise anbequemt haben, Boppeit empfindlich dafür ist, daß Diejenigen­­ Schlußfol­­gerungen, die für die eigene N­ache günstig snd, daraus: tat­­sächlich gezogen werden. Wie so vieles andere, ‚so haben sig. uch Diese Dinge schon vierfach wiederholt. Ihre neue Wiederholung war au beim Durchlesen des in WM. 15955 Dieses Blattes erschienenen Artikels: „Von der Macht zum Recht“ zu bemerken. In der Jah­­res­wende von 1918 auf 1919 mußte der Eroberungszug, den das Wirfon­ jche Denken auch dar, das sonstwie so ruhig und besonnen urteilende Sacsenland mache, auf Den, der in dieser Urteilsweise verblieben war, verblüf­­fend wirken. Er war vor allem in der jungen Generation Bemerkbar. Man bekannte sich zur neuen Heilslehre der Demokratie. Aeftere hielten es immerhin für nötig, sich auf den demokratischen Standpunkt zu stellen. Sie sag­­ten sich: „Der demokratische Gedanke ist nun einmal Ta­­pesströmung, gegen die anzukämpfen, seinen Sinn hat. Durch­ eine Kampfesstelung gegen ihn wird jede Srfolg­­möglichkeit auf irgend einem Gebiet vernichtet.“ Man nahm ihn als Plattform an, um das, was von ihm aus für die eigene Sache günstig war, geltend zu machen. an mußte dabei freisich all das mit in Kauf nehmen, was je nicht oben günstig war. Wie man einem nun ge­genen Gehege gegenüber die Kritik, Die man je­ferenda zu erheben hatte, einstellt und g8 einfach als Ir Tata nimmt, so glaubte man , Dieser allgemein tlschen­­ Strömung gegenüber machen zu müssen. Aber es einem­­ Staatsgeset werde ich besonders empfind­­en n­eben Diejenigen, die es vielfach gegan, denen nicht mehr paßt, darüber zur Tagesordnung über­­geben. Auf feinen Sal werde ich ihnen goldene Brücken er, 28 fun zu können. demokratische Gedanke ist vielleicht mehr ein ge­­richtlich ertrachsener Samm­elbegriff, als ein logisch einheit­­­­lches Gebilde; er faht eine lange Reihe von Bestand­­in fi. Sehr sch­ver verschludbar für unser einen ist ndfägliche Gleichstellung von tatsächlich Ungleichemn ben Dingen ungleichartiger Lebensbedürfnisse und un­­gleicher kultureller Bedeutung. Schwer verschludbar ist die Bleichgiftigkeit, mit der die moderne Dremafrazie Wahl-­gebiete des Privatrechtes bemerkbar ist. Hier ist vom der Rechtsachtung nicht viel zu verspüren. An­­jemifratischer Sesinnung für das Recht, das sie als solches langen, al vom Schwachen, in prazi gerade diesem Tech­­teren eher etwas Durch Die Singer zu sehen. Sie will Die­­sen Stundtag über das innerstaatliche Leben Hinaus­ auch auf das zwischenstaatliche Gebiet ausdehnen.­­Die Schluß­­folgerung daraus ist, daß­ sie den überstaatlichen Rechts­­gebilden immer mehr das Gepräge von Rechtsgebilden im strengen Sinne des Wortes und nur nur von Zus­­agen, die nach Belieben rücziehbar sind, verleihen will. Es fragt ss nun freilich: „Hat eine solche Auffassung überhraupt einen Wert? Hat es einen Wert, sich auf sie zu berufen?“ Der Artikel in Nr. 15955 führt Dem’ gegen­­über aus, daß im Dingelstaate das Recht, im Verhältnis von Staat zu Staat aber die Macht gilt. Auch für Den ersten Sat möchte ich allerdings unbedingt die Hand nicht ins Feuer legen. Was den zweiten anbelangt, so haben wch­ im Weltkrieg z­eeifellos gesehen, daß eine große Welt­­strömung eine tat­sächliche Macht ist. Insbesondere wirfsam dadurch, daß die tatsächlichen Machtfaktoren sich bitten, sich mit ihm allgefehr in Widersprugg zu fegen. Ein grund­­jäglicher Unterschied des Verhältnisses von Macht und Recht besteht zwischen dem innerstaatlichen und zwischen­­staatlichen Leben nicht. Hier wie da handelt es sich darum, ob beim­ Innehaber der augenbildlichen Macht die Nechts­­lage eine wesentliche Hemmung für die rücksichtslose DBer­­folgung des sonstiwie Grstmechten Bildet oder nicht. “Diese Hemmung kann von verschiedenen Negungen und Ob­­­wägungen aus einjegen. Zunächst denkt man dabei an rein fittihe Negungen altwirtlichen Gepräges dem sc­hnöden Gigenwub gegenüber. Aber­ es muß sich nicht immer darum handeln. Es ist überhaupt ein­ Irrtum, den restlichen und den sittlichen Standpunkt bedingungslos parallel zu stellen. Für die Einhaltung des rechtlichen Standpunktes sprechen eben vielfach auch ganz andere Gesichtspunkte. Da ist — allerdings vor allem im immerstaatlichen Leben — die Sucht vor den unmittelbaren unangenehmen Sorgen des widerrechtlichen Handelns. Wie i­eit diese Sucht unbedingt gehegt werden muß, bemißt sich zunächst von der Ein­­schäßung des Gegners, ob von ihm­ die Geltendmachung seines Rechtes unbedingt vorauszufegen ist, und dann han der Einschätung der Rechtspflege, ob — wenn das Erwähnte geschieht — 28 mit, Erfolg geschehen wird. Gang unbedingt muß Deshalb die erwähnte Sucht auch im innerstaatlichen Leben nit immer wirksam sein. Auf etwas höherem Niveau steht Die andere Erwägung, dass ich aus anderen Gründen auch selbst ein starres Interesse an einem regelrecht Taufen­­den Recht stehen habe und deshalb Anstand nehme, durch eigenes Beispiel die bedingungslose Rechtspuntzes zu­­ verneinen. . Dieser Berichtspunkt folgte insbesondere für die Männer, der Staats­­leitung der richtunggebende jeim sowohl für die Einhaltung der innerstaatlichen, wie für die­ Ein­­haltung der zwischenstaatlichen Rechtsbestimmungen. Aber hier und da gibt es Fälle, wo meine lebendigsten sitt­­lichen Gefühle mich geradezu dazu treibet, über den posi­­tiven Rechtsstandpunkt zur Tagesordnung überzugehen. Es­ gibt sie Keramiich an, im innerstantlichen, Leben. Den une­rbittlichen LLegitimisten gibt es Heute tatsächlich nicht mehr, der die Reposution unter allen Umständen vers­­teifen würde. Da nit nur im Den Höhen des Staats­lebens, sondern au­ in­ seinen Niederungsingen behält beim Konflikt der N­echtsgesinnung mit andern sittlichen Ber­gungen nicht allezeit die Nechtsgesinnung die Oberhand. Gerade in den Gesellscaftskreisen, die sonstwie am meisten dem Legitimismus zuneigen, gilt das staatsgesettlich ver­botene Duell unter bestimmten V­erhältnissen als eine ges­­ellschaftliche Forderung. Auch darüber hinaus gibt es Fälle, wo das gesellschaftliche Urteil insbesondere dem in Grragung gelangten Temperament bestimmte Aufftehnungen gegen die feste Rechtsordnung nicht nur nachsieht, sondern ihr geradezu seine Sympathie zuwendet. Die Fälle, wo der Rechtsstandpunkt — insbesondere der Standpunkt giwi­­schen-staatlicher Rectsbestimmungen nn­ das beste Wort spricht, sind aber tatsächlich in den Höhen des­­ Staats­­lebens die häufigsten. Bei sehr starker Staatsgesinnung, die insbesondere bei den Staatsleitern eine Selbstverständ­­lichkeit ist, wird da, wo es sich um Lebensfragen des Staates handelt, ein anderer Gesichtspunkt als die staatliche Le­­bensfrage nicht zu Worte kommen können. Freilich müssen für den gewöhnlichen Lauf der Dinge eben die Staats- Tiger das „Iustitia est fundamentum regnorum“ (Die Gerechtigkeit ist die­ festeste Grundlage der Staaten) auf sorgfältigsten beachten. Und das gilt freilich vor allem für das innerstaatliche Leben. Betreff der Einhaltung der zwwischen staatlichen R­echtsbestimmungen ist aber auch Heute no weder das allgemeine Rechtsbewußtsein so empfinden ist, no werden die Dauernden Lebensbedingungen Des Staates bei ihrer Verlegung in eben demselben Aus­maß gefährdet, als durch Verlegung der innerstaatlichen Rechtsordnung. Im eben demselben Ausmaß allerdings nicht, daß aber auch eine solche für­ den Staat selbst ungefährlich sei, ist damit durchaus nicht gesagt. Wantı hat­­­ es eine größere Z­wangslage gegeben, von der Die Beilegung zwischenstaatlicher Vereinbarungen begangen­ wurde, als zu Beginn des Weltkrieges bei der Verfehiung der belgischen Neutralität? Und wie hat sie sich trogdem bitten an Deutschland gerät! Ich glaube, vor allem die Staaten, die in das seinerzeitige Entrüstungsgeschrei mit eingestimmt haben, haben nun doppelt Anlaß, auch betreffs der Einhaltung­­ zwischenstaatlicher Vereinbarungen auf das alleräußerlte, genau zu sein. B­asisreinarten Grundsatz,daß jedex Staatsk­hui­k, dem­ Vindslage arws sicherstens erhalten wird,mit der er erstand­en ist.Gwßpom­änien verdankt seinytstehend­ wie seine Sachwalter geltendm sachen(dasmus)trotz­ Brau­am­t mrs rechterhalten werden is dem Erwachen des Ms gewissen.Es verdmikt es der glmeiknahmiz desÆ landes an die immers soaatlichen Vorgängen des alten Ungarnaus dhen Gebiete der Rationalitäten ptolitit Ein eistiger Vermittler bei der Erklärung deÆslandes war bekanntlich Scotus Viatoij der seinen Verdiensten si­m­s Werden des neuen Staates entsprechend bei seinem spä­­tem Grieinen im groß-romänischen Parlament der Ge­­Wirren abschaffen haben, da so es aufkillig Einhaltung des of Ra a 5 A ’ ,--,,«»..-»,«..ss·-...«.-. KR 1 a DEREN I RE RT % u ER A Be ci Me Ba S RR : BR BE ER A ER

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