Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1933. April (Jahrgang 60, nr. 17990-18014)
1933-04-01 / nr. 17990
««P.o«. Dr Zeig R ? 5 £ RE RER Tarris plä# in numäfar ord Dir den. $% T. T. »23720/986 • Geisieitung: Hermannstadt, Honterusgasse Ar. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Nr. 130 — Verwaltung: Königin Mariastrake Ar. 25 Fernsprecher Ar. 237 — Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zuftelung 90 Lei; mit Zustelung 100 Lei; mit Bostversendung: Inland: 100 Lei; Ausland: 135 Lei. Einzelnummer 5 Lei ’ Ists-Hae 1 17390 R l Hermannstadt, Sonnabend den 1. April 1933 60. Jahrgang - » y 3 f v4 7 xa gi Br = BZ 58 Biblioteca Judeteana ASTRA UNI *21360P* rl\ 0|Y Das neue Mietgefeh Entwurf zur Verlängerung der Ausnahmswirtschaft um ein weiteres Jahr Bularest, 30. März. Wie schon gemeldet, hat Justizminister Bopunpici einen neuen Gejekentwurf zur Regelung der Mietfrage ausarbeiten lassen und ihn dem gesetprüfenden Rat zur Begutachtung biorgelegt. Der Wortlaut der Neuregelung ist folgender: Art. 1. Die Bestimmungen des Gesetes vom 7. April 1932 über die Ausnahmsregelung der Bestehungen zwischen Hauseigentümern und Mistern werden mit den in vorliegendem Gese verzeichneten Uenderungen bis zum 23. April 1934 in Geltung belassen. j Art. 2. Der in Art. 1 des Gesethes vom 7. April 1932 gewährten Verlängerung werden nur noch heftig: a) die schriftlichen oder mündlichen Verträge der Staatsbeamten und Pensionisten, die die im früheren Geiet gewährte Verringerung genossen, ]0ferne ihr Einkommen 150.000 Lei jährlich nicht übersteigt, 5) die schriftlichen oder mündlichen Verträge, sowie die im Art. 5 Abjah. 6 des Geheges vom 17. April 1929 vorgesehenen Mieten, die Loyalitäten betreffen, Gemelde vom Staat den fomitaten oder meinden oder bon in Deren Haushalten vorgesehenen Infialien „und Geselligaften wo von Trasi ichulheimen oder Internaten jeder Art belegt sind, c) die Beiträge Der Mieter, aleiggiltig welcher Eigensaft, deren Einkommen Gu0W Jei jägfig nice übersteigt. « Art.3.Der Mietzins für die durch die uvsorliegenden Enitjviurf um ein Jahir verlängerten Verträge ist der im Gessetzviomsla April 1930 vorgesiehene. Art.4.Bei Verkuft des Anspruchses ist der Hasukeigsentümser verpflichtlech dem Finanzministerium,durch Mefürns Haus zuständige Finanzverwhaltung,innerhalb 40 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes den Betrag mitzuteilen,den der Staatgemäß dem Gesetzabjete im Jahre IBZlXBZ für das Haus,dessen Mietvertrag verlängert wird,gezahlt hat,wobei gleichzeitig auch Nummers und Datum des Reichskusses der Gerischstissinstanz,die ihm gefällt hat,anzugeben sind. Art.5.Der Staat wird den entsprechenden Mietantseibisstestim umvme Aprile 30.Juni 1934 begleichen. Art.6.Absatz L des Art.8wird durchi folgen die Bestimmsung ersetzstthses in Gebäude an mehrere Person-sen vermieteh so ist die Räumung in erster Linie von den Mietern zu fordern, die nicht Beamte sind, dann von den Beamten und in rechter Reihe von den Pensionisten, unabhängig davon, ob ein Teil des Hauses « I , auf Grund eines im freien Verkehr festgelegten Beitrages, der sich in Anwendung befindet, vermietet wurde oder nicht. Be Art. 7. Die Miete für die übrigen in Art. 11 und 12 vorgesehenen Verträge ist die Durch diesen Text fett gelegte. Art. 8. Selbst wenn der Vertrag im freien Verkehr abgeschlossen wurde, fanden die Mieter rechtswirksam ihre Miete für das Vierteljahr April 1933 mit Beginn vom 23. April bis zum 6. Mei 1933 einschließlich zahlen. » der Gefeße nicht verlängert wurden, können fi Art. 9. Art. 21 wird duch folgende Bestimmung ‚erießt:. Räumungsprogesse, die ji aus Dem gegenwärtigen Geseh wegen Nichtzahlung der Miete oder Herablegung der Miete ergeben, gehören in die Kompetenz des Gerichtshofes. rt. 10. Art. 26 wird duch folgende Bestimmung erteßt: Die gegenwärtig laufenden Mietverträge des Staates, der Komitate und Gemeinden, die bis zum 1. Januar 1933 abgeschlossen wurden und durch: Die Wirkung . ap aan...n99 will eine Arepfligtung für den Mieter, diese Abjit dem Hause befiger 2 Peonate vor diesem Termin mitzuteilen. Art. 11. Falls der Hausbefiger nach Verkündigung des Gefeges die Räumung DS Mieters gemäß der Art. 8, 9 und 10 des Gefeges zugesprochen erhält, kann diese Räumung tatsächlich nur erst am %. Oktober 1933 durchgeführt werden. Stundung werden auch die Mieter teilhaftig, deren Verträge, da sie Die V Bestimmungen des Art. 2 Des vorliegenden Gesetes nicht mehr erfüllen, unter das Regime des gewöhnlichen NReds fallen. Pte ntnt mnıhA mit Am Mar. Art. 12. Die Art. 3, 4, 14 und 16 vom vorjährigen Gefeg werden aufgehoben. Art. 13. Die Bestimmungen der Artikel 12, 14, 21, 22, Abfab 2 des Gefeges vom 15. April 1930 und die Art. 4 und 5 Bunft 1 bis 5, sowie die Art. 6, 7, 8, 9, 11, 17, 20, 23, 36, 45 und 46. des Gefeges vom 16. April 1927 bleiben in Kraft.“ · I·« ·. Wie man sieht,unterscheidet sich spieser Entwurf im allgemeinen nicht unwesentlich von dem früheren Mietgeieg und verlängert die bisherige Mietregelung mit gerissen Einschränkungen wie z. B., das Staatsbeamte und Pensionisten, die unter die Bestimmungen des Gefäßes fallen, sein größeres Einkommen als 150.000 Bei haben. Dürfen. . . | Der gleichen 243g0 _ Realspeobe der Regierung Sohfuß Desterreichischer Brief Den unserem Wiener Mitarbeiter, (++) Die derzeitige Österreichische Regierung it offenbar bestrebt, auch in ihrem Staate das Parlament, dessen Briefsamteit ji ja längst als wenig ersprießlich eriwiesen hat, auszuschalten und — wie der neinteste Terminus heißt — „autoritär” zu regieren. An und für si künnte man vom Gesichtspunkte des allgemeinen Wohles damit nur einverstanden sein, zumal dieses Bestreben fi big zu einem gewissen Grade decht mit dem, a8 eben exit Hitler als Reichskanzler des Deutschen Reiches Duchgeführt hat. Leider aber deden fi Die Biele Gaben und drüben nicht, mögen die angewandten Methoden auch wo so große Aehnlichkeit aufweisen. Das lateinische Shiihwart, das da besagt, wenn zimei dasselbe täten, sei es Doch nicht Dasselbe, findet hier wieder einmal seine Bestätigung. Hitler geht darauf aus, allem Bartenwesen schliegst, ein Ende zu machen und Das Deutsche Wolf, so weit es wenigstens innerhalb der Grenzpfähle des Neices lebt, zu einem politischen Ganzen zusammenzusehmweißen. Bei dem Vorgehen der Regierung Dollfuß dagegen dat man den Gindrud, vaf & js ihre vor allem darum handelt, die erschütterte Herrsgaft einer Partei, der ristlichsozialen, neu zu beseitigen. Wenn dabei auch andere politische Grubenen, wie der Sandbund und der Heimatbild zur Mitarbeit herangezogen werden, so liegt darin nur Das Geständnis, dag eine vern riftlichsoziale Vorherrschaft da nicht mehr erzielbar sei, daß man sich daher mit einer Führerschaft innerhalb der derzeitigen Regierungsmehrheit notgedrungen begnügen müsse. Die beiden kleinen Parteien aber haben naturgemäß allen Grund, sich von dem großen christlichsozialen Bruder ee zu Tlaffen, denn ohne ihn bedeuteten sie gar nichts. « Die Bestrebungen der Regierung Dollfuß,das Parlament nach Möglichkeit überflüssig zu machen und nach Brüng-Schlädersch imm Vorbilde mit Notverordttum gen zuregieren hat bekanntlich zum Rücktritte der drei Präsidenten des Natonalrates geführt Die Bes Vaterung stellte sich dieser Tatsache gegenüber auf den s...Standpuunkt,daß es nun überhaupt keinæchhmäßigses Tischfeit, daß das zurückgetretene Präsidium die tement mehr gebe, denn nach dem Buchstaben Der erfassung sind nur die Präsidenten der Wulfsvertretung befestigt, diese zu berufen und Eigungen anzus beraumen. Gegen diesen Standpunkt ist selbstverständlich einzummenden, daß er zu völlig unhaltbaren Figerunegen führen mus. Wo in aller Welt bedeutet denn der Rücktritt der Funktiomäre zugleich das Aufhören irgendeiner Vereinigung? &o handelt sich hier doch offenbar nur um eine Lüde des Gesehes, das die Selbstverstände- Geschäfte bis zur Neuwahl fortführt, nicht ausdrücklic enthält. Wenn aber Herr Dallfuß heute zurüsträte, würde er doch auch bis zur Ernennung seines Nachfolgers die Regierungsgeschäfte weiterzuführen haben. Nun also! Freilich ist der dritte — großdeutsche Präsident — Dr. Straffner, der nach seinem Nichtritte plößlich wieder den Nationalrat einberufen hat, insofern eingeschicht vorgegangen, als er beim Rücktritte ausdrücklich hätte erklären müssen, die Präsidialgeschäfte fortzuführen. Er hat damit der Regierung den Unfah gebeten, mit Bradjialgehalt die ordentliche Tagung des Nationalrates zu verhindern, was dieser mangels eines ernitlten „Widerstandes natürlich ohne Weiteres gelungen “. Die Regierung aber steht nun nach, wie vor auf dem rechtlich sehr anfechtbaren Standpunkte, da keine Stelle vorhanden sei, die den Nationalrat einberufen könne. Statt aber daraus die einzig richtige Folgerung zu ziehen und Neuwahlen anzuordnen, bewaht sie die,erwähnte Lüde im Gefege dazu, Schleicher zu spielen oder meinentwegen auch Hitler, und erläßt im Wege von Noteber Ordnungen Gesete oder Doch Regierung erlässe, die Beje gestraft haben fallen. Der gewaltige Unterschied voihen Dollfuß und Hitler besteht aber darin, dass »setztevermf Grund v Ianwahlen Reichskanzlerwmde« und dann als solcher auf Grund seines richtig gehenden Ermächtigungsgesetzes mit Vewreinsungen zu regieren begann.Dies konnte er aber nur erreichen,weil die Nieuwahlen gezeigt habem daß die Mehrheit des Volkes hinter ihm stehe Ob es aber Herrn Dollfußs gelänge, auf Grund von Neuwahlen diesen Nachweis zu erbringen,kannhseude schon mit viellster Sicherheit vermeint werden.Die inzwischen stattgefundenem WiahIsen in verschiedene Gemeindevertretungen—Joeben erst in der Stadt Gmünd in Niederösterreich haben vielmehr gesteigt,daß über all d sie christlich-sozialen Stimmen in stiankem und unaufhaltsamem Rükgange begriffen sind Es«liegt eine getviksse Tragik in dieser Wcklung der Dinge,denn man könnt es eigentlich,wenn man von linkspolitischen Vorurteilen frei ist,an und für sichdies gezwiß sehr tatkräftige und zielbewußde Vorgehen des Wundschazers mit Freuden begrüßen,"ofer we man sich davsosn ein wirkliches Niederringen des Autwomaryismus versprechen dürfte er'aber zeigt es sich in immermesrisch daß sich die Kraftäußerungen der Regierung weit mehr gegen die ständig anwachsende natime als sozialistische Bewegung als gegen den Marxik umzwenden.Ja,um wirmm sich nur schwer der übrigens bereits mehrfach öffentlich ausgesprochenen Pers mutim verwehren,daß dies so beflissen zur Schau getragene Empörung der sozialdemokratischen Parteileitung gegen die,,autoritäre«Regierung trotz des rasch zusammengebrochenen Setzerstreikes in den Wisener Zeitungsdrucksereien lediglich Plesse ists unldehaßt hinter den Kulissen,auch diesmal wiefchionforsft sze und Schwarz sich die biederen Hände reihen. Der Seherstweit it übrigens sehr gegen den Wunsch der sozialdemokratischen Leithämmer ausgebrochen. Anfafs — oder war nur Vorwand? — Dazu gab, das über Die beiden sozialdemokratischen Tagesblätter „Arbeiterzeitung“ und „Kleines Blatt die Vorzensur verhängt worden war. Die sozialdemokratische Parteifeitung tramm allerdings in größter Verlegenheit. Der Wählerschaft gegenüber muß das Gericht gewahrt und eine sittliche Entrüstung gegen das Vorgehen der Regierung gemimt werden, die man eigentlich gar nicht empfindet, denn auch im roten Lager hat man seine Dringendere Sorge, als das Hinausschieben der Neuwahlen zum Nationalate, von denen man ji auch; Hier nichts Gutes versprechen kann. So wird also der breiten Masse schärfste DOpposition gegen die Negierung Dollfuk vorgetäuscht, während man sich mit Dieser eins weiß im der gemeinsamen Belämpfung der beiden Teilen Drckenden Hafentreuebeivegung. Ob es auf die Dimer geligen wird, der Wählersgast die wehren Zusammenhänge zu herbergen, ist allerdings fraglich. Es scheint aber auch, al ob im Regierungslager selbst nicht alles so wäre, wie man Dort wünschte. Zwischen dem Staatssekretär für Sicherheitsiwesen, dem aus der Heimatwehr hervorgegangenen Major Ych, und dem obersten Heimmwehrführer Fürsten Starhemberg . « , | — gg