Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1933. April (Jahrgang 60, nr. 17990-18014)

1933-04-01 / nr. 17990

««P.o«. Dr Zeig R ? 5 £ RE RER Tarris plä­­#­ in numä­­far ord Dir den. $% T. T. »23720/986 • Geisieitung: Hermannstadt, Honterusgasse Ar. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Nr. 130 — Verwaltung: Königin Mariastrake Ar. 25 Fernsprecher Ar. 237 — Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zuftelung 90 Lei; mit Zustelung 100 Lei; mit Bostversendung: Inland: 100 Lei; Ausland: 135 Lei. Einzelnummer 5 Lei ’ Ists-H­ae 1 17390 R l Hermannstadt, Sonnabend den 1. April 1933 60. Jahrgang - » y 3 f v4 7 x­a gi Br = BZ 58 Biblioteca Judeteana ASTRA UNI *21360P* rl\ 0|Y Das neue Mietgefeh Entwurf zur Verlängerung der Ausnahmswirtschaft um ein weiteres Jahr Bularest, 30. März. Wie schon gemeldet, hat Justiz­­minister Bopunpici einen neuen Gejekentwurf zur Regelung der Mietfrage ausarbeiten las­sen und ihn dem gesetprüfenden Rat zur Begutachtung biorgelegt. Der Wortlaut der Neuregelung ist folgender: Art. 1. Die Bestimmungen des Gesetes vom 7. April 1932 über die Ausnahmsregelung der Bestehungen z­wi­­schen Hauseigentümern und Mistern werden mit den in vorliegendem Gese verzeichneten Uenderungen bis zum 23. April 1934 in Geltung belassen. j Art. 2. Der in Art. 1 des Gesethes vom 7. April 1932 gewährten Verlängerung werden nur no­­ch hef­­tig: a) die schriftlichen oder mündlichen Verträge der Staatsbeamten und Pensionisten, die die im früheren Geiet gewährte Verringerung genossen, ]0­­ferne ihr Einkommen 150.000 Lei jährlich nicht übersteigt, 5) die schriftlichen oder mündlichen Verträge, sowie die im Art. 5 Abjah. 6 des Geheges vom 17. April 1929 vorgesehenen Mieten, die Loyalitäten betreffen, Ge­­­­melde vom Staat den fomitaten oder meinden oder­ bon in Deren Haushalten vorgesehe­­nen Infialien „und Geselligaften wo von Trasi ichulheimen oder Internaten jeder Art belegt sind, c) die Beiträge Der Mieter, aleiggiltig welcher Eigen­­saft, deren Einkommen Gu0W Jei jäg­fig nice übersteigt. « Ar­t.3.Der Mietzins für die durch die uvsorlie­gen­den Enitjviurf um ein Jahir verlängerten Verträge ist der im Gessetzviomsla April 1930 vorgesiehene. Art.4.B­ei V­erkuft des Anspruchses ist der Hasuk­eigsentümser verpflichtlech dem Finanzministerium,durch Mefürns Haus zuständige Finanzverwhaltung,inner­­h­alb 40 Tagen nach Veröffentlich­ung des Gesetz­es den Betrag mitzuteilen,den der Staatg­emäß dem Gesetz­­ab­jete im J­ahre IBZlXBZ für das­ Haus,dessen Mietv­ertrag verlängert­ wird,gezahlt­ hat,wobei gleich­­zeitig auch Nummers und Datum des Reichskusses der Gerischstissinstanz,die ihm­ g­efällt h­at,anzugeben sind. Art.5.Der Staat wir­d den en­tsprech­enden Miet­­antseibisstestim umvme Aprile 30.Juni 1934 begleichen. Ar­t.6.Absatz L des Art.8w­ird­ dur­chi folg­en die Be­­stimmsung ersetzstt­hses in Geb­äude an mehrere Person-sen vermieteh so ist die Räumung in erster Linie v­on den Mietern zu fordern, die nicht Beamte sind, dann von den Beamten und in rechter Reihe von den Pen­­sionisten, unabhängig davon, ob ein Teil des­­ Hauses « I , auf Grund eines im freien Verkehr festgelegten Bei­trages, der sich in Anwendung befindet, vermietet wurde oder nicht. Be Art. 7. Die Miete für die übrigen in Art. 11 und 12 vorgesehenen Verträge ist die Durch diesen Text fett gelegte.­­ Art. 8. Selbst wenn der Vertrag im freien Verkehr abgeschlossen wurde, fanden die Mieter rechtswirksam ihre Miete für das Vierteljahr April 1933 mit Beginn vom­ 23. April bis zum 6. Mei 1933 eins­chließlich zahlen. » der Gefeße nicht verlängert wurden, können fi Art. 9. Art. 21 wird duch folgende Bestimmung ‚erießt:. Räumungsprogesse, die ji aus Dem gegen­­­wärtigen Geseh wegen Nichtzahlung der Miete oder Herablegung der Miete ergeben, gehören in die Kompe­­tenz des Gerichtshofes. rt. 10. Art. 26 wird duch­ folgende Bestimmung­­ erteßt:­ Die gegenwärtig laufenden Mietverträge des Staates, der Komitate und Gemeinden, die bis zum 1. Januar 1933 abgeschlossen wurden und durch: Die Wir­­kung . ap aan...­­n99 wi­ll eine Are­pfligtung für den Mieter, diese Abjit dem Hause befiger 2 Peonate vor diesem Termin mitzuteilen. Art. 11. Falls der Hausbefiger nach Verkündigung des Gefeges die Räumung DS Mieters gemäß der Art. 8, 9 und 10 des Gefeges zugesprochen erhält, kann diese Räumung tats­ächlich nur erst am %. Oktober 1933 durchgeführt werden. Stundung werden auch die Mieter teilhaftig, deren Verträge, da sie Die V Bestimmungen des Art. 2 Des vorliegenden Gesetes nicht mehr erfüllen, unter das Regime des gewöhnlichen NRed­s fallen.­­ Pte ntnt mnıhA mit Am Mar. Art. 12. Die Art. 3, 4, 14 und 16 vom vorjährigen Gefeg werden aufgehoben. Art. 13. Die Bestimmungen der Artikel 12, 14, 21, 22, Abfab 2 des Gefeges vom 15. April 1930 und die Art. 4 und 5 Bunft 1 bis 5, sowie die Art. 6, 7, 8, 9, 11, 17, 20, 23, 36, 45 und 46. des Gefeges vom 16. April 1927 bleiben in Kraft.“ · I·« ·. Wie man sieht,unterscheidet sich spiese­r Entwurf­ im allgemeinen nicht unwesentlich von dem früheren Miet­geieg und verlängert die bisherige Mietregelung mit ger­issen Einschränkungen wie z. B., das­ Staatsbeamte und Pensionisten, die unter die Bestimmungen des Ge­fäßes fallen, sein größeres Einkommen als 150.000 Bei haben. Dürfen. . . | Der gleichen 243g0 _ Realspeobe der Regierung Sohfuß Desterreichischer Brief Den unserem Wiener Mitarbeiter, (++) Die derzeitige Österreichische Regierung it offen­­bar bestrebt, auch in ihrem Staate das Parlament, dessen Briefsamteit ji ja längst als wenig ersprieß­­lich eriwiesen hat, auszuschalten und — wie der neinteste Terminus heißt — „autoritär” zu regieren. An und für si künnte man vom Gesichtspunkte des allgemei­­nen Wohles damit nur einverstanden sein, zumal dieses Bestreben fi­ big zu einem gewissen Grade decht mit dem, a8 eben exit Hitler als Reichskanzler des Deutschen Reiches Duchgeführt hat. Leider aber deden fi Die Biele Gaben und drüben nicht, mögen die angewandten Methoden auch wo so große Aehnlichkeit aufweisen. Das lateinische Shiihwart, das da besagt, wenn zimei dasselbe täten, sei es Doch nicht Dasselbe, findet hier wieder einmal seine Bestätigung. Hitler geht darauf­­ aus, allem Barten­wesen schliegst, ein Ende zu machen und Das D­eutsche Wolf, so weit es wenigstens innerhalb­­ der Gr­enzpfähle des Neic­es lebt, zu einem politischen Ganzen zusammenzusehmweißen. Bei dem Vorgehen der Regierung Dollfuß dagegen dat man den Gindrud, vaf & js ihre vor allem darum handelt, die erschütterte Herrsgaft einer Partei, der ristlichsozialen, neu zu beseitigen. Wenn dabei auch andere politische Grube­nen, wie der Sandbund und der Heimatbild zur Mit­­arbeit herangezogen werden, so liegt darin nur Das­­ Geständnis, dag eine vern riftlichsoziale Vorherrschaft da nicht mehr erzielbar sei, daß man sich daher mit einer Führerschaft innerhalb der derzeitigen Regie­­rungsmehrheit notgedrungen begnügen müsse. Die bei­­den kleinen Parteien aber haben naturgemäß allen Grund, sich von dem großen christlichsozialen Bruder ee zu Tlaffen, denn ohne ihn bedeuteten sie gar nichts.­­ « Di­e Bestrebungen der Regierung Do­llfuß,da­s Par­la­­ment nach Möglichkeit überflüssig zu m­achen und nach Brüng-Schläd­ersch imm Vorbilde mit Notv­erordttum gen zuregieren hat bekanntlich zum Rücktritte der drei Präsidenten des Natonalrates gefüh­rt Die Bes Vaterung stellte sich dieser Tatsache gegenüber auf den s...Standpuunkt,daß es nun überhaupt keinæchhmäßigses Tischfeit, daß das zurückgetretene Präsidium die t­ement mehr gebe, denn nach dem Buchstaben Der erfassung sind nur die P­räsidenten der Wulfsvertre­tung befestigt, diese zu berufen und Eigungen anzus beraumen. Gegen diesen Standpunkt ist selbstverständlich einzummenden, daß er zu völlig unhaltbaren Figerune­gen führen mus. Wo in aller Welt bedeutet denn der Rücktritt der Funktiomäre zugleich das Aufhören irgend­­einer Vereinigung? &o handelt sich hier doch offenbar nur um eine Lüde des Gesehes, das die Selbstverstände- Ges­chäfte bis zur Neuwahl fortführt, nicht ausdrücklic enthält. Wenn aber Herr Dallfuß heute zurüsträte, würde er doch auch bis zur Ernennung seines Nachfol­­gers die Regierungsgeschäfte weiterzuführen haben. Nun also! Freilich ist der dritte — großdeutsche Präsident — Dr. Straffner, der nach seinem Nichtritte plößlich wie­der den Nationalrat einberufen hat, insofern e­ingeschicht vorgegangen, als er beim Rücktritte ausdrücklich hätte erklären müs­sen, die P­räsidialgeschäfte fortzuführen. Er hat damit der Regierung den Unfah gebeten, mit Bradjialgeh­alt die ordentliche Tagung des National­­rates zu verhindern, was dieser mangels eines ernit­­lten „Widerstandes natürlich ohne Weiteres gelungen “­. Die Regierung aber steht nun nach, wie vor auf dem rechtlich sehr anfechtbaren Standpunkte, da k­­eine Stelle vorhanden sei, die den Nationalrat einberufen könne. Statt aber daraus die einzig richtige Folgerung zu ziehen und Neuwahlen anzuordnen, bewaht sie die,er­­wähnte Lüde im Gefege dazu, Schleicher zu spielen oder meinentwegen auch Hitler, und erläßt im Wege von Note­­ber Ordnungen Gesete oder Doch Regierung erlässe, die Beje gestraft haben fallen. Der gewaltige Unterschied voi­hen Dollfuß und Hitler besteht aber darin, dass »­­setztevermf Grund v­ Ianwahlen Reichskanzlerwmde« und dann als solcher auf Grund seines richtig geh­enden Ermächtig­ungsg­e­setzes mit Vewreinsungen zu regier­en begann.Dies konnte er aber n­ur erreichen,weil die Nieuwahlen gezeigt habem daß die Mehrheit des Volk­es hinter ihm stehe Ob es aber Herrn Dollfußs gelänge, auf Grund v­on Neuwahlen di­esen Nachweis zu erbrin­gen,kannhseude schon mit viellster Sicherheit verm­eint werd­en.Die inzwischen stattgefundenem WiahIsen in ver­­schied­ene Gemeindev­ertretungen­—Joeben erst in der Stadt Gmünd in Niederösterreich haben v­ielmehr ges­­teigt,daß üb­er all d sie christlich-sozialen Stimmen in stian­kem und unaufh­altsamem Rükgange begriffen sind Es«liegt eine getviksse Tragik in dieser Wcklung der Dinge,denn man könnt es eigentlich,wenn man von linkspolitische­n V­orurteilen frei ist,an und für sich­­dies gezwiß sehr tatkräftige und zielbewußde Vorgehen d­es Wundsch­a­z­ers mit Freuden begrüßen,"ofer we man sich davsosn ein wirkliches Niederringen des Autwomar­­yismus v­ersp­rechen dürfte er'aber zeigt es sich in immermesrisch daß sich die Kraftäußerungen der Re­­gierung weit mehr gegen die ständig anwachsende na­­time als sozialistische Bewegung als gegen den Marxik umzwend­en.Ja,um wirmm sich nur schwer der übri­gens bereits mehrfach öffentlich ausgesprochenen Pers mutim verwehren,daß dies so beflissen z­ur Schau ge­­tragen­e Empörung der sozialdemo­kratisch­en Partei­­leitung gegen die,,autoritäre«Regier­ung trotz des rasch zusammeng­ebrochenen Setzerstreikes in den Wise­­­­ner Zeitungsdrucksereien lediglich Plesse ists unldehaßt hinter den Kulissen,auch diesmal wiefchionforsft sze und Schwarz sich die biederen Hände reihen. Der Seher­­stweit it übrigens sehr gegen den Wunsch der sozial­­demokratischen Leithämmer ausgebrochen. Anfafs — oder war nur Vorwand? — Dazu gab, das über Die beiden sozialdemokratischen Tagesblätter „Arbeiterzei­­tung“ und „Kleines Blatt die Vorzensur verhängt wor­den war. Die sozialdemokratisc­he Parteifeitung tr­amm allerdings in größter Verlegenheit. Der Wählerschaft gegenüber muß das Gericht gewahrt und eine sittliche Entrüstung gegen das Vorgehen der Regierung gemimt werden, die man eigentlich gar nicht empfindet, denn auch im roten Lager hat man seine Dringendere Sorge, als das Hinausschieben der Neuwahlen zum Nationa­­late, von denen man ji auch; Hier nichts Gutes ver­­­sprechen kann. So wird also der breiten Masse schärfste DOpposition gegen die Negierung Dollfuk vorgetäuscht, während man sich mit Dieser eins weiß im der gemein­­­samen Belämpfung der beiden Teilen Drckenden Hafen­­treuebeivegung. Ob es auf die Dimer geli­gen wird, der Wählersgast die wehren Zusammenhänge zu her­­bergen, ist allerdings fraglich. Es scheint aber auch, al ob im­­ Regierungslager selbst nicht alles so wäre, wie man Dort wünschte. Zwischen dem Staatssekretär für Sicherheitsiwesen, dem aus der Heimatwehr hervorgegangenen Major Ych, und dem obersten Heimmwehrführer Fürsten Starhemberg . « , | — gg

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