Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1933. Juni (Jahrgang 60, nr. 18038-18060)

1933-06-10 / nr. 18044

= N: is « ER a­za 3 Eu ar $ x 2 Ei GERTERTRETENETE Taxele plä­­tite In aumo­­rar ord. Dir. Gen. P. T. T. 223720/926 Allgemeine 0 olEs Schriftleitung: Hermannstadt, Honterusgasse Nr. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Nr. 130 — Verwaltung Honigin Mariastrafe Nr. 3 Fernsprecher Nr. 237 — Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zustelung 90 Lei; mit Zustellung 100 Lei; mit Bostversendung: Inland: 100 Lei; Ausland: 135 Lei. Einzelnummer 5 Lei i­, 18044 zeitung kiik das dmksim­muziuimszj Hermannstadt, Sonnabend den 10. Juni 1933 60, Jahrgang | Der Biermäch­tepakt wie er Mittwoch 7 Uhr abend in Rom paraphiert wurde Berlin, 8. Juni. Der Pakt, über dessen Paraphie­­­­behalt der noch durch Die ordentlichen Organe Des Völe­rung sich die beteiligten Regierungen nunmehr geeinigt haben, hat folgenden Wortlaut: Beitrag der Verständigung und Zusammenarbeit Der d­eutsche Reichspräsident, der Präsident der französischen Republik, der König von Große , Britannien usw. und der König von Italien, ferbundes zu tretenden Entscheidungen alle Verträge hinsichtlich der Methoden und Verfahrensarten zu prü­­fen, die geeignet sind, diesen Artskein gehörige Wirk­samkeit zur verleihen. Art.7.Die hohen vertragsch­ließend­­en Teile ver­­pflichten sich,alle Anstrengungen zu machen,um den Erfolg der Abrüstungskonferenz sicherzustellen.Sie be­­halten sich vor,falls Fragen,die sie besonders betref­­die ihnen die Tatsac­he ihrer ständigen Vertretung im Vöäl­­­ fen, bei Beendigung der Konferenz offen geblieben ferbundrat gegenüber Dem Stäfferbund selbst und seinen Mitgliedern auferlegt und die js aus ihrer gemeine ‚­samen Unterzeichnung der Abmahlungen von Locarno in Ei Ueberzeugung, da der Zustand, in dem si­e sein solltem deren Prüfung in Anwendung dieses Ver­­trages unter sich wieder aufzunehmen,um sicherzu­­stellen,daß sie auf geeignetem Weg gelöst werden. Art.4·Die hohen Vertrag schließenden Teile bestä­­tigen ihre Absicht,sich im Hinblick auf eine im Rah­­­men des Völkerbundes anzustrebende Lösung über alle Fragen wirtschaftlicher Art ins Einvernehmen zu setzen die fü­r Europa,in­sbesondere für seinen wirtschaftli­­chen Wiederaufbau,von gemeinsamem Interesse sind. ·Art.5.Dieser Vertrag wird für eine Dauer von 10 Jahren,berechnet von seinem Inkrafttreten,abge­­schlossen.Wenn keiner der hohen vertrag schließendesn- Teile den anderen vor Ablauf des strtnages.»­s«einje·»sf Ahnchtmitteiitz den Vertrag sa-beenden,.«gi·itepais erneut und blei­bt ohræ zeitliche Vefrist­ung in Kraft-Es in dem Bet­reben, allen Bestim­mungen der Bölsere | Bbundiagung volle Wirksamkeit zu verleihen und in Der | Beachtung der Methoden und Verfahrensarten, die darin vorgesehen sind und denen sie nicht zuwiderhandeln wollen, rd Der Achtung der Nechte jeden Staates, über die nur ohne Mitwirkung des Beteiligten verfügt wer­­­­den kann,­­ sind übereingenommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu fehliegen und haben Art. 6. Dieser Vertrag, der in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache abgefaßt ist, wobei im Falle von Abweihungen der französische Wortlaut maßgebend ist, soll ratifiziert und die Ra­­­tifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Rom niedergelegt werden. Die königl. italienische Negierung ihre Bevollmächtigten ernannt, die, nachdem sie ihre­­ wird jedem der hohen vertragskliegenden Teile eine beglaubigte Abschrift der Protokolle über die Nieder­­legung übersenden. Dieser Pr" 7 tritt in Kraft, so­­bald alle Ratifikationsurkunden niedergelegt worden sind. Er soll im Sekretariat des Völkerbundes gemäß den Bestimmungen der Böllerbundjagung eingetragen werden, im Bewußtsein der besonderen Verantwortung, Bollmas­ten ausgetauscht und in guter, gehöriger Form befunden haben, folgende Bestimmungen vereinbart haben: Art. 1. Die hohen vertragskliegenden Teile werden sich über alle Fragen, die sie angehen, ins Einvernehmen fegen. Sie verpflichten sich, alle Anstrengungen zu­­ machen, um im Rahmen des Völkerbundes eine Volitif­­ der unwirfsamen Zusammenarbeit zwisten allen Mächten zur Erhaltung des Friedens un Anwendung zu bringen. Art. 2. In Ansehung der Bölferbundtagung, insbee­sondere ihrer Art. 10, 16 und 19, beschliegen die hohen vertrags­ließenden Teile, unter ih und unter Bore wobei jeder der hohen vertragschließenden Teile die « Befu­gnis hat,den Vertrag durch eine zu­ diesem Deck mit einer Frist von 2 Jahren abzugebenden Erklä­­rung zu beenden.­­ * ” Artikel 10 der Völferbundtagung garantiert jedem” V­ölferbundstaat sein heutiges Gebiet. Artikel 16 ver­­pflichtet den Völferbund, jeden Angriff auf einen Völ­­ferbundstaat gemeinsam abzuwehren. Artikel 19 legt die Revisionsmöglichkeit für veraltete Verträge fest­ Zergibt,­­ Dabei kann der Ausgangspunkt der Meinungsver­­t die Welt befindet, nur doch Berstärkung ihrer Solie­darität beseitigt werden san, die geeignet ist, in Europa das Bettrasen auf den Frieden zu festigen, getreu den Verhilitungen, die sie durch die Walfer­­bundiagungen. Die Verträge von Bocarno und im Briande Belloggpaft haben und bezugnehmend auf Die Erklärung über die Nichtanwendung der Gewalt, Die als Grundlag in der in­ Genf. am 11. Dezember 1932 ‚von ihren Bevollmärtteten auf Der Abrüstungstonie­­­ren; unterzeichneten Erklärung verkündet und am 2. März 1933 von der politisen K­ommission dieser Kore­ferenz angenommen worden­­ ist, Mitverständnisse­ ­n. In unserer Nummer vom 28. Mai hatten wir uns kurz mit der Angelegenheit Zaleb Bleyers im ungarischen Abgeordnetenhaus befaßt und als praktische die­­ Organisjationen der Minderheitenbeiwegung in Europa Nusanwendung die Befürchtung ausgesprochen könnten den Ungarn, die so sinnlos eine Minderheit mißhandeln. Das Net absprechen, an dem Kampf für den Minderheitenschuß teilzunehmen, und hatten weiter den ungarischen Minderheitenparteien der Nachfolge­staaten nahegelegt, ihre Bolfsgenossen im Mutterlande auf die Verfehltheit ihres Vorgehens aufmerksam zu machen. Das Staufenburger Blatt „Ellenzer“ Hat ich­­ unbegreiflicherweise nur die offene Aussprache­­­ieser logisch m­anfetbaren Schlußfolgerungen in Harniseh bringen lassen und überschüttet unser Blatt mit einer Flut von Vorwürfen, von denen sein einziger berec)­­.. ge .«.. tigt ist.Seine Auslassungen beruhen auf Mißverständ­­­nissen, die wir gerne berichtigen wollen. friedenheit zwischen uns und „Ellenzer” nicht über­­gangen­­ werden, nämlich Die Angelegenheit Bleyers selbst. Wir haben eine genaue deutsche Wiederlegung ver Rede in Händen, die Bleyer am 9. Mai im ungarischen Abgeordnetenhaus gejasten hat. Auch alte Zwischen­­­rufe sind eingetragen. „Ellenzet‘ ist jedenfalls auch in de­r Van­NE Wienergabe Dieser Rede zu beschaffen. Unter dieser Vorausjegung möch­­ten wir an das Klausenburger ungarische Blatt fol­gende Fragen richten: « L Mit welchem W­ort und welchem Gedanken­ h­at Bleyer gegen die staatsbürgerliche Loyalität gegenüber seinem ungarischen Vaterland verstossen­.W­orin be­­stehen seine»­Entstellungen«,die ihm auch»­Ellenzek« zum Vorwurf machte 2.Welche von den Forderungen,die Brieger zugunsten­ sein­er deutsch­en Volksg­enossen an die un­garische Regie­­rung in dies­er Rede richtet,ist so beschaffen,daß sie nicht auch die ungarische Mind­erheit in einem der Nach­­folgestaat­en sich voll inhaltlich zu seigen machen könnte? 3.Welcher von den Zwischenrufen,die sehr zahlreich und ausnahmslos vollkommen unsachlich waren,hat auch nur den geringsten Zusammenhang mit dem,was Bleyer gesagt hat? Um dem Klausenburger Blatt die wahrheitssiemäße Beantwortung diesers Fragen zu erleicht eingeben wir hier­ eine,uns erst in den letzten Tag­en bekannt ge­­wordene­ Erkl­ärung wieder,die der D­irektior des u­­garische Institutes an der Universität Berlin,Prof. J.Farkas im Namen des ungarischen Kultusminis­­teriums am IZ Mai abg­egeben hat..Siel­indet folgen­­dermaßen:»Die Demonstrati­onen der ungarischen Stu­­denten sind auf verzerrte Wiedergabe der Bleyerischen Erklärung zurückzuführen die in ungarn­ ausschließlich von der jüdischen,der heutigen deutschen Regi­erung giessen über feindlich eingestellten Pr­esse ver­­breitet wu­rden Der ungsarischen Studentenschaft ist der genaue Text bereits zugestellt worden und damit werden alle­ Demonstrationen automatisch aufhören Die Regierung steht hinter Bleyer.Ihr­e Stellung­­­nahme wird in einer Rede des Ministerpräsidenten­ Götti­­bös am h­eutigten Tage 17.Mai,wlar zum Ausdruck gebracht-Zu gleicher Zeit erscheint auch eine entspre­­chende Erklärung Prof.Bleyers­«Kultus-und Unter­­richtsminister Homan hat dann im ungarischen Abge­­ordnetenhaus am BL Mai mit Bleyer sachlich polemi­siert, ihn aber gegen den Vorwurf des Unpatriotis­­mus ausdrücklich verteidigt. Und nun zu unseren eigenen mißverstandenen Aeuße­­rungen. Wenn „Ellenzek“ schreibt, wir hätten es „für unwünjdensivert gehalten“, da die Minderheitenorgani­­sation Ungarn die Berechtigung abspreche, fü­r die Min­­derheitenrechte einzutreten, so ist das falsch. Wir haben nur einen Wunsch, sondern eine Befürchtung in Dieser Hinsicht ausgesprochen. Und was unsere Er­­wartung anbetrifft, die ungarischen Minderheitenpar­­teien der Nachfolgestaaten möchten an ihre Volksge­­nossen in Ungarn mahnende­ und warnende Worte rich­­ten, so ist e8$ uns wahrhaftig unbegreiflich, wie „Ellen­­er" darin eine „Denunziation” sehen kann. Das ungü­­tige Blatt wird doc wirflic nicht glauben, das ru­ ‚­mänische Staatsmänner, denen Minderheitenbewegung­­ und Minderheitenfrage ein Dorn im Auge sind, erst nur uns auf den Widerspruch aufmerksam gemacht werden, der zwischen den berechtigten Forderungen der | | | ungarischen Minderheit und der Deutschenverfolgung in Ungarn besteht. Dies liegt so nahe, das es zu ver­­wundern wäre, wenn auf rumänischer Seite die ent­­­­sprech­enden Folgerungen nicht gezogen werden. Wa­­­­rum aber erwarten wir von den Ungarn Rumäniens,­­ das sie ihre warnende Stimme erheben? Durchaus nicht nur im ungarischen Interesse, Sondern auch­ in unserem­­ eigenen. Auch unsere Stellung an Minderheit und an Mitunterttüger der internationalen Minderheiten­­organisation wird geschwäc­ht, wenn man darauf hin­­­weisen kann, dad auch in den Stammländern völfi­­scher Minderheiten dieselbe verfehlte Politik getrieben wird, wie wir sie im Lande unserer eigenen Staatszu­­gehörigkeit tadeln. Umgekehrt bedeutet es eine außer­­ordentliche Stärkung unserer Stellung, wenn wir­ auf­­ eine richtige Behandlung der Minderheiten in einem anderen Staate hinweisen künnen, auch wenn dieser nicht unserem Vollstum angehört. Das ist eine so unwiderlegliche Logik, daß man Dagegen mit gereizten Redewendungen, wie sie „Ellenzer“ beliebten, nicht an­­kämpfen kann. Wir glauben seinen schlagenderen Be­­weis und seinen gewichtigeren Gewährsmann dafü­r an­­führen zu können, als wenn mir, wie dies auch Bleyer in seiner Rede und am 30. Mai der semmagyarisce Abgeordnete Stefan Milotay getan haben, die Worte wiederholen, die sein Geringerer und seine weniger anfechtbare Autorität wie Graf Albert Apponyi vor et­wa sieben Jahren im Dfenpester St. Emmerich-K­olle­­gium in einer Rede über die ungarische Nationalitäten­­politik gesprochen hat. Sie lauten: „Aus diesem Grunde müssen wir den in Rumpfungarn befindlichen wenigen Nichtmagyaren gegenüber diejenige Politik einschlagen, die wir dem von uns abgetrennten Magyarentu­m gegenüber eingeschlagen wissen wollen. Jede Empörung, welche die Unterdrückung des Magyarentums in dem Nachbarstaaten bei uns auslöst, jeder Weh ihrei, jede noch so berechtigte VBerchtwerde D dieser unserer Brüder selbstverständig in seiner moralischen Kraft zusammenbrechen, wenn man ji Darauf berufen kann, Ungarn behandle seine Fremdsprach­igen Bürger ebenfalls nicht anders.” Nun also, wenn wir „denun­ziert“ Haben, so Hat dies Graf Antonyi noch viel mehr getan, denn seine Stimme wurde jedenfall in der Welt, besonders auch in Bukarest, eher gehört, a die unseres Aufjahres. Wir möchten dies unserer Klausenburger ungarischen Kollegin zur Ueberlegung anheimstellen. Dann wird sie wohl auch die Grundlosigkeit ihrer gegen und ge­richteten, von magharenfeindlichen Einflüsterungen phantasierenden und in einer Drohung gipfelnden Vor­­würfe selber einsehen.­­ wird RN; er ar 7­t­e Fa­m

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