Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1933. Juni (Jahrgang 60, nr. 18038-18060)
1933-06-10 / nr. 18044
= N: is « ER aza 3 Eu ar $ x 2 Ei GERTERTRETENETE Taxele plätite In aumorar ord. Dir. Gen. P. T. T. 223720/926 Allgemeine 0 olEs Schriftleitung: Hermannstadt, Honterusgasse Nr. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Nr. 130 — Verwaltung Honigin Mariastrafe Nr. 3 Fernsprecher Nr. 237 — Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zustelung 90 Lei; mit Zustellung 100 Lei; mit Bostversendung: Inland: 100 Lei; Ausland: 135 Lei. Einzelnummer 5 Lei i, 18044 zeitung kiik das dmksimmuziuimszj Hermannstadt, Sonnabend den 10. Juni 1933 60, Jahrgang | Der Biermächtepakt wie er Mittwoch 7 Uhr abend in Rom paraphiert wurde Berlin, 8. Juni. Der Pakt, über dessen Paraphiebehalt der noch durch Die ordentlichen Organe Des Völerung sich die beteiligten Regierungen nunmehr geeinigt haben, hat folgenden Wortlaut: Beitrag der Verständigung und Zusammenarbeit Der deutsche Reichspräsident, der Präsident der französischen Republik, der König von Große , Britannien usw. und der König von Italien, ferbundes zu tretenden Entscheidungen alle Verträge hinsichtlich der Methoden und Verfahrensarten zu prüfen, die geeignet sind, diesen Artskein gehörige Wirksamkeit zur verleihen. Art.7.Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich,alle Anstrengungen zu machen,um den Erfolg der Abrüstungskonferenz sicherzustellen.Sie behalten sich vor,falls Fragen,die sie besonders betrefdie ihnen die Tatsache ihrer ständigen Vertretung im Vöäl fen, bei Beendigung der Konferenz offen geblieben ferbundrat gegenüber Dem Stäfferbund selbst und seinen Mitgliedern auferlegt und die js aus ihrer gemeine ‚samen Unterzeichnung der Abmahlungen von Locarno in Ei Ueberzeugung, da der Zustand, in dem sie sein solltem deren Prüfung in Anwendung dieses Vertrages unter sich wieder aufzunehmen,um sicherzustellen,daß sie auf geeignetem Weg gelöst werden. Art.4·Die hohen Vertrag schließenden Teile bestätigen ihre Absicht,sich im Hinblick auf eine im Rahmen des Völkerbundes anzustrebende Lösung über alle Fragen wirtschaftlicher Art ins Einvernehmen zu setzen die für Europa,insbesondere für seinen wirtschaftlichen Wiederaufbau,von gemeinsamem Interesse sind. ·Art.5.Dieser Vertrag wird für eine Dauer von 10 Jahren,berechnet von seinem Inkrafttreten,abgeschlossen.Wenn keiner der hohen vertrag schließendesn- Teile den anderen vor Ablauf des strtnages.»s«einje·»sf Ahnchtmitteiitz den Vertrag sa-beenden,.«gi·itepais erneut und bleibt ohræ zeitliche Vefristung in Kraft-Es in dem Betreben, allen Bestimmungen der Bölsere | Bbundiagung volle Wirksamkeit zu verleihen und in Der | Beachtung der Methoden und Verfahrensarten, die darin vorgesehen sind und denen sie nicht zuwiderhandeln wollen, rd Der Achtung der Nechte jeden Staates, über die nur ohne Mitwirkung des Beteiligten verfügt werden kann, sind übereingenommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu fehliegen und haben Art. 6. Dieser Vertrag, der in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache abgefaßt ist, wobei im Falle von Abweihungen der französische Wortlaut maßgebend ist, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Rom niedergelegt werden. Die königl. italienische Negierung ihre Bevollmächtigten ernannt, die, nachdem sie ihre wird jedem der hohen vertragskliegenden Teile eine beglaubigte Abschrift der Protokolle über die Niederlegung übersenden. Dieser Pr" 7 tritt in Kraft, sobald alle Ratifikationsurkunden niedergelegt worden sind. Er soll im Sekretariat des Völkerbundes gemäß den Bestimmungen der Böllerbundjagung eingetragen werden, im Bewußtsein der besonderen Verantwortung, Bollmasten ausgetauscht und in guter, gehöriger Form befunden haben, folgende Bestimmungen vereinbart haben: Art. 1. Die hohen vertragskliegenden Teile werden sich über alle Fragen, die sie angehen, ins Einvernehmen fegen. Sie verpflichten sich, alle Anstrengungen zu machen, um im Rahmen des Völkerbundes eine Volitif der unwirfsamen Zusammenarbeit zwisten allen Mächten zur Erhaltung des Friedens un Anwendung zu bringen. Art. 2. In Ansehung der Bölferbundtagung, insbeesondere ihrer Art. 10, 16 und 19, beschliegen die hohen vertragsließenden Teile, unter ih und unter Bore wobei jeder der hohen vertragschließenden Teile die « Befugnis hat,den Vertrag durch eine zu diesem Deck mit einer Frist von 2 Jahren abzugebenden Erklärung zu beenden. * ” Artikel 10 der Völferbundtagung garantiert jedem” Völferbundstaat sein heutiges Gebiet. Artikel 16 verpflichtet den Völferbund, jeden Angriff auf einen Völferbundstaat gemeinsam abzuwehren. Artikel 19 legt die Revisionsmöglichkeit für veraltete Verträge fest Zergibt, Dabei kann der Ausgangspunkt der Meinungsvert die Welt befindet, nur doch Berstärkung ihrer Soliedarität beseitigt werden san, die geeignet ist, in Europa das Bettrasen auf den Frieden zu festigen, getreu den Verhilitungen, die sie durch die Walferbundiagungen. Die Verträge von Bocarno und im Briande Belloggpaft haben und bezugnehmend auf Die Erklärung über die Nichtanwendung der Gewalt, Die als Grundlag in der in Genf. am 11. Dezember 1932 ‚von ihren Bevollmärtteten auf Der Abrüstungstonieren; unterzeichneten Erklärung verkündet und am 2. März 1933 von der politisen Kommission dieser Koreferenz angenommen worden ist, Mitverständnisse n. In unserer Nummer vom 28. Mai hatten wir uns kurz mit der Angelegenheit Zaleb Bleyers im ungarischen Abgeordnetenhaus befaßt und als praktische die Organisjationen der Minderheitenbeiwegung in Europa Nusanwendung die Befürchtung ausgesprochen könnten den Ungarn, die so sinnlos eine Minderheit mißhandeln. Das Net absprechen, an dem Kampf für den Minderheitenschuß teilzunehmen, und hatten weiter den ungarischen Minderheitenparteien der Nachfolgestaaten nahegelegt, ihre Bolfsgenossen im Mutterlande auf die Verfehltheit ihres Vorgehens aufmerksam zu machen. Das Staufenburger Blatt „Ellenzer“ Hat ich unbegreiflicherweise nur die offene Ausspracheieser logisch manfetbaren Schlußfolgerungen in Harniseh bringen lassen und überschüttet unser Blatt mit einer Flut von Vorwürfen, von denen sein einziger berec).. ge .«.. tigt ist.Seine Auslassungen beruhen auf Mißverständnissen, die wir gerne berichtigen wollen. friedenheit zwischen uns und „Ellenzer” nicht übergangen werden, nämlich Die Angelegenheit Bleyers selbst. Wir haben eine genaue deutsche Wiederlegung ver Rede in Händen, die Bleyer am 9. Mai im ungarischen Abgeordnetenhaus gejasten hat. Auch alte Zwischenrufe sind eingetragen. „Ellenzet‘ ist jedenfalls auch in der VanNE Wienergabe Dieser Rede zu beschaffen. Unter dieser Vorausjegung möchten wir an das Klausenburger ungarische Blatt folgende Fragen richten: « L Mit welchem Wort und welchem Gedanken hat Bleyer gegen die staatsbürgerliche Loyalität gegenüber seinem ungarischen Vaterland verstossen.Worin bestehen seine»Entstellungen«,die ihm auch»Ellenzek« zum Vorwurf machte 2.Welche von den Forderungen,die Brieger zugunsten seiner deutschen Volksgenossen an die ungarische Regierung in dieser Rede richtet,ist so beschaffen,daß sie nicht auch die ungarische Minderheit in einem der Nachfolgestaaten sich voll inhaltlich zu seigen machen könnte? 3.Welcher von den Zwischenrufen,die sehr zahlreich und ausnahmslos vollkommen unsachlich waren,hat auch nur den geringsten Zusammenhang mit dem,was Bleyer gesagt hat? Um dem Klausenburger Blatt die wahrheitssiemäße Beantwortung diesers Fragen zu erleicht eingeben wir hier eine,uns erst in den letzten Tagen bekannt gewordene Erklärung wieder,die der Direktior des ugarische Institutes an der Universität Berlin,Prof. J.Farkas im Namen des ungarischen Kultusministeriums am IZ Mai abgegeben hat..Sielindet folgendermaßen:»Die Demonstrationen der ungarischen Studenten sind auf verzerrte Wiedergabe der Bleyerischen Erklärung zurückzuführen die in ungarn ausschließlich von der jüdischen,der heutigen deutschen Regierung giessen über feindlich eingestellten Presse verbreitet wurden Der ungsarischen Studentenschaft ist der genaue Text bereits zugestellt worden und damit werden alle Demonstrationen automatisch aufhören Die Regierung steht hinter Bleyer.Ihre Stellungnahme wird in einer Rede des Ministerpräsidenten Göttibös am heutigten Tage 17.Mai,wlar zum Ausdruck gebracht-Zu gleicher Zeit erscheint auch eine entsprechende Erklärung Prof.Bleyers«Kultus-und Unterrichtsminister Homan hat dann im ungarischen Abgeordnetenhaus am BL Mai mit Bleyer sachlich polemisiert, ihn aber gegen den Vorwurf des Unpatriotismus ausdrücklich verteidigt. Und nun zu unseren eigenen mißverstandenen Aeußerungen. Wenn „Ellenzek“ schreibt, wir hätten es „für unwünjdensivert gehalten“, da die Minderheitenorganisation Ungarn die Berechtigung abspreche, für die Minderheitenrechte einzutreten, so ist das falsch. Wir haben nur einen Wunsch, sondern eine Befürchtung in Dieser Hinsicht ausgesprochen. Und was unsere Erwartung anbetrifft, die ungarischen Minderheitenparteien der Nachfolgestaaten möchten an ihre Volksgenossen in Ungarn mahnende und warnende Worte richten, so ist e8$ uns wahrhaftig unbegreiflich, wie „Ellener" darin eine „Denunziation” sehen kann. Das ungütige Blatt wird doc wirflic nicht glauben, das ru ‚mänische Staatsmänner, denen Minderheitenbewegung und Minderheitenfrage ein Dorn im Auge sind, erst nur uns auf den Widerspruch aufmerksam gemacht werden, der zwischen den berechtigten Forderungen der | | | ungarischen Minderheit und der Deutschenverfolgung in Ungarn besteht. Dies liegt so nahe, das es zu verwundern wäre, wenn auf rumänischer Seite die entsprechenden Folgerungen nicht gezogen werden. Warum aber erwarten wir von den Ungarn Rumäniens, das sie ihre warnende Stimme erheben? Durchaus nicht nur im ungarischen Interesse, Sondern auch in unserem eigenen. Auch unsere Stellung an Minderheit und an Mitunterttüger der internationalen Minderheitenorganisation wird geschwächt, wenn man darauf hinweisen kann, dad auch in den Stammländern völfischer Minderheiten dieselbe verfehlte Politik getrieben wird, wie wir sie im Lande unserer eigenen Staatszugehörigkeit tadeln. Umgekehrt bedeutet es eine außerordentliche Stärkung unserer Stellung, wenn wir auf eine richtige Behandlung der Minderheiten in einem anderen Staate hinweisen künnen, auch wenn dieser nicht unserem Vollstum angehört. Das ist eine so unwiderlegliche Logik, daß man Dagegen mit gereizten Redewendungen, wie sie „Ellenzer“ beliebten, nicht ankämpfen kann. Wir glauben seinen schlagenderen Beweis und seinen gewichtigeren Gewährsmann dafür anführen zu können, als wenn mir, wie dies auch Bleyer in seiner Rede und am 30. Mai der semmagyarisce Abgeordnete Stefan Milotay getan haben, die Worte wiederholen, die sein Geringerer und seine weniger anfechtbare Autorität wie Graf Albert Apponyi vor etwa sieben Jahren im Dfenpester St. Emmerich-Kollegium in einer Rede über die ungarische Nationalitätenpolitik gesprochen hat. Sie lauten: „Aus diesem Grunde müssen wir den in Rumpfungarn befindlichen wenigen Nichtmagyaren gegenüber diejenige Politik einschlagen, die wir dem von uns abgetrennten Magyarentum gegenüber eingeschlagen wissen wollen. Jede Empörung, welche die Unterdrückung des Magyarentums in dem Nachbarstaaten bei uns auslöst, jeder Weh ihrei, jede noch so berechtigte VBerchtwerde D dieser unserer Brüder selbstverständig in seiner moralischen Kraft zusammenbrechen, wenn man ji Darauf berufen kann, Ungarn behandle seine Fremdsprachigen Bürger ebenfalls nicht anders.” Nun also, wenn wir „denunziert“ Haben, so Hat dies Graf Antonyi noch viel mehr getan, denn seine Stimme wurde jedenfall in der Welt, besonders auch in Bukarest, eher gehört, a die unseres Aufjahres. Wir möchten dies unserer Klausenburger ungarischen Kollegin zur Ueberlegung anheimstellen. Dann wird sie wohl auch die Grundlosigkeit ihrer gegen und gerichteten, von magharenfeindlichen Einflüsterungen phantasierenden und in einer Drohung gipfelnden Vorwürfe selber einsehen. wird RN; er ar 7te Fam