Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-01-21 / nr. 6
me ; me Nr. G. Sechster Hermannstadt am 21. Januar. Jahrgynaung. Motto: In den Zeiten der Noth , ist es nur der Geist der Selbstaufopferung , der zu großen Opfern und außerordentlicher Theilnahme bewegt. Mittermaier, ANSSILVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. — Ueber unsere Munizipalzustände. (Schluß:) Derlei Nachtheile, welche durch oder mit der Regulation eingeschlichen , sind wohl noch mehrere; alle aber werden insgesammt beinahe vollkommen ausgewogen durch die Ordnung unserer nationalökonomischen Verhältnisse, welche wir lediglich der Regulation zu verdanken haben. Ohne sie wären wir wohl durch die bei dem Adel der anderen Nationen in früheren Zeiten gemachten Schulden , ganz herabgekommen und so in den Händen unserer Gläubiger , daß wir weder bei einem Angriffe auf Volfsthum und Verfassung uns zu bewegen , entgegenzustellen vermöchten , „noch aus eigenem Antriebe etwas zum Aufschwung des Allgemeinen, zu wohlthätigen Zwecken u. dgl. m. zu verwenden im Stande wären , während wir jehr einen großen Theil fremder Privaten durch unsere leider nur zu sehr aushaftenden Aktivforderungen in unsern Händen halten und wie man mit Gewißheit behaupten kann viele Tausende in Conv. Münze nur an, Interessen bei denselben ausstehen. — Freilich sind seither in mancher Beziehung die einzelnen Gemeinden und moralischen Personen etwas mehr eingeschränkt — obwohl oft zum Frommen des Allgemeinen , denn hierdurch hat seit der Zeit, troß der bedeutenden Vermehrung der Beamten und ihrer Gehalte , troß dem, daß nach Einziehung des sogenannten 43 Kreuzer Fonds bei uns so manche Auslagen, welche anderen Gerichtsbarkeiten aus der Provinzialkasse bewilligt werden , unseren Allodialkassen zur Last fallen; troß so mancher wohl sicht so ganz zweimäßigen Ausgabe — wir erinnern nur in Vorbeigehen an das Hermannstädter Bräuhaus und das in Kronstadt inmitten der Stadt gebaute schöne aber kostspielige Thor — sich jede Gemeine ein hübsches Privatallodial-Vermögen gesammelt und sieht sich jebt die Nation im Allgemeinen und Einzelnen bedeutend besser , als früher, so daß sie hierdurch die materiellen und intellektuellen Interessen eines jeden einzelnen Gemeinwesens zu unterstoßen, gemeinnüßige Unternehmungen zu sichern, u. dgl. m. vermag — wogegen nach oftmaligen Versicherungen der Regierung, wider unsern Willen auf unsere Allodialwaffen, welche das unbestreitbare Eigenthum der betreffenden Communitäten sind , seine Auslagen auferlegt werden können. Durch diese Wirkung der wohl allzusehr verschrieenen Regulation stehen wir also weit unabhängiger und — wenn wir sonst unsere Interessen zu wahren wissen, — äussern Feinden kräftiger gegenüber , als es vor hundert Jahren , ein bis an den Hals in Schulden versunkenes, den Wurderzinsen beinahe erliegendes Völkchen zu thun vermochte. Die Regulation hat ferner zuerst den Landbewohnern wieder einen Einfluß auf die Gemeinverwaltung, so ziemlich gleiche Verhältnisse mit den Städtebürgern eingeräumt und den Wirkungskreis der Kreiskommunitäten festgestellt, — wenn dieser in neuerer Zeit zu sehr ausgedehnt oder mißbraucht worden ist, --wessen Schuld ist dieß wohl ? Die Regutation hat auch zuerst wieder die polizeilichen Elem der Verwaltung etwas geregelt und zuerst auf den nothwendigen Aufschwung der materiellen Interessen hingezeigt und hingewirkt. Gegenüber diesen bedeutenden Noten, welchen uns die Regulation gebracht, können wir nun getrost, außer den oberwähnten Mängeln, no< den Hauptnachtheil erwägen, welchen sie uns zugefügt hat: die Begründung oder vielmehr geiegliche Feststellung der Beamtenherrschaft. Diese war wohl — wie bekannt, — lange vor der Regulation unter unserm Volke eingerissen, aber da waren keine Kläger, die es wagten aus dem Volke hervorzutreten, keine Zeitungen die nach solchen Nachrichten, wie nach goldnen Aepfeln haschten, und in gemächlicher Lethargie ließ ein Beamter den andern, nach dem er OSEI