Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-01-28 / nr. 8
42 Dieß war aber eben noch der Fall, als wir das Ding sechs Meilen weit vom Leibe hielten: Wir sahen es der sächsischen landtäglichen National-Versammlung“ in "drang man freilich nicht so eifrig, zu ihren Berathungen Zuhörer zuließ, ja es freuten sich Alle: darüber, daß jeßt diese Versammlung eine frischere Thätigkeit zeigte. Auf den Grund dieser Erscheinung Indessen fuhren Unsere Tagesblätter fort, über Oeffentlichkeit zu schreiben. Allein was half dieß? Wie konnte man damals darauf, was in der Zeitung stand, nur achten? Zeitung ist ja blos Zeitung, so wähnten die Meisten; Der Mann macht sich mit Zeitungen nichts zu schaffen. O tempi passati, che non verrano piu, (2! entsehpwundene Zeiten, die nimmermehr wiederfehren,) wiewohl wir den schwülen Tagen voll obseurantistischer Pagen das legte Lebewohl non immer nicht gegeben haben. Genug es dauerte nicht mehr lange. Wenn wir nicht irren, hatten gerade mehrere Männer, welche durch Anführung eines Zeitungsblattes ihrer menschlichen Würde zu vergeben meinen, mit Verlegung der Pflicht gegen sich selbst, irgendwo gelesen, durch Verhandlungen bei offenen Thüren bekomme man im Winter den "Schnupfen, und machten sich um den wohlgeheizten Kamin geschaart einen lustigen Abend“ mit der „drolligen Figur der sogenannten Oeffentlichkeit. Da schlug die Glocke Eins. Da erscholl plöglich das Gerücht, man habe den Antrag auf passive Theilnahme der sächsischen Rechtsbefriffenen auf ‘den grünen Teppich der Uniersität gelegt. Was war nun anszufangen, was zu thun? Wäre es genug gewesen zu erklären, der sonderbare Antrag sei nicht annehmbar, weil für Zuhörer keine Gallerie vorhanden sei, oder die Erbauung einer solchen dem Nationalvermögen eine zu tiefe Wunde schlagen würde? Keines von beiden. Nachdem die Sache bis zu jenem Augenblicke stets nur aus weiter Ferne beäugelt worden, und Niemand den Punkt so nahe glaubte, wo sich die stumme Augensprache in förmliche Erklärungen auflößt, war es nun das Klügste, dazu weder Ja noch Neim zu sagen, sondern eine vun bestimmte Bedenkzeit zu nehmen. Indeß "posaunten, plauderten, Blatschten und zankten die öffentlichen » Blätter, und mancher Orte wurde thätlich der Eintritt von Zuhörern in berathende Versammlungen gestattet; die angebliche Speculation der bedingten Oeffentlichkeit fing an Wirklichkeit zu werden. Bald wüste alles Vornehmthun, alles Naserumpfen und scheinbares „Ignoriren nichts mehr... Man „sah sich gedrungen, über die Oeffentlichkeit zu sprechen. R aber war ungemein Vieles gewonnen, dankenlos man auch über Etwas eine Weile zu sprechen Klausenburg, so zu sagen, durch die Finger, daß dieselbe im Stande, sein mag, so hält auf die Länge das Reden ohne Denken dennoch nicht. Wer jedoch in diesem Fall nachdachte mußte "die Ueberzeugung bekommen, «daß sich das gelegmäßige Verlangen nach erweiterter Oeffentlich" fit" "kaum allzulange hinausschieben lasse; daß eine sachliche, Entscheidung in nächster „Zukunft „bevorstehe, außer es 1 werde, beliebt; "ohne Eingehn in eine verschöpfende Erörterung der Anträge auf bedingte Deffentlichkeit solcher Gründe zu ihrer Verwerfung anzuwenden , deren Unhaltbarkeit dem plattesten Verstandes in die Augen springt. Die Veranlassung über die vorgefaßte Materie ist neuerdings gegeben. Die Anträge auf bedingte Deffentlichkeit werden von einigen "Seiten: zugleich und direkt gestellt, von anderen Seiten aber: nach: dem. Wunsche der Auftraggeber pflichtmäßig unterfragt "werden. / Will die Journalistik zweckmäßig auf die öffentliche Meinung Einfluß“ nehmen, so"ist es jezt: ihre "Pflicht, .unverweilt den Gegenstand aufzugreifen, "und ruhig.“und “besonnen zu discutiren. : Jenes Verfahren, wonach!“die Tagblätter erst den Zeitpunkt abwarten, : wo“ sie über das Tait ac compli ihre Zeremiaden ausgießen können Rüge auf Rüge häufen, und höchstens Spannung der Gemüther bewirken, verdient nicht viel Lob. " Dies "sieht gerade so aus, wie wenn man uns bei’ Nacht mit der Laterne von hinten leuchtet. Nach unserer Irorglishen Meinung handelt es sie gegenwärtig hauptsächlich darum, die öffentliche Meinung zu Rathe zu ziehen und zu befragen, welche Gründe , der ernstlichen Behandlung der bedingten ‘Deffentlichkeit namentlich im Wege stehn, und‘ inwieweit diese „Gründe zulässig sind. ‘Ueber die Wichtigkeit, Natur, Wirksamkeit und Dringlichkeit der“ bedingten Deffentlichkeit, schwanken die Ansichten weit weniger, wollen jedoch hierauf besonders einmal zurückkehren. Folgende Einwürfe sind , es beiläufig , welche wir wider die Erweiterung der Oeffentlichkeit täglich vernehmen: 1) die bedingte Oeffentlichkeit hat unter uns sein Publikum; 2) sie verträgt sich nicht mit“ unserer Municipalverfassung;'"3) sie ist gefährlich; 4) sie“ "ist nicht an der Zeit.“ 5) sie stört unsre' bürgerliche Gleichheit; 6) sie schadet dem 'Ansehn der Beamten; '7) sie nährt die Ehr- und Glanzsucht; 8) sie ist bereits 'genügend vorhanden; 19): von der Eidesleistung am bis zur wirklichen Anstellung “ haben die Rechtscandidaten 'hinlänglich Zeit,“ sich'practisch auszubilden; 10) 'wir ''haben ein geshen“ Damit "Denn wie ge