Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-09-17 / nr. 74
3354 zu denselben im Namen des Gemeinwohls aufgefordert wurden. Uebrigens werden alle jene, welche fähig sind, in die Zukunft zu blicken, welche den engen Zusammenhang, in welchem alle verschiednen Zweige der„ menschlichen und bürgerlichen Verhältnisse“ gegenseitig stehen, einzusehen vermögen, einsehen, daß die Thaten, zu welchen wir und nach unsern gewissenhaften Vorbegriffen dermalen entschließen werden nur in Bezug auf die Gegenwart den Namen von Opfern verdienen, und daß man nach nicht langer Zeit dasjenige als ächten Gewinn für Siebenbürgen ansehen wird, was man seit den Wünschen des bedrängtesten Theiles gewährt. Ich werde so glücklich sein, auf dem zu eröffnenz den Landthage den hohl. Landesständen in der Reihenfolge der kön. Propositionen, die über ihre an den allerhöchsten Thron gebrachten Gesetesvorschläge und mehre wichtige Gegenstände betreffenden unterthänigsten Repräsentationen erflossenen Antwortsreskripte vorzulegen. Eines derselben wird ohne Zweifel den merkwürdigen Gegenstand betreffen, der schon seit fünfzehn Jahren das gesammte Vaterland in bedauernd werther Spannung erhält, und vielleicht von beiden Seiten bereits bis zum Ekel behandelt, seine mit dem allgemeinen Wunsche übereinstimmende Lösung auf diesem Landtage erhalten wird. Ich meine die Frage Über die Wahl der Jurisdiktionsbeamten, rücksichtlich welcher sich Jeder, bei reiflicherer Prüfung überzeugen wird, daß selbe nur auf dem Wege wechselseitiger Nachgiebigkeit von beiden Seiten ausgeglichen werden kann. Und wenn jeder Theil sich gefallen lassen wird, einem Theile desjenigen zu entsagen, was fest in Uebung ist, so wird dieses freiwillige Opfer zum wahren Gewinne, wenn wir noch die Frucht des Vertrauens in die Wagschale legen, des Vertrauens in die Regierung und die Leiter derselben, des wechselseitigen Vertrauens unter uns selbst, an dessen Wurzel, gleich einem fressenden Wurm, seit einigen Jahren die unselige Zwietracht in unserm Vaterlande wagte, und dasselbe in den Zustand eines Körpers verseßte, in welchem die Umlaufswerkzeuge des nährenden Lebenssaftes in ihrer Wirksamkeit gehemmt sind. Hohl. Landesstände, wenn wir Gefühl für Bürgerruhm haben, so wird sicher die friedliche Lösung dieser Frage ein Eichenlaub mehr in den Kranz dieses Landtages flechten. Cndlich, hohl, Landesstände lassen Sie uns dankerfüllt auch die väterliche Gnadenbezeugung unseres allerhöchsten Landesfürsten annehmen, wodurch wir aufgefordert werden, auf dem lange schon brachliegenden Felde unserer Privatrechte eine neue Furche zu ziehen. Wie viele Jahre, ja Jahrzehende kann man nicht bereits zähelen, seit dieser Saal beinahe ausschließlich das lorbeerlose Schlachtfeld des Streites des allgemeinen Rechts ist, und doch läßt sich nicht läugnen, daß das System des allgemeinem Rechts nicht der Zweck an sich sondern nur ein Werkzeug zur Erreichung desselben ist , daß es nicht selbst das gesellschaftliche Leben bildet, sondern nur zu dessen Bestimmung beiträgt. Die durch zweckmäßige Geriete umgrenzten von der vollziehenden Gewalt erfolgreich geschirmten persönlichen Rechte und Sicherheit des Reicßes finde8 allein, durch welche die bürgerliche Gesellschaft, wie immer ihre äußere Verfassung beschaffen sei, fest begründet wird. Und doch, waren wir in der nächstverflossenen Zeit so unglüclich, befand er da in Erbschaftsfällen durch die Unbestimmtheit unserer Gesetze in dieser Hinsicht, Zeugen solcher ärgerlichen Vorfälle zu sein, welche unsere bürgerliche Gesellschaft in den sogenannten Naturstand zurückzuverseßen schienen, Lassen Sie uns hohl. Landesstände auch in diesem Gegenstande mit aufrichtiger Bereitwilligkeit und geseßgeberischer Umsicht der erhabenen Aufforderung entsprechen, und möge dies ein wichtiges Vorzeichen , ein wohlbegründeter Anfang zur zeitgemäßen Verbesserung so mancher Lücken im Systeme unseres Privatrechts sein. Hohl. Landesstände! Indem ich die eben erwähnten Hauptverhandlungsgegenstände des bevorstehenden Landtags entwickelte, hat mich und, wie ich nicht zweifle, auch jedes Mitglied der hohl. Landesstände ein doppeltes Gefühl durchdrungen. Zuerst das Gefühl des aufrichtigen und warmen Dankes gegen unsern gütigen Landesfürsten, der vor uns, unser eigenes Wohlsein bezweckend, das Banner des ächten, zeitgemäßen Fortschrittes erhob, dann das Gefühl der ungemeinen Wichtigkeit jener vorzüglichen Gegenstände, durch welche die Begründung der Zukunft unseres Vaterlandes in unsere Hände gelegt ist. Aus dem erstern entspringt von selbst der inbrünstige Wunsch, daß der Herr der Welt unsern unbegrenzt geachteten und geliebten guten Landesfürsten lange erhalten und fortwährend beglücken, daß er seine Regierung mit Freude und Ruhm krönen, und sein erhabenes Haus zur Beglücung seiner Unterthanen in Ewigkeit blühend erhalten möge! (Lebehochruf) Das zweite Gefühl muß aber in unserm Busen den festen Entschluß erwecken, unsere Erörterungen, Berathungen, '