Hermannstädter Zeitung, 1970. július-december (3. évfolyam, 131-157. szám)

1970-07-10 / 132. szám

Hermannstädter Zeitung (Fortsetzung von Seite i) Kommuniqué über den Besuch der Partei- und Regierungsdelegation der Sowjetunion in der Sozialistischen Republik Rumänien gen neuen Typs zwischen Rumä­nien und der Sowjetunion herzu­stellen, und dass er eine wichtige Rolle bei der Gestaltung ihrer umfassenden gegenseitig vorteil­haften Zusammenarbeit erfüllte. Der neue Vertrag setzt die Tra­ditionen der Freundschaft fort, die der vorangegangene Vertrag be­kräftigte, und widerspiegelt die bei der rumänisch-sowjetischen Zusammenarbeit gesammelte Er­fahrung, die Leistungen beider Länder beim Aufbau des Sozialis­mus und des Kommunismus, die Festigung der Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen’ Í,än­dern sowie die Umgestaltungen, die sich Ut Europa und in aller Welt vollzogen haben. Während der Besprechungen bekräftigten die Seiten erneut die Entschlossenheit, gemäss der Prinzipien des sozialistischen In­ternationalismus, die Beziehungen der vielseitigen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Repu­blik Rumänien und der UdSSR aufgrund des brüderlichen Bei­stands, des gegenseitigen Vorteils, der Respektierung der nationalen Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der eben Gefühle, die die Völker bei­der Länder verbinden. Zwischen den Partei- und Re­gierungsdelegationen der Soziali­stischen Republik Rumänien und der UdSSR fanden Verhandlungen statt, die in einer kameradschaft­lichen Atmosphäre, im Geiste ge­genseitigen Einvernehmens ver­liefen. Die Delegationen infor­mierten einander über den sozia­listischen und kommunistischen Aufbau in ihren Ländern, sie prüf­ten das gegenwärtige Stadium der rumänisch-sowjetischen Bezie­hungen, die Wege zu ihrer wei­teren Entwicklung und nahmen einen Meinungsaustausch über ak­tuelle Fragen vor. An den Verhandlungen nahmen teil: Rumänischer Teil — Ion Gheor­­ghe Maurer, Vorsitzender des Ministerrates, Mitglied des Exe­kutivkomitees, des Ständigen Prä­sidiums des ZK der RKP; Paul Ni­­culescu-Mizil, Mitglied des Exe­kutivkomitees, des Ständigen Prä­sidiums, Sekretär des ZK der RKP; Corneliu Mänescu, Mitglied des ZK der RKP, Aussenminister; Vasile Vlad, Stellvertretendes Mit­glied des ZK der RKP, Abteilungs­leiter beim ZK der RKP, und gegenseitigen Nichteinmischung in Marinescu, Mitglied des die inneren Angelegenheiten auch Teodor ZK der RKP, Botschafter Rumä­niens in der UdSSR. Sowjetischer Teil — A. N. Kossygin, Vorsitzender des Mi­nisterrates der UdSSR, Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU; M. A. Susslow, Mitglied des Po­litbüros, Sekretär des ZK der KPdSU; A. A. Gromyko, Mitglied des ZK der KPdSU, Aussenmini­ster der UdSSR; K. W. Russakow, Mitglied der Zentralen Revisions­kommission der KPdSU, Abtei­lungsleiter beim ZK der KPdSU, und A. W. Bassow, Mitglied des ZK der KPdSU, Botschafter der UdSSR in Rumänien. Die Delegationen stellten mit Genugtuung fest, dass der rumä­nisch-sowjetische Vertrag für Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 4. Fe­bruar 1948 dazu beitrug, Beziehun­künftighin auszuweiten. Die Delegationen äusserten die Überzeugung, dass die Vertiefung der freundschaftlichen Zusammen­arbeit zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der UdSSR den grundlegenden Interes­sen der Völker beider Länder und des sozialistischen Weltsystems in seiner Gesamtheit entspricht. Beide Delegationen unter­strichen, dass sie der Einheit und der Geschlossenheit der sozialisti­schen Länder grosse Bedeutung beimessen. Sie bekundeten den entscheidenden Wunsch, die Zu­sammenarbeit im Rahmen des Warschauer Vertrages zu ent­wickeln sowie die Freundschaft und Zusammenarbeit mit den an­deren sozialistischen Ländern zu fördern. Die Seiten betonten die Wichtigkeit des Ausbaus der viel­seitigen Zusammenarbeit im Rah­men des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe in Übereinstim­mung mit den Beschlüssen der 23. Sondertagung des RGW. Rumänien und die Sowjetunion erklärten von neuem, dass sie, von den Interessen des Sozialis­mus und des sozialen Fortschritts geleitet, zusammen mit den an­deren sozialistischen Ländern mit allen fortschrittlichen und fried­liebenden Kräften entschlossen ge­gen die imperialistische Aggres­sion, gegen Kolonialismus und Neokolonialismus wirken und die Sache des Friedens und der Si­cherheit der Völker entschlossen verteidigen werden. Die Seiten verurteilten entschie­den die nam, die Ausdehnung des Aggres sionskrieges der Vereinigten Staaten auf das Territorium Kam­bodschas, die immer weitgehen­dere militärische Einmischung in die Angelegenheiten von Laos und bekundeten ihre volle Solidarität mit dem Befreiungskampf der Völ­ker Indochinas. Um den Frieden in diesem Teil der Welt wieder herzustellen, muss der amerikani­schen Aggression ein Ende ge­setzt, müssen die Truppen der USA und ihrer Verbündeten ab­gezogen werden, gilt es, das Recht der Völker Indochinas zu achten, ihre Geschicke selbst, ohne auswärtige Einmischung zu bestimmen. Im Nahost erfordert die ge­spannte Lage die unverzügliche Annahme von Massnahmen zur politischen Lösung des Konflikts aufgrund der Resolution des Si­cherheitsrates vom 22. Novem­ber 1967 zum vollständigen Ab­zug der israelischen Truppen aus den besetzten arabischen Gebie­ten und die Gewährleistung des Rechtes aller Staaten dieses Rau­mes auf eine unabhängige Exi­stenz in Frieden und Sicherheit. Es wurde hervorgehoben, dass sich Rumänien und die Sowjet­union konsequent für die Einbe­rufung einer Konferenz über Sicherheit und Kooperation in Eu­ropa erklären und der Ansicht sind, dass die im Budapester Me­morandum enthaltenen bekannten Vorschläge der sozialistischen Staaten die notwendigen Voraus­setzungen dafür schaffen, um nun­mehr zur praktischen Vorberei­tung der Konferenz überzugehen. Der Erfolg einer gesamteuropä­ischen Konferenz — an deren Vor­bereitung, Organisierung und Ab­haltung alle interessierten Staaten teilnehmen müssen — wird zu einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen den europäischen Län­dern, zur Schaffung günstiger Be­dingungen für die Prüfung der ungelösten Fragen in Europa bei­tragen. Die Partei- und Regierungsdele­gationen der Sozialistischen Repu­blik Rumänien und der UdSSR bekundeten ihre Zuversicht, dass der Besuch der sowjetischen De­legation in Rumänien, der Ab­schluss des neuen Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, der nütz­liche kameradschaftliche Mei­nungsaustausch, der dabei vorge­nommen wurde, einen bedeuten­den Beitrag zur unablässigen Ent­wicklung der vielseitigen rumä­nisch-sowjetischen Zusammenar­beit, zur Kräftigung der Einheit und Geschlossenheit der soziali­stischen Länder bilden werden. Nr. 132 / 10. Juli 1970 Plenum des Kreisrates der ungarischen Werktätigen Am Mittwoch fand in Mediasch eine Plenarsitzung des Hermann­städter Kreisrates der Werktäti­gen ungarischer Nationalität statt. Die Teilnehmer besprachen das Tätigkeitsreglement der Kreis­räte der mitwohnenden Nationa­litäten, die Art und Weise, wie der Hermannstädter Kreisrat seine Aufgaben im ersten Halbjahr erfüllt hat, sowie einige Vorha­ben für1 die nächste Zeitspanne. In den Diskussionen wurde dar­auf hingewiesen, dass die politi­sche, kulturelle und erzieherische Arbeit in den Reihen der Ein­wohner ungarischer Nationalität unseres Kreises verbessert wer­den muss, damit der Beitrag der ungarischen Werktätigen zur Stei­gerung der Produktion in der In­dustrie und in der Landwirtschaft, zur Wiedergutmachung der von Wieder Überschwemmungen Bedeutende Landwirtschaftsflächen unter Wasser Hermannstadt (HZ). — Wolken­bruchartige Regengüsse, die stel­lenweise 74 Liter je Quadratmeter betrugen, gingen am 6. Juli über dem Gebiet des Kreises nieder. Flüsse und Bäche traten aus und führten in Mediasch, Elisabeth­stadt und Heltau sowie in Reuss­markt, Grosspold, Sălişte Tilişca, Schönberg, Mergeln, Alzen, Werd und Beneşti zu Überschwemmun­gen. In Marpod standen 80 Höfe, ein Teil der LPG-Stallungen — 14 Käl­ber und zwei Schweine ertranken — sowie der Sitz der Staatsfarm unter Wasser. In Schönberg wur­den 20 Häuser überschwemmt. Zwei davon stürzten ein. Überflu­tet wurde auch die Schönberger Au. Der dadurch entstandene Sachschaden ist gross. Im benachbarten Mergeln er­reichte das Wasser in der Haupt­strasse stellenweise eine Höhe von 60 Zentimetern und überschwemm­te 38 Häuser. Eines davon — mit­ten im Dorf — stürzte teilweise ein. Die in ihrem Hof vom Was­ser überraschte Katharina Schu­ster (63), erlag einem Herzschlag. Das Wasser richtete auch auf den Feldern grossen Schaden an, wo­bei besonders die Eigenparzellen der Genossenschaftsbauern betrof­fen wurden. Aus Agnetheln eilte die Feuerwehr zur Hilfe herbei. Nach der Überschwemmung in Schönberg und Mergeln wurde das talabwärts liegende Dorf Werd telefonisch von der herannahen­den Flutwelle verständigt und ge­warnt. Das Hochwasser überflutete kurze Zeit später fast das ganze Dorf. Es war in diesem Jahr in Werd die dritte und bisher grösste Überschwemmung. Einige Häuser stürzten teilweise ein. Gersten­­und Weizenschläge, die eine Überschwemmungen verursachten Schäden und zur kulturellen Ent­wicklung unserer Städte und Dörfer ein grösserer sei. Die Sprecher verliehen ihrer Ent­schlossenheit Ausdruck, aktiv für die Verbrüderung der hier leben­den Nationalitäten, für die Erfül­lung der von Partei und Regie­rung gewiesenen Aufgaben ein­zutreten. gute Ernte versprachen, wurden vom Wasser niedergewalzt. Bei Kirchberg hatte der aus­getretene Bach zahlreiche Rin­der und Büffelkühe mitgerissen, die nur mit Müh und Not gerettet werden konnten. In Tilişca riss der ausgetretene Gebirgsbach den Bewohner Petre Ciobotaru (34) mit, der in den Fluten ums Le­ben kam. Zwischen Grosspold und Reuss­markt hatten die reissenden Was­ser den Bahndamm unterwaschen, so dass der Eisenbahnverkehr von Montag abend (19.30 Uhr) bis Dienstag vormittag (10.30 Uhr) auf dieser Strecke gesperrt werden musste. (Fortsetzung von Seite 1) wie die wissenschaftlich-techni­sammenarbeit und gegenseitigen sche Kooperation erweitern und Beistand vom 14. Mai 1955 vorge- auch zum Ausbau der wirtschaft- US-Aggression in Viet­­sehenen Verpflichtungen in der licben Beziehungen sowie zur Zu- » _j«- 1 - sammenarbeit im Rahmen des Ra­tes für Gegenseitige Wirtschafts­hilfe und mit den anderen Län­dern der sozialistischen Gemein­schaft beitragen. Gültigkeitsdauer des Vertrages, der als Antwort auf die Bedro­hung durch die NATO geschlos­sen wurde, unbeirrt zu erfüllen, verleihen ihrem entschiedenen Wunsch Ausdruck, zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa und in aller Welt, zum Ausbau der Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten sowie den anderen Staaten, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, beizutragen und dem Imperialis­mus, Revanchismus und Militaris­mus Widerstand zu leisten, geleitet von den Zielen und Prinzipien der Charta der Orga­nisation der Vereinten Nationen, erachten, dass der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Rumänischen Volksrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 4. Februar 1948, in dem wichtige Ziele und Prinzipien formuliert sind, ein dauerhaftes Fundament für die Entwicklung der Beziehungen brü­derlicher Freundschaft und viel­seitiger Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bildete, mit Rücksicht auf die Erfahrung und die Leistungen der beiden Staaten beim Aufbau des Sozia­lismus und Kommunismus, auf das gegenwärtige Stadium und die Möglichkeiten für die Ent­wicklung der politischen, wirt­schaftlichen und kulturellen Zu­sammenarbeit des rumänischen und des sowjetischen Volkes so­wie mit Rücksicht auf die Umge­staltungen, die sich in Europa und in aller Welt vollzogen ha­ben, beschlossen, vorliegenden Ver­trag zu schliessen, und verein­barten zu diesem Zweck folgen­des: Artikel 1 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden gemäss den Prin­zipien des sozialistischen Inter­nationalismus die ewige, uner­schütterliche Freundschaft der Völker beider Länder auch künf­tighin festigen und die Zusammen­arbeit der Sozialistischen Repu­blik Rumänien mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, technischem und kulturellem Gebiet aufgrund brüderlicher Hilfe, gegenseitigen Vorteils, der Wahrung nationaler Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Nichteinmischung . in die inneren Angelegenheiten entwickeln. Die Seiten werden den Erfah­rungsaustausch in verschiedenen Bereichen des Aufbaus des Sozia­lismus und des Kommunismus re­ger gestalten. Artikel 2 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten gehen von den Prinzipien der Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten aus, von den Prinzipien der gegenseitigen Hilfe und der internationalen so­zialistischen Arbeitsteilung und werden die gegenseitig vorteil­hafte wirtschaftliche und tech­nisch-wissenschaftliche Zusammen­arbeit auch in Zukunft entwik­­keln und vertiefen, sie werden die Produktionskooperierung so- Artikel 3 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden die Zusammenar­beit beider Länder im Bereich der Wissenschaft, des Unterrichts, der Literatur und Kunst, der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Gesundheitsschutzes, der Tou­ristik, der Körperkultur sowie auf anderen Gebietén auch künftig­hin entwickeln und ausweiten. Artikel 4 In der Überzeugung, dass die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staaten die Haupt­voraussetzung für die Kraft und Unbesiegbarkeit des sozialisti­schen Weltsystems — der bestim­menden Kraft der Entwicklung der zeitgenössischen Gesellschaft — ist, werden die Hohen Ver­­tragschliessenden Seiten unbeirrt für den Ausbau der Freundschaft und Zusammenarbeit der sozia­listischen Staaten sowie für die Festigung ihrer Einheit im Inter­esse der Sache des Sozialismus und des Friedens wirken. Artikel 5 In konsequenter Befolgung der Politik friedlicher Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Ge­sellschaftsordnung werden die Hohen Vertragschliessenden Sei­ten Massnahmen ergreifen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit der Völker vor den Machenschaften der aggressiven Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die zwi­schenstaatlichen Streitfragen durch friedliche Mittel beizulegen, die allgemeine und totale Abrüstung zu erzielen, den Kolonialismus in all seinen Formen und Erschei­nungen endgültig zu beseitigen sowie um die Länder zu unter­stützen, die sich von der Kolo­nialherrschaft befreit haben und auf dem Weg zur Festigung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität voranschreiten. Artikel 6 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden zusammen für die Verbesserung der Atmosphäre und die Gewährleistung des Friedens in Europa kämpfen, für die Ent­wicklung der Zusammenarbeit und gutnachbarlicher Beziehungen zwi­schen den europäischen Staaten aufgrund der Prinzipien nationa­ler Souveränität und Unabhängig­keit, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Vorteils sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und für die Schaffung eines wirksamen euro­päischen Sicherheitssystems. Beide Seiten werden Massnah­men ergreifen, um auf der Bal­kanhalbinsel und im Schwarzmeer­raum gutnachbarliche Beziehungen herzustellen und das gegenseitige Verständnis sowie die Zusammen­arbeit zu entwickeln. Artikel 7 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten erklären, dass eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit die Unantastbarkeit der nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa festgesetzten Staatsgren­zen ist. Die Seiten bekunden ihre feste Entschlossenheit, gemäss dem Warschauer Vertrag über Freund­schaft, Zusammenarbeit und ge­genseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 zusammen mit allen anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages sämtliche notwendigen Massnah­men zu ergreifen, um eine Aggres­sion seitens jedweder Kraft des Im­perialismus,, Militarismus und Re­vanchismus nicht zu dulden, die Unantastbarkeit der Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages zu sichern und den Ag­gressor abzuwehren. Artikel 8 Falls eine der Hohen Vertrag­schliessenden Seiten einem be­waffneten Angriff seitens eines Staates oder einer Staatengruppe ausgesetzt sein sollte, wird ihm die andere Seite in Ausübung ih­res unveräusserlichen Rechtes auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, gemäss Arti­kel 51 der Charta der Organisa­tion der Vereinten Nationen, un­verzüglich durch alle Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, viel­seitige Hilfe leisten, einschliess­lich militärische, wie es zur Ab­wehr des bewaffneten Angriffs nötig ist. Die Seiten werden dem Sicher­heitsrat der Organisation der Ver­einten Nationen die aufgrund vor­liegenden Artikels getroffenen Massnahmen unverzüglich zur Kenntnis bringen und gemäss den Bestimmungen der Charta der Or­ganisation der Vereinten Natio­­nan handeln. Artikel 9 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden sich über alle be­deutenden internationalen Fragen, die die Interessen beider Länder angehen, gegenseitig beraten, um ihre Standpunkte in Einklang zu bringen. Artikel 10 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten erklären, dass ihre von gültigen internationalen Verträgen vorgesehenen Verpflichtungen den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht zuwiderlaufen. Artikel 11 Der vorliegende Vertrag wird der Ratifizierung unterzogen und tritt am Tage des Austausches der Ratifizierungsurkunden, der bin­nen kürzester Frist in Moskau stattfindet, in Kraft. Der Vertrag wird für 20 Jahre geschlossen und wird jedesmal automatisch für fünf Jahre ver­längert werden, wenn keine der Hohen Vertragschliessenden Sei­ten ihn kündigt und das zwölf Monate vor Ablauf der entspre­chenden Frist mitteilt. Geschlossen in Bukarest, am 7. Juli 1970, in zwei Exemplaren, jedes in rumänischer und in rus­sischer Sprache; beide Texte ha­ben dieselbe Gültigkeit. Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitgen Beistand zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Für die Sozialistische Republik Rumänien I. GH. MAURER Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken A. KOSSYGIN Aus Agnefheln berichtet Fertigstellen wollen die Agneth­­ler in diesem Jahr das Schwimm­becken ihres in Bau befindlichen Strandbades. Das Stahlgerüst für die Wände steht bereit, in diesen Tagen wird mit dem Beton giessen begonnen. Bei der Aufnahmeprüfung ins Lyzeum wurden alle 36 Plätze an der deutschen Abteilung be­setzt. Zur Prüfung hatten sich 62 Absolventen der Allgemeinschulen gestellt. An der rumänischen Ab­teilung müssen durch eine zwei­te Prüfung im Herbst noch 25 Plätze besetzt werden. Zum Bak­kalaureat hatten sich in diesem Jahr 135 Kandidaten (34 an der deutschen Abteilung) gestellt. 112 bestanden die Prüfung. 1 262 Leser hatte die Stadtbi­bliothek im ersten Halbjahr. 10 000 Bücher wurden ausgelie­hen. Der Bücherbestand hat sich um 1 060 Bände vergrössert und umfasst jetzt über 41 000 Bücher. Helmut MENNING Seite 2

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