Hermannstädter Zeitung, 1970. július-december (3. évfolyam, 131-157. szám)
1970-07-10 / 132. szám
Hermannstädter Zeitung (Fortsetzung von Seite i) Kommuniqué über den Besuch der Partei- und Regierungsdelegation der Sowjetunion in der Sozialistischen Republik Rumänien gen neuen Typs zwischen Rumänien und der Sowjetunion herzustellen, und dass er eine wichtige Rolle bei der Gestaltung ihrer umfassenden gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit erfüllte. Der neue Vertrag setzt die Traditionen der Freundschaft fort, die der vorangegangene Vertrag bekräftigte, und widerspiegelt die bei der rumänisch-sowjetischen Zusammenarbeit gesammelte Erfahrung, die Leistungen beider Länder beim Aufbau des Sozialismus und des Kommunismus, die Festigung der Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen’ Í,ändern sowie die Umgestaltungen, die sich Ut Europa und in aller Welt vollzogen haben. Während der Besprechungen bekräftigten die Seiten erneut die Entschlossenheit, gemäss der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, die Beziehungen der vielseitigen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der UdSSR aufgrund des brüderlichen Beistands, des gegenseitigen Vorteils, der Respektierung der nationalen Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der eben Gefühle, die die Völker beider Länder verbinden. Zwischen den Partei- und Regierungsdelegationen der Sozialistischen Republik Rumänien und der UdSSR fanden Verhandlungen statt, die in einer kameradschaftlichen Atmosphäre, im Geiste gegenseitigen Einvernehmens verliefen. Die Delegationen informierten einander über den sozialistischen und kommunistischen Aufbau in ihren Ländern, sie prüften das gegenwärtige Stadium der rumänisch-sowjetischen Beziehungen, die Wege zu ihrer weiteren Entwicklung und nahmen einen Meinungsaustausch über aktuelle Fragen vor. An den Verhandlungen nahmen teil: Rumänischer Teil — Ion Gheorghe Maurer, Vorsitzender des Ministerrates, Mitglied des Exekutivkomitees, des Ständigen Präsidiums des ZK der RKP; Paul Niculescu-Mizil, Mitglied des Exekutivkomitees, des Ständigen Präsidiums, Sekretär des ZK der RKP; Corneliu Mänescu, Mitglied des ZK der RKP, Aussenminister; Vasile Vlad, Stellvertretendes Mitglied des ZK der RKP, Abteilungsleiter beim ZK der RKP, und gegenseitigen Nichteinmischung in Marinescu, Mitglied des die inneren Angelegenheiten auch Teodor ZK der RKP, Botschafter Rumäniens in der UdSSR. Sowjetischer Teil — A. N. Kossygin, Vorsitzender des Ministerrates der UdSSR, Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU; M. A. Susslow, Mitglied des Politbüros, Sekretär des ZK der KPdSU; A. A. Gromyko, Mitglied des ZK der KPdSU, Aussenminister der UdSSR; K. W. Russakow, Mitglied der Zentralen Revisionskommission der KPdSU, Abteilungsleiter beim ZK der KPdSU, und A. W. Bassow, Mitglied des ZK der KPdSU, Botschafter der UdSSR in Rumänien. Die Delegationen stellten mit Genugtuung fest, dass der rumänisch-sowjetische Vertrag für Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 4. Februar 1948 dazu beitrug, Beziehunkünftighin auszuweiten. Die Delegationen äusserten die Überzeugung, dass die Vertiefung der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der UdSSR den grundlegenden Interessen der Völker beider Länder und des sozialistischen Weltsystems in seiner Gesamtheit entspricht. Beide Delegationen unterstrichen, dass sie der Einheit und der Geschlossenheit der sozialistischen Länder grosse Bedeutung beimessen. Sie bekundeten den entscheidenden Wunsch, die Zusammenarbeit im Rahmen des Warschauer Vertrages zu entwickeln sowie die Freundschaft und Zusammenarbeit mit den anderen sozialistischen Ländern zu fördern. Die Seiten betonten die Wichtigkeit des Ausbaus der vielseitigen Zusammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der 23. Sondertagung des RGW. Rumänien und die Sowjetunion erklärten von neuem, dass sie, von den Interessen des Sozialismus und des sozialen Fortschritts geleitet, zusammen mit den anderen sozialistischen Ländern mit allen fortschrittlichen und friedliebenden Kräften entschlossen gegen die imperialistische Aggression, gegen Kolonialismus und Neokolonialismus wirken und die Sache des Friedens und der Sicherheit der Völker entschlossen verteidigen werden. Die Seiten verurteilten entschieden die nam, die Ausdehnung des Aggres sionskrieges der Vereinigten Staaten auf das Territorium Kambodschas, die immer weitgehendere militärische Einmischung in die Angelegenheiten von Laos und bekundeten ihre volle Solidarität mit dem Befreiungskampf der Völker Indochinas. Um den Frieden in diesem Teil der Welt wieder herzustellen, muss der amerikanischen Aggression ein Ende gesetzt, müssen die Truppen der USA und ihrer Verbündeten abgezogen werden, gilt es, das Recht der Völker Indochinas zu achten, ihre Geschicke selbst, ohne auswärtige Einmischung zu bestimmen. Im Nahost erfordert die gespannte Lage die unverzügliche Annahme von Massnahmen zur politischen Lösung des Konflikts aufgrund der Resolution des Sicherheitsrates vom 22. November 1967 zum vollständigen Abzug der israelischen Truppen aus den besetzten arabischen Gebieten und die Gewährleistung des Rechtes aller Staaten dieses Raumes auf eine unabhängige Existenz in Frieden und Sicherheit. Es wurde hervorgehoben, dass sich Rumänien und die Sowjetunion konsequent für die Einberufung einer Konferenz über Sicherheit und Kooperation in Europa erklären und der Ansicht sind, dass die im Budapester Memorandum enthaltenen bekannten Vorschläge der sozialistischen Staaten die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, um nunmehr zur praktischen Vorbereitung der Konferenz überzugehen. Der Erfolg einer gesamteuropäischen Konferenz — an deren Vorbereitung, Organisierung und Abhaltung alle interessierten Staaten teilnehmen müssen — wird zu einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen den europäischen Ländern, zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Prüfung der ungelösten Fragen in Europa beitragen. Die Partei- und Regierungsdelegationen der Sozialistischen Republik Rumänien und der UdSSR bekundeten ihre Zuversicht, dass der Besuch der sowjetischen Delegation in Rumänien, der Abschluss des neuen Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, der nützliche kameradschaftliche Meinungsaustausch, der dabei vorgenommen wurde, einen bedeutenden Beitrag zur unablässigen Entwicklung der vielseitigen rumänisch-sowjetischen Zusammenarbeit, zur Kräftigung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Länder bilden werden. Nr. 132 / 10. Juli 1970 Plenum des Kreisrates der ungarischen Werktätigen Am Mittwoch fand in Mediasch eine Plenarsitzung des Hermannstädter Kreisrates der Werktätigen ungarischer Nationalität statt. Die Teilnehmer besprachen das Tätigkeitsreglement der Kreisräte der mitwohnenden Nationalitäten, die Art und Weise, wie der Hermannstädter Kreisrat seine Aufgaben im ersten Halbjahr erfüllt hat, sowie einige Vorhaben für1 die nächste Zeitspanne. In den Diskussionen wurde darauf hingewiesen, dass die politische, kulturelle und erzieherische Arbeit in den Reihen der Einwohner ungarischer Nationalität unseres Kreises verbessert werden muss, damit der Beitrag der ungarischen Werktätigen zur Steigerung der Produktion in der Industrie und in der Landwirtschaft, zur Wiedergutmachung der von Wieder Überschwemmungen Bedeutende Landwirtschaftsflächen unter Wasser Hermannstadt (HZ). — Wolkenbruchartige Regengüsse, die stellenweise 74 Liter je Quadratmeter betrugen, gingen am 6. Juli über dem Gebiet des Kreises nieder. Flüsse und Bäche traten aus und führten in Mediasch, Elisabethstadt und Heltau sowie in Reussmarkt, Grosspold, Sălişte Tilişca, Schönberg, Mergeln, Alzen, Werd und Beneşti zu Überschwemmungen. In Marpod standen 80 Höfe, ein Teil der LPG-Stallungen — 14 Kälber und zwei Schweine ertranken — sowie der Sitz der Staatsfarm unter Wasser. In Schönberg wurden 20 Häuser überschwemmt. Zwei davon stürzten ein. Überflutet wurde auch die Schönberger Au. Der dadurch entstandene Sachschaden ist gross. Im benachbarten Mergeln erreichte das Wasser in der Hauptstrasse stellenweise eine Höhe von 60 Zentimetern und überschwemmte 38 Häuser. Eines davon — mitten im Dorf — stürzte teilweise ein. Die in ihrem Hof vom Wasser überraschte Katharina Schuster (63), erlag einem Herzschlag. Das Wasser richtete auch auf den Feldern grossen Schaden an, wobei besonders die Eigenparzellen der Genossenschaftsbauern betroffen wurden. Aus Agnetheln eilte die Feuerwehr zur Hilfe herbei. Nach der Überschwemmung in Schönberg und Mergeln wurde das talabwärts liegende Dorf Werd telefonisch von der herannahenden Flutwelle verständigt und gewarnt. Das Hochwasser überflutete kurze Zeit später fast das ganze Dorf. Es war in diesem Jahr in Werd die dritte und bisher grösste Überschwemmung. Einige Häuser stürzten teilweise ein. Gerstenund Weizenschläge, die eine Überschwemmungen verursachten Schäden und zur kulturellen Entwicklung unserer Städte und Dörfer ein grösserer sei. Die Sprecher verliehen ihrer Entschlossenheit Ausdruck, aktiv für die Verbrüderung der hier lebenden Nationalitäten, für die Erfüllung der von Partei und Regierung gewiesenen Aufgaben einzutreten. gute Ernte versprachen, wurden vom Wasser niedergewalzt. Bei Kirchberg hatte der ausgetretene Bach zahlreiche Rinder und Büffelkühe mitgerissen, die nur mit Müh und Not gerettet werden konnten. In Tilişca riss der ausgetretene Gebirgsbach den Bewohner Petre Ciobotaru (34) mit, der in den Fluten ums Leben kam. Zwischen Grosspold und Reussmarkt hatten die reissenden Wasser den Bahndamm unterwaschen, so dass der Eisenbahnverkehr von Montag abend (19.30 Uhr) bis Dienstag vormittag (10.30 Uhr) auf dieser Strecke gesperrt werden musste. (Fortsetzung von Seite 1) wie die wissenschaftlich-technisammenarbeit und gegenseitigen sche Kooperation erweitern und Beistand vom 14. Mai 1955 vorge- auch zum Ausbau der wirtschaft- US-Aggression in Vietsehenen Verpflichtungen in der licben Beziehungen sowie zur Zu- » _j«- 1 - sammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und mit den anderen Ländern der sozialistischen Gemeinschaft beitragen. Gültigkeitsdauer des Vertrages, der als Antwort auf die Bedrohung durch die NATO geschlossen wurde, unbeirrt zu erfüllen, verleihen ihrem entschiedenen Wunsch Ausdruck, zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa und in aller Welt, zum Ausbau der Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten sowie den anderen Staaten, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, beizutragen und dem Imperialismus, Revanchismus und Militarismus Widerstand zu leisten, geleitet von den Zielen und Prinzipien der Charta der Organisation der Vereinten Nationen, erachten, dass der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Rumänischen Volksrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 4. Februar 1948, in dem wichtige Ziele und Prinzipien formuliert sind, ein dauerhaftes Fundament für die Entwicklung der Beziehungen brüderlicher Freundschaft und vielseitiger Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bildete, mit Rücksicht auf die Erfahrung und die Leistungen der beiden Staaten beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus, auf das gegenwärtige Stadium und die Möglichkeiten für die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit des rumänischen und des sowjetischen Volkes sowie mit Rücksicht auf die Umgestaltungen, die sich in Europa und in aller Welt vollzogen haben, beschlossen, vorliegenden Vertrag zu schliessen, und vereinbarten zu diesem Zweck folgendes: Artikel 1 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden gemäss den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die ewige, unerschütterliche Freundschaft der Völker beider Länder auch künftighin festigen und die Zusammenarbeit der Sozialistischen Republik Rumänien mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, technischem und kulturellem Gebiet aufgrund brüderlicher Hilfe, gegenseitigen Vorteils, der Wahrung nationaler Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Nichteinmischung . in die inneren Angelegenheiten entwickeln. Die Seiten werden den Erfahrungsaustausch in verschiedenen Bereichen des Aufbaus des Sozialismus und des Kommunismus reger gestalten. Artikel 2 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten gehen von den Prinzipien der Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten aus, von den Prinzipien der gegenseitigen Hilfe und der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung und werden die gegenseitig vorteilhafte wirtschaftliche und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auch in Zukunft entwikkeln und vertiefen, sie werden die Produktionskooperierung so- Artikel 3 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden die Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Wissenschaft, des Unterrichts, der Literatur und Kunst, der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Gesundheitsschutzes, der Touristik, der Körperkultur sowie auf anderen Gebietén auch künftighin entwickeln und ausweiten. Artikel 4 In der Überzeugung, dass die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staaten die Hauptvoraussetzung für die Kraft und Unbesiegbarkeit des sozialistischen Weltsystems — der bestimmenden Kraft der Entwicklung der zeitgenössischen Gesellschaft — ist, werden die Hohen Vertragschliessenden Seiten unbeirrt für den Ausbau der Freundschaft und Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten sowie für die Festigung ihrer Einheit im Interesse der Sache des Sozialismus und des Friedens wirken. Artikel 5 In konsequenter Befolgung der Politik friedlicher Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung werden die Hohen Vertragschliessenden Seiten Massnahmen ergreifen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit der Völker vor den Machenschaften der aggressiven Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die zwischenstaatlichen Streitfragen durch friedliche Mittel beizulegen, die allgemeine und totale Abrüstung zu erzielen, den Kolonialismus in all seinen Formen und Erscheinungen endgültig zu beseitigen sowie um die Länder zu unterstützen, die sich von der Kolonialherrschaft befreit haben und auf dem Weg zur Festigung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität voranschreiten. Artikel 6 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden zusammen für die Verbesserung der Atmosphäre und die Gewährleistung des Friedens in Europa kämpfen, für die Entwicklung der Zusammenarbeit und gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten aufgrund der Prinzipien nationaler Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Vorteils sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und für die Schaffung eines wirksamen europäischen Sicherheitssystems. Beide Seiten werden Massnahmen ergreifen, um auf der Balkanhalbinsel und im Schwarzmeerraum gutnachbarliche Beziehungen herzustellen und das gegenseitige Verständnis sowie die Zusammenarbeit zu entwickeln. Artikel 7 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten erklären, dass eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit die Unantastbarkeit der nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa festgesetzten Staatsgrenzen ist. Die Seiten bekunden ihre feste Entschlossenheit, gemäss dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 zusammen mit allen anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages sämtliche notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eine Aggression seitens jedweder Kraft des Imperialismus,, Militarismus und Revanchismus nicht zu dulden, die Unantastbarkeit der Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages zu sichern und den Aggressor abzuwehren. Artikel 8 Falls eine der Hohen Vertragschliessenden Seiten einem bewaffneten Angriff seitens eines Staates oder einer Staatengruppe ausgesetzt sein sollte, wird ihm die andere Seite in Ausübung ihres unveräusserlichen Rechtes auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, gemäss Artikel 51 der Charta der Organisation der Vereinten Nationen, unverzüglich durch alle Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, vielseitige Hilfe leisten, einschliesslich militärische, wie es zur Abwehr des bewaffneten Angriffs nötig ist. Die Seiten werden dem Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen die aufgrund vorliegenden Artikels getroffenen Massnahmen unverzüglich zur Kenntnis bringen und gemäss den Bestimmungen der Charta der Organisation der Vereinten Nationan handeln. Artikel 9 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten werden sich über alle bedeutenden internationalen Fragen, die die Interessen beider Länder angehen, gegenseitig beraten, um ihre Standpunkte in Einklang zu bringen. Artikel 10 Die Hohen Vertragschliessenden Seiten erklären, dass ihre von gültigen internationalen Verträgen vorgesehenen Verpflichtungen den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht zuwiderlaufen. Artikel 11 Der vorliegende Vertrag wird der Ratifizierung unterzogen und tritt am Tage des Austausches der Ratifizierungsurkunden, der binnen kürzester Frist in Moskau stattfindet, in Kraft. Der Vertrag wird für 20 Jahre geschlossen und wird jedesmal automatisch für fünf Jahre verlängert werden, wenn keine der Hohen Vertragschliessenden Seiten ihn kündigt und das zwölf Monate vor Ablauf der entsprechenden Frist mitteilt. Geschlossen in Bukarest, am 7. Juli 1970, in zwei Exemplaren, jedes in rumänischer und in russischer Sprache; beide Texte haben dieselbe Gültigkeit. Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitgen Beistand zwischen der Sozialistischen Republik Rumänien und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Für die Sozialistische Republik Rumänien I. GH. MAURER Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken A. KOSSYGIN Aus Agnefheln berichtet Fertigstellen wollen die Agnethler in diesem Jahr das Schwimmbecken ihres in Bau befindlichen Strandbades. Das Stahlgerüst für die Wände steht bereit, in diesen Tagen wird mit dem Beton giessen begonnen. Bei der Aufnahmeprüfung ins Lyzeum wurden alle 36 Plätze an der deutschen Abteilung besetzt. Zur Prüfung hatten sich 62 Absolventen der Allgemeinschulen gestellt. An der rumänischen Abteilung müssen durch eine zweite Prüfung im Herbst noch 25 Plätze besetzt werden. Zum Bakkalaureat hatten sich in diesem Jahr 135 Kandidaten (34 an der deutschen Abteilung) gestellt. 112 bestanden die Prüfung. 1 262 Leser hatte die Stadtbibliothek im ersten Halbjahr. 10 000 Bücher wurden ausgeliehen. Der Bücherbestand hat sich um 1 060 Bände vergrössert und umfasst jetzt über 41 000 Bücher. Helmut MENNING Seite 2