Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)

1921-06-25 / nr. 26

legen ihre Amtsquittungen dem Landeskonsistorium direkt vor,ebenfalls versehen mit dem­ Verzeichnis über die drei Zulagen, deren Summierung die den Städtischen Presbyterien mit Buchungsauszug mit­­geteilte Gesamtsumme zu ergeben hat. Die zehn Dechanten senden je eine geschriebene Amtsquittung über ihre für die Zeit vom 1 April 1920 bis 31. März 1921 bezogene Zunftionszulage ein, versehen mit Amtszahl 7e. Den beiden Seminardirektionen und­ dem­ Her­mannstädter Reisepredigeramt(bezüglich der Ange­­stellten­ der Diaspora)gehen abgesonderte Amtss­quittungen zu diesse—mit Amts­zahl&c ausge­­­fertigt—dem Francesskon­sistorium umgehend vor­­zulegen haben. Die Amtsquittungen dürfen keinerlei Korrek­­turen, Streichungen, Nadierungen aufweisen. Die gestempelten Einzelquittungen der Bezugs­­berechtigten bleiben — wie bisher — als Rech­­nungsbelege im Archiv des Presbyteriums. Die Amtsquittungen mit den Verzeichnissen sind dem Landeskonsistorium bis zum 20. Juli 1921 unausbleiblich vorzulegen. Die Bezirkskonsistorien und Presbyterien werden auch bei dieser Gelegenheit wieder aufmerksam ge­­macht, die Evidenzen über die an die einzelnen Be­­zuge berechtigten unter verschiedenen Besoldungstiteln ausgezahlten Beträge fortlaufend so genau zu führen (auch über etwaige Nachzahlungen und Naczah­­lungen), daß sie jederzeit imstande seien, genauen und verläßlichen Aufschluß darüber zu erteilen. Hermannstadt, 4. uni 1921. Aus der Sigung des Landeskonsistoriums der ev. Kirche A. B. in Siebenbürgen. D. Fr. Seuitfh m.p., Bischof. Verstümmelte, von denen 1060 verheiratet und 389­­ ewig sind. Die ersteren haben für 1698 Kinder zu sorgen. Gewiß ist die Fürsorge für diese Kriegs­­invaliden in erster Reihe Verpflichtung des Staats­­wesens; unsere kirchliche Gemeinschft darf sich aber­ ihrerseits der Verpflichtung nicht entschlagen, nach ihren Kräften h­elfend einzugreifen und wie auch bisher schon manche Spenden für Kriegsfürsorge­­zwecke dem Landeskonsistorium zur Verfügung ge­­stellt worden sind und kirchliche Vereine, besonders der Kinderschulverein, eine nicht genug zu Daufende Tätigkeit zur Linderung der Not entfaltet haben, so kann das Landeskonsistorium auch für die Zu­­kunft den Pfarrämtern ihre werktätige Mithilfe nur warm ans Herz legen, überzeugt, daß die Fürsorge der einzelnen Gemeinden für die in ihrer Mitte lebenden Opfer des Weltkrieges am wirksamsten dem Elend und der Not steuern kann. Da zwei kleinere Beträge, gebildet aus Spenden warmherziger Menschenfreunde, hier noch zur wid­­mungsmäßigen Verfügung stehen, werden die Löbl. Bezirkskonsistorien aufgefordert, nach Einholung der Berichte aus den unterstehenden Gemeinden je einen besonders der Unterftügung bedürftigen Invaliden, wo sich ein Kriegsblinder befindet, jedenfalls auch diesen, unter Mitteilung der näheren Umstände dem Landeskonsistorium längstens bis zum 31. Juli d. I vorzuschlagen. > Hermannstadt, am 4. Juni 1921. Aus der Sigung des Landeskonsistoriums der evang. Kirche A. B. in Siebenbürgen. D. Fr. Teuffch m. p., Bischof. . Karl Fritsch m. p., Schriftführer. · Karl Fritfe m. p­, Schriftführer. 8. 2453. 1921. Rundschreiben an alle Bezirkskonsistorien, Presbyterien (Kirchen­­räte) und Pfarrämter betreffend die Fürsorge für Kriegsinva­­lide und deren Unterstügung. Die auf das h. a. Rundschreiben vom 2. Sep­­tember 1919 3. 3118. 1919 (Kirchliche Blätter 1919 ©. 189) eingelangten Ausweise haben ergeben, daß die Gesamtzahl der im Weltkrieg Beschädigten — ohne die Offiziere — innerhalb der Landeskirche 1449 beträgt. Darunter befinden sich 79 völlig 8. 2485. 1921. Rundschreiben an alle Bezirkskonsistorien, Presbyterien und Schuldirektionen betreffend die Errichtung einer ständigen Ausstellung für evang. Fürsorge. Zur Unterstüßung der „vielfach neuen und großen Arbeit“ der evang. Wohlfahrts- und Ge­­sundheitspflege (vgl. die Nundschreiben vom 22. Februar 1.3. 3. 1176. 1921 und vom 10. März 1.3. 8. 1201. 1921; Kirchl. Blätter 1. 31 u. 37) hat das Landeskonsistorium die Errichtung einer ständigen Ausstellung für evangelische Für­­sorge, deren einzelne Abteilungen als Wander­­ausstellung durch die Bezirke in den städtischen und dörfischen Gemeinden der Landeskirche wandern

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