Landwirtschaftliche Blätter, 1921 (Jahrgang 49, nr. 6-52)
1921-07-31 / nr. 31
Nr. 31. Ei . Br . N .--- - , « « . ·--4· , -U.»" « x RD May =, Siebenbürgen. Organ des Siebenbärgifä-fährischen Landwirtschaftsvereines und des Verbandes der Raiffeisenschen Genossenschaften e.V, - nn nn in Hermannstadt, 31. Juli 1921. 49. Jahrgang. Bezugspreis für Wichtmitglieder ganzjährig 54 Lei, halbjährig 17 Lei. Mitglieder, bzw. je zwei Teilnehmer des Vereines erhalten das Vereinsorgan unentgeltlich, und wird dasselbe fumulativ an die Ortsvereine gespendet, die die Verteilung zu besorgen haben. — Bet zugsgelder sind an die Oberverwaltung bes Giebenb.Südlichen Landwirtschaftsvereines zu sinden. Anzeigengebühren für einmaliges Einfalten: [@. (480 J-cm) 800 Lei, %Y, ©. (220 /]])-cm) 420 Lei, 1/4 ©. (120 D-cm) 230 Lei, 1/. Ò. (60 J-cm) 125 Lei, %ı ©. (80 ]-cm) 75 Lei, Ya ©. (15[-cm) 40 Lei, Anzeigenaufträge und Gebühren Hiefür sind am die Anzeigenverwaltung der Landiv. Blätter . in Hermannstadt, Galzgasse 22, zu senken. Es Nachdrrch nur ab vorher eingeholter Genehmigung und mit voller Quellenangabe gestattet. Diese Blätler erscheinen jeden Sonntag 1 Bogenparb, Huffäse und andere Beiträge für Die „Landswirtschafte lichen Blätter" sind an die Oberverwaltung des Landswirtschaftsvereines in Hermannstadt, Gr. Ning 19, zu Tenben. B Landschriften werden nicht zurücgestellt. Anhalt: Die Verhandlung der siebenbürgischen Agrarreform im Abgeordnetenhause. — Die Siebenbürgische Agrarreform. — Lurus- mub Geschäftsumfaßitener. — Yrghurt. — Zur Rattenplage auf dem Lande. — Bertilget die Unträuter auf den Wiesen? — Mitteilungen. — Notizen. — Martibericht. — Beihaftliche Mitteilungen. — Unterhaltendes und Belehrendes. Etwas für Herz und Gemüst. Deine Beugnisse sind wunderbarlich. (Betrachtung.) — As dem Leben für das Leben: Bitte, Sachen und Romanen. Aufnahme in die Gremialhandelslehrlingssäume und in den Handelskurs in Medlarch. — Um Familientuch: Ein led im Gewande der deutschen Sprache. Recht und Pflicht. — Unser Nehrefreund. — BVcherihau. — Bücherihau. — Wer weiß etwas? — Anzeigen. . Sr has na Die Verhandlung der siebenbürgischen Agrarreform im Abgeordnetenhause. Das vom Sennte vor einigen Wochen votierte Agrargeset für Siebenbürgen ist nun auch vom Abgeordnetenhaus verhandelt und in teilweise abgeänderter Form genehmigt worden. Zunächst tourde das Geld in der Spezialkommision zur Verhandlung der siebenbürgischen Agrarreform einer eingehenden Beratung unterzogen. In Vertretung der sächsischen Abgeordneten nehmen diesen Verhandlungen Abgeordneter Bing Commertiel. Der Gesante hielt in der ersten Stellmng eine längere Rede, in der er die Ansichten des juristischen Balles in allen wichtigen Fragen der Agrarreform darlegte. Der beschränkte Nanmı unseres Blattes gestattet es uns leider nicht, diese Mode zu veröffentlichen. Dagegen haben wie Über den Gang der Verhandlungen in der Speziallommiliten schon in der vorigen Nummer alzjührlich zu berichten angefangen und werden ia dir heutigen Nummer den Bericht fortfegen. u der Sigung am 15. Juli begann. Die allgemeine Debatte ‚über de Agrarreform für Siebenbürgen in der Kammer. Von sächsicher Seite ergriff hierzu als erster das Wort Abgeordneter Bing Connest. Wir werden seine Rede vollinhaltlich in anserem Blatte veröffentlichen. Maßerbem sprechen vorh Die Abgeordneten: Dr. Hans Otto Roth, Dr. Orthur Connerth, sowie Rudolf Brandi. Alle vier nahmen in scharfer Weise gegen bas Agrarreformgeieg Stellung. An 17. Zeit begann die Spezialdebatte, zu der alle Abgeordneten, außer den oben genannten auch Dr. Wilhelm Binder, das Wort ergriffen und eine Reihe von Anträgen stellten, bei denen ein Teil angenommen wurde. Leider war es nicht möglich, dem sächsischen Standpunkte Hinsichtlich des Unemches der Cnteignung bed Privathesiges Geltung zu ber offen. Bei der Abstimmung des sicbentirgtichen Agrargesees ergriff im Waftrage der jüchsischen Abgeordneten Frig Gonnert das Wort und gab folgende Erklärungeb: ‚Im Namen des jährlichen Volkes protestieren wir in energischerter und feierlichster Weise gegen daß Agrargejet für Siebenhblligen und erklären, daß wir für die inweren politischen und wirtschaftligen Folgen Dieses Geieges feine Verantwortung übernehmen“ — . Über den Verlauf der spezialdebatte iniser Kammer werden wir noch berichten. In Die Siebenbürgische Agrarreform, Ihre Verhandlung in der Spezialkommission der Kammer. Über den weiteren Verlauf und den Schluß der Verhandlungen Über die siebenb. Agrarreform in der Spezialkommission der Kammer geht ums ans Bukarest folgender Bericht zu: Am Paragraph 14 wurde trob Einsprage des Abgeordneten Bonneri die Bestimmung, daß die Gemüsegärten nicht unter die Enteignung fallen sollen, gestrichen. Gegen die Bestimmungen der Paragraphe 15 und 16. Da ohne Rücksicht auf Die Grdfe des Grundbefiges unproduktiver Boden, also Ratigungen, Röhricht nfin. enteignet werden können, wendete fi Abgeordneter Zeig Counert vergebens. Die Paragraphe 17 und 18 wurden umberäubert an« genommen. Zum Paragraph 19 stellte Wögenrbneter eig Eoniert den Zujagantrag, da solche Güter und Ontateile, die vor dem Jahre 1918 von dem Beier unter seine rechtmäßigen Erbanwärter aufgeteilt worden sind, ohne daß sie bis jegt in das Senndbuch eingetragen wurden, im Sinne des Grefeges als geteilt angesehen werden sollen, wenn die Erb»anmwärter selbst Landmixte sind. Ferner beantragt Abgeordneter Bonnert, es sei nicht nur, so wie in dem Entwurf bargesehen wordenst, in den Regionen mit dünner Bevelferung den Absolventen von Landwirtschaftsschulen das Hecht zur Behaltung eines Gutteiles gesichert werden, sondern in jeder Region, und begründete seinen Antrag in längeren Ausführungen. Minister Garoflid legte dem Antragsteller nahe, er solle den rten Teil seines Antrages bei der Verhandlung des Paragraph 4 der zurückgestellt worden war, einbringen, den andern Teil nehme er an. In längeren Verhandlungen wurde beschlossen, ohne Rücksicht auf die Region, jedem Grundbesiger Das Necht einzuräumen, für eines seiner Kinder, das bis zum 1. Dezember 1918 die landwirtschaftlichen Studien begonnen hat, ein baldes Anteil zurückzubehalten. Bei der Besprechung der Kapitels 2 „Gemeinbehutweiden“ vertrat der Vertreter unseres Volles den Standpunkt, daß Gemeinbehutweiden Überhaupt nicht enteignet werden sollen, konnte aber damit nicht durchdringen. Insbesondere bekämpfte er auch die Berechnung des Weidebebfirmisses der Gemeinden nach der Bahl der Familien und nicht nach der Anzahl der Viehstäcke. Die von seiner Seite gestellten Anträge, die auf Erhaltung des bisherigen Weidebefiges ausgingen wurden zurüdgeiwiesen. g . BE, x > I »g- ER Pa PETE : 2 u i