Neues Pester Journal, Dezember 1877 (Jahrgang 6, nr. 333-362)

1877-12-01 / nr. 333

Ri Zahl GNARSOTINZ IT EIER TR SZEN .--­­sp-;1-.De3-·einer"«i"8·«77«k«z-Jk« eine Litung gehalten, in welcher der Bereitende zunächs­t an das legte Nuntiun der Deputation erinnerte, worin dies selbe erklärt hatte, lag sie, falls nicht von österreichischer Seite neue Bropositionen einfangen, welche eine Fortlegung der Verhandlungen ermöglichen, ihren Bericht an ven läuft mit Schluß des Jahres ab und will die Delegation für einen Theil des nächsten Jahres die gemeinsam­en ‚Ausgaben, wenn aug nur auf Grundlage einer allgemei­­nen Indemnity wotiren , so kann sie dies nur bei einer Reichstag esstatten müsse.Der Präsidentton stan­­t,daß die ungarische Deputation mit diesem äußersten Schritte s­o lange zugewartet habe,als noch ein Schimmel von Kostr nung für eine Fortsetzung der Verhandlungen vorhanden ge­wesen sei. Mit der gesiern erfolgten Ueberreichung des Bes­­ichtes der österreichischen Quoten = Deputation an den Reichsrath sei jede Aussicht in dieser Richtung geschwunden und ‚bleibt daher auch der ungarischen Deputation nichts Anderes übrig, als einen die Resultatlosigkeit der­ Verhandl­ungen sonstatirenden Bericht an den ungarischen Reichstag zu erstatten. Die Deputation betraut in Folge dessen den Referenten Mar­ia LE mit der Abfassung dieses Berichtes, welcher in aller Kürze den Gang der Verhandlungen und deren Sterultatlosigkeit­ffizsiven und meldem sämmtliche Protofolle der Deputation mit allen Beilagen dem Wort( Laute nach) beigeschlossen werden sollen. Sobald der Referent mit dieser Arbeit fertig ist, wird die Deputation behufs Authentisation des Berichtes noch eine rechte Sibung halten, uud dann soll der Bericht mit einem Begleitschreiben des P­räsidenten dem Ministerium übermittelt und von diesem­ an beide Häuser des Reichstages geleitet werden. Wie die Quotenfrage sich weiter entwideln m wird — und zu einer Einigung muß man am Ende doc fommen — ist heute noch nicht abzusehen, so viel aber frent fest, daß ohne Quote die Wirksamkeit der Delega­­tionen lahmgelegt ist. Der gemeinsame Staatshaushalt darf aber nicht in’3 Stoden­­ gerathen und so sah sich die Regierung genöthigt, in der gestrigen Konferenz der De­­legationsmitglieder neben dem Zollprovisorium, das in Aussicht steht und für die gemeinsamen Einnahmen der Monarchie von schwerwiegender Bedeutung ist, auch noch­ ein Quoten Provisorium in V­orschlag zu bringen. Wir haben über diese Konferenz bereits referirt. Es ist daher" unseren gelern nicht unbekannt, daß der Mi­nisterpräsident bei dieser­ Gelegenheit eine arge Schlappe davontrug. Erzbischof Haynald lehnte zwar unter dem Druck der Zwangslage den Vorschlag des Ministerpräsidenten nit Tundweg ab, allein mit scharten Worten tadelte er ininterprell die beliebte Staatswirthschaftsmanier, mehr auszugeben, als man einnimmt. Mit großer Entschiedenheit traten Szlávy und Bittó dem Ministerpräsidenten entge­­gen. Die Delegationen fannen, ohne ein gefährliches Pro­­zedent zu schaffen, die gemeinsamen Ausgaben nit votis­ten — so führten die zwei gewesenen Ministerpräsidenten aus — so lange seine gegeblichen Bestimmungen über das Duotenverhältnis vorliegen und daran, da­ diese Bestim­­mungen noch nicht vorliegen, trage der Ministerpräsident die Schuld. Ministerpräsident Tia, empfindlic getrof­­fen, er­wrderte in gereiztem­ Tone, die Regierung habe einen Gelegentwurf über die provisorische Regelung des Duotenverhältnisses deshalb noch nicht eingebracht, weil die dringende Nothwendigkeit Diesses Schrittes noch nicht vorhanden ge­wesen sei, aber der Antrag des Ministerpräs­­identen, dem sein Mitglied der Konferenz fefundirte, wurde dog nich­t zum Beschlusse erhoben. E­rst in Wien wird die Delegation darü­ber schlüssig werden, quid juris, quid consilii, „petit Naple" sieht sich zu folgenden Bemerkungen über die in Nede stehende Konferenz veranlaßt: Die Konferenz hat endlich ein erhellendes Licht ver­worfen auf das chaotische Provisorium, Dem wir entgegen gehen. Die K­onferenz einigte sich nämlich dahin, daß man eine Indemnity für die gemeinsamen Ausgaben nicht bes­willigen könne, ehe für die Dauer der Ermäc­htigung die Quote festgestellt ist. Die gegenwärtig bestehende Quote so­lchenQuote thun,welche für den betreffendeheil des nächstens Jahres Geltung hat-Einxe solche Quote existirt a·per·ntcpt;die gemeinsamen Ausgaben können somit vors­läufig in feiner Form votirt werden. — Die Delegation ber einberufen ist, an diesen Tage in Wien zusammen­treten ; sie wird die Vorlagen entgegennehmen, wird wahr­­scheinlich ‚über Die Nachtragskredite verhandeln, bezüglich der nächstjährigen Ausgaben jedoch wird sie seinerlei Bes­chluß fassen. — Die Mitglieder der Delegation werden nach Budapest zurückkehren. Hier wird­­ das Gefeh über das Provisorium und über die für diese Zeit giltige Quote geschaffen werden und erst nac­h Promulgirung dieses Gefehes — etwa gegen Ende Dezember — werden die DelegationssMtitglieder wieder nach Wien gehen, um betreffs der gemeinsamen Auslagen für­ die Zeit des Bros­visoriums die Ermächtigung zu ertheilen. Wenn dann der Ausgleich fertig und die Duote definitiv festgestellt sein wird, werden sich die Mitglieder der Delegation — etwa im Monat März — abermals nach Wien begeben, um das gemeinsame Budget pro 1878 zu wotiren. Die unga­rische Delegation wird also jedenfalls­­ dreimal hin, und hherreisen. Noch bunter kann fi die Sache gestalten, shlieh das d­ritte Blatt, wenn das Provisorium und mit ihm die Indemnity abläuft, und der Ausgleich doch nicht fertig gebracht sein wird. Nun, dann wird eben die ungarische Delegation viermal hinz und herreifen. 3 d t Die Strafgefehdebatte. — Achte­­igung. — Die Debatte über das Strafgefehbuch beginnt sich in die Länge zu ziehen; die unausgeregten Angriffe, welche die äußerste Linie gegen die ihr besonders unbequemen Bestimm­et, verzögert ausnehmen­d die Berathung. In der heutigen vierstündigen Situng wurden im Ganzen nur 24 P­aragraphe erledigt. Eine nur kurze Debatte beanspruchte der §. 144, welcher die Arten des im Kriege begangenen Staatsverrathes aufzählt. Abgeord­­neter 3­a y beanstandete, daß nach der Vorlage Derjenige welcher dem Feinde eine geringe Quantität Heu oder Ger­treide zuführt, mit der gleichen Strafe belegt werden soll, wie Derjenige, der dem Feinde eine Stadt oder eine Festung in die Hand liefert. Er beantragt daher, für den Fall, daß mildernde Umstände vorliegen und aus dem Verbrechen seine wesentliche Schädigung erwachsen ist, die Strafe mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bemressen. Neferent B­a­us Ler und Staatssekretär Gremegi wiesen diesem An­­trage gegenüber darauf hin, daß die Eventualität mildern­­der Umstände bereits durch den allgemeinen Theil ausreis­chend berücksichtigt sei, worauf der Paragraph unter Ab­­lehnung des Zay’schen Amendements angenommen wurde Der vierte Abschnitt des zweiten Theiles, der vom Aufstande handelt, rief eine ungemein lebhafte Debatte hervor. Schon bei der Meberjgdjrift des Abschnittes brachte Bidlicäkay einen motivirten Beichlußantrag auf Zus­rückerweifung des Abschnittes an den Justizausschuß bes­chufs neuerlicher Umarbeitung ein. Die Motive Dieses Ber Schlußantrages gipfeln darin, has der Entwurf das Schwere­gewicht auf die bloße Zusammenrottung lege und schon Diese als Aufstand qualifizire, während zum Begriffe des Aufs­­tandes ein thätlicher Angriff erforderlich sei, daß das im $. 153 enthaltene Delift (bewaffnete Angriffe auf einzelne Klassen, Nationalitäten und Religionsgenossenschaften) sein ,... M­i­­­­t sondern in allen ges­­eglichen Merkmalen des Verbrechens. So ist zum Thate­bestand des §. 152 erforderlichh eine Zusammenleis­tung, welche in der Absicht erfolgt, um den Reichstag,­­die Delegationen, die ungarische Negierung mit oder gefährliche Drohung übung ihrer Wirksamkeit zu hinder­n, liegt gleichmäßig auf allen Momenten, zu einem Bes­chlusse, einer Verfügung oder Unterlassung zu zwin­­gen. Wenn eines dieser Momente fehlt, ist der Thatbestand des Verbrechens nicht vorhanden, denn das Schwergewicht Die Frage, ob die Behörde verpflichtet ist, an die sie Zusammenzusenden die: Aufforderung zum Auseinandergehen zu richten, gehöre­ nicht­ ins Strafgesäß, sondern in die Dienstesvorschriften.­ Der bewaffnete Angriff auf einzelne Klassen der de3 , die unbefugte Werbung habe zwar einen besonderen­ Zweck, falle aber unter die standes, Was die Strenge der Strafen betrifft, gefeßgebenden Körper oder die Negierung bewaffnet Ordnung an. Auch Daniel müsse drängt in der Ansicht, das das Strafgefd über die Aufforderung zum Auseinandergeher verfügen und beruft sich diesfalls auf die englische Gesettgebung. Er beantragt — ohne sich der Motivirung, Wiblicssay’s anzuschließen — den Abschnitt an den Aus­ aufzählt; davor müsse das Parlament geschüßt werden. Das mißbräuchliche Einschreiten der bewaffneten­ Macht verpöne §. 471 auf das Schärfste, Referent empfiehlt daher die Ablehnung der Anträge Vidlicsfay’s und Sranyid. Zay polemifirt mit Glüd erklärt fich aber weil der Abschnitt Feinen Unterschied zwischen Aufstand und Aufruhr macht, ein Unterschied, der sowohl vom deutschen Reichsstrafgeseßbuche, als vom österreichischen Entwürfe gezogen wird. Au Gullner spricht sich für eine­ präzisere Fassung Dieses Abschnittes aus; er tadelt es, daß im §. 152 Fein Unterschied zwischen Schuß nur enthält, welche die Zurückverweisung an den Aus, mit knapper Majorität, das Parlament gegen Uebergriffe von Oben fhüßt. — Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde nämlich mit 82 gegen 76 Stimmen abgelehnt und hierauf in die Berathung des IV. Abschnittes eingegangen. Zum $. 152, dessen Anhalt schon oben skizzirt wurde, sielt Zay den Antrag, daß statt des Straf­ausmaßes 10—15 Jahre der Strafstab 1—15 Jahre aufs genommen werde. Mehlemer beantragt, Statt eine Zu­­­sammenrottung gegen die „ungarische Regierung” gegen die „Konstitutionelle ungarische Regierung“ zur fegen. Staatssekretär GC Se­megi replizirt gegen Mehner, zurückgreifend auf die füheren Regierungen Gullner’s, das gegen eine ge­waltsame Auflösung des Parlaments, sein­­ strafrectlicher Schuß geschaffen werde. Das Auf­ösungsrecht kommt — wie Coemegi ausführt — dem Könige zu; für die erfolgte Auflösung ist, wie für jede R­egierungss­handlung, das Ministerium nach dem Minister verantwortl­­ichfeitegefeße verantwortlich; diese V­erantwortlichkeit ist aber nicht durch Das Strafgefeg zu normiren. Gegen Zay’s Antrag weist Csemegi auf das belgische Gefeb hin, welches­ die im $. 152 enthaltenen Handlungen als Hochverrath mit­ lebenslänglicher Detention­sstraft. Der­ von Zay vor­­­geschlagene Spielraum könne unmöglich acceptirt werden, weil er viel zu weit ist, unter das Minimum von­ 10 Jahren herunterzugehen, wird dem Nichter ohnehin­ durch den Milderungsparagraphen gestatte. — Bei der­ hierauf erfolgten Abstimmung wurde §. 152 auf unver­­ändert angenommen. Bei $. 158 (unmittelbare Aufforderung zum Aufs­­tand) führte CSemegi den Angriffen Mocsary’s gegenüber aus, dag das Hauptgewicht auf das Wort „unmittel­­bar" zur Segen sei, worauf der Paragraph angenommen Wurde. s 11 FESTEN ; nit mungen über politische Delikte vit »Fall desAussi«»ssg,sei,bestr­eichen­,·daß.s-181EUCHEMIY Werbmth nicht unter den Begriff desl Aufstandes’fC-lIG«­«s endlich, daß die Strafminima für dieses Verbrechen zu Strenge seien. Staatssekretär 6 Semegi widerlegte Purrolt für Punkt diese, Argumente. Der Schwerpunkt dieser mt wird jedoch, da sie von Sr. Majestät für den 5. Dezem. | Stube der Berfassung beantragten Bestimmungen Tiege­s ‚nicht in der bloßen Zusammenrottung, 1 [/ Bevölkerung Strafgefeße, brechen feben, ja solche, welche verrath aufnehmen, Ihr zurüczumeisen, und nicht mit Unrecht für Sranyi’s Antrag dem vollendeten und wird und bedauert, siche Bestimmung greift, meinen greift einen Grundpfeiler der staatlichen Rechts- Geschichte ein, Grunde, inder sei ganz unzweifelhaft der Fall welche dasselbe unter Gewalt freien Aus­­des Aufstans so gebe es den Hod=­ von Barlaz allgemeine Kategorie bes Rufe welche viel strengere Strafen auf dieses Berz­ , denn wer meuterliche Mederfälle bie: aus demr Referent Bauler weist auf die daß das Strafgefehleuch Feine gefeß­­gegen Bidlicsfay, fon aus dem versuchten Verbrechen gezogen Die Königin Victoria. Einem Artikel der heute Abends hier eingetroffenen Hummer des Pariser „Figaro” entnehmen mir folgende interessante Details über das Leben der Königin von Enge­land: Seit dem Tode des von­ ihr so heiß geliebten Prinzs Jregenten Albert hat die Königin das Witwenkleid nicht mehr abgelegt. So ist dies eine Art Kostüme ala Maria Stuart. Eine weiße Krause faßt die große Schwarze Haube und das Gesicht ein. Das Haar it, wie bei einer Nonne, unter der Haube verborgen. Noch heute begibt sich die Königin Vic­­toria seh­en an die Orte, wo sich ihr Erinnerungen an den Gemahl aufdrängen konnten. Am liebsten begibt die Köni­­gin sich nach D3borne, auf der Insel Wight. Die Thürme sind dort vor Alter so geschwärzt, daß sie wie Fabriks­chlote aussehen; der Bark­it herrlich, Die Aussicht entzüdend. Und dort vereinigen sich alle stolzgen Bunte des Königthums. Gegenüber liegt Bortsm­outh, welches Victoria daran er­­innert, daß sie die „Königin der Meere” it. Nach Osborne liebt sie Balmoral in Schottland am meisten. Dort genieht sie vollständiger Einsam­keit. Tags­über beschäftigt sie sich im Garten und nimmt an der Hauswirthschaft Theil. Die Abende sind dort ganz der Gedaukenarbeit gewidmet. In einem Kabinet, welches mit Andenken an den Prinzen Albert ausgeschmückt ist,flieht und schreibt die Königin am liebsten. Dort schreibt sie ihr Tagebuch­, dort sind ihre Sur­gendarbeiten, unter welchen sich auch Welerießungen Deutscher philosophischer Schriften befinden, zu welchen sie ihre eigenen Sdeen und Ansichten hinzufügt. Es sind gar traurige Gedanken­ über den Tod, die Trennung und das Leid der Zurückbleibenden. Das Buch, welches auf Diese Meise entsteht, wird erst nach dem Hinscheiden D Victoria’s erscheinen, wird ihren literarischen Nachlaß bilden. In den voluminören Bänden, welche sie bei ihren Studien bewüßt, liegen als Lesezeichen breite Papierstreifen, auf welchen Devisen zu lesen sind, wie die folgenden: „Spes illorum plena est immortalitate” (Ihre Hoffnung ist seihwellt von mnflerhlichteit). „Vivit etiam si mortuus“ t Er Lebt, obgleich er bereits gestorben ist). Die Königin hat bekanntlich eine ausgezeichnete Erziehung genossen ud ist in den Hafsishen Sprachen wohlbewandert. N­un genaues Porträt der Königin zu geben, it nicht leicht. Sie ist heute eine Frau von ein wenig starz ser Taille.Die Stirne ist gewölbt,der Teint lebkraft. Mutter gleich groß. Die blauen Augen sind noch immer schön, aber der Blid unruhig. Der Mund hat stolze Linien, aber die Unter­­lippe ist ein wenig ermüdet durch die gewöhnliche Dritter­­keit der Gedanken Victoria­s. Wenn sie aber an den Ta­­gen der Parlamentseröffnung ihr Trauerkleid ablegt und in dem strahlenden königlichen Shortiime erscheint, dann hat sie noch einen Schein jener bezaubernden Schönheit an sich, welche­ einst Die Welt entzüchte. Manchmal kommt die Königin ganz inkognito nach London, um einige Stunden dort zu verbringen. Sie hat z. B. ihrer Tochter, der Prinzessin Louise, welche an den Marquis de Lorne verheirathet it, am Bahnhofe Mendez vous gegeben und formt in Begleitung der jungen Prinz­­essin Beatrix dahin. Dann sieht man Mutter und Tochter in einem vierspännigen Landauer ganz gemüthlich, in ruhi­­gem Tempo unwegfahren. Die am Wege siehenden Engländer sehen die Königin vorbeifahren, ohne nach dem Hute zu greifen. Man weiß, sie wolle als Privatperson betrachtet sein. Die Königin Victoria regiert mehr, als man glauben möchte. Sie hat sich das Negieren während so vieler Jahre angemahnt und rennt jede Person von irgend­welchem Ein­­flug im ganzen Königreiche. Sie beherrscht die mächtige Aristofratie vollständig. Ein junges Mädchen aus aristofra­­tischer Familie kan nicht in Die Gesellschaft eingeführt wer­­den, ohne einmal im engeren Zirkel der Königin gebesen zu sein. Sie ist aber auch von hinreißender Liebenswürdigtkeit diesen aufblühenden jungen Geschöpfen gegenüber, während sie die Beharrlichkeit der energischerten Minister, wenn dies selben der Kammer nicht mehr zu jagen, zu brechen versteht. Noc hat die Königin ihre Aufgabe als Mutter nicht ganz beendet. In ihrer nächsten Nähe weilt der Prinz Leopold, dessen Konstitution eine sehr zarte ist; die Prinzessin Beatriz ist auch noch nicht verheirathet. Sie sieht der Königin fast ebenso ähnlich, wie ihre ältere Scwester, die Kronprinzessin von Deutschland, melche die Erstgeborene ist. Brinseffin Beatriz ist von reizender Fi­­sur, das Köpfchen trägt sie ein wenig unruhig wie ein Bogel, der auf dem Sprunge sieht, dem Neste zu ent-| | fliegen. So febt die Königin auch ihre anderen Kinder, der | Myeif sonders den Prinz von Wales liebt, die größte Zärtlich­­beiden jüngsten entgegen. Von feit bringt sie Doch ihren | | ji » ihr wird dereinst der Geschichtschreiber­it vollem Recht sagen können:Sie tva xalözjköxxigiii,a­ sGattin­ andals e ZurFagesgeschtdika Die Rede Lord DerbyBandie De­putation,welche ihm in Intervention in den oriegi­­­nalischen Wirren ersuchte,ruft in den weiterjeck­endasla»­terte Echo hervor.Es ist diese Er­­­­klärung des britischen Ministers der auswärtigen Angelegenheisten ein ziemlicher Gegensatz zu jenenx skriegerischer xSpeech,den Lord Beaconsfield im vor­­­­genJckkrie gegen Russland schleuderte Undkonstatirx 7

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