Oedenburger Zeitung, 1892. April (Jahrgang 25, nr. 76-100)
1892-04-01 / nr. 76
»;F-.s.-«-«g. ist-s- Jus ««?-.«-«s.’7s-F« «-««s«-. skiss EEE SRFEITETTHRENEFETER BETTER? EERERREBETETN EBEN Der Präsident Schritt zur Abstimmung und die Majorität nahm die Antwort des Ministerpräsidenten zur Kenntniß. Julius Horvath that bleich und im höchsten Grade der Aufregung einige Schritte gegen den Ministerpräsidenten, da umgaben ihn seine Freunde und Prinzipiengenossen, um ihn vor übereilten Schritten zurück zu halten; gleichwohl rief Horvath ziemlich weit vernehmbar: „Wie es scheint, kann man sich in Ungarn nur so die gebührende Genugthuung verschaffen, wenn man den Ministerpräsidenten injustirt!“ Wahrlich, soferne diese Außerung auch nur theilweise den Thatsachen entspräche, stünde es bei ung wirfich problematisch mit der politischen Moral. R"T 3 TO ENTER TTS WEISER Unterfüßung, der gewerblichen- und Ba- Briksangestellten in Krankheitsfällen. (Zertlegung.) Wir müssen noch bemerken, daß alle gegen die Zahlungspflicht verstoßende Verträge zwischen dem Arbeitsgeber und seinem Angestellten, insofern daraus ein Nachtheil für den Angestellten erwächst, verboten und ungiftig sind, und außerdem wird derjenige Arbeitgeber, der einen nach $ 22 des Gejebes verbotenen Vertrag schließt, oder welcher zu Gunsten des bei ihm angestellten Kassenmitgliedes willentlich einen Höheren,al den wirklichen Lohn oder Gehalt einrechnet, laut S 83 des Geleges mit einer Geldstrafe bis zu 200 fl. bestraft. Nun erübrigt und noch die SKonstituirung der Bezirkfranfenraffa, den Wirkungskreis der Direktion, des Aufsicht 3-Komitee s, des Schiedsgerichtes und schließlich der Gewerbebehörden, oweit e3 der Raum unseren Blattes erlaubt, bei 3 wurde bereits angeführt, daß die Gewerbebehörde sämmtliche Gewerbetreibende und ihre versicherungspflichtigen Angestellten behufs Wahl der Vertrauensmänner mittelst Kundmachung auffordert, damit die zu wählenden 10 Vertrauensmänner den durchschnittlichen gewöhnlichen 7 Tag-lohn bestimmen und die Bezirkskrankenkaffastatuten ausarbeiten. Sobald die Vertrauensmänner gewählt sein werden, werden dieselben je eher zu Situngen einberufen, wo sie die oberwähnten Arbeiten erledigen. Die Bestimmung des durchschnittlichen gewöhnlichen Taglohnes und nach Festlegung der Statuten der Bezirksfrankenfaffa wird die Gewerbebehörde sämmtliche diesbezügliche Schriftstücke behufs Begutachtung der Trompetenten Handels- und Gewerbekammer übermitteln. Dann ernennt die Geswerbebehörde sogleich nach dieser Uebermittlung provisorisch die erste Direktion, sowie die Mitglieder de Aufsichts-Komte’s der Bezirkstranten- Tafja. . Die Direktion wird laut Statuten aus regelmäßigen und aus Erlagmitgliederm bestehen u. zw. zwei Drittel aus der Mitte der versicherungspflichtigen Angestellten und ein Drittel aus der Mitte der Arbeitsgeber, in welche die freiwillig versicherten Mitglieder auch eingerechnet sind. Diese Funktionäre werden in der im Statutenentwurfe festgesegten Zahl und den dort bestimmten Gruppen entsprechend ernannt u. zw., thunlichst aus den Reihen jener, die bei irgendeiner Schon bestehenden Krankenfafja nicht interessirt sind. Die Funktionsdauer der provisorish ernannein Jahr, insoferne ,aber laut S 37 des Gefeges eines Verlängerung D dieses Zeitraumes nothten Direktion und des Aufsichtssomite’3 währt wirkung derselben verpflichtet dem Handelsminister einen motivirten Bericht zu unterbreiten. Betreff der Direktion müssen wir bemerken, daß von den Direktionsmitgliedern beider Klasse im zweiten Jahre ein Drittel auszutreten hat, aber die auszutretenden ordentlichen Direktionsmitglieder können abermals gewählt werden. Wenn während der Zeit ein ordentliches tritt, so wird dasselbe durch die Ertragmitglieder nach der Stimmenmehrzahl ersegt. Die ernannten Mitglieder der Direktion und des Aufsichtssomite’$ werden aufgefordert, daß sie ob sie das ihnen übetragene Amt annehmen. Die Mitglieder der provisorisch ernannten Direktion haben unter Leitung der Gewerbebehörde einen Präsidenten, beziehungsweise Vize-Präsidenten zu wählen, ferner trifft die Direktion die zur Errichtung der Kafja notwendigen Maßnahmen, insbesondere in der Nichtung, daß die Kafsa über Direktionsmitglied aus irgend einem Grunde ausfi binnen 3 Tagen äußern mögen, entsprechende Loyalitäten, über einen provisorischen Kaflier und über das nnöthige Kanzlei - Personale verfüge. Die Direktion tritt ferner in Unterhandlungen über die mit den Werzten, Apothekern, eventuell mit den Hospitälern abzuschließende Verträge. Zu größeren Ausgaben ist die Direktion vor Beginn der Kassenthätigkeit und vor dem Einlauf der Beiträge nicht berechtigt. Wenn die Statuten der Bezirksfrankenkafsa mit der Genehmigungsflausel versehen, herabgelangen, wird ein Exemplar derselben sammt den nothwendigen Schriften der Direktion übermittelt und die Gewerbebehörde trifft dann Vorkehrungen, daß die Interessenten vom Beginn der Thätigkeit der Kafja in Kenntniß gelegt werden. Die betraute, in unserem Falle die Oedenburger Gewerbebehörde wird auch dann die im Kaffenbezirke befindlichen sechs Gewerbebehörden I. Instanz von der Konstituirung der Bezirksfrantenfafja verständigen und zugleich vieselben ersuchen, daß hievon die Interessenten mittelst Aufruf3 verständigt werden. Dieser Aufruf wird von der, mit der Kontrolle der Bezirksfafja betrauten Direktion verfaßt, die auch für die Druchlegung des Aufrufe’3 Sorge zu tragen hat. Im Sinne diese Aufrufe müssten die Anmeldungen der Bereicherungspflichtigen sogleich geschehen und die Kassenbeiträge eingezahlt werden. Um die Anmeldungen der Mitgliederschaft zweckmäßig kontrolliren zu künnen und damit die Anmeldungen rascher zur Kafsa gelangen, wird die provisorische Direktion in den einzelnen Gemeinden vertrauendmänner mit der Ausfüllung der Meldeblätter betrauen, die dann gesammelt der Safija übergeben werden. Die Direktion, beziehungsweise das Kanzleipersonale wird dann auf Grund der eingelangten Meldeblätter den Evidenzhaltungsregister der Mitglieder anlegen. Sämmtliche Verordnungsbestimmungen haben nicht nur die Bezirkskrankenwaffen, sondern auch die anderen Krankenunterftügungswaffen zu befolgen. (Sortlegung folgt.) Tarit zu geben, wendig wäre, ist die Gewerbebehörde behufs Er heute Freitag die Schlußreden und wahrscheinlich auch Ion die Abstimmung erfolgen. O Die verbrannte Stadt, von der eines unserer gestrigen Z Telegramme berichtete, daß sie zu zwei Drittel eingeäschert worden sei, wodurch auch viele Menschen umkamen, heißt Mandalay, sie ist in Birma in Hinterindien und ist seit 1857 die Haupt- und Residenzstadt dieses Reices. In einer dürren und staubigen Ebene erhebt sich die Stadt, welche aus drei ineinander geschobenen Biereden besteht, von welchen nur die zwei inneren mit Mauern umgeben sind. Der König wohnt mit seiner Familie im ersten Quadrat, das zweite Quadrat bildet die Soldatenstadt , im dritten Quadrat wohnen die Kaufleute und die Arbeiter. Die Bestölkerung von Mandalay wird auf 90.000 Menschen geschäkt. Vom Tage. O Allerhöchste Auszeicuungen. Se. Majestät der König hat dem Oberphysicus des Biharer Komitats Desider Toth, in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienste, das Ritterkreuz des Franz Sosef-Ordens, und dem Miskolczer Maschinenfabrikanten Sigmund Hercz, Direktor der Ungarischen Allgemeinen Kohlenbergbau-Aktiengesellschaft, in Anerkennung seiner Verdienste auf dem Gebiete der vaterländischen Industrie und des heimischen Handels, den ungarischen Wdelstand für seine Person und seine geweglichen Nachkommen verliehen. Ernennung. Der hochwürdige Kanonikus Decroliedre, bisher Präsident de Seminar in Tournai, wurde zum Bischof von Namur (Belgien) ernannt. O Aus der diplomatischen Welt. Der bisherige serbische Gesandte bei der französischen Republik, Sevrem Grund wurde auf eigenes Ansuchen in den Ruhestand versegt. O Aus dem Jung. Abgeordnetenhause. Graf Albert Apponyi erklärte in der Sitzung vom 31. März, daß er die Antwort des Minister- Präsidenten auf die Interpellation Horänsky’s nach seiner Richtung für zureichend finde. Derselbe Habe durch seine Antwort ein Dunkel gebreitet auf die übrigen Verwaltungszweige, indem Mißbräuche von der Art, wie sie in jener Korrespondenz erwähnt wurden, vorgenommen sein künnen. — In der Begründung seines Mißtrauens gegenüber dieser Regierung fortfahrend, hob er deren Unzulänglichkeit zur Durchführung der Reformen hervor und erklärte zuleit, daß er auch den von der gegenwärtigen Regierung vorgelegten Budgetvoranschlag selbst im Allgemeinen nicht annimmt. Hierauf entgegnete Graf Szapäry, zus. nächst auf die Affaire Horankfy-Horváth reflektirend, Daß die gegenwärtige Regierung weder dem genannten Herrn Abgeordneten, noch irgend jemand Anderem unzulässige Begünstigungen eingeräumt hat, noch einräumt und darum müsse er jede hierauf bezügliche Infinuation auf das entschiedenste zurückweisen. Jeder Meinister und das Gesammkabinet übernimmt für seine Handlungen die Verantwortlichkeit und steht auch Nede, wenn es fi nicht um allgemein gehaltene Zeitungsartikel handelt, sondern konkrete Daten vorgelegt werden. In leiterem Falle wird jeder Minister es für seine Pflicht erachten, die betreffende Frage zu klären und aufzuhellen. Diese Entgegnung wurde zur Kenntniß genommen. In Bezug auf die Budgetdebatte werden Aus den Domitaten. Sopron-Hit, 29. März. [Drig.-Korr.] (Auflösung der Feuerwehr.) In der am 28. d. M. abgehaltenen Situng der freiwilligen Teuerwehr wurde einstimmig beschlossen, dem Gemeindevorstande die Auflösung der Feuerwehr anzuzeigen. Vorläufig wird die Feuerwehr, bis die Gemeinde hievon Kenntni genommen, im Nordfalle Dienste leisten. Die Ursache dieses Beischlufses ist darin zu suchen, daß mit wenigen Ausnahmen der Verein an der ärmeren Klasse zusammengestellt ist und von den Wohlhabenden oder der Gemeinde selbst weder materiell noch geistig unterftügt wird , vielmehr zur Zielscheibe des Spottes (?!) dient. Nun möge der Ortsvorstand eine freiwillige oder Zwangsfeuerwehr gründen. Das Projekt unserer Dampfmühle geht nun der Verwirklichung entgegen. Nächte Woche wird mit dem Baue derselben begonnen und man gedenst nach der Ernte den Betrieb zu eröffnen. — Himipi. Mattersdorf, 30. März [Orig-Korr.] (Haftnahme.) Während des ganzen Winters lag man in den Blättern von verschiedenen Diebstählen, welche in der Umgebung von Meatterdorf verübt wurden. vorstand in Neustift (Ujtelek) mit solchem Besuche überrascht, welcher ihn in nicht geringe Aufregung verseßte, denn aber Tags darauf das Steuergeld abliefern wollte, war der Plan feer und auch verschiedene Pretiosen, als Ringe, Ohrgehänge u. dgl. waren verschwunden. Unsere Gendharmerie, die ja alle Mittel aufbot, gelang es bishet nie die Diebe zu eruben. Endlich aber wurde mit großer Wachsamkeit nach denselben gefahndet und «3 gelang auch unserem Gensdarmerie= Wachtmeister Simon Dän des Näpdelsführers in der Berson des aus Antaı (Ottava) gebürtigen Sofef Gerebenitz, der ehemals sogar Bauer war, habhaft zu werden. ©erebenit3, der schon seit frühestem eine Abneigung gegen die Arbeit zeigte, lebte seit Jahren mit einem Werftwerbe aus Zillingthal, dabei suchte er gerne die Gesellschaft der Zigeuner, mit denen er die besprochenen Diebstähle Nachts ausführte. Laut seiner bisherigen Austragung hat er an mehr als 19 Einbrüchen und Diebstählen, welche seit Jahren verübt wurden, teilgenommen. Heute hat unsere Gandarmerie schon zwei Wagen der gestohlenen Waaren übernommen und auch shhon acht seiner Komplizen hinter Schloß und Riegel gelegt. Beim Schattendorfer Kirchenraub fungierte auch er als Oberhaupt mit zwei andern Individuen, welche aber bisher noch nicht einzufangen waren. Hoffentich wird eine weitere Untersuchung noch mehr Licht in die Sache bringen. Unsere vollste Anerkennung verdient der hiesige Gendarmerie-Wachtmeister und seine Leute für den fetten Yang. Die feine Mühe scheuen auch die Bi jegt noch nicht eingefangenen Diebe zu eruben und zu verhaften. Esprna, 30. März 1892. [Orig.-Korr.] (Generalverssammlung der Feuerwehr.) Der freiwillige Feuerwehr-Verein hielt vorgestern unter Bereit des Bräfes, Herrn Alexander Sugar, seine Generalversammlung, die sehr zahlreich besucht war. Nach Eröffnung der Versammlung danke der Vorfigende für das ihm gegenüber durch die bei der Konstituirenden Sigung erfolgte Wahl zum Präses befundete Vertrauen und verspricht dessen Förderung nach allen Richtungen anzustreben. Die Einnahmen des Vereines beziffern sich auf 870 fl. 10 £r., denen an Ausgaben 496 fl. 21 Er. gegenüberstehen, verbleibt somit ein Kafsarest von 373 fl. 89 fl. Für das Jahr 1892 sind 265 fl. präliminiirt an Ausgaben, die in den Einnahmen von 781 fl. 89 fl. ihre Deckung finden. Die Gemeinde Csorna hat für den Bau eines Feuerthurmes in das diesjährige Budget den Betrag von 450 fl. eingestellt. Auch vertroffene Woche wurde der Ort d= » ge 7