Pester Lloyd - Abendblatt, August 1857 (Jahrgang 4, nr. 174-197)

1857-08-04 / nr. 176

El Abendblatt W Die Redaktion» Pp Dienslag, 4. August. Niro, 176. Pe, 1857. des Pester Floyd. — Meft, 4. Augus. Ihre k. f. Hoheiten der Herr Erzherzog Albrecht, Generalgouverneur von Ungarn, und Höchstreffen Gemahlin haben bis zur Ab­­reise. Sr. Majestät des Kaisers nach Ungarn den Aufenthalt in Weilburg bei Baden genommen. Politische Rundschau, 4. August. In der englischen Parlaments­­situng vom 30. 9. M. kamen neuerdings die Angelegenheiten Indiens zur Sprache, weshalb wir den betreffenden Bericht weiter unten ausführlich folgen lassen. Was Das gegen die Person des Kaisers Napoleon gerichtete Kom­plott anbelangt, so seien wir über den Hauptangeklagten Tibaldi. Ders­­elbe sei im Jahre 1848 Offizier der italienischen Studentenlegion gewesen. Unter den Befehlen des Generals Durando nahm er Theil an der Vertheidi­­gung P­icenzas, auch war er bei der Belagerung Roms anwesend, wo er zwei Wunden erhielt. Tibaldi lebt seit 7 Jahren als Städtling in Paris, wo er zu seinem Lebensunterhalte das Gewerbe eines Dpu­fers treibt. Er ist ungefähr 28 Jahre alt. Mazzini scheint dennoch nicht gesonnen, die Rolle eines abenteuerli­­chen Konspirators mit jener eines friedlichen Spießbürgers zu verlaufigen, ob­­wohl englische Blätter ihm mit aller Bestimmtheit Diese Absicht zuschrieben. Am 29. wurde in Genua das Supplement der „Stalla del Popolo" konfiszert, welches ein Schreiben Mazzini’s unter der Auffgrift: „Die Situation" enthielt. In diesem Schreiben febt Mazzini den Antheil auseinander, welchen er und Die Seinen an den rechten Vorgängen in Italien genommen. Er leugnet­ hierauf, daß Plünderung und Minenlegung in den Plänen der Verschworenen enthalten gewesen sei; sodann behauptet er, daß die Bewegung von Genua nicht gegen die piemontesische Regierung gerichtet gewesen sei, sondern den Zweck gehabt habe, sich der Mittel zur Unterstützung der Revolution zu bemächtigen, welche in Genua vorfindlich sind, und Piemont in einen Revolutionskrieg zu verwideln. Schließlich versichert er, daß er sich nicht zur Ruhe begeben werde, ehe er nicht seine Absicht erreicht. Telegraphisch, meldet man aus Mailand : Der Hausprälat St. Heiligkeit des Pabstes Monsignor Scotti sei am 1. b. gestorben, und aus Berona vom 2. d. wird telegraphirt : Die "Gazzetta uffiziale di Berona" veröffentlicht ein Schreiben Sr. Erz. des Herrn EM. Grafen Nadelfy, worin der Feld­­marschall den Mitgliedern der Provinzial- und Munizipalkongregation für Die Beweise der Anhänglichkeit innig dankt und sie seiner Zuneigung versichert. Aus Paris erfahren mir auf telegraphischem Wege die Ernennung Andouillet’s zum Untergouverneur der Bank an die Stelle Vernes. Parlamentsverhandlungen vom 30. Juli. Im Dolberhause spricht Lord Ellenborough in harten Worten über Lord Canning, die Saumseligkeit der indis­ch­en Militärbehörden und die Lang­­samkeit der offiziellen Korrespondenz. Er vermißt unter den dem Parlamente vorge­­legten Aktenstücken eine, in diesen erwähnte, am 16. Mai vom Generalgouverneur er­­lassene Proklamation, in welcher er den Sandiern die Vereicherung gibt, da die Ne­sierung fi­nad, wie bisher, nicht in die Religionsangelegen­heiten des Landes ein­­mischen wolle. Der edle Lord wünscht nun zu willen, ob die Regierung gegen die Ver­­öffentlichung dieses Dokumentes etwas einzuwenden habe, und läßt sich bei dieser Ge­­legenheit auf eine theilweise Kritis der­ indischen Dienstverwaltung ein. Es sei fonsta­­tirt, daß schon am 20. Jänner die Meldung an den Generalgouverneur ergangen war, es habe sich ein Gerücht unter den Sepoys verbreitet, daß­ sie zur Annahme des Christent­ums gezwungen werden sollten; aber ert 3 Monate später (es war am 31. März) sei ein Generalbefehl erlassen worden, um die Eingeborenen in dieser Be­ziehung zu beruhigen. Acht Tage habe es gedauert, und neue Briefe seien geschrieben worden, bis der Generalgouverneur von den Befürchtungen der Sepoys in Kenntnis gefegt wurde,­­ doch habe die Entfernung vom Lager der Segtern bis nach Calcutta, dem Hauptfige der Regierung, nicht­ mehr als 8 englische Meilen, betragen. In Er­­mangelung von Shourleren sei die, im zopfigsten Militärstile geführte Korrespondenz durch die gewöhnliche Post befördert worden. Es sei nur allzu klar, daß die Verwal­­tung Sindiens nicht dur Lord Canning in Person, sondern dur Schreiber und Be­­amte geführt werde. N . Unter folgen Zuständen, mit so erbärmlichen Mitteln könne ein Reich wie In­­dien nimmer mehr behauptet werden. Was die von der Regierung Bis­sett vorgelegten A­ktenstücke betrifft, d die sich aus denselben auch noch das Eine mit Sicherheit entneh­­men, das der Widerwille der Sepoys gegen die neuen Patronen wirklich aus religiösen Gefühlen stammte, und sehr erfreulich sei­en, daß diese eine Hauptveranlassung der Unruhen waren, da es nur von der Regierung abhängen werde, die Eingebornen in diesem Punkte zu beruhigen. Vor Allem — so schließt der edle Lord — muß die Mer­cellion durch die Gewalt unserer Waffen niedergekämpft werden­­; aber ich darf wohl sagen, daß ein Aufstand, der aus einer solchen Veranlassung entstand , eben so bemit­­leb­ens- wie verdammenswerth ist Chört, bört !) Unsere Pflicht wird es daher sein, nachdem wir die Schuldigen gestraft haben, ihr Vertrauen wieder zu gewinnen, denn davon bin ich fest überzeugt, daß wir Sadten ohne eine verläßliche Armee von Eingebornen nimmer regieren und behaupten können. — Earl Granville, der H­erzog von Argyll und Lord Panmure übernehmen nach­einander die Vertheidigung Lord Cannings, der nach allen der Re­gierung zugenommenen Berichten in der gegenwärtigen Krise große Energie und Be­sonnenheit entfaltet habe. — Lord Ellenborough behält sich vor, auf diesen Gegenstand zurückzuformen, wenn erst die ausführliche indische Pot vorliegen wird, und die Lords vertagen sich um 7 Uhr, nachdem sie mehrere Bild zur 3. Lesung oder durchs Komite befördert haben. Im Unterhause erklärt Str­­. Wood, die Depesche mit den indischen Nachrichten, welche die Negierung erhalten habe, sei von ZTriest bis London sechsund­­zwanzig Stunden unterwegs gewesen. Die Gründe dieser langsamen Beförderung fenne er nicht. Der Attorney General beantragt die zweite Lesung der Ehescheinungshilf. Die Besorgnisse, welche der Gelegentwurf im Lande erregt habe, bemerkt er, seien nur aus einer falschen Auffass­ung hervorgegangen. Weit entfernt davon, das gegenwärtig gültige Eherecht über den Haufen zu werden, sei die BIN, die Bestimmung in Bezug auf böswilliges Verlassen ausgenommen, nichts weiter, als der Ausdruc des fett bestehen­­den Gefeges. Das Gefeg bleibe, nur die Prozedur werde verändert. Wäre der heili­­gen Schrift zufolge ad unauflöslich, so wäre jede im Laufe der Lords erlassene Bil, welche eine Ehescheinung für statthaft erklärte, ein Beistoß gegen die Gebote der heiligen Schrift, künne später in keinem Falle mehr auf Ehescheidung ernannt werden. Die Bill verkörpert­ bies das, was seit beinahe zwei Jahrhunderten in England Landesgefeg gewesen sei. Heathcote stellt den Antrag, die zweite Lesung auf drei Monate zu vertagen. Auch Drummond bekämpft die BIN, melde, wie er sagt, die Tendenz habe, das zu einem normalen Zustande zu machen, was bisher nur in Ausnahmefällen vorgenommen sei. Bowper bemerkt, man habe gesagt, die Bil sei ein Gelegentwurf, welcher dem Armen zu Gute komme. Wie reime es sich damit, daß seine Petitionen zu Gunsten derselben eingelaufen seien, während 90.000 Personen Petitionen dagegen eingereicht hätten . Die Gefege der christlichen Kirche kännten eine Scheidung a vinculo matrimonii eben so wenig, wie das­­ englische Landesgeieg. Lord 3. Manners spricht gleichfalls gegen die Bil. Ein Antrag Gladstone’s auf Befragung der Debatte wird mit 188 gegen 125 Stimmen verworfen. Henley beantragt, daß sich Das Haus vertage, zieht seinen Antrag jedoch, da derselbe auf starre Opposition stößt, zurück. Ein Antrag Lord Lo­­vaine’s auf Vertagung der Debatte wird hierauf genehmigt. Volkswirtsschaftliche Nundschan. Zur freiwilligen Einlösung des Bafhgoldes aus der Donau, Drau, Maros und Theiß in Ungarn wur­­den die Gefällsbezirk Pfaffen in Preßburg, Raab, Graf-Ranizsa, Arad und Wa­­vasdin, dann die Salinen-Hauptwaffe in Szigeth ermächtiget. — Die Ummerhs­­lung der Nationalansehens-Obligationen, welche auf Namen lau­­ten, gegen auf Meberbringer lautende Obligationen darf ausschließlich nur von der­­ Universal-Staatsschuldenwaffe vorgenommen werden. — Anläßlich vorgenom­mener Fälle hat das Finanzministerium entschieden, daß Getreide, welches in Läden versendet wird, als verpackt anzusehen ist. Daher bei dem Mebertritt über die Grenze gegen die Zollvereinsflanten die Zollstraße einzuhalten hat, nur für Heinere Duantitäten von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten wird der Aus­­tritt über Die Grenze auf Neben­wegen gestattet. — Die erste Berlofung des An­­sehens der Donaudampfschifffahrtsgesellschaft vom 1. Mai 1847 wird am 1. September stattfinden. Die Rückzahlung der mit 100.000 fl. ver­­losten Schuldverschreibungen erfolgt am 1. März 1858. Die Sitte, an den Eisenbahnen vor ihrer Eröffnung den Se­­gen der Kirche zu spenden, hat die auf Anordnung des h. Stuhles Aus N Kar­­dinälen zusammengelebte Congregatio rituum veranlaßt, eine für solche Feierlich­­keiten anwendbare Gebetformel zu genehmigen. In dem Gebete wird der Schub des Allmächtigen für die Eisenstraße und ihre Maschinen erflest: „DO Gott! — so fließt das Gebet — Höre gnädig auf unser Sehen, fielle Diesen Wägen zur Seite deine Heiligen Engeln, damit sie Alle, welche auf verselben fahren, stets vor jeder Gefahr laben und bewahren. Wie du dem Manne aus Antiochien, ab­­er auf seinem Wagen fihend die heiligen Schriften Tas, durch deinen Agon fiel den Glauben und die Gnade gebracht Haft, so zeige auch deinen Dienern den Weg des Helles, damit sie von deiner Gnade unterstüht, nach allem Wechsel des Lebens und des Weges die ewigen Freuden zu­ erlangen ver= dienen.“ Ueber den Stand der Arbeiten an der Theigbahn legte der Vizepräsident der Gesellschaft, Herr M. v. H. aber, in der am 29. Juli in München abgehaltenen Situng des d­eutschen Eisenbahnvereins nach­­folgenden Beirat vor : Was dem großen Publikum duch die seiner Zeit geschehene Rerlaubie­­rung der Allerhöchsten Konzessionirung der Theiseisenbah­nen über die Ausdehnung der einzelnen Bahnstreden, und die dem Unternehmen gewähr­­ten Begünstigungen bekannt geworden ist, hat in späterer Zeit Dur Das Ue­­bereinkommen mit der Österr. Staatseisenbahn-Gesellschaft betreffs der Abtretung der Ezegled-­Stolhofer Bahnfreede an die Theigeisenbahn-Gesells­­chaft eine Modilikation erfahren, welche unserer Gesellschaft neue Vorteile in Aussicht sielt. Die vorerwähnte Gtrede in einer Länge von 372 Meilen, melde wir um den übereingenommenen Preis von 1,387,042 fl. EM. käuflich an uns gebracht haben, schliegt ih­m­ Szolnot an die Theiseisenbahn an und bildet an ihrem Endpunkte Czegleb den Knotenpunkt mehrerer Bahnlinien, wo­­runter die seinerzeit durch uns zu erbauende Linie Czegled-Zarbereny die kür­­zeste Verbindung zwischen Nieder- und Oberungarn vermitteln wird. Die neuerworbene Bahnstrecke h­­ielt dem Jahre 1847 im Betriebe, und wird, nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung der zwischen den beiden Gesell­­schaften vereinbarten Verträge, die wir in Bälde erwarten, an die Theiseisen­­bahngesellschaft übergeben werden; die Bezahlung der obigen Kaufsumme ist bes fanntl­­auf Ende Dezember 1858 stipulirt. An die Gregled-Stolhofer Linie fchlie pt sich unsere im Bau befindliche und am weitesten vorgeschrittene Bahn­­sriede von Szolnor nach Debreczin in einer Länge von­ 16 Mei­­len an; nach dem dermaligen Gtande der Bauarbeiten ist zu gemärtigen, das biese Strebe im Monate November d. h. dem Öffentlichen Ver­eht übergeben werden kann, wozu durch die Anschaffung der benöt­igten Fahrbetriebsmittel und Einrichtungsgegenstände, deren rechtzeitige Ablieferung verbürgt ist, die wichtigsten Voreinleitungen bereits getroffen sind. Die Szolnof-Debrecziner Bahnstrecke zweigt in der Station Püspör fadány nag Örvfwardein­ nab. In dieser Nebenlinie, welche sich auf eine Länge von beinahe 10 Meilen erstreckt, sind die Bauarbeiten so weit gebiehen, dag die Bollendung derselben bis zum nächsten Früh­­jahr mit Zuperläfigkeit angenommen werden kann, somit ist innerhalb Jah­resfrist der nicht gering anzuschlagende Erfolg erreicht, daß wir bis dahin eine Bahn von beiläufig 30 Meilen Länge im Betriebe haben, und uns einen Er­­trag, der sich bei dieser Ausdehnung als nicht unbedeutend erweisen dürfte, ver­­sprechen Tonnen. Die Linie Püspel-Ladany-Groswardein ist in­soferne von hervorragender Wichtigkeit, als durch Dieselbe die Verbindung zwischen Sieben­­bürgen und den übrigen Gebietstheilen der österreichischen Monarchie hergestellt wird. Die Station Szolhof in der obermwähnten Bahnstrecke bildet zugleich den Ausrüstungspunkt der Strecke von Szolnor nach Arad in einer Länge von nahezu 20 Meilen; die Bauarbeiten auf dieser Strecke sind auch schen in An- und wenn die Eil aus diesem Grunde verworfen werde, so ESS ESETET TSZ TT ETTE TTI EETSEEZZTEZZÜEBEEtt sz

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