Pester Lloyd, Januar 1861 (Jahrgang 8, nr. 1-27)

1861-01-13 / nr. 11

tragen haben legung Basis Tsiian Der Waffenstillstand von Gaeta. In dem rapiden Verlaufe der Krisis,welche den Thron der Bourbonen von Neapel umgestürzt hat,spielt das Wort ,Waffenstillstand««eine ominöse Rolle:jeder,der drei Akte, in welche dies historische Drama zerfällt,scheint einen Theil seines heroisch-tragischen Charakters dadurch einbüßen zu sollen,daß er mit einer Convention,statt mit einer militä­­rischen That abschließt.So war es in Palermo,so war es vor Messina,so wird es auch vor Gaeta sein,und jede dieser Verhandlungen beschleunigt den Sturz der unterge­­henden Dynastie mehr,als Garibaldi’s Siege in den EngpässenvonCalatafimi,beiMilazzoundamVolturno es zu thun vermocht.Weniger fast die offenen Feldschlachten als die Waffenstillstände sind es gewesen,welche die m­ora­­lische Kraft der Königlichen gebrochen,Mißtrauen und Ent­­muthigung in ihre Reihen getragen,und sie somit aus einer Position in die andere zurückgedrängt,ihren Feinden oft halb wehrlos in die Hände geliefert haben.Das Tref­­fen von Calatasimi führte den Dictator bis in das Herz von Palermo,aber daß er sich dort festsetzen und mit der Organisation der revolutionären Armee beschäftigen ko­­nte —das ermöglichte erst die Capitulation,welche Latwer­­ging und welche die Batterien der Forts sowie die Ge­­schütze der im Hafen ankernden Kriegsschiffe zum Schweigen brachte,während über die Ratification des Vertrages bei­­nahe einen Monat lang zwischen dem neapolitanischen Ge­­neral und seinem­ Könige hin-und her verhandelt ward.Die Schlacht von Milazzo öffnete Garibaldi die Thore von Mes­­­sina,aber erst die Convention,zu der Medici den Com­­mandanten Clary bewog,setzte den Dictator in Stand,ruhig­­ über die Meer­age zu gehen,Neapel zu erobern und bis an den Volturno vorzudringen,als ob es gar keine Citadelle gebe,deren Feuer mit ein par wohl gezielten Schüssen die gebrechlichen Barken in Grund und Boden bohren konnte, ehe sie den Faro passirten. Zum dritten Male hören wir jetzt das verhängniß­­volle Wort,,Waffenstillstand«,doch ist es diesmal der sllko­­narch selber,macht Einer seiner Heerführer,der in die schon zweimal gebrauchte Falls gedrängt wird.Kein Zweifel, daß er die unvermeidlichen Folgen der Handlung,die er zu begehen im Begriffe steht,gerade so gut durchschaut,wie früher seine Generale in Palermo und Messina:allein, gleich ihnen,ist er von allen Seiten so umstellt,daß die Kenntniß des Abgrundes,an dessen Rand er sich befindet, ihn nicht­ mehr ganz also zu retten vermag, sondern ihm nur das Er­­„Montteur” und entfernen, dass Franz II. diefe Propofition ablehnt — over am 18. als am allgemeinen Bombarte­­ments, an dem fid dann auch Persano mit der Italienischen Flotte betheiligen würde, in See von anderthalb Wochen allein nicht minder gewiß­sen, daß alle Anstrengungen der örtlichen Mächte , 618, zum 19. abermals in Paris frei. Thou­­senel, der vor Jahresfrist von schroffen Partisan der Neftaus­rationen auf der apenninischen Halbinsel, von Grafen Wa­­sewett, in dem Ministerium der auswärtigen Angelegenhei­­ten ablöste, Ihounenes Tragweite aber hat Ministers heute, wo die Pest,12.Iänner, offizielle „Zuriner Deltung“ verfündet , daß Brantreich den kriegführenden Par­­teien den Abschlag eines zehntägigen Waffenstillstandes, vom 9. bis 19. Sänner­, sorgeschlagen ; und er, vorabend eines aller ven Ätaltenifhen Patrioten Ueber zur Benusung etwaiger unserher­­Tinan zu erwirfen, biegmal völlig nußlos sein würden. Da­­für bürgt nicht nur die Anzeige der abgegangenen Drchte im „Montteur" , sondern auch die, gerade ausführen „die erleuchtete und ein Beharren Na­­poleon’s bei der vor Gaeta befolgten Politif des Nichtinterventionsprincipes ein gemeinsames Vorgehen erschwert. Der Daß be sich augenbliclich zu zu fieden, falls während der Suspension der Feinpfeligkeiten nicht die friedliche Über­gabe Gaeta’s erfolgt is. den unabwendbaren Ans­­ist für den König eine Täuschung nicht denkbar, und doch wird Wahrscheinlichkeit nach , diejenige Alternative wählen, welche ihm mindestens noch eine Frist gesehener Chancen läßt. So wird denn der Waffenstillstand unfehlbar zu Stande kommen , fti­es in unseren Au­­einen Gegenbefehl für Barbier­­e in diesem Momente sehr charakteristische Erklärung des Falterlichen Amtsblattes, das von der Entlassung Thouvenel’. Feine Rede ist auch heute noch das Symbol einer­ freundlichen Politik Stanfreid’s, so weit der Imperialismus sich überhaupt mit den Einheitss­bestrebungen Stal­en’s Fann. Eine doppelte sehmeichelhafte Note 9­8 , Mont teur“ über ergebene Cooperation” strengen Durchführung des sei zu seinem Nachfolger auserlesen. Morny’s Berufung hätte eine Annäherung an den Grafen, folglich , bei der Der­­bereutet, das der Kaiser vor einem halben Sabre Lord Palmerston die der Westmächte in Italien vorfchlug. Das Verbleiben Thouvenel’ bemifft daz­gegen, daß Frankreich zu ver Grundlages zurückkehrt und England nicht länger durch eine Haltung verstimmen will, die einer Einmischung zu­gunsten der Bourbonen so gleich sah wie ein Ei dem anderen, Bictor Emanuel sol­ am 18. dem Italienischen Par­­lamente. Napoleon will dem Corps Legislatif am 22. eine Botschaft vorzulegen haben, die den Fall Garta’8 entweder als vollendete Thatsache, oder doch als ein unabwendbares und in kürzester Frist zu erwartended Ereigniß darstellt. Würde sonst ver­öffielete „Sonstitutionnel” es gewagt haben, der „Anion“ auf ihre Bemerkung, „es werde von Tage zu Tage wahrscheinlicher, daß Franz II. als Besieger der Pie­­montesen aus Caeta auszöge und, durch sein Bolt zundgez rufen, in Neapel einrüden — zu ermwidern ; „sehen Die Ach­tung vor einem erhabenen Unglüde gebiete, dag man bei der Besprechung desselben Feine Zäherlichkeiten vorbringe" 2!­0. Wien , 11. Jänner, Die Berathungen über die von froatische flavonischen Obergespanen zu ertheilende Instruktion sind bereits geschlosfen ; und indem hieber,, wie ich Ihnen mitgetheilt habe, Die ungarische zu Grunde genommen wurde, suchte man lediglich , ohne von der Grundidee abzugehen, jene Bestimmungen, welche in Un­­garn den größten Anfrog erregt haben, theilweise zu mil­dern und zu berichtigen. So z. B. sollen die Obergespane den Finanzbehörden gegenüber nicht in den Wirkungskreis der Komitatsvorstände treten, sondern mit ihnen blos im Wege der Statthalterei verkehren. Die Vorschläge zur Bez­iehung des für die Sch­westerländer errichteten Hofpilaste von der urs­­prünglichen Absicht , bei der wahrscheinlich kurzen Lebens­dauer dieser­­ Zentralstele nur die nothwend­igsten Dienstes­­posten, und auch diese blos im Wege der Einberufung zu befegen, scheint man abgegangen zu sein, und es werden wahrscheinlich für die drei Hauptzweige der Administration, nämlich für die politische Verwaltung, die Justiz , dann für das Kultus- und U­nterrichtswesen je ein Hofrath ernannt werden. Personen, die mit dem Präsidenten, Herrn Mazu­­rante, in nähere Berührung gekommen sind, versichern, waß er der Idee der Wie­dereinverleibung seines Heimathlandes seineswegs gänzlich abhol fst; nur sol er das Marimum der Zugeständnisse in der Beschteiung des Dfner Landtags nach der vormärzlichen Weise durch Deputirte des Agramer Provinziallandtags erblichen, seinerseits aber In seinem Falle zu dem, in dem V. G.­A. des Jahres 1848 bestimmten M­ahlmodus, wodurch die Autonomie des Königreichs auf­­höre, zustimmen wollen. Freiherr v. Kemény beabsichtigt Die volständige Herstellung des verfassungsmäßigen Wirkungsfreises der sie­­benbürgischen Hofkanzlei durch Uebertragung der Lupiratur in fetter Instanz an dieselbe anzutragen. Hierauf wurde schon bei der Befreiung ihres beinahe ausschließlich aus Juristen bestehenden Personals, welches sonst nicht genügend beschäftigt werden künfte entscheidender Bedacht genommen. Um indessen mittlerweile seinen Gerichtsstilltand herbeizu­­führen, sind die aus dem Stande des obersten Gerichtshofes entnommenen Mitglieder der Hofkanzlei einstmeilen von ihren früheren Posten noch nicht gänzlich enthoben worden. — Die Karlsburger Konferenz wird definitiv am 11. Febru­ar zusammentreten, und der siebenbürgische Hofkanzler zu derselben erst Ende d­ieses Monats abreisen. Die in der „Oesterreichischen Zeitung” enthaltene In­­terpretation Über Die Tragweite der Schmerling’schen Wahl» Verordnung und insbesondere die Erläuterung, Daß die Entziehung des Wahlrechtes der legten Wahlklasse auf die Städte, welche, wie z. B. Wien, besondere Gemeinde­­statute befiten, sich nicht beziehe, sol authentisch sein, mit­­hin die Hauptstadt eine größere Anzahl von Wählern, als nach dem Programm angenommen werden konnte, erhalten. E83 wurde mir mit Bestimmtheit versichert, daß die Ernennung bey Justizmini­ster denn doc, und zwar in der mäcften Woche, erfolgen werde. Man bringt hiermit den gestern erfolgten Austritt des Reichsraths, Sreiheren v. Sließer. In Zusammenhang, welcher nämlich bis jeßt die eigentliche geschäftliche Leitung dieses Ministe­­riums mit derselben ausgedehnten Macht, wie unter Grafen Naadasoy, besorgt, jedoch wiederholt als den Endpunkt fei­­ner verbleibend den Eintritt der obigen Eventualität be­­zeichnet hat, seines­­ unausweichlichen die gleichfalls die An­werfung erhalten für Geschichen hat, Barbier es hieß : der Auffenfreund Morny all jenes Itums dürften gleichfalls schon erstattet sein, bestehenden Geietes, nicht beschlossen werden konnte, nichts­desto weniger wurde seine einzige Stimme gegen das Prinzip der Ge­werbefreiheit laut, wie Dies auch gewiß gar nicht im Sinne der heute an den Seiten unserr Komitate stehenden Männer wäre, da Diese zum großen Theile der früheren liberalen Partei angehören, welche schon längst die Freiheit des Handels und die Aufhebung der Zünfte, als einen ergänzenden Theil der konstitutionellen Freiheit proflamirte und die wahrlich auch nicht die Schuld daran trägt, daß Das, was 1836 und 1842 sehon als Ziel aus­­gestedt war, 1861 noch nicht erreicht (st. Es wurde darum auch ver Grundfa anerkannt, daß er nur Sache des Land­­tages sein kann und darf, das Bindeglied zu der Kette un­­seres konstitutionellen und sozialen Lebens zu schaffen, wel­­ches 1848 geriffen und nun neu entstanden ist. Demnach wurde zum Beschluß erhoben, in einer Eingabe an den Pester Ma­­gistrat Die Neuorganisation auf Grund des Gewerbepa­­tentes von 1859 abzulehnen, sich im Prinzip für die Ge­­werbefreiheit zu erklären, jedoch keine wie immer gearteten Maßnahmen zu beantragen. Das Tödliche Gremium hat hierin nach unserer Ansicht ganz Recht gehandelt, Indem es, strenge an das Gefeg sich haltend, sich stillsschweigend für Aufrechthaltung des status quo während des Provisoriums erklärte, in der Erkennun­g und Vorausfegung,, daß eb enpgiltige Beschlüsse zu fallen nicht kompetent sei, sondern daß dies einzig und allein Sache des Landtages sein kann und wird, K...n. 9geft, 12. Männer. Aus der General­­versammlung des Gremiums des bürgerli­­chen Handelsstandes, welche am 10. stattgefun­­den, glaube ich, bei der großen Bedeutung des dort 9rrz handelten Gegenstandes, Ihnen Folgendes mittheilen zu müssen. Die ich. Statthalterei hatte die auf Grund des Gewerbepatentes vom Dezember 1859 entworfenen Statuten 968 Gremiums demselben genehmigt übersendet, es handelte es nun darum, ob unter den veränderten Staatsverhält­­nissen dieselben in Kraft treten sollen oder nicht. ES verz fteht sich von selbst, daß eine Neuorganisation des Handels­­standes, im Sinne eines für Ungarn fest nicht zu Recht S Konstitutionele Regungen. % Die nach der „Wiener Zeitung” im Abendblatt er­­­wähnten Allerh. Entschließungen Hinsichtlich der Würde des Suder Euriae liegen uns jeht vollständig vor und bauten . Se. Tf. E apostolische Maiestät haben mittelst der Allerhöchsten Entschließung vom 7. Jänner b. S. den Grafen Johann Ezträfy von der ihm verliehenen Würde eines Judex Curiae Regiae des Königreiches Ungarn Allerhöchst zu entheben und diese Wü­rde mit dem nachfolgenden Allerhöchiten Landschreiben Allerhöchst ihrem­­ ge­­heimen Rathe Grafen Georg Apponyi allergnädigst zu verleihen geruht + s Lieber Grap­ponyi.Indem Ich Mich veranlaßt finde, Sie,im Vertrauen au ihie ausgezeichneten Kenntnisse der Gesetze und verfassungsmäßigen Einrichtungen Meines Königreiches Ungarn, wie auch ihre im Staatsdienste gesammelten reichen Erfahrungen, zum Judex Curiiae Regiae Meines Königreiches Ungarn zu ernennen, ist es Mir willkommen,ihnen für den Mir auch bei dieser Gelegen­­heit gelieferten Beweis ihrer Anhänglichkeit an Meine Person u­nd ihre Hingebung für das allgemeine Wohl und Meine auf die För­­derung desselben gerichteten Absichten-Meine besondere Anerkennung auszusprechen. Fraanosephm.p. Wir hoben bereits gestern die Wichtigkeit dieser Besetzung hervor­,wie dringend die Aufgabe des Grafen Apponyi,erhellt übrigens auch schon aus dem Umstande,daß bereits die Advo­­katetk aus Verschiedenen Lagern in der Justizfrage das Wort ergreifen.So erklärt heute Herr Karl Várady im»Napl­ 5«: Nach meiner Ueberzeugung sollte den jetzigen Widersprüchen in unserer dualistischen Rechtspflege dadurch abgeholfen werden,daß die Komitate einen Termin festsetzen,nach welchem keine neueren Ein­­gaben­ an die k.k.Gerichte gemacht werden dürften,sondern alle neueren Prozesse vor den Komitatsgerichten­ begonnen werden müßten, welche Gerichte nach den ungarischen Gesetzen und nach der im 15.­­Gesetzartikel von 1840 festgesetzten Wechselordnung Recht sprechen sollen.Die k.k.Gerichte und gemischten Stuhlrichterämter sollten angewiesen werden daß sie die von ihnen schon begonnenen­prozesse und Gesuche im Sinne des eingeführt gewesenen österreichischen Ge­­setzbuches und Prozeßverfahrtes entscheiden sollen,und daß ihre Wirk­­samkeit nach Abwicklun­g dieser Angelegenheiten aufzuhören habe. Durch dieses vermittelnde Vorgehen würde der Zusammenstoß mit der Regierung vermieden werden,bei welchem die Komitate ohnehin der Macht und der Gewalt nachzugehen genöthigt wären.Ferner würde dadurch die inventarische Uebennahme der bei den bestandenen Ge­­richten befindlichen Archive vermieden,die nur Verwimung,ungeheure Mühe und Zeitverlust verursachen würde.Endlich würden dadurch die neuen Komitatsbeamten der ihre Kräfte und Fähigkeiten über­­schreitenden Arbeit überhoben,nach dem von ihnen nicht gekannten und nie praktisch angewendeten österreichischen Gesetzbuche und Prozeß­­verfahren in den zu übernehmenden älteren­prozessen und Gesuchen urtheilen zu müssen.Das öffentliche Wohl wü­rde aber durch die Feststellung der Rechtspflege und durch einen möglichst geordneten Gang derselben sehr viel gewinnen. Hier darf nicht unerwähnt bleiben,daß im Zempli­­ner Komitat eine Komitatssedria gewählt wurde,welche nach dem allgemeinen bürgerlic­­en­ Gesetzbuch­e Recht sprechen wird. In Arad gab­ gleichfalls Die Bestimmung des von Baron Simonyi beantragten Programmes : „das Komitat erkennt außer der Autorität des Magistrats der E. Freistadt Arad in seinem Territorium Feine wie immer geartete sonstige Behörde an," zu einer lebhaften Debatte Anlaß: Herr Johann Poppontts, — berichtet die „Araber Zeitung‘, — Äußerte sich dahin, daß dieser Punkt zu großen Berwidlungen und Anständen rücsichtlich der noch bestehenden Be­­hörden führen müsse. Wenn das Komitat keine jener Behörden als zu Recht bestehend anerkennen wolle, welcher Beamte würde dann die vom Gerichte gefaßten Beschlüsse und Urtheile exequiren ? Man müsse bei jenem Yunfte die Interessen des Handels- und Ge­­werbestandes ins Auge fassen, die dadurch wesentlich verlegt seien. Der ganze Verkehr, aller Kredit müsse aufhören, und selbst die Eigenthumssicherheit wäre in Frage gestellt. Der Ausschuß möge diese Konsequenzen wohl überlegen und sie vor Ueberstürzung in solchen Besschlüssen hüten. In gleichem Sinne sprach auch Herr Advokat Csemegt, in welcher hervorhob, das die Thatsache des einfjährigen Bestandes jener Gerichtshöfe nicht geleugnet werden könne, wenn sie auch ihre Auktionen nur durch Gewalt und ,auf ungeießli­­chem Boden stehend , geübt haben. Wollte man diese Thatsache ber ftreiten,, so müßten auch alle während jenes Zeitraumes entstandenen Regianerh­älknine für null und nichtig erklärt und jeder Befiger, welcher sein Eigenthum z. B. in Folge einer gerichtlichen Fetlbietung erlangt hat, als ein Miurpator erklärt werden. Gert R63­81 Fer­­dinand stellte hierauf einen Borfájlag , welcher geeignet war, die divergirenden Ansichten zu versehnen und zu verschmelzen. Er erklärte das man das von Simonyt aufgestellte Programm­­ in Prinzipe anstandlos annehmen könne. Die Details der Ausführung aber solle der Ausschuß durch eine aus seiner Mitte zu wählende Deputation prüfen lassen , welche sodann dem Ausflug über die geeigneten Maß­­nahmen Bericht zu erstatten­ haben wird. Dieser Vorschlag wurde von der Versammlung gutgeheißen , worauf auf Verlangen mehrerer Stimmen die von Baron Simonyt formalisten Punkte des Programms der Herrn Papp Zeige auch in romantischer Sprache vor­gelesen und neuerlich mit stürmischen Beifall aufgenommen wurden. Das Telegramm, dem mir gestern das Arader Programm entlehnten, hat übrigens einen Punkt desselben unerwähnt ge­­lassen, weshalb wir ihn hier nachtragen sollen ; derselbe vers­langt nämlich : „Es sol eine der ersten Aufgaben des Land­­tages sein, die Ansprüce sämmtlicher im Lande wohnenden Nationalitäten in gerechter Weise zu befriedigen.” — Aus Zala erfährt der "Sp. tan.", der Obergespan Graf Emerich Batthyányi sei vom Baron Bay bereits in Kenntniß gerecht worden, Daß die Vertreter der Murinsel bereits auf der nächten, in der letten Woche D dieses Monats zusam­­mentretenden Generalversammlung erscheinen werden. Aus den Erbländern wird berichtet : In den lebten Tagen war in Wien eine Destitation aus Schlesien anwesend. Das von der Deputation dem Rai Staats­­minister vorgelegte Memorial war mit mehreren tausend Unterschrif­­ten versehen und brachte den Wunsch der Schlesier aus, daß die pol­nische Sprache in Oesterreichisch-Schlesien in Schulen und Nes­­tern eingeführt und Schlesien selbst politisch und administrativ mit Saltzien vereinigt werden möge, da die beiderseitigen Bewohner eine gemeinsame Nationalität haben und dieselbe nationale Autono­­mie anstreben. Auch die ruthenische Deputation unter der Führung des Lemberger griechiscchnnirten Erzbischofs Tadímostecsz fi daselbst angelangt. In Laibac hat die Handels- und Gewerbe­­kammer die von Seite des Handelsministers an sie gestellte Frage, wie der steigenden Entwertlichung der Baluta abzuhelfen sei, einstimmig dahin beantwortet: ,,Zur Abhilfe dieses steigenden Uebels ist unbedingt nöthig, 1. das das gefundene Vertrauen wieder erweckt und erhalten werde; 2. daß, um diese Absicht zu erreichen, das bisherige nicht mehr zeitgemäße Sysem ernftlich und gründlich zu verlassen, und dafür 3. die Wolfsvertretung im Sinne der Konstitu­­tion vom 4. März 1849 zu proflamiren sei, solche deren Durchfüh­­rung mit aller Offenheit und ohne Rückhalt recht bald zu veranlas­­sen und 4. die Unabhängtigkeit der Bank vom Staate festgestellt werde.’ Von den In Wien in den resten Tagen zirkulirenden Ge­­rüchten bemerkt die , Morgenpost" : „‚Dieselben geben im Allgemei­­nen dahin, daß eine neue Wendung in einer nahen Zeit ein­­treten künnte, welche die vieleicht zu weit gehenden Hoffnungen auf ein bescheideneres Maß reduziren würde. Die ungehinderte Aeuier­­ung der­ Öffentlichen Meinung namentlich sol, besonders was die Preßorgane betrifft, wieder in etwas eingeschränkt werden. Glid-­ter Weise befinden wir uns nicht in der Lage, bis zur Stunde auch nur annäherungsweise die Staubunwürdigkeit dieses Gerü­chtes Fonsta­­u­ren zu fünnen, und ebensowenig mollen wir daran glauben, daß, wie ferner dasselbe Gerücht wissen will, Herr v. Schmerling gefonnen sei, zurückzutreten, weil die Verkältnisse einen an­­deren Lauf zu nehmen drohen, als am 15. Dezember, dem Tage des Amtsantrittes des Herrn von Schmerling, vorauszusehen war. Im Zusammenhange damit wird versichert, daß bezü­glich des fernern Ber­bleibens des Grafen Rehberg in allen von ihm bis nun beflei­­heten Staatsämtern nicht der geringste Zweifel mehr herrsche und alle Gründe zum Nachtritt des Grafen, wenn solche je bestanden hätten , behoben wären. Es darf unter diesen Umständen nicht Wunder nehmen, daß auch wieder Namen von Persönstichkeiten und Organisirungs-Programme aufgefrischt werden , die bereits zur Zeit des verstärkten Neichsrathes nicht selten gehört wurden. So be­zeichnet man neuerdings Herrn Neichsrath Grafen Hartig als eventuellen Staatsminister , versichert aber, die Idee einer Fünf­­theilung der Monarchie fohm wehe den Leitern des Staates Ar einziges Mittel zur befriedigenden Lösung aller Schwierig­­eiten vor. Wie der „Zriester Ztg.” aus Wien geschrieben wird, ist an san­fetis ich­e Landesregierungen die Weisung ergangen, den Wählerversammlungen für die Gemeinderathewahlen einen I. f. Kommissär in der Person eines Sicherheitsbeam­ten beizugeben. Bester Briefe des Justizministers sich mit Stolz darauf berufen, daß die un­­garische Defebgebung Die Prügelstrafe abgeschafft ; dem Fleinen­­­­ Schneetuchten — Der fleine Caraffa —Karne­val — Das Nattionaltheater — Die Anfänge der ungarischen Schauspielfunf — Eine Remb­niscenz3 Szalay? 8 — , bors" und , paprika" — Eine 9 Eisenbahn als Automeffer.) A Wir hatten in der ersten Sonnerwoche Gelegenheit vollanf­ang mit­­„Schneestudien” zu beschäftigen. Wir haben hier“ nicht Das Kunstwort des Schneidergesellen Franz Der­china im Auge, Der die Pester in jedem Winter mit einer „Schneejungfer“ bescheint, sowie der Scheich ul Islam an jedem ersten Beiratstage dem glücklichen Padischa eine zirkafliiche Blume an den Busen steht. Als nicht der Jungfrau aus ges­prorenen Dünsten gebaut, haben unsere Studien gegolten, sondern den aufgeb­űrmten Schneematten , mit welchen­ unsere Strafen und Plage seit einiger Zeit in so reichlichem Maße ge­­segnet sind. Und wen ein Sinn für Farbenvariationen gege­­ben, Der konnte nicht ohne Nuten beobachten, wie der Schnee allmälig von dem funfelnden Weiß des Neujahrsmorgens, zu dem schmusigen­ Braungelb überging,, welches heute unsere Augen­­weine bildet. Da aber eine Beobachtung nur dann von Nuten sein kann, wenn das Objekt auch in dem gehörigen Maße vor­­handen ist, so hat sich unsere junge Repräsentanz ein wahres Berdienst erworben, indem sie das nöthige Materiale in so üp­­piger Weise anmwachsen ließ, wo es ihr doch ein Leichtes gewesen wäre, die Armee ihrer Schneeschaufler mobil zu machen und mit Hilfe einiger „Einspänner” den ganzen Winter gegen den lern­­begierigen Bliden der Naturfreunde zu entziehen. So wird der Schnee unter den Tritten der dahinwandeln­­den Menschheit um fein blendendes Weiß betrogen, und nichts ist so Heilig und rein, daß es nicht durch die Berührung einer profanen Hand befleckt werden könnte. So ward im Norden unseres Landes die jungfräuliche Reinheit unseres jungen V­er­­fassungslebens durch eine barbarische Hand geschänget. Welche fürchterliche Waffe werden unsere Gegner aus Diesen zwölf Stodstreichen schneiden ! Nicht der arme Mann, der die Unbill erlitten, — derjenige, der die Schuld daran trägt, verdiente außerh­alb der Schranfen der Berfaffung zu stehen. Aber der moderne Caraffa, der die Schlachtbank von Eyeries in sc­heinlicher Weise travertiren wollte, wird seine un­­besonnene That zu büßen haben; für die zwölf GStodstreiche, Die er in der Aufmallung seines edlen junferlichen Gemüthes er­­theilte, wird er es sich gefallen­ lassen müssen, durch Die ganze evelgesinnte heimische Pfeffe Spisruthen zu laufen. Im Neidhe­­rathe noch konnte ein ungarisches Mitglied auf die Anspielung Caraffa aber war es Daran gelegen, seinen Antagonismus gegen eine Institution, welche unserer Berfaffung fremd ist, in fra­gender Weise an den Tag zu legen, und er ließ trob dem Reicherath die zwölf Stadstreiche ertheilen. Valaban ez szép­irany! Doch es geziemt wohl nicht, heute derartigen traurigen Betrachtungen nachzuhängen, wo mit dem Schübenballe der diesjährige Furzlebige Karneval eingeweiht wird, Dem Alles in Allem eine Dauer von 32 Tagen zugemessen ist. Die Agend wird mehr Diese Furze Frist nach Kräften benühen, sie hat die ernsten Tage der Prüfung mit Würde bestanden und erdient es wohl, in der fröhlichsten Zeit des Jahres den Ber­cher Des­­­ergnügens hoch zu schwingen. Zudem ist der Phan­­tasie der Ballarrangeure ein so weites Feld geöffnet, wie nie zuvor. Unser soziales Leben hat.in Der­ lebten Zeit so viele neue Bilder und Gedanken in seinen Rahmen aufgenommen, welche Die ungezügelte Laune des Karnevals in vielfältigen Baz­riationen verarbeiten kann. ITrogdem hört man bis fest­ nur von geringen Vorbereitungen, und das Nationalthea­­ter will sogar die in seinen Räumen üblichen Mastenhälle dieses Mal unterlassen. V­ielleicht Dentz die Direktion des Na­tionaltheaters bei dieser Gelegenheit selbst daran, die Masse abzu­werfen, und in ihrem Geschäftsgebahren, wie dies bereits wiederholt gewünscht wurde. Das System der Oeffentlichkeit zu befolgen. Wir hoffen, daß Diesem Wunsche einmal Genüge gesche­­hen­­ werde. Das Nationaltheater kann trat seiner bedeutenden Geldkräfte des öffentlichen Vertrauens nicht entrathen, denn es ist auf diesem Boden groß gewachsen, zu dem geworden, was es heute ist. Zudem ist Die ungarische Kunst jebt im Weich­­bilde der beiden Schwesterstädte nicht mehr auf das Eine Haus beschränkt. Es wurde bereits erwähnt, daß die Molnar’sche Gesell­­schaft im Theater zu Ofen zu gaftiren gedenkt, und es dürften sich vielleicht die Vorstellungen dieser Gesellschaft im Laufe des näch­sten Sommers au auf Alsdorfs Shaliatheater ausdeh­­nen. Direktor Alsdorf, der selbst ein Sohn unseres Landes, bringt, wie wir misfen, seinem ungarischen Kollegen die liberal­sten Intentionen entgegen, und zuversichtlich­ werden ss in der schönen Jahreszeit Die deutschen und ungarischen Mimen in die Hallen der Thalia brüderlich theilen. Bei diesem Anlasse erinnern wir uns, daß die ungar­ische Schauspielzunft vor 33 Jahren ihre ersten Debuts in der Haupt­­stadt gleichfalls in einem Deutschen Musentempel hielt. Der Patriot kann sich nur an dem raschen Wachsen der heimischen Kunst freuen, wenn er sich die kleinen Anfänge derselben in Er­­innerung­­ ruft, und wir zitigen deshalb die Worte­­, welche Szalay einige Jahre nach dem erwähnten Ereignisse schrieb : „I erinnere mic­h sagte der ausgezeichnete Historiker H I Verbrechen des Naubed. Der Kutscher Michael Guzio kam eines Abends im verfroffenen Jahre in eine Brannt­wein­­scheune in der Sosephstadt, wo sich eben drei Männer befanden. Einer derselben seßte sich neben ihn, forderte ihn auf, etwas zum Besten zu geben, ging jedoch auf eine Unterhaltung ein, obgleich dieses Verlan­­gen abgeschlagen wurde. Im Verlauf des Gespräches begann jedoch ein Streit, der bald in Thätlichkeiten überging, wobei eine inzwischen eingetretene Frauensperson sich des Kutschers annahm. Da es mitt­­lerweile spät­ geworden war, ermahnte der Kellner die Leute, sich zu entfernen. Es verließ nun sowohl der Kutscher als auch Die Frauens­­person das Lokal; die andern drei Männer folgten kurz darauf. Nach wenig Augenblicen hörte der Kellner ein Geschrei, und sah, als er zur Thüre eilte, wie jene drei Männer den Kutscher, welchen sie an eine Wand gedrückt hatten, mißhandelten, und als sie des Kellners ansichtig wurden, nach verfehienenen Richtungen die Flucht ergriffen. Der Angegriffene kam auf die Schenke zu und kragte, daß jene drei Männer ihn mißhandelt und ihn seiner Brieftasce mit 6 fl. in Bank­­noten nebst mehreren Papieren beraubt hätten. Der Hauptangreifer wurde noch in Derselben Nacht in Gesellschaft der oben erwähnten einem Sunrnalartikel — ich erinnere mich, was mir begegnete, als ich im Jahre 1827, nach meiner ersten längeren Abwesen­­heit, die Heimath betrat. Das Land schwamm in Freude dar­­über, daß es im Bester deutschen Theater ungarische Vorstellun­­gen sehen konnte. Bors © — Hatte befalpagt und fabel­­umschnallt im Parterre Plair genommen, um in würdiger Weise den großen Tag zu begehen, und es gab sogar solche, Die sich zuflüsterten , daß er in patriotischem Entzügen seinen Namen in paprika ummandelte.‘ Das städtische Theater wird noch immer dur Wachtel beherrscht, der stets vor ausverfauften Häusern singt. Der treff­­liche Tenorist hat dieser Tage einen vortheilhaften Ruf nach Rotterdam erhalten, wo man den Wohlklang seiner Stimme mit singender Münze bezahlen will. Herr Wachtel, der zwischen Hollands Gold und unserer Liebe zu wählen hat, wird nicht lange unschlüsfig bleiben , und das steigende Agiv wird das Seinige dazu beitragen, um den Entschluß des Künstlers zur Reife zu bringen. Das Steigen des Agios, welches in den lechten Tagen ein so rapides war, kann jebt, von denjenigen, die ss dafür interessiren, um so leichter verfolgt werden, als es neben dem Kurszettel noch ein anderes Erkennungsmittel unserer Ballta­­gerhältnisse gibt ; die­­ privilegirte Staatsbahn ist nämlich nicht nur ein Mittel des Verfehrs , sondern auch ein Agirmesser. Wie das Silber in Die Höhe geht, steigt auch der Tarif dieser Unternehmung, und wenn Dieses System in konsequenter Weise beobachtet wird , so kann uns eines schonen Morgen die Staatsbahn dahin geführt haben, daß die Verbindung mit Wien aus Gründen der Kostspieligkeit ganz unterbrochen ist. in A­mericik­a Der Gouverneur von South Karolina, — heißt es in Newpyorkser Berichten, die vom 27. v. M. datiren — hat gemäß der von Der Legislatur des Staates ratifizirten Ausscheidungsversinnung des Konvents eine Proklamation er­­lassen, in welcher er der Welt verkündet, daß South Karolina ist und das Recht hat zu sein : „ein selbstständiger, souverainer, freier und unabhängiger Staat”, wem als soldjent das Recht zusteht ,Krieg zu führen, Friefen zu schließen, Verträge, Bünds­niffe oder Vereinbarungen zu unterhandeln und alle und jegl­iche Handlungen vorzunehmen , die von N Rechtswegen einen freien und unabhängigen­ Staate zustehen.“ — Dieselbe Er­­lärung findet sich auf am Schluffe eines längeren, zugleich mit der Ausscheidungsverordnung publizierten Schriftfuüdes, welches den Losreifungsbefchluß zu motiviren bestimmt ist. Dieses Schriftft­d legt großes Gewicht darauf, daß laut des Bundes­­vertrages alle Staaten der Union freie, souveraine­­ und unab­­hängige Staaten seien, läßt es sich dann umgelegen sein, den Beweis zu führen, daß viele Staaten die Bundesverrasung dient, Buchstaben und Geiste nach verlegt hätten, und zieht AZUTET HONDA - E SZIDD ZIK an NENSÜSERENE Merter Gerichtshalle. Frauensperson wegen eines Straßenerzesses eingezogen. Derselbe Bilpelm A, 21 Sabre alt, Taglöhner, suchte die ganze Sache als einen Raufhandel darzustellen, und versichert, die Brieftasche sei von einem anderen entwendet worden. Die Untersuchung wurde dadurch sehr erschwert, daß jene Frauensperson, welche nur bei der Sicher­­heitsbehörde vernommen worden war, nicht mehr aufgefunden werden konnte, und daß auch der Kutscher seinen Wohnort öfters wechselte ; es gelang auch nicht, die zwei anderen Männer zu ermitteln. Auf Grund dieser Erhebungen wurde Wilhelm A. wegen des Verbrechens des Raubes in Aufragestand verlegt. Die am 11. 9. M. gepflogene Schlußverhandlung förderte Feinen neuen Thatumstand zu Tage. Die Erörterungen der Staatsbehörde und des Vertheidigers bewegten sich um die Frage, ob es einleuchtend sei, daß die Absicht des Angeschuldigten auf eine Beraub­­­ung gerichtet war. Die Staatsbehörde wies auf die Art der Hand­­lung hin, melde das Zusammen­wirfen aller drei Später erkennen Iasse und fügte sich darauf, daß kein anderes Motiv dieses Weberfal­­les auf offener Straße denkbar sei, so wie daß es nachge­wiesen sei, daß der Angeschuldigte bei der Darstellung des Vorfalles und seiner Veranlassung unwahre Angaben machte. Von Seite des Vertheidi­­gers wurde hingegen das Einverständniß­ der Betheiligten in Zweifel gezogen und hervorgehoben, daß der vorangegangene Streit es wahr­­scheinlich mache, daß hier nur ein Raufhandel vorliege, bei z­elchens einer der Raufenden die Gelegenheit benügte, etwas­­ zu ent­wenden, wofür man die Anderen, welche nicht das Gleiche wollten, nicht vers­antwortlich machen könne. Der Gerichtshof konnte sich nicht überzeugen, daß die Absicht des Beschuldigten auf Raub gerichtet war, sprach ihn deshalb aus Unzulänglichkeit der Beweismittel frei und verurtheilte ihn zugleich wegen der eingestandenen UWebertretung der leichten körperlichen Beschädigung zu Drei Tagen Arrest. II. Eine zweite, ebenfalls am 11. Jänner abgehaltene Schluß­­verhandlung hat das Verbrechen des Diebstahls zum Gegenstande der Anklage. — Theresia W., 24 Jahre alt, aus Pest gebürtig, eine arme Dienstsmagd, diente im verfroffenen Herbst. Durch längere Zeit bei der Großhändlersgattin Katharina­­. Als sie den Dienst verlas­­sen, wurde sie von Legterer aus Rücksicht ihrer Nothlage häufig zu häuslichen Berich­tungen gegen Tagelohn aufgenommen, und genoß das volle Vertrauen, so daß sie in der Wohnung aus- und eingehen konnte. Von der Noth gedrückt, faßte sie den Entschluß, eine offen im Zimmer stehende Sersicechatouille worin sich Stlihergegenstände im M Werthe von 520 fl. befanden, zu nehmen, verbarg selbe in dem Keller und übergab sie dann ihrem Geliebten Kajetan K. zum Verkaufe, der sie auch wirklich um 175 fl. veräußerte. Da jedoch die Groß­­händlersgattin bald den Abgang der Chatouille entdeckte, und auch gleich den Verdacht auf die gemwesene Magd richtete, wurde über An­­zeige deren Arretirung veranlaßt und so ermöglicht, daß das Gilber, worauf Kajetan K. erst 5 fl. erhalten hatte, noch der Eigenthümerin zurückgestellt werden konnte ; die Chatouille aber, im nicht unbedeu­­tenden Werthe,, war durch die beim Verkaufe gefliehene Eröffnung mittels einer Sade zertrümmert worden. Beide Angeklagten gestan­­den ihre That ein, nur stellte Kajetan 8, die Behauptung der The­rasia W., daß sie früher schon über die Ausführung dieser That ge­­sproc­hen hätten, in Abrede , so daß gegen ihn zwar nicht der Beweis der­ Mitschuld, wohl aber jener der Theilnahme am Diebstahle herge­­stellt war. Der Gerichtshof verurteilte die Theresia W. zu zwei Jahbren schweren Kerfers, den Kajetan K, aber zu sechsmonatlichem Kerfer , da bezüglich der Ersteren aus allen Erhe­­bungen sich ergab, daß sie nur durch die große Noth zu dieser That verleitet worden sei.

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