Pester Lloyd, Oktober 1861 (Jahrgang 8, nr. 229-255)
1861-10-18 / nr. 244
Sememmerin mem ie TESZEK RESSORT man melfen, Ser pester Stadtmagistrat, X Pet, 17. Oktober, Mir erwähnten bereit? gestern ver, Nee des Gern Stadtrichtere v. Doryath, sowie der Adresse an Se Majeitkt, welche hierauf verläd Iich des Herrn Ssnbt richtet sp «Löblicher Magistrat!Einervie«koeR.LD-s.jk"habe ich auch besitzett und tpieselrich auch die Grundsätzk der Hedekunf fennen m würde, so möchte ich diese doch nicht zu weit Zwecke gebrauchen, um den tödlichen Pagistrat mit min zu einer Ansicht, zu einem Sinne zu vermögen; ich würde sie deshalb nicht benügen, weil ich glaube, aß die Kenntniß unserer Cape to Mar, unsere Aufgabe so genau vorgezeichnet ist , daß ich annehmen ann und muß, es könne hier bei Niemandem eine entgegengefeßte Ansicht vorausgefebt werden, ohne dab eine derartige "Annahme von dem Betreffenden mit Indignation zuruf gemieten würde ; aber nachdem das, was unser Aller übereinstimmende Ansicht und Willen , doch Einer son uns sagen musso. So preche ich darüber und zwar nur mit den fälschten Torten der Wahrheit, «Hier liegen vor uns mehrere eingelesene höhere Verordnung, wo beherbliche Zuschriften,die ihm Erledigung barren Alle sprechen so zu uns,wie wekm in den jüngst verflossenen Zeiten bezüglich·derselben gar nichts geschehen wärez wie wenn uu garn gar keine konstitutionellen Gesetze hätteszwie wenn in diesem Saale die nämlichen Beamten sitzen möchten diese einigen Jahre 11 Platz genommen hatten. So befiehlt eine Verordnung der Statthalterei, unsere Protokolle von Zeit zu Zeit zu Unterbreiten. Diese Verordnung anerkennt selbst, daß die sädtischen Subtsdiftionen nicht wie vor 1848 unter der Vormundschaft der Königlichen Kammer, stehen, sie anerkennt folglich unseren Bestand; unsere Organisation verdanken wir bios den 1848er Gefegen und doch fordert sie von uns, unsere Abhängigkeit, von ihr und sie als eine höhere Regierungsbehörde anzuerennen, sie, deren gefeglichen Bestand die nämlichen BGefege aufgehoben haben, so fordert sie auf Verlangen der seinen gefeßlichen Standpunkt habenden Tf. F. Steuerdirektion von uns die Eintreibung der ungefeslichen Stempelgebühren. So macht eben dieses ungefeßliche Steueramt uns auch für die nicht einbringlichen Steuerradstände verantwortlich, die von zu Grunde gegangenen, vermögenslos geworbenen, ohne Wissen der Surisdiktion an derselben unbekannte Orte übersiedelten Einwohnern nicht eingetrieben werden konnten und fordert den Erlassolcher Steuern aus dem Vermögen der Stag, wo doc solche Steuerradstände weder auf Grund positiver, wo welche immer anderer Gefege in seinem Staate der Welt verghtet werden. Eine gleiche Ansicht, eine gleiche Meinung hat und muß jeder einzelne Bürger Ungarns bezüglich derlei Angelegenheiten haben. Die Hochlödliche Statthalterei und die hohe Koffanzlei wissen dies recht gut. Darum meinte sie unsere Repräsentantenkörper suspendiren zu sollen. Sollen wir aber weniger an den gefeglichen Rechten unserer Surisdiktion festhalten, sind wir in einer solchen Stellung,daß wir nachgiebiger sein können.Sind doch jene Munizipalstische Magistrat in feinen gestrigen Plenarberatbung beschloss ‚fen zwir sind rum in der Lage von Kortiaut von beiden | hier vollständig folgen zu lassen. - rechte, deren ÜVerlegung beabsichtigt wird, nicht nur unter gemeinschaftliches Eigenthum und sind wir überdies sowohl Setzung der Kommune, als au jüngst Seitens der Repräsentanten zu Mächtern und Vertretern dieser Rechte bestellt worden. " Könnten wir DBerräther, Beriehwender des ung anvertrauten Scabes sein, könnten wir gleich fein jenem Diener der Religion, der während der Anwesenheit der Gläubigen in der Kirche vom Altar mit den kostbaren Gefügen des Altars das Sakrament austheilt, und wenn jene fs entfernt haben, diese Schäße selbst rauben oder neu zugenommenen fremden zu Lebe einem fremden Gotte Weihrauch opfern möchte. Nein, ich wage es mit Gemeißhett zu behaupten, es gibt unter uns und in diesem Saale seinen Einzigen, neben dessen Vaterlandsliebe, Achtung vor dem Rechte und Gefege und neben dessen Ehre Treu- Iofigkeit und Meineid lag finden Fürsten. Sprechen wir es daher offen als Beischluß aus, daß wir solchen Verordnungen, woher sie immer kommen mögen, zufolge unserer Stellung nicht entsprechen können und nie gehorchen werden. Und diesen verständigen wir mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeit uneserer Stellung die hochlöbliche Statthalterei, anstatt davon, wie wir die betreffenden Berorchnungen bei Seite legen müßten. Indem wir aber , Löblicher Magistrat, auf dem gesenlichen iurisditionelen Wege fortschreitend, diese Schwierigkeiten, Hindernisse und Gefahren sehen, ist es unmöglich, unser Nugenmert blog auf das gerade vorj uns Legende zu richten, sondern wir müffen vor- und rüdwärts sehend, uns orientiren und erwägen, ob der Weg, auf den wir durch die Hindernisse gedrängt sind, von dem vorgestehten Ziele nicht so sehr abweicht und abbiegt, daß jeder Schritt, den wir vorwärts thun, uns vom Ziele eben so weit entfernt, und ob die uns entgegenstehenden Gefahren uns nicht mit moralischer Berichtungen? Nameiner Auffassung und nach meinem Wissen hatte der Auftrag des Repräsentantenkörpers,daß wir uns eine Beamtenstellung behaltens sollen,solange dies nur möglich,d.i.bischr nicht durch physische oder moralische Gewalt gezwungen würden sie aufzugeben—zwei.Hauptzwecke.Deretnewar,das eingenommene munizipale Terrain so lange als irgend möglich zu vertheidigen und die Wächter unserer konstitutionellen Gesetze zu sein,der andere, die gesetzlichen Interessen vor Privaten zu schützen und zur Geltung zu bringen,Sachwalter der Vaterländischen Gesetze zu sein,—und thkMUßich zweierlei bemerken und der Beachtung empfehlen-er-Isten stdapwirivcen PrivatinteressenE indie gemeisame Sache des Baterla nicht gefährden können,nicht gefährden dürfenz zweitens,daß wir unsers amtliche Stell tut lung nur in unserer konfonellen Eigen főaftarficát erhalten können Denkt wir diese zwei Säge aus Dem Auge verlieren, so hat die Basis unserer Subspiktionsstellung zu bestehen aufgehört und ist In Bezug auf die Kommune unhaltbar, unmöglich geworden. Nach diesen Bemerkungen werfe ich einen Rückblick auf jenen Ausgangspunkt, da wir nach Auflösung des Repräsentantenkörpers unsere Wirksamkeit begannen. Schon damals empfanden wir die Schwierigkeiten unserer Lage, denn unsere Stellung wurde, da durch die geschwungene Ausdehnung unseres Wirkungskreises die geiegliche, vom allgemeinen Vertrauen gegebene Stage mangelte, eine warnende. Durchdrungen von dem Gefühle der Gefahren, die hieraus für die städtischen Angelegenheiten "entspringen, haben wir unsere Klage wegen der ungefeglichen Auflösung unserer Repräsentanz vor Wi Ya gebracht. Unsere Adresse hat Lettler keinen Erfolg gehabt ! Lettden werden wir von den hohen und bhödsten ungefeglichen Behörden mit allerlei willkürlichen Verordnungen behelligt, in der Ausübung unserer konstitutionellen Rechte und Pflichten Durch die absolute Gewalt behindert , in unserer Wirksamkeit geschwächt, und indem auf diese Weise das Ansehen der Juristation untergraben wird, geht aucie Achtung und das Vertrauen des Publikums gegen uns verloren. Dies ist unsere gegenwärtige Lage.Werfen wir einen Blick auch in die Zukunft,auf dem vor uns liegenden Wege.Auf diesen Wege zeigen sich uns,je mehr wir auf demselben vorwärtsschreiten, immer mehr aufgethürmte Gefahren.Wir können zwar die Gestalt derselben noch nicht genau ausnehmen aber die Umrisse verdunkeln Gestaltm sind auch in der Entfernung sichtbar und ihre Größe kann * . Die zwei Kuftoren Des Naturalienkabinetes im Naztionalmuseum, die Herren Julius Noyárs und Se. Erzeleng bei Minister Echierking hat es in der Kalter: Eine Mittheilung an den Reichsrath ageproben, dag die Betfaffung Ungarns, deren Nehrenhaltung im Oktober, des vorigen Jahres versprochen wurde, verwirkt sei, und die Aufhebung unserer konstitutionellen Gefege und, nationalen Selbstständigkeit Geansichti Yde, Diese Tendenz widerstrettet vollkommen jener Tendenz, die uns vorgesteht it, und wir dürfen unsere Mandanten nicht länger darüber m Amreifet Taffen, in melcher Nichtung mir fortschreiten wollen, WR Eannen nicht umbin, vor Gott und der Welt c$ Offen aussprechen, daß mir der Macht nicht als blinde Wertzeuge Für das ausgestecte Ziel dienen künnen. Wie wir sehen und die Schritte, die Schachzlige zur Umgestaltung auf offenen und geheimen Wegen begonnen worden; zu diesem Zwecke sind die Munizipalbehörden suspendirt und aufgelöst worden. Und mir sind ohne Zweifel deshalb In unserer Beamterstellung belassen worden , weil man mit uns, die wir ein Beamtengehalt „beziehen, nach Belieben gehalten Faun, Bei anderen Völkern , vielleicht jenseits der Leitha , können solche in der Schule der Bureautratte gebildete Beamte vorhanden sein , belche dem Schiere der Aefop’sichen Babel gleichen, das folgendermaßen gesprochen hat: „guid, refert mihi cui servian, elíttellas, dum portem meas", oder : mir es üt eg gleichniel, wer mein Gebieter fit, wenn er hir nur zu effen Abt, Wir sind ein Körper und ein Blut mit den aufgelösten Nedräsentanten, Wir sind alle die Kinder eines Baterlandes und es gibt nicht Einen hlerung, der zur Zerstörung unserer avitischen Berrafung Hilfreiche Hand bieten würde, Wir Finnen seine Meineidige, seine Verräther an unseren eigenen und an den Rechten unserer Brüder sein. Und in dem Falle, daß wir zu Achnldhem gezwungen werden sollten, sind wir bereit und entschlossen, von dem Felde unseres Wirkens zurückzutreten und unsere amtlichen Funktionen einzuteilen. Und wir werden für die daraus den öffentlichen Angelegenheiten erwachsenden Nachtheile die Verantwortlichkeit Demjenigen zu helfen, die uns Dazu gezwungen haben. Unsere Stellung, unsere lage erfordert es, daß mir dies offen vor Gott und der Welt aussprechen, — und in einer an de, Majestät zu richtenden unterthänigen Mdreife unsere Klagen aufzählend die Heilung derselben erbitten. I. Adreffe an Se Majetät. Em. FE. t. Majeftät ! Als der Repräsentantenkörper und das Beamtenkorps unserer Hauptstadt Pet am 21. August I. 5. In einer Generalversammlung zusammen kamen, und ihre Mufmerffammelt auf jene N Regierungsmasiregel lenkten, welche die Kommission des Weizer Komitats, weil sie von dem klaren Begriff ihrer Aufgabe als Subspiftion ausgehend, sich den Protest des Reichstags gegen dessen Auflösung aneignete, bezüglich ihres Rechtes öffentliche Steungen zu halten, suspendirte, trafen sie, damit nicht unsere Hauptstadt aus gleichem Grunde von einer gleichen gefeimwidrigen Verordnung überrascht, zum großen Schaden der öffentlichen oeder Privatinteressen ohne Behörde bleibe, die Verfügung, daß sie für den Fall, als aug in Bezug auf sie eine derartige verfassungswidrige Negierungsmaßregel erfolgen sollte, sich dagegen als Surisdiktion feierlich verwahrten, und den Beamtenkörper mit dem Recht Generalversammlungs-Angelegenheiten zu erledigen, bekleideten, welchem zugleich die Weisung ertheilt wurde , in dieser Eigenschaft auszuharren, und alle Munzipalrechte und Pflichten der hauptstädtischen Subspition — mit Asnahme der Verhandlung der sinatsrechtlichen — rechtsgültig so lange auszuüben, bis er nicht in dieser seiner Stellung mit seiner Ehre, seinem Patriotismus, und seiner Gesinnung für unsere Beraffung und die Verordnungen unserer Gesete in Widerspruch gebracht wird Wenn wir die hier berührten Grundbedingungen der exzeptionellen Mission als Generalversammlung Vor Augen behaltend,auf Grund derselben jene Ditasterialverfügungen und Verordnungen sowie das unmittelbare und mittelbare Auftreten anderer nichtkonstitutionellen und nichtungarischen Regierungsorgane gegen unser Jurisdiktionssystem unbefangen und rein nach den Begriffen des Rechtes und der Pflicht beurteilen : so hören wir in unserem Innern unmwillkürlich die Frage widerhallen, ob unsere Mission als Generalversammlung noch ferner Leben hat, ohne daß die Bedingungen, an welche sie geknüpft t, verlegt würden, — oder ob nicht vielmehr der Zeitpunkt gekommen sei, in welchem die bürgerliche Ehre, der Patriotismus, die Achtung und Treue für Geies und Verfassung von dem Beamten als Staatsbürger den heiligen Tribut fordern, daß er mit seinem Gewissen im Reinen,, mit dem trefflichen Bewußtsein erfüllter patriotischer Pflicht sich in das einfache Privatleben aurüdziehe, damit ihm nicht — ,wenn er zögert, seine Pflicht rechtzeitig zu erfüllen, — in Erfüllung derselben die Ereignisse zusc kommen, und ihn dahin mwelfen, wo er statt Theilnahme Verdammung, statt Anerkennung Beracjtung findet. Mit dem Bewußtsein der Verantwortlichkeit vor unseren Beregen und unserer Verfassung,, vor unseren Kommittenten und unserem Publikum, aber auch vor unserem Gemissen unterzogen wir sowohl die Umstände und Folgen unserer ausnahmsweisen Stellung, als auch die Zeit und die Ereignisse reiflicher Erwägung und strengem Urtheil , bevor wir uns zu einer direkten Beantwortung obiger Brage entschlosfen. Und demgemäß urtheilen wir wie folgt : Der hohe Einiglich ungarische Statthaltereirath , auf dessen, respektive des Präsidenten Sr. Erz, des Tavernikus direkt geschriebene Aufforderung fir unsere Surisdiktion auf Grund des 23. Art. 1848 organisirte und mit dessen Wilsen, so wie auf derselben Grundlage, unsere Surispiftion die geieslich vorgeschriebene Beamtenrestauration vollzog, — derselbe Statthaltereirath, wett uns theils auf Befehl der hohen ungarischen Hoftanzlei, theils aus eigener Machteolkommenheit zum Gehorsam gegen die Verfügungen des nicht geieglichen Königlichen Kommisärs an; derselbe Statthaltereirath verordnet die Ausfolgung unserer Protofolle vis zu einer bestimmten Srift, — während doc die fönigschen Preistädte von der unmittelbaren Neberwachung der Kammer befreit sind, und der Statthalter etratg mit Ergänzung heffen,, daß fest auch schon die königlichen Freistädte berechtigt sind, Repräsentantenversammlungen zu halten, gerade Die Sittigkeit des 23. G.A. unserer Grundgefege anerkennt ; derselbe Statthaltereirath befiehlt uns ferner, die Betreffenden zur Bezahlung der unter dem absoluten System ausgeworfenen SInfertionsgebühren anzumelfen ; — verlangt die Unterbreitung unserer Budgets, und suspendirt die Gütigkeit unserer, aus unseren jurispiftionellen Tarationsrechten entspringenden Taren ; mwetft uns zu amtlichem Einvernehmen mit von unseren Gefegen nicht genannten Finanzämtern in Bezug auf ungefegliche Steuerforderungen an ; nüpft das Deffentlichkeitsrecht unserer,, auf unsere eigenen Kosten erlisteten Realschule an die Annahme der Organisation nichtungariischer Staatslehraritäten , fest der Kundmachung und Vorfriedung kaiserlicher Finanzministerial-Erlässe, die gegen unsere Berrafung und Genese verstoßen, und die amtischen Munizipalrechte verlegen, kein Hinderniß entgegen und gibt zu, daß die Steuer fortwährend mit Gewalt eingetrieben wird ; — daß die kaiserliche Finanzianvesbireftion über die dem grundherrlichen Recht der Hauptstadt zukommenden, und deren geietliches Eigenthum bildenden Mautbeintritte nach Belieben verfügt ; — bag sie die Jurisdiktionen zur Statirung, Entreibung und Ausfolgung von solchen Gebühren anmeint, zu welchen sie nach dem ausdrücklichen Verbot unserer Gefege etwas beizutragen unfähig sind; — bag die anerkannte und klare, über eine Million betragende Forderung unserer Surispiktion an das Aerar unbeglichen bleibt, und die Jurisdiktion dadurch wegen ihrer täglichen domestikalen Bedürfnisse von einer Berlegenheit in die andere, und von einer, ihr erfolgreiches jurisdiktionales Wirken hindernden Bedrängnis in die andere gerät) ; — bag für die durch einzelne Kontributionspflichtige unbezahlt gebliebene oder bleibende ungefegliche Steuer das städtische Vermögen durch ein Regierungsorgan verantwortlich gemacht wird, feleded außerhalb unserer Verfassung stehend, In unserem Raterlande seine geiegliche Verordnung erlasfen kann; — bag überdies tunfer jurisditionelles Territorialrecht baburdy, daß Kaiserliche Finanzministerial- und andere Staatsbeamte, mögen sie au tm bürgerlicher Stellung sein, der Militärjurisdiktion unterzogen werden, nicht allein empfindlich verlebt, sondern auch, Indem diese Privilegieren gegen die Bestrafung für ihr ungeießliches Verfahren, so wie gegen die Geltendmachung bürgerlicher Privatrechte gegen sie gebent sind, die ungarische Munizipalität unmöglich wird , und schließlich Läßt der Statthalter ath zu, daß zur Berbäctigung der Autorität unserer Subsdistion in den Augen unseres eigenen Publikums die unter dem Schuß des Gefeßes stehenden Häuser der auf unserem Territorium wohnenden Bürger ohne unser Wissen und ohne unsere vorläufige Benagprichtigung zu nächtlicher Stunde nit bewaffneter Gewalt beimgesucht, die durche Zivedeneheimer Interessen Bezeichneten fortgeführt, und in Militärgefängnissen gefangen gehalten werden; sowie daß zur Herstellung der sogenannter Ordjnung,mit Umgebung Unserer jurisdiktionellen Sicherheitswachhsv MEDIUMtif den Verhinderung des derselben vorgeschriebenen Dienstes auf offener Wasse bewaffnete Intervention vor sich gebe, Verwundungen verursacht und Verhaftungen vorgenommen werden; Kurz wir sehen theils durch die b. ungarische Hofkanzlei und den b. königlichen ungarischen Statthalteretratb direkt, tbeils unter Konfevenz dieser b. Disasterien durch die Eaiserlichen Finanzlandesdirektionen und der bewaffnete Gewalt gegen unfer Fonstitutionelles Sufisdiktionsleben solche Angriffe ausgeführt und vera laßt, welche wir in unserer Machtlosigkeit nicht beseitigen können, während wir andererseits ein Verbrechen begehen, wenn wir dieselben ferner thatlos und schweigend mit ansehen. Während wir also aus den, vor dem afllerbödrten Thron Em. Monjestät aufs Kürzeste und mit unterthänigster Ehrfurcht auf gezählten Thatsachen nichts Anderes schließen können, als mag die in der am 23. August I. 5. abgehaltenen Nethrathsfisung von dem an der Spithe der Reichsregierung stehenden Staatsminister als katserliche Botschaft abgegebene Neuferung : Ungarn habe durch die 1848— 1849er Ereignisse seine Berfaffung verwirkt, und stehe von der Zeit an als erobertes Land, dessen Berfaffung, Grundgefege und feierliche Bilateralverträge krastlos und ungiltig sind, in der Neihe der Provinzen der österreichischen Monarchie, — dem Programm der heutigen Reichsregierung als Grundlage dient, und dieselbe demnach zum Ziwed hat, die direkten und natürlichen Wächter unserer Gefege und Berfaffune, die Subspitionen, gewaltsam aufzuheben, oder durch gesuchte Mittel unmöglich zu machen. Nachdem jedoch,ein solcher Kampf, der weder das Belt noch den Thron zu beglücken und zu beteiligen vermag, unserer Ansicht nach zwei Parteien bildet, die Der Unterbrücer nämlich, Die aus dem auch vor dem Reichstage ausgesprochenen Begriffe der Machtsollfommenheit ausgehend, ihre Kraft und ihren Einfluß öffentlich und im Geheimen dazu aufbieten wird, um die uraften Rechte, die Freiheit, Gefege und die Berfaffung unseres Vaterlandes der Sdee der vor Kurzem proklamirten Staatseinheit als Opfer hinzumwerfen s.ind Die Partei der Unterdrückten, die mit dem durch Die Zeit und das Mißgeshik behaupteten und geheiligten Befege in der Hand, mit der Ueberzeugung von der Gechtigkeit und Unverjährbarkeit ihrer Rechte im Herzen, thun werden, was zu thunshre konstitutionelle aus dem lebenerhaltenden Instinkte fließende Pflicht ist; — sie werden dulden und Ieiden, aber sich niemals und mit Niemandem zum Verhandeln ihres Schaches, der nationalen Freiheit, verbinden. Wir der Konstitutionelle Beamtenkörper der Stadt Welt, nach dem wir unsere Natur nicht verleugnen , und zur Vernichtung unserer nationalen Existenz nicht die Hand bieten können, dürfen somit auch nicht der ersten Dieser beiden Parteien angehören, und da wir einen Bestandtheil in der Mafse der Ietteren bilden, erklären wir in tiefer Ehrfurcht und unterthäniger Huldigung, daß, so wie wir es einerseits mit unserer Achtung vor dem Gefege und unserem Ehrgefühle für unvereinbar und für ein Verbrechen gegen das Vaterland halten, unser amtliches Verfahren und alle wie immer gearteten offizielen Funktionen nach solchen Regierungsprinzipien einzurichten, wie sie das Reichsministerium der ungarischen Nation gegenüber thetls bis jest realifirte, thetls zu realifiren beabsichtigt, — wir auch andererseits die Marimen der Regierungsbestrebungen gerade im filtreienden Gegentage mit jener Treue finden, welche die ungarische Nation für ihre Könige, und für jene Grundgefege empfindet , welche der erlauchten Dynastie die königlichen Rechte sichert, mit jener Treue, die für die Nation ein unzweideutiges Zeugniß ablegt , und mit der jene alles aufs Spiel fegende Politik unvereinbar ist, die, verführt von dem augenblicklich günstigen Lächeln des Schicsals, sich nicht enthält, die freie Verlegung in den Umsturz der durch den Gebrauch, die Zeit und fürstliche Schmwüre geheiligten Grundgefege, als ein Prinzip der Staatsverwaltung aufzustellen, und auf diese Weise mit dem eventuellen Wechsel der Verhältnisse die dem Gefege und dem “Throne treu anhängliche Nation mit einer Doktrine zu infiziren, welche die uralte Anhänglichkeit untergraben und zum Warfen bringen könnten; wir erklären ferner, daß wir unter den gegenwärtigen verkehrten Verhältnissen unseres Konstitutionellen Muniziriums, nicht nur die Administration, sondern auch die Konstitutionele Surtsdiftion für unmöglich halten, nicht nur deshalb, weil unsere Konstitutioneßen Richter Durch die Wirksamkeit der unkonstitutionellen, den vaterländischen Gefegen nicht unterstehenden kaiserlichen Behörden in ihrem Wirkungstreife bedrängt und verhindert werden , indem sie enttweder durch Einhebung der ungefeslihen Gebühren sich ihres konstitutionellen Charakters entbleiden, oder denselben behaltend, sich den Gefahren gewaltsamer Evolutionen ausfegen würden, — sondern au noch aus dem Grunde, weil in unserem Vaterlande die Pflicht des Konstitutionellen Richters nicht nur darin besteht, Daß er die privaten Rechtsangelegenheiten der Bürger schlichte, sondern sich auch dahin ausdehnt, bad er die Gerechtigkeit im Geiste der konstrutionellen Gesebepflege, gleichzeitig aber auch der treue Wächter der Selbsttändigkeit und Unabhängigkeit der vaterländischen Gefesgebung sei , welche einen integrirenden Bestandtheil derVerfassung bildet. Sobald er im Angesichte der Macht diesem seinen Berufe nicht entsprechen kann, ist es seine Pflicht eher zurückzutreten, als die Verflümmelung des konstitutionellen Rechtstreites gleichgiltig ansehend, sich bei der Verlegung verselben schweigend zum Werkzeuge gebrauchen zu haffen. Kaiserliche Königliche Majestät ! Im aufrichtigen Gefühle unserer Unterthanentreue, nach reiflicher Erwägung und strenger Beurtheilung des Dargestellten, finden wir, daß, wenn die Regierung unseren Landes von dem von ihr bis fest befolgten Abgrund nicht zurücktritt, und uns auch fernerhin auf was immer für Wetfe zur Erfüllung ähnlicher gefegewidriger Beroichnungen zwingt, wenn die unserem munizipalen Organismus auf Grund der Verfassung und des Gefeges gebührenden Rechte den verlegenden Angriffen der unkonstitutionellen Regierungsorgane all fernerhin ausgeföst bleiben, und wir von Seiten der Krone nicht jener Unterfragung begegnen, auf die wir als die gefeslihen Glieder derselben und als die getreuen Vertheidiger der Majestätsrechte mit Necht und Gerechtigkeit zählen tönen, auf daß wir während dieses In unserer nationalen Geschichte ohne gleichen dastehenden Kampfes, wo die Staatsgewalt diejenige ist, welche an dem Umsturze der legttimen Rechte arbeitet, und das DBoll sich zu einer in der Berbeinigung dieser Rechte duldenden und leidenden Maffe umgestaltet, nicht durch ferneres Verbleiben auf unserem Plage zu den Angreifern dieser legitimen alten Rechte gezählt werden, — daß wir sodann den Zeitpunkt für genommen ere achten werden, wo unsere Konstitutionelle Beamtenstellung sowohl mit unserer Ehre, als auch mit unserer Vaterlandsliebe und unseren Geffühlen für das Gefett und die Konstitution unvereinbar geworden ist, wo wir ohne offenen und sündhaften Bruch der Grundbedingungen der uns von der Generalversammlung aufgetragenen Milton diese Stellung nicht mehr behalten und unsere amtlichen Funktionen nicht mehr fortlegen können. « neuen Rechte unt unsere Gesetze verrhehenoenxverordnunen sing le an tiefer su wehpfurchtevoller Huldigung ettläreis, aktiv. auf die nächte derartige Verordnung der hohen Negierung , welche entwweder unser munizipaler Organismus dadurch mit neuen Nemisverilegungen bedrohen solte. Indem wir zur Volltredung gefegmtörige Anordnungen gezwungen werden, ober meleung bezüglich Der Deilung bereits geschehenter Rechtsverlegungen zu beruhigen und in ZuguufL Suemann nicht im Stande sein sollte, oder nicht wollte, — daß wir von dieser jurisdiktionellen Stellung,’ zu welcher uns vertrauen der Wählerschaft unserer Hauptstadt berufen, sofort Insgesammt zurücktreten . — die fihwere bat in Last der Verantwortlichter denjenigen überlasfend, die ihr Gewissen für genügend gestählt hielten, um gegen den Lebensstamm einer Nation tagtäglich neue Streich zu führen, und sich selben von Zeit ohne Angst dazu bergeben zur Verborrung Des eine Wurzelfaser auszureißen, in unterthäniger Ehrfurcht und digung gebatren, als der zu Welt an 16. Oktober 1861 Plenariigung unseres Magistrated, Em. FF, Müfetät u. s. wm. Be Part Kiralyk, Obernotär, Ars dem Berfaffungsleben. Der Neogränder Korrespondent ‚der „Oft PD." berichtet: EB herlautet, Her w. Rap habe vor Bien an den ersten Vigegespan, Dito v. Deffensiv ‚ eine Brief geschrieben, welden verfelle heute Früh erhalten un der in den Kreisen ver Ultra’s eine außerordentliche Zensation hervorgebracht haben soll ; was aber in diesem Blick steht, konnte ich bis fest unmöglich erfahren. Die Stadtrepräsentang von Komorn hat eine Aoresse am Se. Majestät beschlossen, in der es unter Anderem heißt : Dir können nicht alle jene Ungefeslichkeiten bergäblen, wer mit dem, in dem allerhöchsten Diplom (vom 29. Oktober) ausgerühten Willen Ew. Majestät in Widerspruch an und binnen einen Monaten verübt wurden; denn wenn wir das thäten, nwürch wir nicht eine unterthänige Möreffe, sondern ein Werk schreib müssen, das an Umfang jenes Geiegbuch weit übertreffen würd welches zu beobachten, und dessen Beobachtung von Anderen zu vernlassen, so viele unserer Könige, so viele glorreiche Ahnen - Majestät mitteilt Ei gelobt haben. Wir erwähnen nur die auch mit de allerhöchsten Diplom vom 20. Oktober in Genenfaß stehende ungeteilt Handlung der Kommandantur des in der hiesigen eltung liegend T. f. 12. Linieninfanterieregiments Erzherzog Wilhelm, zufolge weder dieselbe mit offenbarer Beilegung der Berfaffungsmäßigkeit, Befeitigung unserer Subsdiftion in ihrer bei unsburg Mauera fchläge bekannt gemachten Kundmachung ohne Unterfehlen allerjenigen, welche das Erscheinen der zitirten Militärindividuen Rath oder That verhindern, als wegen eines gegen die Wehrer des Staates begangenen Verbrechens mit aller der Hinsicht bestehenden Gefege zu bestrafen Droht. Sefege seien, weiß die Bevölkerung unserer Stadt nicht ; und bewacht sie von einer inkompetenten Behörde mit der Strenge so der Gefege bedroht, die niemals promulgirt wurden. — Wir si überzeugt, haben was immer für einem Otante, besonders in eine fonstitutionellen Lande die Bürger nur nach auf konstitutionelle Wege gebrachten und Fundgemachten Gelegen verurtheilt werd sonten, — — Mit unterthänigem Gehorsam bitten wir daher, Em. Majest möge durch allerhöchsten Befehl zu verbieten geruhen, daß die In Ugarn, namentlich die in der mit unserer Stadt verbundenen Serug befindlichen, außerhalb unserer Berfaffung stehenden Behörden , ihren unsere Autorität untergrabenden Einmischungen uns auf de Boden nicht tören sollen, weichen wir auf. Die allerhöchste Auffoderung Ew. Majestät, auf Grund unserer fanktionirten Gefege es genommen haben. Wenn Em. Majestät biese unsere Bitte in aie höchster Gnade erfüllen werden, so werden wir einen Grund me haben zu glauben, daß die mit dem Erscheinen des allerhöchst Diploms vom 20. Oktober 1860 ant. tausendjährigen Stamme uferer DBerfassung entstandene Knospe der den frostigen Wind d gegen unser Vaterland bestehenden Weindseligkeit, wenn auch Eis überzogen, doch nicht zerstört wurde , und bag Dieses Eis and Strahlen der erwärmenden Sonne der im Hinverständnis des Morchen und der Nation wieder hergestellten verfassungsmäßig Freiheit zerschmelzen, und die befreite, der Entwicklung näher brachte Knospe zu einem neuen, Sahrtausende dauernden Zweig Stammes unserer Verfassung heranwachsen wird. In der am 8..d. abgehaltenen Generalversammlu der Stadt Neusahl. wurde das die Legitimtionsfarten betreffende Statthaltereiintimat verlese und befehloffen ; 1. an den Statthaltereirath eine Repräseration zu richten und gegen deen ungeiesliches Beifahr Protest einzulegen ; 2. die Verantwortlichkeit für Die Folge welche aus der Nichtbeobachtung derartiger Berordnung von Seite der konstitutionellen Beamten entspringt , foltisch zu übernehmen. Dem Publikum, wird indeß, nicht v wehrt, sich die aus der, Ofner Universitätspruderei hergehenden Legitimationsfarten zu verschaffen. — Dem Neusahl gebürtigen ‚und wirkenden Maler Johann Son. wurde Die ‚Anfertigung der lebensgroßen Bildnisse Des und Szechenyi’s aufgetragen..I, get werde, N Gestattenes daher Em k.k.Majestät Jhren getreuen utzter, thanemdaß wit an jener Verwahrung festhaltend,welche die Genes—ralversammlung vom 31.August d.J.gegen alle,unsere konstitutio, zu Zeit Die wir übrigens tiefer. Hut gehaltene Die Proklamationteit über den Kriegszustar in Bolerm, Die den Kriegszustand überspoxen verhangen zwei Proklamationen im v in russischer und polnischer Sprache schienen und lauten: » ENT “ 1. Bewohner des Königreichs Polen ! Als ich die Berwatt des Königreichs Polen übernahhm, hatte Ich die Hoffnung durch fri liche Mittel die bedrohte Ruhe des Landes wirverherzustellen. Beinde der öffentlichen Ordnung schreiben aber das gemäßigte B fahren der Regierung nicht ihrer guten Absicht, sondern wahrsceich ihrer Ohnmacht zu, und sind von Tag zu Tag übermüthig Haufen von der Gaffenbevölkerung drängen sich mit Nebermacht die Wohnungen friedlicher Bürger, frerren die Gewölbe und Te fätten, plündern Insbesondere die hier anfüßigen Fremden, und und sie unter dem Einflusse der Furcht den Willen der Leute jege. Standes beherrschen wollen, sind sie bis zur Entwürdigung der der Nation geheiligten bischöfligen Würde vorgerückt. Die Pol findet nicht nur seinen Gehorsam, sondern mit täglich Besetzungen ausgefest. Das Militär, zur Wiederherstellung der D nung aufgefordert, wird beschimpft. An allen Orten begegnet sehr aufrührerlichen Proklamationen und Ansprachen an die Matt Unter dem Vorwande religiöser Anpachten , finden politische Man frationen statt. So wurden zur Zeit der Mederführung, der stellen Ueberreste des dahingeschiedenen Warschauer Erzbischofes prozessiv weise verschiedene aufrührerische Embleme, welche die Vereintgeitthau eng mit Polen andeuteten, einhergetragen.. Durch Tradit und strafbare Mitwirkung einiger Geistlichen des römische katholisch Bekenntnisses sind die fatbolischen Gotteshäuser der Ort zu ugftigen Demonstrationen für Die Regierung geworden. Die Prie verkünden von der Kanzel herab Halt und Mitachtung gegen atlerhöchste Gewalt. In den Kirchen und außerhalb derselben den von der Regierung verbotene Lieder, gesungen, Geldsammlungemwerkstelligt und Beiträge „zu revolutionären Zwecken gesammenohlieglich wurden in einigen Orten die in den Galatagen für ’· meins Na INN - I — -———-———-—-—- Tageswenigkeitm. Pest,17.Oktober. oNach einem,von unserem Landsmann Johann Xånsius an die Direktion des Nationalmuseums gerichteten Briefe, wird derselbe,nachden er seit dem Jahre 1849 im Auslande lebte,und namentlich in Amerika und Australien als einer der eifrigsten Naturforscher und Naturaliensammler wirkte,gegen Neujahr in seine Heimath kommen.Xcintus schrieb den letzten Brief am 5.September aus der Hauptstadt Kaliforniens,wohin er im Mail.J.von Südamerika gekommen war,um, wie er sich ausdrückt,dem Marineagenten das seiner Disposition und Verantwortlichkeit unterstehende nordamerikanische Eigenthum zu übergeben.Von San Francisco begab er sich am 11.September über den Isthmus von Panama nach Washington,um der Regierung seinen Bericht einzureichen,nachdem er diese,mehrere Jahre dauernde naturhistorische Reise im Auftrage und auf Kosten der nordamerikanischen Regierung unternahm.Bevor unser Landsmann sich auf den Weg nach Europa macht,wird er noch drei Kisten an das Pester Nationalmuseum absenden,deren eine mexikanische Vögel,die andere mexikanische (Maya)Antiquitäten sowie Raritisten von dannfeinFeree Navigator und Society und die dritte Mineralien und Erze aus Kalifornien,Mexiko und Oregon enthält.Die letztern sind zum größten Theil das Geschenk unserer dort angesiedelten Landsleute,der Gebrüder Molitor.Heerannis hat hier jedenfalls von Seite aller Freunde der Wissenschaft den besten Empfang zu gewärtigen. Johann Szivaldiy, befinden sich so eben auf einer naturhistorifpen Emursion im Biharer Komitate, t wo sie die dort befindlichen, von Menschen selten besuchten großen Höhlen untersuchen und nach ihrem speziellen Fach zu Gunsten des Museums ausbeuten. * 7 9n der recht abgehaltenen Ausschußfisung des Peter Kunstvereines wurden zur Berlefung 5 Deigegemälde angetauft und zwar von: Joseph Mezet in Muntács „eine Partie von Nagybánya", 160 ff; Karl Haunold in Wien, „Aussicht vom Mönchsberg bei Salzburg”, 50 fl.; Henriette von Barabas in Hoelt, „Bringt mir dieser Brief Freude oder Leid“, 100 fl . 90 fepb Holzer in Wien, „Motiv aus dem Thiergarten zu funkenburg“, 120 H.35 Karl Samold in Wien, „Der Albensee in Oberösterreich“, 50 fl. Es sind daher mit den früher angekauften bis secht 12 Delgemelde arquirirt. * Zur Anfertigung von 16 Statuen für die Facade des Pester Repnoutengebäudes wird ein Konkurs ausgeschrieben werden. Ss Sn Gras ist es am 183. d. wegen Konfiszirung eines Driftwagens zu Erzeffen gekommen. Man begann die Finanzwachmannschaft zuerst mit Steinen zu bemerfen und nachdem dieselbe in der Flucht ihr Heil suchte, jagte man mit wilden Geheul verselben nach und nahm drei Mann in die Duere, die bald gestoßen, bald zu Boden geworfen wurden. Die Treibjagd nahm ihren Weg zur untern Murbrüce, wo man endlich über einen der Finanzwachmänner, den man zu Boden gerisfen, herfiel und an demselben seine Wuth Losließ, bis es muthigen, von der andern Seite der Mur herüberkommenden Bürgern durch ihr entschiedenes Auftreten gelang,. Die aufgeregten Ge mrüther zur Besinnung zu bringen und so den Mann vor jeder weiteren Mißhandlung zu retten. " Die Repartion der Crater "Boltsstimme" meldet: „Wir geben unseren verehrlichen Abonnenten und Lesern dies erfreuliche Nachricht, Daß die Voruntersuchung zum Preßprogeffe der , Boltsstimme" beendet und der Eigenthümer und verantwortliche Redakteur, Herr Karl Tanzer, um 1 Uhr Mittags auf freien Buß gefest worden ist. — Soeben (8 Uhr 15 Minuten Abends) wird Herren Karl Tanzer unter großer Betheiligung der Bevölkerung eine Serenade gebracht. § Am Sonntag Abends, schreibt vie Graber „tagespoft“, entstand an in Eggenberg ein arger Erzer, die blutig endete. Der Hergang wird uns auf folgende Weise erzählt : Mehrere Gendarmen, welche in Eggenberg einquartirt waren, kehrten in einem dortigen Wirthehaufe, wo auch getanzt wurde, ein, und saßen, ruhig zechend, an einem Tische. Als die Polizeistunde eintrat, und der Gemeindevorstand Dieselbe ansagte, feldeten sich die Gendarmen an, sich ruhig zu entfernen. Als sie aber ihre abgelegten Säbel umhängen wollten, konnten sie Dieselben nirgends finden. Es entstand darüber ein Streit zwischen ihnen und den anwesenden Bauern, von denen einige Gewehre holten und damit, auch mehrmals schossen. In dem hierauf entbrannten Kampfe wurde ein Gendarm, dann mehrere Bauern, darunter auch der Gemeindevorstand, verwundet. Der erstere mußte in das Spital gebracht werden. Nach anderen Aussagen soll der Streit des Tanzens wegen begonnen haben. Allgemein geht jedoch die Vereicherung, daß die Gendarmen seine Ursache zum Erzeffe gegeben hatten. $ Das Hochamt bei der Eröffnung der Lemberger Universität gab der „Defterr. 3. zufolge der Polizeidirektion Veranlassung, ‚einige Studirende zu einer sechstägigen Arreststrafe zu verurtheilen. Als Grund wird angegeben, daß die Studenten, als das Lied Bozecos Polske durch die Wolfshymne unterbrochen wurde, die Kirche verlassen hatten. Die Berurtheilten legten gegen das Urtheil der Polizeidiwestion den Refurs ein, = Art der Londoner Vorstadt Holloway ist es wieder ein vorgenommen, daß eine junge Dame durch ihre Krinoliner brannte. Ihr Vater, ihre Mutter, ihr, Bruder und ein Herr Fre erhielten bei dem Versuche, sie zu retten, schwere Brandwunden. Yarmouth ging eine Dame in weiter Krinoline an einem 71jährignvaliden vorbei, faßte ihn glücklich mit dem untersten Elsen und warf ihn aufs Pflaster, so daß er an zwei Stellen das B bend. Die Dame marscherte ruhig weiter, ohne dem alten Ma mit ihrer Hilfe oder Sympathie beschwerlt zu werden. Der „& fragt, ob man sie nicht, töte eine Eisenbahnkompagnie, um Schaderfaß belangen könne. “ Aus Rom vom 8. wird der „Zrieft. 3tg." geschriebe Ein schredlicher Selbstmord macht hier großes Aufsehen und viele angesehene Familien in Trauer verfegt. Hr. Vagzari hat vorgestern in Gegenwart seiner Frau, seiner Töchter und seinestes erschaffen. Er hielt zwei Revolver in der Hand, kinenge die Anmelenden gerichtet, den andern an seine Schläfe gefegt, während der Arzt einen Stuhl eraiff, um ich zu verteidigen die That zu verhindern, drücte Herr Lazzari 108 und war darauf eine Leiche. Er war ein sehr vermöglichen und vielfettig bildeter Mann und eine seiner Töchter hatte vor zwei Monaten Duca Altemps geheirathet. * Am 8. Oktober haben die Mitglieder des hauptstädtigi Bautenamtes in London (Metropolitan Board of Works) großartige unterirdische Reife unternommen, um den Fortgang zur Reinigung der Ihemfe unternommenen Kroatenbauten zu beugen. "Das Bautenamt hat bis jeit ungefähr 1 Mil. Pf. ausgegeben und beschäftigt im Banzen ungefähr 10.000 Bert. Seiner Berechnung nach wird der ganze Eolossale Bau nochh fähr 2 Millionen fosten, also den Voranschlag nicht übersteigen, in etwas weniger als zwei Jahren ganz vollendet sein. Immer 1863 wird keine Handvoll Unrath mehr aus dem 2000 enge Meilen umfassenden Londoner Kroatenweg in den Strom fallen. ist Ichabe, daß die Arbeit nicht ein Jahr gut begonnen wu um die Gäste, welche zur Weltausstellung nach London kommenden, mit dem Anlelie einer weineren und besseren Themse überra zu fünnen, e a