Pester Lloyd, Oktober 1862 (Jahrgang 9, nr. 225-251)

1862-10-18 / nr. 240

gelegt. Depeschen des Weller Floyd. München, 17. Oktober. Im der heutigen Sitzung des Handelstages wurde der Antrag der Oesterreicher abgelehnt ; der Minoritätsantrag, der Abschluß des französischen Handels­­vertrages dürfe nicht in Frage gestellt werden, wurde mit 100 gege­n 16 Stimmen angenommen. Paris, 17. Oktober. Der heutige „Moniteur“ ent­­hält Ernennungen für die großen Militärkommanden, Canro­­best für Lyon, Mac Mahon für Nancy.­­ Wien, 15. Oktober. Der Brief des Hofkanzlers an eine Komitatsnotabilität, welchen Sie mitgetheilt, wird in hiesigen politischen Kreisen noch lebhaft erörtert. Man be=­­ommt dabei von Personen, die der Hofkanzlei nahe stehen, Arußerungen zu hören, "welche man füglich als Erläuterun­­gen zu jenem Schreiben betrachten kann und die als solche auch erwähnt zu werden verdienen. " Vor Allem ist es interessant, die Art und Weise zu fennen, wie man hier in Sreifen der Hofkanzlei das Provis­torium auffaßt. Wir haben das beruhigende Bewußtsen — äußert man — mit dem Provisorium Niemanden zu belästi­­gen oder gar zu beprüden. Der Kampf der sich gegenüber­­stehenden Prinzipien hatte den höchsten Grad der £eident­schaftlichkeit erreicht. An ein Parlamentiren war nicht mehr zu denfen. Noch weniger war es möglich, bei der Stim­­mung, in welche beide Theile gerathen waren, eine Verstän­­digung zu erzielen. Das Provisorium gebot dem Kampfe Halt, dem Grolse Ruhe. Es ist die Periode der Ueberlegung. Das Provisorium hat den Charakter der Neutralität, uııd deshalb ist es auch Fein militerendes. ES hat die Aufgabe, den Zusammenstoß der beiden feindlichen Prinzipien bistan= zu halten. Das Provisorium hat sich nicht nur im Ungarn , sondern auch dies seitd ver Leitha fühlbar ges macht. Wie drüben ist man hüben etwas abgefühlt gew­or­­den. Noch besteht wohl jeder der streitenden Theile auf sei­­nem „Schein“, aber wenn die Stunde vor Entscheidung genommen, wird keiner wirklich das Herzblut des Anvern­s erlangen. Man ist hüben und Graben innerlich der Berz­ständigung ungleich geneigter, als man äußerlich merfen lassen will. Die Desire des Prosisorfiums II: „Kommt Zeit — fommt Nath.” Seine Zeit wird um sein, wenn der Nath gefommen sein wird und der Nath wird kommen wenn die Zeit barna ist. Daß der Reichsrath nicht der rechte Nath ist, scheint heute außer allem Zweifel zu stehen. Ein Programm müßte Rah [hoffen — meint man und alle Welt fragt : Hat der Hoffanzler ein Programm? Der „Wanderer Heft aus dem Briefe des Hoffanzler“ ein ent­­schiedenes „Nein!“ heraus und findet das mit Necht trost­ 108, hoffnungslos. Der Hofkanzler hat aber nicht gesagt : „Ich habe sein Programm.” Er sagte : en endgiltig formulirtes Programm Tann íg Ihnen nicht mitthbeilen... Wer in aller Welt hat heutzutage bezüglich welcher großen Frage immer ein endgiltig formul­iertes Programm? Die Z­iele mögen immer klar vor den Augen des Staatsmannes stehen, nicht so jedoch die Wege, welche dahin führen. Ueber das Ziel mag und die nicht ohne eine gewisse Beierlichkeit gegebene Erklärung des Hof­­kanzlers beruhigen : „Ich bin vor Allem Ungar und in meiner Brust lebt jene Pietät­ für das Vaterland, welche das Herz jedes wahren Patrioten erfüllt."­ever Ungar weiß, was das sagen will. Die Wege aber zeichnet aller­­dings Die Hand Gottes allen... . Ein hochgestellter deutscher Herr wurde vor einiger Zeit von einer Person seines Vertrauens gefragt : „Wie er es denn eigentlich mit der Xösung der ungarischen Frage machen wolle?’ ..... „Wissen Sie — antwortete daru auf der Interpellerte — wenn ich Gott wäre, dann würde ich e8 so machen. Das heißt eigentlich — unterbrach sich der Redner — wenn ich Gott wäre, brauchte ich e8 gar nicht zu machen. Ich dürfte nur sagen : „es werte” und ete wäre. Und ich muß gestehen, das ich das nicht nur höcít bequem, sondern auch überaus angenehm fände. Die Regierung ist aber kein Gott, und hat es deshalb auch nicht so bequem und angenehm, wie der Liebe Herr im Him­­mel. Sie bedarf zu ihren Schöpfungen vor Allem des Stoffes. Diese Stoffe sind mancherlei; sie heißen Menschen, Besinnungen, Gefühle, Verhältnisse, Umstände,, Ereignisse, Bedürfnisse, Einflüsse. Mancher dieser Stoffe ist sehr spröde und mancher entzieht si der Zubereitung ganz und gar, man muß ihn nehmen, wie er it. Nun werden Sie wohl einsehen, daß ich Ihnen nicht sagen kann, wie in einem ge­­gebenen Momente, Menschen, Desinnungen,, Gefühle, Berz­hältnisse und Bedürfnisse, Ereignisse und Einflüsse beschaf­­fen sein werden und darum kann Ich Ihnen auch nicht sagen, was und wie ich es in dem gegebenen Momente machen will.” .... Was hier der deutsche Staatsmann mit deutscher Nüchternheit motivirte das sagte der ungarische Hofkanzler mit ungarischem Schwunge in den Worten: „Die Zukunft legt in Gottes Hand.” Wenn man aber von Eventualitäs­ten spricht, muß man eben nicht gleich die Geranien in die Ferne schweifen lassen , wo die Zitronen oder die Staate­­streiche blühen. Nicht minder wichtige Dinge liegen ung weit näher. Ehe das Jahr abläuft, sollen die diesfei­­tigen Lan­dtage einberufen werden. Wer kann heute sagen, welchen Einfluß­ sie auf die Gestaltung unserer inne­­ren Verhältnisse üben werden . . . . Auch die deutsche Frage poch immer ungeduldiger an den Thoren Dister­­reiche. Wer Fan wissen, was sie bringt ? Und body wird ihre Bedeutung in allen Lagern gleichmäßig anerkannt, Szalay mies neulich mit Fundigem Singer auf die deutsche Frage hin, und die „Donauzeitung” sagte vor einiger Zeit, das Mag ver Autonomie , welches Ungarn gewährt werden kann, hängt von der Bestaltung der deutschen Frage ab. Der Staatsmann also, der praktische Politik­ treibt, mag er nun einen deutschen oder einen ungarischen Namen tragen, Bentralift oder Dualist sein, Kann unter solchen Umständen sein abgeschloffenes Programm befssen, und daß er das un­abgeschloffene nicht an die große Glode hängen kann, läßt fr auch überaus leicht begreifen, besonders wenn der Dann unter den heutigen Verhältnissen auf dem Posten des unga­­rischen Hofkanzlers steht. „Wir können warten”, sagt man in Pest und sagt man in Wien. Mit dem „Können“ hat es nun allerdings ein Häcken. So recht „fünnen” fünnten wir eigentlich Beide nicht. Es tháte und sehr wohl, wenn sich unser Reichstag schon in der Lage befände, sie mit Eisenbahnfragen, mit Re­­formen der Zustiz, der Verwaltung u. f. m. zu beschäftigen, und eben so wohl thäte es Herrn 9. Plener, wenn er unter Mitwirkung aller Berfer des Reiches an die Ordnung der Finanzen gehen könnte. Richtiger formulirt der Brief des Hofkanzlers den Gap; er sagt: „Wir müssen warten.” . . . . , Gy welt der Dechantengang eingeweihter un­­garischer Kreise. Ich habe es interessant gefunden , Ihnen venselben zu ffigziren, enthalte mich jedoch der Kritik. Eine ahatsächliche Bericht'gung wird mir bezüglich einer Ausle­­gung des „Wanderer“ zu Theil. Im dem Briefe des Hof- Sanzlers heißt es : „Ich muß feierlich gegen die Auffassung protestiren, als wäre mit dem Provisorium das Anstreben von Nebenzuweden verbunden, zu welchen man sich nicht of­fen befennt.” — Der „Wanderer“ bezog diese Stelle auf die Magnarisirungsgelüste, melde man von gewisser Seite von ungarischen Negierungsmännern so gerne in die Schuhe Dies ift, wie ich glaubwürdig erfahre, nicht richtig. Die Komitatsnotabilität, melde die Interpellation an den Hoffangfer gerichtet, hatte sein Verdacht ausgesprochen, das das Pressorium den geheimen Ortanfen habe, die brieften Reichsrathswahlen in Ungarn vorzubereiten und auf diese Intimation antwortete Graf Forgád mit dem feierlichen Proteste. Z Ygram , 15. Oktober. Die Nebentreter des €­az bafbaugesebeg waren heller in Sroatien und Sla­­wonien an der Zahl größer als in seinem der vergangenen Jahre. Bei diesem Umstande hielt man es nicht für get­rab­en, die ganze Strenge des Gefeges gegen sie anzumen­­den, weil in den meisten Fällen die Lebertretung lediglich auf irriger Auffassung der gefeslicchen Bestimmungen beruhte und nur die und ta die Absicht auf die Gefällsverkürzung gerichtet war. Das Finanzministerium It nunmehr von dem diesfälligen Strafverfahren­ gegen alle jene Uebertreter des Tabakbaugefesed abgestanden, welche sich den Organen der Finanzverwaltung bei Vernichtung des angebauten Talafs nicht physisch wiverseßt haben. Die Stumaner Ó­an­dbel8- und Gewerbekammer hat an den Djafoz­váter Bischof v. Strosmayer eine Danfabresse gez richtet, weil sich dieser in der fett abgehaltenen Banak­on­­ferenz für die Uwe Semlin- Fiume so warm ange­­nommen und für die beinahe einstimmige Annahme des Pro­­jektes von Celte der Konferenzmitglieder vas Meiste beige­­tragen. Am 18. b. tritt das diesfällige Komite hier wieder zusammen und wird bei dieser Gelegenheit auch das ihren Lesern bekannte Programm des Herrn Pfeifinger in Bezug auf die Errichtung einer Bo­denfrevpitanfalt für Kroatien und Slawonien in Berathung nehmen. Man hat in Erfahrung gebracht , daß sich dem für 1863 bereits der fchlosfenen Bau der Agram- Karlstä­dter Bahn einige Hindernisse entgegenstellen. Im Folge dessen hat die hiesige Handels- und Gewerbekammer in ihrer legten Lösung eine sogleich an den 1. Statthaltereirath abzusendende Re­­präsentation beschlossen , ob die Südbahngesellschaft die Ber­dingungen des mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages zu erfüllen, das ist die Bahn von Argam nach Karlstadt im 5. 1863 zu vollenden und dem öffentlichen­­Verkehr zu überge­­ben gedenkt. — Die Hofkanzlei hat durch einige, ihrer Amts­­handlung unterzogenen Verhandlungsarten eingesehen, dag sich die Munizipalstuhlrichter statt der Amtssiegel, bloß ihrer Privatsiegel bedienen. Diese Gepflogenheit wurde durch die genannte Hofstelle abgestellt und im Wege des Fünigl. Statthaltereirab­e s­ämmtliche Komitatsmunizipien aufgefor­­dert, für die unterstehenden Stuhlrichter — wo bíró nicht schon früher geschehen — die Amtssiegel aus den öffentlichen Mitteln sogleich anfertigen zu lassen: „Der „Pozor” bringt heute einen längeren Artikel, worin die dringende Nothwendigkeit für Kroatien und Slas­monien, aus der gegenwärtigen Tage bald herauszukommen, nachgewiesen wird. Im demselben sagt der Derfaffer unter Anderem : „Seht die Magyaren, welche sich zu jeder Zeit der politischen Windstille nicht nur um ihre Lite­­ratur, sondern auch um ihre materiellen nteressen bestim­­mern. Nach dem Sahre 1848 hat sich ihre Nationallite­­ratur reichlich emporgeschwungen und ihr­st der größere Theil der politischen Eintracht des vergangenen Jahres zu­zuschreiben. Gegenwärtig aber, wo sie si mit nichts An­­derem beschäftigen können, erlangten sie die Bodenfrelestanz Ralt, welche vielen Gruntbefig vom Untergange reiten und ihn ver Nation für bessere Zeiten rerersiren wir. Es ist eine unumflößliche Wahrheit, mit welcher wir Kroaten uns nicht rühmen künnen, daß die Aristokratie der Magyaren an der Spibe aller Unternehmungen sieht, welche dem National»­mwohlstante zum­ Nußen dienen. Sie sorgt für Kreditinstitute, für Eisenbahnen, für Regulirung der Stoffe, für Trocken­­legung der Moräfle, für die fruchtbare Bearbeitung der Pußpen, für Handel und­­­erkehr, mit einem Wort für die Bolfamirthrehaft.“ birbt,­­ Zur 7 Tagesges­iäte. Veit, 17. Oktober, In Paris war fchon am 14. die Rede von der De­mission der liberalen Minister und hatte an der Börse die flarfe Baiffe zuf­olge, troß ver De­ments, an welchen mant es nicht fehlen ließ. Das Publ­­ium flüste fi vorzüglich auf folgende Thatsachen : Der Kaiser, sagte man, habe seinem Minister des Auswärtigen ausdrücklich erklärt, er werde den Status quo aufrecht er­­halten und­ augenbliciich nichts für Italien thun. „Es sei die Aufregung in Italien noch zu groß, und die von Eng­­land sei auch Dazu angethan, um sie als eine Pression auf Frankreich anzusehen, und bag soll nicht geruldet werden. — Herr v. 2aswalette, wer fi am 183. mit Herrn Thou­­venel nach St. Cloud begab, wurde taselbst von dem al­­er selber offiziell benachrichtigt, lag er nicht mehr nach, Rom zurücgehen werte­­n sollte ihm die Wahl zwischen Lon­­don und Petersburg gelassen sein. Nach Rom aber mitte entweder Fürst Latour D’Auvergne oder Herzog von Mon­tebelo bestimmt. Der italienische Gesandte, Herr Nigra, war noch nicht in St. Cloud, wird auch, sagte man, bei dem Saiser dort seine Audienz haben. Enplidy verbreitete man, baf­ter Privatsefreier der jungen Königin von Nea­­pel, die in prostforischer flösterlicher Zurücgezogenheit lebt, in besonderer Mon in Paris angekommen war. In Neapel wurde ein neues, aus Priestern un Mönchen bestehendes bourbonistisches Komité, welches sich in einem der Gäßchen des Stadtviertels Bicarra regelmäßig versammelte, um dort Briganten anzuwerben und die Hoff­­nung auf die Nachfehr des vertriebenen Königshauses wach zu halten, von der Polizei enttedt. Dan verhaftete die Mitglieder während einer gerade abgehaltenen Versammlung und fand in ihren Papieren sehr bald, daß sie es waren, welche am 4., als am Namengfette Franz’ II. eine bewr­­bonische Proklamation hier hatten verbreiten und anschlagen lassen.­­­­iele Freunde Sartibaldis, wie Nicotera und Miffort, sind entschlossen, ihren General nach Averifa zu begleiten. Nico­­tera erbistt ein Telegramm von Garibaldi, der ihm meldet, daß es ihm gut gebe, er werde jedoch noch so lange in Barignano bleiben, bis er einigermaßen von seinem Fuße Gebrauch machen könne. Der Hauptzweck der Ko­respondenz zwischen Garibaldi und diesen Her­­ren befleht übrigens in der Berathung eines Protestes gegen die Annahme der Amnestie. Sie wollen nach erlangter Freiheit fordern, das ihnen der Prozeß gemacht werde. — Zwei Prozesse, die näc­h­stens vor dem Tribunale von Neapel verhandelt werden sollen, machen großes Aufsehen. Es sind einerseits die Söhne des Prinzen Karl Borbone, die ihre Ansprüche auf die konfiszerten väter­ Hchen Güter gegen den Staat geltend machen werden. Der zweite wird im Interesse Mura­tó geführt werden, der die ausgedehnten vom Staate eingezogenen Güter von Tresanti und de großartigen Sorfigebiete von Montichio für sich in Anspruch nimmt. Die neue Zeitung, melde unter dem Titel : „Das freisinnige Stalten“ in Neapel erscheinen sollte, um Me Einheitsprinzipien zu bekämpfen, ist in der Geburt erst­dt. In Turin zerfäh­rt das Gerücht, der König habe die Todesstrafe dei bei Aspromonte gefangenen Deser­­teure in Tebeng längliche Erfängnißstrafe verwandelt. — Aus London, 16. Oktober,, berichtet man : Die Meetings dauern fort. Birle Städte in England drüten ihre Sym­pathien für Garibaldi aus. Zu ernten Ruhsstörungen kam es In Birtenhead, wo ein Konflikt zwischen Garibaldianern und Irländern stattfand, von den Maßregeln der rumänisc­hen Regie­rung gegen die Agitation In der Moldau theilt man dem , Nord" folgendes Dampfschreiben mit, welches Couza an­ten General Theodor Balfı in Saffy abgehen seß. CS ist im Ministerrathe beschlossen worden, trägt darum nicht Die Na­­mensfertigung bed­­ürften , sondern blog die Unters­änft : „Der Prinze Regent.” Es lautet : An den General Thiotor Balsh in Saffy ! Indem ich Ihnen noch den rechten Beweis Unserss Wohlwollers geben will, ermahne ich. Sie, daß jedes Haus, welches Bersömmlungen aufnimmt, welche den Charakter haben , tole die in Ihrem Kaufe abgehaltenen, sich außerhalb jener Nechte fielt, die dem Dumizile durch die Berfaf­­fung garantirt worden sind, eher Bürger von privatem Charak­­ter, der, fel ed mit Worten d­er Shaten, set­zt durch Üb­erredung oder andere Mittel, zur Auflehnung gegen die politisgen Anftitu­u­tionen oder Gefege des Landes provogirt, wird zu einem Rebell ; um wie viel mehr wird dies derjenige, der einen öffentlien Cha­­rakter befigt , oder der rot gar ein Soldat ist, denn Icgterer ist außerdem, taß­er Nebel Äft, au noch DVerräther, (6.3) Der Fürf-Negent. ‚ Gleichlautende Schreiben sind dem General George Ghica und dem Bojar Nikolaus Docan mit un­wesentlichen Aenderungen zugegangen. Die "Times" brucht zwei Briefe einer Dame aus New­ Orleans vom 1. und 7. September ab, und da Berichte von dort zu den größten Seltenheiten gehören, heben mir die interessanteren Stellen der Briefe hervor, die Nichtigkeit der Angaben der Verantwortung der „Times“ überlasfend : „Die Tyrannei, welche General Butler fortwährend über uns verhängt, ist unglaubli, Das Zeugniß eines Negers — so wird uns fortwährend gesagt, — It mehr werth als das eines Re­bellen, und so werden die absurbeften Angebereien unserer Dienst­­leute als vollswichtige Beiweife angenommen. Dazu haben wir alle Waffen abliefern müssen, und da der General voraussah , das nicht eher fn Diesem Befehle fügen werde, stadelt er die Habsucht ber ©f Haven, indem er ihnen für jede entdebte Waffe eine Belohnung zusagt, und ihnen zunäcst Freilassung verspricht, wenn sie ihre Herren angeben wollen. Diese Beziehungen zur Treulosigkeit haben von manchen Diener vermocht, Waffen ins Haus zu schmuggeln und dann den Denunzianten zu machen. Schon un wur­den mehrere unserer angesehensten Bürger zu einjährigem schwerem Kerker in Eisen verurtheilt, weil sá eine Waffe in ihrem Hause gefunden hatte. Mittlerweile versieht Butler die gesammte freie farbige Bevölkerung mit Waffen, und Phelps exerzirt die Slaven ein, um ihnen, wenn der richtige Moment da it, Waffen in die Hände zu geben. Sf dies nicht frredlich ? Sie versuchen die Rachegefühle der Slaven aufzustacheln, indem sie Ihnen unaufhörlt von der Stunde ihrer Erlösung sprechen. Und so hört man diese wirflich laut auf der Straße sagen, „daß sie bis über die Knie im Blute der Wei­­ben waten wollen.” Die im Großherzogth­um Baden jüngst verkündete all­gemeine Amnestie gestattet bekamntlich allen revolutionären Führern vie Nücfehr in die Heimat. Von dem Haupte der badischen Revolutionäre, von Fridrich Heder, if nun aus Amerika ein Brief an seine Freunde genommen, in dem er seine unverbrüchliche Liebe zur Heimat befuidet. Doch wird er fest noch nicht zurückehren ; er hält es, wie er sich in dem Briefe ausbrüct, für heilige Pflicht, in seinem Adop­­tivvaterlande zur Zeit des Ungemachs auszuhalten, mit for dem die Schlachten zu schlagen und hoffentlich mit ihm den Sieg, die Wiederkehr des Friedens zu feiern. Dann je Hoffnung, daß er zurückehre zur heimlschen Stätte in den Kreis seiner Freunde und Bekannten. Ueber die Lage in Preußen wird aus Paris der „Independance” geschrieben, allgemein erzähle man sich, was Herr v. Bismarc-Schönhausen dem König von Preußen gerathen habe , gegen das Abgeordnetenhaus an das ganze Bolt, d. b. im Wege der allgemeinen Abstim­mung nach bekannter französischer Manier, zu appelliren. Auch die „France“ meldet aus Berlin: „Man versichert, daß die preußische Regierung , um aus der gegenwärtigen­­ Tage zu kommen , beschlossen habe, einen Aufruf an das Land ergehen zu lassen. Die Abgeordneten sollen zukünftig direkt durch Suffrage universel ernannt werden. Jeder Kandidat soll in seinem Wahlkreise wohnen. Die Abstim­­mung finde in jedem Dorfe statt. Man glaubt, daß das unter dieser Form befragte suffrage universel­len Negie­­rungssandtraten eine große Menjorität In Preußen geben werde. Die im Prinzip­befehloffenen Maßregeln sollen nach der Rückkehr des Herrn v. Bismarc von Paris zur Aus­­führung kommen. Herr v. Bismard kommt am 18. b. nach Paris, um sein Abberufungsschreiben zu übergeben. — So unmwahrscheinl ich dies klingt, darf man doch die Nachricht bei dem abenteuerlichen Geiste des Herrn v. Bismard nicht unbedingt verwerfen. — Wie der Berliner , publicist" aus aus sonst gut unterrichteter Quelle vernimmt, würde binnen Kurzem von Seiten der Krone eine Proklamation an das Land erfolgen, welche figy über das Verhalten der Staatsregierung gegenüber ven beiden legten Beschlüssen der beiden Häuser des Landtags ausführlich aussprechen sol. Die „Berliner Börsenztg.” findet, daß die Schuld an der gegenwärtigen Lage vorzüglich den Altliberalen und ber­­onders ihrem Führer Binde zufalle. Die sagt : Der Nation wird eine verdiente Züchtigung für die Gedan­­kenlosigfett und Berftoffenbett, mit der sice die sogenannte , neue Aera” begrüßte. Diese neue Aera , welche bis auf einige unbedeu­­tende Gefese, eine freisinnigere Praxis in der Verwaltung uns nur den Wirrwarr in der Militärfrage hinterlassen, wurde von der Na­­tion als ein underbientes Geschenk engesehen. Um sich dieses Ge­­schenkes recht würdig zu zeigen, suchte man überall menisterteil zu wählen, obgleich ein eigentlich k konstitutionelles Ministerium gar nicht vorhanden war. So kam eine Kammer zusammen, die an Servilismus und Ministerialismus, die Landratsefammer von 1855 bei­ Wetten überbot, Führer Dieter Kammer wurde ein Mann von großer politischer Gewandtheit, aber eben­so großer Wetterwendig­­keit, der Freiherr von Binde. Als nun Die ungeheuren Forde­­rungen des Fianzıninistlers von Patow und die neue Heer­­esreorganisation 186) zuerst ans Haus Deran traten, gab es zwei Wege, die man hätte einschlagen können. Der erste war die Vorlage zu bewugen, um die V­erfassung zu refor­­miren. Dieser Weg, der sogenannte „Handelsweg“, den Simson betreten wollte, war falsch. Denn mit der Vermehrung der Heeres­macht verringert man die Garantien der Berfafsung. Allein der MV­g war wenigstens geeignet, das Land vor Erschütterungen zu bewahren. Leider gelang es dem Einflusse Vindi’s, das Haus für die Vertagung der Lösung zu vermögen. Er bewilligte mit seinen Trabanten der Regierung so viel Geld, Daß sie freie Hand hatte, die Organisation auszuführen, ohne die Organisation anzuerken­nen, da eine pure Negation antiministeriell gemefen. Noch 1861 wipelte der große „Staatsmann“, daß, wer ins Haus trete, glauben müsse, es handle sich um eine hochwictige Frage, während doch dies über eine Etateposition diskutirt würde.” Der Erfolg hat es gelehrt, dag es sich um nichts weniger als Alles, um die Berfaffung handle. Das lethte Votum des Herrenhauses ist indirekt Binde’s Werk. Die ganze Argumentation der Mehrheit drehte sich darum, daß die Armeereorganisation ein fait accompli fit. Daß sie es geworden, wen verbauft das Land das? Wen anders als dem Freiherrn Georg von Binde, Bericht des Finanzausschusses des Wiener Neichsrathes . » uber dien gimmgø vorlage wegen Verlangen­ng des Privile­­­giums der österreichhfgen Nationalbank. ” Die Reg­ierungspvorlage beabsichtigt, das das dem Gefebesent­wurfe beiliegende Nebereink­omm­en mit der öster­­reichischen Nationalbank in Betreff der Regelung ihres Verhältnis­­ses zum Staate bestätigt und deren Privilegium in Gemäßheit der gleicfall­s beiliegenden Statuten und des Reglements bis zum legten Drzember 1890 verlängert werde. Der Ausfchuf arwann nach einer eingehenden Prüfung die Ueberzeugung, daß eine Verlängerung ds S Privilegiums auf so lange Dauer für zulässig nicht erachtet werden künne und bag das Uebereinformmen, so wie es vorliegt, weder aus volfsmwirthfgatt­­ihen noch aus finanziellen Gründen zu billigen sei. Es (st näm­­lich nichts weniger als vortheilhaft vom volfswirthfgaftlichen Stantpunktte, weil nach demfelben die Abwidlung des Schuldver­­hältnisses des Staates in weite Ferne gerielt und die Bank selbst nicht einmal zur Veräußerung der in ihrem D­esige befindlichen Effekten, welche seine bankmäßige Bededung der Noten bilden, ver­­pflichtet erscheint, so daß an eine Wiederaufnahme der Gilbertah­­als vortheilhaft nicht angesehen werden. Endlich konnte man sich nicht virheblen , daß frübst Die Entwürfe der Statuten und des Reglements gar mundhe bederkliche Bestimmung enthal­­ten und Daß daher der Ausschuß, selbst wenn ein auf anderen Grundlagen ruhendes Webereinkommen vorliegen würde, nicht in der Lage wäre, die unveränderte Annahme der Statuten und des Regle­­ments zu befürworten. Da nun der wesentlie Inhalt der Regierungsvorlage ber­­­­ Aft , es werde bag vorgelegte U Webereinkommen bestätigt und dag Pripslegtum der österreichischen Nationalbank in Gemäß­­heit der anruhenden Statuten abgeändert und bis Schien Dezember 1880 verlängert, so ergab sie hieraus mit logischer Konsequenz die Bolgerung, daß der Ausschuß nit in der Lage sei, bei dem hohen Haufe die ei­fache Annahme der Regierungsvorlage zu beantragen. Allein der Ausscuß hielt nicht dafür, daß hiemit und mit der Stellung eines auf Ablehnung der Renierungsvorlage gerichteten Antrages eine Aufgabe bereits erschöpft­­e. Er war vielmehr überzeugt, er sei eine der dringendsten und bezeu­gtsten Forderun­­gen der Völker Oefterren­s, daß die Wiederherstellung des zerb­itte­­ten Belbin­ fens eheflene und mit Energie in Angriff genommen und als Vorbedingung hiezu bie Ungetol­belt über die Röfung der Banffrage so rasch als möglich behoben werde. Der Ausschuß ging weiter von der Weberzeugung aus, das für Oesterreic unter den gegebenen PBerhältnissen en Zentralgettelemis­­sionsinst­itut als unabweisliches Bedürfnis anzusehen, und daß es zweckmäßiger sei, wenn die fon bestehende Nationalbank als solches zu fungíren fortfährt gegenüber den Gierungen, welche die Liquidation der Nationalbank und die Kreirung einer neuen Zettelemissionsanstalt im Berichre nach sich ziehen müßten. Von diesen Erwägungen geleitet, hielt es der Ausschuß für seine Pflicht, in reifliche Erwägung zu ziehen, wie das Niedereinkommen mit der Nationalbank zu gestalten se, damit es, weil den volfswirthshaft­­lien und finanziellen Sinterefsen entsprechend, zur Annahme eine pfobln werden künne, und welchen Modifikationen die vorgelegten Entwürfe der Statuten und des Reglements zu diesem Behufe unterzogen werden müssen. Das Ergebniß der hierüber gepflogenen ausführligen Berathungen sind nun die i­m gegenwärtigen Ber­­ichte beiliegenden Entwürfe. Was zunächst den Entwurf des Gefeges betrifft, so ist dere selbe nach der Natur der Sache von der Regierungsvorlage wesent­­lich vertrieben. Nah­bieser sollte dem vorläufig mit der Banfver­­tretung vereinbarten Nebereinkommen fedigli­­che D Vestätigung ertheilt werden, während der vom Austouffe verfaßte Entwurf vielmehr den Finanzminster ermächtigt, das beifolgende Neberein­­fommen abzufglichen. Hieran reibt sich sodann nur noch die­ Be­­stimmung, daß, falls das Nebereinfommen abgeschlossen wird, mit dem Tage der Kund­machung der allerhöchsten Genehmigung dersel­­ben bie neuen Statuten und das neue Reglement in Wirksamkeit treten, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in dem Uebereinkommen ausdrückhttich Festgelegt sind (Art. I). Einer ausführlicheren Motivirung bedürfen die durchgreifen­­den Modilikationen, melde an dem Uebereinkommen vor­­genommen wurden. Die wiätigsten Punkte, um die es sich handelte, sind nachstehende : ő­ en KRndzahlung der Schulden des Staates an die Bank (§, 1—6). II. Die Veräußerung der im Resibe der Bank befindlichen Effekten (§. 7). III. Die Wiederaufnahme der G Silberzahlungen und im Zusammenhange damit die V­erminderung des Notenumlaufes und die Einziehung der Noten unter 10 fl. (SS. 8, 10 und 12). IV. Die Vortheile, wilche dem Staate für die Verlängerung des Privilegiums zuzugestehen sind (S. 9). Hiebei war vor allem der Grundtag maßgebend, es sei in einem bestimmten, nicht zu entfernten Zeitpunkte ein solcher Zu­­stand der Bank herbeizuführen, das alle ihre Noten staturenmäßig, d. h. entweder metallis­ oder bod­ banfmäßig, Bebedr seien, und daß keine Note mehr im Umlaufe sich befinde, welche nur in For­­derungen an den Staat oder In nit leiht realisisbaren Effekten ihre Deckung bat. Als solcher Zeitpunkt wurde aber der septe De­­zember 1866 und somit eine Uebergangsperiode angenommen, welche gewiß lange genug it, um die mit der Erreichung des großen Ay verbundenen Anstrengungen und Opfer minder blindend zu machen. Was nun I. die Regelung des Schuldverhältnisses zwischen dem Staate und der Bank betrifft, so erstrebt sich dieselbe auf die vier im §. 1 des Entwurfes bezeichneten Schuldposten. Dieselben betragen nach dem Danlausweise vom 20. September 1, I. zusam­­men 232,944,490 fl. 95,5 fl., was gegenüber dem­ in der Regie­­rungsvorlage zu Grunde gelegten Aus­weife vom 31. Jänner 1862 eine Berminderung von 16.369,603 fl. 50,5 fl. darstellt. Die erste von diesen Schuldposten, nämlich diejenige, melde aus der Einlö­­sung des Wiener-Währungs-Papiergeldes herrührt, ist gegenwärtig zu ungefähr gleichen Theilen mit vier Perzent verzinslich und un­­verzinslich, und wird nach den für sie bestehenden Vertragsbestim­­mungen In monatlichen Raten zurückgezahlt, so daß sie im Jahre 1870 volständig getilgt sein würde. Nach dem früher aufgestellten Grundlage sol auch diese Schuld bis Ende 1886 vollständig abge­­tragen werden, woraus sich die Bestimmungen des §, 2 erklären. Es wird nur noch bemerkt, daß die in Gemäßhett der bis jegt be­­stehenden Verträge erst nach dem Jahre 1866 fällig werdenden Ra­­ten ungefähr 17 Millionen Gulden betragen m­­rden. Die mit 20.000,600 fl. in Silber gegebenen unverzinslichen Kohshüffe auf die 3 Millionen Pfund Sterling der im Jahre 1859 in London einfüt­rten Anleihe sollten nach der Regierungsvorlage in Monateraten, jedenfalls noch im Laufe der Jahre 1855 und 1864 zurückgezahlt werden. Der Ausschuß hielt jedoch die Diesfältige Bestimmung keineswegs für zweckmäßig. Dadurc­h würde nämlich nir nur dem Staate die fast einer neuen, unter den brühendsten Bedingungen an Fontrap trenden Silberschuld auferlegt, sondern, es würde auch sein entsprechender Bartheil weder für die Bank noch für die Verbesserung der Balıı­ a erzielt. Die Vermehrung des Bar­­ígapró wird nämlich dann not­wendig sein, wenn die Wiederauf­­nahme der Barzahlungen nahegerüdt ist , gegenwärtig aber Hi .viel« mehr nosbioendig, auf allmälige Verminderung des Zirkulations­mittels bedacht zu sein. Auf dieser Auffassung beruht jene ferti­gung bes $, 3, welche vom Ausschufse empfohlen wird. «" Die durch die Lose des Ansehens vom Jahre 1860 bedr­ckten Vorschüsse auf das mit der allerhöchsten Entschließung vom 29.Ap­r­il 1859 verfügte Anlehen betrugen mit Beginn des JahnslsS 299 Millionen.Durch die seither auf Grund des Gesetzes vom­ 8.Juni 1862 eingeleitete Realisitung vons7 Millionen jener Lose wird sich dieser Posten auf ungefähr 73 Millionen vermindern,und ist bereits eine Verminderung bis auf 87.500,0­0 fl.wirklich eingetreten.Wird dann im Laufe des nächstenntes zur Verwendung der noch te­­stigenden Lose im Nominalwertde von 40 Millionen geschlissen und ein Drittel des Erl­er der Bank zugewendet,so wird diese Schuld nur mehr ungefähr6s­.500.000 fl.b-tragen.Die seit Einbringung der Regierungsvorlage durch das Gesetz vom 8.Juni 1862 zu der Sachlage eingetretene Renderung machte eine derselben entsprechend neue Texmlung des§.5nptbwenbia.Wird ferner dieser Schulds­rest zu der durch Staatsgüter bedeckte Schulvichtrage von mehr als 17 Millionen Gulden hinzugerechnet,so ergibt sich eine Summe von ungefähr 148 Millionen Gulden.Hievon sollen vor­­erstM Millionen Gulden als einmähkend bei­ Dauer des Privil­legiums unveränderlich bleibende­ Daneben an den Staat­ ausge­­schieden werde eine Restschuld aber im Betrage von bei linksigss Millionen Gulden durch Stammgüter gedeckt sei.Die Rücksachs lung der letzteren Schuld hat zunächst durch deixetting und die Verwendung der der Bank überwiesenen Staatsgü­ter zu geschehen, ja jedoch,dem konsequent festgehaltenen Prinzipe gemäß,auch diese Schuld bis Ende Dezember 1866 getilgt sein sol, so mußte für den Wal, Daß die­ der Bank aus dem Ertrage und der Berwertbung der Staatsgítter zufließenden Beträge hiezu nicht genügen sollten, eine entsprechende Verfügung getroffen werden, was durch den Schluß­­ablag des §. 6 geschehen. Der Ausschuß konnte sich nicht verhehlen, daß dur die von ihm vorgeschlagenen Bestimmungen der Staat überaus große­n Ver­­pflichtungen auf fi nehme. Denn die Summe der Rückzahlungen, welche ihm in den nächsten vier 9 Iren obliegen werden, beträgt ungefähr 125 Millionen Gulden, wobei der der Bank aus dem Erlöse der 1860er fofe zusommende Betrag berettő abgerechnet wurde. Al­ in der Ausschuß best­eh doch für verpflichtet, die Annahme dieser Bestimmungen In Antrag zu bringen, &s sol ganz davon abgesehen werden, dag es sich eigentlich gar nicht um die Uebernahme neuer Versflichtungen handelt, indem der weitaus größte Theil der Schuld des Staates an die Bank fon jegt zur Zahlung füllte­n­. Aber so viel ist gemeiß, daß ohne die Regelung des Schuldverhältnisses zwischen Staat und Bank an Herstellung der Baluta nicht zu denken felst, dag ferner durch die Wortdauer der Balutafalamität alle volkswirthschaftlichen Interessen auf das­­riester gilt werdet,und auch die Staatssinanen die empfindlichs­­­­ten Einbußen erleiden. Gegenüber dem so unendlich wichtigen Zi­ee der Hersielung eines festen Geldmesens erscheinen die zuge­­mutbeten Leitungen gewiß nicht zu groß, und sie sind umfie wenig v unershntnllth, als zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtun­­gen der Bond tn den Staatsgütern vorhanden ist, deren baldige entsprechende ÜBerwert­ung nd) In mancher anderen Hinsicht all»­gemein als Wwünschenswerth anerkannt wird. Der Ausschuß ninn bei seinen Anträgen allerdings von der Vorauslegung aus, bag in Bufunft strengste Ordnung in den Finanzen , eine so weit als es nur immer geschehen kann, gehende Sparsamkeit in allen Amweigen des Staatshaushalts walten und dadurch die nur auf die­sem Wege mögliche Herstellung des Gleichgewichts zrolfichen­den Einnahmen und Ausgaben des Staates ehestens herbeigeführt wer­­den wird. Hierin liegt aber eben die erste und unwichtigste Pflicht der österreichischen Volksvertretung , und es­ ist gewiß, dag jeder Abgeordnete, welcher für die Annahme der Ausfc.ßanträge stimmt, sich verpflichtet fühlen muß, umso mehr auf Ersparungen in allen Ziegen des Staatshaushalts hinzutot­­fen. 5 M wenn dem Stänte zugemuthet wird, bis Ende 1855 sein Schuldverhältnis zur Bank wenngüetig mit großen Opfern abıu­­fungen kaum vor Verlauf eines Dezenniums gedacht werden konnte. mwideln,, so muß selbstverflänslich auch II. die Bank die Berpflich- Aber auch das Entgelt, welches im Medereinkommen für das al überlasfende Privilegium bedungen wird, steht mit dem Werthe und Erträgnisse desselben nicht im Verhältnisse und kann das vor­­gelegte Webereinkommen somit auch vom finanziellen Standpunkte Jung übernehmen , sich ihres Effetten befiged , der ohnehin somoh! mit den jet bestehenden als mit den erneuerten Statuten unser­­tröglich ist, zu entäußern, welche Veräußerung innerhalb des Zeit­­raumes und nach dem Verhältnisse zu gestehen hat, in welchem der Staat seine Rückzahlungen an die Bank leistet. (§. 7.) Eine Ausnahme glaubte man nur rücksichtlich der im Resige der Bank befindlichen Schuldverschreibungen der galizifigen Karl-Fubi­g- Eisenbahngesellscaft zugestehen zu sollen, da, dieselben tsr­eıre nur mit unverhältnißmäßigen Opfern 982 ver Bank veräußert werden könnten, andererseits aber nist bies vollkommen sicher sind, sondern auch in in Sahresraten, deren legte am 1. Jän­­ner 1872 fällig ist, türlich gezahlt werden. Es verflünde sich von selbst, das, wenn einmal der Zeitpunkt eintrat, wo die Bank vere­pflichtet ist, nur flatutenmäßig bededte Noten im Umlauf zu haben, die im Bankfond nom befindlichen Schultverschreibungen nicht als Hatutenmäßige Notendeckung dienen können ; der größere Deutsch­­felt halber wurde dies aber im §. 7 auch ausdrücks erklärt. Wenn nun mit Ende 1866 die Rückzahlung der Staatsschuld und die Beränderung des Effektendefiges durchgeführe Kst, so ist eben damit III, der Bank die Möglichkeit gegeben ihre Silber­ Zahlungen wieder aufzunehmen. Man glaubte ih jeded jeder for­­zielen Angabe des vildfänigen Termines enthalteen und mit der Auffischung des Brandfaßes begnügen zu seien, dass die Wieder­­aufnahme der Silberzahlungen bei Dant im Jahre 1867 zu erfolg ( | : | f G

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